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  1. #31

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Ich bin noch auf der Suche nach Asylbeispiel- Fällen im Mittelalter, kein griffiges Thema, auf das es schnelle Antworten gibt... Einst baten die Vitaliebrüder, eine Piratenbande um Asyl...

    Vitalienbrüder Asyl


    http://de.wikipedia.org/wiki/Vitalienbr%C3%BCder


    Störtebecker Asyl -> Asyl für Piraten auf deutschen Schiffen?
    http://bifa-muenchen.de/Piraten-Asyl...utsche-Schiffe

  2. #32

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    ...
    Mit der Konzentration des Kultes in der Frühphase des israelitischen Königtums, also etwa um 1000 vor Christus, wurden besondere Asylorte eingerichtet, damit die Schutzstätten rein von der Entfernung her noch erreichbar waren. Als Asylstädte im Westjordanland werden Hebron, Sichem und Cedes, für das Ostjordanland Bojor, Ramoth Galaad und Goulan genannt.

    Am schwächsten war die Asylvorstellung in den vorchristlichen Germanenreichen ausgeprägt. Aufgrund der äußerst dünnen Quellenlage ist es in der Forschung umstritten, ob es dort Asyl im eigentlichen Sinne überhaupt gab. Allerdings galt an den sakralen Stätten der Germanen, vom Thingplatz über die heiligen Wälder bis hin zu den Götterbildern, zumindest ein Gewaltverbot.
    ...
    Zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert wurde in fast allen europäischen Ländern dem Kirchenasyl die staatliche Anerkennung entzogen. Im 20. Jahrhundert existierte es bis Anfang der achtziger Jahre im wesentlichen nur noch als verdeckter Schutz für Oppositionelle und Verfolgte in Diktaturen.

    In der aktuellen Diskussion ist es umstritten, ob das Kirchenasyl in seiner heutigen Form tatsächlich auf historische Wurzeln zurückzuführen ist, oder nicht. Die wesentliche Differenz zwischen sakralem Schutz damals und heute besteht zweifelsohne darin, daß im souveränen Rechtsstaat der Gegenwart grundsätzlich andere Rahmenbedingungen existieren als in gesellschaftlichen Ordnungen früherer Epochen.
    http://www.matthias-morgenstern.de/ka_histo.html

  3. #33

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein


  4. #34

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Das germanische Asyl- und Gastrecht aus prähistorischer und dichterischer Sicht
    ...

    http://www.psychonauten.de/inhalte/asylrecht.html

  5. #35

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Asylhandel
    http://books.google.de/books?id=asVd...handel&f=false


    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...CAWEV_E12ooIVg


    Ein Teilaspekt, weitere Asylvarianten bitte dem Artikel entnehmen:
    ALLGEMEINE
    RECHTSGESCHICHTE



    ERSTE HÄLFTE

    ORIENTALISCHES RECHT UND RECHT
    DER GRIECHEN UND RÖMER


    VON JOSEF KOHLER und LEOPOLD WENGER
    ...
    Der Handel ist in den Urzeiten entweder ein sogenannter stillschweigender Handel.
    Handel, welcher sich in der Art vollzieht, daß beide Teile einfach ihre Waren an
    einen bestimmten Ort legen, wo sie dann jeweils vom andern Teile abgeholt
    werden. Daß dabei eine gewisse Ordnung und Sicherheit herrscht, beruht
    auf altbewährter Sitte, die durch religiöse Ideen hervorgerufen und durch
    die Überzeugung gefördert wird, daß es nur auf solche Weise einem jeden
    Volke möglich ist, gewisse vorzügliche Dinge zu erlangen, die das fremde
    Land hervorbringt. Die zweite Art des Handels ist die des Wanderhandels,
    indem der Fremde Ware in das Land bringt Dieser Wanderhandel findet
    ursprünglich große Schwierigkeit; denn der Fremde ist rechtlos, ja er wird
    auch beargwöhnt, weil man befurchtet, daß er die Aufmerksamkeit der
    Götter auf sich lenkt imd es dadurch bewirkt^ daß dem Volke selber ein
    Teil des ihm nötigen Segens entzogen wird.

    Die Schwierigkeit wird überwimden durch das Fremdenasyl und die
    Klientel Der Fremde wird zeitweilig in die Klientel eines der Bürger auf-
    genommen und genießt, solange er in diesem Verbände lebt, den Asylschutz.
    Während dieser Zeit kann er seine Waren ausbreiten und haben die anderen
    Gelegenheit, sich die Gegenleistung zu verschaffen und ihm zu überbringen. So
    ist auch der Wanderhandel zuerst Klientel- und AsylhandeL Später wird das
    Asyl auch hier verörtlicht und es dem Fremden ermöglicht, in gewissen Fremdm»a»yL
    Gegenden des Landes unbehelligt und unangefochten zu verweilen. So ent-
    wickelt sich der Handel als Niederlassungshandel. Ein weiteres Stadium ist
    es, wenn an diesen Niederlassungsstätten das fremde Volk ständige Unterneh-
    mungen gründen und ständige Vertreter des Handels ansiedeln darf. Dann



    3 2 Josef Kohler: Die Anfange des Rechts und das Recht der primitiven Völker.

    kann der Wanderhandel in einen Versendungshandel übergehen^ indem die
    Ware einfach an einen derartigen Vertreter im fremden Lande geschickt
    wird. Ein ferneres Stadium ist es, wenn man einfach Personen des betreffen-
    den Landes auswählt, an welche man die Ware sendet und welche für ihre
    Verbreitung sorgen. So wird der Niederlassungshandel zum Kommissions-
    handel. Das letzte Stadium ist es, wenn die Verbindung so sehr angebahnt
    ist, daß der Versendimgshandel direkt an die Kläufer imd Bezieher des fremden
    Landes erfolgen kann.

    Die verschiedenen Stufen des Handels bis zum Kommissionshandel sind
    bei den Urvölkem nachweisbar. Der Asylhandel ist in den verschiedensten
    Teilen der Erde heimisch, in Afrika, wie auf Bomeo. Andererseits haben
    Völker, wie die Makassaren und Buginesen, bereits überseeische Niederlas-
    simgen gegründet, und im Indischen Archipel ist auch der Kommissions-
    handel meist in der Art entwickelt, daß die Kommissionsware abgeschätzt
    wird und der Verkaufskommissionär alles behalten kann, was er über diese
    Schätzung hinaus erzielt

    Darioheo. Auch Darlehen mit Zins imd Pfand finden sich fast überall ; Zinssätze

    selbst bei Völkern, die bloß Muschelgeld haben« z. B. bei Völkern auf den
    Salomoinseln; das Pfand aber ist meist antichretisches Pfand oder Kauf
    auf Wiederkauf, und auch hier wird oft schwerer Wucher getrieben, wie
    z. B. bei der Pfandform des djual akad und djual gade der Javanen.

    ...
    Verbrecherasyl. 41

    ...
    Quelle betrachtete, aus der das Vergehen des einzelnen hervorging, und daß
    auch die Früchte des Vergehens vielfach der Familie zugute kamen.

    Keine Einrichtung hat auf das Blutracherecht einen so nachhaltigen Ein- Asyl,
    fluß ausgeübt wie das Institut des Asyls. Früher sprach man nur von
    einem örtlichen Asyl, was völlig ungenügend ist, denn der Asylgedanke zeigt
    sich auch zeitlich und persönlich. Er beruht auf der Idee, daß eine gewisse
    Heiligung des Täters eintritt und eine Beziehung zu Gottheiten, sei es
    nun des ganzen Volkes, sei es einer bestimmten Familie, so daß eine Ver-
    letzung des in diese Beziehung Getretenen die Gottheit selbst antastet und
    darum ein folgenschwerer Frevel ist Dieser Ursprung des Asylrechts macht
    es auch klar, daß der Asylgedanke nicht nur im Strafrecht hervortritt, son-
    dern auch auf anderen Gebieten, denn nicht nur der in Blutrache Verfolgte,
    sondern auch ein anderer kann zur Gottheit in solche Beziehung treten; imd
    ist er so geheiligt, so ist er imverletzlich. Das g^t insbesondere vom Sklaven
    und gilt vom Fremden. Wie der Sklave rechtlos ist, so ist es ursprünglich
    der Fremde, und erst dadurch, daß er in irgendeine Göttlichkeit aufgenommen
    ist, wird ihm Schutz gewährt

    Ist daher das Asylinstitut von Anfang an ein religiöses, so hat es später
    eine sehr große juristische und wirtschaftliche Bedeutung imd es wird zu
    einem mächtigen Faktor der Entwickelung von Wirtschaft imd Recht, und
    nach dieser Seite hin ist die Einrichtung für uns bedeutsam.

    Das Verbrecherasyl gibt dem kraft Blutrache Verfolgten Schutz und
    macht ihn heilig und unverletzlich, und zwar tritt die Asylstellung ein: Erstens
    kraft der Beziehung zur Örtlichkeit. Gewisse Orte sind so sehr Sitz der
    Gottheit, daiß, wer in sie eintritt, von der Gottheit mit erfaßt wird, und wer
    sie verletzt, der tastet die Gottheit an. Der Gedanke ist derselbe wie bei dem
    ganzen Fetischwesen, indem man annimmt, daß der göttliche Geist sich
    an bestimmten Orten besonders konzentriert und den ganzen Ort durchdringt
    und erfüllt Solche Asylstätten gibt es auf der ganzen Erde: es sind Stätten,
    wo die Heiligtümer ihre Stelle haben, so das Ertnagulungu bei den Austral-
    negem, wo die Churingas, die Steine und Hölzer, welche als Sitz der Geister
    gelten, aufbewahrt werden; so die Dubus bei den Papuas und so insbeson-
    dere die heiligen Haine, Pohanuas bei den Polynesien!, so der Hexenberg
    Marabita auf den Salomoinseln, den man von Kobolden bewohnt wähnt
    Wie gewaltig hier die heiligende Kraft ist, geht daraus hervor, daß auch
    verfolgte Kriegsfeinde, wenn sie an den Ort kommen, geschont werden
    müssen. Natürlich sind es auch Altäre und Begräbnisstätten, welche auf
    solche Weise den Schutz bieten, bei Bantustämmen hauptsächlich die Geister-
    häuschen, in Neu-Guinea das uftiy (Männerhaus) u. a.
    Eine zweite Art des Asyls ist das zeitliche, wenn bei gewissen Gelegen-
    heiten, bei Festen, auf den Märkten, bei Gerichtsitzungen, Volksversamm-
    lungen usw. keine Gewalttätigkeiten, auch keine gerechten Gewalttätigkeiten
    begangen werden dürfen. Hier hat die Notwendigkeit des friedlichen Tuns
    von selber dazu geführt, die Kraft der individuellen Racheleidenschaft ein-



    42 Josef Kohler: Die Anfange des Rechts und das Recht der primitiven Völker.

    zuengen. Eine dritte Art des Asyls ist das persönliche Asyl: jemand, der zu
    einer Persönlichkeit in nähere Beziehung tritt, nimmt an dem Heiligtum dieser
    Persönlichkeit teil und darf nicht verletzt werden. Dies fuhrt bei Beduinen-
    Stämmen zu dem Satze: kann der Verfolgte das Zelt des Bluträchers be-
    rühren, oder kann er sich auch nur durch einen Steinwurf oder durch Spucken
    mit ihm in Kontakt setzen, so ist er gegen die Blutrache gefeit, denn er
    steht jetzt unter dem Schutze der Familie.
    https://archive.org/stream/allgemein...ggoog_djvu.txt


    Suchbegriffe Asyl, Asylhandel, Wanderhandel eingeben
    Geändert von burgfee (28.07.2014 um 16:10 Uhr)

  6. #36

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein


  7. #37

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Suche -> Ausmärker

    Forensen sind auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die durch Kommunalpolitik betroffen sind, obwohl sie weder Bürger noch Einwohner einer Kommune sind. Sie werden auch „Ausmärker“ genannt (als außerhalb der Gemeindegemarkung ansässige Beteiligte).
    Der Begriff kommt im Bereich der Gemeindeordnung vor. Forensen tragen Lasten, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde ergeben (z. B. Gewerbesteuer) und sind im Gegenzug in gleicher Weise wie auch Einwohner befugt, öffentliche Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen (vgl. z. B. § 22 Abs. 2 NGO, § 8 Abs. 3 GO NW, Art. 21 Abs. 3 BayGO). Sie haben in der Regel auch besondere Einwendungsrechte gegen den Haushaltssatzungsentwurf (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 2 GO NW).
    http://de.wikipedia.org/wiki/Forense


    http://de.wikipedia.org/wiki/Plebejer

  8. #38

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Wo überall wir Hirtenvölker finden, wo überall es Rinder- imd Schafdiebe gibt,
    allüberall gibt es ein bestimmtes Mittel, um der Spur des gestohlenen Tieres
    nachzugehen. Man kennt die von den Tieren eingeprägten Spuren, denn je-
    des Tier mit allen Eigenheiten ist dem Hirten individuell vertraut, imd wo
    die Spur aufhört, da ist das Tier gestohlen, mindestens hat man allen
    Grund, es hier zu suchen. Man findet es vielleicht nicht mehr lebend, aber
    man kennt es auch noch an den Häuten imd Überresten: sie werden ziun Ver-
    räter. Für die Spurfolge hat sich nun längst die Form herausgebildet, daß
    nicht der Bestohlene allein, sondern eine ganze Schar sich auf den Weg be-
    gibt, daß sodann der Bestohlene in gewisser feierlicher Weise unter dem Schutz
    der Gottheit in die Hütte des Verdächtigen eintritt und die gestohlene Sache
    sucht Darum gilt noch in späterer Zeit der Satz, daß der Spurfolger die Nach-
    suchung im Hause nackt vornehmen muß, denn die Nacktheit ist heilig. I
    n ge-
    wissen Fällen kann der Inhaber der Hütte den Nachforschenden gewisse Räume
    verbergen, wenn er die feierliche Versicherung gibt, daß die gestohlene Sache
    sich hier nicht befinde, wie in dem Falle der Rachel, welche sich auf den Sattel
    setzte, unter welchem die gestohlenen Hausgötzen verborgen waren, und dem
    Spurfolger Laban versicherte, nicht aufstehen zu können, weil sie in anderen
    Umständen sei Wird das Tier gefunden, dann tritt die Diebstahlsstrafe ein,
    meist ein Mehrfaches, das Zwei-^ Drei-, Vierfache des Gestohlenen.
    https://archive.org/stream/allgemein...ggoog_djvu.txt


    Man stelle sich bildlich vor, diese Regelung würde es bei uns heute noch geben, dann müßten die polizeilichen Ermittler strippen. Bleibt zu hoffen, daß dazu stets attraktive Kerle ausgesucht werden :)

  9. #39

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    VII. Fremde und Staatsgenossen. Der Fremde ist ursprünglich
    rechtlos, denn er steht außerhalb jeder Gemeinschaft, und erst allmählich
    gewinnt man eine Möglichkeit, ihn am Verkehr teilnehmen zu lassen. Die
    Notwendigkeit des völkerrechtlichen Warentausches und andere Umstände
    haben dazu geführt, daß Gelegenheiten geboten wurden, um im fremden
    Bereiche zu weilen, ohne den Gewalttätigkeiten xmd den Launen der Be-
    wohner preisgegeben zu sein. Vgl. S. 31.

    Ein Hauptmittel ist von jeher gewesen, daß der Fremde in den Frieden eines KUenteU
    Einheimischen aufgenommen wurde und das geschah, wie bemerkt, dadurch,
    daß er zu ihm in ein näheres Persönlichkeitsrecht trat Die Naturvölker kennen
    unendlich viele Arten, wie sie zueinander in Persönlichkeitsverbindung treten
    und Seelengemeinschaften anknüpfen, imd eine solche Verbindung ist auch
    in der Art möglich, daß man dem Fremden wenigstens zeitweisen Schutz zu-
    teil werden läßt

    Dies ist zuerst nur ein augenblicklicher Verkehr, aber die Umstände
    führten von selbst dazu, die augenblicklich Aufgenommenen auch auf die
    Dauer der Völkerschaft einzuverleiben.
    https://archive.org/stream/allgemein...ggoog_djvu.txt

  10. #40

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Asylie

    Asylie (griechisch ἀσυλία, abgeleitet von dem griechischen Wort ἄσυλος „unverletzlich“, „unverletzt“) bezeichnete in der griechischen Antike ein Privileg, das eine Polis, ein Heiligtum, einzelne Personen oder Personenverbände erwerben konnte und den Schutz vor gewaltsamen Überfällen garantieren sollte.
    Die griechische Sprache kennt für gewaltsamen Raub von Gütern oder die Plünderung von Heiligtümer das Verb syláô (griech. συλάω). Davon abgeleitet bezeichnen die Substantive to sulon (griech. τὸ σῦλον) bzw. hê sýlê (griech. ἡ σύλη) einen Selbsthilfeakt zur Durchsetzung von schuldrechtlichen Ansprüchen oder zur Vergeltung von erlittenem Unrecht, der sich nicht nur gegen den Verursacher eines Unrechts, sondern gegen eine Institution oder eine Gemeinschaft, die diesen repräsentierte, richten konnte. Verlieh eine Polis das Recht der Asylie, sicherte es dem Empfänger zu, dass dieser durch Überfälle, Zwangsvollstreckungen oder Akten der Selbsthilfe seitens des Verleihers geschützt bleiben soll. Je nach Empfänger kann zwischen personaler (Einzelpersonen und Personenverbände) und territorialer (Heiligtümer, Städte) Asylie unterschieden werden. Die Asylie griechischer Städte in hellenistischer Zeit ist vor allem durch Inschriften und Münzen dokumentiert. Die Inschriften konzentrieren sich dabei auf den ägäischen Raum im Zeitraum zwischen 260 und 180 v. Chr., Münzen berichten vor seit etwa 140 v. Chr. über die Asylie von griechischen Städten im nahöstlichen Raum.
    Die Deutung der antiken griechischen Asylie ist umstritten. Die traditionelle Auffassung in der historischen Forschung, dass die Asylie primär dem Schutz vor Piraterie gegolten habe, ist in jüngerer Zeit bestritten worden, da es keine historischen Hinweise darauf gebe, dass das Privileg der Asylie jemals einen Überfall auf eine Stadt oder einen Krieg verhindert habe.[1] Vielmehr sei sie als ein Ehrentitel anzusehen, den man durch geschickte diplomatische Verhandlungen erwarb und der die eigene Reputation steigern sollte.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Asylie


    https://www.google.de/#q=asylie

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