Foto-Falle Internet - Warum der Eiffelturm über Nacht tabu ist

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Panoramafreiheit

Dank der sogenannten Panoramafreiheit dürfen Gebäude oder bleibende Installationen, die von öffentlichen Wegen aus sichtbar sind, ohne die sonst erforderliche Genehmigung abgelichtet werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Den Eiffelturm etwa dürfen wir bei Nacht fotografieren – die Veröffentlichung muss jedoch von der Beleuchtungsfirma genehmigt werden. Unter welchen Bedingungen das Foto dann verwendet werden kann, entscheidet als Urheber das Unternehmen.
Wie das konkret aussehen kann, zeigt das Beispiel Schloss Sanssouci. Neben dem Schloss selbst wird auch der umgebende Park von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet. Damit ist der Zugang nicht öffentlich. Aus diesem Grund kann der Betreiber festlegen, dass Fotos nur zu nicht-kommerziellen Zwecken ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Alle anderen zahlen Lizenzgebühren.

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