Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
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  1. #491
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer sich den Thread mit den zahlreichen Beispielen für den real existierenden Migrantenbonus durchliest, wundert sich nicht über das Verhalten der Migranten. Eine derart lasche Justiz lädt geradezu dazu ein, dass sich niemand mehr an Recht und Gesetz hält, zumal die meisten Moslems laut Umfragen ohnehin der Meinung sind, dass das deutsche Recht nicht für sie gilt.....


    Seit Jahren stellen Studien ein abnehmendes Vertrauen in die Justiz und den deutschen Rechtsstaat fest, auch die Debatte über die innere Sicherheit in Deutschland reißt nicht ab. Auch bei "Markus Lanz" wurde am Mittwochabend der Zustand des Justizwesens unter die Lupe genommen und über die deutsche Integrations- und Einwanderungspolitik der letzten Jahre diskutiert.
    Dem ägyptisch-deutschen Autor und Politologen Hamed Abdel-Samad platzte dabei im Gespräch mit dem ZDF-Moderator der Kragen. Er forderte von der Justiz mehr Durchsetzungsvermögen und bat um eine ehrliche Debatte ohne "falsche Toleranz"......Der ZDF-Moderator weiter: "Warum wirkt der deutsche Rechtsstaat so seltsam hilflos?".....Autor und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad wollte dies nicht so stehen lassen und überraschte mit der ersten spitzen These des Abends: "Bevor wir anfangen, über dieses Phänomen offen zu reden, kommen Medien und Politiker und sagen uns, worüber wir nicht reden dürfen. Wir dürfen nicht über die Kultur, Religion und die Herkunft sprechen. Da sehe ich das Problem bei der Politik, die so eine Debatte überhaupt nicht haben will." ZDF-Moderator Markus Lanz intervenierte und stellte klar: "Ich verstehe, was Sie meinen, aber es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, dass die Regierung uns sagt, über was wir berichten oder sprechen sollen."Das ist das Rede-Duell des Abends
    Ähnlich hitzig ging es in der Sendung am Mittwochabend weiter. Journalist Gregor Peter Schmitz erklärte im Gespräch mit Markus Lanz, dass man beim Thema Integration nicht alles Schwarz und Weiß sehen könne: "Herkunft allein macht noch keinen Täter. Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik. Man muss auch auf die Ursachen und Umstände schauen, in denen sich diese Menschen befinden. Das müsste behandelt werden." Daraufhin platzte Hamed Abdel-Samad der Kragen und er sagte energisch: "Es kommt immer wieder vor, dass wir nicht über die Herkunft sprechen sollen. Über solche Sachen muss man mal ehrlich sprechen. Hier schiebt man sich den schwarzen Peter nur hin und her. Wir reden über die gleichen Themen seit 40 Jahren!"

    Schmitz versuchte sich zu erklären und ergänzte: "Ich meine ja nicht, dass die Herkunft völlig unwichtig ist, aber ich finde, man muss das mehr differenzieren." Auch Richterin Andrea Titz stellte sich gegen die Aussage von Hamed Abdel-Samad, der behauptete, ausländische Straftäter würden nicht die Härte der Gerichte zu spüren bekommen: "Ich muss mich dagegen wehren, dass die Justiz nicht bereit dazu wäre, aus einem ideologischen Grund nicht hart durchzugreifen. Wir haben die entsprechenden Gesetze und wir brauchen keine politische Vorgabe, welche Straftaten wir wie hart verfolgen."
    Wenige Verurteilte nach Kölner Silvesternacht
    Der Autor stichelte jedoch weiter und fragte mit kritischem Blick: "Wie viele Täter aus der ersten Silvesternacht in Köln wurden bestraft? Wissen Sie das?" Die Richterin antwortete kleinlaut: "Ich weiß nicht, wie viele Täter bestraft wurden." Als Markus Lanz den "ernüchternden Befund" vorlas und klarmachte, dass es nur wenige Verurteilungen gab, stellte Titz klar: "Es ist ernüchternd, aber man muss Taten auch nachweisen können." Hamed Abdel-Samad ließ diese Antwort nicht gelten und sagte selbstbewusst: "Sie schulden den Opfern eine Antwort."......https://web.de/magazine/politik/poli...rtext-37779026

    ......eine typische Sendung im ÖRR. Man gibt vor eine Thematik behandeln zu wollen und lädt sich Leute ein, die dafür bekannt sind, dass sie die Probleme kleinreden und relativieren, wo sie nur können. Glaubt wirklich jemand in der Lanz-Redaktion, dass sich ein Richter findet, der sich kritisch zum Rechtssystem äußert? Oder Journalisten die wirklich noch objektiv sind? Mit jedem Journalisten holt man sich einen Vertreter von links-grün an den Tisch. Objektivität gleich Null. Es wird alles zerredet und weichgespült. Dieses Land geht an seinen Lügen zugrunde.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #492
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In D. ist halt immer das "Naziproblem" - spricht man aus wenn Ausländer Mist bauen ist man automatisch ein Nazi. Woandes gibts eine Abschiebekultur. Begehe ich hier ein Verbrechen lande ich im panamesischem Knast und werde danach abgeschoben- wobei jeder der hier Permit hat zum bleiben seine Abschiebekosten vorab hinterlegen muß... Wir hatten hier auch Probleme mit Ausländern aus Nicaragua und anderen Ländern die in der Nähe sind. 90 Tage Tourivisum- bettelj verboten, keine Arbeitserlaubnis. Haben gebettelt mit Schildern - verboten. Haben Lollies an Kreuzungen verkauft und Scheibencleanservice angeboten an Ampeln - keine Arbeitserlaubnis. Panamenios haben sich beschwert - innerhalb von 2 Wochen haben wir keine Venezulaner hier die betteln,Lolllies anbieten oder "arbeit wie Scheibenreinigung" anbieten. Man muß halt wollen...

  3. #493
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ABGELEHNTER ASYLBEWERBER HÄLT JUSTIZ ZUM NARREN
    Er lässt Gericht zwei Stunden warten – kein Bock aufzustehen
    Dresden – Mit zwei Stunden Verspätung in Schlafzeug und Badelatschen lässt sich der Gambier Sanna F. (20) zu seinem Prozess nach Dresden bringen. Er hatte schlicht keinen Bock aufzustehen. In seiner Zelle, in der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen (Kreis Leipzig).

    Dafür ist er dann im Saal von Jugendrichterin Susanne Halt (61) putzmunter, unterbricht die Anklageverlesung und die Zeugen. Bei der x-ten Aufforderung Ruhe zu geben, zeigt er der Richterin den Stinkefinger, betitelt sie in seiner Muttersprache Mandinka als „Fo...“!

    Die Anklage liest sich ähnlich, mehrfach randalierte er im Hauptbahnhof, belästigte Reisende, griff Bundespolizisten an, die ihn rauswerfen wollten. Polizeimeister Dorian D. (26): „Er biss einen Polizisten, versuchte ihm die Dienstwaffe aus dem Holster zu reißen.“

    Dazu hagelte es auf Englisch Beleidigungen und Drohungen u. a.: „I will kill you, I will bomb you.“ Zu einer Beamtin: „I will f... your pussy.“
    Sanna F. ist sich übrigens keiner Schuld bewusst: „Die Polizei soll mich in Ruhe lassen. Ich habe keine Unterkunft, der Hauptbahnhof ist mein Zuhause.“
    Richterin Susanne Halt hakt ein: „Aber Sie haben doch einen Heimplatz!“ Sanna F. frech: „Da gehe ich nicht hin, ich will eine Wohnung für mich alleine.“

    Der Gambier behauptet, er kenne weder seinen Geburtsort noch das Geburtsdatum, seit wann er genau in Deutschland ist, bleibt unklar. Zu seinem Lebenslauf sagt er nichts. Er ist abgelehnter Asylbewerber, ausreisepflichtig, hat aber eine Duldung.
    Seit Ende September 2022, nach den Übergriffen im Bahnhof, sitzt F. in U-Haft. Das letzte Urteil kassierte er erst im Januar 2022 acht Monate Haft, wegen gefährlicher Körperverletzung. Sanna F. hatte im Wohnheim randaliert, den Heimleiter mit einem Flammenwerfer aus Deo und Feuerzeug sowie einer Schere angriffen und gegen ihn ein Waschbecken geschleudert.

    Sein Motiv damals: Er war wütend, weil er mit 18 aus dem Heim für Minderjährige ausziehen sollte. Der Gambier wurde damals in der Psychiatrie untergebracht, eine Impulsstörung diagnostiziert.
    https://www.bild.de/regional/dresden...0088.bild.html
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  4. #494
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Köln: Wie die Justiz einen kosovarischen Todesfahrer verhätschelt
    In Köln hat am 7. Januar 2023 um 23:15 Uhr auf der Siegburger Straße im Stadtteil Deutz ein 21-jähriger Kosovare einen 62-jährigen Mann aus Köln-Porz angefahren. Er ließ sein Opfer auf der Straße liegen und beging Fahrerflucht. Der Fußgänger starb.

    Überführt werden konnte der Täter aufgrund von am Tatort zurückgebliebenen Trümmerteilen seines rund 90.000 Euro teuren Fahrzeugs, eines Mercedes-Benz C 63 S AMG mit 510 PS. Von derjenigen Version dieses Coupé, der die aufgefundenen Teile zugeordnet werden konnten, wurden bundesweit nur 270 zugelassen. Die musste die Polizei reihum überprüfen, bis sie in einer Garage in Köln-Mülheim fündig wurde und auf den PS-Protzer mit passendem Schadensbild traf.
    Nur den Fahrer selbst konnten die Beamten leider nicht ausfindig machen. Er hält sich dummerweise selten dort auf, wo er gemeldet ist – und er meidet den Kontakt zur Polizei. Deshalb konnte er sogar noch nach der Todesfahrt wochenlang seinen Führerschein behalten, der von den Behörden zur Einziehung ausgeschrieben worden war.

    Dass sich der Todesfahrer nun doch noch von seinem Lappen trennen musste, wird von der Kölner Staatsanwaltschaft und in einem am 10. Februar erschienenen Artikel vom Kölner „Express“ als großer Erfolg gefeiert.

    Dem Plan, ihn festzunehmen und vor Gericht zu stellen, vermochte die Strafjustiz bislang nicht näher zu treten. Der Tote konnte zum Unfallhergang nichts mehr sagen. Der Todesfahrer, den die Polizei laut Medienberichten der Autoposer-Szene zuordnet, will sich nicht äußern. Zeugen gibt es keine. Folgerichtig könnte ja auch der Fußgänger an seinem Tod selbst schuld gewesen sein, lässt die Staatsanwaltschaft verlauten.

    Wie kommt ein 21-jähriger eigentlich an einen 510-PS-Mercedes? Bin ich der Einzige, der nicht versteht, warum Todesfahrt und Fahrerflucht für einen Haftbefehl nicht ausreichen? Sind in Köln alle verrückt geworden?

    https://www.pi-news.net/2023/02/koel...verhaetschelt/
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  5. #495
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Sind in Köln alle verrückt geworden?
    Was heißt „geworden"!
    Diese Stadt ist eine Hochburg des Karnevals und aller weiteren Exzesse.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  6. #496
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Noch besser als der Migrantenbonus ist wenn Gerichtsverfahren erst gar nicht eröffnet werden.....


    Mordfälle, Körperverletzung, Raub
    73 Verdächtige wegen zu langer Verfahren aus U-Haft entlassen
    Der Richterbund spricht von Personalmangel, Behörden mitunter von »Einzelfällen organisatorischen Verschuldens«: Die Zahl von Tatverdächtigen, die wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden, steigt.

    Eine wachsende Zahl von Verdächtigen muss wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei, wie aus einer Abfrage bei den Ländern durch die Deutsche Presse-Agentur sowie aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervorgeht. Der Verband wiederum bezieht sich bei seinen Angaben auf eine Umfrage der »Deutschen Richterzeitung« bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder.
    Insgesamt sind in den zurückliegenden fünf Jahren den Angaben zufolge mehr als 300 Verdächtige aus der U-Haft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange dauerten. 2021 wurden 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40. Der Richterbund sieht als Ursache für die Entwicklung zunehmend komplexe Strafverfahren, aber auch einen Personalmangel bei Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die Länder widersprechen teilweise.
    Für 2022 hat Bayern die höchsten Zahlen gemeldet. 15 Haftbefehle seien dort aufgehoben worden, weil die entsprechenden Strafverfahren zu lange gedauert hätten. Im Vorjahr seien zehn Verdächtige deshalb aus der U-Haft entlassen worden.

    Nach der Erhebung landete Hessen auf Platz zwei mit 13 Fällen im vergangenen Jahr. 2021 habe es dort lediglich drei Fälle gegeben.

    Berliner Justiz ließ Muhamed Remo gehen, Polizei wusste nichts davon
    Berlin meldete für 2022 wie bereits im Vorjahr neun Fälle. Dabei sei es um Vorwürfe wie etwa gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßige Bandenhehlerei oder Drogenhandel gegangen, teilte die Senatsjustizverwaltung mit. Personalmangel sei aber »in keinem der Fälle der maßgebliche Grund für die Haftentlassung« gewesen. Vielmehr handele es sich »um Einzelfälle organisatorischen Verschuldens«. Dabei sei zu berücksichtigen, dass in dem Bereich insgesamt viel Arbeit anfalle.
    Unter diesen »Einzelfällen« ist auch Muhamed Remo, der wegen des Überfalls auf einen Geldtransporter am Berliner Kurfürstendamm noch sechs Jahre in Haft hätte verbüßen müssen. Er wurde Anfang Februar freigelassen, da ein Kokain-Entzug im Maßregelvollzug wegen Platzmangels nicht möglich war. Nach Informationen von SPIEGEL TV ist Remo nach Istanbul geflogen, die Polizei soll nichts von der Entlassung gewusst haben. SPIEGEL TV berichtet am Montag über den Fall.

    Nordrhein-Westfalen und Sachsen gaben jeweils sechs Fälle an, es folgen Rheinland-Pfalz (fünf) und Saarland (vier). Bremen, Hamburg und Thüringen weisen für 2022 jeweils drei Fälle aus, Baden-Württemberg zwei. Die drei in Bremen bekannten Fälle sind die Männer, gegen die seit Mittwoch vergangener Woche wegen gemeinschaftlichen Mordes verhandelt wird. Nach mehr als sechs Monaten Untersuchungshaft waren sie im Mai 20022 entlassen worden und kamen als freie Männer zum Prozessbeginn ins Landgericht. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte damals die Freilassung verfügt, weil die Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung nicht sechs Monate nach Erhebung der Anklage eröffnet hatte. Das Landgericht hatte zur Verteidigung der Kammer erklärt, die Einarbeitung in den Fall sei sehr kompliziert gewesen. Außerdem sei im Frühjahr 2022 noch nach der Leiche des Mordopfers gesucht worden. Das Trio soll im April 2020 einen Mann ermordet haben. Generell soll eine U-Haft nicht länger als sechs Monate dauern. Eine Verlängerung ist aber möglich, wenn etwa der Umfang der Ermittlungen das rechtfertigt.
    Jeweils einen Fall gab es demnach in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Sachsen-Anhalt kam demnach kein Verdächtiger wegen einer zu langen Verfahrensdauer frei.

    Laut Richterbund fehlt viel Justizpersonal
    Nach Angaben des Richterbundes fehlen der Strafjustiz mindestens 1000 Juristinnen und Juristen. Zugleich würden Strafgesetze komplexer und auszuwertendes Datenvolumen umfangreicher – etwa in Fällen von Kindesmissbrauch, Organisierter Kriminalität oder bei Wirtschaftsdelikten, erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Das habe zur Folge, dass selbst vorrangige Haftsachen nicht immer in den rechtsstaatlich gebotenen Fristen erledigt werden könnten. »Es braucht eine breit angelegte Investitionsoffensive von Bund und Ländern, um die Justiz personell deutlich zu verstärken und die Digitalisierung in der Rechtspflege zu forcieren«, so Rebehn.

    https://www.spiegel.de/panorama/just...1c4002#ref=rss

    ...die Justiz gibt als einen der Gründe Personalmangel an. Aber ist dem wirklich so? Wesentlich ist doch wo man die Prioritäten setzt und die liegen dort, Regierungskritiker zu verfolgen, GEZ-Verweigerer und alte Leute die als Ladendiebe auffallen zu verknacken. Privatfehden zwischen Bushido und seinen arabischen Freunden binden Jahrelang Gerichte und halten sie von den wichtigen Dingen ab.
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  7. #497
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Für den Tod des Kindes kommen nur zwei Menschen infrage. Vater oder Mutter. Mütter sind eher selten so brutal zu ihren Kindern, ich tippe auf den Vater. Wenn man nicht nachweisen kann, wer der Täter ist, kann man auch das Elternpaar wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlag hinter Gittern bringen. Aber auch in diesem Fall gilt eben der Migrantenbonus.




    Das Landgericht Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) hat ein angeklagtes Ehepaar freigesprochen. Den Eltern hatten Polizei und Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ihre erst 14 Monate alte Tochter immer wieder so schwer misshandelt zu haben, dass das Kind an den Folgen starb.

    Die Rechtsmedizin hatte mehrere schwere Misshandlungen am Körper des Kleinkindes nachgewiesen. Aber es konnte offenbar nicht bewiesen werden, wer für den Tod verantwortlich ist.
    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet dazu eher nebulös, „ein Ehepaar aus Wittenberg“ habe sich nach dem Tod seines Kleinkindes einfach geweigert, Einzelheiten darüber zu beschreiben, auf welche grauenvolle Weise ihr Baby ums Leben gekommen ist.

    Was die ARD verschweigt

    Auf die Idee zu thematisieren, dass beide Elternteile für den Tod verantwortlich sind, kommt die ARD nicht. Der MDR verschweigt auch etliche wichtige Hintergrundfakten. So ist dem Elternpaar schon einmal ein Kind ums Leben gekommen.

    Und der ARD-Sender lässt unter den Tisch fallen, dass die Eltern Araber sind, die in der Bundesrepublik als syrische „Schutzsuchende“ ins Land gekommen sind, um hier Asyl zu beantragen.

    Auf der Grundlage einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa haben ebenfalls etliche andere Medien – wie etwa der Merkur oder die Mitteldeutsche Zeitung – nur sehr unvollständig über den Prozess in Dessau und seine schillernde Vorgeschichte berichtet.

    Misshandlungen und Totschlag

    Die Anklage hatte Nizar A. (27) und seiner Ehefrau Besma H. (22) Totschlag, schwere Misshandlung Schutzbefohlener und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Beide Eltern hielten sich zur Tatzeit – am 31. Januar 2022 – alleine mit Yana und ihrem dreijährigen Bruder in der Zweiraumwohnung einer Asylunterkunft in Wittenberg auf.

    Ein Nachbar der syrischen Familie hatte den Notarzt angerufen, weil die Eltern kein Deutsch sprechen. Als der Arzt am Tatort eintraf, war das Kleinkind schon nicht mehr ansprechbar.
    Zu Prozessbeginn hatte der Staatsanwalt den Kernpunkt seiner Anklage so formuliert:

    „Die Angeklagten schlugen den Kopf des Kindes gegen die Wand. Wir fanden Blutanhaftungen an der Wand.“ Durch die Schläge erlitt die kleine Yana offenbar ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Schädelfrakturen. Laut Obduktionsbericht ist das Kleinkind zudem geschüttelt worden.

    Auch schon ältere Verletzungen

    Die damals herbeigerufene Notfallsanitäterin Nicole F. (35) berichtete im Zeugenstand: „Es war sofort offensichtlich, dass das Kind in einem kritischen Zustand war.“ Der Kopf des Kindes sei „massiv geschwollen und deformiert“ gewesen.

    Der zuständige Gerichtsmediziner nannte in seinem Gutachten allerdings auch noch ältere Verletzungen der verstorbenen Yana. Ein syrischer Bruder des Angeklagten, der nun auch in Deutschland als „Flüchtling“ lebt, hat die schweren Blessuren so zu erklären versucht: „Sie hat sich selber verletzt, ist immer mit dem Kopf gegen die Stuhllehne geschlagen.“

    Im Verlauf des Gerichtsprozesses sind noch weitere brisante Hintergrund-Details bekannt geworden: So hatte Yana ursprünglich einen Zwilling. Doch dieses Kind starb auf der Flucht der syrischen Familie in die Bundesrepublik. „Die genauen Todesumstände blieben ungeklärt“ (Bild-Zeitung).

    Weitere dunkle Hintergründe

    Als Yana ums Leben gekommen ist, war die angeklagte Mutter erneut schwanger. Sie und ihr Mann kamen zunächst in Untersuchungshaft. Direkt nach der Geburt des weiteren Babys wurden dieses Kleinkind und der Dreijährige vom Jugendamt in Obhut genommen.

    In der Wohnung, in der Yana ums Leben kam, hatte eine Polizistin an der Wand über dem Kinderbett mehrere Blutstropfen entdeckt: „Die konnten schon aufgrund der Höhe nicht vom Kind selbst dort hingekommen sein.“

    Außerdem stellte die Kriminalpolizei am Tatort Babykleidung in Größe 62/68 sicher. Solche Größen tragen Babys in den ersten Lebensmonaten. Yana war zu diesem Zeitpunkt fast anderthalb Jahre alt.

    Wer die primäre Schuld am Tod von Yana trägt, ist – wegen des Schweigens der Eltern – derzeit offenbar nicht zu klären. Am ersten Verhandlungstag hatte der Staatsanwalt allerdings noch bekräftigt: „Auch wenn nur ein Elternteil die Verletzungen verursacht hat, hat sich das andere wegen Verletzung der Fürsorgepflicht mitschuldig gemacht.“

    Wider den gesunden Menschenverstand

    Doch am letzten Verhandlungstag forderte die Staatsanwaltsschaft seltsamerweise – wie die beiden Pflichtverteidiger auch – einen Freispruch für das Elternpaar. Nicht einmal eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung komme infrage. Die Eltern hätten angeblich dafür gesorgt, dass ein Notarzt gerufen wurde.

    Höchst seltsam: Zukünftig kann man Menschen schwerst verletzen oder gar töten und wird trotzdem nicht schuldig gesprochen, wenn man nach den barbarischen Taten einen Notarzt ruft. Mit gesundem Menschenverstand lässt sich das Gerichtsurteil von Dessau-Roßlau jedenfalls nicht nachvollziehen.

    Keine Zeitung fragt, ob das Elternpaar auf der Anklagebank auch dann frei gesprochen wäre, wenn es sich um Deutsche gehandelt hätte.

    https://www.pi-news.net/2023/02/sach...ht-und-medien/
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  8. #498
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Mitarbeiter des Kanzleramts zweigt 300.000 Euro ab
    Plünderung der Staatskasse auf Kosten der Steuerzahler
    Dies ist ein Paradebeispiel für die Arbeit unserer Bundesbehörden und verletzte Aufsichtspflichten. Und es ist ein Paradebeispiel dafür, welche Privilegien die Mitarbeiter dieser Institutionen gegenüber anderen Bürgern genießen.
    Der gelernte Büromaschinenmechaniker Andreas G. war zwanzig Jahre im Bundeskanzleramt tätig. Er leidet an Glücksspielsucht, die zu den teuersten psychischen Erkrankungen zählt. „Ich habe gespielt – Glücksspiele im Internet, an Automaten, in der Gruppe auch gepokert“, wird er im Rahmen seines Prozesses sagen. Doch Fortuna ist ihm nicht hold und es kommt, wie es bei den meisten Glücksspielsüchtigen kommen muss: Sein gesamtes Erspartes ist weg.

    Da er sich im Kanzleramt mit Rechnungen für Leistungen durch Firmen befasst, kommt er im Dezember 2018 auf eine verhängnisvolle Idee. Er fingiert nachvollziehbar wirkende Kostennoten – und leitet deren Beträge auf sein privates Konto um. Es ist denkbar einfach, da er Auszahlungsanordnungen als „sachlich und rechnerisch richtig“ zeichnen darf und nur eine Unterschrift des Vorgesetzten notwendig ist. Ein Oberamtsrat schildert, dass ihm G. häufig „quasi zwischen Tür und Angel“ Auszahlungsanordnungen vorgelegt hatte – „manchmal gleich eine Sammelmappe, es musste immer schnell gehen“.
    »Zwei Augen und zwei Augenklappen«
    Fast zweieinhalb Jahre dauert es, bis der Schwindel auffliegt. Der Schaden beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf knapp 300.000 Euro. Andreas G. wird fristlos gekündigt und kurze Zeit später wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig geschrieben. In 39 Fällen habe der 60-Jährige seine Stellung im Referat Informations- und Kommunikationstechnik missbraucht und Geld auf sein eigenes Konto überwiesen, urteilte das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Andreas G. habe seine Position ausgenutzt und seine Vorgesetzten getäuscht, so der Richter.

    So weit, so dramatisch. Doch was dieser Fall nebenbei offenbart, ist bezeichnend für die tiefe Kluft zwischen der Regierung samt ihrem Umfeld und den Bürgern. „Das Kontrollsystem war suboptimal“, merkt der Richter an. Das Vier-Augen-Prinzip sei damals eher „zwei Augen und zwei Augenklappen“ gewesen.

    Auch das Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung überrascht. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert, während der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Wie hoch ist die Dunkelziffer?
    Für Staatsdiener gilt offensichtlich eine Sonderbehandlung, wie besonders eindrucksvoll die Causa Georg Thiel zeigt. Weil sich der Technische Zeichner weigerte, die Zwangsgebühren zu zahlen, da er weder Radio noch Fernseher nutzte und darüber hinaus keine Auskünfte über sein Vermögen erteilte, saß er 181 Tage lang im Gefängnis (Reitschuster.de berichtete). Der Grund: 651,35 Euro Schulden beim Westdeutschen Rundfunk (WDR).

    Auch wer Steuern hinterzieht, riskiert deutlich höhere Strafen als Kanzleramtsmitarbeiter Andreas G.: Bereits unterschlagene Steuern von über 100.000 Euro werden mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Man mag sich lieber nicht vorstellen, durch wie viele ähnliche, aber unentdeckte Fälle die Staatskasse auf Kosten der Steuerzahler geplündert wird.

    https://reitschuster.de/post/voll-ve...0-000-euro-ab/
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  9. #499
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Auch das Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung überrascht.
    Schließlich ist die Gesellschaft ja schuld an seinem Vergehen, weil sie es dem Täter ermöglicht hat.
    Die Logik des Wahnsinns muß doch jeden überzeugen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #500
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    ABGELEHNTER ASYLBEWERBER HÄLT JUSTIZ ZUM NARREN
    Er lässt Gericht zwei Stunden warten – kein Bock aufzustehen
    Dresden – Mit zwei Stunden Verspätung in Schlafzeug und Badelatschen lässt sich der Gambier Sanna F. (20) zu seinem Prozess nach Dresden bringen. Er hatte schlicht keinen Bock aufzustehen. In seiner Zelle, in der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen (Kreis Leipzig).

    Dafür ist er dann im Saal von Jugendrichterin Susanne Halt (61) putzmunter, unterbricht die Anklageverlesung und die Zeugen. Bei der x-ten Aufforderung Ruhe zu geben, zeigt er der Richterin den Stinkefinger, betitelt sie in seiner Muttersprache Mandinka als „Fo...“!

    Die Anklage liest sich ähnlich, mehrfach randalierte er im Hauptbahnhof, belästigte Reisende, griff Bundespolizisten an, die ihn rauswerfen wollten. Polizeimeister Dorian D. (26): „Er biss einen Polizisten, versuchte ihm die Dienstwaffe aus dem Holster zu reißen.“

    Dazu hagelte es auf Englisch Beleidigungen und Drohungen u. a.: „I will kill you, I will bomb you.“ Zu einer Beamtin: „I will f... your pussy.“
    Sanna F. ist sich übrigens keiner Schuld bewusst: „Die Polizei soll mich in Ruhe lassen. Ich habe keine Unterkunft, der Hauptbahnhof ist mein Zuhause.“
    Richterin Susanne Halt hakt ein: „Aber Sie haben doch einen Heimplatz!“ Sanna F. frech: „Da gehe ich nicht hin, ich will eine Wohnung für mich alleine.“

    Der Gambier behauptet, er kenne weder seinen Geburtsort noch das Geburtsdatum, seit wann er genau in Deutschland ist, bleibt unklar. Zu seinem Lebenslauf sagt er nichts. Er ist abgelehnter Asylbewerber, ausreisepflichtig, hat aber eine Duldung.
    Seit Ende September 2022, nach den Übergriffen im Bahnhof, sitzt F. in U-Haft. Das letzte Urteil kassierte er erst im Januar 2022 acht Monate Haft, wegen gefährlicher Körperverletzung. Sanna F. hatte im Wohnheim randaliert, den Heimleiter mit einem Flammenwerfer aus Deo und Feuerzeug sowie einer Schere angriffen und gegen ihn ein Waschbecken geschleudert.

    Sein Motiv damals: Er war wütend, weil er mit 18 aus dem Heim für Minderjährige ausziehen sollte. Der Gambier wurde damals in der Psychiatrie untergebracht, eine Impulsstörung diagnostiziert.
    https://www.bild.de/regional/dresden...0088.bild.html
    Oh Rea, das ist wieder so ein Artikel der eigendlich ein Warnschild VOR dem Lesen braucht !!! Das ist ja kaum auszuhalten !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

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