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  1. #1

    Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    ...
    Die wichtigsten Punkte:

    Menschen, die sich "direkt oder indirekt" als homosexuell zu erkennen geben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

    Ebenfalls eine zehnjährige Freiheitsstrafe riskiert, wer "Gay Clubs" betreibt oder sich in Vereinen und Nichtregierungsorganisationen für die Rechte Homosexueller engagiert.

    Wer eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht (zum Beispiel im Ausland), muss mit 14 Jahren Haft rechnen.

    ...
    http://www.sueddeutsche.de/politik/a...lten-1.1862445

    http://www.theguardian.com/world/201...s-anti-gay-law

  2. #2

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    Wer eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht (zum Beispiel im Ausland), muss mit 14 Jahren Haft rechnen.
    Nachdem hierzulande nur noch das *gefühlte* Geschlecht zur Feststellung des Geschlechtes gilt sollte das kein ernsthaftes Problem sein, es sei denn, Nigeria lehnt auch diese Regelung ab. Das wäre die formal-juristische Seite.

    Den islamistischen Lynchmob wird das nicht interessieren...

  3. #3
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    57.694

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    Westerwelle deutete vor kurzem an, dass er sich bei seinen Auslandsbesuchen in solchen Ländern immer für Schwule eingesetzt hat. Das muss er aber sehr leise getan haben, denn eine Wirkung dürfte er nicht erzielt haben. Interessant wäre mal zu erfahren, wie man in Nigeria Homosexualität definiert.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    Secular criminal law enacted by certain northern states

    Same-sex sexual activities

    In the state of Bormo, a person who "engages in ... lesbianism, homosexual act ... in the State commits an offence". A person who "engages in sexual intercourse with another person of the same gender shall upon conviction be punished with death".[7]:pages: 199-200


    Males imitating the behavioural attitudes of women

    In the state of Kano, a person who "being a male gender who acts, behaves or dresses in a manner which imitate the behavioural attitude of women shall be guilty of an offence and upon conviction, be sentenced to 1 year imprisonment or a fine of N10,000 or both".[7]:page: 202
    http://en.wikipedia.org/wiki/LGBT_rights_in_Nigeria

  5. #5

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    The term 'gay organisation' isn't defined in Nigeria's bill


    http://www.youtube.com/watch?v=qt_ofYFTKtw

  6. #6

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    ...
    Mittelalter und frühe Neuzeit


    Templer küsst Kleriker von hinten (Manuskript-Illustration, ca. 1350)


    Bis zum 13. Jahrhundert war Sodomie in den meisten Ländern Europas nicht strafbar, sondern lediglich eine von vielen Sünden in den kirchlichen Bußbüchern. Das änderte sich jedoch im Rahmen der Kreuzzugspropaganda gegen den Islam, die den Begriff der Sodomie politisierte. Mohammed, der „Feind der Natur“, habe die Sünde der Sodomiter unter seinen Leuten popularisiert, hieß es in den zeitgenössischen Pamphleten. Die Sarazenen würden Bischöfe vergewaltigen und christliche Knaben für ihre fleischlichen Begierden missbrauchen. Nur wenig später gehörte die Sodomie auch zu den Standardvorwürfen gegen die Häretiker, so dass ketzern im Mittelhochdeutschen zum Synonym für „sodomitisch verkehren“ wurde. (Gleiches geschah in Frankreich mit bougrerie und in England mit buggery, die sich beide vom Namen der Bogomilensekte ableiten.)
    Im Rahmen dieser Hetze wandelte sich zwischen 1250 und 1300 die Sodomie von einer zwar sündigen, aber meist völlig legalen Praxis zu einer Handlung, die fast überall in Europa mit der Todesstrafe belegt wurde. Sie war jedoch weiterhin vor allem ein Mittel der Denunziation und der politischen Intrige, wie im Fall der Ermordung von König Eduard II. oder der Zerschlagung des Templerordens. Darüber hinaus wurde sie in der Regel nur geahndet, wenn eine Handlung den sozialen Frieden empfindlich gestört hatte, z. B. bei einer Vergewaltigung oder der Sodomitisierung von Kindern. Die Gerichte beschäftigten sich in der Realität viel öfter mit Fällen von außerehelichem Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau als mit gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Männern, bargen Letztere doch wenigstens nicht die Gefahr des illegitimen Nachwuchses.

    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sodomiterverfolgung

  7. #7

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    Interessant wäre mal zu erfahren, wie man in Nigeria Homosexualität definiert.
    Öffentliches Händchenhalten ist verboten. Im Verborgenen Schwänzchen halten anscheinend erlaubt (zumindest klingt das so, wenn man den deutschen Artikel s.o. liest).


    p.s. so leicht ist das doch nicht.. siehe Beiträge weiter unten.

  8. #8

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sodomie


    Chronologie der Sodomiegesetze in den Vereinigten Staaten

    Unter dem Begriff „Sodomie“ wurden im englischsprachigen Raum bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts abwertend alle Sexualpraktiken zusammengefasst, die nicht heterosexueller vaginaler oder oraler Geschlechtsverkehr sind. Die Bezeichnung, die in den USA auch die Gesetzes- und Justizsprache prägte, diente insbesondere der Brandmarkung homosexueller Handlungen.
    Das Strafrecht ist in den USA eine Angelegenheit der Bundesstaaten; auch die Sodomiegesetze wurden daher stets auf bundesstaatlicher Ebene verabschiedet. In der folgenden Chronologie sind bundesstaatliche Gesetze (state laws) sowie Entscheidungen des US-Supreme Court und anderer hoher Gerichtshöfe zusammengestellt, die die sogenannte Sodomie in den USA kriminalisieren. Die Chronologie umfasst daneben auch Gesetze und höchstrichterliche Entscheidungen, mit denen Sodomiegesetze wieder außer Kraft gesetzt wurden.
    Inhaltsverzeichnis


    http://de.wikipedia.org/wiki/Chronol...nigten_Staaten

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.982

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    Dass die (durchgeknallten) Muslime Knaben und Männer ebenso vergewaltig(t)en wie alles andere, was sich nicht schnell aus dem Staube machte, ist traurige Realtität.

  10. #10

    AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz

    Susanne Hehenberger
    UNKEUSCH WIDER DIE NATUR

    Sodomieprozesse im frühneuzeitlichen Österreich



    INHALT

    Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
    1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
    1.1. Forschungsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
    1.1.1. Gleichgeschlechtliche Sodomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
    1.1.2. Bestialität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
    1.1.3. Heterosexuelle Sodomie, Masturbation und Nekrophilie . . . . . . 2
    5
    1.1.4. Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
    9
    1.2. Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
    1.3. Theoretische und methodische Herangehensweise . . . . . . . . . . . . . . . 35
    2. Sodomie im Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
    2.1. Landgerichtsordnungen des 16. und des frühen 17. Jahrhunderts . . . . 45
    2.2. Ferdinandea (1656) und Leopoldina (1675) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
    2.3. Juristische Literatur und landesfürstliche Resolutionen . . . . . . . . . . . 52
    2.4. Constitutio Criminalis Theresiana (1768) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
    2.5. Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
    3. Sodomie vor Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
    3.1. Heterosexuelle Sodomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
    3.2. Bestialität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
    3.2.1. Menschen und Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
    3.2.2. Sodomieprozesse in Wartenburg (1598-1622) . . . . . . . . . . . . . 114
    3.2.3. Sodomieprozesse in Spital am Pyhrn (1594-1684) . . . . . . . . . . 133
    3.2.4. Der Prozess gegen Georg Dörffl, Pöggstall 1698/99 . . . . . . . . 142
    3.2.5. Der Prozess gegen Gottlieb Weinegger, Gaming 1722/23 . . . . 150
    3.3. Gleichgeschlechtliche Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
    3.3.1. Der Prozess gegen Vincenz Wötzenbacher, Gaming 1742 . . . . 157
    3.3.2. Eine Hinrichtung in Wien 1672 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
    3.4. Zahlen, Daten, Fakten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
    3.5. Motive und Kontexte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
    3.5.1. Widerständigkeit und Feindschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
    3.5.2. Dörfliches Gerede und persönliche Konflikte . . . . . . . . . . . . . . 171
    3.5.3. Internalisierte Abscheu und Denunziation . . . . . . . . . . . . . . . . 177
    3.5.4. Sodomie und Selbstjustiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
    3.6. Sprache – Macht – Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
    3.6.1. InquisitInnen, ZeugInnen und Verhörende . . . . . . . . . . . . . . . . 187
    3.6.2. Richter und Rechtsgutachter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
    4. Sodomie in strafrechtlicher Theorie und gerichtlicher Praxis . . . . . . . . . . 205
    Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
    Quellen- und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238


    http://www.loecker-verlag.at/docs/HehenberUnkeusch.pdf



    Textsuche -> Türken... Sarazenen

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