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  1. #21
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    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Zitat Zitat von Schurliwurli Beitrag anzeigen

    Nettes Detail am Rande, der ORF in seiner grenzenlosen Weisheit hat uns verkündet, in Deutschland gebe es keinen Paragraphen für Landfriedensbruch. Ja, öffentlich rechtlich halt, wofür jeder Fernseherbesitzer GIS zahlen muß.

    Oha! Wikipedia sagt dazu.............

    In Deutschland definiert ihn § 125Strafgesetzbuch (dStGB) und regelt in § 125a den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs. In Österreich ist der Straftatbestand in§ 274öStGB, in der Schweiz durch Artikel Art. 260sStGB geregelt.Die Strafe beträgt in Deutschland bis zu drei Jahre, in besonders schweren Fällen, z.B. beim Mitführen von Schusswaffen oder bei Todesgefahr, bis zu zehn Jahre Haft. In Österreich beträgt die Strafdrohung grundsätzlich zwei Jahre Freiheitsstrafe, wer führend am Landfriedensbruch teilnimmt oder eine in § 274 öStGB genannte Straftat im Zuge des Landfriedensbruchs begeht, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Im Schweizer Strafgesetzbuch wird das Vergehen mit Buße oder Gefängnis sanktioniert, was einer Höchststrafe von drei Jahren entspricht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Landfriedensbruch
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  2. #22
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    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Oha! Wikipedia sagt dazu.............

    [/FONT][/COLOR]
    Ja, oha! Die "Nachrichten" stellten es so dar, als wäre Österreich das einzige Land, das diesen Tatbestand im Strafrecht verankert hätte. In gleichem Atemzug mit der Behauptung, dies sei in Österreich totes Recht. Beides falsch!

  3. #23
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    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Was das für ein Idiot ist, der damals verhaftet wurde, sieht man daran......


    Der deutsche Student Josef S. aus Jena wurde im Januar letzten Jahres bei einer Demonstration gegen den rechtspopulistischen Akademikerball in Wien verhaftet und saß anschließend sechs Monate in Untersuchungshaft (ShortNews berichtete). Er soll ein Rädelsführer gewesen sein.

    Josef S. glaubte zunächst, er würde nach seiner Verhaftung bald wieder frei sein, da er keine Straftat begangen habe, doch es kam anders. Er wurde durch einen Polizisten belastet und das wiegt vor Gericht schwer. "Ich war naiv", so der heute 24-Jährige.

    Unter der langen U-Haft leide er noch heute, weil er 22 Stunden am Tag in seiner Zelle eingesperrt war. Dazu kam die Trennung von Freunden und seiner Familie. "Für mich hat sich das wie psychische Folter angefühlt", so Josef S., dennoch bereut er nicht, damals an der Demo teilgenommen zu haben.

    http://www.shortnews.de/id/1141487/d...h-ich-war-naiv
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  4. #24
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    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Was das für ein Idiot ist, der damals verhaftet wurde, sieht man daran......
    "Rechtspopulistischer Ball" finde ich lustig. Ein bisserl Recherche hätte gut getan. Diese Burschenschafter haben tatsächlich ein grenzwertiges Gedankengut, eine Ideologie, die hier ein absolutes Minderheitenprogramm im Promillebereich darstellt, aber das nur am Rande. Daß der Bub nicht versteht, daß wir selber genug Extremisten haben und es nicht so schätzen, wenn da Randale aus aller Herren Länder anreist. Natürlich wird der Rädelsführer verhaftet.

  5. #25
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    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Pegida Wien distanziert sich von angeblichem Hitlergruß bei Demo

    HITLER ?????? GRUSS????

    Bin ich ZU dämlich zu verstehen, schon die alten Römer grüssten so u.a.
    Wer denkt gerät in Gefahr den Verstand zu verlieren

  6. #26
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  7. #27
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    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Die alten Römer hatten damals auch die halbe Welt erobert und viele Menschen getötet, aber niemand kreidet es den Italienern heute mehr an. Das wird bei uns Deutschen natürlich nie passieren! Nicht umsonst wird bei jeder Anti-NS-Schleimfeier der "Kampf gegen das Vergessen!" betont. Also, in ein paar hundert Jahren, werden die Reden der KZ-Überlebenden halt einfach per Video zugespielt, um die deutschen Schüler weiterhin zu verdummen. Unsere Volksverräter werden weiterhin buckelig mit hängenden Schultern und Mundwinkeln dastehen und "trauern" und wir werden Israel weiterhin Milliarden and Geld und militärischer Ausrüstung in den Hintern schieben.

    PS: Mein Vater war auch im Krieg, aber ich gebe weder ihm noch mir irgendeine Mitschuld daran! Dieses ganze Kollektivschuldgedöhns ist totaler Bullshit! Nervt nur noch!
    "...und dann gewinnst Du!"

  8. #28

    AW: Demonstrant befindet sich noch immer in U-Haft

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    ....... Also, in ein paar hundert Jahren, werden die Reden der KZ-Überlebenden halt einfach per Video zugespielt, um die deutschen Schüler .........
    Sicher nicht, so lange wird das Ganze nicht mehr gehen, bis es nichts mehr zu holen gibt.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  9. #29
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    Akademikerball-Demo: Urteil gegen Josef S. rechtskräftig

    Nun scheiterte der deutsche Student Josef S., der nach der Ausschreitung bei der Akademikerball-Demonstration 2014 zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

    Eine OGH-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Presse". Das Strafmaß könnte sich noch ändern, hier entscheidet das Oberlandesgericht Wien.
    Urteil gegen Josef S. rechtskräftig

    Der 24-Jährige war im vergangenen Juli wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig erkannt worden. Gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung hatte sein Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, auch gegen die Strafhöhe legte der Anwalt Berufung ein.



    Der OGH folgte nun dem Vorschlag der Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet zurückzuweisen. Ob es eine Änderung der Strafhöhe geben wird, hängt vom Oberlandesgericht (OLG) ab. Die entsprechende Verhandlung dürfte innerhalb der kommenden drei Monate stattfinden, hieß es aus dem OLG.
    Quelle: http://www.vienna.at/akademikerball-...aeftig/4238907

  10. #30
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    Ramelow solidarisiert sich mit Verbrecher

    Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (SED) solidarisiert sich öffentlich mit einem vom obersten Gerichtshof Österreichs rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Kriminellen und empfängt diesen in der Staatskanzlei. Muss man befürchten, dass deutsche Behörden Österreich jetzt auch die Amtshilfe verweigern – bei einem möglichen Auslieferungsersuchen zum Haftantritt oder der Beitreibung der Schadenersatzansprüche von 10.000 Euro? Die […]

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