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  1. #371
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Tagtäglich wird es immer verrückter !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  2. #372
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich finde es auch eine Gemeinheit, Claudia Roths Antlitz mit einem Pferdegesäß zu vergleichen. Die Geldstrafe geht doch sicherlich an eine Tierschutzorganisation ?

  3. #373
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    KÖRPERVERLETZUNG, MESSERSTECHEREI, DROGEN-HANDEL
    Milde Strafe, wenn dieser Intensivtäter gesteht!
    Dresden – „Ich habe das nicht gemacht!“ – mit einem Satz wischte Intensivtäter Mohamed A. (32) am Dienstag sieben neue Anklagen vor dem Landgericht vom Tisch.

    Egal ob gefährliche Körperverletzung, Messerstecherei („das Opfer ist vielleicht in eine Scherbe gefallen“), Bedrohung oder Drogen-Handel.

    Der mehrfach vorbestrafte Tunesier saß zuletzt bis Ende September 2019 knapp zwei Jahre wegen Drogenhandels.
    Anschließend sammelte er die neuen Anklagen bis er Ende Februar 2021 in U-Haft kam.

    Das Landgericht bot ihm milde sechs Jahre bei Geständnis – ohne Erfolg. Der Prozess geht weiter.

    https://www.bild.de/regional/dresden...2334.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #374
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn linke Politiker und linke Justiz zusammenarbeiten, kommt so etwas dabei heraus.......

    SEXUELLE ÜBERGRIFFE – ZAHL DER VERGEWALTIGUNGEN STEIGT
    85 Prozent der Verfahren in Berlin wieder eingestellt
    Die Zahl der sexuellen Übergriffe steigt in der Hauptstadt seit Jahren permanent. Trotzdem wächst gleichzeitig die Zahl der eingestellten Verfahren.​

    Berlin – Im vergangenen Jahr wurden 1387 Ermittlungsverfahren wegen sexueller Übergriffe, Nötigungen und Vergewaltigungen eingeleitet. Aber 1197 der Verfahren wurden wieder eingestellt – 85 Prozent!​

    Das geht aus einer Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (43, Freie Wähler) an die Senatsverwaltung für Justiz hervor. Das sind 40 Prozent mehr Verfahrenseinstellungen als noch 2019.​
    Laut Luthe kommt es kaum zu Anklagen – und wenn, wird oft nur eine Geldstrafe verhängt, was „angesichts derartiger Taten besonders widerlich ist“.

    Bei einem Großteil der Fälle werde der Täter gerade mal zu einem Tagessatz von bis zu 15 Euro verurteilt. Der Abgeordnete: „Also auf Hartz-IV-Niveau!“​
    Luthe beklagt: „Wer Polizei und Justiz derart miserabel ausstattet, dass 85 Prozent der Vergewaltigungsverfahren ergebnislos eingestellt werden, verhöhnt ‚Ganz sicher Berlin!’ und die Opfer dieser widerlichen Taten.“​

    Den Grund für die Vielzahl an Verfahrenseinstellungen sieht Luthe zum einen in der knapp bemessenen Zeit für Ermittlung und Anklage: Bei einem Sexualdelikt sind in Berlin 4 Stunden und 15 Minuten vorgesehen. Bei einer Drogenstraftat können die Staatsanwälte 9 Stunden und 10 Minuten einplanen.​
    Zum anderen sieht er die Ursache beim Umgang der Ermittlungsbehörden mit den Betroffenen: „Victimblaming ist gerade bei den Opfern feiger Vergewaltiger nach wie vor eher die Regel als die Ausnahme.“​

    Wer Fragen nach der Kürze des Rocks oder dem „aufreizenden“ Verhalten des Opfers stelle, traumatisiere die Opfer nur nochmals und gehöre nicht in die Verfolgungsbehörden. Luthe: „Die Schuld an einer Tat trägt immer nur einer: der Täter.“

    https://www.bild.de/regional/berlin/...0740.bild.html


    ...Bushido sagte einmal, dass man in Deutschland einen Mord frei hat. Solange man Migrant ist, stimmt das durchaus.
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  5. #375
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    KEINE ABSCHIEBUNG, DAFÜR ERNEUT BEWÄHRUNG
    Kein Knast für
    Kinder-Vergewaltiger
    Als Jugendlicher floh er aus Afghanistan, kam 2015 nach Deutschland. Doch ausgerechnet das Land, das für Khodai R. (23) zum Zufluchtsort wurde, machte er wiederholt zum Tatort.

    VERGEWALTIGER BEKOMMT ERNEUT BEWÄHRUNG!

    ► Fall eins, September 2018, Langenhagen (Niedersachsen): Über soziale Medien lernt der damals 20-Jährige ein Mädchen (11) kennen. Bei mehreren Treffen missbraucht er das lernbehinderte Kind schwer, reicht es an zwei afghanische Komplizen weiter. Die widerlichen Taten flogen erst auf, als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte – Anzeige, Prozess im Februar 2020!

    „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, sagte Richter Stefan Lücke am Landgericht Hannover damals. Doch sein Urteil fiel lasch aus: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. verließ den Saal als freier Mann.

    Unfassbar: Nur einen Monat vor dem Prozess hatte sich der Afghane an einem weiteren Kind (13) vergangen!
    ► Der zweite Fall: Januar 2020, ein Dorf bei Gießen (Hessen): Laut „Gießener Allgemeine“ schlich sich Khodai R. in das Kinderzimmer eines schlafenden Mädchens (13), fasste es im Intimbereich an. Wieder ein fassungslos machendes Urteil: Am 28. Juli 2021 verurteilte Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“. Schon wieder!

    Dem Sexualstraftäter wurde erneut zugutegehalten, dass er gestanden hatte. Auch seine vermeintliche Integration wirkte sich strafmildernd für den Anlagenführer aus. Richter Heiko Kriewald ließ eine BILD-Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.
    Aber warum wurde der Asylbewerber nicht abgeschoben?

    Denn nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden.


    https://www.bild.de/regional/hannove...9536.bild.html
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  6. #376
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht nur Migranten haben vor Gericht einen Bonus. Auch Richter werden von ihren Kollegen mit Samthandschuhen angefasst.......

    Augsburg – Kinderporno-Richter Claus P. (59) hat richtig Glück gehabt. Er sammelte 4000 widerwärtige Kinderpornos – und kam mit einer äußerst milden Strafen davon!

    Als Richter war Claus P. nicht so milde – sondern „arrogant und gnadenlos“, wie ein Augsburger Anwalt zu BILD sagt.

    2018 brummte P. einem armen Bäckerei-Verkäufer 1800 Euro Strafe auf – weil der Schnitzel und Wurst für 19,87 Euro geklaut hatte!

    Irre: Das Gericht berechnete Peter G. eine Tagessatzhöhe von 30 Euro – genauso hoch wie später die Tagessatzhöhe von Kinderporno-Täter Claus P.!

    Der Bäcker-Fall: Am 1. März 2018 klaute der Landbäckerei-Angestellte Peter G. (54) im Marktkauf in Ingolstadt eine Packung Heurigenwurst und eine Packung Jägerschnitzel. Wert: 19,87 Euro.

    Vor Gericht wurde G. eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro auferlegt – also 1800 Euro. Strafverschärfend für ihn: Peter G. war zu dem Zeitpunkt auf Bewährung, weil er nach einem Unfall geflohen war.

    ▶︎ Sein Anwalt Marc Sturm (39) legte Beschwerde ein: „Ein Gutachten attestierte meinem Mandanten psychische Defizite. Er klaute nur, weil er Existenzängste hatte.“

    Als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg schmetterte Claus P. die Beschwerde ab! Neben der Geldstrafe bekam Peter G. außerdem ein Jahr Verlängerung seiner Bewährungsstrafe.
    IRRE: Der Wurstdieb verdiente im Monat 1000 Euro netto – laut der Augsburger Justiz verdiente der Richter Claus P. nur 900 Euro!

    Weil P. bereits vor dem Kinderporno-Urteil gegen ihn aus dem Richterdienst ausgetreten war und seine Pensionsansprüche aufgegeben hatte, wurde das zu seinen Gunsten berücksichtigt. Er war geständig und lebte bisher straffrei. Ansonsten wäre sein Gehalt (R3-Besoldung, 8444,79 Euro) ausschlaggebend für die Höhe der Geldstrafe gewesen. So ging das Gericht bei der Bemessung der Strafe von einem Monatsgehalt von circa 900 Euro aus.

    Claus P. wurde deswegen zu einer Strafe von nur 4500 Euro verurteilt: 150 Tagessätze á 30 Euro – die gleiche Tagessatzhöhe wie beim Wurstdieb!

    Für viele Anwälte ein handfester Skandal – auch für Marc Sturm, Anwalt des Landbäckerei-Angestellten Peter G.: „Der ganze Vorgang Claus P. ist widerwärtig. Es ist nicht nachvollziehbar, wie man auf so einen Tagessatz kommt.“

    https://www.bild.de/regional/muenche...3452.bild.html
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  7. #377
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Krimineller Raser aus U-Haft entlassen

    Teilnahme an illegalen Autorennen im aufgemotzten 7er-BMW, über fünfeinhalb Kilometer Distanz mit Vollgas und massiv überhöhter Geschwindigkeit durch zwei Berliner Bezirke, anschließende Unfallflucht, und all das auch noch ohne Führerschein: Halil G. hätte sich ohne weiteres in die wachsende Riege der orientalischstämmigen Totraser einreihen können. Nur durch ein Wunder kam durch seine kriminelle Raserei im vergangenen Oktober niemand zu Tode. Dafür gab’s nun die „Quittung“: Sofortige Haftentlassung.

    Grinsend durfte Halil G. in die Freiheit zurückkehren – weil der Haftrichter keinen Grund für weitere U-Haft sah. Und das, obwohl der PS-Psycho zuvor bereist vier Jahre und sieben Monate wegen fortgesetzten Fahrens ohne Führerschein im Knast gesessen hatte. Nicht nur ist also von ihm keine Einsicht oder Besserung zu erwarten; im Gegenteil ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Mann gleich die nächste Gelegenheit nutzen wird, sich seine lebensmüden „Kicks“ zu verschaffen, und erneut Menschenleben massiv gefährdet.

    Sollte es dazu kommen, dann gehört der Richter, der dies mit seinem Haftentlassungsbeschluss ermöglicht hat, gleich mit auf die Anklagebank. Denn dass hier Wiederholungsgefahr besteht, ist auch für juristische Laien eine Binse. „Das Video aus der Dashcam erinnert an das Videospiel Fast & Furious„, zitiert „Bild“ den Berliner Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, der in Berlin für die Fahndung nach den schlimmsten Raser-Gangs verantwortlich ist.

    Szenen wie aus Fast & Furious

    Seit 2017 die vormalige Ordnungswidrigkeit „Autorennen“ in Deutschland zur Straftat erklärt wurde – strafbewehrt mit zu fünf Jahren Haft, bei Todesfolge sogar zehn Jahren – sollte man eigentlich mit abschreckenden Urteilen und Haftentscheidungen rechnen. Zumal seither auch extremes, rücksichtsloses Rasen ohne Renncharakter durch sogenannte Einzelraser strafbar ist, wie Winkelmann erklärt.

    Eindeutiger und schwerwiegender als im Fall Halil G. ließe sich diese Strafvorschrift gar nicht erfüllen – doch die Hauptstadtjustiz zeigt wieder einmal, welche Welten zwischen dem gesetzgeberischen Handlungsspielraum und der faktischen Rechtssprechung liegen. Auch hier wieder betätigt sich die Justiz eher als Sozialarbeiterbehörde denn als Garant der Rechtspflege: „Ich gebe Ihnen die Chance, sich selbst zu stellen zur Strafverbüßung„, so der Richter zu Halil G. bei seiner Freilassung. Und wenn er die „Chance“ nicht ergreift, bekommt er beim nächsten Mal eben eine neue.

    https://journalistenwatch.com/2021/0...z-krimineller/
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  8. #378
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es wird immer absurder..........


    Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro – und bleiben straffrei
    Muhamet X. und Daniele V., beide heute 24 Jahre alt, haben einen brutalen Überfall verübt: Vor viereinhalb Jahren überfielen sie einen Kiosk in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Täter bedrohten den Kioskbesitzer Niels F. (damals 33) mit einer Pistole und sprühten ihm Pfefferspray in die Augen. Sie schlugen dem Shop-Inhaber auch mehrfach mit der Waffe auf den Kopf. Selbst der Hund des Überfallenen „bekam einen Tritt ab“ (Bild-Zeitung). Die Täter erbeuteten aus dem Postfilialen-Tresor 46.740 Euro und flohen anschließend unerkannt.

    Noch anderer Straftaten verdächtig

    Nur durch einen Zufall kamen Polizisten den Banditen ein paar Wochen später auf die Spur. Fahnder der Ermittlungsgruppe Jugend der Kripo durchsuchten am 15. September 2017 die Wohnräume der jungen Räuber, die eigentlich ganz anderer Straftaten verdächtig waren. Bei der Durchsuchung fanden die Polizeibeamten die für den Überfall auf den Kiosk verwendeten Sturmhauben sowie die Schreckschusspistole. Angesichts der überraschenden Funde gaben die beiden Verdächtigen den Raubüberfall auf den Quickborner Kiosk stehenden Fußes zu.
    Weitere Straftaten konnten den Gewalttätern – trotz jahrelanger Ermittlungen – nicht nachgewiesen werden. Wegen dieser langen Ermittlungen und auch wegen Corona, so hieß es offiziell, wurden die Verbrecher erst am 17. August 2021 vor das Jugendschöffengericht Pinneberg gestellt.

    Vor Gericht ließen die Angeklagten über ihre Verteidiger den Überfall auf den Kiosk „einräumen“ (Hamburger Abendblatt), die Gewalttäter entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Überfallopfer. Niels F. nahm die Entschuldigung an.

    Einer der Räuber, Daniele V., überreichte dem Kioskbesitzer demonstrativ und „freiwillig“ (Abendblatt) 500 Euro als „Schmerzensgeld“. Wohl nicht zuletzt deswegen, weil der Täter die Richter milde stimmen wollte. Der andere Angeklagte, Muhamet X., kündigte flugs an, einen gleich hohen Betrag an den Überfallenen überweisen zu wollen.

    Verteidigung: Unhaltbare Zustände

    Einer der Verteidiger, Uwe Maeffert – ein im Norden bekannter linker Rechtsanwalt – wusste die großen zeitlichen gerichtlichen Verzögerungen sogleich für die Angeklagten zu nutzen. Er sprach von einem „unhaltbaren Zustand“ und erinnerte daran, dass Jugendstrafverfahren eigentlich einem „Beschleunigungsgebot“ unterliegen und dass bei solchen Prozessen der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund zu stehen habe. Angeblich könne das Gericht nach so langer Zeit nicht mehr „erzieherisch“ auf die beiden nunmehr 24-jährigen Angeklagten „einwirken“.

    Deswegen forderte Maeffert die Einstellung des Verfahrens. Diesen Antrag lehnte die Vorsitzende Richterin Dagmar Trüller ab. Daraufhin stellte die Verteidigung die Forderung, „die Angeklagten alternativ mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen“ (Abendblatt).
    Die Staatsanwältin Annika Thiel erinnerte daran, dass den Angeklagten im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren gedroht hätte, es handele sich schließlich „um einen Verbrechenstatbestand“.

    An ihrer Entwicklung gearbeitet?

    Dann verkündigte die Staatsanwältin allerdings überraschend, in diesem besonderen Fall könne von einer Jugendstrafe abgesehen werden. Die Angeklagten hätten vier Jahre Zeit gehabt, „an ihrer Entwicklung zu arbeiten“, sie sähen das Unrecht ein und hätten aus freien Stücken Schmerzensgeld gezahlt.

    Das war Wasser auf die Mühlen die Verteidiger. Sie erklärten, ihre Mandanten hätten sich in den letzten Jahren in der Tat sehr positiv entwickelt. Beide lebten „in festen Partnerschaften“ und verfügten über ein geregeltes Einkommen. Die Verteidigung: „Sie haben auch ohne Einwirkung der Justiz ihren Weg gefunden.“ Eine Sanktionierung sei jetzt „unnötig“.

    Grundsätzlich beurteilte das Schöffengericht nunmehr die Lage ähnlich. Nur in einem Punkt widersprach das Gericht der Verteidigung. Es ordnete für beide Angeklagte eine „Vermögensabschöpfung“ an, und zwar in Höhe der erbeuteten Summe. Richterin Dagmar Trüller stellte großmundig fest: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen, auch im Jugendstrafrecht nicht.“

    Allerdings sind die erbeuteten Gelder offenkundig zum größten Teil längst spurlos verschwunden. Bekannt ist nur, dass der Räuber Daniele V. unmittelbar nach dem Überfall einen BMW für 7000 Euro gekauft hat. Das Kfz war nach der Festnahme der Täter von staatlichen Behörden beschlagnahmt und sicher „verwahrt“ worden.

    Allein diese Verwahrung hat den Staat mehr als 3000 Euro gekostet, ehe die zuständige Behörde das Auto verkauft hat: für 2300 Euro. Dieses Geld blieb anscheinend in der Staatskasse, das Minus in Höhe von 700 Euro trägt jetzt der Steuerzahler.

    Großherziges Versprechen

    Die Banditen haben großherzig vor Gericht versprochen, die rund 47.000 Euro in Raten zurückzuzahlen. Ob und wann diese Rückzahlungen erfolgen werden, weiß niemand. Bild kommentierte das Versprechen mit sarkastischen Worten: „Dafür werden die beiden lange abzahlen müssen.“

    Fazit: Zumindest „minderjährige“ Verbrecher mit Migrationshintergrund müssen im Kreis Pinneberg nach einem schweren Raub offenbar dann keine Strafe fürchten, wenn sie angeben, sie würden ihre Tat bereuen. Damit werden Tür und Tor geöffnet für viele weitere schwere Straftaten.

    Auf der Basis ihrer linken Rechtsphilosophie ruinieren Richter so – gewollt oder ungewollt – den deutschen Rechtsstaat.

    http://www.pi-news.net/2021/08/pinne...ben-straffrei/
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  9. #379
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Richter leben in Todesangst. Die Araber töteten vor ein paar Jahren die Neuköllner Richterin Heisig und das hat seine beabsichtigte Wirkung nicht verfehlt. Für Araber gilt seitdem ein noch milderer Migrantenbonus. Es kommt kaum noch zu Anklagen. Und stehen Araber vor Gericht, werden sie selbst für schwerste Verbrechen kaum bestraft. Ein Paradebeispiel ist wieder mal in Berlin zu bewundern.....


    Berlin – Ali Abou-Chaker (46) spazierte am Donnerstag als freier Mann und Nebenkläger zum Prozess wegen der Schüsse an der Stresemannstraße. Erst vor wenigen Tagen war er festgenommen worden, wurde per Haftbefehl gesucht. Wie kann das eigentlich sein?

    Ali Abou-Chaker ist kriminell seit seiner Jugend, hat 18 Einträge im Zentralregister: gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und immer wieder Fahren ohne Führerschein. Er gilt in Justiz-Kreisen als unbelehrbar!

    Am Abend des 1. Juli ist der Bruder von Clan-Boss Arafat Abou-Chaker von zwei Beamten am Steuer eines Mercedes CLA in Wilmersdorf gesehen worden, obwohl ihm die Fahrerlaubnis fehlt. Am 26. Juli wurde deshalb ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Der Grund: offiziell gilt Ali Abou-Chaker ohne festen Wohnsitz – Fluchtgefahr!
    Nach seiner Festnahme am vergangenen Wochenende kam er in eine Gefangenensammelstelle – und wenig später durfte er wieder gehen. Mutmaßlich besteht keine Fluchtgefahr mehr, Ali Abou-Chaker wurde von der Haft verschont.
    Die genauen Gründe dafür konnte oder wollte die Staatsanwaltschaft auf BILD-Nachfrage am Donnerstag nicht mitteilen. Im Haftbefehl wurde noch gewarnt, dass eine mögliche Kaution oder Meldeauflagen in seinem Fall nicht ausreichen würden.

    Unterdessen tauchte in sozialen Netzwerken ein Video von Ali Abou-Chaker auf, das ihn tanzend bei einer Hochzeit zeigt. Ein Freudentanz, der sich nach seiner Haftentlassung wiederholt haben dürfte …

    https://www.bild.de/regional/berlin/...1366.bild.html
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  10. #380
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es wird immer absurder..........

    Einer der Verteidiger, Uwe Maeffert – ein im Norden bekannter linker Rechtsanwalt – wusste die großen zeitlichen gerichtlichen Verzögerungen sogleich für die Angeklagten zu nutzen. Er sprach von einem „unhaltbaren Zustand“ und erinnerte daran, dass Jugendstrafverfahren eigentlich einem „Beschleunigungsgebot“ unterliegen und dass bei solchen Prozessen der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund zu stehen habe.
    Zum Tatzeitpunkt waren die Täter 20 Jahre alt. Ihre Tat war keine "jugenttypische Verfehlung" wie zum Beispiel Schwarzfahren. Damit müssen die Täter nicht unter das Jugendstrafrecht fallen, sondern unter das Erwachsenenstrafrecht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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