Baum-Darstellung
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16.03.2024, 12:39 #11
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Richterinnen neigen bei männlichen Angeklagten - die aus dem Ausland stammen - sehr oft zu ungerechtfertigter Milde. Und liest man sich den Artikel durch, dürfte die Verfasserin eine Frau sein, die wie die Richterin mit dem Unterleib gedacht hat. Es geht hier um einen Serienstraftäter, einen Gewalttäter und nicht, wie im Artikel zu lesen, um einen sympathischen Angeklagten....
Junger Syrer bekommt vom Amtsgericht Döbeln eine allerletzte Chance
Der Familienvater ist vorm Amtsgericht Döbeln wegen Körperverletzung angeklagt. Warum das Urteil hätte anders ausfallen können.
Döbeln. Der 24-jährige Syrer macht einen reumütigen Eindruck, wie er auf der Anklagebank sitzt, zwischen seinem Anwalt und einem Dolmetscher.
Seine aus der Region Döbeln stammende Ehefrau und sein gut einjähriges Kind befinden sich im Zuschauerraum, zudem ein Begleiter.
Fast sympathisch wirkt der Chemnitzer in diesem Moment und auch, als er dem Gericht unter Vorsitz von Richterin Anne Mertens seine Sicht der Dinge erläutert, die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden.
Körperverletzung in zwei Fällen
Die unterstellt dem Angeklagten, am 25. August 2023 nach dem Besuch einer Trauerfeier eine Person mit der Faust und Fußtritten angegriffen und eine weitere Person, die dazwischenging, geschlagen zu haben.
Aus besonderem öffentlichen Interesse sah die Staatsanwaltschaft die Verfolgung von Amts wegen, aufgrund der Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen geboten.
Der Angeklagte bemühte sich, seine Aussagen zur Tat in Deutsch zu treffen. So erklärte er, dass einer der Geschädigten seine Frau zwei Wochen vorher, am Todestag seines Schwagers, „angegangen hätte“.
Es wäre wohl um eine Tätowierung an der Hand der jungen Frau gegangen. Er hätte das nicht ertragen. An so einem Tag würde man so etwas nicht tun, sagte der Angeklagte, der den Geschädigten nach der Trauerfeier vor einem Döbelner Bestattungshaus zur Rede stellen wollte.
Ärger beginnt nach Trauerfeier
Dort hätte er ihn geschubst und versucht, zu treten. Auch dessen Begleiter, der schlichtend eingreifen wollte, bekam etwas ab. Die ganze Geschichte wäre nach nicht einmal einer Minute vorbei gewesen, denn der Vater seiner Frau kam schlichtend hinzu.
Diese musste zwischenzeitlich das Gericht verlassen, weil sie sich bereiterklärt hatte, als Zeugin auszusagen. Allerdings machte sie später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Der Versuch, sich bei den geschädigten Deutschen zu entschuldigen, wäre dann fehlgeschlagen, so der Syrer. Diese hatten nicht auf die Kontaktaufnahme reagiert, sondern bereits im Anschluss an das Geschehen nach der Trauerfeier umgehend Strafanzeige bei der Polizei gestellt.
In etwa ähnlich schilderten die jungen Männer aus Döbeln und Hartha das Geschehen auf dem Vorplatz des Bestattungshauses.
„Ich bin nach einer OP zwei Stunden vorher erst aus dem Krankenhaus entlassen worden, stand unter Medikamenten und hatte deshalb keine Schmerzen wegen des Schlages in die Rippengegend“, sagte der zur Hilfe geeilte Döbelner.
Der Harthaer trug dagegen ein Hämatom in der Armbeuge davon, dass je nach Zeugenaussage von einem intensiven Halten oder einem Fußtritt herrührte. Auch die Uhr des Geschädigten wäre bei der „Schubserei“ kaputtgegangen.
„Ich entschuldige mich, es tut mir leid“, versuchte der Angeklagte, mit dem Geschädigten zu kommunizieren, bevor dieser den Gerichtssaal verließ. Eine weitere Zeugin stützte die Aussage der beiden Geschädigten.
Lange Liste an Vergehen
Spürbar nervöser wurde der Angeklagte spätestens, als seine Einträge aus dem Bundeszentralregister vorgelesen wurden. In dem standen immerhin zwölf, beginnend von unerlaubter Einreise über Diebstahl, gefährlicher und versuchter Körperverletzung, Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Führerschein oder auch verbotener Waffenbesitz.
Der letzte Eintrag stammte aus dem Jahr 2022 wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren nach sich zog.
Die Staatsanwaltschaft sah die Tatvorwürfe vollumfänglich bestätigt, wertete die Einlassung des Angeklagten, das familiäre Umfeld und einen Minijob als Kellner positiv für den Bewährungsbrecher.
„Es ist eine allerletzte Chance“, so die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung forderte. Die Verteidigung sah die Tat am unteren Rand und argumentierte ebenfalls für Bewährung.
„Ich weiß, es war nicht richtig, ich habe mich entschuldigt. Ich habe ein wunderschönes Kind. So etwas wird nicht noch einmal vorkommen“, so der Syrer in seinem Schlusswort.
Tatvorwürfe erwiesen
Richterin Anne Mertens sah die Tatvorwürfe ebenfalls als erwiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, die Übernahme der Verfahrenskosten sowie die Ableistung von 80 sozialen Arbeitsstunden.
Mit ungläubiger Mine versuchte der Angeklagte nun, wegen der drei Jahre Bewährung mit der Vorsitzenden zu feilschen, da er Angst um seinen Aufenthaltstitel hätte.
Diese ließ sich verständlicherweise nicht auf die Diskussion ein und erklärte: „Das hätten Sie sich überlegen müssen, bevor sie in der Bewährungszeit wieder straffällig geworden sind.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...89257536&ei=39
.....ein elender Verbrecher aber soooooo sympathisch.
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Das Amtsgericht Riesaer verurteilte Iraker wegen Missbrauchs von Elfjährigem
Ein Vorfall in einem Dönerimbiss in Strehla hatte den Asylbewerber auf die Anklagebank gebracht. Warum das Gericht milde urteilt.
Riesa/Strehla. Das Riesaer Amtsgericht hat einen 43 Jahre alten Mann irakischer Herkunft wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.
Nach mehrstündiger Hauptverhandlung sah das Schöffengericht um den Vorsitzenden Herbert Zapf als erwiesen, dass der Mann am Neujahrsnachmittag 2023 einem damals elfjährigen Jungen in einem Strehlaer Dönerimbiss zwei Zungenküsse gegeben hatte.
Der Vorfall hatte nach Bekanntwerden im Vorjahr durchaus Wellen geschlagen: Der Betreiber des Strehlaer Dönerimbisses sah sich Anfeindungen ausgesetzt.
Begegnung am Busbahnhof
Im jetzigen Strafprozess wurde die Sache nun aufgearbeitet. In der Verhandlung hatte der Angeklagte den gegen ihn erhobenen Vorwurf bestritten und behauptet, der damals elfjährige Junge habe ihn umarmt. Der heute Zwölfjährige sagte indes aus, dass der Mann ihn geküsst hatte. Beide hatten sich allein in dem Strehlaer Imbiss befunden.
Begegnet waren sie einander an jenem Tag am Riesaer Busbahnhof. Der Asylbewerber und der Junge kannten sich offenbar bereits vom Sehen, da der Iraker im Dönerimbiss seines Bruders in Strehla in der Vergangenheit ausgeholfen hatte und der Junge dort Kunde gewesen war.
Wer von beiden wen am Busbahnhof angesprochen hatte, dazu machten der Iraker und der Junge unterschiedliche Angaben. Unstrittig blieb, dass beide an dem Nachmittag gemeinsam im Bus nach Strehla fuhren, wo sie ausstieg und in den eigentlich an dem Tag geschlossenen Dönerimbiss gegangen waren. Während der Angeklagte deutlich machte, dass der Junge mit ihm dorthin gewollt habe, machte der heutige Zwölfjährige deutlich, dass der Iraker ihm etwas zu trinken versprochen habe.
Kumpels ermuntern zur Anzeige
Als der Junge im Imbiss eine Limo getrunken hatte und gehen wollte, habe der Iraker ihn umarmt und dann kurz mit der Zunge geküsst. Den Imbiss konnte der Junge aber anschließend noch verlassen. Nachdem er zwei per Handy kontaktierte Kumpels in der Nähe traf und ihnen die Sache erzählt hatte, ermunterten die ihn, die Polizei zu rufen. Beamte nahmen den Iraker wenig später vorläufig in dem Dönerimbiss-Fest auf.
Im Prozess versuchte der Verteidiger des Irakers, Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Jungen zu säen. Er führte dazu unter anderem Videoaufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Dönerimbiss vor, die den Jungen nur wenige Tage nach dem angeklagten Vorfall mit Freunden dort zeigten.
Denkwürdige Geste
Die Unbeschwertheit des Jungen wertete der Anwalt als Indiz, dass etwas an den Aussagen des Kindes nicht stimmt. Der Verteidiger führte weitere Aufnahmen vor, die den Vater des Jungen zeigten, der sich einige Wochen nach dem Vorfall beim Dönerimbiss-Inhaber für die „Lügengeschichten“ seines Sohnes entschuldigte. Allerdings haben der Junge und sein Vater so gut wie keinen Kontakt, wie in der Verhandlung deutlich wurde.
Vorsitzender Herbert Zapf machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass das Schöffengericht dem Siebtklässler glaubte. Mehrere Deuten darauf hin, dass man es mit einem durchaus intelligenten Jungen zu tun habe, der auch keinen Belastungsseifer gezeigt habe, so der Richter. So wertete das Gericht das Auftauchen des Jungen im Imbiss und mehrere Detailschilderungen von ihm geradezu als Beweis, dass es sich nicht um einen erfundenen Vorfall handelt. Auch Aussagen der zwei Kumpels des Jungen (heute 10 und 15 Jahre), wonach ihr Freund beim Treffen nach dem Vorfall mitgenommen gewirkt hatte, sprachen nach Ansicht des Gerichts für die Vorwürfe.
Kritik am Gesetzgeber
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem, dass von einer sehr kurzen Missbrauchshandlung ausgegangen sei. Der Mann hatte dem Jungen nach Überzeugung des Gerichts auch nicht verwehrt, den verschlossenen Imbiss zu verlassen. Auch sei der Iraker, der nach eigenen Angaben in seinem Herkunftsland selbst einen elfjährigen Sohn habe, bislang in Deutschland nicht strafrechtlich aufgefallen.
Laut Richter Zapf erfüllt der Zungenkuss zwar rechtlich gesehen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern, weshalb der Schuldspruch inklusive Mindeststrafe im Verfahren die Folge sein muss. Man sieht aber in dem Geschehen „die unterste Untergrenze“ und bedaure, dass der Gesetzgeber keinen minderschweren Fall vorsehe, der die Möglichkeit gebe, die Wertigkeit des Vorfalls besser einzuordnen.
Das Urteil war zu Prozessende noch nicht rechtskräftig.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...02f938b3&ei=33Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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