Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich einen Namen, den die "Österreicher" für Österreich haben? Wird ja interessant, wenn die "Österreicher" anwachsen und sich die Amtssprache ändert. Oder habt Ihr noch keine Broschüren für Neu-"Österreicher"?
Keine Ahnung, wie die uns nennen, die haben eigentlich nicht viel Interesse an Österreich außer unserem Sozial- und Gesundheitssystem. Broschüren gibt es sicher viele, da die Nomenklatura ja so viele Zuckerschatzerln aus dem Orient willkommen heißt. Kennen tu ich die nicht. Offiziell ist es nicht so schwierig:

  • Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestensfünfjährige Niederlassungsbewilligung; Abweichungen von dieser Voraussetzung bestehen bei derVerleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
  • Unbescholtenheit
    • Keine gerichtlichen Verurteilungen
    • Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
    • Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt

  • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
    • Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten sechs Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen

  • Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
    • Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")

  • Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
  • Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • Keine Rückkehrentscheidung
  • Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz
  • Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
  • Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
  • Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
    • Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
    • Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...oraussetzungen