Hybrid-Darstellung
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Hits: 5255 | 18.01.2014, 03:21 #1
Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
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Die wichtigsten Punkte:
Menschen, die sich "direkt oder indirekt" als homosexuell zu erkennen geben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Ebenfalls eine zehnjährige Freiheitsstrafe riskiert, wer "Gay Clubs" betreibt oder sich in Vereinen und Nichtregierungsorganisationen für die Rechte Homosexueller engagiert.
Wer eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht (zum Beispiel im Ausland), muss mit 14 Jahren Haft rechnen.
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http://www.theguardian.com/world/201...s-anti-gay-lawVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
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18.01.2014, 03:30 #2
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
Wer eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht (zum Beispiel im Ausland), muss mit 14 Jahren Haft rechnen.
Den islamistischen Lynchmob wird das nicht interessieren...Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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18.01.2014, 11:41 #3
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
Westerwelle deutete vor kurzem an, dass er sich bei seinen Auslandsbesuchen in solchen Ländern immer für Schwule eingesetzt hat. Das muss er aber sehr leise getan haben, denn eine Wirkung dürfte er nicht erzielt haben. Interessant wäre mal zu erfahren, wie man in Nigeria Homosexualität definiert.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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18.01.2014, 13:37 #4
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
Secular criminal law enacted by certain northern states
Same-sex sexual activities
In the state of Bormo, a person who "engages in ... lesbianism, homosexual act ... in the State commits an offence". A person who "engages in sexual intercourse with another person of the same gender shall upon conviction be punished with death".[7]:pages: 199-200
Males imitating the behavioural attitudes of women
In the state of Kano, a person who "being a male gender who acts, behaves or dresses in a manner which imitate the behavioural attitude of women shall be guilty of an offence and upon conviction, be sentenced to 1 year imprisonment or a fine of N10,000 or both".[7]:page: 202
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18.01.2014, 13:42 #5
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
The term 'gay organisation' isn't defined in Nigeria's bill
http://www.youtube.com/watch?v=qt_ofYFTKtwVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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18.01.2014, 14:47 #6
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
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Mittelalter und frühe Neuzeit
Templer küsst Kleriker von hinten (Manuskript-Illustration, ca. 1350)
Bis zum 13. Jahrhundert war Sodomie in den meisten Ländern Europas nicht strafbar, sondern lediglich eine von vielen Sünden in den kirchlichen Bußbüchern. Das änderte sich jedoch im Rahmen der Kreuzzugspropaganda gegen den Islam, die den Begriff der Sodomie politisierte. Mohammed, der „Feind der Natur“, habe die Sünde der Sodomiter unter seinen Leuten popularisiert, hieß es in den zeitgenössischen Pamphleten. Die Sarazenen würden Bischöfe vergewaltigen und christliche Knaben für ihre fleischlichen Begierden missbrauchen. Nur wenig später gehörte die Sodomie auch zu den Standardvorwürfen gegen die Häretiker, so dass ketzern im Mittelhochdeutschen zum Synonym für „sodomitisch verkehren“ wurde. (Gleiches geschah in Frankreich mit bougrerie und in England mit buggery, die sich beide vom Namen der Bogomilensekte ableiten.)
Im Rahmen dieser Hetze wandelte sich zwischen 1250 und 1300 die Sodomie von einer zwar sündigen, aber meist völlig legalen Praxis zu einer Handlung, die fast überall in Europa mit der Todesstrafe belegt wurde. Sie war jedoch weiterhin vor allem ein Mittel der Denunziation und der politischen Intrige, wie im Fall der Ermordung von König Eduard II. oder der Zerschlagung des Templerordens. Darüber hinaus wurde sie in der Regel nur geahndet, wenn eine Handlung den sozialen Frieden empfindlich gestört hatte, z. B. bei einer Vergewaltigung oder der Sodomitisierung von Kindern. Die Gerichte beschäftigten sich in der Realität viel öfter mit Fällen von außerehelichem Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau als mit gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Männern, bargen Letztere doch wenigstens nicht die Gefahr des illegitimen Nachwuchses.
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18.01.2014, 13:34 #7
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
Interessant wäre mal zu erfahren, wie man in Nigeria Homosexualität definiert.
p.s. so leicht ist das doch nicht.. siehe Beiträge weiter unten.Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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18.01.2014, 14:43 #8
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Sodomie
Chronologie der Sodomiegesetze in den Vereinigten Staaten
Unter dem Begriff „Sodomie“ wurden im englischsprachigen Raum bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts abwertend alle Sexualpraktiken zusammengefasst, die nicht heterosexueller vaginaler oder oraler Geschlechtsverkehr sind. Die Bezeichnung, die in den USA auch die Gesetzes- und Justizsprache prägte, diente insbesondere der Brandmarkung homosexueller Handlungen.
Das Strafrecht ist in den USA eine Angelegenheit der Bundesstaaten; auch die Sodomiegesetze wurden daher stets auf bundesstaatlicher Ebene verabschiedet. In der folgenden Chronologie sind bundesstaatliche Gesetze (state laws) sowie Entscheidungen des US-Supreme Court und anderer hoher Gerichtshöfe zusammengestellt, die die sogenannte Sodomie in den USA kriminalisieren. Die Chronologie umfasst daneben auch Gesetze und höchstrichterliche Entscheidungen, mit denen Sodomiegesetze wieder außer Kraft gesetzt wurden.
Inhaltsverzeichnis- 1 Chronologie
- 1.1 Vor der Gründung der Vereinigten Staaten
- 1.2 1776–1800
- 1.3 19. Jahrhundert
- 1.4 20. Jahrhundert
- 1.5 21. Jahrhundert
- 2 Regelungen in den einzelnen Kolonien und Bundesstaaten
- 2.1 Regelungen in den 13 britischen Kolonien
- 2.2 Aufhebung der Sodomiegesetze in den einzelnen Bundesstaaten
- 3 Einzelnachweise und weiterführende Informationen
- 4 Siehe auch
- 5 Weblink
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- 1 Chronologie
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18.01.2014, 21:17 #9
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
Dass die (durchgeknallten) Muslime Knaben und Männer ebenso vergewaltig(t)en wie alles andere, was sich nicht schnell aus dem Staube machte, ist traurige Realtität.
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19.01.2014, 01:48 #10
AW: Nigeria - Anti-Homosexuellen-Gesetz
Susanne Hehenberger
UNKEUSCH WIDER DIE NATUR
Sodomieprozesse im frühneuzeitlichen Österreich
INHALT
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.1. Forschungsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
1.1.1. Gleichgeschlechtliche Sodomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
1.1.2. Bestialität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
1.1.3. Heterosexuelle Sodomie, Masturbation und Nekrophilie . . . . . . 2
5
1.1.4. Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
9
1.2. Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
1.3. Theoretische und methodische Herangehensweise . . . . . . . . . . . . . . . 35
2. Sodomie im Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
2.1. Landgerichtsordnungen des 16. und des frühen 17. Jahrhunderts . . . . 45
2.2. Ferdinandea (1656) und Leopoldina (1675) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
2.3. Juristische Literatur und landesfürstliche Resolutionen . . . . . . . . . . . 52
2.4. Constitutio Criminalis Theresiana (1768) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
2.5. Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
3. Sodomie vor Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
3.1. Heterosexuelle Sodomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
3.2. Bestialität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
3.2.1. Menschen und Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
3.2.2. Sodomieprozesse in Wartenburg (1598-1622) . . . . . . . . . . . . . 114
3.2.3. Sodomieprozesse in Spital am Pyhrn (1594-1684) . . . . . . . . . . 133
3.2.4. Der Prozess gegen Georg Dörffl, Pöggstall 1698/99 . . . . . . . . 142
3.2.5. Der Prozess gegen Gottlieb Weinegger, Gaming 1722/23 . . . . 150
3.3. Gleichgeschlechtliche Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
3.3.1. Der Prozess gegen Vincenz Wötzenbacher, Gaming 1742 . . . . 157
3.3.2. Eine Hinrichtung in Wien 1672 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
3.4. Zahlen, Daten, Fakten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
3.5. Motive und Kontexte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
3.5.1. Widerständigkeit und Feindschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
3.5.2. Dörfliches Gerede und persönliche Konflikte . . . . . . . . . . . . . . 171
3.5.3. Internalisierte Abscheu und Denunziation . . . . . . . . . . . . . . . . 177
3.5.4. Sodomie und Selbstjustiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
3.6. Sprache – Macht – Gericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
3.6.1. InquisitInnen, ZeugInnen und Verhörende . . . . . . . . . . . . . . . . 187
3.6.2. Richter und Rechtsgutachter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
4. Sodomie in strafrechtlicher Theorie und gerichtlicher Praxis . . . . . . . . . . 205
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
Quellen- und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
Textsuche -> Türken... SarazenenVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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