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  1. #11

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Gesellschaften mit Kinderverlobung Kadar (Nigeria)

    Bei den Kadar im Norden Nigerias werden die meisten Ehen bereits arrangiert wenn Braut und Bräutigam noch Kinder sind. Wenn das Mädchen zwischen 3 und 6 Jahren alt

    ist verloben die Väter der Braut und des Bräutigams die beiden Kinder. Etwa 10 Jahre später beginnen die beiden zusammenzuleben. Wenn das Mädchen bereits

    vorher (von einem anderen Mann) schwanger wurde wird das von den Kadar eher positiv bewertet da die Frau so zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren

    Wert (= Fruchtbarkeit) bereits unter Beweis gestellt hat.
    http://www.uni-protokolle.de/Lexikon...verlobung.html

  2. #12

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    c. Im Erbrecht Nach dem Gesetz hat ein Verlobter beim Tod des anderen Verlobten weder einen Erbanspruch noch einen Pflichtteilsanspruch. Verlobte können auch miteinander kein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) machen. In § 2265 BGB ist ausdrücklich geregelt, dass ein solches Testament nur von Ehegatten errichtet werden kann. Es gibt jedoch einige Ausnahmevorschriften, bei denen die Verlobten den Ehegatten gleichgestellt werden (§ 2275 Abs. 3 BGB für den Abschluss eines Erbvertrages, wenn einer der Verlobten beschränkt geschäftsfähig ist, § 2276 Abs. 2 BGB für die Form des Erbvertrages, § 2279 Abs. 2 BGB, § 2077 Abs. 2 BGB, wonach eine letztwillige Verfügung des Erblassers zu Gunsten seines Verlobten unwirksam ist, wenn die Verlobung vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde).
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...Wk2wYxZHViEF5A


    Beschränkt geschäftsfähig ist man ab sieben -> Beitrag #10

    Somit ist die Verlobung ab sieben legitim, sofern die Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen.

  3. #13
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    2

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Und was ist mit dem Kindeswohl?
    Wie kann man das gut finden?
    Sowas ist nicht nur unzeitgemäß, sondern gradezu unmenschlich.
    Wer so einem Kind die Kindheit raubt, gehört eingesperrt.
    Wiederlich!

  4. #14

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Schlimm wäre ein stures an der Entscheidung auf Teufel komm raus festhalten zu wollen, Zwangsheirat. Wichtig ein sensibles Wahrnehmen und Einfühlungsvermögen, die freie Entscheidungswahl der Betroffenen, ob sie die Ehe eingehen wollen oder nicht. Und auch während der Verlobungszeit nichts zu erzwingen.


    Klar für uns als ich-mach-was-ich-will-Ego-Gesellschaft nicht akzeptabel, heute fangen viele erst mit über dreißig überhaupt erst an sich zu überlegen Familie zu gründen und sind rastlos und unentschieden, unzufrieden.
    Geändert von burgfee (11.07.2014 um 13:51 Uhr)

  5. #15

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Im Grunde beginnen die Weichenstellungen schon in frühester Kindheit. Heutige Lehrmeinung ist , die Kinder flexibel zu machen, bindungslos, sie sollen sich auf möglichst viele Menschen einstellen können, hat ja auch was positives, die Kehrseite der Medaille ist, die Kinder werden mit so vielen Gesichtern vertraut zu denen sie kaum greifbare Bezüge haben, Kinderfremdbetreuung und Fernsehen stehen hier an erster Stelle. Eine Flut von Gesichtern ohne persönliche Bezüge und Bindungen. Wenn es an die Partnerwahl geht, sind die meisten völlig orientierungslos, zappen durch Singleforen und wissen gar nicht recht, wie ihre inneren Bilder sind nach denen sie suchen, da ihre Prägung völlig chaotisch ist und reelle Personen aus dem persönlichen Umfeld werden leicht farblos und unattraktiv, weil die Glitzerwelt des Fernsehens viel schöner zu sein scheint, falsche Ideale in die Hirne gebrannt werden.

    https://open-speech.com/showthread.p...gogisch-nutzen

  6. #16

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Nun habe ich den im Eingangsbeitrag erwähnten Absatz wiedergefunden.

    Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, Erbrecht, 9. Band, 2004, C.H. Beck, S. 1360, § 2229 Rdnr. 33

    Für Verlobte gilt § 2275 Abs. 2 entsprechend (§ 2275 Abs. 3). Da für das Verlöbnis keine volle Geschäftsfähigkeit, wohl aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist und es keine "Verlöbnismündigkeit" (entsprechend § 1303" gibt, kann ein Erbvertrag auch zwischen Verlobten abgeschlossen werden, von denen der eine jünger als 16 Jahre ist; das Mindestalter ist jedoch 7 Jahre (§ 104 Nr. 1). Damit kann ein Erbvertrag von einem Verlobten als Erblasser abgeschlossen werden, der nicht einmal ein Testament errichten könnte (Abs. 1)!

  7. #17

    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    § 104 BGB Geschäftsunfähigkeit
    http://dejure.org/gesetze/BGB/104.html

  8. #18
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    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Ich habe beschlossen, NIE zu heiraten. Gottseidank leben wir nicht in der Vergangenheit, wo mein Vater über mich bestimmen könnte.

  9. #19
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    AW: Verlobung ab dem Alter von 7 Jahren möglich

    Verlobt zu sein, hatte in früheren Zeiten eine andere Bedeutung als sie heute praktiziert wird. Oft ist die Verlobung nur ein Geschenkeabgreifen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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