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Hits: 3835 | 26.03.2014, 13:35 #1
Migrantenbonus für Afghanen
Die Richter in Deutschland vergeben immer ungenierter den hinlänglich bekannten Migrantenbonus. Vor allem Muslime werden besonders mild "bestraft", selbst wenn die Tat ein Mord ist. Das Opfer der Tat war wohl eine Deutsche und das ist ohnehin strafmildernd.........
Keine "besonders schwere Schuld" fand das Wiesbadener Landgericht bei der Verurteilung eines zur Tatzeit 23-jährigen Deutsch-Afghanen, der seine schwangere Exfreundin am 5.Januar 2013 mit mehreren Messerstichen tötete. Er wollte die Beziehung vor seinen Eltern verheimlichen.
Als der Täter von der Schwangerschaft der Frau erfuhr, drohte er ihr, sie werde "den Afghanen in ihm" kennen lernen, wenn sie die Schwangerschaft nicht abbreche. Die Frau hatte sich geweigert abzutreiben und wollte das Kind auch nicht islamisch erziehen.
Der vorsitzende Richter begründete den Verzicht auf die Feststellung der besonders schweren Schuld damit, dass der Täter noch "recht ungefestigt" sei. Weiter hätte er sich auf Grund seine religiösen und kulturellen Herkunft in einer besonderen Zwangslage befunden.
...es ist kaum zu glauben, dass hier sogar noch Verständnis für die Tat geäußert wird. Wenn man die religiöse Herkunft des Täters als Entschuldigung gelten lässt, dann ist das mehr als absurd. Auch für einen männlichen Muslim ist Sex vor der Ehe nicht erlaubt. Wenn dieser Afghane diese Glaubensregel verletzt, dann nimmt er es mit seiner Religion nicht ganz so ernst. Ein weiteres Skandalurteil und ein weiterer Beleg für den existierenden Migrantenbonus.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Migrantenbonus für Afghanen
Wenn man die religiöse Herkunft des Täters als Entschuldigung gelten lässt, dann ist das mehr als absurd.
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AW: Migrantenbonus für Afghanen
Der Migrant wußte, was er tat:
sie werde "den Afghanen in ihm" kennen lernen, wenn sie die Schwangerschaft nicht abbreche.
Keine "besonders schwere Schuld"
hätte er sich auf Grund seine religiösen und kulturellen Herkunft in einer besonderen Zwangslage befunden
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26.03.2014, 15:37 #4
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Der Richter wollte es sich mit den künftigen Herrenmenschen eben nicht verderben!
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26.03.2014, 16:06 #5
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Eine 23 jährige junge Frau, in der sein Kind heranwuchs, brutal mit mehreren Messerstichen hingerichtet....
.....alles halb so wild, "recht ungefestigt" und die "Zwangslage aufgrund der kulturellen Herkunft".....
Wäre die Frau aus gleichem kulturellen Dunstkreis, hätte dieser missverstandene junge Mann bereits sein erbärmliches Leben für die Gerechtigkeit gelassen."Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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28.03.2014, 15:01 #6
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Ha dieses Kuschelurteil sorgte sogar mal auf internationaler Ebene für Empörung...
Menschenrechtsorganisation kritisiert „Kulturbonus“ im Strafrecht
http://jungefreiheit.de/kultur/gesel...im-strafrecht/"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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28.03.2014, 15:55 #7
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Das ist reinster Kulturrelativismus. Und uns wirft man vor Nazis zu sein? Dabei sind die Kulturrelativisten die wahren Nazis. Sie glauben, dass nicht alle Kulturen an einem Maßstab gemessen werden können. Sie glauben, daran das für Moslems der Islam gut und und schützenswert. Das ist nichts anderes als völkische Rassenideologie!
Islamkritik ist kein Rassismus!
Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“
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28.03.2014, 23:36 #8
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Mehrnoch, es sit Rassismus! Dieses Volk wird dauernd erhöht und geschützt. Positive Diskriminierung ist auch Diskriminierung!
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30.03.2014, 07:30 #9
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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30.03.2014, 08:13 #10
AW: Migrantenbonus für Afghanen
Weil nun inzwischen die Bevölkerung aufgewacht ist und zur Kenntnis nimmt, dass gewisse Leute vor Gericht einen Bonus haben, sieht sich der Spiegel genötigt dem entgegenzutreten.
Deutsche Gerichte gewähren Tätern sogenannter Ehrenmorde keinen kulturellen Rabatt. Zu diesem Ergebnis kommt nach Informationen des SPIEGEL eine Studie des Max-Planck-Instituts.
Hamburg - Deutsche Strafgerichte behandeln sogenannte Ehrenmördernicht milder als andere Beziehungstäter, sondern sogar strenger. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, die demnächst erscheint und dem SPIEGEL bereits vorliegt.
Die Forscherin Julia Kasselt hat 78 Fälle zwischen 1996 und 2005 ausgewertet, bei denen die Täter Partner oder Verwandte wegen kultureller "Ehrenkodices" angegriffen hatten. Kasselt verglich die Urteile mit 91 Schuldsprüchen gegen Partnermörder, die etwa aus Eifersucht getötet hatten. Sie stellte fest, dass Letztere deutlich milder bestraft wurden. Das Fazit der Forscherin: "Die Justiz gibt Ehrenmördern keinen 'kulturellen Rabatt'."Ein gegenteiliger Eindruck war jüngst durch ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden entstanden, das einen Deutsch-Afghanen wegen Mordes an seiner schwangeren Freundin verurteilt hatte. Eine "besondere Schwere der Schuld" wurde dabei nicht erkannt, da sich der Täter "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" habe. Das bedeutet, dass er nach 15 Jahren Chancen auf eine Haftentlassung hat.
Immer wieder haben sogenannte Ehrenmorde in den vergangenen Jahren großes Entsetzen in Deutschland ausgelöst. Oft waren es junge Frauen, die von Verwandten wegen ihres "westlichen Lebenswandels"oder einer von der Familie als unpassend angesehenen Beziehung getötet wurden. Besonders der Mord an Hatun Sürücü rüttelte die Öffentlichkeit auf und stieß eine Debatte über die Rechte türkischer Frauen an. Doch auch Männer werden in Deutschland Opfer solcher Bluttaten. Sie werden getötet, weil sie schwul sind, Ehebrecher - oder selbst einen "Ehrenmord" verweigern.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-961480.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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