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  1. #1

    Amtsdelikte zum Vorteil des Staates stellen keine Straftat dar - Abgabenüberhöhung, Leistungskürzung

    Echte Amtsdelikte

    Echte Amtsdelikte (auch eigentliche Amtsdelikte) sind Straftaten, die nur unter Missbrauch der Position des Amtsträgers begangen werden können:




    Bei den echten Amtsdelikten ist im Allgemeinen die Amtsträgerschaft strafbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB.

    Bei den Straftatbeständen der Abgabenüberhebung und Leistungskürzung gemäß § 353 StGB jedoch ist das strafbegründende Merkmal ausschließlich die Begehung der Tat zum Nachteil des Staates. Ihre Begehung zum Vorteil des Staates stellt keine Straftat dar.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt
    Geändert von burgfee (13.04.2014 um 01:21 Uhr)

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