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  1. #381
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ist ein Migrant zu einer angemessenen Strafe verurteilt, bedeutet es nicht, dass dieses Urteil auch Bestand hat....


    Limburg – Der Syrer Omar A. (34) kaperte im Herbst 2019 einen Lkw in Limburg, fuhr auf mehrere stehende Autos an einer Kreuzung. 18 Menschen wurden verletzt. Urteil: 9 Jahre Haft! Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die verhängte Gesamtstrafe wegen eines möglichen Rechtsfehlers aufgehoben. Der Fall muss neu verhandelt werden.
    Die im November 2020 ausgesprochene Strafe soll laut BGH auf der Annahme beruhen, dass der Syrer heimtückisch die Wehrlosigkeit seiner Opfer mit einem Blick erfasst habe. Dieses Mordmerkmal könne allerdings nicht tragfähig belegt werden. Lediglich die „Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel“ sei bewiesen - ebenfalls ein Mordmerkmal.
    Mit seiner Entscheidung gibt der BGH der Revision des Täters in Teilen stattgegeben. Die grundsätzliche Verurteilung des Mannes wegen Mordes ließ das oberste Gericht in Karlsruhe mit seinem Beschluss vom 21. Juli unangetastet (4 StR 53/21).

    Dass niemand bei der LKW-Attacke starb, war laut dem Vorsitzenden Richter „ein außergewöhnlich glücklicher Zufall“.

    Der Angeklagte hatte im Prozess auf Erinnerungslücken, traumatische Erlebnisse in seiner Heimat und eine extrem starke Wirkung eines kurz zuvor gerauchten Joints verwiesen.

    https://www.bild.de/regional/frankfu...8286.bild.html


    ......diese "Amokfahrt" war eigentlich ein islamischer Terroranschlag. Es sind bereits mehrere ähnlich gelagerte Anschläge so abgelaufen. Man ahnt schon jetzt, dass am Ende ein erheblicher Straferlass steht und der Terrorist mit drei Jahren davon kommt.
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  2. #382
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da im Artikel lediglich von einem Mann geschrieben wird, kann man aufgrund des milden Urteils davon ausgehen, dass es sich um einen Migranten handelt......


    Ulm – Das ist alles andere als ein Urteil im Namen des Volkes ...

    Ein Mann (45) ist vor dem Landgericht Ulm wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehr als 100 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

    Das Gericht sah es bei seiner Urteilsverkündung am Freitag als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in 129 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht hatte - in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
    Der Mann hatte die Taten in den Jahren 1996 bis 2005 vor Gericht teilweise eingestanden. In seiner Wohnung in Ulm hatte er seine Halbschwester und vier weitere Mädchen nach Überzeugung des Gerichts wiederholt sexuell missbraucht.

    Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 6 und 13 Jahre alt, der Angeklagte 20 bis 29 Jahre.

    https://www.bild.de/regional/muenche...1544.bild.html
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  3. #383
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Da im Artikel lediglich von einem Mann geschrieben wird, kann man aufgrund des milden Urteils davon ausgehen, dass es sich um einen Migranten handelt......
    ..., der doch nichts anderes getan hat, als seinen kulturellen Gepflogenheiten nachzukommen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #384
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    OBDACHLOSER IN KÖLN MISSHANDELT
    Jugendliche Treter mit
    Bewährung davongekommen
    Köln – Es waren Szenen, die sprachlos machten. Zwei Jugendliche stritten sich in Weidenpesch offenbar mit einem Obdachlosen. Plötzlich trat einer der beiden dem Mann mit einem Kung-Fu-Tritt vor den Kopf, das Opfer stürzte ungebremst. Als der Mann hilflos auf dem Boden lag, gab der andere ihm noch einen Tritt hinterher. Dann flüchteten die brutalen Jugendlichen.

    Name:  2.jpg
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    Auch als das Opfer schon am Boden lag, trat einer der Jugendlichen noch auf ihn ein

    Am Mittwoch sind die damals 15-Jährigen am Kölner Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers bekam einer der Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung eine Jugendstrafe von zehn Monaten. Die wurde zur Bewährung ausgesetzt.
    Der Zweite sei wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verwarnt worden. Das Gericht verfügte zudem, dass beide jeweils 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen – in einem Altenheim oder einer Pflegeeinrichtung.
    Das Opfer (70) erlitt schwere Kopfverletzungen und musste notoperiert werden. Heute lebt der ehemalige Berufsrennreiter in einem Pflegeheim. Ein Zeuge hatte die schockierende Tat im Mai 2019 mit dem Handy aufgenommen.

    https://www.bild.de/regional/koeln/k...8630.bild.html
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  5. #385
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Am Mittwoch sind die damals 15-Jährigen am Kölner Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers bekam einer der Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung eine Jugendstrafe von zehn Monaten. Die wurde zur Bewährung ausgesetzt.
    Dagegen gab es für das Opfer keine „Bewährung"; es muß sich vielmehr bis an sein Lebensende mit den Folgen der brutalen Tat abquälen.
    Für viele „jugendliche Täter" sind Samthandschuhe keineswegs angebracht. Sobald sie über ein Einkommen verfügen, sollten sie wenigstens auch als Erwachsene zu finanziellen Gutmachungen herangezogen werden.
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  6. #386
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Notwehr ist klar definiert. Es wurden schon Leute, die angegriffen wurden und den Angreifer außer Gefecht setzten und sich in einer Notwehrsituation sahen, wegen Körperverletzung verurteilt. Hat man aber einen Migrationshintergrund, ist alles etwas anders.....


    Hannover – Überraschende Wende im Prozess gegen einen Messerstecher. Am Mittwoch sprach das Landgericht Hannover den Angeklagten Hakan A. (26) vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei!

    Nach Ansicht der Richter handelte er in Notwehr.

    Ende Februar geriet der Kurde am Maschsee in Streit mit einem Landsmann. Dessen Kumpel (34) mischte sich ein, hielt ihn im Würgegriff am Boden. A. stach mit seinem Messer achtmal zu. „Ich hatte Angst um mein Leben. Es tut mir leid, dass er verletzt wurde“, so A. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn 4,5 Jahre Haft gefordert. Der 34-Jährige wurde u.a. in Oberschenkel und Bauch getroffen – OP. Nach drei Tagen konnte er die Klinik verlassen. Nach seinen Angaben verletzten die Stiche glücklicherweise nur Muskeln.
    Hakan A. sitzt seit fast 200 Tagen in Untersuchungshaft. Wird das Urteil rechtskräftig, hätte er Anrecht auf 75 Euro Haft-Entschädigung pro Tag – das wären knapp 15 000 Euro.

    Sein Anwalt Dimitrios Kotios zu BILD: „Die Aggressionen gingen von der Gegenseite, er hat sich nur verteidigt.“ Nach dem Urteil wurde er aus der Haft entlassen und von Familie und Freunden vor dem Gericht freudig empfangen.

    https://www.bild.de/regional/hannove...8536.bild.html
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  7. #387
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Heute, am 21. Oktober 2021, wurde ich im Bonner Landgericht unter dem vorsitzenden Richter Schwill zu vier Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Ich muß mich in dieser Zeit sogar bei einem Bewährungshelfer melden, der mir vermutlich das “richtige Schreiben” beibringen soll bzw. “Am besten gar nicht mehr schreiben”.

    Ich habe da nicht so den großen Überblick, aber ich habe gleichzeitig das Gefühl, daß so manch ein Gast in unserem Lande, der vergewaltigt und ein bißchen “gemessert” hat, juristisch sehr viel milder behandelt wird, wenn überhaupt.
    Allerdings habe ich aus der Sicht des Staatsanwalts und des Richters ein viel schlimmeres Verbrechen begangen, ein so unvorstellbares Verbrechen, das sogar die Abschlachtungen und Köpfungen auf offener Straße in den Schatten stellt.

    In einem Facebook-Post vor fast zwei Jahren, dem ein Foto von der Klimasektenanführerin Luisa Neubauer vorangestellt war, schrieb ich in einem nicht ernstzunehmenden Kommentar:

    “Würde ich sofort (erotisches Wort), auch wenn ich mir später ihr ganzes Klima-Gedöns anhören muß.”

    So etwas reicht in Deutschland inzwischen aus, um in den Knast zu wandern. Richter Schwill fügte noch genüßlich hinzu, daß ich sofort “in die Kiste” kommen würde, sollte ich auch nur geringfügig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Ferner meinte er, ich sei altersgeil, was vermutlich als Kompliment gemeint war.

    Bezugnehmend auf meine früheren Untaten, als da wären deftige Satire-Beiträge, die bei Pirinçci stets Verbrechen undenkbaren Ausmaßes sind, übertraf sich der Staatsanwalt ebenfalls in seiner Kunst der edlen Juristerei. Durch die Blume legte er mir nahe, nicht mehr zu schreiben, jedenfalls nichts mehr zu veröffentlichen.

    Somit legt sich ab heute ein weiteres Leichentuch über die deutsche Meinungsfreiheit. Allerdings auf keinen Fall und nie und nimmer und keinesfalls über die veröffentlichte Meinung, Satire und Spott, wenn diese wie beim Böhmermann-Gedicht, Mordaufrufe gegen konservative Politiker und Schmähungen der schmutzigsten Art wie gegenwärtig gegen junge Mitarbeiterinnen des Springer-Verlages betreffen. Praktisch soll die veröffentlichte Meinung aus der konservativen Ecke bzw. des gesunden Menschenverstandes ausgemerzt werden.

    Dieses Urteil heute ist eine Zäsur, die Masken der gespielten Toleranz und der Meinungs- und Kunstfreiheit fallen je klarer es wird, welche Art von Leuten und welche Art von Gesinnung die folgende Bundesregierung stellen werden. Die Samthandschuhe, die ich offengesagt auch früher nicht viel gespürt habe, werden nun endgültig ausgezogen und dem politischen oder gesellschaftskritischen Feind wird so gezeigt, wo er dann bei mißliebiger Meinung künftig sein Essen aus dem Blechnapf zu sich nehmen kann.

    Und wer da meint, daß jemand wie ich, der hart austeilt, auch einstecken müsse, der hat nix von Verhältnismäßigkeit gehört. Denn wäre dies noch vor 76 Jahren passiert, wäre ich dann vielleicht zu einem Kurzaufenthalt in einem speziellen Raum des Gefängnisses verurteilt worden, in dem ein Strick von der Decke baumelt.

    Liebe Freundinnen und Freunde, das alles ist traurig und zum Fremdschämen für Deutschland genug. Das Zerstörerische dabei ist jedoch, daß dieser ganze Horrorzirkus mich mit Anwalts- und Gerichtskosten und Geldstrafen zehntausende von Euro kostet. Deshalb bitte ich euch, mir zu spenden, was ihr entbehrend könnt. Denn ich allein kann diese Kosten nicht mehr stemmen und muß dann für immer verstummen. Damit hätten SIE ihr Ziel erreicht!

    Ich danke Euch allen im voraus und grüße Euch recht herzlich!

    Akif Pirinçci



    https://www.pi-news.net/2021/10/akif...er-knast-ruft/
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  8. #388
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In diesem Land sind die Richter Überzeugungstäter. Vor einiger Zeit wurde ein Deutscher wegen eines Sprengstoffanschlags auf ein Asylheim zu 10 Jahren Haft verurteilt. Der "Sprengstoff" war in Wirklichkeit lediglich ein Kanonenschlag, der frei verkäuflich unter Silvesterfeuerwerk firmiert. Legt ein Moslem Feuer, kommt er dank Migrantenbonus mit einem Fast-Freispruch davon.....


    Über vier Jahre ist die Tat her, die gestern am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verhandelt wurde. Auf der Anklagebank saß Mohammad S., sein Alter ist unklar. Er soll im Spätsommer 2017 versucht haben, das Tibetische Zentrum in Rahlstedt in Brand zu setzen, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Gestern wurde das Urteil gefällt.

    Die Brandattacke ereignete sich in der Nacht des 4. September 2017, von Sonntag auf Montag. Mohammad S. war betrunken. Er machte sich auf dem Weg zum Tibetischen Zentrum in der Hermann-Balk-Straße in Rahlstedt. Bunte Gebetsfahnen hingen an zwei Balkonen, am Dach und an Bäumen. Sie machten deutlich: Es handelt sich hier um ein buddhistisches Gebetshaus. Mohammad S. legte einen in Brandbeschleuniger getränkten Lappen vor die hölzerne Fassade des Gebäudes und zündete ihn an........Mohammad S. sitzt ruhig auf der Anklagebank, tauscht sich mit seinem Dolmetscher aus. Er wirkt wie ein gepflegter, junger Mann. Der gebürtige Pakistaner, der 2013 ohne persönliche Domukente nach Deutschland kam, bereut die Tat. Er bezieht sich auf eine frühere Aussage, die der Richter vorliest. Dem jungen Mann, der sein genaues Alter nicht kenne, tue es sehr Leid, die Tat begannen zu haben. Froh sei er, dass nichts schlimmeres passiert ist. Er sei betrunken gewesen und minderjährig........Nach über vier Jahren wurde nun ein Urteil ausgesprochen. Da das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte Mohammad S. zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, wird er wegen versuchter schwerer Brandstiftung als Jugendlicher zu zehn Arbeitsstunden verurteilt.


    https://www.mopo.de/hamburg/brandans...n-vor-gericht/

    ......das ist Deutschland.
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  9. #389
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Den Thread habe ich damit eröffnet, dass Falschparker gnadenlos verfolgt werden, Migranten aber auf Bewährung davon kommen, selbst wenn sie jemanden totgeschlagen haben. Wer sich die Urteile deutscher Gerichte in diesem Thread durchliest, wird mir bei meiner übertrieben erscheinenden Aussage zustimmen.....


    ER BEKAM ELF STRAFZETTEL
    Falsch geparkt! Jetzt soll ich in den Knast
    Recht haben oder sich im Recht fühlen sind manchmal zwei unterschiedliche Dinge.

    Und deshalb soll Falschparker Bernhard P. (60) nun in den Knast! Denn er hat seine Knöllchen nicht bezahlt – weil er sich im Recht fühlte. ... https://www.bild.de/bild-plus/region...7530.bild.html

    ......GEZ-Verweigerer und Falschparker sind anscheinend die schlimmsten Verbrecher in diesem Land. Betrüger und Lügner kommen ungestraft davon, können sogar Bundeskanzler werden, wie Scholz, der eigentlich ins Gefängnis müsste. Oder diese ganzen islamischen Terroristen, die oft nicht einmal angeklagt werden.
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  10. #390
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Leute wie Louise Neubauer lügen, dass sich die Balken biegen. Rechtliche Konsequenzen hat so etwas nicht. Nimmt ein Journalist für sich die Meinungsfreiheit in Anspruch, kann er ungestraft jede Lüge schreiben oder andere Menschen fertigmachen. Man muss dann nur ein "war ja nur Satire" nachschieben und alles ist gut. Steht so ein Autor aber nicht auf der linken Seite und ist die Person gegen die er sich ausspricht links bis linksextrem wie Neubauer, dann ist die ansonsten so nachsichtige Justiz nicht mehr so freundlich. ....


    Bestsellerautor Akif Pirinçci

    In 16 Wörtern zur Haftstrafe – eines beginnt mit "F..."
    Dem einstigen Bestsellerautor Akif Pirinçci droht Gefängnis: "Fridays for Future"-Aktivistin Luisa Neubauer hat ihn wegen sexueller Beleidigung angezeigt – doch auch durch eine mögliche Verurteilung will er sich nicht bremsen lassen.

    Es waren 16 Wörter und ein Katzen-Emoji, die Akif Pirinçci im Januar 2020 unter ein Posting mit einem Foto von Luisa Neubauer setzte. Weil er die damals 24-jährige Klimaaktivistin damit sexuell beleidigte, steht Pirinçci schon mit einem Bein im Gefängnis. Das Landgericht Bonn hat den einstigen Katzenkrimi-Erfolgsautor zu vier Monaten Haft verurteilt. Pirinçci hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

    Zwar ist die Strafe ohnehin nur zur Bewährung ausgesetzt, der 62-Jährige hat aber offenbar wenig Ehrgeiz, sich zu ändern. "Somit werde ich der erste Schriftsteller in Deutschland sein, der nach dem Zweiten Weltkrieg wegen eines Meinungsdelikts ins Gefängnis kommt", erklärte er danach. Er gedenkt folglich nicht, sich an die Bewährungsauflagen zu halten, sondern will weitermachen wie bisher.

    Es ist die Geschichte des Konflikts zwischen einem älteren Mann, der von der alten Zeit schwärmt, und einer jungen Frau, die sich ewig gestrige vulgäre Herabsetzungen nicht gefallen lässt.

    Hobbys: Linke beleidigen, Frauen nachhecheln
    Pirinçcis 16 Wörter beschäftigen Straf- und Zivilgerichte schon länger. Eines der Wörter fängt mit "F..." an und endet mit "...cken". Es ist in Pirinçcis Welt ein "erotisches" Wort, sagt er.

    Um seine Maßstäbe zu begreifen, hilft eine Beschreibung aus der "Süddeutschen Zeitung" von 2014. Seine beiden Hobbys seien "Linke beleidigen und jungen Frauen hinterherhecheln. Pausen legt er nur ein, wenn er wegen eines anstößigen Eintrags gesperrt wird."

    Das sei nicht falsch, schreibt er t-online in den Antworten auf eine Anfrage.

    Pirinçcis nennt es hingegen "Satire", wenn er mit dem F-Wort ausdrückt, was er gerne mit der jungen Frau machen würde – auch wenn er sich "danach stundenlang "das Klima-Zeugs anhören" müsse. Woran man Satire bei einem zwei Zeilen langen Facebook-Kommentar erkennt? "Meine Generation wusste noch, wie man Satire und Ernst auseinanderhalten soll", sagt er.

    Für Luisa Neubauer war das hingegen eine eindeutige sexuelle Beleidigung. Neubauer versteht sich auch ein wenig als Kämpferin für ein gutes Klima in den sozialen Medien: "Es geht mir vor allem darum aufzuzeigen, wie und dass sich gewehrt werden kann", sagte sie dem "Spiegel". Ihr Anwalt Severin Riemenschneider erklärt t-online: "Sie sieht den Kampf gegen Hass, insbesondere gegen Frauen, als große gesellschaftliche Aufgabe. Eine Geldentschädigung würde sie der Organisation 'Hate Aid' spenden."

    6.000 Euro Schmerzensgeld gefordert
    Die Aktivistin hat den 62-jährigen Autor von Romanen wie "Felidae" angezeigt und bereits im Sommer 2020 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Am Donnerstag wird nun in der Hauptsache verhandelt, es geht dann auch um mindestens 6.000 Euro Schmerzensgeld für Neubauer. Das ist aber nur das Zivilverfahren. Daneben läuft noch das Strafverfahren.

    Neubauer kann "ein Stück weit nachvollziehen, dass Menschen über mich als öffentliche Person quantitativ mehr schreiben und mehr Menschen eine Meinung über mich haben". Sie wolle sich aber nicht mit Ratschlägen abfinden, dass sie "eben ein härteres Fell haben und mal die Zähne zusammenbeißen" müsse. "Dann denke ich mir, um Gottes willen: nein. Es kann nicht das Ziel sein, Empathie zu verlieren und sich das Zuhören abzutrainieren als Reaktion auf ein toxisches und von Hetze geprägtes Online-Umfeld", sagte sie dem "Spiegel".

    Pirinçci glaubt hingegen, dass er das Recht hat, zu schreiben, was er denkt. Als öffentliche Person sei Neubauer "ein Medienclown wie eine schöne Schauspielerin oder ein nerviger X-Promi, der fünfmal täglich in der Zeitung steht". Es sei ja nicht um sie persönlich gegangen, sondern um ihre Funktion, deshalb seien seine Äußerungen keine Beleidigung.

    Sechs Vorstrafen für Äußerungen
    Wenn man ihn fragt, ob er die junge Frau mit seinen Äußerungen nicht entmenschliche oder auf ihren Körper reduziere, dann kontert er: Derartige Begriffe gingen "heute Antifa-Journalisten sehr flott über die Lippen".

    Das ist eine bemerkenswerte Kritik von jemandem, dem strafbare Inhalte offenbar leicht von der Hand gehen. Sechs Mal war er schon vorbestraft für das, was er so von sich gibt. Wegen des Postings zu Neubauer stand er wie erwähnt bereits im Strafverfahren in seiner Heimatstadt Bonn vor dem Amtsgericht: 140 Tagessätze zu je zehn Euro, lautete dort das Urteil in erster Instanz.

    Das Urteil drückt in Zahlen den Absturz des Autors aus, der acht Millionen Bücher allein in Deutschland verkauft hat, die meisten mit Katzenkommissar Francis aus "Felidae". Die Höhe eines Tagessatzes soll einem Dreißigstel des monatlichen Nettoverdienstes entsprechen. Das Gericht ging also von 300 Euro Verdienst im Monat aus. Pirinçci bittet inzwischen um Spenden. "Ich habe mein ganzes Vermögen nur für Anwälte, Gerichtskosten und Geldstrafen verbrannt. Mehr oder weniger. Ich besitze nichts mehr", behauptet er. "Ein klein wenig" werde ihm gespendet, "bewegt sich alles jedoch so im vierstelligen Bereich".

    Bücher nicht mehr in den Regalen
    Aber dass er pleite sei, gab er schon 2015 an. Da war er wegen Volksverhetzung auf einer Pegida-Bühne verurteilt worden. Sogar Pegida distanzierte sich damals. Sein Verlag Random House nahm Pirinçcis Bücher aus den Regalen. Auf der Titelseite einer Boulevardzeitung war sein Foto zu finden, daneben die Schlagzeile "Die Ekelfeder".

    Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn gingen Pirinçci und die Staatsanwaltschaft in Berufung. In zweiter Instanz wurde der Autor im Oktober vor dem Landgericht Bonn zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Neubauer war nicht anwesend. Das Urteil entsprach dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

    Der Vorsitzende Richter gab Pirinçci neben einem Bewährungshelfer offenbar eindringliche Worte mit auf den Weg. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird er bei der nächsten Beleidigung wohl ins Gefängnis müssen. Pirinçci meint dazu: "Der Bewährungshelfer soll mir vermutlich das 'richtige Schreiben' bzw. 'am besten gar nicht mehr schreiben' beibringen". Aber: "Natürlich mache ich weiter." Auch wenn er dann ins Gefängnis müsse.

    "Totalitärer Zeitgeist"
    Er verstehe aber nicht, warum seine Beiträge so genau unter die Lupe genommen und verfolgt würden, sagte er einem YouTuber in einem Interview: "Ganz Deutschland ist doch sowieso grün-links. Sie haben ja gewonnen, sie sitzen in der Regierung." Pirinçcis Lesart seiner Verurteilung ist anscheinend: Da wehrt sich nicht eine junge Frau gegen Herabwürdigung, sondern das System will den kritischen Geist kastrieren. Er behauptet sogar, wenn er links wäre, dürfte er das alles straflos sagen.

    Als er jung gewesen sei, habe man noch alles gedurft, postuliert er. Seit den frühen 2000er-Jahren sei das alles gekippt. Der Autor kritisiert einen angeblichen "totalitären Zeitgeist durch meinungsbildende Institute, die ihre Agenda anhand von Exempeln wie bei mir statuieren wollen und politisch korrekt erscheinen wollende Journalisten".

    Dazu kämen finanzielle Interessen der Anwälte. "Bei so etwas wie bei Luisa Neubauer hätte man sich seinerzeit entschuldigt, und das wäre es dann gewesen", so Pirinçci. Ob er versucht hat, sich bei Neubauer zu entschuldigen, ließ er auf t-online-Anfrage offen.
    Neubauer-Anwalt Riemenschneider hat dafür eine Amtwort: "Eine Entschuldigung wäre tatsächlich ein Weg gewesen, die Angelegenheit anders zu beenden. Aber Herr Pirinçci hat stattdessen in Schreiben nur mit Provokationen gearbeitet." Pirinçci habe sogar Fotos von Neubauer geschickt mit Bemerkungen, seine Äußerung sei doch angesichts der Bilder nachvollziehbar. Der Autor habe keine Einsicht gezeigt, dass es das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Neubauer verletzt, wenn er sie zum bloßen Gegenstand sexueller Fantasien mache. In einem Interview bei YouTube legt Pirinçci sogar nach: "Sie hat keinen Schaden erlitten, im Gegenteil, sie wurde noch mal aufgewertet."

    Gegen das Urteil des Landgerichts hat er Revision eingelegt. Angeblich hat ihn das Verfahren bereits 30.000 Euro gekostet. Bei dem Zivilprozess am Donnerstag mit der Schmerzensgeldforderung von Luisa Neubauer über 6.000 Euro drehe es sich insgesamt um 20.000. Wenn die Gerichte abschließend zu der Ansicht gelangen, dass Pirinçci sexistische Erniedrigung mit Satire verwechselt, dann werden die 16 Wörter richtig teuer.


    https://www.t-online.de/nachrichten/...erurteilt.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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