Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12
  1. #1
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Die gerichtliche Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kinder grundsätzlich für ihre Eltern aufkommen müssen auch wenn das Eltern-Kind-Verhältnis nachhaltig zerrüttet war.

    Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr - auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest.
    Der Grund für den Richterspruch: Der Beamte war schon volljährig, als sein Vater sich von ihm abwandte. Nach der Scheidung der Eltern 1971 hatten Vater und Sohn anfangs noch losen Kontakt. Doch bereits das bestandene Abitur des Sohnes ein Jahr später war dem Vater nur ein Achselzucken wert. Annäherungsversuche des Sohnes in den folgenden Jahren wehrte der Friseur stets ab, 1998 setzte er schließlich seine Lebensgefährtin als Erbin ein und enterbte sein Kind bis auf den sogenannten strengsten Pflichtteil.
    Der bloße Kontaktabbruch gegenüber einem erwachsenen Kind sei zwar eine Verfehlung, urteilte der BGH. Es müsste jedoch mehr dazu kommen, damit der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt sei und damit nicht bestehe. Eine solche «schwere Verfehlung» sahen die Richter im vorliegenden Fall jedoch nicht. Der Vater habe sich in den ersten 18 Lebensjahren um sein Kind gekümmert und damit in einer Zeit, in der eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich sei. Damit habe er seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt.
    Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Diese hatte den Betrag von dem Beamten eingefordert. Die Stadt hatte die Heimkosten übernehmen müssen, nachdem die schmale Rente des Vaters dafür nicht mehr ausgereicht hatte.

    http://www.wz-newsline.de/home/panor...hlen-1.1553275
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.185
    Blog-Einträge
    1

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die gerichtliche Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kinder grundsätzlich für ihre Eltern aufkommen müssen auch wenn das Eltern-Kind-Verhältnis nachhaltig zerrüttet war.

    Ganz ehrlich: Dies ist eine gnadenlose Schweinerei, zumal die Gerichte vor Jahren noch anders urteilten, wenn das Verhältnis nachweislich und unwiderbringlich seit vielen Jahren zerrüttet war. In diesen Fällen mußten Kinder bislang nicht für ihre Eltern aufkommen.

    Aber scheinbar ist Recht immer an die jeweilige Kassenlage anpaßbar.

    Sohn ist enterbt und darf trotzdem zahlen. Was zahlt nun die eigentliche Erbin?

  3. #3

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    ....der Vater hat laut Gerichtsbeschluss seine Pflicht damit getan, dass er seinen Sohn 18 Jahre lang "betreut" hat.
    Wenn ich meinen Rentenbescheid ansehe, überkommt mich ein mulmiges Gefühl und ich frage mich, ob mich meine Kinder eines Tages dafür hassen werden, dass ich sie zum Melkvieh "gemacht" habe, indem ich mich fürs Kinderkriegen entschieden habe......
    Glaube auch, dass man zumindest in unserer abendländischen Gesellschaft einige Kinder nicht mit der Volljährigkeit "abgefertigt" hat, die brauchen ihre Eltern häufig auch als "Erwachsene", weil wir unsere Kinder eben nicht vorzeitig ins "eigene Familienleben" entlassen (wollen).
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  4. #4
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.185
    Blog-Einträge
    1

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Zitat Zitat von noName Beitrag anzeigen
    ....der Vater hat laut Gerichtsbeschluss seine Pflicht damit getan, dass er seinen Sohn 18 Jahre lang "betreut" hat.
    Wenn ich meinen Rentenbescheid ansehe, überkommt mich ein mulmiges Gefühl und ich frage mich, ob mich meine Kinder eines Tages dafür hassen werden, dass ich sie zum Melkvieh "gemacht" habe, indem ich mich fürs Kinderkriegen entschieden habe......
    Glaube auch, dass man zumindest in unserer abendländischen Gesellschaft einige Kinder nicht mit der Volljährigkeit "abgefertigt" hat, die brauchen ihre Eltern häufig auch als "Erwachsene", weil wir unsere Kinder eben nicht vorzeitig ins "eigene Familienleben" entlassen (wollen).

    Wenn man den Artikel richtig liest, so geht aus ihm hervor, daß der Vater sich auch vor Volljährigkeit nicht sehr um seinen Sohn scherte. Es bestand nur noch ein loser Kontakt und der schulische Werdegang des Sprößlings war dem Erzeuger schietpiepegal.

    Wenn ein Vater allerdings seinen Sohn enterbt und einen anderen Erben benennt, so sollte dieser auch für die Heimunterbringung aufkommen, auf jeden Fall nicht der Sohn, der sich um einen Kontakt zum Vater bemühte und von diesem grundlos verstoßen wurde. Damit hat der Vater eigentlich sein Unterhaltsrecht verwirkt.

    Das Urteil zeigt nicht nur, wie sehr sich Recht an der jeweiligen Kassenlage des Staates orientiert, sondern auch, wie familienfeindlich dieses Land mittlerweile agiert.

  5. #5
    Registriert seit
    09.06.2013
    Beiträge
    6.716

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich: Dies ist eine gnadenlose Schweinerei, zumal die Gerichte vor Jahren noch anders urteilten, wenn das Verhältnis nachweislich und unwiderbringlich seit vielen Jahren zerrüttet war. In diesen Fällen mußten Kinder bislang nicht für ihre Eltern aufkommen.

    Aber scheinbar ist Recht immer an die jeweilige Kassenlage anpaßbar.

    Sohn ist enterbt und darf trotzdem zahlen. Was zahlt nun die eigentliche Erbin?

    Enterbt gibt es allerdings in Deutschland nicht bei leiblichen Kindern. Ein Pflichtteil steht dem Sohn immer zu und das ist die Hälfte des ursprünglichen Erbes.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  6. #6

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    "familienfeindlich"- genau das ist es!
    Da helfen auch die "scheinheiligen" Tabellen nichts, die UNS zeigen,wieviel wir bei welchem Einkommen (dabei geht man davon aus, das BEIDE Elternteile arbeiten) für die Versorgung unserer Eltern aufbringen "müssen"....

    Im genannten Fall ist das Urteil tatsächlich ein Skandal, aber diese geforderte Selbstverständlichkeit bei der finanziellen Beteiligung an den unbezahlbaren Pflegekosten im Alter halte ich ebenfalls für dreist, zumal die "Alten" von heute wesentlich härter gearbeitet haben, vor allem, wenn sie nebenbei noch Kinder gross gezogen haben.....

    Aber Hauptsache, die Oma aus Anatolien wird von dummen Michel finanziert....
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  7. #7

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Würde mich nicht wundern, wenn nicht nur der verstoßene Sohn zur Kasse gezwungen wird, sondern auch der Vater zwangsweise durch entsprechende Gutachten im Heim landete.

    Und die mit dem Erbe beglückte freundin wird nicht zur Kasse gebeten??? Für die Beerdigung müssen die Erben aufkommen. Gilt für die Heimpflege was anderes?

  8. #8
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.185
    Blog-Einträge
    1

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Enterbt gibt es allerdings in Deutschland nicht bei leiblichen Kindern. Ein Pflichtteil steht dem Sohn immer zu und das ist die Hälfte des ursprünglichen Erbes.
    Du weißt selber, wie du den Pflichtteil in den Bereich der Unerheblichkeit bekommst. Es gibt noch eine weitere perfide Methode: Der Erbvertrag. Ist dieser geschlossen, gibt es nicht nur kein Zurück, sondern den Pflichtteil kannst du dann auch in den Wind schreiben.

  9. #9
    Registriert seit
    09.06.2013
    Beiträge
    6.716

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Du weißt selber, wie du den Pflichtteil in den Bereich der Unerheblichkeit bekommst. Es gibt noch eine weitere perfide Methode: Der Erbvertrag. Ist dieser geschlossen, gibt es nicht nur kein Zurück, sondern den Pflichtteil kannst du dann auch in den Wind schreiben.
    Der Sohn ist ja nicht gezwungen einen Erbvertrag zu unterschreiben.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  10. #10
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.979

    AW: Kinder müssen zahlen, auch wenn die Eltern sie hassen

    Ich habe mal mit einem RA darüber gesprochen. Wenn die Eltern ihre Kinder misshandeln, müssen diese NICHT für sie aufkommen. Man hätte also die Geliebte des Vaters in die Pflicht nehmen müssen.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •