Baum-Darstellung
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30.05.2014, 21:52 #11*****(3000)
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AW: Türken: Mit illegalen Tricks zur Doppel-Staatsbürgerschaft
Keine Ahnung, wie die uns nennen, die haben eigentlich nicht viel Interesse an Österreich außer unserem Sozial- und Gesundheitssystem. Broschüren gibt es sicher viele, da die Nomenklatura ja so viele Zuckerschatzerln aus dem Orient willkommen heißt. Kennen tu ich die nicht. Offiziell ist es nicht so schwierig:
- Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestensfünfjährige Niederlassungsbewilligung; Abweichungen von dieser Voraussetzung bestehen bei derVerleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
- Unbescholtenheit
- Keine gerichtlichen Verurteilungen
- Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
- Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten sechs Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen
- Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
- Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- Keine Rückkehrentscheidung
- Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz
- Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
- Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
- Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
- Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
- Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden
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