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    Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nuradi A. (20) muss in eine Entziehungsanstalt


    Nuradi A. (20) versteckte sein Gesicht beim Prozessauftakt in Münster hinter einer Mappe
    Auf dem Christopher Street Day in Münster attackierte Nuradi A. (20), ein ehemaliger Boxer, den Transmann Malte C. (25). Der Angriff endete tödlich.
    Jetzt verurteilte ihn das Landgericht in Münster zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Das Gericht sprach den Tschetschenen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
    Die Staatsanwaltschaft begründete, dass davon auszugehen sei, dass der 20-Jährige in Zukunft weiter Gewalttaten begehen wird. Er sei immer wieder durch Fälle von Körperverletzung aufgefallen, einmal bereits verurteilt worden.
    Laut Staatsanwalt suchte A. wohl aus Neugier den CSD auf. „Er fragte mehrere Teilnehmerinnen, ob er sie intim berühren und ihnen unter den Rock fassen könne. Dann beleidigte er die Frauen als lesbische Huren und scheiß Transen, drohte damit, ihre Familien umbringen zu wollen.“
    Malte C. wollte die Frauen beschützen, bezahlte seine Zivilcourage mit dem Leben. Oberstaatsanwalt Dirk Ollech (51): „Nuradi A. ging aggressiv auf den Geschädigten zu. Anschließend versetzte er ihm möglicherweise einen Schlag gegen die Brust, dann zwei Schläge ins Gesicht.“
    Öffentlich äußern wollte sich der mutmaßliche Killer vor Gericht nicht, feixte stattdessen seinen Freunden auf den Zuschauerrängen zu. Zudem versteckte er sich hinter seiner tschetschenischen Herkunft, machte sich selbst zum Opfer.
    Schon vor dem Prozess wurde bekannt, dass Nuradi A. selbst homosexuell sein soll. Eine Gutachterin kam zu dem Ergebnis, dass die Tat eine unbewusste Abwehr eigener homosexueller Wünsche sein könnte.
    In seiner tschetschenischen Heimat würde der gläubige Muslim daher einer Gefahr ausgesetzt sein. Die Familie wird seit Bekanntwerden seiner möglichen sexuellen Orientierung von wütenden Tschetschenen bedroht.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...7006.bild.html

    Mit anderen Worten: Ein erwachsener Täter mit Vorstrafen wegen diverser Körperverletzungen wird wegen einer nicht jugendtypschen Verfehlung zu einer 5-jährigen Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt. Da er angeblich homosexuell ist, wird er auch nicht nach Tschetschenien abgeschoben, obwohl er weiterhin eine Gefahr bleibt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #512
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Jetzt verurteilte ihn das Landgericht in Münster zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Das Gericht sprach den Tschetschenen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
    Was soll das denn? Ein Totschläger landet auf dem Ponyhof und nicht im Gefängnis? 20 Jahre alt und wird behandelt wie ein 15-Jähriger? Es wird immer schlimmer, diese Kuscheljustiz ist unerträglich. Aber demente 80-Jährige werden wegen Bagatellen eingesperrt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #513
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Was soll das denn? Ein Totschläger landet auf dem Ponyhof und nicht im Gefängnis? 20 Jahre alt und wird behandelt wie ein 15-Jähriger? Es wird immer schlimmer, diese Kuscheljustiz ist unerträglich. Aber demente 80-Jährige werden wegen Bagatellen eingesperrt.
    Was erdreistet sich auch dieser Mensch. so alt zu werden. So jemand muß doch bestraft werden, weil er sich weigert, einem Jüngeren Platz zu machen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #514
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gesinnungsjustiz? Noch vor wenigen Jahren hätte ich strikt verneint, wenn mir jemand so etwas erzählt hätte. Aber inzwischen gibt es die haarsträubendsten Urteile. Es ist kein Zufall, dass Migranten stets mit Samthandschuhen angefasst werden und vermeintlich Rechtsstehende besonders hart bestraft werden. So wurde z.B. in einer Anklageschrift aus harmlosen Feuerwerkskörpern Sprengstoff um das Strafmaß so weit es ging nach oben zu treiben.
    Nun wurde ein Mann zu 10 Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Polizisten angefahren. Nicht getötet, sondern nur verletzt. Dies hätte er aus ideologischen Gründen getan. Der Täter ist Reichsbürger und da liegt das Motiv des Richters aus dem OLG Stuttgart. Es ist ein politisch motiviertes Urteil. Keine Frage, der Mann hat einen Polizisten angegriffen. Wikipedia schreibt....

    In besonders schweren Fällen wird Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft....https://de.wikipedia.org/wiki/Widers...ren%20bestraft.

    .....es wurde aber ein Mordversuch konstruiert. Wenn man sich diesen Thread so durchliest, weiß man ungefähr was Migranten in so einem Fall erwarten würde. 3 Jahre höchstens und die dann auch noch auf Bewährung.
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  5. #515
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    EIn Mörder bekommt 5 Jahre... Lächerlich....

  6. #516
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    EIn Mörder bekommt 5 Jahre... Lächerlich....
    Und mancher erhält sogar Bewährung.
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  7. #517
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da hilft nur Selbstjustiz.....

    BERLIN. Es geschah beim Spiel auf dem Pausenhof des Französischen Gymnasiums in Berlin. Der 17jährige Mohammad A.-C. war außer sich: Seine Mannschaft hatte gerade einen Treffer kassiert. Dafür schlug er dem Torschützen, dem gleichaltrigen David, mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer braucht nun eine Krone über dem Schneidezahn.

    Doch dem Algerier droht nicht einmal eine Anklage, obwohl die Polizei die Attacke als Körperverletzung wertete, wie Vater Tom S. der BZ berichtete. Denn Mohammads Vater wiederum arbeitet als Angestellter in der algerischen Botschaft, und deswegen genießt auch sein Sohn diplomatische Immunität.

    Algerier muß nicht mal die Arztrechnung bezahlen
    Davon wußte die algerische Familie offenbar zunächst nichts. Denn wenige Tage nach dem Angriff bot Mohammad noch an, seine Familie werde die Arztrechnungen übernehmen, wenn die Anzeige zurückgezogen werde. Doch Davids Eltern lehnten den Vorschlag – offenbar ebenfalls ahnungslos – ab.

    Durch die zahnärztliche Behandlung seien bereits mehrere hundert Euro Kosten angefallen. Demnächst kommt noch die Rechnung für die Krone. Der Vater ist resigniert. Der Boulevardzeitung sagte er: „Jemand ist Gast in einem anderen Land, begeht eine Straftat und kommt ungeschoren davon. Wir sind doppelt zum Opfer geworden. David wegen seiner Verletzung, wir als Eltern wegen der Kosten.“

    https://jungefreiheit.de/kultur/gese...perverletzung/
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  8. #518
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Da hilft nur Selbstjustiz.....
    Jetzt wäre nur die spannende Frage, was die Schulleitung unternimmt und bereits unternommen hat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #519
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Jetzt wäre nur die spannende Frage, was die Schulleitung unternimmt und bereits unternommen hat.
    Nichts. Würde man ihn suspendieren oder der Schule verweisen, dann müsste man das bei all den anderen Mustafas und Alis auch machen und die Schulen wären leer. Also muss sich der Deutsche fertigmachen lassen.
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  10. #520
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer sich wehrt, lebt verkehrt!
    So ist das offenbar heute.

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