Mit Einverständnis der Eltern können Kinder ab sieben Jahren verlobt werden, sofern der andere Partner volljährig ist. Sogar Erbverträge können schon mit den Verlobten in dem Alter abgeschlossen werden, sofern die Eltern einverstanden sind. Fand ich kürzlich in einem deutschen Gesetzbuch und hab nicht schlecht gestaunt! Bin noch am schauen, ob ich die Textstelle wiederfinde...


Hier schon mal was aus dem Netz:

Auch im alten Rom war die Verlobung mit sieben schon zulässig.
http://imperiumromanum.com/gesellsch.../frauen_03.htm


Im Judentum galt (auch heute noch?) ein Mindestalter von drei Jahren, im Christentum von sieben Jahren.
http://books.google.de/books?id=CYUF...0jahre&f=false