Menschen, die nicht ausreichend Niederländisch sprechen, sollen künftig nach einem Jahr ihre Sozialhilfeleistungen verlieren. Die Vize-Ministerin Jetta Klijnsma hat dazu eine Gesetzesvorlage dem Parlament vorgelegt.

Dass man Niederländisch sprechen können muss, wenn man Sozialhilfe beantragt, wird schon seit mehreren Jahren verlangt und wurde auch im letzten Koalitionsvertrag aufgenommen.

Sollte das Gesetz jetzt angenommen werden, bekommen Sprachverweigerer erst einen Abzug von 20 Prozent, nach einem halben Jahr 40 Prozent Abzug und nach einem Jahr soll die gesamte Sozialhilfe gestrichen werden.


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