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  1. #1

    Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Asylsteine, Freisteine & Freihöfe
    Die Asylsteine haben verschiedenartige Formen; so hat z.B. der Freistein im Pfarrhof zu Betzingen die Form eines steinernen Sitzes. Baumann hat in seiner Geschichte des Allgäus einen Freistein zu Ebenhofen im Allgäu in Form eines Steinkreuzes abgebildet und erwähnt sonst noch einige Orte, wo die Steinkreuze "Freisteine" genannt werden. Solche Asyle, die von der Kirche öfters für Kirchen, Friedhöfe und Klöster ohne weiteres in Anspruch genommen wurden, sonst aber nur auf Grund kaiserlicher Privilegien zu Recht bestanden, erscheinen im modernen Zeitalter mit einer geordneten Rechtspflege unvereinbar, waren aber für die Zeiten des Mittelalters bei der herrschenden Ansicht von der Pflicht der Blutrache, der Mangelhaftigkeit der staatlichen Ordnung, der blutigen Strenge der Gerichte zumal gegen den auf frischer Tat Ergriffenen an sich von einer wohltätigen und gerechten Wirkung; sie waren aber eine Quelle von Streitigkeiten aller Art. Häufig enthielt das Asylrecht auch noch die Freiheit "offene Ächter des Reiches" aufzunehmen. In das Asyl des Klosters Blaubeuren konnte nur aufgenommen werden, "wessen Handel kein Mord noch Kirchenbruch" war. Das Asylrecht wurde häufig auch nicht beachtet; so rissen die Ulmer im Jahre 1444 einen an den St. Elisabeth-Altar im Ulmer Münster geflüchteten Mörder von dem Altar weg und vierteilten ihn und hoben, nachdem die Kirche wieder geweiht war, das an diesem Altar haftende Asylrecht einfach auf. Im Allgemeinen war der Missetäter, wenn er einen Asylstein erreicht hatte, damit unter den Schutz des Asylberechtigten gestellt.
    http://www.suehnekreuz.de/RB/start.html



    http://www.mauritiusgemeinde-betzing.../Asylstein.htm

  2. #2

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    TÜRKLOPFER - LÖWENMAULKLOPFER


    Kunstliebhaber verzieren die Eingangstür des Hauses oft mit einem Türklopfer in Form eines bronzenen Löwenkopfes mit einem Ring im geschlossenen Maul.

    Der Bewohner des Hauses symbolisiert mit dieser jahrtausendealten, nostalgischen Vorrichtung seine Gastfreundschaft, getreu dem biblischen Spruch "…klopfet an, so wird euch aufgetan!"
    Im speziellen symbolisiert der Löwenkopf mit einem Ring im Maul den Hüter des Weges.
    Der Löwenkopf verkörpert den Hüter, der Ring den Weg.
    Im Allgemeinen symbolisiert der Löwe Stärke, Mut, Tapferkeit, Gerechtigkeit, Recht, Schutz, Behütung, Wachsamkeit, und Macht; der Ring hingegen Ewigkeit, Beständigkeit, Leben, Macht, Würde, Vollendung, Eintritt und Übergang.

    Asylstein
    Als Zeichen der Asylgewährung waren im Mittelalter Kirchen, Klöster oder Kathedralen mit einem Türklopfer, meistens in Gestalt eines Löwenkopfes mit einem Ring durch das Maul, versehen.
    Das kirchliche Recht auf Asylgewährung wurde Schutzsuchenden mit Symbolen angezeigt, da diese oft des Lesens und Schreibens nicht mächtig waren.
    Links der Asylsteins an der Fassade der Münchener Frauenkirche (Dom Zu Unserer Lieben Frau). In der heutigen Zeit untersteht das Recht auf Asylgewährung der staatlichen Ordnung und Gesetzgebung des jeweiligen Landes.
    http://www.code-knacker.de/tuerklopfer.htm

  3. #3

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Die ergiebigsten Links, die ich zu Thema fand:

    ...

    Der Zweck des Asylrechts war es nicht, die Rechtsverfolgung zu behindern. Die Aufgabe von Asylen und dem Asylrecht war es, den Tätern und Beklagten einen sofortigen Schutz zu gewähren. Gerade in Totschlags-Angelegenheiten wie wir sie aus den Sühneverträgen kennen, war es wichtig den Totschläger gegen die erste Wut der Bluträcher zu schützten, um so Vergleich und Versöhnung mit denselben zu ermöglichen. In Betracht der damals herrschenden Ansicht von der Pflicht der Blutrache, der Mangelhaftigkeit der staatlichen Ordnung, der Willkür der Richter und der blutigen Strenge der Gerichte, zumal gegen den auf frischer Tat Ergriffenen, wird man dem Asylrecht eine wohltätige Wirkung und eine sittliche Berechtigung nicht absprechen können.
    In der Zeit der Inanspruchnahme des Asyls konnten sich die Gemüter beruhigen und Verhandlungen aufgenommen werden. Das Asylrecht verhinderte somit die Ausübung der Blutrache und der Selbstjustiz.
    Asylrecht wurde bei "ehrlichen" Verbrechen gewährt. Bei "unehrlichen" Verbrechen konnte es verweigert werden. Die mittelalterlichen Rechtsanschauungen waren noch stark vom germanischen Recht geprägt. Dieses unterschied in der Strafbewertung zwischen heimlichen und offenen Tun. Heimliches Tun war den Germanen zu wider, es war Neidingswerk (Unehrenhaft). Heimlichkeit war sittlich viel verwerflicher als die offene Tat. Das unterschied auch den Mord vom Totschlag. Ein Mord wurde heimlich verübt oder später verheimlicht, etwa durch Verbergung des Leichnams. Wo hingegen dem Totschlag die Merkmale der Heimlichkeit fehlen.
    In gleicher Weise wurde z.B. auch die heimliche Brandstiftung als Mordbrand dem gewaltsamen offenen Waldbrand noch im Sachsenspiegel (1225-1235) gegenübergestellt. Derselbe Unterschied findet sich bei Diebstahl und Raub. Die schimpfliche und eines freien Mannes unwürdige Tat war der Diebstahl. Überall, wo die Heimlichkeit der Aneignung fehlt, liegt kein Diebstahl vor. Der Raub dagegen war ursprünglich jede offene Wegnahme fremden Eigentums. Deshalb heißt es: "Des Nachts ist es Diebstahl, des Tags ist es Raub." Der Unterschied zwischen "ehrlichen" und "unehrlichen" Verbrechen setzte sich auch in der Bestrafung fort, so waren Galgen und Pranger unehrliche Strafen, wohingegen die Enthauptung eine ehrliche Strafe war.
    Die Asyle standen Männern und Frauen gleichsam offen, sie wurden aber überwiegend von der männlichen Bevölkerung in Anspruch genommen.
    Viele Asyle machten eine Aufnahme des Asylsuchenden auch von seinem Vergehen abhängig. Das allgemeine Schutzrecht erhielten "Missetäter", "Verbrecher und Bedrängte". "Mörder und sonstige Verbrecher" fanden nur einige Tage lang Sicherheit vor gerichtlicher Verfolgung. In kirchliche Asyle wurde nicht aufgenommen, wer "eine geweiht Person geschlagen" oder "Kürchen Bruch" begangen hatte. Viele Asyle beschränkten sich auch auf bestimmte Tätergruppen.

    ...

    Je nach Größe des Asyls schwankte die Zeit, auf welche Asyl gewährt wurde. Beim Betzinger Asylstein waren es 24 Stunden, die Stadt Reutlingen versprach ein Asylrecht auf Lebenszeit ("100 Jahre und 1 Tag"). Auf Freihöfen konnte man mit 4 bis 6 Wochen Asyl rechnen, das entsprach 2-3 Ding- oder Gerichtstagen.
    Für die Zeit im Asyl musste der Asylant sich selbst versorgen. In Armutsfällen geschah zwar die Verpflegung unentgeltlich auf Kosten des Grundherrn, bestand aber dann nur aus den "notdürftigsten Reichungen". Wurde ein Asyl in einer Stadt aufgesucht, mussten weitreichende Regeln beachtet werden. So wurde dem Asylanten die Wehr abgenommen, ihm war lediglich erlaubt ein Brotmesser oder "ein Messer mit abgebrochener Spitze" zu tragen. Auch durfte der Asylant nicht in Winkelwirtschaften (Hurenhäusern) logieren, sondern nur in einem "offenen Wirtshaus", wo ihn jederzeit die Behörde finden konnte. Die Asylanten unterlagen einer Art Meldepflicht und Aufsicht.
    Es kam nicht selten vor, dass die Familie des Asylanten nachzog oder dieser bis zu seinem Tod im Asyl blieb.

    ...
    Das Asylrecht bezog sich aber nicht nur auf eine neutrale Zufluchtsstätte. Nach Rechtsbestimmungen von 1264 und 1482 sollte ein Mörder nicht bloß in seinem, sondern auch seines Nachbarn Haus vier Wochen Frist haben. Dieses erklärt sich nicht bloß aus der allgemeinen Verpflichtung der Glieder, sich gegenseitig zu schützen, sondern auch aus der, schon bei den alten Germanen herrschenden Sitte, dass die Blutsfreunde nahe beieinander wohnten, der Nachbar also in der Regel auch ein Blutsfreund war.
    Es erlaubte jedem freien Grundbesitzer, dem öffentlichen Richter den Eintritt in sein Gehöft und die Ausübung seiner Gewalt auf seinem Grund und Boden zu verweigern. Um dem entgegenzuwirken wurde den Richtern schon sehr früh die Befugnis der Haussuchung gegeben. So räumte man ihnen die Möglichkeit ein, dem unter Asylrecht stehenden Beklagten auf fremden Boden die Gerichtsladung zu überreichen.
    Diese Freiheit des Hauses erhielt sich lediglich als ein Vorrecht der Schlösser und Burgen des Adels und der Häuser der Städtebürger bis in das 16.Jahrhundert.10) Die Verletzung dieser Immunität wurde streng, sogar mit dem Tode, gerügt.

    Wurde das Asylrecht auf ganze Städte ausgeweitet, so wie wir es zum Beispiel von Reutlingen, Tübingen, Asperg, Rottweil und anderen bezeugt wissen, so brachte es diesen Städten nicht nur den Beinamen "Heimat der Totschläger" ein, sondern auch erhebliche Vorteile. Viele Einnahmen knüpften sich an die Beherbergung von Asylsuchenden. Zunächst erhob man eine Aufnahmetaxe für jeden Asylanten, es gab Einmalzahlungen aber auch monatliche Taxen. Schloss sich an die Aufnahme eines Totschlägers ins Asyl ein Prozess an, so erforderte dessen Durchführung eine bedeutende Geldsumme, die zum größten Teil in der Stadt blieb welche das Asyl gewährte. Außerdem war es möglich, dass sich die Asylanten ihr Vermögen oder den Zinsertrag ihrer Güter ins Asyl nachsenden ließen. Zudem forderte man bei Verletzungen des Asylrechts weitere erhebliche Geldbusen ein. Der wirtschaftliche Faktor einer Asylgebenden Stadt waren im Mittelalter nicht zu unterschätzen.
    Neben Städten, Gerichtsstätten, des Richters Haus und Privathäusern konnten weitere weltliche Asyle sein: Marktflecken und Dörfer, Mühlen, Fronhöfe und Freihöfe.
    http://www.suehnekreuz.de/RB/aufsaetze13.html


    http://www.suehnekreuz.de/RB/asylsteine.html
    Geändert von burgfee (16.06.2014 um 12:11 Uhr)

  4. #4

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein


  5. #5

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    ...
    Die Stadt Prichsenstadt hatte sich schon bald nach ihrer Gründung den Ruf als Asyl erworben. Dorthin konnte fliehen, wer einen Mord begangen hatte und von hier aus Vergleichsverhandlungen führen. Die Freiung erstreckte sich auf die gesamte Gemarkung der Stadt Prichsenstadt, nicht auf einzelne Gebäude, wie den "Freihof", den ehemaligen Bauhof des Schlosses, der seinen Namen der Tatsache verdankt, dass sein Besitzer von verschiedenen bürgerlichen Pflichten befreit war. Das Privileg der Freistadt ist allerdings nicht mit einer schriftlichen Urkunde belegt. Wahrscheinlich leitete sich das Asylrecht der Stadt von der Tatsache ab, dass Prichsenstadt durch den Gründer Kaiser Karl IV. direkt der böhmischen und indirekt der kaiserlichen Gerichtsbarkeit unterstand, während in der Umgebung der Stadt lokale Gerichtsbarkeiten zuständig waren.[2]

    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freihof_(Prichsenstadt)

  6. #6

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Malefikantenstein, Blutstein

    ...

    Neben dem Siegfriedstein gab es noch andere namhafte Steine im Bereich des Domkapitels, insbesondere vor dem ehemaligen Bischhofshof. Erwähnung verdienen hier der Malefikantenstein, (evtl. identisch mit dem Blutstein) an dem nicht nur die Todesstrafe vollzogen, sondern auch die peinliche Gerichtsbarkeit ausgeübt wurde und der sog. Mundatstein, der einem Verfolgten Immunität bzw. Asyl versprach, bei beiden Steinen handelte es sich um alte Rechtssteine, die sicher auf eine sehr lange Tradition zurückblicken dürfen.

    ...
    http://www.eichfelder.de/worms/w_sag.../si.stein.html

  7. #7

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Original Holzschnitt von Christoph Schweicker (auch: "Stimmer") aus der " Cosmographia " von Sebastian Münster, verlegt 1572 in Basel bei Heinrich Petri.
    Schöne Gesamtansicht aus der halben Vogelschau von Weißenburg im Elsass (französisch: Wissembourg). Panoramablick über die durch eine Mauer rundum befestigte, mittelalterliche Stadt mit den umliegenden Hügeln. In der Stadtmitte ragt die Klosterkirche St. Peter hervor.

    Rund um die Stadt verteilt Dörfer und einzelne Gehöfte. Unter den vielen Details der Ansicht mehrere Galgen. Auffallend die auf den Hügeln um die Stadt verteilten Mundatsteine, in deren Grenzen einem Verfolgten Immunität bzw. Asyl gewährt wurde.


    Mundat-Grenzstein

    Dieser Stein verdankt seinen Namen dem Mundatwald, dessen Grenzen er markiert. Heute sind nur noch wenige dieser Grenzsteine erhalten, da man den Grenzverlauf in allen gängigen Karten eingezeichnet hat und die Pflege dieser Grenzsteinlinie aufwendig und kostenintensiv ist.
    Bei dem Mundatwald handelt es sich um einen sehr alten Wald an der elsässisch- pfälzischen Grenze, der in Oberen und Unteren Mundatwald eingeteilt ist. Er hat eine Fläche von ca. 696 Hektar und reicht südöstlich von Wissembourg, östlich bis an die Rheinebene, nördlich bis über Bad Bergzabern und westlich bis zum Staatsforst Schönau bei Schönau.
    Nach der Legende hat König Dagobert dem Kloster Weißenburg bei dessen Gründung diesen Wald gestiftet. Im 15. Jahrhundert hat das Kloster seinen Besitz einsteinen lassen. Der Mundatwald blieb Eigentum des Klosters Wissembourg bis zur Französischen Revolution. Danach gehörte der obere Teil zum Königreich Bayern, der untere Teil war Eigentum der Stadt Wissembourg. Nach dem zweiten Weltkrieg gehörte der gesamte Wald zuerst Frankreich, seit 1986 ist der Obere Mundatwald wieder deutsches Hoheitsgebiet. (http://www.rittersteineundmehr.de)
    ...
    http://landkarten-sammeln.de/Landkarten/EUW1572003.htm

  8. #8

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    ...
    Die Wiege des Asylbegriffs stand im antiken Griechenland. Mit dem Begriff "asylon" wurde das Verbot ausgedrückt, Personen wie Sachen, insbesondere vom Tempel, wegzuführen. Alles was sich am Tempel befand - auch ein Mensch -, galt als göttlicher Besitz. Daher genoß jeder Verfolgte, der sich am heiligen Ort aufhielt, Schutz, unabhängig davon, aus welchem Grund er auf der Flucht war: Mörder, Räuber, Totschlagstäter, Sklaven und Schuldner hielten sich gleichermaßen in den Tempeln auf.

    ...
    http://www.matthias-morgenstern.de/ka_histo.html

  9. #9

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein

    Historische Entwicklung des Asylbegriffs und Asylrechts[Bearbeiten]


    'Asylring' am Eingang zu Notre-Dame, Paris: Wer ihn erreichte, entging vorläufig seinen Verfolgern.


    Die erste schriftliche Erwähnung von Freistätten und Asylgesetzen sind die in der Bibel 4. Mose 35,6 erwähnten Freistätten. Sie hatten ihren Ursprung in Stammesregelungen, als die Israeliten noch nomadisch lebten, und wurden bei der Aufteilung des Landes Israel an die Stämme institutionalisiert.
    Europäische Asyle waren später bis zum Mittelalter Orte christlicher Nächstenliebe, meistens im Verbund mit einem Kloster oder einer Missionsstation (→ Kirchenasyl). Städte unterhielten Pfrundhäuser, Stiftungen, die denjenigen ihrer Bürger Asyl boten, die sich rechtzeitig finanziell mit einer Pfründe beteiligt hatten. Arme oder Fremde waren jedoch auf die Kirchen angewiesen. Noch schlimmer erging es den Aussätzigen die meist in entfernten Häuser oder Kolonien „ausgesetzt“ wurden. Vielen christlichen Klöstern Europas wurde per kaiserlichem Dekret ein wenigstens zeitweiliges Asylrecht auf eigenem Grund und Boden eingeräumt, sofern der Verfolgte keinen Mord begangen hatte. Über die etwaige Auslieferung an die Staatsgewalt wurde dann vom zuständigen Abt entschieden. Sogenannte Freiungssäulen (auch Weißmarter) entlang der Zugangswege markierten die Grenze des Einflussbereichs staatlicher Verfolger.
    Als „Asyl“ wurde bis in die jüngste Zeit auch ein Heim oder Hospital (Hospiz) bezeichnet, das Menschen Unterschlupf bot, die, bedingt durch Unfall, Invalidität, Armut, Sucht o.ä., Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Lebens hatten. Es gab beispielsweise Asyle für Witwen, Waisen, Obdachlose oder Alte.
    Aber auch viele berühmte Persönlichkeiten mussten aus den unterschiedlichsten Gründen fliehen und waren auf Asyl in der Fremde angewiesen. Im 19. Jahrhundert gehörten zu ihnen zum Beispiel Richard Wagner und Gottfried Semper, die Deutschland bzw. Sachsen verlassen mussten. Zürich und die Schweiz waren durchaus stolz auf derlei prominente Asylsuchende.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Asyl

  10. #10

    AW: Asyl im Mittelalter - Asylstein


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