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  1. #41
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Noch mal zum Fall Reker


    Von Klaus Lelek, 2. Juli 2016

    Politisches Urteil gegen Reker-Attentäter – Doppelte Moral, die zum Himmel stinkt!,
    Schariajustiz: Gegen Salafisten, mordende Migranten und RAF zart – gegen arme „irre“ deutsche Einzeltäter hart!

    In der Frankfurter Innenstadt fährt jemand in einer Art Amokfahrt absichtlich fünf Menschen zusammen. Das reicht, um seine Personalien festzustellen. In einer Frankfurter Disko prügeln muslimische Türsteher einen Briten mit einem Quarzsandhandschuh zu Brei und werden fast wie Ladendiebe bestraft. Ähnliches erlebte der arme Jonny K. in Berlin, dem muslimische Schläger regelrecht den Kopf wegtraten und der an den Folgen der Prügelattacke verstarb (2012). Die Täter leiden hier wohl am wenigsten! In Oberursel baut ein Islamist und IS-Sympathisant eine Rohrbombe und wird trotz erdrückender Beweise nicht wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat angeklagt.


    Wer so zart und milde gegen die eingesickerten Krieger der offenen und versteckten Dschihadistenfront vorgeht, muss auf der anderen Seite Härte zeigen. Was sonst nicht geht oder an schlechter Sozialprognose, geistiger Verwirrtheit und Ähnlichem scheitert, gelingt im Fall des Attentäters Frank S., der auf einer Wahlkampfveranstaltung die Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker lebensgefährlich verletzte, wie im Schlaf. 14 Jahre Haft. Fast so viel wie manche RAF-Terroristen, die seinerzeit ein ganzes Netzwerk des Terrors betrieben und wegen vollendeten Mordes verurteilt wurden. Wie etwa Birgit Hogefeld, die gerade mal 16 Jahre hinter schwedischen Gardinen verbrachte, ehe sie im offenen Vollzug ein Volontariat bei einem linken Verlag absolvieren konnte und dann endgültig auf Bewährung frei kam.

    Anwalt schlug 15 Jahre vor!
    Einmalig dürfte in der Justizgeschichte sein, dass die Bundesanwaltschaft angesichts einer quicklebendigen Oberbürgermeisterin für einen Mordversuch „lebenslang“ fordert. Eine Pfeife von Pflichtverteidiger, dessen Aufgabe es gewesen wäre, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen, 15 Jahre vorschlug und der Richter wie zum Hohn dann – gnädig gestimmt – noch unterhalb der Forderung des Pflichtverteidigers bleibt (Quelle: FR). Solches Justizgebaren erinnert an Diktaturen, an Schauprozesse in China und der Türkei, wo Verteidiger nur als Alibi dienen, um den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erwecken.

    RAF-Terroristin war nach drei Jahren Freigängerin
    Zum Vergleich: Die mörderische Netzwerkerin Hogefeld hatte nicht nur gute Anwälte, sondern auch prominente Fürsprecher in der gehobenen Gesellschaft wie den renommierten Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter und andere. Ihre Wikipedia-Seite liest sich wie das Manifest einer Freiheitskämpferin, die aus Idealismus, fast so wie Schillers Franz Moor (Drama: „Die Räuber) zur Kämpferin gegen das verhasste BRD-Regime wurde.

    Der eigentliche Kernpunkt: Sie hatte eine wunderbare Sozialprognose. Behütetes Elternhaus, einen liebevollen Vater, der sie nachhaltig unterstützte, ebenso wie Susanne Albrecht, die an der heimtückischen Ermordung von Jürgen Ponto beteiligt war und dafür lediglich von 1991-1993 voll inhaftiert wurde und danach bereits Freigängerin war, ehe sie Lehrerin werden durfte. Linke Morde haben eben eine andere Qualität als der Mordversuch eines arbeitslosen Einzelgängers mit katastrophaler, alptraumhafter Kindheit und Jugend.

    Der arbeitslose Maler Frank S. ist ein Proletarier wie aus einem Theaterstück von Brecht, Maxim Gorki oder Anton Tschechow. Sein einziger Makel ist, dass er kein roter Proletarier ist, sonst würde er auch voll ins Beschützerschema von Reker passen, die doch öffentlich damit kokettiert, ein Herz für die Schwachen unserer Gesellschaft zu haben. Zum Beispiel für den Sexmob und die Taschendiebe aus Nordafrika. Aber in dieses Schema passt Frank nicht hinein, sondern in das Feindbild des Rassisten und Nazis. Dabei liegen Franks Nazi-Zeiten fast so lange zurück wie die letzten RAF-Aktivitäten.

    Das, was Frank angeblich an “wirrem Zeug” zum Besten gegeben hat – u.a. Kritik an der Flüchtlingspolitik – so die FR, entspricht im Tenor der Einstellung eines Drittels der deutschen Bevölkerung. Die Tat selbst, die de facto „gefährliche Körperverletzung“ ist, rückt dabei in den Hintergrund. Frank wird für sein Motiv bestraft, für seine Gesinnung. Und in diesem Fall wird mit zweierlei Maß gemessen. Wer aus Deutschenhass jemandem den Kopf zertritt, ist nur mangelhaft integriert. Wer aus Patriotismus handelt, ist schlimmer als ein RAF-Mörder. Warum tragen Richter schwarze Roben? Weil sie das Recht zu Grabe tragen!

    Quelle:

    http://journalistenwatch.com/cms/pol...himmel-stinkt/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #42
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der letzte Satz sagt alles:
    Warum tragen Richter schwarze Roben? Weil sie das Recht zu Grabe tragen!
    Darum kann sich auch ein 16jähriger „Asylant”, der sich seit 2015 in Deutschland befindet und in dieser Zeit 30 Straftaten begangen hat, nach wie vor ungehindert „betätigen”.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #43
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Cherusker war schneller! Wollte ich auch zitieren.
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #44
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    Zwei Jahre Lach-Haft für Kopfabschneider

    In dem Prozess hatte der mehrfach vorbestrafte Aria L. zwar nicht bestritten, im syrischen Kriegsgebiet gewesen zu sein. Er sei ein sensibler Mensch und habe in dem Land helfen wollen. Er sei zufällig auf das Bild geraten. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass L. die Getöteten als „ehrenlose Ungläubige“ ansah und sie […]

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  5. #45
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Update zu #18

    Das Amtsgericht Detmold hat die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft verurteilt. Die 87-Jährige aus Vlotho hatte im Februar in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller behauptet, das Konzentrationslager Auschwitz sei "klar erkennbar ein Arbeitslager" gewesen. Ebenso seien die beim Detmolder Auschwitz-Prozess aussagenden Holocaust-Überlebenden nur "angebliche Zeugen", mit denen die Existenz eines Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle. Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Reinhold Hanning habe lediglich dazu gedient, die "These vom Arbeitslager" zu widerlegen.

    Richterin Lena Böhm bescheinigte Haverbeck eine "absolut negative Sozialprognose". Die 87-Jährige sei unbelehrbar und habe noch im Gerichtssaal weitere strafbare Äußerungen gemacht. Die Richterin ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und schloss eine Bewährung aus. Die mehrfach verurteilte Rechtsextremistin nahm das Urteil unter höhnischem Lachen und dem Applaus Dutzender Rechtsradikaler hin. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, kündigte Haverbeck umgehend an, Berufung einlegen zu wollen.
    Haverbeck stand schon mehrfach wegen ihrer rechtsradikalen Gesinnung vor Gericht. In den Jahren 2005, 2007 und 2009 wurde sie jeweils zu Geldstrafen wegen Volksverhetzung oder Beleidigung verurteilt. 2014 zeigte sie den Zentralrat der Juden wegen "Verfolgung Unschuldiger" an. Das Verfahren wurde eingestellt. Stattdessen muss sie mit einem Verfahren wegen "falscher Verdächtigung" rechnen.

    2015 leugnete sie im der NDR den Holocaust und wollte in der anschließenden Gerichtsverhandlung nachweisen, dass in Auschwitz kein Mensch ums Leben gekommen sei. Sie wurde zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Auch diese Strafe steht noch aus. Sie hatte Berufung eingelegt, über die bis zum heutigen Tage nicht entschieden wurde.

    In Auschwitz-Birkenau ermordeten die Nazis mehr als 1,1 Millionen Menschen - darunter etwa eine Million Juden.

    Die Frau ist 87 Jahre alt!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #46

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zum einen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zum anderen halte ich es für sinnlos jemanden in einem so hohen Alter für ihre haltlosen Behauptungen in ein Gefängnis zu sperren. Selbst wenn das Urteil bestätigt werden sollte, wird diese Dame ihre Einstellung zum Holocaust nicht ändern. Ausserdem ist sie ja nicht die einzige im hohen Alter, die den Holocaust leugnet. Würde sie mit gleicher Aussage als Moslem auftreten, hätte sie wahrscheinlich nicht einmal ein Bußgeld zahlen brauchen.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  7. #47
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die haben letztens einem über 90-jährigen, ehemaligen KZ-Wärter (wo auch immer sie ihn noch gefunden haben) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt! Perverser geht's fast nicht mehr.
    "...und dann gewinnst Du!"

  8. #48

    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Die haben letztens einem über 90-jährigen, ehemaligen KZ-Wärter (wo auch immer sie ihn noch gefunden haben) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt! Perverser geht's fast nicht mehr.
    Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob jemand wegen Mordes (Mord verjährt nicht) oder der Leugnung eines Zeitgeschehens (Holocaust) verurteilt wird.
    Wer einen Mord oder Beihilfe zum selbigen begangen hat, kann sich eben nicht auf Verjährung berufen, das ist auch ok so. Ob der entsprechend verurteilte Mörder, ob nun 90 oder 100 Jahre alt, haftfähig ist, entscheidet am Ende ein Gesundheitsgutachten. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, man wartet noch auf die Entscheidung über die Revision.
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  9. #49
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Also, soweit ich gehört habe, war das ein einfacher Wärter. Bliebe erst mal noch zu klären, ob er diesen Job freiwillig ausgeübt hatte, oder ob es ihm befohlen wurde. Falls letzteres zutreffen sollte, wäre eine Dienstverweigerung dem Tode gleichgekommen. Bei "unserem" Schuldkomplex bin ich aber fast überzeugt, dass das dem "Gericht" relativ egal war. Alles was nur nach Nazi riecht, wird gnadenlos verurteilt, oft sogar noch härter, als sonst üblich.
    Ich will diesen Mann hier nicht verteidigen, falls er tatsächlich aktiv und freiwillig Menschen umgebracht haben sollte, bezweifle aber stark, dass die tatsächlichen Umstände nach so langer Zeit noch eruiert werden können (oder wollen!). Es handelt sich wohl eher um ein Exempel.
    Damals konnte der kleine Mann/Soldat überhaupt nichts gegen Hitler unternehmen (außer im Untergrund), sonst wären er und seine ganze Familie sofort deportiert worden. Heutzutage fängt es doch auch schon an. Einschränkung der freien Meinungsäußerung, Verhaftungen und Verurteilungen wegen verbalem Krimskrams, völlig überzogen, Diskriminierung privat und im Job bei Mitgliedschaften in nicht politisch korrekten Parteien bis hin zur Existenzvernichtung . . . Ganz ehrlich, mich wundert es mittlerweile überhaupt nicht mehr, wie Hitler damals so einfach an die Macht kommen konnte. Merkel macht es uns allen heute vor. Sie bricht Gesetze, tut, was immer sie will und es gibt praktisch keinen Widerstand dagegen.
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #50
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    AW: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Es gibt Straftaten, die verjähren nicht. Obig ging es wohl um Mord, da ist Verjährung ausgeschlossen.

    Und die StA MUSS, solange der Beschuldigte noch "zuckt", Anklage erheben.

    Dass das im Einzelfall befremdet, der Tattergreis im 10.Lebensjahrzehnt kriegt nur noch mühsam mit, was man von ihm will. Da pflichte ich Dir gerne bei.

    Nur: "Perverser gehts nicht" - das halte ich für Schmonzes.
    Die anschließende Resozialisierung dürfte spannend werden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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