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  1. #361
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    URTEILE WEGEN UNTREUE
    Milde Urteile für Gier-Trio von der Ostsee

    Lübeck – Mehr als eine Million Euro Spendengeld landete auf den Konten des „Förderwerks für Kinder weltweit e.V.“.

    Doch fast alles ging für Autos, Gehälter und Mieten drauf!

    2011 wurden von 593 000 Spenden-Euro gerade mal 24 000 Euro für gemeinnützige Zwecke genutzt.

    Nun die milden Urteile vor dem Amtsgericht Lübeck.
    Der im Verein angestellte Mitbegründer Wolfgang B. (67) kassierte wegen Untreue in einem besonders schweren Fall ein Jahr acht Monate Haft, sein Stiefsohn Dennis S. (37, Vereins-Vorsitzender) zehn Monate – beide auf Bewährung.

    Sina M. (34, 2. Vorsitzende), Lebensgefährtin von Dennis S., muss wegen einfacher Untreue 8500 Euro zahlen.

    https://www.bild.de/regional/hamburg...7832.bild.html
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  2. #362
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Milde Urteile für Gier-Trio von der Ostsee
    Wer sein GEZ „schuldig" bleibt, hat dagegen keine Gnade zu erwarten.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #363
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    „Ich habe eine Wohnung, ich habe Arbeit, ich möchte keine Straftaten mehr begehen“, beteuerte Mohamed Youssef T. (24) am Montag vor dem Amtsrichter. Angeklagt war er diesmal für einen Küchenbrand, Spucken und das Eintreten einer Tür im Asylheim.

    Viele werden den Libyer noch unter seinem Namen „King Abode“ (König Aufenthalt) kennen. T. ist ausreisepflichtig, dennoch will er bleiben – abgeschoben werden kann er nicht.

    Nach seiner Ankunft 2015 in Sachsen sorgte er für Polizei-Einsätze und Dauer-Ärger – posierte u. a. mit einer Kalaschnikow bei Facebook, sang bei YouTube Schmählieder gegen die Polizei, musste durch das SEK vom Dach geholt werden.
    Seine Bilanz: acht Vorstrafen – u. a Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Drogenbesitz. Zuletzt kassierte er 16 Monate Haft auf Bewährung. Weil er plötzlich neue Dokumente vorlegte und eineinhalb Jahre jünger wurde, kam er mit milderem Jugendstrafrecht davon.

    Diesmal genügte eine Entschuldigung: „Das war keine Absicht, ich bin nicht mehr so wie früher, ich bin auch kein König des Aufenthalts.“ Er arbeite im Garten- und Landschaftsbau, hat eine eigene Wohnung. „Ich zahle jetzt Steuern. Ich habe alles erreicht, was ich wollte“, so Mohamed T.

    Amtsrichter Eckhard Laschewski (57) verurteilte ihn zu 5625 Euro, sagte: „Wenn ich Sie hier noch einmal sehe, gibt es keine Geldstrafe mehr.“

    https://www.bild.de/regional/dresden...4988.bild.html
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  4. #364
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich habe alles erreicht, was ich wollte“, so Mohamed T.
    Ich bin in Deutschland - und das war's!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #365
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Typisch deutsche Justiz. Da erhält ein Türke eine mehr als milde "Strafe" und muss die Haft nur antreten, wenn es ihm recht ist......

    Köln – Einer der brutalsten Rocker der Stadt hält die Kölner Justiz zum Narren!

    „Bandidos“-Boss Aykut Ö. (34) war nach einer Schießerei mit einem Hells-Angels-Rivalen im September 2020 verurteilt worden. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bekam er zweieinhalb Jahre. Die Haft sollte er im offenen Vollzug in der JVA Euskirchen absitzen.

    Dort hätte der Rocker eigentlich Anfang Juni einfahren müssen. Doch Aykut Ö. erschien nicht.

    Wie BILD aus Ermittlerkreisen erfuhr, soll sich der Rocker mit fadenscheinigen Argumenten vor dem Knast gedrückt haben. Demnach soll sein Verteidiger bei der Staatsanwaltschaft mehrere schriftliche Anträge eingereicht haben, damit sein Mandant nicht einfährt.

    ►Angeblich sei Aykut Ö.s Ehefrau schwanger.

    ►Angeblich sei der Rocker an Corona erkrankt.

    ►Angeblich müsse der Rocker sein Haus in der Türkei verkaufen.

    ►Der vierte Anti-Knast-Antrag war besonders dreist: Der Rocker sei verhindert, weil er einen Hexenschuss erlitten habe!
    Ein Ermittler zu BILD: „Der hat uns die ganze Zeit veräppelt.“ Doch erst nach dem Hexenschuss-Antrag zog die Justiz entnervt die Reißleine – und erließ einen Haftbefehl gegen Aykut Ö........ https://www.bild.de/regional/koeln/k...3342.bild.html
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  6. #366
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ein lange zurückliegender Fall ist der Mord an Frederike von Möhlmann die 1981 vergewaltigt und ermordet wurde. Der Täter, ein Türke, wurde schnell ermittelt und aufgrund der erdrückenden Indizienlage zu lebenslanger Haft verurteilt. Er ging in Berufung und aufgrund eines windigen Gutachtens und eines ihm sehr wohl gesonnenen Richters wurde er aus mangeln an Beweisen freigesprochen. Im Jahr 2012 konnte aufgrund von DNA-Spuren zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass besagter Ismet H. tatsächlich der Täter ist. Für diese Tat kann er nach gültigem Recht nicht belangt werden, da er nicht zweimal für die gleiche Tat angeklagt werden kann. Ein früher Fall von Migrantenbonus, denn das Gutachten, auf das sich der Freispruch bezog, zog lediglich die Reifenspuren in Zweifel. Alle anderen Indizien wurden nicht erschüttert.

    Anhang 7746

    Kommt nun Bewegung in den Fall? Der Vater des ermordeten Mädchens hat über die Jahrzehnte keine Ruhe gegeben und mit zahlreichen Aktionen auf den Fall aufmerksam gemacht. Eine Petition brachte anscheinend die Wende. Der Bundestag hat gestern eine wesentliche Änderung des Strafrechts beschlossen.....


    Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden, wenn neue Beweise auftauchen. Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden. Davon konnte bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden – etwa wenn der Freigesprochene später ein glaubwürdiges Geständnis ablegt. Die Liste der »Wiederaufnahmegründe« wird nun um schwere Straftaten erweitert, die nicht verjähren können. Dazu gehören Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen eine Person.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...out&li=BBqg6Q9
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  7. #367
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Absurdistan pur........

    Angreifer blieb straffrei
    Späti-Besitzer nach Schlägerei verurteilt, weil er sich zu spät gewehrt hat

    Nur acht Sekunden entschieden über das Schicksal von Necmettin Cengiz! Denn so lange brauchte der Spätkauf-Besitzer, um auf den Schlag seines Angreifers zu reagieren. Zu lange für die Richterin. Der 50-Jährige wurde am 23. Juni vom Amtsgericht Tiergarten dafür schuldig gesprochen.

    ► Die Auseinandersetzung im November 2019 im Spandauer Spätkauf begann harmlos. Es ging um ein kaputtes Handy-Display, das der Späti-Mann für den Kunden zuvor repariert hatte. Das Display zerbrach erneut, Cengiz wollte aber ohne Quittung kein Geld erstatten.

    Die Diskussion eskalierte – der damals 30-jährige Kunde, ein vorbestrafter Kampfsportler, schlug Cengiz in den Magen. „Ich bin auf die Knie gefallen, war benommen und musste mich sammeln. Ich habe keine Luft bekommen“, sagt Cengiz. Acht Sekunden später greift er zu einem Tischbein und schlägt mehrmals auf den Angreifer ein.
    „Er wollte einfach nicht gehen. Hätte ich einen Notausgang gehabt, wäre ich weggelaufen. Ich sah aber keinen anderen Ausweg“, erklärt sich der dreifache Vater vor Gericht. Die Richterin ist anderer Meinung. Für sie stellt die Szene aus dem Überwachungsvideo keine Notwehr dar. Zu lange habe Necmettin für seinen Gegenschlag gebraucht.
    Sein Anwalt erklärt dazu: „Straffrei sind solche Reaktionen auch, wenn aus Verwirrung, Furcht und Schrecken gehandelt wird.“ Der Spätibesitzer beteuert: „Ich hatte Todesangst.“ Doch auch das glaubt ihm die Richterin nicht.

    Der Angreifer wird freigesprochen. Der Spätibesitzer dagegen bekommt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung. Er ist nach dem Urteil fassungslos und den Tränen nahe: „Ich wollte nur Gerechtigkeit.“


    https://www.bz-berlin.de/tatort/mens...et-gewehrt-hat


    .....wer Gerechtigkeit möchte, muss Eigeninitiative ergreifen und nicht die Polizei rufen.
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  8. #368
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ...und vor allem nicht das Pech haben, auf eine "Richterin" (vorzugsweise mit Doppelnamen) zu treffen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  9. #369
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ER ERSTACH DEN FREUND SEINER MUTTER
    Freispruch für Musterschüler Rodion O. (19)
    Bochum – Er stach den Lebensgefährten seiner Mutter mitten ins Herz, trotzdem ist Rodion O. (19) am Freitag freigesprochen worden.

    Die Richter am Bochumer Landgericht gehen von einer Nothilfe-Situation aus. Der 19-jährige Student sei in Panik gewesen und habe Todesangst um seine Mutter gehabt, hieß es in der Urteilsbegründung. Er sei völlig überfordert gewesen und habe sich nicht anders zu helfen gewusst........ https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...1162.bild.html
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  10. #370
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    „Naturschönheit“ Claudia Roth darf nicht mit Pferdehintern verglichen werden: 4.400 Euro Strafe
    Während es für deutsche Gerichte absolut in Ordnung geht und nicht strafbar ist, die AfD-Vorsitzende als „Nazi-Schlampe“ zu titulieren, während es nicht strafbar, sondern nur zivilrechtlich justiziabel ist, Thilo Sarrazin als „zuckende, stotternde Menschenkarikatur„ zu bezeichnen, da gelten für Politiker des linksgrünen Brahmanen-Blocks anscheinend andere Maßstäbe: Wer Claudia Roth beleidigt, fängt sich direkt eine Verurteilung wegen Beleidigung ein.
    So muss ein Polizist aus Ausgburg nun 4.400 Euro zahlen, weil er das Gesicht der Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin auf Facebook mit einem „Pferdearsch“ verglichen hat. Die Richterin teilte die besondere Sensibilität der wie kaum eine Grüne sonst kontrovers in der Öffentlichkeit stehenden Grünen – und befand entrüstet: „Das geht zu weit!“ Der Pferdehintern-Vergleich war von dem Beamten auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil geteilt worden; ein gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft, die sich bei solchen Petitessen natürlich besonders „engagiert“ reinhängt, während sie bei so vielen anderen Alltagsdelikten gerne wegschaut.
    Dass das ganze Konvolut von Anklagepunkten – unter anderem Volksverhetzung in 25 Fällen sowie fünf weitere Fälle von Beleidigung – vor Gericht keinen Bestand hatte und mit einem Freispruch endete, aber ausgerechnet Roths Fall zur Statuieren eines Exempels führte, mag man durchaus als Signal verstehen: Die Justiz versteht bei Attacken gegen Grüne keinen Spaß – vielleicht ja auch ein präventiver Einschüchterungsversuch gegen die Kritiker von Annalena Baerbock?

    Natürlich ist es ein nicht unerheblicher qualitativer Unterschied, ob auf Plagiate hingewiesen wird oder eine Erscheinung wie Claudia Roth mit einem Rossgesäß vergleichen wird – doch die Beflissenheit, mit der Organe der Rechtspflege hier rote Linien definieren, dürfte wohlverstanden werden…https://www.journalistenwatch.com/20...-claudia-roth/

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