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  1. #1
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    Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und Schmuckmesse in Basel zusammen mit einem Kollegen einen algerischen Asylbewerber unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen. Er legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als «Sauausländer» und «Dreckasylant». Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und […]

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  2. #2
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    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Die Schweiz wird mir immer sympathischer.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3

    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Mir auch.... Am 24. erscheint Sarrazins neues Buch. Ich glaube da gibt es wieder einen Aufschrei oder nervlichen Zusammenbruch der Gutmenschenfraktionen.
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

  4. #4
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    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Wenn hiesige Juristen wollten, ginge das auch hier. Es ist nicht zum Aushalten. Aber schon als Arbeitnehmer stand man bereits vor Jahren mit dem Rücken zur Wand - und weiter geht es eben jetzt nicht mehr.

    Beim Sarazzin Buch könnte man jetzt schon mal das Statement zur Kontroverse vortippen - man kennt ja mittlerweile die Sprüche.

  5. #5

    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Stimmt, Ausländer sein hat per se hat nix mit *Rassen*zugehörigkeit zu tun.

    Nächster Gedanke. In Deutschland ist es seit einigen Jahren zulässig, daß nicht mehr die genetischen Wurzeln der Maßstab für die deutsche Staatsangehörigkeit sind. Konsequenterweise müßte die Titulierung *Scheiß*-Deutscher nicht rassistisch sein, deutsch zu sein hat ja nix mehr mit Ethnie oder Rasse zu tun.

    Geht diese relativ neue Regelung eigentlich auf die UNO zurück und gilt diese Regelung in allen UNO-Mitgiedsstaaten?
    Wenn ja dürften rassistische Beleidigungen konsequenterweise nur noch für Beschimpfte aus Nicht-UNO-Mitgliedstaaten möglich sein. Beschimpfungen von Leuten, die UNO-Mitgliedsstatten angehören wären demnach lediglich Beleidigungen, aber nicht rassistisch. Mal rein formallogisch betrachtet.


    Oder wie ist das?

  6. #6
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    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Find ich gut, das Urteil.

    Schließlich haben die Migranten auch genug Ausdrücke, wie "Scheiß-Deutscher" und Schlimmere...

    Und wenn mir so ein Musel dumm kommt (erst gestern wieder, so'n Muselweib, die sich beim Kaffeestand am BAhnhof vordrängeln wollte"), dann pfeffer ich auch schon mal Wörter wie Kanacken, Kümmeltürken o.ä. durch die gegend...

    Wo ist das bitteschön rassistisch ?
    Ich schimpfe dann ja nicht pauschal über alle Türken, sondern über die, die mir blöde kommen...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  7. #7
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    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Stimmt, Ausländer sein hat per se hat nix mit *Rassen*zugehörigkeit zu tun.
    Nächster Gedanke. In Deutschland ist es seit einigen Jahren zulässig, daß nicht mehr die genetischen Wurzeln der Maßstab für die deutsche Staatsangehörigkeit sind. Konsequenterweise müßte die Titulierung *Scheiß*-Deutscher nicht rassistisch sein, deutsch zu sein hat ja nix mehr mit Ethnie oder Rasse zu tun.
    Geht diese relativ neue Regelung eigentlich auf die UNO zurück und gilt diese Regelung in allen UNO-Mitgiedsstaaten?
    Wenn ja dürften rassistische Beleidigungen konsequenterweise nur noch für Beschimpfte aus Nicht-UNO-Mitgliedstaaten möglich sein. Beschimpfungen von Leuten, die UNO-Mitgliedsstatten angehören wären demnach lediglich Beleidigungen, aber nicht rassistisch. Mal rein formallogisch betrachtet.
    Oder wie ist das?
    Formallogisch gibts nicht.
    Formaljuristisch schon.
    Davon mal abgesehen ist es doch klar, das gegen uns deutsche ausgestoßene, beleidigende Äußerungen wie "deutsche Schlampe" oder "deutsches Schwein" oder "ungläubiger Hund" nicht strafrechtlich relevant sind.
    Wir deutsche unterliegen den Regeln der von den Judenverbänden auferlegten Schmachvorwürfen aus Nazi-Tagen.
    Somit ergibt sich, dass man uns beleidigen darf, soviel es das Migrantenherz möchte.
    Kein deutscher Richter würde es wagen, einen Migranten gegen den Willen der Migrantenlobby zu verurteilen, wenn es um eine Beleidigung gegen einen deutschen Bürger geht.
    Umgekehrt reicht es schon, wenn man einen Musel anschaut und deswegen mit brutalsten Attacken dieses Migranten rechnen muss.
    Man hat schließlich gewagt, einen Muslim in die Augen zu schauen, anstatt seinen Blick zu senken.
    Das sind die juristischen Feinheiten, die ein deutscher Richter mittlerweile zu beachten hat.
    Wo es sonst "zu Gunsten des Angeklagten" hieß, heißt es jetzt " zu Gunsten des Muslim!"
    Dem Islam hat man schließlich vor allen anderen Ideologien den Vorzug zu geben.
    So ist es Recht! Michel geh schon mal vor zu deinem Grab, du hast keine Chance mehr!

  8. #8

    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Kann auch passieren das das Pendel mal in die andere Richtung schwenkt. Langsam wachen die Menschen auf hier. Wäre auch schön, wenn dem Bundesgaugler mal jemand ganz dezent das Gesicht demoliert. Mein Mitleid hielte sich in Grenzen..
    Aber da gibt es ja auch noch einige andere denen ich das gönne.
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

  9. #9
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    AW: Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch

    Geht mir genauso. Aber der Gauckler und seinesgleichen haben ja Personenschützer, die auf sie aufpassen. Wir leider nicht, deshalb müssen wir uns verteidigen können. Was uns natürlich schwergemacht wird.

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