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  1. #11

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Auch Fahrzeughalter müssen bis zu einem Jahr ins Gefängnis, wenn sie ihren Wagen jmd ohne Führerschein überlassen!

    http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

    Da Führerscheine ja auch entzogen werden können, sollte man sich den Führerschein jedes Mal auf's Neue zeigen lassen.

    Insbesondes Arbeitgeber müßten sich folgerichtig jeden Morgen erneut voni ihren Fahrern die Führerscheine zeigen lassen. Aber wer macht das schon?

    Gab es schon Arbeitgeber, die wegen ihrer Mitarbeiter wegen eingezogenem Führerschein ins Gefängnis mußten? Ich kann mir gut vorstellen, daß nicht jeder Arbeitnehmer das seinem Chef gesteht, um den Job nicht zu verlieren.

  2. #12

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Kontrollieren Sie die Fahrerlaubnis Ihrer Mitarbeiter

    ...

    Ohne Fahrerlaubnis des Mirarbeites droht dem Arbeitgeber Gefängnis

    Wenn der Arbeitgeber als Halter eines Kfz jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lässt, drohen ihm nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 21) eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Überdies darf die Haftpflichtversicherung die Leistung bei einem Unfall verweigern, so dass der Arbeitgeber damit rechnen muss, selbst für den Schaden aufkommen zu müssen. Hält Ihr Betrieb Firmenfahrzeuge, muss die Geschäftsleitung daher durch Kontrollen sicherstellen, dass die Fahrer (noch) die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Nach der geltenden Rechtsprechung darf der Arbeitgeber sich nicht darauf verlassen, dass seine Fahrer den Führerscheinverlust von selbst mitteilen, selbst wenn sie sich etwa im Arbeitsvertrag dazu schriftlich verpflichtet haben.


    Prüfen Sie regelmäßig die Fahrerlaubnis der Fahrer von Firmenfahrzeugen

    Der Betrieb kann die Führerscheinkontrolle auf den Fuhrparkleiter, aber auch auf Sie als Sicherheitsfachkraft übertragen. Bestehen Sie dann auf einer schriftlichen Anweisung.
    Sie sollten zu folgenden Zeitpunkten kontrollieren:

    • bevor jemand (z.B. ein neuer Mitarbeiter) zum ersten Mal ein Firmenfahrzeug fährt
    • danach alle 6 Monate, was die Rechtsprechung als ausreichend betrachtet
    • bei konkreten Verdachtsmomenten

    Konkrete Verdachtsmomente sind z. B. gegeben, wenn Ihrer Firma – als Halterin des Fahrzeugs – ein Anhörungsbogen wegen eines erheblichen Verkehrsverstoßes ins Haus flattert. Lassen Sie sich dann von dem Fahrer den Führerschein vorweisen. Haken Sie auch nach 2 bis 3 Monaten noch einmal nach, denn oft dauert es eine Weile bis zur Festsetzung eines Fahrverbots. Damit dieses Verfahren funktioniert, müssen Sie durch entsprechende Absprache mit Ihrem Vorgesetzten sicherstellen, dass Ihnen mitgeteilt wird, wenn ein solcher Anhörungsbogen eintrifft.
    Tipp: Ist der Fahrer nicht angegeben oder fehlt ein Foto, ermitteln Sie anhand des Fahrtenbuchs oder Tourenplans, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat.

    Übrigens: Die Verpflichtung zur Fahrerlaubnisprüfung erstreckt sich auf alle Dienstwagenfahrer – selbst auf die Herren aus den Vorstandsetagen.


    ...
    http://www.bwr-media.de/arbeitssiche...r-mitarbeiter/

  3. #13

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    01.10.201
    Busfahrer
    Fahren ohne Führerschein bleibt folgenlos


    Ein Busfahrer hatte vergessen, seinen Busführerschein zu verlängern und fuhr trotzdem weiter. Als der Arbeitgeber das merkte, kündigte er ihm fristlos. Zu Unrecht, wie ein Arbeitsgericht entschied.

    Setzt sich ein Busfahrer ohne gültigen Führerschein hinters Steuer, darf er deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden. Der Arbeitgeber müsse ihm zunächst eine Abmahnung schicken, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil. Erst, wenn der Mann wiederholt negativ auffällt, sei seine Entlassung verhältnismäßig (Az.: 10 Sa 52/10).

    ...

    http://www.focus.de/finanzen/karrier...id_557970.html

  4. #14

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Spediteur haftet bei Fahren ohne Führerschein

    ...
    Ein Berufskraftfahrer muss seinem Chef den Führerschein auf Verlangen vorzeigen. Schließlich ist genau das seine Legitimation, diesen Beruf auszuüben. Dennoch empfiehlt es sich, alle firmeninternen Regeln schriftlich in Verträgen zu fixieren. Zum Beispiel mit einer konkreten Aufforderung, den Führerschein in bestimmten Abständen unaufgefordert vorzulegen.

    Das geht natürlich auch elektronisch. Lap-ID heißt das System einer Siegener Firma, die mit mehreren Organisationen zusammenarbeitet, zum Beispiel Masterlease und Dekra. Das System bietet die Möglichkeit, auch die Führerscheine von Mitarbeitern zu überprüfen, die so gut wie nie am Firmensitz sind. Dazu kommt ein so genanntes RFID-Siegel auf den Führerschein. RFID steht für Radio Frequency Identification und ist ein kabelloses Übertragungsverfahren, bestehend aus einem Sender-Chip und einem Empfänger. Der Chip beinhaltet keine persönlichen Daten, sondern lediglich eine Identifizierungsnummer. Hält der Fahrer seinen Führerschein mit diesem Chip an ein spezielles Prüfgerät (den Empfänger also), so übermittelt dieses anschließend den Vorgang an einen Server, auf den der Fahrzeughalter über ein Passwort online Zugang hat. »Die Aufforderung zur Führerscheinüberprüfung an einem bestimmten Datum erhält der Fahrer per E-Mail oder per SMS«, erklärt Rainer Schwer, verantwortlich für den Bereich der elektronischen Fahrzeugkontrolle bei Dekra. Komme er dieser Aufforderung nicht nach, gehe eine Art »Petz-Mail« an den Fuhrparkleiter. Die Ausrede des Fahrers müsse dann schon gut sein.
    Derzeit gibt es in Deutschland etwa 1.000 Standorte – zum Beispiel in Aral-Tankstellen und VW-Werkstätten –, an denen die knapp schuhkartongroßen Prüfgeräte hängen. Manipulation ist ausgeschlossen, meint Schwer. Wer versuche, den Chip zu entfernen, um ihn beispielsweise auf eine andere Scheckkarte zu kleben, zerstört ihn zwangsläufig.


    Eine weitere Möglichkeit der Führerscheinkontrolle ist eine regelmäßige Abfrage der Führerscheindaten bei der zuständigen Behörde. Auch hierfür gibt es Dienstleister, wie beispielsweise Rechtsanwälte, die eine solche Aufgabe übernehmen. Diese erhalten vom Spediteur die Kopien der Führerscheine und der Personalausweise sowie unbedingt die Einverständniserklärung der Fahrer. Denn bei unternehmensfremden Dritten besteht das Recht, Führerscheindaten zu verweigern. Anhand der gesammelten Angaben kann der Dienstleister dann in der Regel beim Kraftfahrtbundesamt abfragen, ob alle Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Die Prüfintervalle legt wiederum der Kunde fest. Doch egal für welches Verfahren sich das Unternehmen entscheidet – um die Protokollierung kommt der Fuhrparkleiter nicht herum.
    .
    ..
    http://www.eurotransport.de/news/spe...in-324052.html

  5. #15

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein


    Fahren ohne Fahrerlaubnis:

    Spanien
    300 – 1.500 Euro


    Türkei
    95 Türkische Lira. Wenn Sie gar keinen Führerschein besitzen, kostet es 265 Türkische Lira, jeweils für den Fahrer und den Autobesitzer, kann aber auch zu 1-2 Monaten Gefängnisstrafe führen


    Griechenland
    Mindestens 200 Euro


    Portugal
    30 Euro – bei Nichtvorlage des Führerscheines innerhalb von acht Tagen verdoppelt sich die Strafe

    Italien
    36 Euro
    http://mietwagen-blog.autoeurope.de/...laubslaendern/
    Geändert von burgfee (04.01.2014 um 19:45 Uhr)

  6. #16

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Führerschein in der Türkei machen hat nur Vorteile?

    ...
    http://www.talkteria.de/forum/topic-98401.html

  7. #17

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    ...
    Da die Türkei ein Drittstaat ist, kann der in der Türkei ausgestellte Führerschein zwar in Deutschland umgeschrieben werden; Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung in Deutschland abgelegt wird. Dabei entfallen allerdings gemäß § 31 Abs. 2 FeV der Theorieunterricht und die praktische Fahrausbildung durch einen Fahrlehrer.
    Zudem muss beachtet werden, dass ein ausländischer Führerschein zur Umschreibung grundsätzlich nur dann anerkannt wird, wenn dessen Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht in Deutschland angemeldet war; ein ständiger Aufenthalt von mindestens 185 Tagen über den gesamten Zeitraum ist aber nachzuweisen.

    Fazit:
    Eine Umschreibung des Führerscheins und die damit verbundene theoretische und praktische Prüfung sind dann nicht erforderlich, wenn sich der Inhaber je Einreise nach Deutschland nicht länger als 6 Monate im Inland aufhält, um die Gültigkeit des Führerscheins aufrechtzuerhalten. Bei jeder Einreise beginnt diese 6-Monats-Frist dabei von neuem. Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

    Der Inhaber müsste sich bei jeder Einreise nach Deutschland an seinem Wohnsitz anmelden und sich aber bei jeder Ausreise auch wieder abmelden. Auch dabei dürfte er sich zwischen Ein- und Ausreise nicht länger als 6 Monate im Inland aufhalten, um im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu bleiben. Durch die An- und Abmeldung wird den Behörden gegenüber erklärt, dass kein ständiger Aufenthalt in Deutschland existiert.

    Bei Aufnahme und Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland unabhängig davon, ob dieser einen ersten oder zweiten Wohnsitz bedeutet, kann die Wiederbelebung der 6-Monatsfrist nicht stattfinden. Dann wäre der türkische Führerschein bereits nach sechs Monaten nicht mehr gültig.
    ...
    http://www.gencer-coll.de/trkischer_fhrerschein.html


    Das mit den 185 Tagen wird nicht gehen, denn wenn man den Wohnsitz so lange in der Türkei hat ( 6 Monate und länger) verliert man die Aufhenthaltsberechtigung....
    http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=68304

  8. #18
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    57.674

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Der Schauspieler Martin Semmelrogge muss für acht Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Der 56-Jährige war ohne gültigen Führerschein in eine Polizeikontrolle geraten.


    Und Semmelrogge ist vor Gericht kein Unbekannter! Deutschland deine Richter, mir graust vor denen
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #19
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    10.982

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Er machte sich Sorgen um seine fiebernde Nichte (2), wollte sie in Krankenhaus fahren. Doch weil der 32-Jährige keinen Führerschein mehr besitzt, hat das jetzt fatale Folgen für ihn: Als notorischer Wiederholungstäter muss er für sechs Monate ins Gefängnis. Und weil nun möglicherweise vorige Bewährungen widerrufen werden, könnten es insgesamt zwei Jahre hinter Gittern werden.
    Entschuldigung, aber für solche Fälle gibt es doch den Notarzt, der kommt mit weißen Auto angefahren und untersucht das Kind. Ggf. kann er es vor Ort behandeln. Wie blöd sind diese Typen, bzw. für wie blöd halten sie uns?

  10. #20
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    57.674

    AW: Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

    Migrantenbonus! Während Deutsche in den Knast müssen, kommen Migranten ohne Haft davon. Sogar Serienstraftäter haben nichts zu befürchten.

    Als eine 19-Jährige in Berlin im September 2012 ein Taxi nehmen will, wird sie überfahren. Der Unfallfahrer war zu schnell und ohne Führerschein unterwegs. Die Strafe fällt sehr milde aus: Bewährung.

    http://www.welt.de/vermischtes/artic...#disqus_thread
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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