Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 49
  1. #21

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Nr.983 januar / februar 2011 Schweizer Monatshefte

    ...
    Es glaubten die frommen Leute in den Innerschweizer Talschaften, beim Sterben befreie sich die Seele von der Er¬ denschwere, der körperlichen Hülle und entschwebe – wo¬ hin eigentlich, das konnte mir niemand so genau sagen. Ins Jenseits halt, damit hatte ich mich abzufinden, das musste genügen. So war es denn gang und gäbe, dass es noch in vielen Bauernhäusern ein Seelenfensterchen gab, eine klei¬ ne viereckige Öffnung oder Luke, die offenbleiben musste bis zum Siebenten, das ist der siebente Tag nach der Be¬ erdigung. Während dieser Zeit wurde vielfach auch noch für den Verblichenen der Tisch gedeckt und sein Platz am Esstisch freigehalten, oft wurden noch Speisen ins Seelen¬ fensterchen gestellt. Üblich waren Rituale und Zeremonien, um dem Verstorbenen den Abschied vom Diesseits, von seinem «Heimet» und seinem Besitz zu erleichtern. So kam es vor, dass die Sargträger den Sarg mit dem Toten noch einmal um das Haus herumtrugen, oft sogar dreimal. Nach jeder Runde wurde er abgestellt, mit dem Kopf zur Ein¬ gangstüre, Zeit wollte man ihm lassen zum Abschiedneh¬ men, jede Eile wäre hier, so der Kanon, fehl am Platze. Auch beim Friedhof angekommen, wurde nochmals angehalten, der Sarg mehrmals im Kreise gedreht, damit der Verstorbe¬ ne noch einmal sehen konnte, was er zurückliess und wohin er nun ging, sich so gewöhnte an seine neue «Hostatt» und nicht eines Tages als Wiedergänger zurückkehren würde. Vor dem Friedhofstor wurde dann die Leiche vom Prie¬ ster ausgesegnet, dies, um die Dämonen zu bannen und abzu¬ schrecken, dass sie zurückblieben und den Toten nicht weiter verfolgten, bedrängten und belästigten. Diese Ruhepausen, das jeweilige Abstellen des Sarges durch die Sargträger wurde «Liichäghirmi» genannt, «ghirmä» heisst ausruhen oder ra¬ sten; in solchen Pausen wurde den Trägern ein Glas Schnaps spendiert. So soll es vorgekommen sein, dass die wackeren Mannen oft ziemlich unsicheren Tritts daherwankten und den Gottesacker betraten. Dass aber jemals ein Sarg fallen gelassen wurde, ist mir nie zu Ohren gekommen.

    Viel weniger umständlich wurde aber mit Heiden und Selbstmördern verfahren. Diese verscharrte man einfachnach Einbruch der Dunkelheit ohne jedes Zeremoniell aus¬ serhalb der Kirchhofmauer. «Frühchen» – das sind zu früh geborene Kinder, die tot zur Welt kamen – wurden wenn irgendwie möglich vor dem Verschliessen des Sarges einer Leiche beigelegt. Doch gab es auch die «Unerwünschten»; mein Vater erzählte mir davon, die Kinder, deren Abkunft mit Fluch und Schande behaftet war, Uneheliche oder durch Vergewaltigung entstandene. Oder einfach die, die zuviel wurden, weil es am Tisch schon soviele Esser gab und man sich noch mehr Kinder nicht leisten konnte. Esmuss damals im Haus im Loch ein Thema gewesen sein, so dass sich Vaters Mutter eines Tages aufmachte ins Brünig¬ gebiet über die Berner Grenze zu den Protestanten hinüber auf den Hasliberg. Vater war damals noch ein kleiner Bub, er durfte seine Mutter begleiten. Auf «Wasserwendi» besuchten sie zusammen eine «Engelmacherin» eine Frau, die nicht nur Schwangerschaften beenden konnte, sondern auch un¬ liebsamen Nachwuchs zu Tode kommen liess. Vater erzähl¬ te: «Wir kamen auf ein abgelegenes Heimetli hoch oben am Berg und gingen mit der Engelmacherin zu einem Spycher, der etwas abseits vom Haus am Hang stand. Sie schloss die Tür auf, und wir kamen in einen halbdunklen Raum. An den Wänden hingen die Kinder, Säuglinge, auf Brettchen gewickelt, am Toggelizapfen und bewegten sich noch, einige wimmerten, andere waren bereits völlig entkräftet. Allen stak ein Schnuller imMund, wie man sie damals selbst herstellte, ein Vierkant-Brettchen mit Loch, ein «Gaseli» Leinentüch¬ lein) mit süssem Haferschleim, die Enden des Stoffes wurden durchs Loch gezogen und verknotet, so entstand ein kleines Säcklein, das wurde dem Säugling in den Mund gestopft. Nun erklärte uns die Engelmacherin, sie salze den Schleim, die Säuglinge trockneten so innert kurzer Zeit aus, sie spür¬ ten nichts davon und litten keine Schmerzen.» Das muss so um 1905 herum gewesen sein, Kinder hatten in jener Zeit noch einen anderen Stellenwert als heute. So griff der Tod oft tief ins Leben hinein, war das eine kaum vom anderen zu unterscheiden; gar oft muss der Tod sogar Erlösung gewesen sein. Dass gierige Erben, die das Ableben eines Alten kaum erwarten konnten, wenn dieser nur langsam dahinserbelte, ein wenig nachhalfen und ihn «vernagelten» soll sogar in unserer Verwandtschaft vorgekommen sein. Das behauptete wenigstens mein Vater und gab noch einen oben¬ drauf, indem er erzählte, er habe den Nagelkopf zwischen den Haaren des Toten beim Einsargen selbst gesehen.

    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...68911936,d.bGQ

    Sind 5 Seiten zu lesen, das war nur ein Ausschnitt.
    Geändert von burgfee (13.06.2014 um 16:58 Uhr)

  2. #22

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Beispiele:
    [1] „Wenige Jahrzehnte zuvor riskierte eine Frau, die illegal abtrieb, die Todesstrafe: Während des Vichy-Regimes war eine so genannte Engelmacherin unter der Guillotine hingerichtet worden.“

    [2][1] „Die Engelmacherin Waldrut Mergenin half einer großen Anzahl Schwangeren im Rheinland bei der Lösung ihrer Probleme.“

    [3][2] „Drinnen aber beugt sich ein altes Weib, eine Engelmacherin, über eine Kinderleiche, und sagt grinsend: / ‚Kalte Milch ist gut! Drei Tage nichts als kalte Milch, das führt zum Ziele.‘“
    http://de.wiktionary.org/wiki/Engelmacherin



    Engelmacher

    Als Engelmacher wird in der älteren Umgangssprache eine Person bezeichnet, die illegal Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.[1] Als „Engelmacher“ können Ärzte, Hebammen oder Heiler, aber auch medizinisch nicht vorgebildete Personen tätig werden. Sie nehmen ihre Eingriffe oft auch unter hygienisch bedenklichen Bedingungen und ohne die nötige Kenntnis und Sorgfalt vor, so dass Komplikationen (z. B. Blutungen, Infektionen oder Unfruchtbarkeit) resultieren können. Auch Todesfälle kamen und kommen vor. Abtreibungen führen diese Personen oft mit nichtmedizinischen Instrumenten (z. B. Stricknadeln) oder Chemikalien und Hausmitteln (z. B. (giftige) Pflanzen oder Seifenlauge) durch.
    In Ländern mit legalen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs werden Engelmacher evtl. noch tätig, wenn die Fristen des legalen Abbruchs überschritten sind.

    Engelmacherin
    war früher weiter die Bezeichnung für eine Frau, die kleine und insbesondere uneheliche Pflegekinder absichtlich sterben ließ („zu Engeln machte“), um sich am Pflegegeld zu bereichern.[1]

    http://de.wikipedia.org/wiki/Engelmacher


    http://de.muvs.org/topic/2007-meine-...engelmacherin/

  3. #23

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Tod unterm Fallbeil: die Engelmacherin von St. Pauli
    Vor 100 Jahren wurde die fünffache Kindesmörderin Elisabeth Wiese in der Hansestadt hingerichtet
    ...
    http://www.welt.de/print-wams/articl...-St-Pauli.html

  4. #24
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.982

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Ich weiß nicht, ob es für unerwünschte Kinder nicht vielleicht doch besser war, entweder kurz nach der Geburt zu sterben oder gar nicht erst geboren zu werden.

  5. #25

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Ich finde die Zustände schlimm, gleichzeitig tu ich mich schwer darüber ein Urteil zu fällen, damals waren auch für viele harte Zeiten, auch gabs kein Kindergeld, finanzielle Absicherung. dennoch verletzt es mein Glauben an das Leben sowas zu lesen.

    Von Abtreibungen hatte ich natürlich schon gelesen, von den sog. Engelmacherinnen jedoch nicht, was sind das für Frauen, die zu so etwas in der Lage sind? Wie verhermt und verhärtet müssen sie sein, den Babies so etwas anzutun?

  6. #26
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.694

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Bis weit in die 60ger Jahre wussten viele Frauen nicht, wie so eine Schwangerschaft überhaupt beginnt. Meine Mutter ging 1957 völlig ahnungslos in die Ehe. Was müssen da erst im erzkatholischen Irland für Zustände geherrscht haben. Eine Frau, die unverheiratet ein Kind zur Welt brachte, war gesellschaftlich geächtet. Heute unvorstellbar, war dann wohl der Tod der Neugeborenen akzeptabel.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #27

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Die Ursprrünge des Friedhofs
    Im Altertum war es gesetzlich festgelegt: “Kein Leichnam darf in der Stadt aufbewahrt werden, damit die sacra der Stadt nicht entweiht werde”, wie der Rechtsgelehrte Paulus, als einer unter vielen, es auszudrücken pflegte. Bestattete und eingeäscherte Tote waren “unrein” (“funus” bedeutet gleichzeitig toter Körper, Leichenbegängnis und Mord). Die Toten bestattete man an großen Straßen (wie etwa der Via Appia) oder auf außerhalb gelegenen Privatgrundstücken in Familien- oder Gemeinschaftsgräbern. Der Totenkult diente vorrangig dem Schutze der Lebenden - man wollte sich die Toten gewogen machen, sie daran hindern, zurückzukehren und die Lebenden zu belästigen. Mit der Christianisierung wanderten die Friedhöfe näher an die Siedlungen und Städte heran, waren oft gar Teil von ihnen. Im Jahre 800 setzte der oströmische Kaiser Leo das Gesetz, Tote dürften nur außerhalb der Städte begraben werden, förmlich außer Kraft. Der Begriff “Friedhof” stammt von dem althochdeutschen Wort “friten” ab, dessen Bedeutung in etwa “pflegen, schonen” gewesen ist. Die Ausgangsbedeutung des Wortes Friedhof war die eines eingefriedeten, geschützten Platzes, eines Immunitätsbereiches. Später erst wurde der Friedhof im Sprachgebrauch mit “Frieden” und “in Frieden ruhen” in Verbindung gebracht.
    Die ersten “Beerdigungsballungsgebiete” des Christentums fanden sich an Orten, an die sie eigentlich nicht gehörten: auf den alten “Heidenfriedhöfen”, auf denen oft nur noch die Asche der Toten lag (“Wer nach heidnischem Brauch den Leichnam eines Verstorbenen verbrennt, soll die Todesstrafe erleiden”, so Karl der Große im 8 Jahrhundert). Da die Christianisierung im Kopf der Menschen einen langwierigen Prozeß darstellte, vermischten sich heidnische Vorstellungen vielfach mit christlichen. “Heilige” oder “Märtyrer”, die auf dorfnahen, ursprünglich heidnischen Friedhöfen, begraben lagen, wurden nun teilweise posthum zu christlichen Heiligen. Gemäß der Idee, die Märtyrer würden, sozusagen posthum, die Sünden der neben ihnen bestatteten mitsühnen können, wünschten sich die Menschen nun, neben diesen Heiligen und Märtyrern bestattet zu werden. Denn diese hatten ihren Platz im Himmel ja bereits theoretisch inne und würden so über die, die in ihrer Nähe lägen, wachen, und am Tage des Jüngsten Gerichtes “ein gutes Wort für sie einlegen”.
    Neben den alten heidnischen Begräbnisstätten entstanden mit der Zeit Basiliken, Abteien oder Kapellen, um die herum sich nach und nach die “rein christlichen” Friedhöfe bilden, welche die heidnischen Gräber mit der Zeit schlichtweg “überbauten”. Noch heute findet man alte, heidnische Totenanger erst dann, wenn man den darüber liegenden christlichen Friedhof zuvor abträgt. Friedhöfe auf dem Lande wurden ab dem 7. Jahrhundert sukzessive aufgegeben und verwilderten; erst zu Zeiten der großen Pestepidemien erinnerte man sich ihrer und nutzte sie erneut. Die neuen Kapellen, Basiliken und Abteien bildeten nach und nach den Kern neuer Siedlungen, die mit der Zeit in Städte eingemeindet werden, so dass der Totenanger noch heute in eine Stadt integriert ist.

    Ruhe in Frieden
    Gerade gegen Ende des Lebens wuchs bei vielen Menschen die Überzeugung, es sei von Vorteil, sich sichere und ehrwürdige Orte für die Grablegung auf Kirchenboden zu kaufen. Die Kirche unterstütze dieses Ansinnen, brachte es vermutlich sogar auf, und verkündete, man stelle mit einer derartigen Tat “fromme Voraussicht und ein gutes Herz” unter Beweis. Selbstverständlich konnte die Beisetzung als solche nicht veräußert werden. Es war allerdings per Gesetz verboten, innerhalb von Kirchen bestattet zu werden. Und das Recht zum Brechen dieser Regel schien durchaus den ein oder anderen Taler wert. So entwickelten sich die sogenannten “Bestattungspfründe”. Die Bestattung auf dem Friedhof selbst blieb aber weiterhin “kostenlos”, so dass sich eine “Zwei-Klassen-Gesellschaft” auf dem Gottesanger herausbildete. Viele trugen zu Lebzeiten Sorge, sich für den Fall ihres Todes einen “Platz am Altar” zu sichern. Sie stifteten den Bau “eigener” Gotteshäuser, was teils zu Pfarreien führte, deren Pfarrbereich nicht über die Friedhofsmauern hinausging.
    Seit dem 8. Jahrhundert wurden Tote nicht mehr länger in Reihengräbern bestattet. Stattdessen ruhten Herr und Herrin in der Kirche, die Angehörigen und das Gesinde hingegen um die Kirche herum, hübsch gestaffelt nach Stand und Ansehen. Letztere bettete man zumeist in unmittelbarer Nähe der Friedhofsmauer zur letzten Ruhe.
    Der wohlhabendere Teil der Bevölkerung wurde meist in Einzelgräbern bestattet, die Armen hingegen kamen in Massengräber. Solch eine Grube auszuheben war zu jeder Zeit eine anstrengende Tätigkeit, und so geschah es nicht selten, dass das Grab nicht tief genug geriet und nach der Bestattung hier ein Arm und dort ein Fuß aus den Gräbern herausragte, sich bewegte, wenn die Leichen sich “setzten”, und Anlass zu Schauermärchen von Untoten gab. So setzte man einen Erlaß zur Mindestgrabestiefe fest, die fortan mindestens eine Elle oder, alternativ, die Höhe der zu bestattenden Person betrug.
    Eine Ausnahme bildete auch hier die Zeit der Seuchen. Während dieser wurden alle Toten in Massengräbern beigesetzt, jedoch außerhalb der Stadt.
    So schaufelte man Grab über Grab, Tote über Tote, Erdreich über Erdreich, und nach und nach wuchsen die Friedhöfe an Höhe. Wenn gar kein Platz mehr war, grub man die Knochen aus und sammelte sie in Beinhäusern nahe der Kirchhofsmauer.
    Mit der Zeit gab es auch eine Mindesthöhe für die Einfriedung des Friedhofes. Man wollte so der Seuchenbildung vorbeugen und Leichen fressende wilde Tiere fernhalten.
    Die Kirche als Totenanger
    Im Jahr 563 wurde auf dem Konzil in Braga ein Gesetz erlassen, welches die Bestattung in der Kirche selbst verbot. Offiziell hatte es bis ins 18. Jahrhundert hinein Bestand, allerdings hielt sich niemand daran. Denn wer in der Kriche bestattet war, der war - so die gängige Ansicht - Gott näher. Am Begehrtesten waren daher die Plätze in unmittelbarer Nähe des Altares, also in unmittelbarer Nähe von Christi Leib und Blut. Es scheint, als habe die Kirche selbst zuerst ihr Gesetz gebrochen. Bischöfe, Äbte und Priester, letztere nur mit Erlaubnis des Bischofs, durften in “ihren” Kirchen begraben werden. Die zweite Ausnahme bildeten die Patronatsherren und Kirchenstifter. Sie waren den Priestern diesbezüglich gleichgestellt, auch sie “beleidigten die Heiligen und Märtyrer nicht mit ihrer Anwesenheit” und durften sogar in der Nähe des Altares bestattet werden. Viele Kirchen “basierten” gar auf Gräbern und Sarkophagen; der mosaikartig angeordnete Kirchenboden bestand ganz aus Grabplatten.
    Mit der Zeit weichte das Bestattungsverbot in Kirchen gänzlich auf. Im 9. Jahrhundert verkündete Papst Nikolas II., es dürfe in Kirchen bestattet werden, wer keine Todsünden begangen hat; ab dem 12. Jahrhundert werden Laien generell für Kirchenbegräbnisse zugelassen. Weil man der vielen Toten nicht Herr wurde, grub man bis in das 17. Jahrhundert hinein Löcher in die Erde unter den Platten des Kirchenbodens. In diesen Erdlöchern verrotteten in trauter Gemeinsamkeit sterbliche Überreste in allen Verwesungsstufen. In derartigen Kirchen muss es besonders im Sommer bestialisch gestunken haben - sicherlich einer der Gründe, weshalb man später davon absah, diese Bestattungspraktik weiter fortzuführen.
    Heutigen Gesetzen zufolge dürfen nur noch der Papst selbst, Kardinäle und Diözesenbischöfe in “ihrer” Kirche bestattet werden.
    Wehrhof, Weide, Rummelplatz
    Auf den Friedhöfen ruhten nicht nur die Toten - der Ort erfüllte noch weitere wichtige Funktionen. Hier und in den Kirchen herrschte Asylrecht, und das teils noch bis zur frühen Neuzeit. Floh also jemand vor seinen Peinigern und schaffte es bis auf das Gelände des Friedhofes, war er dort zunächst einmal unantastbar. Die Mauern des Friedhofes wurden zudem teils mit Eck- und Tortürmen versehen, so dass der Friedhof im Notfall als Wehranlage des Dorfes dienen konnte. Mancherorts traf man bereits zu Friedenszeiten diesbezügliche Vorbereitungen: Man erbaute Häuser an der Innenseite der Friedhofsmauern, in denen man sein wertvolles Hab und Gut lagerte. Auch Einrichtungen der Gemeinde- wie Brauhaus oder Backhaus - waren hier zu finden.
    Vielerorts diente der Friedhof als Wohnort. Wenn der Kriegsfall wirklich eintrat und die Dorfbewohner sich auf den Wehrfriedhof zurückzogen, blieben sie oft einfach dort. Der Totengräber wohnte ohnehin meist auf dem Friedhof, und was man dem einen erlaubte, konnte man dem anderen schlecht vorenthalten. Auch die wirtschaftliche Nutzung des Friedhofes war üblich; man erntete Gras und Obst und stritt sich um das Nutzungsrecht für die Viehweideflächen.
    Zuletzt fanden auf Friedhöfen entgegen kirchlicher Gebote gar Märkte und Ausstellungen statt. Noch im 18. Jahrhundert halten die Kirchenoberen dazu an, keine Jahrmärkte und Tanzveranstaltungen auf dem Friedhof zuzulassen, was deutlich davon zeugt, dass eben dies geschah - denn wo kein Vergehen, da kein Verbot.
    Persona non grata
    Auf dem christlichen Friedhof durfte seit dem 10. Jahrhundert nur begraben werden, wer auch getauft war. Die Juden hatten stets ihre eigenen Friedhöfe und den “Heiden” war gewiss nicht daran gelegen, ausgerechnet auf einem christlichen Friedhof beigesetzt zu werden. Dennoch gab es einige, denen entgegen ihres eigenen Wunsches oder dem ihrer Anverwandten eine letzte Ruhe auf dem Friedhof vorenthalten blieb. Zu ihnen gehörten zunächst einmal die Kinder, die bei der Geburt starben, ehe man sie taufen konnte. Auch Verdammte oder Verurteilte wurden nicht auf dem Gottesacker begraben, sondern außerhalb, auf dem sogenannten Schindanger, verscharrt. Der Raum um einen Galgen herum war meist von einem Wall umgeben und diente als Schindanger für die Leiber der Hingerichteten.
    Auch wer exkommuniziert war oder den Freitod gewählt hatte, durfte nicht auf geweihtem Boden beigesetzt werden, denn der Freitod galt als Todsünde.
    Nicht selten wurde der Pater auf Knien bedrängt oder mit Geld bestochen, eine persona non grata doch auf dem Gottesacker zu bestatten. Wer erfolglos war, kam hin und wieder auf Alternativideen.
    Und so konnte es durchaus vorkommen, dass man die Särge der Exkommunizierten des Nächtens in Astgabeln des Friedhofes unterbrachte. Die ungetauften Kinder aber begrub man oft unter der Traufe (der Regenrinne der Kirche), da man glaubte, das Wasser, was von dort auf sie herunterfiele, könne sie sozusagen posthum doch noch taufen. Hier hat auch das noch heute bekannte Sprichwort “vom Regen in die Traufe kommen” seinen Ursprung.
    Entweihung eines Friedhofs
    Ein Friedhof ist in den Augen der Gläubigen und nach Definition der christlichen Kirchen de facto heiliger Grund und Boden - unabhängig davon, ob dort jemals ein Heiliger gewandelt, geschweige denn begraben ist. Hier harren die Toten ihrer Auferstehung, hier beten die gläubigen Christen zu Gott und gedenken der Verstorbenen. Zudem wurde ein Gottesanger mit Weihwasser und Gebeten geweiht, um ihn vor heidnischen Geistern zu schützen. Es gab jedoch einige Dinge, die den Friedhof entweihen konnten und somit die Bestatteten auf “heidnischem” Boden zurückließ. Zu ihnen gehörte das Morden auf dem Friedhof - vielleicht ein Grund, warum das Asylrecht hier weitestgehend beachtet wurde.
    Nach Gesetzgebung Bonifaz III. und Gregor IX. war ein Gottesanger überdies entweiht, wenn männlicher Same auf ihn fiel. Dieser Passus wurde erst 1917 gestrichen.
    http://www.kleine-inseln.de/trauer.p...n_mittelalter/

  8. #28

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Schindanger

    Als Schindanger (auch Schindacker) bezeichnete man einen gemeinschaftlichen Platz eines Dorfes bzw. Stadt, den Anger, auf dem das tote Vieh gehäutet und die Tierkadaver verscharrt oder Aasfressern überlassen wurden. Der Name stammt vom Schinder ab, der für die Beseitigung und Häutung der Tiere zuständig war. Früher wurde totes oder krankes Vieh, das zum Abdecker (Schinder) gebracht wurde, als Schindluder bezeichnet. In Deutschland sind solche Schindanger seit Ende des 19. Jahrhunderts verboten. In Südeuropa und anderen Regionen der Welt gibt es immer noch Schindanger. Bekannt sind insbesondere die Schindanger Spaniens, Muladares genannt.


    Der Schindanger diente auch zur Verscharrung von Menschen, die hingerichtet worden waren oder denen nach christlichem Verständnis keine christliche Bestattung zuteilwerden durfte (z. B. Suizidenten und Prostituierten). Ein Beispiel ist die französische Schauspielerin Adrienne Lecouvreur, da das Schauspiel nicht als ehrhafter Beruf galt.


    Moderner Nachfolger des Schindangers ist der Wasenplatz.


    Nicht zu verwechseln ist der Schindanger mit dem Luderplatz, einer jagdlichen Einrichtung und Fütterung für verschiedene Greifvögel und Raubtiere.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schindanger

  9. #29

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Generell war die Geruchstoleranz in früheren Zeiten in Europa deutlich größer als heute, Gerüchen wurde lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Alain Corbin beschreibt die Situation in Paris zur Zeit Rousseaus: „[…] der Kot sammelt sich überall, in den Alleen, am Fuß der Schlagbäume, in den Droschken. Die Kloakenentleerer verpesten die Straßen; um sich den Weg zum Schindanger zu sparen, kippen sie die Tonnen einfach in den Rinnstein. […] Auch die Walkmühlen und Weißgerbereien tragen ihren Teil dazu bei, den Harngestank zu mehren. Die Fassaden der Pariser Häuser sind vom Urin zersetzt.“[63]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ekel

  10. #30

    AW: Irisches Kinderheim - 800 Babyleichen in Massengrab geworfen

    Der Begriff *Schindanger* kommt auch heute noch häufig in Flurnamen vor.

    http://lagis.online.uni-marburg.de/d...7&tbl=flurname

Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •