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  1. #331
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    >Er wird beschuldigt, seine schwangere Ex-Freundin mit 60 Messerstichen getötet zu haben

    60 Messerstiche- das ist Mord, das ist abschlachten.

    Bei EINEM Stich könnte ein wohlwollender Richter meinetwegen auf Affekt, ist ins Messer gelaufen etc prädieren und da einen Todschlag draus machen aber doch nicht bei verdammten SECHZIG Messerstichen ! Nehmt Euch mal ein Küchenmesser und sticht 60 mal in die Luft - nur um mal ein Gefühl davon zu bekommen, wie viele Stiche 60 Messerstiche sind - wie lang das abschlachten gedauert haben muß.

    Ein Richter der so Recht spricht, der gehört zumindest aus dem Amt.

  2. #332
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Weil sie gegen Masken vor Gericht ging: Familienrichter verhängt 18.654 Euro „Strafgebühr“ gegen alleinerziehende Mutter
    Schock-Beschluss in Leipzig
    Das Imperium schlägt zurück. So könnte die Überschrift lauten über einen schockierenden Beschluss des Familiengerichtes Leipzig. Was ist passiert?

    Ermutigt durch die Entscheidungen der Amtsgerichte Weimar (Az. 9 F 148/21 vom 08.04.2021) und Weilheim (Az. 2 F 192/21 vom 13.04.2021) zur Maskenpflicht an Schulen – Reitschuster.de berichtete – hatte eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern Gleiches beim Amtsgericht Leipzig angeregt. Ihre Kinder litten unter der Maske und eines bekam Ausschläge. Die Mutter verband ihre Anregung an das Gericht damit, vorläufige Anordnungen in Betracht zu ziehen, falls eine zeitnahe Entscheidung zur Hauptsache nicht möglich sei. Dazu nahm die Leipzigerin einen Anwalt zu Hilfe.

    Antrag wird abgebügelt
    Das Leipziger Familiengericht erteilte den Hinweis, dass der Antrag keinerlei Erfolgsaussicht hätte. Mit den im § 1666 Abs. 4 BGB angesprochenen Dritten seien lediglich natürliche Personen gemeint, aber nicht der Staat als „Wächter des Kindeswohls“. Aber genau dies hatten die Gerichte in Weimar und Weilheim anders gesehen. Damit setzte sich der Richter inhaltlich jedoch nicht auseinander. Mit keinem Wort.

    Unter dem Aktenzeichen Az. 335 F 1187/21 erging am 15. April 2021 ein Beschluss des zuständigen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Der Beschluss bedeutet für die alleinerziehende Mutter eine Katastrophe.

    Willkürliche Festsetzung von Gebühren
    Der erste Schock: Das Gericht setzte den Gegenstandswert für die „Anregung“ der Mutter auf 250.000 Euro fest. Das bedeutet: Sie muss 6.951 Euro Gerichtskosten zahlen.
    Die abenteuerlichen Berechnungsmethoden des Richters sollte man sich genau durchlesen, sonst glaubt man es wirklich nicht:
    An den beiden Schulen, in welche die Kinder der alleinerziehenden Mutter gehen, sind insgesamt 1.030 Schüler. Für jeden Schüler nahm das Gericht den sogenannten Regelstreitwert von 4.000 Euro an und ermittelte durch Multiplikation einen Gesamtwert von 4.120.000 Euro (in Worten: viermillioneneinhundertzwanzigtausend), den es großzügig auf 2.060.000 Euro halbierte. Das wären dann weitere 30.711 Euro Gerichtskosten für die Mutter. Die haarsträubenden Berechnungen kann jeder im beigefügten Beschluss nachlesen.

    Russische Verhältnisse am Leipziger Familiengericht?
    Einen Tag später, am 16. April 2021, fiel dem Gericht offenbar plötzlich ein, dass es mit seinen utopischen Berechnungsergebnissen zu weit gegangen sein könnte. Denn das deutsche Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sieht Obergrenzen des Gegenstandswertes vor, wobei der Verfahrenswert unter Berücksichtigung des Einzelfalls wie auch der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Inwieweit das Gericht hier Ermessen ausgeübt haben will, bleibt unklar. Analog zu russischen Gerichten, wo Haftstrafen für Oppositionelle mal schnell ein paar Jahre rauf- oder runtergehen können und niemand so recht weiß, wie solche „Schwankungen“ zustande kommen, änderte der Leipziger Familienrichter den Gegenstandswert von 4.120.000 Euro auf „nur noch“ 500.000 Euro. Das bedeutet aber immer noch 11.703 Euro zu zahlende Gerichtskosten für die alleinerziehende Mutter. Diese kommen zu den 6.951 Euro aus der abgelehnten Anregung hinzu. Die Leipzigerin hat jetzt Gerichtskosten in Höhe von 18.654 Euro am Hals. Sie steht seitdem unter Schock.

    'Strafgebühr' soll Mutter unter Druck setzen und Anwälte auf Linie bringen
    Die „Strafgebühr“ im Leipziger Beschluss soll nicht nur ein Warnsignal an die Antragstellerin sein, das Gericht nicht mit Anträgen „zu belästigen“, um Kinder von der Maskenpflicht zu befreien. Der Beschluss ist gleichzeitig auch ein stillschweigender Hinweis an den anwaltlichen Vertreter: Nimm den Antrag gefälligst zurück, dann reduzieren sich wenigstens die 11.703 Euro auf 3.901 Euro. Hier beging das Gericht absichtlich rechtliche Fehler, um die alleinerziehende Mutter mit gigantischen Gerichtskosten unter Druck zu setzen, die sie wie die meisten alleinerziehenden Mütter im Leben nicht bezahlen könnte.

    Offene Drohung durch den Familienrichter
    Zudem kündigte das Gericht an, von Amts wegen umgekehrt ein Verfahren gegen die Mutter einzuleiten, die nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, für das Kindeswohl richtige Erziehungsentscheidungen zu treffen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen lassen wollte. Herauskommen kann dabei im milderen Falle, dass sich die Mutter mit den Kindern jede Woche beim Jugendamt vorstellen muss, im schlimmeren Falle, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird.
    Es ist eben die Frage, was dem Kindeswohl dient. Nach Auffassung der Mutter laufen die Kinder besser ohne Gesichtsmaske herum, die nach Auffassung des Gerichts dagegen im Interesse des Kindeswohls unverzichtbar ist.

    Der Beschluss soll andere Antragsteller offenbar abschrecken
    Dem chinesischen Kommunisten Mao Tse-tung wird der Satz zugeschrieben: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ In diesem Licht könnte man nun auch den Beschluss des Leipziger Familienrichters sehen. Nach Auffassung der Mutter darf man wegen einer solchen Rechtsfrage (Maskentragen von Kindern) legitim vor Gericht ziehen, nach Auffassung des Gerichts lässt diese Ansicht eine schwerwiegende charakterliche Uneignung der Mutter erkennen. Egal, wie man aber über diese Fragen denkt: § 1666 BGB verschafft dem Familienrichter den Hebel, seine Ansicht über die Ansicht der Mutter zu stellen.

    Bye Bye Rechtsstaat
    Jeder, der im Familienrecht unterwegs ist, weiß, dass sich Richter in der Regel immer am Kindeswohl orientieren. Das jeweilige Familiengericht strebt eigentlich immer tragfähige Lösungen an, die im Idealfall von den Eltern selbst kommen können und die sich das Gericht dann zu eigen macht, ohne schwierige Entscheidungsfindungen oder Einholen von Gutachten etc.
    Doch der mehr als fragwürdige Leipziger Beschluss ist ein erschreckendes Symbol dafür, wie weit sich die Justiz in Deutschland bereits von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernt hat. Anstatt sich inhaltlich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, „bedroht“ das Gericht über einen exorbitanten Kostenbeschluss die Antragstellerin. Wer glaubt da noch an die Unabhängigkeit dieses Richters, eines promovierten Juristen und Honorarprofessors?

    Andere Eltern werden den Beschluss als Warnung auffassen nach dem richterlichen Motto: Seht euch vor! Wagt es ja nicht zu klagen! Wenn ihr aufmuckt, nehmen wir euch die Kinder weg!

    Immer mehr Rechtsanwälte bundesweit erhalten Kenntnis vom Leipziger Schock-Beschluss. Nicht wenige betrachten den Vorgang als einen Skandal und Machtmissbrauch.

    Rechtsprechung am Familiengericht Leipzig im Jahre 2021. Es sind solche Entscheidungen der Justiz, aus denen immer mehr Bürger den Schluss ziehen, dass der Rechtsstaat weiter erodiert.

    https://reitschuster.de/wp-content/u...mG_Leipzig.pdf



    https://reitschuster.de/post/schock-...ter-verhaengt/
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  3. #333
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Alle Indizien sprechen gegen den Syrer, aber der Migrantenbonus hilft auch hier.......

    Vater von Mord an Mezgin (†16) freigesprochen
    Aber für Mordversuch an ihrem Freund muss er in den Knast

    Fast vier Jahre nach dem Verschwinden der syrischen Geflüchteten Mezgin (†16) sprach Richter Sebastian Geis am Donnerstag (22. April) um 15 Uhr ihren Vater Hashem N. (46) vom Mordverdacht frei: „Im Zweifel für den Angeklagten!“ Dabei war nach dem sechswöchigen Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg allen Beobachtern klar, dass niemand der lebenslustigen Schülerin mehr das Lebensrecht abgesprochen hatte als ihr eigener Vater.

    „In Syrien würden solche Frauen nicht lange überleben“, sagte der Angeklagte laut Zeugen über die sexy Kleidung seiner Tochter und den 23-jährigen Freund, der Mezgin angeblich entjungfert hatte.

    Am 4. Mai 2017 sagte Hashem N. seiner Frau, er hole Mezgin von der Berufsschule in Aschaffenburg ab. Um 11.20 Uhr wurde sie zuletzt von ihrer Lehrerin gesehen, eine Whatsapp-Nachricht einer Freundin von 11.37 Uhr las sie schon nicht mehr. Am selben Abend erstattete ihr Vater Vermisstenanzeige. Laut Aussagen der aufnehmenden Beamten wirkte er unbekümmert – in den Tagen darauf versuchte er kein einziges Mal, seine Tochter auf dem Handy anzurufen.
    Die Polizei kannte da längst die gewalttätige Vorgeschichte des Mannes, der in Syrien laut Zeugenaussagen schon gemordet haben soll: Am 17. Mai 2017 sollte er sich wegen Misshandlung seiner Tochter vor dem Amtsgericht Aschaffenburg verantworten. Sachbearbeiter des Vermisstenfalls Mezgin wurde ausgerechnet KHK Jörg Albert (44). Der sagte im Prozess aus: „Ein Jahr zu.vor vernahm ich Mezgin, weil sie von ihrem Vater misshan.delt worden war. Sie sagte, sie will nicht in ihre Familie zurück. Wenn ihr Vater erfah.re, wo sie ist, bringe er sie um.“
    Trotzdem kam es zu einer Reihe von Pannen, die vier Jahre später nun zum Freispruch des Vaters führten: Die Standort-Daten seines Handys konnten nicht mehr ausgelesen werden. Sein Sohn Abdallahed (damals 13) führte die Kripo an der Nase herum, sagte erst, er wisse nicht, was mit seiner Halbschwester geschehen sei, sagte dann aber, er sei von ihm zum Erstechen Mezgins gezwungen worden.

    Allerdings: Als ein Spaziergänger am 9. Dezember 2017 zufällig im Wald bei Haibach Mezgins verweste Leiche in einem Betonschacht fand, waren keine Einstiche und auch sonst keine Todesursache feststellbar. Die Wohnung der Familie N. war nur 650 Meter vom Betonschacht entfernt, Zeugen hatten Hashem am Fundort spazieren gehen sehen – und selbst seine Frau sagte der Kripo nun: „Ich traue ihm die Tat zu.“
    Hashem N. hatte sich zu diesem Zeitpunkt längst in die Türkei abgesetzt: Nachdem er wegen Misshandlung Mezgins zu neun Monaten Haft verurteilt worden war, sollte er am 2. Juni 2018 in der JVA erscheinen. Ein Kommissar hatte ihm zuvor wegen drohender Fluchtgefahr noch den Reisepass abgenommen, hörte aber am Telefon mit, wie sich Hashem N. über sein Abtauchen unterhielt und zu Mezgins Schicksal sagte: „Sie ist so verschwunden wie Salz im kochenden Wasser.“
    Am Morgen des 2. Juni noch lockte Hashem N. den Freund Mezgins, Sheko R. (23), in den Floßhafen am Main und stach ihm ein Messer in den Hals. Danach verschwand er – und versicherte in einem Telefonat mit BILD aus Istanbul, er habe mit dem Verschwinden seiner Tochter nichts zu tun.

    Bis Oktober 2020 dauerte es dann noch, bis die Zielfahnder Hashem N. nach Deutschland zurückbringen konnten. Doch allzu lange wird er hier nicht mehr in Haft bleiben müssen: Lediglich für den Mordversuch an Sheko R. verurteilten ihn die Richter am Mittwoch zu acht Jahren und neun Monaten Haft. Wegen der Haftbedingungen in der Türkei wird ihm das Jahr in der Zelle dort doppelt angerechnet. Zudem muss Hashem N. 6000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. Staatsanwalt Jürgen Bundschuh zu dem unbefriedigenden Prozessausgang: „Der Rechtsstaat muss das aushalten.“

    https://www.bild.de/regional/muenche...2870.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #334
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Zauberkünstler Ja Rouven wurde in den USA wegen Besitz von Kinderpornografie zu 20 Jahren Haft und 500000 Dollar Geldstrafe verurteilt. Nun stand der ehemalige Fußballnationalspieler Metzelder wegen dem gleichen Delikt vor Gericht und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.........

    URTEIL IM KINDERPORNO-PROZESS
    Metzelder kommt mit Bewährung davon
    Düsseldorf – Das Urteil ist gefallen. Christoph Metzelder (40) kommt im Kinderporno-Prozess mit zehn Monaten auf Bewährung davon. Richterin Astrid Stammerjohann verkündete das Strafmaß gegen den Fußball-Vizeweltmeister von 2002 am Donnerstagnachmittag.

    Er muss jetzt zwei Jahre straffrei bleiben und jeden Wohnortwechsel dem Amtsgericht melden.
    Das Amtsgericht Düsseldorf sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass Metzelder in 26 Fällen Kinderporno-Dateien über WhatsApp weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.

    Auf den Aufnahmen zu sehen: kleine Mädchen, keine zehn Jahre alt, die Opfer schweren sexuell Missbrauchs werden.

    Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Zudem habe er die Kinderporno-Dateien ihm bekannte Frauen geschickt, bei denen er davon ausging, dass sie sie nicht weiterleiten.

    https://www.bild.de/regional/duessel...3996.bild.html
    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


    Was soll man dazu noch sagen?


    VIETNAMESE TÖTETE ZWEI MÄNNER
    Freispruch für verurteilten Doppelkiller

    Chemnitz/Prag – Freispruch für einen verurteilten Killer! Die Tat ist für die Richter zu alt und nicht „mordwürdig“ ...

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag Quoc Hung N. (53) freigesprochen! Der Vietnamese tötete 1995 in Chemnitz zwei Konkurrenten (16, 22 / Brüder) im Streit um die Vorherrschaft in der sächsischen Zigarettenmafia auf brutalste Art und Weise.

    Weil der Killer direkt nach der Tat mit neuer Identität in Prag untergetaucht war und erst 24 Jahre später aufgespürt wurde, kam es erst im August 2020 zum Prozess. Das Chemnitzer Landgericht befand ihn jedoch „nur“ des Todschlages für schuldig und verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft.
    Doch nur wenige Tage danach kam der Vietnamesen-Killer bereits wieder frei und durfte unbehelligt in seine neue Heimat nach Prag ausreisen. Denn Totschlag verjährt in Deutschland nach 20 Jahren. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Freispruch am Donnerstag, folgte damit der Revision des Angeklagten.

    Die Revision der Chemnitzer Staatsanwaltschaft wurde gleichzeitig verworfen. Staatsanwalt Stephan Buzkies (51) hatte eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt, weil der Killer seine Opfer gefesselt, stundenlang gequält (u.a. mit Wattestäbchen in der Nase) und schließlich mit einem Kabel erdrosselt habe.

    https://www.bild.de/regional/chemnit...4236.bild.html


    ....was ist das für ein Land?
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  5. #335
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Was hier aufgelistet wird, ist natürlich nur die Spitze des Eisbergs. Die wenigsten haarsträubenden Urteile werden überhaupt bekannt. Kürzlich gab es auf RTL 2 eine dieser "Dokus" über Neukölln, wo die Sonnenallee im Mittelpunkt stand. Meinem Blutdruck hat diese Sendung nicht gut getan. Im Mittelpunkt die dort ansässigen Araber. Einer von ihnen, ein gewisser Rimon, hatte bereits 90 Strafanzeigen, saß 2 Jahre im Knast und musste erneut vor Gericht. Er hatte zwei Polizisten angegriffen. Da er keine Lust hatte vor Gericht zu erscheinen, ging er mal eben zum Arzt und meldete sich krank. Das Gericht ließ sich dann auch tatsächlich verarschen. Das "Urteil" wurde dann eben in Abwesenheit des Angeklagten gefällt. 1500 Euro Strafe. Kein Gefängnis.
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  6. #336
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Kinderpornobesitz dachte ich, ist strafbar - aber anscheinend nicht für jeden...

    Bewährungsstrafe- einfach lächerlich.

    Aber kenns ja aus der eigenen Familie - meine Nichte (und nachgewiesen auch andere Mädels) wurden bei der Feuerwehr vom Jugendleiter mißbraucht. Es gab Anklage zu den mehreren Mißbrauchsfällen - der Typ mußte Geldstrafe zahlen obwohl die Mädels alle minderjährig waren zum Tatzeitpunkt. Der darf keine Jugendarbeit mehr machen aber mußte nicht in den Knast.

    Es ist eine riesen Sauerei - aber einen Georg Thiel sperrt man ins Gefängnis weil er weder Radio/Fernseher hat und sich weigert GEZ zu zahlen...Bei GEZ nicht zahlen da gibts Knast - aber was ist schon Kinderpornographie, Kinder mißbrauchen, vergewaltigen dagegen - da tuts eine Geldstrafe oder Bewährunggstrafe.

    Ich könnt so kotzen...

    Wer sich an Kindern vergeht oder sowas indirekt fördert auch wenn er selbst nicht aktiv was gemacht hat, der sollte m.E. hart bestraft werden.

  7. #337
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Offensichtlich ist das nicht zahlen wollen der GEZ-Zwangsabgabe strafrechtlich zwischen schwerer Körperverletzung und Totschlag angesiedelt. Eine Frau wurde bereits 6 Monate per Erzwingungshaft im Gefängnis festgehalten. Aktuell sitzt ein Mann bereits 2 Monate im Gefängnis weil er sich der staatlichen Gängelei entzieht und die GEZ-Zwangsabgabe nicht entrichten möchte. ......


    Seit 2013 heißt die Rundfunkgebühr (GEZ-Gebühr) in Deutschland „Rundfunkbeitrag“. Neben dem freundlicheren neuen Namen gab es aber auch eine weit weniger freundliche Änderung: Zahlen muss seither jeder Haushalt und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich eine Empfangsgerät vorhanden ist und ob dieses auch genutzt wird.

    Die angeblich „staatsfernen“ öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten treiben diese Gebühr mit aller Härte und vor allem auch unter Zuhilfenahme des Staatsapparats ein. Nicht nur sind die Meldebehörden verpflichtet, die Einwohnerdaten in regelmäßigen Abständen abzuliefern, vielmehr übernimmt der Staat auch das Inkasso für den teuersten Staatsfunk der Welt (Gesamtbudget rund neun Milliarden Euro jährlich).
    Das heißt in konkret: Kommt ein unfreiwilliger Beitragsschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, stellt die zuständige Rundfunkanstalt ein Vollstreckungsersuchen an die Gemeinde, in der der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Im WDR-Sendegebiet Nordrhein-Westfalen war das alleine im Jahr 2015 über 300.000 mal der Fall – mit stark steigender Tendenz.

    Für die Betroffenen heißt das neben erheblichen Gebühren üblicherweise, dass sie – falls sie der Zahlungsaufforderung der Vollstreckungsbehörde ebenfalls nicht nachkommen – mit Konto- und Gehaltspfändungen zu rechnen haben. Sollte der WDR auf diesem Wege nicht zu seinem Geld kommen, verlangt er eine Vermögensauskunft (früher: „Offenbarungseid“) und wer sich weigert, diese abzugeben, wird mit Haft bedroht. Die Wenigsten lassen es so weit kommen und zahlen spätestens bevor sie eine Vermögensauskunft abgeben müssten – denn diese würde sich auch negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken, mit allen damit verbundenen Folgen bei Banken, Vermietern oder Telekomunternehmen.

    Auch die Rundfunkanstalten haben wenig Interesse daran, es zur Haft kommen zu lassen. Die GEZ-Gebühr ist sehr unpopulär und die Intendanten haben überhaupt kein Interesse an Diskussionen über ihre Existenzberechtigung, Märtyrern und den damit verbundenen Nachahmern.

    Viel einfacher ist es da, mittels Kontenabruf (jedes deutsche Bankkonto ist bei der BaFin gespeichert) die Bankverbindung des Schuldners herauszufinden und die GEZ-Gebühr einfach zu pfänden. Das ist für die Betroffenen zwar sehr unangenehm, aber auch ziemlich unspektakulär und sorgt daher nicht für negative Publicity.

    Der 53-jährige technische Zeichner Georg Thiel aus dem münsterländischen Borken wusste dies jedoch zu verhindern. Dementsprechend forderte die örtliche Gerichtsvollzieherin ihn auf, eine Vermögensauskunft abzugeben und ließ ihn, nachdem er dies verweigerte, am 25. Februar verhaften.

    Seither sitzt Thiel in der Justizvollzugsanstalt Münster zwischen Mördern, Vergewaltigern und Drogendealern. Im Gegensatz zu diesen muss er allerdings auch noch für die Kosten seiner Haft aufkommen – nach Angaben des Justizministeriums NRW über 130 Euro täglich, insgesamt also inzwischen rund 9000 Euro – für eine Gesamtforderung des WDR von 651,35 EUR. Bis zu sechs Monate kann die Erzwingungshaft dauern. Thiel ist entschlossen, das durchzuhalten, denn er besitzt seit 25 Jahren keinen Fernseher mehr und seit elf Jahren verzichtet er auch auf Radio. Er ist also Überzeugungstäter und möchte sich nicht um die Zahlung für etwas drücken, was er tatsächlich nutzt.

    Der Fall schlägt immer höhere Wellen, auch weil es der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln ist, warum ein Ex-Fußballprofi Kinderpornos besitzen darf und mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, während ein kleiner Beitragsverweigerer eingesperrt wird. Insgesamt scheinen die Verhältnisse in unserem Rechtsstaat immer mehr aus den Fugen zu geraten, denn während handfeste Gewaltverbrechen oder illegale Grenzübertritte immer weniger oder gar nicht verfolgt werden und nicht selten mit der ganzen Kuscheligkeit des deutschen Sozialstaats reagiert wird, erleben kleine Verkehrs- oder Steuersünder oder eben GEZ-Rebellen wie Thiel den deutschen Staat von seiner hässlichsten Seite.

    Dass dieses Missverhältnis so offenbar ist, ist inzwischen allen Verantwortlichen unangenehm. Und so schieben sich WDR-Intendant Tom Buhrow (Jahresgehalt rund 400.000 Euro) und die Stadt Borken gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Fakt ist: Der WDR könnte Thiels Haft jederzeit beenden, tut es aber nicht.

    Die AfD hat das Thema – sehr zum Missfallen der Altparteien – auf die Tagesordnung des nordrhein-westfälischen Landtags gehoben. Natürlich wurde eine Freilassung Thiels abgelehnt, aber die bloße Debatte bereitete den übrigen Parteien wahrnehmbares Unwohlsein.
    Seit Jahren fordert die Alternative für Deutschland eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im vergangenen Jahr stellten die Fraktionen aus Rheinland-Pfalz, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ein Konzept unter dem Namen „Grundfunk“ vor, das eine 90-prozentige Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine Abschaffung des „Rundfunkbeitrags“ vorsieht. Seit dem Dresdner Bundesparteitag am 10. und 11. April ist das Papier auch offizielle Beschlusslage der Partei. Damit ist die AfD die einzige politische Kraft, die sich für eine durchgreifende Reform von ARD und ZDF einsetzt. Der Druck scheint allerdings auch auf andere Parteien zu wirken: So weigerte sich die CDU in Sachsen-Anhalt, wo dieses Jahr eine Landtagswahl stattfindet, der letzten Gebührenerhöhung zuzustimmen und verhinderte diese damit bundesweit.

    Es ist absehbar, dass das GEZ-System dem Untergang geweiht ist. Das Publikum von ARD und ZDF wird immer älter und immer kleiner. Derweil erobern Streamingdienste den Markt und gerade jüngere Bürger beziehen ihre Informationen aus dem Internet und nicht wie Oma und Opa von der Tagesschau. Die Vertreter der Altparteien macht das nervös, denn im Gegensatz zu WDR und Co., wo sie die Rundfunkräte mit ihren Freunden besetzen, bietet das Internet zahlreiche unabhängige Informationsquellen wie PI-NEWS. Um die Hofberichterstattung beim Staatsfunk aufrecht zu erhalten, wird dieser daher mit immer mehr Geld und Privilegien ausgestattet, während man alternativen Anbietern mit den Aufsichtsbehörden oder gleich dem Inlandsgeheimdienst zu Leibe rückt.

    Eine Reform wird also wohl noch eine Weile auf sich warten lassen. Umso wichtiger sind mutige Rebellen wie Georg Thiel. Wenn Sie ihn unterstützen oder selbst etwas Sand in das GEZ-Getriebe streuen wollen, empfehle ich Ihnen die Website www.rundfunk-frei.de mit vielen nützlichen Tipps und Hinweisen.

    http://www.pi-news.net/2021/05/georg...gener-des-wdr/
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  8. #338
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ELFJÄHRIGE MISSBRAUCHT
    Bewährung für Flüchtling
    Langenhagen – Sie freute sich auf ein Date mit ihrem Schwarm aus dem Chat, er war auf harten Sex aus: Ein afghanischer Flüchtling traf sich mit einem Mädchen (11) in Langenhagen, missbrauchte es schwer.

    Am Mittwoch das milde Urteil des Landgerichts gegen Khudai R. (22): zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung!


    Khudai R. (kam 2015 nach Deutschland) gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei drei Treffen im Herbst 2018 Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben.

    Beim letzten Treffen war auch Kumpel Ezatullah N. dabei, der missbrauchte das Kind ebenfalls. Dessen Verfahren wurde aber vorzeitig eingestellt, weil er das wahre Alter des älter wirkenden Mädchens nicht gekannt hätte.
    Richter Stefan Lücke: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben.“

    Nach den markigen Worten verließ Khudai R. (saß damals 3 Monate in U-Haft) den Saal als freier Mann.

    Der Staatsanwalt hatte 2½ Jahre Knast gefordert.


    https://www.bild.de/regional/hannove...2090.bild.html
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  9. #339
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    Nur noch zum Kotzen! Höchste Zeit, dass die Bürger das in die Hand nehmen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #340
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bewährung in Aussicht gestellt

    Prozeß um Gruppenvergewaltigung: Richter-Angebot sorgt für Fassungslosigkeit
    Das Angebot eines Richters am Landgericht Berlin hat am Mittwoch für Empörung gesorgt. Hintergrund ist ein Prozeß wegen Gemeinschaftlicher Vergewaltigung einer wehrlosen 17jährigen und die Herstellung jugendpornographischer Schriften, „die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben“. Der Richter stellte den fünf Angeklagten laut BZ für den Fall eines Geständnisses eine Strafe auf Bewährung in Aussicht.

    Im Oktober 2019 wurde laut dem Blatt in einer Suite im Hotel Westin Grand in Berlin eine Party gefeiert. Dabei sollen die in Deutschland geborenen Männer mit afrikanischen Wurzeln (Nigeria, Togo, Kamerun, Sierraleone) ein 17jähriges stark betrunkenes Mädchen vergewaltigt haben.

    Die Männer im Alter von 20 bis 21 Jahren hatten sich dabei laut Anklage gefilmt. Die Aufnahmen seien als Beweismittel sichergestellt worden, ebenso das DNS-Material von drei mutmaßlichen Tätern.

    Bewährungsstrafe bei Geständnis in Aussicht gestellt
    Der Richter habe den Tätern während der Verhandlung angeboten, daß bei Geständnissen Bewährungsstrafen für sie in Betracht kämen. Ansonsten wäre eine Gefängnisstrafe wahrscheinlich. Bislang hätten die Männer das Angebot abgelehnt.

    Eine Freundin des vergewaltigten Mädchens sei als Zeugin geladen gewesen. Da sie laut BZ aus Angst nicht erschien, sei sie mit einem Ordnungsgeld von 150 Euro oder sechs Tagen Gefängnis bestraft worden.

    Die stellvertretende Parteivorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, reagierte mit Fassungslosigkeit auf das Angebot des Richters. „Und dann wundern wir uns, wenn die unsere Rechtsordnung nicht ernst nehmen? Wir wollen wieder #deutschlandabernormal. Und hier heißt das: KNAST!“, schrieb sie am Mittwoch auf Twitter.

    https://jungefreiheit.de/kultur/gese...chter-prozess/
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