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  1. #251
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wird tatsächlich mal ein Serienstraftäter zu einer Haftstrafe verurteilt, heißt das noch lange nicht, dass er sie auch antreten oder bis zum Ende absitzen muss. Ein hochgradig krimineller Migrant tanzt den Behörden frech auf der Nase herum und die links-grün durchsetzte Justiz lässt das auch noch zu..............

    KRAWALL-FLÜCHTLING AUS SACHSEN BLEIBT FREI
    Gericht hebt Haftstrafe gegen „King Abode“ auf!

    Dresden – „King Abode“ (22) ist ausreisepflichtig, doch er weiß genau: Nach Libyen kann er nicht abgeschoben werden. Seit 2015 beschäftigt er die Justiz, wurde siebenmal verurteilt. September 2018 kassierte er eine achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung, doch hinter Gittern saß er nie.

    Und das wird vorerst auch so bleiben. Am Mittwoch kippte das Dresdner Landgericht im Berufungsverfahren das Urteil, verwies das Verfahren (soll u.a. einen Fahrgast im Zug gebissen haben) an das Jugendschöffengericht.

    Grund: Seine Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht, nun soll er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
    Dabei gab Mohamed T. – so heißt „King Abode“ wirklich – bei seiner Einreise 2014 nach Deutschland an, 18 Jahre alt zu sein. Sein Geburtsdatum: 4.2.1996.
    In einem Gerichtsverfahren im Oktober 2019 legte er dann plötzlich Unterlagen vor, dass er erst am 4.8.1997 geboren ist. Die Folge: Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, da er bei einigen Taten noch minderjährig war. Für 24 Straftaten (!) gab es am Ende 16 Monate Haft – auf Bewährung.
    Nun deutet vieles darauf hin, dass die aufgehobene Haftstrafe von 2018 ebenfalls in einer Bewährungsstrafe mündet – da er ja nun jünger ist und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden muss.
    Doch die Staatsanwaltschaft wird das Gericht sicher erinnern, dass „King Abode“ sich als Krawall-Flüchtling in Bautzen einen Namen machte, im Internet mit einer Kalaschnikow posierte, das Spezialeinsatzkommando (SEK) ihn vom Dach einer Flüchtlingsunterkunft holen musste und er im Internet Schmählieder gegen die deutsche Polizei rappte.
    https://www.bild.de/regional/dresden...6720.bild.html

    ...die Frage ist aber auch, warum dieser Scheißkerl nach Libyen abgeschoben werden sollte. Er ist ganz klar kein Libyer, sondern stammt aus Schwarz-Afrika. 6 Monate Erzwingungshaft würden seinem Gedächtnis sicher helfen und man könnte ihn in sein wahres Heimatland abschieben

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  2. #252
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Pfleger der niederländischen Resozialisierungsstation für Schimpansen, die aus Familien herausgenommen wurden, die sie nicht artgerecht halten konnte, warnen, dass Schimpansen nicht etwa niedliche Kreaturen sind, sondern Monster, die ihr Gegenüber aus purer Lust zerreißen können.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #253
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    2019 betäubte ein Italiener in Hamburg einen Mann um ihn zu vergewaltigen. Mit Fotos, die er von seinem Opfer machte, versuchte er ihn zu erpressen. Das Opfer ging zur Polizei, der Täter wurde verhaftet. Offenbar kam es nicht zur Anklage oder das Urteil war so milde, dass der Italiener nun einen Mann ermorden konnte........

    Ein Artikel dazu https://www.bild.de/regional/hamburg...8814.bild.html
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  4. #254
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ÜBERFALL AUF ALTENPFLEGERIN
    Messerstecher kommt mit Bewährung davon


    Rostock – „Plötzlich zog dieser Mann ein langes Messer aus dem Ärmel und kam mit Bewegungen des Zustechens auf mich zu“, schilderte das traumatisierte Opfer Doreen T. (42) seine damalige Todesangst vor Gericht.

    Der Täter, Mahamad Abdullahi A. (21) aus Somalia, verließ am Montag als freier Mann den Saal!

    Der abgelehnte und nur geduldete Asylbewerber hatte am 17. Februar 2019 an einer Bushaltestelle in Rostock-Toitenwinkel die Altenpflegerin mit einem Küchenmesser (20 cm lange Klinge) bedroht und ihr die Handtasche geraubt. Er entnahm 60 Euro, den Rest warf er weg. Die Polizei nahm den Afrikaner später fest.
    Konsequenz: U-Haft und eine Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls!

    Vor dem Landgericht gab es zu Prozessbeginn die fast schon übliche „Verständigung“ zwischen den Prozessbeteiligten. Der Deal: Geständnis gegen milde Strafe.

    Folglich zeigte der Somalier, der bei der Polizei die Tat noch bestritten hatte, nun Reue, räumte alles ein und entschuldigte sich.

    Als Motiv für seine Tat gab er gestern an, er hätte kein Geld gehabt und sei psychisch angeschlagen gewesen – wegen der schlimmen Erfahrungen seiner Flucht im Schlauchboot.

    Das Urteil des Landgerichtes nach Jugendstrafrecht: Nur 20 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Gerichtskosten fallen dem Staat zu.
    Das Opfer kann das milde Urteil nicht verstehen. Doreen T. zu BILD: „Gerecht wäre eine Haftstrafe gewesen. Ich bin wütend und fühle mich so, als ob man an mich und meine Folgeschäden gar nicht gedacht hat. Seit anderthalb Jahren bin ich in psychologischer Behandlung. Die Tat kommt immer wieder hoch. Das Urteil ist eher negativ für meinen Behandlungsverlauf und hilft mir nicht wirklich in der Verarbeitung des Geschehens.“

    Doreen T. war früher selbst in der Flüchtlingsarbeit tätig. Heute sagt sie: „Ich habe meine Lehren gezogen und bin sehr vorsichtig geworden!"

    https://www.bild.de/regional/mecklen...6188.bild.html

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  5. #255
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    ÜBERFALL AUF ALTENPFLEGERIN
    Messerstecher kommt mit Bewährung davon


    Rostock – „Plötzlich zog dieser Mann ein langes Messer aus dem Ärmel und kam mit Bewegungen des Zustechens auf mich zu“, schilderte das traumatisierte Opfer Doreen T. (42) seine damalige Todesangst vor Gericht.

    Der Täter, Mahamad Abdullahi A. (21) aus Somalia, verließ am Montag als freier Mann den Saal!

    Der abgelehnte und nur geduldete Asylbewerber hatte am 17. Februar 2019 an einer Bushaltestelle in Rostock-Toitenwinkel die Altenpflegerin mit einem Küchenmesser (20 cm lange Klinge) bedroht und ihr die Handtasche geraubt. Er entnahm 60 Euro, den Rest warf er weg. Die Polizei nahm den Afrikaner später fest.
    Konsequenz: U-Haft und eine Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls!

    Vor dem Landgericht gab es zu Prozessbeginn die fast schon übliche „Verständigung“ zwischen den Prozessbeteiligten. Der Deal: Geständnis gegen milde Strafe.

    Folglich zeigte der Somalier, der bei der Polizei die Tat noch bestritten hatte, nun Reue, räumte alles ein und entschuldigte sich.

    Als Motiv für seine Tat gab er gestern an, er hätte kein Geld gehabt und sei psychisch angeschlagen gewesen – wegen der schlimmen Erfahrungen seiner Flucht im Schlauchboot.

    Das Urteil des Landgerichtes nach Jugendstrafrecht: Nur 20 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Gerichtskosten fallen dem Staat zu.
    Das Opfer kann das milde Urteil nicht verstehen. Doreen T. zu BILD: „Gerecht wäre eine Haftstrafe gewesen. Ich bin wütend und fühle mich so, als ob man an mich und meine Folgeschäden gar nicht gedacht hat. Seit anderthalb Jahren bin ich in psychologischer Behandlung. Die Tat kommt immer wieder hoch. Das Urteil ist eher negativ für meinen Behandlungsverlauf und hilft mir nicht wirklich in der Verarbeitung des Geschehens.“

    Doreen T. war früher selbst in der Flüchtlingsarbeit tätig. Heute sagt sie: „Ich habe meine Lehren gezogen und bin sehr vorsichtig geworden!"

    https://www.bild.de/regional/mecklen...6188.bild.html

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    Hat aber einen schicken Anzug an, der Herr Mahamad Abdullahi...
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #256
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vor dem Landgericht gab es zu Prozessbeginn die fast schon übliche „Verständigung“ zwischen den Prozessbeteiligten. Der Deal: Geständnis gegen milde Strafe.

    Folglich zeigte der Somalier, der bei der Polizei die Tat noch bestritten hatte, nun Reue, räumte alles ein und entschuldigte sich.
    Wer sich an einem „Deal" beteiligt macht sich eigentlich mitschuldig. Aber unsere Justiz hat anscheinend schon lange aufgegeben, „Recht" zu sprechen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #257
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Klar! Er hat "Reue gezeigt" und "sich entschuldigt"! Das hat er tooootal ernst gemeint! Echt! Und ja, ich kriege beim Schlauchbootfahren auch immer psychische Probleme und muss mich danach dann ganz arg zusammenreißen, um keine Frau mit einem Schlachtermesser in der Hand zu berauben! Also vollstes Verständnis meinerseits! Die Frau sollte sich schämen, den armen, traumatisierten Flüchtling überhaupt angezeigt zu haben!

    Ein Wunder, dass sie die Gerichtskosten nicht noch dem Opfer aufgebrummt haben!
    "...und dann gewinnst Du!"

  8. #258
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Clan-Chef Issa Remmo vor Gericht freigesprochen


    Berlin – Kein großer Bahnhof am Dienstag für Issa Rammo (53) vor dem Amtsgericht in Berlin-Tiergarten. Nur Sohn Yasin begleitete ihn. Auch der Zuschauerraum fast leer. Es ging ja auch „nur“ um ein kleines Ding: „Halt die Fresse! Halt’s Maul!“ soll der Clan-Chef bei einer Verkehrskontrolle einem Polizisten entgegengeschleudert haben. Und dafür, weil er zum ersten Prozesstermin nicht erschienen war, 750 Euro per Strafbefehl zahlen.

    Doch der gelernte Automechaniker (Libanese, verheiratet, 12 Kinder, 4 Enkel, 20-Stunden-Job in einer Firma „die was mit Auto zu tun hat“) fühlt sich unschuldig, legte Einspruch ein. „Ich komme nicht wegen der 750 Euro. Aber ich habe nicht beleidigt. Ich habe Respekt vor der Polizei.“

    10. April 2019 gegen 9 Uhr: Issa Rammo ist mit seinen drei Söhnen Yasin, Mohammed und Mussa auf dem Weg zum Gericht, um einem vierten Sohn in dessen Prozess moralischen Beistand zu geben.

    Rammo: „Es war Stau, wir waren spät dran.“ Yasin hinterm Lenkrad des Audi drückte auf die Tube. Er fuhr zu schnell, schnitt andere Fahrzeuge … fanden zwei Polizisten, die in dem Neuköllner Kiez gerade einen Unfall aufgenommen hatten, ihn mit Blaulicht verfolgten und in der Biebricher Straße stoppen konnten.+
    „Die vier Männer im Auto. Mir war die Situation irgendwie suspekt“, erinnert sich Polizist Karl E. (31). „Hände sichtbar!“ habe er sie deshalb aufgefordert. Als der Angeklagte stattdessen hinterm Rücken am Hosenbund fummelte, habe er seine Waffe gezogen. Dann seien alle, bis auf den Fahrer auch noch ausgestiegen und pöbelten.
    „Mussa mischte sich ein, war respektlos dem Polizisten gegenüber“, gab Vater Issa zu. „Das regte mich auf. Ich beschimpfte ihn.“ Neben vielen anderen Worten seien auch die angeklagten gefallen. Dass er den Polizisten dabei ansah? „Klar, wegen der Waffe. Ich ließ sie nicht aus den Augen.“ Auch der Beamte konnte nicht ausschließen, dass die Worte nicht ihm galten.

    Der Angeklagte grinste zufrieden: Alles ein Missverständnis. Und seine Drohung: „Du legst dich mit dem Teufel an“? Ein Hörfehler........Die Staatsanwältin glaubte nicht an die Unschuld des Angeklagten, erhöhte ihre Strafforderung sogar auf 5000 Euro (50 Tagessätze à 100 Euro). „Bei zwei Wahlverteidigern – da muss es mehr Geld bei ihm geben.“

    Doch die Richterin verkündete kurz darauf: „Freispruch.“ Dass der Angeklagte mit den Worten den Sohn zur Räson bringen wollte, könne sie nicht zweifelsfrei ausschließen.

    „Ich danke für diese Gerechtigkeit, Frau Richterin“, kommentierte der Clan-Chef den Sieg und zwinkerte mit einem Auge seinem Sohn zu.

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


    https://www.bild.de/regional/berlin/...0854.bild.html
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  9. #259
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nur noch lachhaft! Aber vielleicht hat der Clanchef der Richterin im Vorfeld zukommen lassen, dass er wisse, wo ihr Haus wohnt!
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #260
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    .............Gerald, ein stadtbekannter rechter Kleinkrimineller, wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt für eine Brandstiftung an einem Imbiss, die er nicht begangen hatte. Er lag zur fraglichen Zeit zu Hause in seinem Bett. Seine Mutter konnte das bezeugen, aber der Richter fand es gewichtiger, dass eine Postbotin nicht zwei Brandstifter am Tatort gesehen haben wollte, sondern schemenhaft einen Dritten. Weil Geralds Kumpel, mit denen er den frühen Abend verbracht hatte, die Täter waren, wurde auch er verhaftet und verurteilt. Erst nach vier Jahren gab es am Landgericht Frankfurt/Oder ein Wiederaufnahmeverfahren, das erste im Land Brandenburg nach 2200 abgelehnten Anträgen, in dem Gerald freigesprochen wurde. Wurde ein Justizirrtum korrigiert? Meinhardt zweifelt, ob es das trifft. Der Richter, der Gerald verurteilte, war vorher zweimal öffentlich wegen angeblich zu milder Urteile gegen rechte Jugendliche angegriffen worden. Es handelte sich also eher um Beflissenheit, Beeinflussbarkeit, Zweifelsverdrängung. Aber was ist ein Rechtsstaat noch wert, der seinen Prinzipien nicht mehr folgt und sich sein Vorgehen von Meinungsmache diktieren lässt?.......

    https://www.reitschuster.de/post/die...ider-packt-aus
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