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  1. #431
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bei diesem Fall soll nicht das Urteil im Vordergrund stehen, sondern die Anklage....

    SKANDAL-BUSSGELD WÄHREND CORONA-HOCHPHAS
    Demente Rentnerin siegt vor Gericht
    Sie wollte in der Bäckerei nur kurz aufs Klo
    Die unfassbare Vorgeschichte: Die Rentner sollten zwei Bußgeldbescheide über je 178,50 Euro bezahlen. Grund: In ihrer Lieblingsbäckerei hatten sie ihren Zettel zur Corona-Kontakt-Nachverfolgung einmal nicht komplett ausgefüllt.

    Rozalia (dement, gehbehindert, Pflegegrad 4) musste nämlich dringend auf die Toilette. Es musste schnell gehen, damit kein Unglück passiert.

    Werner Braune: „Wir essen dreimal pro Woche in der Bäckerei, haben uns vorher immer vollständig eingetragen.“ Doch der Corona-Fahnder kannte keine Gnade.
    Mit Hilfe des CDU-Politikers Bernd Kroll (64) legten die beiden Einspruch ein – ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft zerrte die alten Leute vors Gericht.

    Der Rentner: „Wir machen alles gegen Corona, sind viermal geimpft, haben Maske getragen. Wenn man älter wird, vergisst man mal was. Da kann einem so ein kleiner Fehler passieren.“

    Der Richter zeigt jetzt Verständnis: „Ich kann nicht feststellen, dass sie sich schuldhaft verhalten haben.“ Der Gesetzgeber habe schließlich nicht festgelegt, wann das Kontaktformular auszufüllen sei. Das wäre auch noch beim Verlassen der Bäckerei möglich gewesen.

    Das Verfahren gegen seine Frau soll wegen ihres Gesundheitszustandes eingestellt werden. Dem muss die Staatsanwaltschaft aber noch zustimmen.

    https://www.bild.de/regional/hamburg...7556.bild.html


    ......eine alte, demente Frau wird vom Staatsanwalt gnadenlos fertiggemacht. Eine echte Straftat hat sie nicht einmal begangen. Gleichzeitig stellen alle Staatsanwälte Verfahren ein oder erheben nicht einmal Anklage, wenn die Täter Migranten sind. Das ist die Realität.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #432
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Bei diesem Fall soll nicht das Urteil im Vordergrund stehen, sondern die Anklage....





    ......eine alte, demente Frau wird vom Staatsanwalt gnadenlos fertiggemacht. Eine echte Straftat hat sie nicht einmal begangen. Gleichzeitig stellen alle Staatsanwälte Verfahren ein oder erheben nicht einmal Anklage, wenn die Täter Migranten sind. Das ist die Realität.
    Es hat ja auch niemand dement zu werden und wenn ja, ist er selber schuld. Muss er ja auch nicht draußen rumlaufen und meinen, er könne teilhaben, wie es das Gesetz vorsieht. Also kein Erbarmen und keine Gnade, nur dank eines Politikers wurde das Schlimmste abgewendet. Und so wünsche ich den Anklägern später einmal die eigene Erfahrung.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #433
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Dem schließe ich mich an. Diese Typen lernen es erst, wenn Ali und seine Gang sie zusammenschlagen und ausrauben. (Was ich niemandem wünsche!)

  4. #434
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    3 Jahre Haft für einen Mordversuch sind mehr als moderat. Vor allem wenn die Täterin offensichtlich viel Vergnügen an ihrer Tat fand......


    Salzwedel – Letizia (15) stach einen Mitschüler nieder. Dafür wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch diese Strafe ist der Familie zu hart.

    Schock im Englischunterricht: Kurz vor Ende der 6. Stunde stach Schülerin Letizia (damals 14) am 24. November 2020 ihrem vor ihr sitzenden Mitschüler Fabian (14) ein Messer in den Rücken.

    Bevor der Schüler der Klasse 9a der zusammensackte, rief er noch: „Ich kann meine Beine nicht mehr spüren …“ Nach der Messerattacke schrie und lachte Letizia: „Na, wo bleibt denn die Polizei?“.

    Im Juni 2021 wurde die Schülerin vom Landgericht Stendal wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Der Fall wird jetzt neu am Landgericht Magdeburg aufgerollt.

    Ein Justizsprecher bestätigt: „Auf die Revision der Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts Stendal mit Beschluss des BGH vom Januar 2022 aufgehoben.“


    https://www.bild.de/regional/sachsen...8442.bild.html

    ......selbst so ein lächerliches Urteil wird als zu hart empfunden. Im Grunde hätten die Eltern zusätzlich zu 50000 Euro Schadensersatz verurteilt werden müssen. In Artikel die damals die Tat begleiteten, wurde berichtet, dass dieses Mädchen eine notorische Schulschwänzerin war. Die Eltern haben versagt, tragen ein hohes Maß an Schuld.
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  5. #435
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    3 Jahre Haft für einen Mordversuch sind mehr als moderat. Vor allem wenn die Täterin offensichtlich viel Vergnügen an ihrer Tat fand......





    ......selbst so ein lächerliches Urteil wird als zu hart empfunden. Im Grunde hätten die Eltern zusätzlich zu 50000 Euro Schadensersatz verurteilt werden müssen. In Artikel die damals die Tat begleiteten, wurde berichtet, dass dieses Mädchen eine notorische Schulschwänzerin war. Die Eltern haben versagt, tragen ein hohes Maß an Schuld.
    Mein lieber Rea, wir werden uns daran gewöhnen müssen, das rationale und sonstige vernünftige Entscheidungen, immer seltener gesellschaftlich relevant sind !!!
    In meiner beruflichen Gegenwart begegnet mir seit Jahren eine regelrechte Umkehr der Kompentenz. Heutige Meister und langjährige Mitarbeiter verfügen mittlerweile oft über weitaus mehr Druchblick als Chefs und ihre zweit und drittstelligen Vertreter. Sogar unnötige Firmenpleiten habe ich beobachtet weil diese Umkehr der Fähigkeit schon durchgeschlagen ist. Ich vermute, bzw ich weiß es eigendlich, das diese Veränderung in Politik, Wirtschaft, Justiz oder gar gesamtgesellschaftlich, immer mehr Fahrt aufnimmt. Unfähigkeit in allen Bereichen bestimmt unser aller Zukunft !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  6. #436
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es gibt viele Möglichkeiten Migranten vor dem Gefängnis zu bewahren. In Bremen erleben wir, was alles möglich ist...


    Bremen - Der schreckliche Fall Marco W. und die unfassbaren Folgen.

    Drei Handwerker (32, 39, 41) sollen den Mann aus der Neustadt († 46) im Frühjahr 2020 getötet, zerstückelt und an verschiedenen Orten vergraben haben.

    Am 30. Mai sollte ihnen der Prozess gemacht werden. Doch das Verfahren verzögert sich. Deshalb wurden die dringend Tatverdächtigen jetzt aus der U-Haft entlassen. Die maximale Verwahrungsdauer von 6 Monaten war überschritten worden.

    Drei mutmaßliche Mörder wieder auf freiem Fuß, weil die Justiz nicht in die Gänge kam?

    Bei der Polizei-Gewerkschaft ist man „empört, aber nicht überrascht über den nicht erklärbaren Vorfall“ angesichts der lange bekannten Personalprobleme im Ordnungswesen. DPolG-Chef Andre Gudel: „Man kann nur hoffen, dass die Tatverdächtigen vor ihrem Prozess nicht dauerhaft untertauchen.“
    Die politische Opposition tobt. Oguzhan Yazici, rechtspolitischer CDU-Sprecher, sprach von einem „Skandal“, ausgelöst von der Jusitz-Behörde.

    FDP-Vize Hauke Hilz: „Jahrelang hat Rot-Grün-Rot unsere Forderungen nach mehr Personal ignoriert. Ein solcher Vorfall mit der Begründung, dass die Justiz an ihre Kapazitätsgrenzen stößt, darf es nicht geben.“

    Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) wehrte sich gegen die Vorwürfe: „Der Behörde wurde eine Überlastung durch das Landgericht im Vorfeld nicht angezeigt. Es hat nichts darauf hingedeutet, dass eine Aufhebung von Haftbefehlen infolge einer ungerechtfertigten Verfahrensverzögerung bevorsteht.“

    Und weiter: „Jetzt geht es darum, den Sachverhalt aufzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sich Derartiges in Zukunft nicht wiederholt.“


    https://www.bild.de/regional/bremen/...9602.bild.html

    ....es wird einfach die Ermittlungsarbeit verschleppt, die Verdächtigen kommen auf freiem Fuß und setzen sich in ihre Herkunftsländer ab.
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  7. #437
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    „Jetzt geht es darum, den Sachverhalt aufzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sich Derartiges in Zukunft nicht wiederholt.“
    In Zukunft wird dann allerdings nur „Andersartiges" geben, das man natürlich nicht vorausahnen konnte.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #438
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Selbst schwerste Verbrechen werden mit nur wenigen Monaten Haft "bestraft". Oft muss die Haft gar nicht angetreten werden und sitzt tatsächlich jemand ein, dann kommt er nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß. Das gilt vor allem für ein bestimmtes Klientel. Hat jemand im betrunkenem Zustand den Arm hochgerissen, wird er gnadenlos verfolgt. ......


    Immer mehr Straftäter werden auf freien Fuß gesetzt

    Im Südwesten werden immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt. Grund: Sie haben keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen. Nach Angaben des Justizministeriums waren es 2020 insgesamt 6, 2021 schon 32 und in diesem Jahr 20. 82 drogenabhängige Straftäter hofften Ende April auf einen Therapieplatz - davon hätten 75 voraussichtlich mehr als drei Monate gewartet. Ist diese Frist abgelaufen, können die Straftäter die Freilassung beantragen.
    Wie viele davon in den nächsten Wochen oder Monaten tatsächlich auf freien Fuß kommen könnten, kann das Sozialministerium nicht sagen: «Das hängt davon ab, wie viele dieser Inhaftierten einen Antrag auf Freilassung wegen überlanger Organisationshaftdauer stellen und wie dieser dann gerichtlich im Sinne des Antrags entschieden wird.» Den Anträgen wird laut Ministerium von den zuständigen Gerichten in der Mehrzahl der Fälle entsprochen.
    Im Südwesten gibt es acht Zentren für Psychiatrie mit 1000 Betten im Maßregelvollzug, die zu 130 Prozent belegt sind. Betten in Containern, Gemeinschaftsräumen und Gängen machen das möglich. Lücken schließen will das Land mit einem Neubau in Schwäbisch Hall (120 Plätze), einer neuen Forensik (70 Plätze) am einzigen Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Winnenden, das dieses Angebot bislang nicht hat, sowie mit dem Ausbau der ZfP in Calw und Wiesloch (je 50 Plätze).

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...out&li=BBqg6Q9



    ......die Gefängnisse sind voll und rund 90% der Insassen sind zugewandert
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #439
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Willkür, politisch motivierte Urteile und die Jagd auf unliebsame - weil andersdenkende - Menschen, sind in Deutschland wieder Realität. Die "nie wieder"-Brüller machen da weiter wo die Nazis und SED aufgehört haben. Links-Grün ist der neue Faschismus...........

    DEUTSCHLAND 2022: „THERAPIE” FÜR MESSER-AFGHANEN, KNAST FÜR CORONA-RICHTER


    Am Donnerstag dieser Woche fiel am Berliner Landgericht das Urteil gegen den dreißigjährigen afghanischen Flüchtling Abdul Malik A., der sich seit 2016 in Deutschland aufhält. Im vergangenen September hatte er einer ehrenamtlichen Gärtnerin, die zudem auch Islamwissenschaftlerin ist und sich für Flüchtlinge einsetzte, mit einem Messer die linke innere Halsschlagader durchtrennt. Dadurch wurde ein Schlaganfall ausgelöst, infolgedessen die Frau nun zeitlebens halbseitig gelähmt ist und ihr Sprachvermögen verloren hat. Außerdem hatte der Täter noch einen zur Hilfe eilenden Passanten verletzt. Bei seiner Abführung soll der streng religiöse Mann zu den Beamten gesagt haben, er habe die Frau „ins Paradies geschickt”, denn: „Frauen sollen nicht arbeiten!” Klarer lässt sich ein islamistisches Tatmotiv – und Geständnis – nicht denken.

    Wie lautet aber nun im besten Deutschland das Urteil gegen Abdul Malik A.? KEIN Gefängnis, stattdessen – welche Überraschung – Unterbringung in einer Psychiatrie. Wann immer hierzulande ein Muslim gefasst wird, der unter Berufung auf Koran, Scharia oder krude islamistische und salafistische Parolen grässliche Abscheulichkeiten „nach alter Väter Sitte“ verübt, kann man Gift darauf nehmen, dass er von einer Woge des Verständnisses, der kulturellen Nachsichtigkeit und gutachterlicher „Großzügigkeit“ erfasst wird, die ihn aus der Schusslinie bringen und seine angebliche Unzurechnungsfähigkeit beweisen soll. Hierbei ist allerdings weniger der Migranten-Bonus ausschlaggebend, der in Deutschland längst zu einer Zweiklassenjustiz geführt hat (die volle und unerbittliche Härte des Gesetzes für indigene Almans, Narrenfreiheit für gewohnheitsmäßig „traumatisierte“ Zuwanderer), sondern ein politisch und medial dekretiertes Islamverständnis, wonach es sich bei der „Religion des Friedens“ in Deutschland um ein grundgesetzkompatibles, reformfähiges und integratives Glaubens- und Lebensmodell handele. Wo immer dann der „echte“ Islam durchblitzt und exakt das passiert, was in Dutzenden islamischen Ländern tägliche Realität ist – Gewalt gegen Frauen, Ehrenmorde, Judenfeindlichkeit und vieles mehr -, kann es folglich „nichts mit dem Islam zu tun haben“ – also muss der Täter im Zweifel verrückt sein, und damit nicht straffähig. Wie praktisch.
    Gutachtergestützte Strafvereitelung
    Der Fall Malik A. ist insofern nur ein „Einzelfall“ von unzähligen anderen, nicht nur im gefallenen Shithole Berlin. Bereits bei der Anklageverlesung hatte er über den Prozess gemault („Als hätten Sie einen Terroristen verhaftet“, „alles gelogen!“). Das Urteil kam zwar aufgrund der Eindeutigkeit des Sachverhalts zu der Einschätzung, es habe sich um versuchten Mordes gehandelt – doch dass A. nun in einer Klinik landet und nicht im Knast, hat er – neben seiner Richterin – dem von der Verteidigung bestellten Psychiater zu verdanken: Der gelangte zu dem Schluss, dass sich bei A. im Jahr 2020 – aus heiterem Himmel, versteht sich – eine „paranoide Schizophrenie mit Verfolgungswahn” entwickelt habe. Zudem habe er sich „immer stärker und fanatischer mit dem Islam” befasst. Hier wurde also quasi suggeriert, dass die intensive Befassung mit dem Islam Symptom einer Psychose sei; eine interessante Interpretation, denn sie wirft die Frage auf, ob dann nicht fast jeder „radikale” Muslim weltweit oder wenigstens in Deutschland als psychisch gestört zu betrachten wäre. Solchen Überlegungen stellte sich die Richterin in Berlin freilich nicht; dafür konstatierte sie allen Ernstes: „Einen radikal-islamistischen Hintergrund haben wir nicht feststellen können.” Die Verteidigung A.’s bezeichnete das Witz-Urteil dann allen Ernstes noch als „harte Maßnahme.“

    In Wahrheit handelt es sich hier nur um einen weiteren Fall, in dem offensichtlich kulturell motivierte Verbrechen mit islamischem Hintergrund eilfertig pathologisiert werden, um sich eben dieser Realität nicht stellen zu müssen. Fachleute warnen seit Jahren vor dieser Tendenz – offensichtlich erfolglos. Es ist kaum noch möglich, den Überblick über das Ausmaß dieser Straftaten zu behalten. So gestand vergangene Woche ein Niederländer somalischer Herkunft in Mönchengladbach, im November mehrfach auf einen 26-jährigen Syrer eingestochen zu haben, um seine „Familienehre” wiederherzustellen. Das durch die Tat querschnittsgelähmte Opfer war in einen Streit mit dem Bruder des Täters verwickelt gewesen. Dass dieser bereits beigelegt war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Vermutlich wird ihm dies noch als mildernder Umstand angerechnet werden, bevor er ebenfalls als psychisch krank oder als Oper der migrantenfeindlichen deutschen Gesellschaft eingeordnet wird, die ihm die Integration unmöglich gemacht hat.

    Bei Deutschen keine mildernden Umstände
    Solche Barbareien sind in Deutschland mittlerweile fast an der Tagesordnung und werden mit einer Beiläufigkeit berichtet, als handele es sich um Verkehrsunfälle. Die Täter verschwinden für ein paar Jahre in der Psychiatrie, wo sie gegen angeblich, vermutlich zumeist nur zu ihrer gerichtlichen Entlastung vorgeschobene „Krankheiten” behandelt werden bzw. die oft mehr aus politischen denn aus medizinischen Gründen diagnostiziert wurden – und gelangen dann eher früher als später wieder in Freiheit, bis sie erneut straffällig werden.

    Derweil muss sich zeitgleich ein deutscher Familienrichter aus Weimar vor dem Erfurter Landgericht wegen „Rechtsbeugung” verantworten, weil er im April 2021 an zwei Thüringer Schulen unter anderem die absurde, vom Bildungsministerium angeordnete Maskenpflicht wider wissenschaftliche Evidenz aufgehoben hatte; dies hatte er mit Kindeswohlgefährdung begründet. Das Urteil war vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben worden, nachdem das Bildungsministerium Beschwerde eingelegt hatte. Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft dem Richter nun vor, sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”. Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren Haft – wobei hier niemand mildernde Umstände anerkennt.

    Und so buchstabieren wir politische (Gesinnungs-)Justiz: Hier zeigt sich einmal mehr die groteske Unverhältnismäßigkeit der deutschen Rechtsprechung. Schwerste Gewalttaten werden mit lächerlichen Strafen oder Therapieplätzen geahndet – während ein Richter, der zumindest fragwürdige Corona-Beschränkungen mit einem fundiert erläuterten Urteil außer Kraft setzt (noch dazu für Kinder, von denen nur eine minimale Ansteckungsgefahr ausgeht und bei denen schon gar kein schwer Krankheitsverlauf zu befürchten ist), mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss; ganz abgesehen davon ist seine Karriere ruiniert. Dieses Deutschland wird für normale, anständige, rechtgläubige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.

    https://ansage.org/deutschland-2022-...orona-richter/
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  10. #440
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Deutschsein heißt in diesem Land zweitrangig sein.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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