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  1. #261
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    MANN NACH TV-BEITRAG HALB TOT GEPRÜGELT
    Bewährungsstrafe für Angriff auf Unschuldigen

    Bremen – Der TV-Sender RTL outete „fahrlässig“, so das Gericht, einen unschuldigen Bremer (50) als angeblichen Pädophilen. Sechs Männer glaubten, den Täter bei „Punkt 12“ im Beitrag „Neue Masche von Kinderschändern“ erkannt zu haben, prügelten ihn in Lebensgefahr.

    ▶︎Das Landgericht verurteilte Ezbier D. (29) am Dienstag zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und 3200 Euro Schmerzensgeld.



    Und das auch nur, weil ihn sein Gewissen geplagt und er sich freiwillig gestellt hatte. Seine Komplizen gehen wohl leer aus. Sie wurden nie gefasst.

    Heftiger Fall von Selbstjustiz im Juni 2018. Ein Kumpel hatte den Beitrag mit einem leicht unkenntlich gemachten Passanten gesehen, das Wohnhaus in Marßel erkannt und seine Freunde informiert.

    Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Binnen kurzer Zeit hatten sich rund 20 aufgebrachte Anwohner vor dem im TV gezeigten Haus versammelt.

    ▶︎ Sechs von ihnen stürmten in die Wohnung des ahnungslosen Opfers, prügelten ihn zu Boden und traten auf ihn ein. Der unschuldige Mann überlebte knapp mit Schädel-, Jochbeinbruch und Hirnblutung. Alle Täter flüchteten unerkannt.


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  2. #262
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    JUSTIZ-SKANDAL
    Vergewaltiger kommt mit 60 Sozialstunden davon

    Er hatte eine junge Frau (20) von der Disco nach Hause gebracht, sie war betrunken und hilflos. Dann fiel Jan S. (20) über sein Opfer her!

    Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Hagen den Fußballer wegen Vergewaltigung. Unglaublich: Er muss nicht ins Jugendgefängnis!


    https://www.bild.de/bild-plus/news/i...ogin.bild.html
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  3. #263
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    JUSTIZ-SKANDAL
    Vergewaltiger kommt mit 60 Sozialstunden davon

    Er hatte eine junge Frau (20) von der Disco nach Hause gebracht, sie war betrunken und hilflos. Dann fiel Jan S. (20) über sein Opfer her!

    Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Hagen den Fußballer wegen Vergewaltigung. Unglaublich: Er muss nicht ins Jugendgefängnis!


    https://www.bild.de/bild-plus/news/i...ogin.bild.html
    Aber Fußball spielen, das darf er.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #264
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ist Jan S. nicht eher Ali S.? Fragen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #265
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Ist Jan S. nicht eher Ali S.? Fragen!
    Den Eindruck kann man haben
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  6. #266
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wie ein Flüchtling das Leben einer Frau zerstörte
    „Der Staat hat mich mit den Folgen seiner Asylpolitik allein gelassen“

    Wenn sie von dem folgenschweren Tag im März 2018 erzählt, beginnen ihre Lippen noch heute zu zittern, die Stimme versagt. Es fällt Maria S. (Name geändert) immer noch sichtlich schwer, über den Moment zu reden, der sie aus dem Alltag riß und seither ihr Leben bestimmt. Die 43 Jahre alte Berlinerin sitzt in einer Wohnung im Südosten der Stadt und holt tief Luft: „Vor vier Wochen bekam ich einen Brief von meinem Anwalt: Ermittlungen eingestellt.“ Eine Mischung aus Fassungslosigkeit, Enttäuschung und Wut spiegeln sich in ihren Gesichtsausdruck wider. Die Augen sind feucht.

    Es ist der 2. März 2018. Maria S. geht kurz nach halb zehn Uhr mit ihrem Hund Gassi. Auf dem Fußgängerweg unmittelbar vor ihrer Wohnung tritt plötzlich ein bärtiger Mann vor sie, starrt sie mit haßerfüllten Augen an, versperrt ihr den Weg. Sie will ausweichen, da tritt der Mann ihren Hund. Dann holt er eine leere Bierflasche aus der Jackentasche und prügelt auf die Frau ein. Immer wieder. Wie oft, das kann sie später nicht mehr genau sagen. Sie weiß nur, daß sie die Hände schützend vors Gesicht hielt und sich umdrehte. Daraufhin schlägt der Angreifer auf Rücken und Kopf. Die Jacke dämpft die Schläge einigermaßen, die Kapuze auf dem Kopf nicht. Maria S. geht mit einer Platzwunde am Hinterkopf zu Boden.

    Ein Nachbar hört ihre Hilfeschreie. Während er heraneilt, entfernt sich der Schläger. Der Nachbar fordert den Mann auf, stehen zu bleiben. Das macht er nicht. Stattdessen flieht er in die benachbarte Asylunterkunft. Die Polizei findet den Angreifer kurze Zeit später dort. Videoaufnahmen zeigen, wie er kurz nach der Tat das Haus betritt. Es ist nicht nur die eine Körperverletzung, weswegen die Beamten anrücken mußten. Wenige Minuten vor dem Angriff auf Maria S. ging der Asylsuchende in einem nahegelegenen Park bereits auf eine fast 60 Jahre alte Hundebesitzerin los. Er schlug gegen ihren Rücken, schubste sie zu Boden und trat den kleinen Hund. Das Opfer muß wie Maria S. zur Behandlung ins Krankenhaus.

    Syrer wird bereits in Frankreich psychisch auffällig
    Zwei Frauen, die unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund am helllichten Tag und mitten auf der Straße von einem fremden Mann niedergeschlagen werden. Ein Täter, der von seinen Opfern und einem Zeugen klar identifiziert wird. Und eine Überwachungskamera, die die zeitlichen Abläufe belegt. Warum wurden die Ermittlungen eingestellt? Warum kam es zu keinem Verfahren?

    Bei dem Täter handelt es sich um den Syrer Raghed A., 1996 in einer Stadt im Südwesten des Landes geboren. Er floh vor dem Krieg in seinem Heimatland, kam Ende 2015 nach Deutschland, in dem Jahr, in dem die Bundesregierung Hunderttausende Asylsuchende unkontrolliert einreisen ließ. Zunächst kommt Raghed A. in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft unter. Seine Mutter lebt zu dieser Zeit bereits in Frankreich. Nachdem er sie Anfang 2017 besucht, stellt ein Arzt dort eine „Jugendkrise“, einen „posttraumatischen Schock“ sowie „soziale Isolation“ fest. Der Mediziner resümiert: „Da Raghed zurzeit leidet, hat er Gewaltausbrüche, vor allem draußen, beim Versuch mit Leuten zu kommunizieren, und gegenüber seiner Mutter.“

    Im selben Jahr kommt er nach Berlin, wo er nervenärztlich behandelt wird. Wegen der psychischen Krankheit stellt die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung in beiden Fällen ein. „Ausweislich eines vorliegenden ärztlichen Gutachtens ist es nicht auszuschließen, daß der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war, so daß eine Bestrafung rechtlich nicht möglich ist.“ Auch der zivilrechtliche Weg „erscheint kaum erfolgsversprechend, da der Beschuldigte über keinerlei Einkommen und Vermögen verfügt“, muß Marias Anwalt sie vertrösten. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT die Einstellung der Ermittlungen. Welchen Aufenthaltsstatus Raghed A. zum Zeitpunkt der Tat hatte, konnte die Behörde nicht sagen. Auch strafrechtlich in Erscheinung getreten sei er bis dahin nicht.

    „Es hat sich alles verändert, mein ganzes Leben“
    „Ich bin wahnsinnig wütend auf den Staat, wie man mit mir als Opfer umgegangen ist. Der Täter ist sofort in die Psychiatrie aufgenommen worden, ihm wurde geholfen, er läuft jetzt wieder frei herum und nach mir, dem Opfer, hat man sich kein einziges Mal erkundigt“, sagt Maria S. „Der Staat hat mich mit den Folgen seiner verfehlten Asylpolitik komplett allein gelassen.“

    Tatsächlich kam der Syrer in stationäre Behandlung. Dies war auch ein Mitgrund dafür, warum die Ermittlungen mehr als zwei Jahre dauerten. Immer wieder wurde die Polizei vom behandelnden Arzt vertröstet, als sie den Täter vernehmen wollte. Auch als er entlassen wurde, mußte er nicht aussagen.

    Während Raghed A. auf freien Fuß kam, kämpfte Maria S. mit den psychischen Folgen des Angriffs. „Es hat sich alles verändert, mein ganzes Leben.“ Vor dieser Tat arbeitete sie als Servicekraft in einem angesehenen Hotel in Berlin-Mitte. Diesen Job, erzählt die sportliche Frau, habe sie aber verloren, da sie sich nachts nicht mehr in die Bahn traue und mit den arabischen Gästen nicht mehr angemessen umgehen konnte. „Auch weitere Jobs konnte ich aufgrund der psychischen Belastung nicht ausüben“, erzählt die Berlinerin. „Ich bin völlig aus dem Leben gerissen worden.“

    Neben den ständigen Angstattacken und dem Schlafmangel kam die gefühlte Bedeutungslosigkeit hinzu. „Du hast das Gefühl, als Mensch nichts wert zu sein, wenn dich jemand einfach mitten auf der Straße angreifen kann, dein Leben zerstört.“ Als sie merkte, daß es so nicht mehr weitergehen kann, suchte sie sich professionelle Hilfe. Doch die Therapeutin habe nur das Ziel gehabt, sie auf eine mögliche Gerichtsverhandlung – zu der es nie kam – vorzubereiten. Habe ihr gesagt: „Sie müssen ja auch mal Verständnis haben für den Täter, wo der herkommt, was der durchlebt hat.“

    Ihre Wohnung wurde ihre Festung, die Rollos ihre Mauern
    Nach außen hin gab sie sich stark, Nachbarn bemerkten nichts von den psychischen Folgen der Attacke. Innerlich ging es ihr immer schlechter. Sie schottete sich ab. Ihre Wohnung wurde ihre Festung, die Rollos ihre Mauern. Die nach außen gezeigte Stärke sei aber nur der Versuch gewesen, sich nach innen irgendwie zu schützen, sagt sie. Derweil zerbrach die Beziehung zu ihrem erwachsenen Sohn.

    Neben den psychischen und sozialen Problemen kamen materielle hinzu. Maria mußte sich arbeitslos melden. „Das alles schlägt so sehr auf die Psyche: Wenn du nicht weißt, wie du dich morgen ernähren sollst, und vorher hattest du noch einen gut bezahlten Job. Ich habe zwischendurch sogar Flaschen gesammelt!“ Das Jobcenter habe sie aufgefordert, ihre Wohnung, für die sie in der Vergangenheit hart arbeitete, zu verlassen: zu groß, zu teuer. „Die setzen mich unter Druck.“ Auch ihr Erspartes mußte sie teilweise erst aufbrauchen, bis sie Geld erhielt.

    Bekannte empfahlen ihr schließlich eine andere Therapeutin. Diese diagnostizierte sofort eine posttraumatische Belastungsstörung und schickte sie in eine Traumatherapie in einer Tagesklinik. Das war Ende 2019, fast zwei Jahre nach dem Überfall. In all dieser Zeit hatte sich keine Behörde an sie gewandt. „In der Traumatherapie durchlief ich die Hölle, doch sie schlug an.“ Ihr gehe es jetzt zwar besser, sie sei aber noch nicht in der Lage, sich allein mit Männern aufzuhalten, oder längere Konversationen zu führen.

    Unsicher hatte sie sich bis zu dem Angriff nie gefühlt. Sie habe sich auch nach der De-facto-Grenzöffnung vor fünf Jahren keine Gedanken über diese Themen gemacht. „Ich dachte immer, das ist alles so weit weg, davon liest man nur in der Zeitung oder sieht es in den Nachrichten, das passiert anderen, mir nicht.“

    „Den Ängsten stellen, sagte die Therapeutin“
    Doch seit dem Überfall sei ihr Sicherheitsgefühl erloschen. „Ich weiß nicht, woran es liegt, daß die da oben nicht merken, wie es Leuten wie mir geht, die direkt mit den Folgen der Flüchtlingswelle konfrontiert wurden. Aber das muß sich ändern.“ Dies gelte übrigens für alle Gewaltopfer, egal welcher Nationalität. Vor allem aber für die, die ihr ganzen Leben Steuern gezahlt hätten. „Der Staat muß die Leistungen von uns Opfern berücksichtigen und uns einen angemessenen Zeitraum geben, das Leben wieder auf die Reihe zu kriegen.“

    Seit zwei Monaten befindet sich Maria in einer Arbeitstherapie. Sie gibt sich kämpferisch, will auf jeden Fall in ihrer Wohnung bleiben, ihr soziales Umfeld behalten, auch wenn sie durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Asylheim nebenan ständig Auslösern ausgesetzt sei, durch die sie an die Tat vor zweieinhalb Jahren erinnerten. Was ihr dabei hilft? Ihr neuer, kräftiger Hund, den sie sich nach der Tat zulegte. Mit dem sei sie mittlerweile sogar schon in Neukölln gewesen. „Den Ängsten stellen, sagte die Therapeutin.“

    Ihr nächstes großes Ziel sei es, wieder auf eigenen Beinen stehen zu können – und einen Mann fürs Leben zu treffen. „Hoffentlich finde ich einen, der auch mit der psychischen Störung umgehen kann, die ich seit diesem Tag habe, einem Tag, der mich mein ganzes Leben lang begleiten wird.“

    https://jungefreiheit.de/kultur/gese...lein-gelassen/
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  7. #267
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer verurteilt wurde, muss noch lange nicht in den Knast. Voraussetzung dafür ist natürlich die Herkunft. Ein Deutscher wäre längst inhaftiert...............

    PROZESS GEGEN EX-KUMPEL VON ARAFAT ABOU-CHAKER
    Clan-Vollstrecker zu Haft verurteilt – trotzdem frei

    Erst gab es ein Wortgefecht, dann flogen Fäuste, am Ende fielen Schüsse.

    Nach der brutalen Auseinandersetzung an der Budapester Straße in Berlin fiel jetzt das Urteil gegen Clan-Mitglied Veysal K. (38), den „Mann fürs Grobe“ der Hauptstadt-Unterwelt und Ex-Buddy von Arafat Abou-Chaker. Zwei Jahre und neun Monate Knast!

    Lesen Sie mit BILDplus, warum der sogenannte Clan-Vollstrecker trotzdem auf freiem Fuß ist!

    https://www.bild.de/bild-plus/region...2150.bild.html
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  8. #268
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was für ein Zirkus ............


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    Polizei gibt über 1000 gestohlene Fahrräder an Hehler zurück
    1800 Fahrräder wurden bei einer Großrazzia gegen Fahrraddiebe sichergestellt. Obwohl die Haupttäter wegen Hehlerei verurteilt wurden, erhielten sie den Großteil der Räder zurück. Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum.
    Bei einer groß angelegten Razzia vor knapp drei Jahren hatte die Hamburger Polizei rund 1800 mutmaßlich gestohlene Fahrräder in einer Gewerbehalle an der Billstraße in Rothenburgsort sichergestellt. 180 Polizisten waren über drei Tage an der Aktion beteiligt. Das THW stellte für den Abtransport eigene Lastwagen. Die Polizei selbst sprach vom „größten Schlag gegen den organisierten Fahrraddiebstahl“.

    Drei Jahre später kann davon keine Rede mehr sein. Von den beschlagnahmten Rädern konnten nur 47 Fahrräder ihren Besitzern zurückgegeben werden. Die beiden Täter, zwei Brüder, wurden Anfang dieses Jahres verurteilt, zu einer Geldstrafe über 140 Tagessätze à 40 Euro beziehungsweise zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

    Doch das war noch nicht das Ende des Falls: Den beiden wegen gewerbsmäßiger Hehlerei beziehungsweise Beihilfe zur Hehlerei Verurteilten wurden zudem die restlichen knapp 1750 Fahrräder zurückgegeben. Die Begründung: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Räder ebenfalls gestohlen worden waren. Es wurde kein rechtmäßiger Besitzer gefunden. Und nicht zuletzt: Die Polizei konnte sie auf Dauer gar nicht lagern.

    Für die Aufklärung des mutmaßlich groß angelegten Diebstahls hatte die Polizei extra zwei Tennishallen im Stadtteil Niendorf angemietet. Insgesamt 5000 Quadratmeter, wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, auf denen die sichergestellten Räder präsentiert wurden. Zeitgleich wurden Fotos von ihnen im Internet präsentiert. Doch das Interesse war überaus gering, was auch daran gelegen haben mag, dass die meisten Räder nicht mehr straßentauglich waren und wohl deshalb auch nicht vermisst wurden.

    https://www.welt.de/regionales/hambu...ook.shared.web
    ....was für eine Idiotie. Man hätte die Räder auch zugunsten der Staatskasse versteigern können. Glaubt man tatsächlich, dass zwei Männer 1750 Räder ehrlich erworben haben?
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  9. #269
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Dieses Land ist nicht mehr zu retten.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #270
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Falschgeld in Umlauf zu bringen, ist eine Straftat. Der Versuch alleine reicht schon. Das gilt aber nicht für jene Personen mit Migrationsbonus.................


    '
    Freudenstadt. Zu einer 16-monatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte das Amtsgericht Freudenstadt einen 21-jährigen Asylbewerber aus Syrien. Er hatte in China gefälschte 50- und 200-Euro-Scheine bestellt.
    Im Laufe des Prozesses vor dem Schöffengericht hatte der Mann mehr gestanden als ihm nachweisbar war. Der noch knapp als minderschwerer Fall beurteilte Fall endete gerade noch mit einer Bewährungsstrafe. Aufgrund seines umfassenden Geständnisses sah die Richterin in ihm keinen "eiskalten, abgebrühten Gangster". Spürbar wird für ihn sein Vergehen durch das Ableisten von insgesamt 150 Sozialstunden. Er akzeptierte das Urteil.

    Im Januar hatte der 21-Jährige über die App "Wish" in China 20 falsche 50-Euro-Scheine und weitere 200-Euro-Scheine bestellt, die er durch Auswertung seiner Handydaten nachvollziehbar auch geliefert bekam. Mit zwei dieser falschen Fünfzigern ging er einkaufen und war damit auch in einem Fall erfolgreich, erhielt eine Packung Zigaretten und das Wechselgeld. Beim zweiten Versuch, sich mit dem Falschgeld Zigaretten zu beschaffen, wurde der Geschäftsinhaber aufgrund des fehlenden Silberstreifens aufmerksam und alarmierte die Polizei.

    Der junge Syrer verließ daraufhin fluchtartig das Geschäft, konnte aber anhand der Fingerabdrücke überführt werden. Die restlichen Geldscheine will er, so seine Aussage bei der Polizei, verbrannt haben. Vor Gericht sagte er hingegen aus, er hätte sie Freuden zum Vernichten gegeben. Der Ermittler der Polizei berichtete über vermehrte Vorkommnisse dieser Art, bei der billige Nachbildungen von Euronoten mit chinesischen Schriftzeichen aufgetaucht waren.
    Nicht das erste Vergehen

    Für Geldfälschung und Betrug, so der Staatsanwalt, sei eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu verhängen. Zugunsten des Angeklagten wurde sein umfassendes Geständnis gewertet, belastend für ihn waren mehrere Vorstrafen mit einer hohen Rückfallgeschwindigkeit, die er als Jugendlicher begangen hatte.

    Der Staatsanwalt tat sich schwer, einen minderschweren Fall zu sehen, tendierte aber nach Abwägung doch in diese Richtung und forderte im ersten Fall zehn Monate und bei der zweiten Tat acht Monate, woraus er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragte. Da er eine halbwegs positive Entwicklung durch den nicht nachgewiesenen Job des jungen Mannes sah, plädierte er "gerade noch so" für eine zweijährige Bewährung und Arbeitsstunden. "Es muss ihm wehtun", so der Staatsanwalt...........Der Angeklagte wurde – wie vom Staatsanwalt gefordert – zu einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung verurteilt. Während der zweijährigen Bewährungszeit wird er einem Bewährungshelfer unterstellt, muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit an den Wochenenden ableisten. Er bleibt auf freiem Fuß, so die Begründung von Richterin Jennifer Dallas-Buob – wenn nichts mehr vorkommt.

    https://www.schwarzwaelder-bote.de/i...89f34e9a9.html

    .......ein Serienstraftäter, der wie so viele seiner Sorte gut wegkommt. Was sagt das Strafgesetzbuch dazu?


    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    8. Abschnitt - Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 - 152b)


    § 147
    Inverkehrbringen von Falschgeld
    (1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
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