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  1. #31

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Ungarn
    1989 - Tagebuch der friedlichen Revolution ... Dem waren aufregende Tage in Budapest vorausgegangen. Die Suche nach der historischen Wahrheit war ein wichtiges Handlungsmotiv für die ungarische Opposition. Endlich sollte geklärt werden, was im Spätherbst 1956 nach der Niederschlagung des Ungarischen Aufstands geschah. Über 200 Menschen waren damals wegen ihrer Teilnahme am Aufstand hingerichtet worden. Etwa 2.000 wurden zu Haftstrafen verteilt. Fast dreißig Jahre war über das Schicksal der Hingerichteten nichts bekannt. „Erinnern wir uns!“ wurde zum Schlachtruf des Budapester Frühlings. Beinahe täglich gab es neue Enthüllungen über die nationale Tragödie von 1956, der die Kommunistische Partei inzwischen zugestand, eine Volkserhebung gewesen zu sein, wenn auch eine mit „konterrevolutionärem Ausgang“. Das war das Ende von politischen Denkverboten und Schweigespiralen. Bald darauf wurden die Leichen der 1956 Hingerichteten auf einem Budapester Friedhof entdeckt, auf dem Schindanger, wo auch verendete Zirkustiere beigesetzt wurden. Die Toten waren zunächst in einer Grube auf dem Gelände des Polizeihauptquartiers mit dem Gesicht nach unten einbetoniert, später exhumiert und heimlich in dem abgelegenen Teil des Friedhofes verscharrt worden. Während der Aufräumarbeiten dort fanden die Oppositionellen einen Brief der Witwe des hingerichteten Ministers Lengyel: „Verehrte Herren, benachrichtigen Sie mich bitte, wenn Sie das Grab meines Mannes gefunden haben.“ Über dreißig Jahre hat Frau Lengyel nicht gewusst, wo ihr Mann verscharrt worden war. ...
    http://www.freiewelt.net/1989-tagebu...n-15-10034153/

  2. #32

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Wurden alle diese Angehörigen *unehrenhafter Berufsgruppen* auf dem Schindanger statt auf dem Friedhof begraben?

    Die “Unehrlichen” – Außenseiter in der frühneuzeitlichen Gesellschaft



    Auch in unserer “modernen” Gesellschaft stoßen Minderheiten oder Menschen mit nicht alltäglicher Lebensform auf Vorurteile oder werden in eine Sündenbockrolle gedrängt. Fremd erscheint uns allerdings, dass im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ganze gesellschaftliche Gruppen und Berufsfelder ins Abseits gedrängt sind. Vor allem in der städtischen Kultur hatten diese Menschen kaum eine Chance, ihre Herkunft zu überwinden, waren dauerhaft am unteren Ende der Gesellschaftspyramide angesiedelt und von zahllosen Rechten wie kirchliche Heirat oder Bürgerrecht ausgeschlossen.


    Der diebische Müller

    Die Einteilung der Berufsgruppen ist für uns heute kaum noch nachvollziehbar: So galten Wollenweber als ehrbar, die Leinenweber als unehrlich. Mancherorts waren Müller, Gerber, Bader, Zöllner oder Türmer unehrlich, andernorts nicht. Durchgängig zu den unehrlichen Berufen gehörten die Kesselflicker und Scherenschleifer, die Schäfer und Feldhüter, die Totengräber und Nachtwächter, die Gassenkehrer, Kloakenreiniger und Abdecker. Und natürlich die Dirnen. Darüber hinaus wurden ganze gesellschaftliche Gruppen ausgegrenzt, wie unehelich Geborene, “Zigeuner” (auch Heiden oder Ägypter genannt), Juden, Bettler, Gebrandmarkte und zunehmend auch sogenannte “weise Frauen”. Sie alle galten als verachtenswert, ehrlos und latent kriminell. Ganz besonders traf dieses Stigma die große Gruppe der Fahrenden Leute, der Gaukler, Spielleute und Artisten, die im Roman “Die Tochter der Hexe” im Mittelpunkt stehen.

    Das Phänomen der sozialen Randgruppen und deren Ausgrenzung hat damals wie heute ähnliche Ursachen. Deshalb seien an dieser Stelle nur einige historisch bedingte Aspekte erwähnt: Handwerkszweige wie Weber, Schneider oder Müller galten oft deshalb als unehrlich, weil sie mit großen Mengen Rohstoffen arbeiteten und man ihnen unterstellte, sie würden Material unterschlagen. Dann galt als ehrlose Tätigkeit alles, was mit Gestank (Gerber!), Unrat, Krankheit oder Tod zu tun hatte. Und nicht zuletzt steckte hinter der Ausgrenzung bestimmter Berufe schlichtweg das Konkurrenzgebaren einzelner Zünfte.


    Die Künstler der Landstraße

    Die Fahrenden, auch Spielleute und Gaukler genannt, waren ein schrilles, buntes und lautes Volk. Allein durch ihre Nichtsesshaftigkeit galten sie als unehrlich und rechtlos, hinzu kam, dass sie sich für “Geld zu eigen” gaben, “nicht besser als die unfreien Knechte”. Selbst ihre Nachkommen waren von Handwerk und Bürgerrecht ausgeschlossen. Durch diesen Status jedoch, der nahezu als vogelfrei zu bezeichnen ist, entwickelte sich ein starkes Solidaritätsgefühl und ein eigener Ehrbegriff.

    An der Spitze der Hierarchie standen die Musikanten. Ihnen bot sich die Chance der Sesshaftigkeit an Höfen oder in städtischen Diensten als Herolde, Trompeter, Posaunisten oder Stadtpfeifer. Damit befreiten sie sich vom Makel der Unehrlichkeit und wurden zu geachteten Leuten mit festem Einkommen. Den Possenreißern und Komödianten, Sängern und Tänzern, Tierbändigern und Akrobaten, Messerwerfern und Feuerschluckern, Wahrsagern und Taschenspielern, Zwergen und Krüppeln blieb dieser Aufstieg verwehrt. Und wer sich ihrem Tross anschloss, wie all die Krämer und Hausierer, Kesselflicker und Scherenschleifer, Quacksalber und Wundärzte, machte sich gleichermaßen rechtlos.

    Seit dem 16. Jahrhundert zogen immer mehr Komödianten- und Schauspielertruppen durch Deutschland und zeigten ihre schreiend-bluttriefenden, pathetischen wie zotigen Stücke mit Titeln wie “Der reisende Schneider mit dem bösen Pferd” oder “Die Bataille und der Tod Malbroughs”. Um 1600 kamen Scharen von englischen, italienischen, französischen und holländischen Wandertruppen hinzu. Sie alle wurden einerseits begeistert beklatscht bei den Aufführungen, andererseits mit Misstrauen und Verachtung beobachtet. Die Konzession, die für jede Aufführung eingeholt werden musste, war von strengen Ermahnungen begleitet, keine ärgerlichen Sachen zu treiben oder Unzüchtiges und Unehrbares zu zeigen, und wurde schließlich zu Beginn des 17. Jahrhunderts immer häufiger verweigert.


    Der Henker und die Heilkunde

    Der Henker, auch Scharfrichter oder Nachrichter genannt, war der Vollstrecker der Todes- und Leibesstrafen und damit der Unehrliche par excellence. Sein Gewerbe machte ihn zum Paria der damaligen Gesellschaft, und er vererbte es in der Regel auf seine Söhne. So entstanden ganze Henkerdynastien, wie die berühmt-berüchtigten Biberacher Scharfrichter. Neben seiner blutigen Hauptaufgabe unterstanden ihm alle schmutzigen Ämter, vor denen andere zurückschreckten, wie die Verwaltung des Hurenhauses, die Abdeckerei, die Kloakenreinigung oder der Austrieb von Aussätzigen vor die Tore der Stadt.

    Im Wirtshaus musste er allein speisen und trinken, in einer besonderen Ecke auf einem dreibeinigen Stuhl, dem Symbol des Galgens, sein Krug durfte keinen Deckel haben, seine Kleidung musste ihn als Henker kenntlich machen. Wie den Dirnen waren ihm Abendmahl, kirchliche Trauung und Bestattung verwehrt. Bald galten alle, die mit ihm in Berührung kam, als unehrlich: So die städtischen Häscher und Büttel, Gefängniswärter, Stadtknechte und Gerichtsdiener.

    Dabei waren seine Fähigkeiten durchaus anerkannt (diese Zwiespältigkeit gegenüber Unehrlichen zeigte sich häufig): Wenn er mit einem einzigen glatten Hieb enthauptete, konnte er sich des Beifalls der Zuschauer sicher sein. Vor allem aber war sein Wissen in der Heilkunde geschätzt, denn durch seine anatomischen Kenntnisse, nicht zuletzt durch die ausgeklügelten Foltermethoden erworben, war er oft sachkundiger und geschätzter als die studierten Medici oder erfahrensten Wundärzte. So renkte er Glieder ein und heilte Wunden nach Verstümmelungen, damit der Tod nicht etwa vor der Exekution eintrat. Es heißt, der große Paracelsus persönlich habe einen Teil seines Wissens bei Henkern erworben!

    Oft ging es dem Henker wirtschaftlich erstaunlich gut, denn er profitierte vom Aberglauben jener Zeit. Als Hüter der Richtstätte machte er gute Geschäfte mit Glücksbringern und zauberkräftiger Medizin, die den Körpern seiner Delinquenten entstammten: Fingerglieder oder Knöchelchen im Geldbeutel ließen das Geld nie ausgehen und schützten vor Ungeziefer, unter der Hausschwelle vergraben verhießen sie beständigen Haussegen. Hirn half gegen Tollwut, Hautfetzen gegen Gicht, Schamhaare, in einem Tuch um den Unterleib getragen, verhalfen zu Schwangerschaft. Frisch aufgefangenes Blut wurde gegen die Fallsucht und andere gefährliche Krankheiten verabreicht, da dem Körper eines Hingerichteten enorme Kräfte zugesprochen wurden.


    Bettelstab und falsche Wunden

    Anfang des 17. Jahrhunderts nahm die Zahl der Bettler in den Städten trotz Bettelverbots rapide zu, entwurzelte Kinder bildeten straff organisierte Banden. Die städtischen Aufseher oder Bettelvögte gingen mit Stadtverweis oder Gefängnisstrafe gegen fremde Bettler vor, ausgenommen waren hiervon allerdings Pilger, unterwegs zu heiligen Stätten, und Bettelmönche. Nur den sogenannten Hausarmen mit städtischem Bettelprivileg war erlaubt zu betteln, sofern sie arbeitsunfähig waren und – wie vielerorts üblich - Vaterunser, Ave Maria, Glaubensbekenntnis und die Zehn Gebote aufsagen konnten. Sie trugen besondere Zeichen an der Kleidung oder Bettelstab und Bettelschelle und durften keine schwärenden Wunden zeigen.
    Dennoch gab es zuhauf falsche Bettler, die ihr Handwerk von der Pike auf gelernt hatten und virtuos ihre schrecklichen Gebrechen vortäuschten.


    Schlupfhuren und Winkelbordelle

    Das städtisch kontrollierte Dirnenwesen mit Frauenhäusern unter der Ägide des Henkers ging in den meisten Städten schon im 16. Jahrhundert unter. In diese Lücke traten “freie” Kupplerinnen mit ihren Dirnen, die oft an Geistliche vermittelt wurden. Als sogenannte Winkelbordelle dienten ihnen neben Privatwohnungen oft Spinnhäuser oder die Häuser der Müller. Ganz auf sich gestellt und dementsprechend gefährdet arbeiteten Straßendirnen und heimliche Dirnen (Schlupfhuren, Winkeldirnen). Daneben existierte eine rege Gasthaus- und Badstubenprostitution mit Wirten und Badern als Kuppler.

    Als Huren bekannte Frauen wurden nicht zum heiligen Sakrament und zur kirchlichen Trauung zugelassen und auf dem Schindanger begraben. Wurden sie mit ehrbaren Bürgern erwischt, drohte ihnen (und nicht etwa den Freiern) der Pranger und das Ausstreichen mit der Rute. Bekehrten Dirnen blieb, um ihre Ehre wieder herzustellen, nur der Eintritt in Frauenorden.

  3. #33

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Der Scharfrichter als Abdecker

    Bedingt durch diese, niemals von einem ehrlichen Manne ausgeführten Tätigkeiten, war auch wohl schon von Anfang an das nach altem deutschen Recht als anrüchig und unehrlich geltende Abdeckereigewerbe mit dem des Scharf- oder Nachrichters verbunden.

    War der Scharfrichter auch durch das vom Vater und Großvater auf Sohn und Enkel vererbte Amt des Nachrichters, nicht ohne einen besonders tief ausgeprägten Berufsstolz, so war er doch daneben bestrebt, die nicht geringen Einnahmen, die aus der Verwendung und Beseitigung des gefallenen Viehes entstanden, für sich zu beanspruchen.

    ...
    http://www.elmsagen.de/erzaehl.asp?Kap=E21&Titel=E21T2

  4. #34

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Scharfrichter in Brandenburg
    Betrachtung eines Berufsbildes
    http://hvbrb.de/fileadmin/user_uploa...arfrichter.pdf

  5. #35

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Scharfrichter... Aufgabengebiet der Folter kam hinzu, dafür waren die sog *Nachrichter* zuständig. Da bekommt der heute verwendeter Begriff *Nachrichten* einen makabren Beigeschmack. Ich weiß nicht, ob da ein womöglich beabsichtigter Zusammenhang besteht.

    Aus dieser Zeit stammt auch das Synonym Nachrichter, welches den Aspekt der nachrichterlichen Urteilsvollstreckung in den Vordergrund stellt
    http://de.wikipedia.org/wiki/Scharfrichter


    Nachrichter steht für:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichter

  6. #36

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    S. 68
    Die „Ehrlichkeit“ war eines jener Attribute, die in der mittelalterlichen Gesellschaft sowie auch in der Frühen Neuzeit als besonders wertvoll galten.
    Nach dem Zeugnis fünf verschiedener Sprachstämme ist die „Ehre“ mit der Aussage „Wert der Person“ gleichzusetzen.

    Die „Ehre“ oder auch „Ehrlichkeit“ ist ein Gebilde, das sich in verschiedenen Bereichen des Lebens auf alle möglichen Gruppen beziehen kann (Berufs- und Standesehre, Verkehrsehre, Familienehre usw.) und beinhaltet eine Wertung sozialer Natur, die gleichzeitig die Mitglieder einer zusammengehörigen Gruppe auszeichnet. Ihr Vorhandensein befähigte zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, zur Ausübung öffentlicher Ämter und war ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der Eheschließung zum Tragen kam. Anrüchige Abstammung, uneheliche Geburt, körperliches Gebrechen, Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlich nicht akzeptierten oder ethnisch-religiösen Gruppe, ein begangenes Verbrechen, eine erlittene Ehren- oder Leibesstrafe oder die Zugehörigkeit zu einem allgemein missachteten Gewerbe führte zum Verlust derselben. Dieser Makel – levis notae macula - – wurde unter dem Begriff
    der „Unehrlichkeit“ den Betroffenen oft zum Verhängnis. Zwar nicht völlig rechtlos, hatten sie dennoch Einschränkungen in ihrer ganzen Person hinzunehmen, die sie letztendlich an den Rand der Gesellschaft, in die Isolation trieben.

    Scharfrichter unterfielen ebenso wie Müller, Leinweber, Zöllner, Schäfer, Hirten, Gerber, Türmer, Gerichtsdiener, Bettelvögte und Totengräber der „Unehrlichkeit“, wobei auch innerhalb dieser Gruppe noch einmal unterschieden wurde. Besonders behaftet mit diesem Makel waren diejenigen Gewerke, die sich mit Schmutz, Strafe und Tod befassten.


    Das betraf in erster Linie die Scharfrichter. Abdecker befanden sich aufgrund ihrer Arbeit mit verendetem Vieh noch unter dem Stand des Nachrichters.

    Ein Reichsgesetz vom 18. August 1731 erklärte alle unehrlichen Personen mit Ausnahme des Abdeckers für zunftfähig. Es wurde 1732 erweitert, indem man den Kindern eines Nachrichters bei der Berufsaufgabe des Vaters und einem eigenen dreißigjährigen ehrlichen Leben die „Ehrlichkeit“ zurückgab. Die Enkelkinder wurden gleich ehrlich gesprochen. Es war wohl schwierig, über eine so lange Zeit sein Brot ehrlich zu verdienen, wenn man als Abdecker noch immer vom ehrlichen Gewerbe ausgeschlossen war. Zwei Verordnungen aus den Jahren 1771 und 1772 hoben nun den Ausschluss der Scharfrichterkinder von den Zünften auf.


    Darin hieß es, man solle sie unbedenklich in die Lehre nehmen können und ihnen Handwerks– oder Meisterschaft zuerkennen. Desgleichen sollten die Töchter die Möglichkeit haben, sich mit Handwerksleuten und anderen ehrlichen Personen zu verheiraten. Das am 25. April 1752 erfolgte Kaiserliche Patent erkannte den Scharfrichtern sogleich die

    „Ehre“ an. Nur die Abdecker waren noch immer die einzigen „unehrlichen“ Personen. Im Jahre 1783 wurden per Verordnung die Kinder der Abdecker zu allen Berufen zugelassen, wenn sie sich nicht mit der Schinderarbeit befasst haben. Erst 1819 wurden die Abdecker, 1827 die Knechte der Abdecker und Scharfrichter in Preußen für ehrlich und zunftfähig erklärt.25
    http://hvbrb.de/fileadmin/user_uploa...arfrichter.pdf


    http://de.wikipedia.org/wiki/Unehrlicher_Beruf
    Geändert von burgfee (16.06.2014 um 00:07 Uhr)

  7. #37

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen


  8. #38

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    http://books.google.de/books?id=th-B...danger&f=false


    Eselsbegräbnis

    Eselsbegräbnis (lat. sepultura asini). Nach einem Bibelwort (AT, Jeremias 22.19) benannte schimpfliche Leichenbeseitigung, üblicherweise an Selbstmördern oder an Meintätern vom Abdecker oder einem anderen Ehrlosen und auf dem Schindanger, auf jeden Fall aber in ungeweihter Erde vollzogen. Das betreffende Zitat (bezogen auf den verfluchten Judenkönig Jojakim) lautet: „Er soll wie ein Esel verscharrt werden, geschleift und hinausgeworfen vor die Tore Jerusalems“.
    (s. zu Hundsbegräbnis s. Hunde; Selbstmord, unehrliche Strafsachen)
    http://u01151612502.user.hosting-age...begr%C3%A4bnis

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eselsbegr%C3%A4bnis


    http://home.foni.net/~adelsforschung2/reinheit.htm
    Geändert von burgfee (16.06.2014 um 01:04 Uhr)

  9. #39

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Asylsteine

    Asylsteine, Freisteine & Freihöfe
    Die Asylsteine haben verschiedenartige Formen; so hat z.B. der Freistein im Pfarrhof zu Betzingen die Form eines steinernen Sitzes. Baumann hat in seiner Geschichte des Allgäus einen Freistein zu Ebenhofen im Allgäu in Form eines Steinkreuzes abgebildet und erwähnt sonst noch einige Orte, wo die Steinkreuze "Freisteine" genannt werden. Solche Asyle, die von der Kirche öfters für Kirchen, Friedhöfe und Klöster ohne weiteres in Anspruch genommen wurden, sonst aber nur auf Grund kaiserlicher Privilegien zu Recht bestanden, erscheinen im modernen Zeitalter mit einer geordneten Rechtspflege unvereinbar, waren aber für die Zeiten des Mittelalters bei der herrschenden Ansicht von der Pflicht der Blutrache, der Mangelhaftigkeit der staatlichen Ordnung, der blutigen Strenge der Gerichte zumal gegen den auf frischer Tat Ergriffenen an sich von einer wohltätigen und gerechten Wirkung; sie waren aber eine Quelle von Streitigkeiten aller Art. Häufig enthielt das Asylrecht auch noch die Freiheit "offene Ächter des Reiches" aufzunehmen. In das Asyl des Klosters Blaubeuren konnte nur aufgenommen werden, "wessen Handel kein Mord noch Kirchenbruch" war. Das Asylrecht wurde häufig auch nicht beachtet; so rissen die Ulmer im Jahre 1444 einen an den St. Elisabeth-Altar im Ulmer Münster geflüchteten Mörder von dem Altar weg und vierteilten ihn und hoben, nachdem die Kirche wieder geweiht war, das an diesem Altar haftende Asylrecht einfach auf. Im Allgemeinen war der Missetäter, wenn er einen Asylstein erreicht hatte, damit unter den Schutz des Asylberechtigten gestellt.
    http://www.suehnekreuz.de/RB/start.html


    http://www.mauritiusgemeinde-betzing.../Asylstein.htm

  10. #40

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Häufig wurden in späteren Epochen bei längst vorhandenen Sühnekreuzen fremde Soldaten begraben, die man auf dem eigenen Gottesacker nicht haben wollte. Was lag näher, als sie in einem Bereich zu bestatten, der ursprünglich eng mit Gewalt und Tod verbunden war. Deshalb kommt es vor, daß bis heute immer wieder Skelette und Uniformteile von Schweden, Russen und Franzosen im Umfeld der Kreuze gefunden werden. Dies hat früher zu der falschen Vermutung verleitet, die Steinkreuze seien Grabkreuze für Kriegergräber.
    (Mall, Siegfried - Dämonen machten die Pferde scheu, in: Süddeutsche Heimat, Nr.11 vom 14.01.1995, S.34)
    http://www.suehnekreuz.de/SKN/schwedenkreuze.html

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