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  1. #511
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Sie sind unbelehrbar, diese Weltverbesserer.
    Das ist wie bei den Türken und Arabern. Ein Knastaufenthalt "adelt" sie.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #512
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Justizwahnsinn Deutschland: Afrikanischer Messermörder nach vier Jahren Psychiatrie wieder auf freiem Fuß
    Im August 2018 ermordete der damals 27-jährige Migrant Suleiman A. in Offenburg einen Arzt bestialisch mit 20 Messerstichen und verletzte eine zur Hilfe eilende Arzthelferin. Die Tat zeichnete sich durch ungeheure Grausamkeit aus. Beide Halsschlagadern und die Kehle wurden getroffen, das Messer blieb letztlich im Bauch des Opfers stecken, das sich zwischenzeitlich noch zur Tür retten wollte, aber immer weiter attackiert wurde. Als der Täter die Praxis verließ, hinterließ er eine Blutspur, die sich über mehrere Straßen hinzog.

    Vor Gericht erfolgten dann der in solchen Fällen deutschlandtypische, obligatorische Freispruch wegen „Schuldunfähigkeit” aufgrund einer „psychischen Erkrankung” und die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie in Emmendingen, wo er seit vier Jahren untergebracht ist. Nun wurde bekannt, dass der Täter ungeheuerlicherweise schon wieder Freigang erhalten hat und sich bis zu drei Stunden am Tag frei in der Stadt (!) bewegen darf. Er muss lediglich mobil erreichbar sein und sich einem gelegentlichen Drogentest unterziehen.
    Klassischer Merkel-Gast
    Der Fall steht beispielhaft für zahllose ähnliche Morde und Gewalttaten im bunten Deutschland: Suleiman As Asylantrag wurde bereits 2017 abgelehnt – aber er wurde natürlich danach nicht etwa abgeschoben, sondern erhielt einen „subsidiären Schutzstatus” und damit die Möglichkeit, legal im Land zu bleiben, ganz nach Angela Merkels Irrlehre „aus Illegalität Legalität machen”. Eingereist war er im November 2015 als klassischer Merkel-Gast im Zuge des deutschen Willkommenswahnsinns über die sicheren Drittstaaten Italien und Österreich. Zunächst hatte er behauptet, aus Somalia zu stammen, vor Gericht erklärte er jedoch, er käme aus Dschibuti. Über seinen Namen und sein Alter machte er ebenfalls widersprüchliche Angaben.

    „Ein Mann”, von dem niemand weiß, wie er heißt, wie alt er ist und wo er herkommt, hält sich also ohne jede Berechtigung in Deutschland auf, ermordet auf bestialische Weise einen Menschen, wird wegen einer schweren psychischen Erkrankung für schuldunfähig erklärt – und darf vier Jahre später schon wieder frei durch die Gegend spazieren. Und wenn er erneut zum Messer greift, will dann wieder niemand verantwortlich gewesen sein. Damit ist das heutige Deutschland perfekt auf den Punkt gebracht. Und weil fast alle Messermörder in der Psychiatrie oder im Maßregelvollzug landen und beides – sei es durch Überlastung oder durch eine fahrlässig-progressive „Resozialisierungs”-Politik – eine frühzeitige Entlassung verheißt, kann man sich schon jetzt auf ähnliche Freigangsregeln und weitere Opfer einstellen.

    https://journalistenwatch.com/2023/0...f-freiem-fuss/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #513
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Karl Lauterbach hat selbst zugegeben, dass das Maskentragen außerhalb geschlossener Räume absoluter Unfug war und nichts gebracht hat. Das interessiert die Richter nicht.......


    Berlin: Frau muss in Knast, weil sie 2020 auf offener Straße keine Maske trug
    21. März 2023
    Weil sie im Oktober 2020 auf offener Straße keine Maske trug, muss eine Frau in Berlin nun in den Knast. Eine Bitte, im offenen Vollzug die Strafe zu verbüßen, wurde abgelehnt.

    Nach einem Vortrag wendet sich eine Dame an mich und berichtet mir von einem empörenden Ereignis. Sie müsse sich in ein paar Tagen in der JVA für Frauen melden und eine Ersatzstrafhaft antreten. Ich lasse mir ihre Telefonnummer geben und ein paar Tage später das Vorgefallene in allen Einzelheiten telefonisch schildern, weil es mir zu absurd erscheint.

    Der Vorfall

    Den 26. Oktober 2020 in der Schloßstraße – eine beliebte Einkaufsmeile in Berlin-Steglitz – hatte sich Sabine Wohlgemuth anders vorgestellt. Sie fiel zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf, als sie ohne einen „Mund-Nasen-Schutz“ auf der Straße unterwegs war, um einzukaufen.

    Zwei Tage zuvor war die achte Änderung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin in Kraft getreten. Seitdem galt eine Maskenpflicht auf Märkten, in Warteschlangen und in zehn Berliner Einkaufsstraßen. So auch in der Schloßstraße, in die Sabine Wohlgemuth nichtsahnend zu Fuß einbog.
    Wer hätte zu dieser Zeit für möglich gehalten, auf offener Straße eine Atemschutzmaske tragen zu müssen – nicht überall, sondern in ausgewählten Arealen, die sich kein Mensch merken konnte und deshalb nach wie vor als behördlicher Willkürakt der rot-rot-grünen Berliner Regierung zu werten ist?

    Seit vier Wochen besuche ich nun wöchentlich Sabine Wohlgemuth in der JVA für Frauen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Obwohl sie dafür bereits ein Bußgeld von rund 300 Euro unter Vorbehalt entrichtete, bekam sie später zusätzlich einen Strafbefehl von 2700 Euro, der ihr nie ausgehändigt wurde und von dem sie erst erfuhr, als eine Mahnung eintraf.

    Der Widerspruch erfolgte nicht in vorgegebener Frist, eine Anhörung fand bis heute nicht statt, ein Zeuge wurde nie gehört. Diesen mit dem InfSG notdürftig getarnten Willkürakt will Sabine Wohlgemuth nicht akzeptieren und sitzt lieber die verhängte dreimonatige Freiheitsstrafe ab als willkürliche Corona-Zwangsmaßnahmen hinzunehmen.
    Das Ungeheuerliche daran ist der Vorwurf, sie hätte Widerstand gegen Ordnungsamtsmitarbeiter geleistet, die sie ohne Maske in frischer Luft auf der Straße angetroffen hatten. Sabine Wohlgemuth widerspricht vehement dem Vorwurf, Widerstand geleistet zu haben. Sie wäre längst auf freiem Fuß, wenn in deutschen Landen nicht Willkür statt Recht herrschen würde.

    Das Schicksal der Sabine Wohlgemuth liegt mir sehr am Herzen, weil es mein Schicksal wäre, hätte nicht zufällig ein Reporter auf dem Alexanderplatz meine brutale Zuführung im Mai 2020 gefilmt. Auch ich erhielt damals einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Böswillige Lügen der Geisel-Polizisten konnte nur der Videobeweis entkräften.

    Groteske Gegenwart

    Sabine Wohlgemuth muss seit dem 3. Februar als Strafgefangene in der ehemaligen U-Haftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Lichtenberg Freiheitsentzug erleiden, weil sich Ex-Gesundheitsminister Spahn, Ex-Bürgermeister Müller, Ex-Kanzlerin Merkel und das gesamte Regierungspersonal einig waren, den Bürgern Grundrechte zu entziehen, um ihnen Angst vor einer Grippe einzubläuen und sie zu zwingen, das Unterwerfungsattribut Maske zu tragen.

    Die unverhältnismäßige, ungeeignete und mit dem Ermächtigungsgesetz begründete „Strafe“ setzt sich zusammen aus 90 Tagessätzen à 30 Euro und soll mit 2700 Euro die „böse Tat“- auf offener Straße keine Maske getragen zu haben, sühnen.
    Wie man sieht, scheint sich Maos Strategie „Bestrafe einen und schrecke Hunderte ab“ auch im „neuen Deutschland“ zu bewähren.

    Widerspruch wird mit Schikane geahndet

    Die Schikane geht weiter. Als erste Forderung der Vollzugsleitung nach Haftantritt sollte sich Sabine Wohlgemuth röntgen lassen – das sei TBC-Vorsorge. Sie ist asymptomatisch, gesund und war nie TBC-gefährdet. Ihr Einwand, man könne TBC auch aus dem Sputum erkennen, wurde von der Haftärztin abgewiesen. Dabei wird die Ziehl/Neelsen-Färbungs-Methode der Sputumuntersuchung von Prof. Dr. Schneider (Infektiologe) in der Charité angewandt. Danach reichen drei negative Resultate, um TBC auszuschließen.

    Ihre Frage an die Strafvollstreckungskammer, warum Röntgen zwingend vorgeschrieben wird, obwohl das einen Eingriff in die Grundrechte des Häftlings darstellt, wurde nicht beantwortet.

    Weil sie Zwangsröntgen ablehnt, sitzt Sabine Wohlgemuth nun in Einzelhaft in einer acht Quadratmeter-Zelle. Viermal im Monat darf sie besucht werden, allerdings ohne etwas Mitgebrachtes – weder Buch noch Obst oder Süßes. Gottesdienste, auch ein Bibliotheksbesuch, sind ihr verwehrt – siehe oben!

    Lediglich Münzgeld im Wert von zwei mal 20 Euro monatlich kann den Vollzugsbediensteten für Sabine Wohlgemuth übergeben werden, das sie an einem Automaten einlösen darf. Gespendetes Geld wurde ihr wochenlang mit fadenscheinigen Begründungen vorenthalten.
    Mein schriftlicher Antrag an JVA-Direktorin Dr. Bardarsky, Sabine Wohlgemuth am 8. März, dem Frauentag, Hafturlaub zu gewähren, wurde abgelehnt. Was beweist das? Sogenannte „wertegestützte feminstische“ Politik ist nichts anderes als ein ideologisches Feigenblatt.

    Sabine Wohlgemuths Bitte, im offenen Vollzug – wie es Egon Krenz erlaubt war – die Strafe zu verbüßen, wurde abgelehnt. Kein Wunder – Justizsenatorin Kreck in Berlin kommt von der SED/Linke.

    Obwohl Lauterbach in der Sendung „Lanz“ am 9. Februar erklärte, daß „diese Regeln draußen“ Schwachsinn gewesen sind, wird an der „Schwachsinns“-Haft von Sabine Wohlgemuth festgehalten.

    Funktion von Bußgeldern

    Bußgelder haben keine Sühne-Funktion wie Strafe, sondern vor allem einen Regelungs- und Erziehungscharakter, im Sinne von „Mach das nicht noch einmal“. Das ist meines Erachtens zutiefst verfassungswidrig. Zwangsgeld hat den Charakter, jemanden zu etwas zu zwingen. Und diesem Zwang, dieser angemaßten Allmacht, stellt sich Sabine Wohlgemuth mit Selbstachtung und Mut entgegen. Denn wer Allmacht demonstriert, suggeriert, daß der Widerstand des Gefangenen sinnlos ist.

    „Du stehst unter totaler Kontrolle und alles, was mit dir geschieht, entscheiden wir“ – ist die unübersehbare Botschaft einer Regierung, die es mit den Grundrechten der Bürger nicht so genau nimmt, aber bis zum Erbrechen das Word „Demokratie“ im Munde führt.

    Rechtsdurchsetzung statt Demokratiefördergesetz

    Am 16. März beriet der Bundestag über einen Gesetzesentwurf, den Deutschland mit Sicherheit nicht braucht, der wahrscheinlich trotzdem verabschiedet wird; das sogenannte „Demokratiefördergesetz“. Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung des Grundgesetzes.

    Demokratiefördernd würde es dagegen sein, wenn Staatsanwälte nicht länger weisungsgebunden durch die Politik sind, was der EuGH seit Jahren beanstandet. Dann hätte Sabine Wohlgemuth niemals einen solchen Strafbefehl bekommen, der lediglich der Abschreckung aufmüpfiger Bürger dient.

    Übrigens: Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe kostet den Steuerzahler in Berlin 226 Euro – nach Auskunft der General-Staatsanwältin Margarete Koppers vom 28.2.23 im rbb-inforadio. Das heißt insgesamt müssen wir unnötige 20.340 Euro für Sabine Wohlgemuths Haft in der ehemaligen Stasihaftanstalt zahlen.

    https://www.mmnews.de/politik/195954...ine-maske-trug
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  4. #514
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    Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nuradi A. (20) muss in eine Entziehungsanstalt


    Nuradi A. (20) versteckte sein Gesicht beim Prozessauftakt in Münster hinter einer Mappe
    Auf dem Christopher Street Day in Münster attackierte Nuradi A. (20), ein ehemaliger Boxer, den Transmann Malte C. (25). Der Angriff endete tödlich.
    Jetzt verurteilte ihn das Landgericht in Münster zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Das Gericht sprach den Tschetschenen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
    Die Staatsanwaltschaft begründete, dass davon auszugehen sei, dass der 20-Jährige in Zukunft weiter Gewalttaten begehen wird. Er sei immer wieder durch Fälle von Körperverletzung aufgefallen, einmal bereits verurteilt worden.
    Laut Staatsanwalt suchte A. wohl aus Neugier den CSD auf. „Er fragte mehrere Teilnehmerinnen, ob er sie intim berühren und ihnen unter den Rock fassen könne. Dann beleidigte er die Frauen als lesbische Huren und scheiß Transen, drohte damit, ihre Familien umbringen zu wollen.“
    Malte C. wollte die Frauen beschützen, bezahlte seine Zivilcourage mit dem Leben. Oberstaatsanwalt Dirk Ollech (51): „Nuradi A. ging aggressiv auf den Geschädigten zu. Anschließend versetzte er ihm möglicherweise einen Schlag gegen die Brust, dann zwei Schläge ins Gesicht.“
    Öffentlich äußern wollte sich der mutmaßliche Killer vor Gericht nicht, feixte stattdessen seinen Freunden auf den Zuschauerrängen zu. Zudem versteckte er sich hinter seiner tschetschenischen Herkunft, machte sich selbst zum Opfer.
    Schon vor dem Prozess wurde bekannt, dass Nuradi A. selbst homosexuell sein soll. Eine Gutachterin kam zu dem Ergebnis, dass die Tat eine unbewusste Abwehr eigener homosexueller Wünsche sein könnte.
    In seiner tschetschenischen Heimat würde der gläubige Muslim daher einer Gefahr ausgesetzt sein. Die Familie wird seit Bekanntwerden seiner möglichen sexuellen Orientierung von wütenden Tschetschenen bedroht.
    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...7006.bild.html

    Mit anderen Worten: Ein erwachsener Täter mit Vorstrafen wegen diverser Körperverletzungen wird wegen einer nicht jugendtypschen Verfehlung zu einer 5-jährigen Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt. Da er angeblich homosexuell ist, wird er auch nicht nach Tschetschenien abgeschoben, obwohl er weiterhin eine Gefahr bleibt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #515
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Jetzt verurteilte ihn das Landgericht in Münster zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Das Gericht sprach den Tschetschenen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
    Was soll das denn? Ein Totschläger landet auf dem Ponyhof und nicht im Gefängnis? 20 Jahre alt und wird behandelt wie ein 15-Jähriger? Es wird immer schlimmer, diese Kuscheljustiz ist unerträglich. Aber demente 80-Jährige werden wegen Bagatellen eingesperrt.
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  6. #516
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Was soll das denn? Ein Totschläger landet auf dem Ponyhof und nicht im Gefängnis? 20 Jahre alt und wird behandelt wie ein 15-Jähriger? Es wird immer schlimmer, diese Kuscheljustiz ist unerträglich. Aber demente 80-Jährige werden wegen Bagatellen eingesperrt.
    Was erdreistet sich auch dieser Mensch. so alt zu werden. So jemand muß doch bestraft werden, weil er sich weigert, einem Jüngeren Platz zu machen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #517
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gesinnungsjustiz? Noch vor wenigen Jahren hätte ich strikt verneint, wenn mir jemand so etwas erzählt hätte. Aber inzwischen gibt es die haarsträubendsten Urteile. Es ist kein Zufall, dass Migranten stets mit Samthandschuhen angefasst werden und vermeintlich Rechtsstehende besonders hart bestraft werden. So wurde z.B. in einer Anklageschrift aus harmlosen Feuerwerkskörpern Sprengstoff um das Strafmaß so weit es ging nach oben zu treiben.
    Nun wurde ein Mann zu 10 Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Polizisten angefahren. Nicht getötet, sondern nur verletzt. Dies hätte er aus ideologischen Gründen getan. Der Täter ist Reichsbürger und da liegt das Motiv des Richters aus dem OLG Stuttgart. Es ist ein politisch motiviertes Urteil. Keine Frage, der Mann hat einen Polizisten angegriffen. Wikipedia schreibt....

    In besonders schweren Fällen wird Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft....https://de.wikipedia.org/wiki/Widers...ren%20bestraft.

    .....es wurde aber ein Mordversuch konstruiert. Wenn man sich diesen Thread so durchliest, weiß man ungefähr was Migranten in so einem Fall erwarten würde. 3 Jahre höchstens und die dann auch noch auf Bewährung.
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  8. #518
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    EIn Mörder bekommt 5 Jahre... Lächerlich....

  9. #519
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    EIn Mörder bekommt 5 Jahre... Lächerlich....
    Und mancher erhält sogar Bewährung.
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  10. #520
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da hilft nur Selbstjustiz.....

    BERLIN. Es geschah beim Spiel auf dem Pausenhof des Französischen Gymnasiums in Berlin. Der 17jährige Mohammad A.-C. war außer sich: Seine Mannschaft hatte gerade einen Treffer kassiert. Dafür schlug er dem Torschützen, dem gleichaltrigen David, mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer braucht nun eine Krone über dem Schneidezahn.

    Doch dem Algerier droht nicht einmal eine Anklage, obwohl die Polizei die Attacke als Körperverletzung wertete, wie Vater Tom S. der BZ berichtete. Denn Mohammads Vater wiederum arbeitet als Angestellter in der algerischen Botschaft, und deswegen genießt auch sein Sohn diplomatische Immunität.

    Algerier muß nicht mal die Arztrechnung bezahlen
    Davon wußte die algerische Familie offenbar zunächst nichts. Denn wenige Tage nach dem Angriff bot Mohammad noch an, seine Familie werde die Arztrechnungen übernehmen, wenn die Anzeige zurückgezogen werde. Doch Davids Eltern lehnten den Vorschlag – offenbar ebenfalls ahnungslos – ab.

    Durch die zahnärztliche Behandlung seien bereits mehrere hundert Euro Kosten angefallen. Demnächst kommt noch die Rechnung für die Krone. Der Vater ist resigniert. Der Boulevardzeitung sagte er: „Jemand ist Gast in einem anderen Land, begeht eine Straftat und kommt ungeschoren davon. Wir sind doppelt zum Opfer geworden. David wegen seiner Verletzung, wir als Eltern wegen der Kosten.“

    https://jungefreiheit.de/kultur/gese...perverletzung/
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