Warum Waffenverbot?
(von Stefan Blankertz, stefanblankertz.de)
Wer will Friedhofsruhe?

Ich selbst besitze keine Waffe, bin nicht zum Schusswaffengebrauch ausgebildet, habe nie eine echte Waffe gebraucht und wünsche mir, weder mit Waffengewalt konfrontiert zu werden noch jemals in die Verlegenheit zu kommen, eine Waffe einzusetzen. Wenn ich die Wahl habe, entscheide ich mich für eine community ohne Waffen, würde meine Wahl jedoch nie anderen aufzwingen wollen, denn das ist ohne Gewalt – indirekt ausgeführt über den Staat – nicht zu bewerkstelligen. Die Einsicht, dass hinter jedem staatlichen Verbot zumindest die Drohung mit Waffengewalt steht, mag verloren gegangen sein. Sie wiederzugewinnen ist der erste Schritt hin auf Verantwortung und eine friedliche Gesellschaft.

Die tägliche schleichende und versteckte Gewalt, die von der »organisierten Gesellschaft« (Paul Goodman) gegen das Individuum und seine freiwilligen Gruppenzugehörigkeiten ausgeht, sorgen für eine Deformation der menschlichen Möglichkeiten im Umgang mit Aggression: Das ist schon die Ausgangssituation in »Gestalt Therapy« (1951). Waffenverbote sind, wie ich im Sinne Goodmans behaupte, nur ein weiterer Schritt der »gesellschaftlichen« (staatlichen) Aggression gegen das immer schutzloser werdende Individuum. Sie führen nicht zu einer befriedigenden Befriedung, sondern zu Friedhofsruhe.

Die Prävention von Amok-Läufen oder anderen Gewaltverbrechen mit Schusswaffen durch die zentralstaatlich verfügte und durchgesetzte Entwaffnung macht die Gesellschaft nicht friedfertiger, denn sie bedeutet die Bewaffnung der Seite der organisierten Gesellschaft, um die Bürger entwaffnen zu können. Wenn dies überhaupt einen anderen Sinn haben kann, als die Bürger gegenüber dem Staat und anderen Mächten wehrlos zu machen, dann unter der Voraussetzung eines guten Staates. Diese Voraussetzung hat sich historisch erledigt. Sie lebt nur fort als Ideologie.

Die Forderung nach Verbot privaten Waffenbesitzes

Trittbrettfahrer von den großen Tragödien der Amok-Läufe sind immer wieder Politiker, die das Unglück anderer Menschen zu ihrem Vorteil wenden wollen. Sie versprechen Sicherheit, predigen Gewaltlosigkeit und setzen hinterrücks eine durchherrschte Gesellschaft in Szene, in der es, nach einem Wort Paul Goodmans, weder Asyl noch Möglichkeiten zum Widerstand weiterhin gibt, geschweige denn ein Recht darauf. Die folgenden Gedanken sind ein Aufruf zum Nachdenken: Die Opfer und ihre Würde im Blick, nicht aber bereit, sich dem Diktat von geistigen Amok-Läufern zu beugen, deren Ziel die Beseitigung der offenen Gesellschaft und aller verbliebenen Residuen von Liberalität ist.

Ob und wie sich solche Tragödien vermeiden oder verhindern lassen, weiß ich nicht. Die Ohnmacht macht wütend und empfänglich für totalitäre Konzeptionen, die lauten, den »Richtigen« müsse man nur jede erdenkliche Macht übergeben und alles würde sich wunderbar fügen. Falschen Versprechen sich zu verweigern und dabei das eigene Nicht-Wissen (und Unvermögen) einzugestehen, sind wir den Opfern schuldig. Unsere besondere Achtung haben sich die Menschen erworben, die mit ihrem blanken, unbewaffneten Körper die bedrohten Kinder vor dem brutalen, bewaffneten Täter zu schützen suchten und von ihm dafür erschossen wurden. Ihr Mut ist das Heldentum, dessen eine Gesellschaft bedarf, die lebendig, wehrhaft und frei sein will. Er soll nicht weiterhin wehr- und waffenlos bleiben.

Wessen Logik läuft Amok?

Argumente gegen die Verschärfung des Waffenrechts bezeichnet man meist als solche der »Waffenlobby« und bescheinigt ihnen eine »irre Logik« von »Waffennarren«. Damit sind sie indiskutabel und immun gegen eine sachliche Abwägung. Schauen wir uns dagegen die irre Logik der Argumente für die Verschärfung an.

Ein Zusammenhang zwischen freiem Zugang zu Waffen und Amok-Läufen müsste zunächst einmal festgestellt werden; er ist keineswegs evident. So könnte etwa das Verbot aller Stricke, um Selbsttötung durch Strangulieren vorzubeugen, nur dann eine »sinnvolle« Option sein, wenn suizidale Personen keine Alternative hätten, um ihr Vorhaben auszuführen. Eine Verschärfung des Waffenrechts senkt die Selbstmordrate nicht. Warum eine solche Wirkung auf Amok-Läufe erwarten?

Ob ein Amok-Lauf nun eine geplante oder impulsive Tat ist, es leuchtet ein, dass das Schlimmste, wenn er begonnen hat, nur durch ein spontanes, gegebenenfalls bewaffnetes Eingreifen vor Ort verhindert werden kann. Die Alternative läuft darauf hinaus, dass entweder ein anwesender mutiger Bürger über eine Waffe verfügt oder dass es eine Omnipräsenz von Polizeikräften gibt. Gerade angesichts unserer eigenen Geschichte in Deutschland, möchte ich ausrufen, ist die zweite Alternative kaum erstrebenswert. Die zwei »irrer Logik« geschuldeten Hauptargumente der »Waffenlobby«, nämlich dass Waffenverbote friedliche Bürger entwaffnen, aber (1.) Kriminellen ein Monopol auf illegalen Waffenbesitz sowie (2.) dem Staat ein solches auf legalen Waffenbesitz verschaffen, klingt nun eher diskutabel. Amokläufer und Staat sind sich recht ähnlich.

Bei der Frage, ob Waffenverbote Amokläufe verhindern können, ist die »Beweisführung« in der popularisierten und vereinfachten Form der Presse sehr vage. Da wurde den USA etwa auf folgende Weise der Weg gewiesen: »Ein Amoklauf mit 35 Toten bewirkte in Australien eine Kehrtwende in der Waffenpolitik – und einen Rückgang der entsprechenden Tötungsdelikte.« Was heißt hier »entsprechend«? Einen Einfluss auf die Homizidrate hatten die Waffenverbote in Australien nicht. Amokläufe haben dort in den letzten 50 Jahren zwei stattgefunden, darunter ein verheerender 1996 mit 35 Toten. Allerdings wäre bei solch geringer Häufigkeit die Tatsache, wenn kein weiterer stattgefunden hätte, kaum in seriöser Weise ursächlich auf das Waffenverbot zurückzuführen. Tatsächlich hat es zumindest einen weiteren Versuch gegeben, am 20. August 2013 griff ein arabisch sprechender bewaffneter Mann einen Sexclub bei Sydney an. Dieser Fall erlangte kaum internationales Interesse, weil es glücklicherweise keine Toten gab. Aber der Angriff hat stattgefunden, ein Massaker war beabsichtigt und der Mann verfügte über eine Feuerwaffe. Unwirksames zu tun (weil uns nichts Besseres einfällt) oder sogar Falsches (weil die Prävention von Amokläufen nur Vorwand ist, um andere Interessen durchzusetzen), hilft den Opfern nicht.

Wenn wir uns dagegen auf die nicht statistisch zu erfassende Betrachtung begeben, ist der Hinweis auf Amokläufe, die durch das Eingreifen bewaffneter Bürger, die zufällig zugegen waren, verhindert worden sind, nicht von der Hand zu weisen. Der Standard-Einwand, dieses Eingreifen sei nicht immer erfolgreich, mag stimmen, ändert aber nichts an dem Argument, denn die bewaffnete Polizei, die notorisch zu spät am Tatort eintrifft, ist weitaus weniger effektiv. Und wie gesagt, wenn es um den Einzelfall geht, sind die im Einzelfall durch das Eingreifen geretteten Menschenleben ausschlaggebend, nicht eine Erfolgsstatistik.

Darüber hinaus würde ein Verbot privaten Waffenbesitzes selbstredend nicht die Amokläufe unterbinden, die von Personen mit beruflichem Zugriff auf Waffen verübt werden wie Polizisten und Soldaten, die rund ein Drittel der Täter ausmachen. Da es laut Jens Hoffmann überdies ein Mythos ist, dass Amokläufe Spontanhandlungen seien, leuchtet es nicht ein, wieso jemand, der plant, Menschenleben auszulöschen (und meist sich selber auch), Hemmungen haben sollte, sich illegal in Waffenbesitz zu bringen.

Selbst wenn es einen Zusammenhang zwischen freiem Zugang zu Waffen und Amok-Läufen gäbe, folgte daraus keineswegs zwingend, dass dieser Zugang begrenzt werden müsste. Durch das Verbot privaten Autoverkehrs könnten wir – vielleicht – die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen drastisch senken und dennoch wird ein solches Verbot weit weniger selbstverständlich gefordert, obwohl die Zahl der Verkehrstoten um ein vielfaches höher liegt als die Opfer von Amok-Läufen. Die Zahl der Opfer von Gewaltverbrechen könnte man senken, indem man alle männlichen Bewohner eines Landes prophylaktisch einsperrt, zumindest alle Schwarzen (USA) oder solche mit Migrationshintergrund (BRD). Es ist eben mitnichten so, dass »wir« (»die« Gesellschaft, vulgo der Staat) alles tun dürften, was die Sicherheit erhöhe. Die Waffennarren der Waffenlobby sind weder »rechts« noch verrückt, sie sind Nachfahren des liberalen, selbstorganisierten Amerika. Die Entwaffner sind Nachfahren des brutalen Staates der ethnischen Säuberungen. Wie würde eine Alternative aussehen? Ob nun in dezentralen, demokratisch selbstverwalteten kleinen Regionen, wie sie Goodman vorschwebten, oder in nicht-territorialen proprietären Einheiten, die Murray Rothbard entwirft – die Frage, ob Ent- oder Bewaffnung der Bürger größere Sicherheit und Bewegungsfreiheit erlaubt, könnte entstaatlicht werden. In der Konkurrenz unterschiedlicher Gesellschafts-, Rechts- und Lebensformen könnte das sich herausbilden, was den unterschiedlichen Charakteren und Wünschen der Menschen angemessen ist.

Beispiel England 1990 bis 2010

Am 13. März 1996 tötete ein Amokläufer in der Turnhalle der Dorfschule im schottischen Dunblane 16 Kinder und ihre Lehrerin. Als Folge erheblichen öffentlichen Drucks wurde in Großbritannien das Waffenrecht so sehr verschärft, dass der private Waffenbesitz weitgehend verboten ist und es heute zu den weltweit schärfsten gezählt wird. Nach dem strikten Verbot privaten Waffenbesitzes stieg die Rate von mit Waffen begangener Straftaten bis 2002 an und die »Waffenlobby« triumphierte. Ab 2002 fällt die Rate und die Befürworter des Waffenverbotes reklamieren das Gesetz als Erfolg, obwohl die Rate heute kaum auf dem Niveau von vor 1997 angelangt ist. Der Anteil der Fälle von Erschießen an den Tötungsdelikten in England beträgt allerdings sowieso deutlich weniger als 10%. In welche Richtung sich die Kriminalität in England weiterentwickelt, wissen wir nicht. Dass diese Entwicklung etwas mit dem Waffenrecht zu tun hat, ist eher unwahrscheinlich.

Internationale Vergleiche

In Russland gab es »trotz« des Verbots privaten Waffenbesitzes je 100.000 Einwohner mehr als doppelt so viele Tötungsdelikte wie in den USA. Inzwischen gibt es kein Waffenverbot mehr, nur ein Kurzwaffenverbot. Die Mordrate fiel von 25 pro 100.000 Einwohner (1989 mit Waffenverbot) auf 9 pro 100.000 Einwohner (2010, Langwaffen erlaubt), liegt aber damit immer noch beim Doppelten der USA. Wie man es auch dreht und wendet, weder in nationalen noch internationalen Vergleichsstudien lässt sich die Behauptung erhärten, dass Waffenverbote einen Einfluss auf die Homizidrate haben. »Armut, Arbeitslosigkeit und Drogen haben großen Einfluss auf Gewaltdelikte mit Schusswaffen, Waffengesetze werden jedoch von Kriminellen ignoriert«, fasst Katja Triebel die Forschungsergebnisse zusammen.

Vergleichen wir internationale Werte, zeigt sich, dass es keinen Zusammenhang von hoher Rate beim Waffenbesitz in privater Hand und Homizidrate gibt, nicht einmal der Anteil der mit Feuerwaffen ausgeübten Homizide steht in einem geraden Verhältnis zur Rate beim Waffenbesitz. Und immer wieder zeigen die Statistiken, dass der Anteil der mit Feuerwaffen verübten Homizide an der Gesamtzahl der Homizide in den meisten Ländern relativ klein ist. Wir können also davon ausgehen, dass jemand, der einen Mitmenschen umbringen will, dies auch auf alternative Weise tut, wenn er keine Feuerwaffen zur Hand hat. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er von seinem Vorhaben nur darum absieht, weil er keine Waffe im Schrank hat.

Der (gar nicht so wilde) Westen

Das Bild des gewalttätigen Amerikas ist stark durch Klischees vom Wilden Westen geprägt. Der anarchische Wilde Westen war dem zentralstaatlich geordneten alten Europa stets ein Dorn im Auge. Doch nicht nur dem, sondern auch dem neu erstarkenden us-amerikanischen Staat. Während die Pioniere, Grenzer, Farmer und Viehzüchter mit den indianischen Ureinwohnern überwiegend friedlich zusammenlebten und Konflikte per Vertrag lösten (sowie sich an die Verträge strikt hielten), setzte der us-amerikanische Staat besonders während und nach dem Bürgerkrieg 1861-1865 auf eine gewaltsame »Endlösung«, die eine Vernichtung weiter Teile der indianischen Bevölkerung und die Unterbringung der überlebenden Reste in Zwangs-Reservate einschloss.



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