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  1. #1
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    Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Manchmal geschehen noch Wunder: gute Nachrichten aus Straßburg!

    Menschenrechtsgerichtshof

    Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das französische Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bestätigt. Er wies damit die Klage einer jungen Muslimin ab.

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  2. #2
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Deutschland

    In Deutschland steht die EMRK im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Sie kann daher vor deutschen Gerichten wie jedes andere Gesetz geltend gemacht werden.
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 im Fall Görgülü[25] sind alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden. Sie haben die Gewährleistungen der Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen.[25] So sind die Urteile des EGMR eine Auslegungshilfe der Konvention für die deutschen Gerichte. Ist eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts möglich, so geht diese vor. Will ein deutsches Gericht anders als der EGMR entscheiden, muss es dies ausführlich begründen und sich mit der Rechtsprechung des EGMR eingehend auseinandersetzen.[25]

    Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen (z. B. ein Urteil) nicht beseitigt.[25] Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen. Das bedeutet: Der Menschenrechtsverstoß ist durch eine gerichtliche Entscheidung zu beseitigen.[25] Dabei ist jedoch eine „schematische Vollstreckung“ nicht gefordert. Eine solche kann sogar verfassungswidrig sein. Beachtet beispielsweise das zuständige Fachgericht in einem Zivilverfahren nicht die Interessen der am Straßburger Verfahren nicht beteiligten Prozesspartei, so kann dies einen Verstoß gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip darstellen.[25] Im Fall Görgülü, einem Streit um das Umgangsrecht mit einem Kind, mussten daher auch die Interessen des Kindes und der Pflegefamilie berücksichtigt werden, die nicht in Straßburg eine Beschwerde geführt hatten.
    Die Entscheidung des BVerfG lässt in weitem Umfang Interpretationen zu, ob und wie Entscheidungen des EGMR, die gegen Deutschland ergangen sind, national umgesetzt werden müssen. Sie sorgte auf Seiten der Mitglieder des Europarats für erhebliche Irritationen darüber, inwieweit sich die Mitgliedsstaaten an die Beschlüsse des EGMR halten müssen.[26] Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung des BVerfG reagiert. Stellt der EGMR eine Verletzung der EMRK oder ihrer Protokolle durch Deutschland fest und beruht ein Urteil auf dieser Verletzung, kann im Zivilprozess Restitutionsklage geführt werden (vgl. § 580 Nr. 8 ZPO). Auf diese Vorschrift verweisen auch die Vorschriften für den Arbeits- (§ 79 ArbGG), Sozial- (§ 179 SGG), Verwaltungs- (§ 153 VwGO) und Finanzgerichtsprozess (§ 134 FGO). Für den Strafprozess besteht bereits seit 1998 die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 359 Nr. 6 StPO, sog. lex Pakelli).[27]
    Das BVerfG wird aufgrund des Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 2013 (Az. I R 4/13) zum sogenannten "treaty override"[28] zu entscheiden haben, ob Völkervertragsrecht - wie bspw. auch die EMRK - wegen der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetz entgegenstehendem einfachen deutschen Rechts vorgeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 27. Februar 2014 (BVerwG 2 C 1.13) zum Streikrecht für Beamte die Konfliktlösung zwischen der EMRK und entgegenstehendem einfachen deutschen Rechts allein dem Gesetzgeber zugewiesen,[29] ohne wie der BFH eine Vorlage an das BVerfG zu erwägen.
    WIKIPEDIA

    Wat sagt uns ditte? Der EGMR ist (glücklicher Weise) ein zahnloser Tiger. Ein teures Spielzeug der EU, das Scheinmoral versprüht und nicht bindend ist.

  3. #3
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Nein, nicht alles an der EU ist schlecht. Man muss das differenziert sehen. Burka-Verbote sind zu begrüßen.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  4. #4
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Sollte allerdings in jedem westlichen Land Rechtsstandard sein. Dazu braucht man keinen Übergeordneten "Gerichtshof".

  5. #5
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    "Es wird höchste Zeit, dass dieses Burkaverbot EU-weit eingeführt wird!" PI

    Die Burka ist ein menschenverachtendes Symbol und Zeichen absoluter Ignoranz bis Verachtung unserer Kultur und den Menschenrechten gegenüber. Dieser Mist provoziert in höchstem Maße.

  6. #6
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Zitat Zitat von Liberté Beitrag anzeigen
    Die Burka ist ein menschenverachtendes Symbol und Zeichen absoluter Ignoranz bis Verachtung unserer Kultur und den Menschenrechten gegenüber.
    Genau das ist es! Es ist ein Zeichen der Abgrenzung und der Verabscheuung gewachsener, westlicher Werte durch die Zugewanderten. Wer dies toleriert, hat nicht begriffen, was Demokratie eigentlich ist! Besagtes Verschleiern unterstreicht die Intoleranz jener "Gäste" gegenüber der angestammten Bevölkerung und ihrer eigenen Wertestruktur.


    Zitat Zitat von Liberté Beitrag anzeigen
    Dieser Mist provoziert in höchstem Maße.
    Die logische Folge aus abgeforderter Toleranz und selbstgelebter Intoleranz durch eine Ideologie, die in jeglicher Hinsicht reformresistent ist.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Einen recht bezeichnenden Kommentar zum Thema gabs in der Welt zu lesen:

    KOMMENTAR

    GERICHTSURTEIL


    Auch Deutschland sollte die Burka verbieten

    Ein gutes Urteil: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Frankreichs Burka-Verbot für rechtens. Die Vollverschleierung verletzt demokratische Prinzipien und die Rechte der Frauen.


    Vollverschleierte Frauen auf einer Kundgebung des radikalen Salafistenpredigers Pierre Vogel in Offenbach am Main
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage gegen das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich abgewiesen. Das ist eine klare Bekräftigung des Rechts des säkularen demokratischen Staates, die Grundregeln des Zusammenlebens seiner Bürger gegen die Anmaßungen des religiösen, namentlich des islamischen Fundamentalismus zu verteidigen.
    Dass die Verteidiger der Burka sich dazu versteigen, die Vollverschleierung – und damit die symbolische Auslöschung weiblicher Identität und Individualität – als ein Menschenrecht zu reklamieren, folgt einer pervertierten Interpretation des Sinns eines solchen Rechts.
    Seit langem arbeiten islamische Ideologen daran, die Menschenrechte zu einem Schutzmantel für die Zwangsdurchsetzung des Alleingeltungsanspruches religiöser Gebote umzudeuten. Nun besitzt die freie Religionsausübung im demokratischen Rechtsstaat tatsächlich einen hohen Rang. Doch sie findet ihre Grenze, wo sie die für alle Bürger gleichermaßen verbürgte Menschenwürde verletzt.


    Man muss sich ins Gesicht schauen können

    Menschenrechte schützen den Einzelnen nicht nur vor der Willkür des Staates, sondern auch übermächtiger religiöser oder "kultureller" Kollektive. Diese Prinzipien wollen islamische Ideologen systematisch verwirren. Deshalb geben sie die Vollverschleierung, die zur Stigmatisierung und Ausgrenzung der Frau aus dem öffentlichen Raum ersonnenen wurde, als Angelegenheit der "Privatsphäre" aus.
    Die Unterwerfung unter religiös verfügte Unterdrückungspraktiken soll so als Ausdruck freier Entscheidung erscheinen. Doch auf diese Verdrehung für sie essenzieller Werte dürfen demokratische Gesellschaften nicht hereinfallen.
    Dass sich Menschen gegenseitig ins Gesicht sehen können, ist nicht nur aus Gründen der Identifizierbarkeit unverzichtbar. Es ist auch erste Voraussetzung für zivilisierte Kommunikation und damit für jeglichen demokratischen Diskurs. Wir sollten daher dem Beispiel Frankreichs und Belgiens folgen und die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbieten.



    Foto: Infografik Die Welt

    Quelle

  7. #7

    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    ....habe heute bei Aldi eine Kopftuchfrau mit 2 Kindern gesehen, beide mit ebenfalls Kopftuch,- das jüngere Mädchen war ca 7 Jahre alt, das ältere höchstens 11.........
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  8. #8

    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Ich kann nicht nachvollziehen, warum ihr von einem Burkaverbot so begeistert seid. Das Gesetz betrifft generell Gesichtsverhüllung, damit JEDER barrierefrei von Kameras überwacht werden kann. Es geht nicht nur um Burkas. Wir sind ALLE betroffen, werden in unseren freiheitlichen Rechten beschränkt. In kalten Wintern wird uns verboten uns vor der eisigen Kälte zu schützen, dürfen unser Gesicht nicht einmal durch einen wärmenden Schal bedecken.


    Hauptproblem ist die Einwanderungspolitik, nicht die Burkas.

  9. #9
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Ungewöhnlich freier Kommentar für die Welt. Sollte das Urteil womöglich noch weitere Auswirkungen zeigen und die Journalie nun plötzlich mehr Mut haben, auch andere Meinungen gelten zu lassen?

    Ein kalter Winter erfordert aus gesundheitlichen Gründen eine dicke Vermummung. Kein Richter wird daher eine Gefährdung der Gesundheit erwarten. Ebenso denke ich auch nicht, dass die Karnevalskleidung eingeschränkt wird. Natürlich hätte die Politik von Anfang an klare Grenzen setzen müssen. Aber man wollte ja den Markt beleben, mit noch hungrigen und naiven Leuten.

  10. #10
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    AW: Straßburg erlaubt Burka-Verbot

    Die Verschleierung von Frauen ist menschenunwürdig und in den Augen westlicher, freier Frauen ein Symbol für die Unterdrückung.
    Gegen diese haben Alice Schwarzer und andere Frauenrechtlerinnen seit Jahrzehnten gekämpft, und viele Freiheiten für die europäischen Frauen erreicht.
    Durch die Kopftücher und weitere Verschleierungen, werden all diese Freiheiten unserer Frauen infrage gestellt werden, sollten die Muslime weiter an Einfluss gewinnen.
    Wann begreifen unsere Verantwortlichen endlich mal, dass sich diese Zuwanderer, die niemand hierher gebeten hat, sich gefälligst an unsere kulturellen Gepflogenheiten zu halten haben, und nicht umgekehrt wir uns mit deren Kultur abfinden müssen.
    Nur ein Verbot der Burka allein genügt nicht, die Umsetzung muss auch gewährleistet sein.
    Das möchte ich erleben, denn welcher Polizist würde es wagen, einer Vollschleiertante den Vorhang weg zu machen.
    Den Aufschrei der Muslime europaweit wäre verheerend, und würde viele Menschen das Leben kosten, und vor allem müssten Polizisten verstärkt mit Anschlägen rechnen.
    Die erlauben sich hier doch alles, weil sie was auf unsere Gesetze und die Polizei scheißen.
    Schlimm ist, das das alles toleriert wird.
    Wir tolerieren uns noch zu Tode!


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