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  1. #351
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Islam-Bonus? Syrischer Flüchtling deponiert selbstgebauten Sprengsatz in Regionalbahn – Urteil auf Bewährung

    Stellen Sie sich mal vor, ein „Rechter“ oder „Islamhasser“ hätte so etwas gemacht! Die Republik wäre in Aufruhr geraten, die Regierung hätte für den Kampf gegen Rassismus noch einmal eine Milliarde Euro locker gemacht, es hätte Mahnwachen gegeben und der Täter hätte bis zum Ende seines Lebens im Bau verrotten können.
    Im Oktober letzten Jahres hatte ein syrischer Flüchtling einen nicht zündfähigen Sprengsatz in einer Regionalbahn deponiert. Nun erging das Urteil.
    Laut NRW-Innenministerium soll der 22-jährige Syrer unzufrieden gewesen sein, weil die Bearbeitung seines Asylantrages nicht nach seinen Wünschen lief.

    Er deponierte deshalb einen Sprengsatz in einem Abteil der bergischen Regionalbahn. Erst wählte er einen Mülleimer, um den Sprengsatz abzulegen, später legte er diesen an einen auffälligeren Ort.

    Deshalb waren sich die Ermittler einig, dass es sich nicht um einen versuchten Terrorakt handeln könne. Weil die Tat angeblich keine terroristische Motivation hatte, ist der Mann auch nicht als Gefährder einzustufen.

    Die Bombe in der RB 25 hat eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung zur Folge. “Mehr als dieses Strafmaß hielt das Gericht nicht für erforderlich, hieß es.”

    https://www.journalistenwatch.com/20...nus-syrischer/
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  2. #352
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Islam-Bonus? Syrischer Flüchtling deponiert selbstgebauten Sprengsatz in Regionalbahn – Urteil auf Bewährung
    Er „wollte" ja nur sprengen, hat er aber nicht.
    Wenn man dann noch „die Psyche" in Betracht zieht, müßte de arme Teufel eigentlich sogar noch eine Entschädigung für Entgangenes erhalten.
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  3. #353
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Am ersten Weihnachtsfeiertag 2018 lag der Sohn von Industriearbeiter Ilker Y. auf der Kinderstation des Diakonie-Krankenhauses Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Zu Mittag gab es Weihnachtsgans. Doch die wollte der Achtjährige nicht. Ein Alternativ-Menü (Schwein) lehnte sein Vater aus religiösen Gründen ab.
    Das Unheil nahm seinen Lauf.
    Weil sich die Krankenschwester nach der Essensausgabe um ein anderes, chronisch krankes Kind kümmern musste, blieb der Junge hungrig. Da rastete sein Vater aus, schrie die Schwestern zusammen, beschimpfte eine wüst als „Nazi“.
    Krankenschwester Berna D.: „Es wurde immer lauter, da habe ich mich mit einer Kollegin und einer Ärztin aus Angst im Stationszimmer eingeschlossen.“ Patienten und Besucher seien in Panik geraten.
    Als die Polizei anrückte, stürmte Ilker Y. laut „Rhein-Zeitung“ mit erhobenen Fäusten auf die Beamten zu. Die versuchten, ihn zu beruhigen, ein erneutes Wortgefecht entbrannte.
    Der Vater weigerte sich, die Klinik zu verlassen, da schoben ihn die Polizisten gewaltsam in einen Aufzug, führten ihn vom Klinikgelände.
    Schwester Berna D. zu BILD am SONNTAG: „Später kam seine Ehefrau, sagte: ‚Man sieht sich immer zweimal.‘ Da hatten wir richtig Angst! Nach Dienstschluss sind wir immer zusammen zu unseren Autos gegangen.“
    Ilker Y. kassierte eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wird beim Amtsgericht zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er geht in Berufung.
    Am Freitag dann die Überraschung im Landgericht Bad Kreuznach: Der Richter stellt das Verfahren wegen geringer Schuld ein! Dabei ist Y. mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Beleidigung, Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein.....Irrer Prozess in Bad Kreuznach - Vater randaliert wegen Gans auf der Kinderstation - News Inland - Bild.de
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  4. #354
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Richter stellt das Verfahren wegen geringer Schuld ein! Dabei ist Y. mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Beleidigung, Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein
    Der Angeklagte hat eben noch nicht ausreichend bewiesen, daß er nicht bereit ist, sich den Regeln und Gesetzen dieser Gesellschaft zu unterwerfen.
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  5. #355
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    "Islam-Bonus? Syrischer Flüchtling deponiert selbstgebauten Sprengsatz in Regionalbahn – Urteil auf Bewährung"



    Wieviele Bomben hat Beate Zschäpe nochmal gelegt ?
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  6. #356
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Bis vor ein paar Jahren war es relativ leicht, jemanden per Auto zu töten. Das änderte ein Richterspruch in Berlin, wo ein Raser wegen Mord verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde höchstrichterlich bestätigt. Leider halten sich nicht alle Richter daran, solche Taten stärker zu ahnden. So kommt man dem Irrsinn auf Deutschlands Straßen nicht bei. Auch hier kommt der Migrantenbonus zum tragen........


    VIER JAHRE STATT LEBENSLANG
    Gericht reduziert Strafe für Totraser deutlich
    Kleve – Statt lebenslang nur noch vier Jahre Haft: Das Landgericht Kleve hat die Strafe gegen Totraser Kushtrim H. (24), der sich mit einem Kontrahenten ein verhängnisvolles Autorennen geliefert hatte, deutlich reduziert.

    Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In erster Instanz war der Angeklagte im Februar 2020 wegen Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

    Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Kushtrim H. war am Ostermontagabend 2019 mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Als eine unbeteiligte Frau (43) mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen, rauschte in den Wagen. Die Fahrerin starb, laut Gericht an den Hirnschäden als Folge des Aufpralls.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen Kushtrim H. jedoch aufgehoben, weil die Richter nicht genügend Belege dafür gesehen hatten, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte. Mit seinem Urteil am Montag folgte auch das Landgericht nun dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

    Der BGH hatte auf eine Aussage des Angeklagten verwiesen, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb darauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.

    Der zweite Angeklagte und Kontrahent des aus dem Kosovo stammenden Hauptangeklagten hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe war beim BGH bestätigt worden.


    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...7792.bild.html

    ......was für eine Idiotie!....


    Der BGH hatte auf eine Aussage des Angeklagten verwiesen, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb darauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde.

    bei Tempo 50 wäre das auch kein Thema gewesen aber......


    Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Kushtrim H. war am Ostermontagabend 2019 mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast.


    .......bei Tempo 167 legt man 46 Meter pro Sekunde zurück. Es ist nicht möglich bei einer derartigen Geschwindigkeit überhaupt zu reagieren. Die auf die Straße einbiegende Frau, die getötet wurde, konnte das heranrasende Auto nie wahrnehmen. Der Richter ist inkompetent.
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  7. #357
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ER STACH AUF KONTRAHENTEN EIN
    Bewährung für Brutalo-Boxer „Tyson“

    Düsseldorf – Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung – so das milde Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen Agron „Tyson“ B. (21)!

    Der Boxer aus Hagen kam mit einem blauen Auge davon. Die Jugend-Kammer verurteilte ihn wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 Jahre, 10 Monate wegen versuchten Totschlags beantragt.

    Am 9. August hatte Agron B. einem Wuppertaler (19), der ihn in einem Chat beleidigte, einen Schlag ins Gesicht versetzt. Das Opfer erlitt Kiefer- und Jochbeinbruch, verlor zwei Zähne, musste zwei Monate „mit dem Strohhalm essen“.
    Nur Wochen später mischte sich Agron B. in der Düsseldorfer Altstadt in einen Streit seines Kumpels ein, der schon geschlichtet war. Diesmal geriet er an den Falschen: Der Gegner (19) hatte auch Kampfsport-Erfahrung, verpasste Agron B. einen Schlag an den Kopf, der ihn taumeln ließ. Die Richterin: „Das hat seine Ehre als Boxer gekränkt.“ Agron B. zog ein Messer, stach dem Gegner in den Bauch. Lebensgefahr!

    Die Verteidiger plädierten auf Notwehr. Dem folgte das Gericht nicht, sah aber auch keine Tötungs-Absicht.


    https://www.bild.de/regional/duessel...6064.bild.html
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  8. #358
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ER STACH AUF KONTRAHENTEN EIN
    Bewährung für Brutalo-Boxer „Tyson“

    Düsseldorf – Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung – so das milde Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen Agron „Tyson“ B. (21)!
    Was sollte man dazu sagen? Erstens fehlen einem die Worte und zweitens wären sie, sollte man sie dennoch gefunden haben, verloren.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  9. #359
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gericht spricht Abdallah Abou-Chaker in Auto-Prozess frei
    Ein Berliner Gericht hat Abdallah Abou-Chaker in einem Prozess wegen illegaler Geschäfte mit Luxus-Autos freigesprochen. Während sein Rechtsanwalt das Urteil eine "schallende Ohrfeige für die Berliner Staatsanwaltschaft" nennt, bekommen zwei andere Männer Bewährungsstrafen.

    Abdallah Abou-Chaker muss nicht wegen illegaler Geschäfte mit Luxuskarossen ins Gefängnis. Ein Berliner Gericht sprach ihn am Donnerstag frei.

    Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft für den 39-Jährigen gefordert. Verteidiger Oliver Scheffler bezeichnete das Urteil gegenüber "Bild" als "schallende Ohrfeige für die Berliner Staatsanwaltschaft".

    Abdallah Abou-Chaker freigesprochen, zwei andere Männer bekommen Bewährungsstrafen
    Anlass für den Prozess waren vier ergaunerte Luxus-Autos, gefälschte Lohnbescheinigungen sowie Leasingverträge bei Daimler-Benz. Zwei Karossen tauchten in der Autovermietung von Abou-Chaker auf. Der Gesamtschaden soll sich auf rund 350.000 Euro belaufen haben.

    Während Abou-Chaker freigesprochen wurde, wurden zwei andere Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein 49-jähriger Mercedes-Verkäufer aus Wilmersdorf bekam wegen Beihilfe zum Betrug zehn Monate auf Bewährung, ein 33-jähriger Neuköllner zwei Jahre auf Bewährung wegen Betrug und dem Gebrauch unechter Urkunden.

    https://www.focus.de/panorama/welt/e..._13409546.html
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  10. #360
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da fragt man sich, wozu man überhaupt noch Gerichte benötigt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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