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    Kritik an der “richterlichen Unabhängigkeit”: Zuerst Top-Nazirichter, dann Top-BVerG-Richter

    . Richter fällen en masse Urteile, die im widerspruch zum Grundgesetz stehen. Und niemand schreitet ein. Denn das Richteramt ist wie der Stand der Journalisten eine staatliche Gewalt, die keine kontrollierende Gegengewalt befürchten muss. Die Montesquieu’sche Gewaltenkontrolle war zwar gut gemeint, doch war sie wohl schon seit ihrem Beginn eine reine Schimäre *** Von Michael […]

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  2. #2
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    AW: Kritik an der “richterlichen Unabhängigkeit”: Zuerst Top-Nazirichter, dann Top-BVerG-Richter

    Hannah Ahrendt´s Banalität des Bösen bezieht sich auf den NS-Gehorsamskult, einen Arbeitsauftrag ohne Rücksicht auf ethische Aspekte, quasi gedanken- und gewissenlos, zu erfüllen. Nicht zu reflektieren, welche Konsequenz das eigene Tun hat. Die Banalität des Bösen zeigte sich in einer Zeit, als die äußere Moral wie heute zerbrach und sich in den Personen selbst nicht finden ließ. In der Funktionäre wie Eichmann ein Rädchen im Getriebe waren. Für solche Menschen galt, was nicht bestraft werden kann, ist erlaubt. In abgeschwächter Form und ebenso mit der 6 millionenfachen ! Massenabfertigung einschließlich der menschenunwürdigen Folgen erleben wir es heute im Hartz-System, in dem Job-Mitarbeiter statistische Vorgaben erfüllen, der Finanzrahmen eingehalten werden muss, statt sich geschlossen hinter Inge Hannemann zu stellen.

    Der NS Vergleich ist immer schwierig. Denn etwas hat sich schon geändert. Richter erleiden keinen Karrierestop, wenn sie anders urteilen. Daher sind sie umso mehr auf ihr eigenes ethisches Gewissen angewiesen, und das scheint zu jeder Zeit auch in anderen Ländern nicht immer unbedingt verlässlich ausgeprägt zu sein. Die Urteile zeugen heute somit deutlicher als in der NS-Zeit direkt vom Charakter des jeweiligen Richters. Ein anderer Grund für zu milde oder unfaire Urteile kann der enge Zeitrahmen sein. Bei einer Körperverletzung stehen einem Richter 170 min für Vorarbeit, Verfahren und Urteil zu. Das reicht oft nicht für ein tieferes Eingehen. Wie dem auch sei, es braucht keine besondere philosophisch, psychologische Ausbildung, um z. B. über Betreuungsmaßnahmen Pflegebedürftiger (zwei Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt) zu urteilen, lediglich, sich an das Gesetz zu halten, womit der Gesetzgeber dem Richter schon einen Teil des eigenen Denkens abgenommen hat. Fehlurteile bleiben aber auf Grund des Richterstatus i. d. R. ohne Konsequenz.

    http://www.daserste.de/information/r...opfer-100.html - (Video bis 15.05.14 verfügbar)
    "es kommt noch schlimmer: durch aggressive Täteranwälte, verschleppte Prozesse und milde Urteile werden viele der Betroffenen zum zweiten Mal zum Opfer gemacht".
    Die Alt 68er Theorie, der viele Richter vermutlich anhängen, lautet, wir wären alle Schuld, dass der Täter zum Täter wurde, er wäre Produkt unserer Gesellschaft - und lässt das Opfer außen vor. Der Richter Andreas Müller („Schluss mit der Sozialromantik“) kann das schon nicht mehr hören und spricht sich für die Opfer und eine adäquate, vor allem zeitnahe Verurteilung aus.

    http://www.pi-news.net/2013/09/vom-m...ter-gnadenlos/ - 09.2013

    "Das Mantra der linken Sozialromantik vertreten von Rot, Knallrot und Grün sorge dafür, dass nichts geschieht, was einem weiteren Anstieg der Zahlen wirksam entgegensteht."

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