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  1. #271
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht die Tat ist maßgebend, sondern der Täter.
    So ist schon mancher für etwas davongekommen, für das andere ihr Leben lassen mußten.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #272
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der IS ist eine der schlimmsten Terrororganisationen aller Zeiten. Wer sich dem IS freiwillig anschließt und sogar sagt, dass es die schönste Zeit seines Lebens war, der darf keine Milde erwarten. Eine gewisse Omaima Abdi zog mit ihren Kindern nach Syrien und wurde dort zu einer Furie, die eine Jesidin als Sklavin hielt. Sie bekannte sich ausdrücklich zum IS und dessen Ziele. Als absehbar wurde, dass der IS sich im Nahen Osten nicht halten konnte, zog sie wieder nach Deutschland zurück und lebte in einer Bürgerlichen Scheinexistenz. Sie hatte aber nicht mit dem IS gebrochen, hielt per Internet Kontakt. Nun wurde sie verurteilt. 42 Monate soll sie in Haft. Eine lächerliche Strafe. Sollte sie tatsächlich einsitzen, ist sie nach knapp einem Jahr wieder draußen. Ein drittel wird erlassen, die U-Haft angerechnet.......


    Scheinbar bürgerliche Existenz
    Omaima A. kehrte vermutlich im September 2016 nach Hamburg zurück, mit drei Kindern und schwanger. Im Stadtteil Harburg lebte sie unauffällig als Beauty-Beraterin und Übersetzerin. Ganz so geläutert, wie sie tat, ist sie dann wohl doch nicht, wie Recherchen von Jenan Moussa und auch von Telepolis ergaben.

    Dem Material Janan Moussas war etwa zu entnehmen, dass die IS-Rückkehrerin mit der Facebookseite einer Organisation aus dem salafistischen Spektrum Kontakt aufnahm. Sie avisierte Sachspenden, was zunächst völlig unverdächtig ist. Brisant ist nur, dass sie dieser Organisation vom Bundesinnenministerium vorgeworfen wird, die Hamas zu unterstützen. Das wird seitens der Organisation indes bestritten.

    Im September 2019 wurde sie festgenommen und im März 2020 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie. Bei ihrer Verhaftung zeigt sie den für den IS typischen erhobenen Zeigefinger. Möglicherweise eine Botschaft an ihr Umfeld.Ihr Anwalt Tarig Elobied versuchte vor Gericht in Bezug auf seine Mandantin den Anschein einer harmlosen Hausfrau zu erwecken, die quasi nichtsahnend in das Abenteuer Kalifat stolperte und im Grunde nur ihren beiden verblichenen Ehemännern den Haushalt führte.

    Salafisten-Verteidiger
    Dass sie nicht ganz so harmlos ist, wie ihr Anwalt Tarig Elobied tut, dafür steht ihre Vergangenheit. Auch der Berliner Strafverteidiger ist kein x-beliebiger Jurist, der zufällig an seine Angeklagte kam, sondern offenbar in salafistischen Kreisen gut bekannt ist: Er war als Anwalt auf der Webseite der Organisation "Al Asraa - die Gefangenen" gelistet. Diese Webseite ist unterdessen vom Netz genommen, das Facebook-Profil der Organisation stillgelegt, jedoch existiert im Webarchiv ein Nachweis. Zu "Al Asraa" schreibt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz in seinem Bericht 2018:

    Die salafistische Vereinigung Al Asraa - Die Gefangenen, welche im Jahre 2015 erstmalig namentlich in sozialen Netzwerken auftauchte, hat sich auf die Betreuung von inhaftierten Muslimen und ihren Angehörigen spezialisiert. … Das Aufgabenfeld der Vereinigung lässt sich in fünf Tätigkeitsfelder gliedern:

    ► persönliche Besuche inhaftierter Muslime
    ► Betreuung und Unterstützung von inhaftierten Muslimen und deren Angehörigen
    ► Prozessbeobachtung vor Gericht und Berichterstattung über das vermeintliche "Leid" muslimischer Gefangener
    ► Interaktive Kommunikation in sozialen Netzwerken und
    ► Schaffung einer besseren Vernetzung innerhalb der salafistischen Szene.


    Inhaftierte und ihre Angehörige werden in Deutschland durch "seelische" und finanzielle Zuwendungen unterstützt. Diese Zuwendungen erfolgen vorwiegend durch das Versenden von handgeschriebenen Briefen, selbstgemalten Bildern - auch von Kindern - oder Büchern von islamistischen Ideologen an Inhaftierte. Daneben werden sogenannte "Patenschaften" vermittelt, um einen dauerhaften persönlichen Kontakt zu Inhaftierten aufzubauen.

    Insbesondere die öffentliche Berichterstattung über das vermeintliche "Leid" muslimischer Gefangener sowie über den Verlauf von Gerichtsprozessen nehmen einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeitsarbeit von Al Asraa - Die Gefangenen ein. Als Begründung für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen wird öffentlich erklärt, dass diese "Arbeit" eine "religiöse Verpflichtung" darstelle, die mit der Hoffnung "auf den Lohn bei Allah" verbunden sei. Über soziale Netzwerke findet ein interaktiver Austausch mit potentiellen Unterstützern und Spendern statt. (…)

    Die Vereinigung Al Asraa - Die Gefangenen versucht, durch Aufrechterhaltung des Kontaktes zu muslimischen Gefangenen diese und ihre Angehörigen in der salafistischen Szene zu binden. Personen sollen von dem salafistischen Gedankengut überzeugt oder in ihrer bereits vorhandenen extremistischen Überzeugung gefestigt werden. Hierbei wird auf Zitate und Quellen der salafistischen und der jihadistischen Ideologie zurückgegriffen und in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

    Eine kritische Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Inhaftierung oder den Gerichtsurteilen findet nicht statt. Für Al Asraa - Die Gefangenen ist nur die "religiöse Ausrichtung" eines Menschen relevant. Wer nach diesen Vorstellungen "wahrhaft muslimisch" ist, gehört zur Gemeinschaft und muss vor "schädlichen" Einflüssen bewahrt werden.

    Inhaftierte Muslime werden glorifiziert und daraus schlussfolgernd als wahre Muslime präsentiert, die nur aufgrund ihres "Glaubens" große Ungerechtigkeiten in und durch Gefangenschaft erleiden müssen. Im Betreuungsspektrum sind durchweg nur inhaftierte Straftäter aus der extremistisch-salafistischen Szene anzutreffen.

    Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2018
    Die beiden ebenfalls bei Al-Asraa unter der Rubrik "Anwälte" gelisteten Seda Basay-Yıldız und Ali Aydın vertraten gemeinsam eine Angeklagte namens Jennifer W., die ebenfalls IS-Rückkehrerin ist. Ihr wird vorgeworfen zugelassen zu haben, dass ihr Mann, ein IS-Kämpfer, ein "fünfjähriges jesidisches Mädchen, das als Sklavin im Haus lebte" in der Sonne ankettete und verdursten ließ. Seda Basay-Yıldız ließ sich aus der Liste löschen, wie sie Telepolis in einem Schreiben mitteilte, nachdem wir das öffentlich gemacht hatten.

    2018 vertrat Tarig Elobied gemeinsam mit Ali Aydın vier junge Männer in einem Verfahren, in dem ihnen vorgeworfen wurde, in IS-Gebiet ausreisen zu wollen, um sich dort "an Waffen und Sprengstoff ausbilden zu lassen". Der Berliner Morgenpost zufolge soll Emrah C., den Tarig Elobied in dem Verfahren verteidigte, "im Dschihadisten-Treff der Moabiter Fussilet-Moschee […]eine führende Rolle gespielt haben."

    In besagter Moschee verkehrte auch Anis Amri, der als Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz gilt. Bei dem Terroranschlag mit einem LKW kamen am 19. Dezember 2016 elf Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes um, 55 weitere wurden verletzt. Der Fahrer des LKW wurde erschossen.

    Die Fussilet-Moschee spielt auch in einem anderen Verfahren eine Rolle, bei dem Tarig Elobied ebenfalls als Verteidiger auftrat. Dem 31jährigen Magomed-Ali C. wurde vorgeworfen, einen Sprengstoffanschlag - möglicherweise auf das Berliner Einkaufszentrum "Gesundbrunnen-Center" - geplant zu haben; gemeinsam mit einem weiteren Islamisten namens Clément B., der in Frankreich angeklagt wurde. Auch Anis Amri soll "für einige Wochen im Oktober 2016 dabei gewesen sein". Magomed-Ali C. soll "zum inneren Kreis der drei Anführer" der berüchtigten Moschee gehört haben.

    Selbstverständlich kann es Zufall sein, dass Mandantinnen und Mandanten aus dem salafistischen Milieu sich ausgerechnet an Verteidiger Tarig Elobied wenden und er wieder rein zufällig das Mandat für die treusorgende Hausfrau Omaima A. erhielt. Möglicherweise ist das aber auch ein Indiz dafür, dass in Deutschland eine gut vernetzte salafistische Szene existiert, die auf die Unterstützung bürgerlich wirkender Anwälte bauen kann - die genauso wenig harmlos sind wie ihre Mandantschaft.
    https://www.heise.de/tp/features/Ham...A-4919049.html
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  3. #273
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Knallharte Justiz: Für „Ich töte dich“ muss Amaru C. zur Strafe einen Aufsatz schreiben

    Wie knallhart die deutsche Justiz sein kann, dass musste der „jugendlichen Randalierer“ Amaru C. nun erfahren. Weil er bei den Düsseldorfer Rheinbad-Krawallen einer Bademeisterin androhte: „Ich töte dich“, muss er nun zur Strafe einen Aufsatz schreiben. Das wird dem „hünenhaften Jugendlichen afrikanischer Herkunft“ zu Denken geben!
    Dem einen oder anderen Rheinbad-Besucher dürfte noch die „Randale von Jugendlichen“ im Sommer 2019 im Gedächtnis sein. Vor rund einem Jahr terrorisierten Hunderte „Jugendliche“ und „jungen Männer“ – mehrheitlich mit nordafrikanischem Migrationshintergrund – mehrmals friedliche Badegäste und bedrohten das Personal des Bades massiv. Das eingesetzte Security-Personal hatte keine Chance, die hoch aggressiven jungen Migranten in Schach zu halten, so dass die Polizei – unter anderem mit 18 Streifenwagen-Besatzungen – das Bad räumen musste.

    Einer dieser „Jugendlichen“ ist Amaru C. Der zur Tatzeit 16-Jährige stand nun vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der „junge Mann“, nachdem er sich den Anweisungen des Badepersonals widersetzte, eine Bademeisterin mit dem Tode bedroht hat. C. soll während der Tumulte zu der Frau gesagt haben: „Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich an die Wand“ und „Ich töte dich“. Der Prozess gegen den „hünenhaften Jugendlichen afrikanischer Herkunft“ – so die Beschreibung der Bildzeitung – fand hinter verschlossenen Türen statt.

    Amaru C. hat nun erfahren müssen, wie knallhart die deutsche Justiz sein kann. Das Amtsgericht Düsseldorf verdonnerte den importierten Krawallburschen zur Teilnahmen an einem Lese-Projekt mit dem Titel „Krisen-Situationen – wie gehe ich damit um?“. Darüber soll er dann einen Aufsatz schreiben unter besonderer Berücksichtigung eines Opfers. Wow! Das wird Amaru sicherlich zu Denken geben!

    Ein zweites Verfahren gegen einen 27-jährigen „Randalierer“ endete laut der Bild mit einer ähnlich knüppelharten Strafe. Er kassierte einen Strafbefehl wegen Beleidigung über 600 Euro. Er hatte eine Polizistin als „dreckiges Stück Scheiße“ beleidigt.

    In Kommentaren zu dem Urteil werden Zweifel laut, ob eine „biodeutsche Kartoffel für 600 Euro eine Polizistin als dreckiges Stück Scheiße bezeichnen dürfte. Über das Strafmaß bezüglich der Morddrohung brauche man eh kein Wort zu verlieren“.

    „Wir machen uns zum Narren für diese Figuren“

    „Der Typ lacht sich doch schlapp über dieses lasche Justiz“

    „Das ist doch lächerlich. Und den Aufsatz schreibt ihm ein Flüchtlingshelfer.“

    „Konsequent. Die Strafjustiz ist auf Resozialisierung ausgerichtet. Der junge Mann mit “internationaler Geschichte“ (PC-Sprech-Berlin) soll seine Drohung reflektieren. Leider funktioniert das mit der Resozialisierung nur bei Menschen, die in unserem Kulturkreis mitmachen wollen.“

    „Muss denn wirklich alles, was vor kurzem noch Stoff für Satire war, da ein gewisses Element der Übertreibung enthaltend, in diesem Land früher oder später Realität werden?“


    https://www.journalistenwatch.com/20...e-justiz-fuer/
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  4. #274
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ein lange zurückliegender Fall ist der Mord an Frederike von Möhlmann die 1981 vergewaltigt und ermordet wurde. Der Täter, ein Türke, wurde schnell ermittelt und aufgrund der erdrückenden Indizienlage zu lebenslanger Haft verurteilt. Er ging in Berufung und aufgrund eines windigen Gutachtens und eines ihm sehr wohl gesonnenen Richters wurde er aus mangeln an Beweisen freigesprochen. Im Jahr 2012 konnte aufgrund von DNA-Spuren zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass besagter Ismet H. tatsächlich der Täter ist. Für diese Tat kann er nach gültigem Recht nicht belangt werden, da er nicht zweimal für die gleiche Tat angeklagt werden kann. Ein früher Fall von Migrantenbonus, denn das Gutachten, auf das sich der Freispruch bezog, zog lediglich die Reifenspuren in Zweifel. Alle anderen Indizien wurden nicht erschüttert.

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  5. #275
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung
    Asylbewerber erhält auch im siebten Verfahren Bewährungsstrafe
    MIESBACH. Ein somalischer Asylbewerber ist auch in seinem siebten Prozeß erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Richter des Amtsgerichts im bayerischen Miesbach hielten dem 25jährigen zugute, daß er freiwillig eine Alkoholtherapie begonnen habe und verhängten eine Strafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung, berichtete der Merkur.

    Der 2014 nach Deutschland eingereiste Afrikaner hatte in seiner Asylunterkunft zwei Wachleute angriffen und mit einer abgebrochenen Bierflasche bedroht. Einer der Security-Mitarbeiter war dabei verletzt worden.

    Amtsrichter ermahnt Asylbewerber
    In den vergangenen Jahren war der Somalier immer wieder wegen Delikten unter Alkoholeinfluß aufgefallen. 2015 bedrohte er einen Mann in der Asylunterkunft mit einem Messer und schlug ihn mit einer Schnapsflasche. Dafür mußte er einen sogenannten Freizeitarrest absitzen. Zwei Jahre später erhielt für einen Diebstahl eine weitere Bewährungsstrafe. Seine letzte Arbeitsstelle habe er wegen Alkohol verloren.

    Während der Urteilsverkündung betonte Amtsrichter Walter Leitner, nur wegen der begonnenen Therapie sei dieses Mal keine Haftstrafe verhängt worden. Aber nun sei Schluß damit.


    https://jungefreiheit.de/politik/deu...ehrungsstrafe/
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  6. #276
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Während der Urteilsverkündung betonte Amtsrichter Walter Leitner, nur wegen der begonnenen Therapie sei dieses Mal keine Haftstrafe verhängt worden. Aber nun sei Schluß damit.
    „Das ist das aller, aller-, aller-, aller-...., letzte Mal!"
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  7. #277
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Unfassbar!

    Oldenburg – Ein Staatsanwalt hat sich in einem Kindesmisshandlungs-Verfahren für eine milde Strafe für den Täter eingesetzt. Und diese Forderung hat der Jurist mit Zitaten aus der Bibel begründet!

    Der Staatsanwalt ist bei Gericht Vertreter der Anklage. Aber in dem Berufungsverfahren am Landgericht Oldenburg lief das anders.


    ► Nach einem Bericht der Oldenburger „Nordwestzeitung“ hat sich der Staatsanwalt für einen 55-jährigen Familienvater eingesetzt. Der Mann aus Friesoythe hatte nachweislich seine Kinder geschlagen.
    Der Ankläger habe sich dann auf den Bibelsatz berufen „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“. Der Staatsanwalt habe auch auf Papst Franziskus verwiesen.

    Der Pontifex hatte im Februar 2015 bei einer Generalaudienz im Vatikan Schläge als Erziehungsmaßnahme indirekt befürwortet, Ohrfeigen jedoch ausdrücklich abgelehnt.

    Der Staatsanwalt relativierte die Taten des Familienvaters nach Angaben der „Nordwestzeitung“ auch mit den Worten, es sei noch gar nicht so lange her, da sei das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen. Die Vorsitzende Richterin war fassungslos.
    Seit mehr als 20 Jahren ist es in Deutschland gesetzlich verboten, seine Kinder zu prügeln.

    „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer“, erklärte die Oldenburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag selbstkritisch in einer Stellungnahme. Es dürfe kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen. „Und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“


    https://www.bild.de/news/inland/news...8052.bild.html
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  8. #278
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Serbe Djordje S. (33) war mit 37 Alias-Personalien bereits in ganz Deutschland kriminell unterwegs

    Berlin – Wie kann aus Mordversuch fahrlässige Körperverletzung werden? Warum sitzt ein Schwerkrimineller statt 13 Jahre nur noch gut drei Jahre im Knast? Ein Urteil, das fassungslos macht.

    ► Die Tat: 21. September 2017, Oranienstraße (Kreuzberg). Mutter (27) und Tochter (5) morgens auf dem Weg zum Kindergarten. Sie gehen bei Ampelgrün über die Kreuzung, als ein 3er BMW sie frontal erfasst. Mutter und Kind werden 15 Meter durch die Luft geschleudert.

    Kurz darauf überwältigen Polizisten den Serben Djordje S. (33) an der Görlitzer Straße. 2,6 Promille, Kokain, kein Führerschein, der BMW voller Diebesgut. Das Kind muss wiederbelebt werden. Die Mutter bleibt für den Rest ihres Lebens behindert.
    Der Täter: geboren in Serbien, seit 1991 in Berlin. Asyl abgelehnt. Unter 37 (!) Alias-Personalien in Deutschland kriminell unterwegs. Erste Abschiebung 2013 nach Knast, ein halbes Jahr später wieder da. Bis 22. August 2017 fünf Jahre Knast, zweite Abschiebung. Nur zehn Tage später die Tat.

    ► Das 1. Urteil 2018: 13 Jahre Knast, der BMW als Mordwaffe. Der Richter damals: „Eine Amokfahrt auf der Flucht vor der Polizei, um Straftaten zu verdecken. Sie fanden sich mit tödlichen Folgen ab.“ Doch der Straftäter ging in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf.
    ► Jetzt das 2. Urteil: 3 Jahre und zehn Monate Haft, danach Entziehungsanstalt. Djordje S. (heute 35) freut sich. Die Staatsanwältin hatte 5 Jahre und zwei Monate beantragt.

    Die Richter blieben sogar noch drunter. „Er kommt vergleichsweise billig weg“, sagt Richter Thomas Groß. „Aber wir sind verpflichtet, unparteiisch Recht und Gesetz anzuwenden.“

    Die Beweisaufnahme habe nun ergeben: „Nicht ausgeschlossen, dass er die rote Ampel überquerte in der Annahme, es kommen keine Fußgänger, weil er keine gesehen hat. Kein Tötungsvorsatz.“ Trotz der „schrecklichen Folgen eines eigensüchtigen Verhaltens eines Straftäters, die das Leben dieser Berliner Familie unwiederbringlich verändert haben“.

    „Ein Skandal“, sagt Mikail Akil (42), Schwager der Mutter, „wie soll ich ihr das erklären? Er hat sie zum Krüppel gefahren. Unsere Gesetze sind zu human für solche Kriminellen!“

    https://www.bild.de/regional/berlin/...1380.bild.html
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  9. #279
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn denn mal so ein Migrant zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, bedeutet das nicht, dass er seine Strafe auch absitzen muss................

    Ein Tatverdächtiger war rechtskräftig verurteilt, aber frei
    Drei Angehörige des Remmo-Clans wurden im Fall des Kunstdiebstahls im Dresdner Grünen Gewölbe festgenommen. Einer von ihnen war bereits rechtskräftig verurteilt – er wurde aber nie zum Haftantritt aufgefordert.
    Nach der Großrazzia im Zusammenhang mit dem Kunstdiebstahl im Grünen Gewölbe in Dresden sind zwei Tatverdächtige flüchtig, drei weitere konnten festgenommen werden.

    Einer der Männer, die am Dienstag gefasst wurden, muss wegen eines anderen Diebstahls noch eine Freiheitsstrafe in Berlin absitzen. Nach Informationen von SPIEGEL TV handelt es sich um Wissam Remmo. Der heute 23-Jährige war im Februar 2020 als Beteiligter am Diebstahl einer 100 Kilo schweren Goldmünze auf der Museumsinsel zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die Jugendstrafe war seit September rechtskräftig.
    Das für die Vollstreckung zuständige Amtsgericht Tiergarten hat den Mann aber bisher nicht zum Haftantritt aufgefordert, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.

    Von der U-Haft verschont
    Zwei Mitangeklagte im Fall der Goldmünze »Big Maple Leaf« hatten Revision gegen den Schuldspruch beantragt, der 23-Jährige hatte seine Strafe allerdings angenommen. Nach seiner Festnahme im Jahr 2017 war er von der Untersuchungshaft mit der Bedingung verschont worden, sich dreimal in der Woche bei der Polizei zu melden und alle 14 Tage die Teilnahme an einem Kurierdienstpraktikum zu bescheinigen. Diese Bedingungen habe der Mann stets erfüllt, sagte die Gerichtssprecherin weiter.
    Im Juli 2018 wurde der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgehoben, da zu diesem Zeitpunkt der Abschluss der Ermittlungen nicht absehbar war.

    Fahndung läuft international
    Die Beschuldigten im Dresdner Fall gehören zu einer polizeibekannten arabischstämmigen Großfamilie – nach Angaben der Ermittler handelt es sich um den Berliner Remmo-Clan.
    Die Fahndung nach den beiden flüchtigen Männern dauert an. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um die 21 Jahre alten Zwillingsbrüder Abdul Majed Remmo und Mohamed Remmo. Ihnen wird schwerer Bandendiebstahl und Brandstiftung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte: »Die Fahndung läuft international.« .............https://www.spiegel.de/panorama/just...2-6326970f07fe

    .....vor ein paar Tagen wurde die 92-jährige Ursula Haverbeck aus dem Gefängnis entlassen. Während 20-jährige Migranten aufgrund ihrer "Haftempfindlichkeit" nie in den Knast müssen, sitzt die alte Dame aktuell wieder vor Gericht.
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  10. #280
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Köln. Dass Hartz-4-Empfänger meist über nicht viel Geld verfügen, ist allgemein bekannt. Eine arbeitslose Erzieherin muss nun mit noch weniger auskommen: Von einem Gericht in Köln wurde sie zu einer Strafzahlung von 120 Euro verurteilt. Doch was ist passiert?
    .


    Verstoß gegen Corona-Regeln: Lagerfeuer mit 10 Personen

    Es ist der 19. April, der teuer für die Frau wird. Zu diesem Zeitpunkt durften sich in NRW in der Öffentlichkeit nur zwei Personen aus verschiedenen Haushalten treffen – als Maßnahme gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie .
    Coronavirus – Die wichtigsten News im Überblick

    Dennoch beobachtete ein Spaziergänger an dem entsprechenden Morgen gleich mehrere Menschen, die am Höhenfelder See in Köln um ein Lagerfeuer herumsaßen. Wie der Focus berichtet , alarmierte der Passant die Polizei , die daraufhin mit einem Streifenwagen anrückte.


    Hart-4-Empfängerin feiert am See: Polizei verhängt Bußgeld

    Am Ort des Geschehens trafen die Beamten zehn Leute an – sie alle erhielten eine Anzeige und sollten letztlich ein Bußgeld von 350 Euro zahlen. Auch die zunächst vorgebrachte Ausrede, es habe sich um mehrere Kleingruppen gehandelt, ließen die Beamten nicht gelten. Viele der Anwesenden akzeptierten das schließlich.

    Nicht so die 39-jährige Hartz-4-Empfängerin: Sie sei an dem entsprechenden Morgen wegen der Corona-Regeln allein am See spazieren gewesen, sagte sie laut Focus vor Gericht . Dort sei sie dann zufällig auf einen Bekannten gestoßen und habe sich mit ihm ans Feuer gesetzt. Die anderen Personen seien dann dazugestoßen. Dabei habe sie sich aber nichts gedacht, weil die Anwesenden untereinander Abstand gehalten hätten.
    Richterin verurteilt Hartz-4-Empfängerin wegen Verstoß gegen Corona-Regeln

    Die Vorsitzende Richterin nahm das so hin. Dennoch sei es zu einer verbotenen Zusammenkunft gekommen, für die es ein Bußgeld geben müsse. Unter Tränen sagte die arbeitslose Erzieherin schließlich, dass sie den Betrag nicht zahlen könne.


    Die Strafe wurde schließlich von 350 auf 120 Euro reduziert – unter anderem, weil sich die Angeklagte vor Gericht schließlich einsichtig zeigte. Hinzu kommen aber noch 50 Euro Gerichtsgebühr sowie Fahrtkosten und ein möglicher Verdienstausfall der Zeugen.

    https://www.morgenpost.de/vermischte...fe-zahlen.html
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