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  1. #241
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Journalist Boris Reitschuster hat einen Artikel zum Thema veröffentlicht............

    Justiz mit Samthandschuhen: Fördert sie Gewalttaten, statt abzuschrecken?
    Kaum war die Nachricht von dem Mann aus Gambia, der in der Berliner S-Bahn eine Frau heftig attackierte und auch gegen den Bauch getreten haben soll, im Internet und in einigen Medien zu lesen, schon kam die Mitteilung, dass er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Fast zeitgleich wurde bekannt, dass ein syrischer Asylbewerber mit einer Bewährungsstrafe davon kam, der am Heiligabend 2019 auf einer Wohltätigkeits-Veranstaltung im Gemeindeamt der sächsischen Kirchengemeinde St. Nicolai einen 51-jährigen Helfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte.


    Obwohl der 17-jährige Täter seinem Opfer in die Lunge stach, konnte das Gericht „keinen Tötungsvorsatz feststellen“. Auch der Vater des 17-Jährigen, Mohamad K., wurde als Mittäter verurteilt, und auch er nur zu einer Bewährungsstrafe.


    In Marsberg belästigte ein Asylbewerber aus dem Iran ein elfjähriges Mädchen sexuell, fasste es an die Brust, rieb diese - und kam ebenfalls diese Woche wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Die einzigen Berichte, die im Internet darüber zu finden sind, sind hinter einer Bezahlschranke versteckt. Dass es sich um einen Asylbewerber handelt, und dieser laut Polizei bei Kindern als der „Kitzelmann“ einschlägig bekannt ist, erfährt nur, wer bezahlt.

    Bereits im März wurde ein junger Syrer, der den damals 30-jährigen Marcus Hempel 2017 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) mit einem heftigen Schlag tötete, zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vater des Opfers klagte: „Das hat nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun“. Die Staatsanwaltschaft habe wie die Verteidiger des Angeklagten gewirkt, so der Vater. Dabei hatte der Täter laut einer Augenzeugin nach der Tat noch gelacht. Nach dem Urteil auch?


    Die Liste solcher verstörender Urteile ließe sich lange fortsetzen. Ob das der Asylbewerber aus Sierra Leone in Günzburg ist, der immer wieder ausrastete und dessen Tatregister allein durch seine Länge beeindruckt. Er bedrohte fast schon regelmäßig Mitarbeiter von Behörden, Kliniken („I will kill you“) und Jobcenter und biss ihnen schon mal in die Hand. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Mann im Gefängnis sehen wollte, kam er im April mit einem Jahr Bewährung davon.
    Ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe ließ im Februar ein Gericht einen Flüchtling aus Afghanistan davon kommen, der eine Elfjährige in Langenhagen schwer sexuell missbrauchte.


    Die Liste ließe sich sehr lange fortsetzen, hier nur ein paar Schlagzeilen:


    Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung am Ankerzentrum in Deggendorf im Sommer 2019 ist jetzt ein Aserbaidschaner zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Neben einigen Bewohnern wurden auch Polizisten und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma verletzt.

    Ein Asylbewerber aus Kamerun ist in Halberstadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte Messer nach Polizisten geworfen.

    Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 25-jährigen Mann aus Nigeria wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Zu zwölf Monaten Jugendstrafe auf Bewährung wurde ein 21-jähriger Afghane vom Amtsgericht Rosenheim verurteilt. Der junge Mann handelte mit Cannabis.

    Bewährung für "King Abode" aus Bautzen. Das Strafregister:
    - Sachbeschädigung und Beleidigung in jeweils zwei Fällen
    - Hausfriedensbruch in fünf Fällen
    - vorsätzliche Körperverletzung
    - gemeinschaftliche versuchte gefährliche Körperverletzung
    - versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschädlicher
    Sachbeschädigung
    - Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen.

    Ein „Asylbewerber aus Marsberg verbreitet Angst und Schrecken“, titelt die Westfalenpost: Streit und Morddrohungen: Warum das Urteil viel härter hätte ausfallen können. Erst als er erfuhr, „dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt ist, entspannte er sich wieder etwas.“


    Entspannung für Straftäter vor Gericht - was für eine Symbolik!


    Ich erspare Ihnen eine weitere Aufzählung und verweise nur auf meinen Beitrag „Kindesmissbrauch - nur noch ein Kavaliersdelikt?“ vom Januar. Darin habe ich thematisiert, dass sexueller Missbrauch von Kindern in erschreckender Regelmäßigkeit nur noch mit Bewährungsstrafen geahndet wird.


    Der Vater des in Wittenberg getöteten Marcus Hempel, von Beruf Bauleiter, hatte die milde Entscheidung gegen den Mann, der sein Kind tötete, hart kritisiert: „Solche Urteile sind Freifahrsscheine für Täter und animieren zu noch mehr Verbrechen. Sie haben jedenfalls keine abschreckende Wirkung.“ Die Richter und Staatsanwälte „sollten sich mal fragen, wie sie handeln würden, wenn es einen Angehörigen aus ihrer Familie getroffen hätte".
    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Was wir erleben, ist eine Art Schizophrenie in Politik, Medien und Justiz: Auf der einen Seite haben wir massive Zuwanderung aus Gebieten bzw. Kulturen, in denen es kein Gewalttabu gibt, ja oft sogar Gewaltkulturen herrschen. In denen viele Menschen durch Krieg und Krisen traumatisiert sind. Sie treffen hier auf eine Justiz, die sich immer noch im Sozialpädagogik-Modus der 1980er Jahre befindet. Ihre Milde kommt bei vielen Menschen, die aus Kulturen stammen, in denen nur Härte und Stärke zählt, als Schwäche an, und als Blankoscheck. Eine Justiz, die das ignoriert, macht sich ebenso mitschuldig an künftigen Verbrechen wie Politiker, die keine Konsequenzen ziehen und Journalisten, die allenfalls über Einzelfälle berichten, aber sich davor hüten, zusammenfassende Artikel wie diesen hier zu schreiben - aus Angst, damit gegen Tabus und eine völlig falsch verstandene politische Korrektheit zu verstoßen. Besondere Verantwortung laden all diejenigen aus sich, die andere, die dieses Problem thematisieren, diffamieren - was sicher auch auf diesen Artikel hin geschehen wird. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass nicht ihre eigenen Angehörigen Opfer dessen werden, woran sie durch ihre Verdrängung und ihr Wegsehen eine Mitverantwortung haben.

    In diesem Zusammenhang sei auch an die Jugendrichterin Kirsten Heisig erinnert, die vor zehn Jahren in Berlin unter äußerst merkwürdigen Umständen zu Tode kam. Sie setzte sich nach dem Motto "Wehret den Anfängen!" für eine konsequente Bestrafung gerade von jungen Tätern ein. Hätte man auf sie gehört, würden wir heute in einem sichereren Land leben. Hierzu empfehle ich diesen Beitrag von Josef Kraus über das Wirken und den Tod dieser bemerkenswerten Juristin: "Jugend-Kriminalität: Die Frau, die alles kommen sah"


    https://www.reitschuster.de/post/jus...-abzuschrecken
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  2. #242
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In diesem Land kann sich jeder bewähren, aber nur wenn er „linksgedreht" ist.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #243
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Tibor ist kein deutscher Name. Greift auch in diesem fall der Migrantenbonus?...

    MILDES URTEIL FÜR BUSFAHRER
    Reifen von 310 Autos zerstochen – Bewährung!
    Chemnitz – Der Schrecken der Falschparker kommt mit Bewährung davon!

    Von Mai 2016 bis zu seiner Festnahme am 25. Juli 2018 verbreitete Tibor K. (59) in Chemnitz Angst und Schrecken. Der Bus- und Straßenbahnfahrer zerstach die Reifen von 310 Autos. Gesamtschaden: 39 179,35 Euro! Sein Tatmotiv: Hass auf Falschparker!

    Dienstag nun das Urteil am Landgericht: Zwei Jahre Haft wegen Sachbeschädigung, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

    Außerdem muss er jeweils 5000 Euro an zwei gemeinnützige Verein zahlen.

    https://www.bild.de/regional/chemnit...1056.bild.html
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  4. #244
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nigerianer erhalten Bewährungsstrafen für Brandstiftung

    NEUBURG. Das Amtsgericht Neuburg hat drei nigerianische Asylbewerber wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die drei Männer im vergangenen August Feuer in ihrer Unterkunft im bayerischen Feilenmoos gelegt hatten. Dabei entstand laut Donaukurier ein Sachschaden von rund 20.000 Euro und vier Personen erlitten Verletzungen.

    Richterin Bettina Grafe wertete ein Geständnis der drei Afrikaner demnach als ersten Schritt zur Besserung. Zudem habe die zehnmonatige Untersuchungshaft einen bleibenden Eindruck bei den Verurteilten hinterlassen. Die Nigerianer waren bereits zuvor wegen Diebstahls, versuchten Betrugs und Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden.

    Mandant habe „ein Zeichen setzen“ wollen

    Ein Verteidiger gab als Motiv für die Tat an, sein Mandant sei mit der Verlegung in die Asylunterkunft nicht einverstanden gewesen. Er habe „ein Zeichen setzen“ wollen.

    2016 hatten Asylbewerber in Düsseldorf ihre Unterkunft in Brand gesteckt, weil ihnen die Portionen bei der Essensausgabe zu klein waren. Im August 2019 nahm die Polizei zwei Albaner fest, die in ihrem Flüchtlingsheim Feuer gelegt haben sollen, weil ihre Asylanträge abgelehnt wurden.


    https://jungefreiheit.de/politik/deu...brandstiftung/
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  5. #245
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Verhältnismäßigkeit stimmt schon lange nicht mehr.
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  6. #246
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Die Verhältnismäßigkeit stimmt schon lange nicht mehr.
    So ist es. Betrachtet man sich einmal diesen Fall hier............

    „BEUTE“ IM WERT VON 3,98 EURO!
    Zwei Monate Knast für Heidelbeer-Klau

    Traunreut – Weil sie zwei Packungen Heidelbeeren für 3.98 Euro geklaut hat, muss Gabriele C. (69) zwei Monate ins Gefängnis.

    Die Rentnerin wurde von einer Verkäuferin erwischt, wie sie sich zwei Packungen Heidelbeeren für je 1,99 Euro in ihre Handtasche kippte.

    Anzeige! Weil Gabriele C. schon vorbestraft ist (u. a. klaute sie Deko-Motorräder für 150 Euro) entschied das Gericht: Sie muss in den Knast. Am 8.Juli sollte sie ihre Strafe antreten. Ihr Anwalt Alexander Stevens (38) beantragte Vollstreckungsaufschub.
    Er zu BILD: „Eine arme Oma mit 600 Euro Rente klaut zwei Packungen Heidelbeeren zu je 1,99 Euro und geht in Haft – der Wirecard-Chef lässt mutmaßlich 1,9 Mrd. verschwinden und ist auf freiem Fuß... Ist das gerecht?“

    Gabriele C. bleibt dabei: „Ich habe die Heidelbeeren nicht gestohlen. Ich habe Zuhause einen Garten, da hatte ich sie gepflückt und vergessen, aus der Handtasche zu nehmen.“............https://www.bild.de/regional/muenche...2094.bild.html

    ....... zugewanderte Serienstraftäter mit 100 und mehr Delikten gehen nie in den Knast aber eine alte Frau.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Es ist ja nur eine Deutsche. Und was geschieht mit einem Migranten, der mit einer Bombendrohung einen Millionenschaden anrichtet?

    ICE NACH BOMBENDROHUNG GESTOPPT
    Und dafür gibt’s 900 Euro Strafe wegen Schwarzfahrens …
    308 Fahrgäste evakuiert +++ elf Züge ausgefallen +++ GSG 9 im Einsatz

    Kopfschütteln über ein Skandal-Urteil des Amtsgerichts Nauen (Brandenburg): Am 3. Juli war Mohammed T. (30) bei einer Fahrscheinkontrolle im ICE 802 (Berlin-Hamburg) ausgerastet, drohte, den Zug in die Luft zu sprengen.

    Nach der Evakuierung von mehr als 300 Fahrgästen überwältigte die Spezialeinheit GSG 9 den in Algerien geborenen Franzosen. Folge: 59 verspätete, elf ausgefallene und 19 umgeleitete Züge.

    Jetzt das Urteil: 60 Tagessätze zu 15 Euro fürs Schwarzfahren! Heißt: 900 Euro für die Terror-Tat, die Hunderte in Angst und Schrecken versetzte.
    T. (geboren am 19. Februar 1990 im algerischen Ain Beida) war allein seit 22. Mai in Deutschland fünfmal von der Bundespolizei beim Schwarzfahren erwischt worden. Er verfügt in Frankreich über ein langes Vorstrafenregister: unter anderem wegen Hehlerei, Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenbesitz).

    Gültige Papiere führte T. bei der Festnahme nicht mit sich, Pass und Personalausweis in Frankreich sind längst abgelaufen. In Deutschland lebt er nach eigenen Angaben in einem Abrisshaus im niedersächsischen Diepholz vom Flaschensammeln. In der Vernehmung gab T. an, seit 2009 in Frankreich in psychologischer Behandlung zu sein und langjährig Cannabis konsumiert zu haben.

    Er sei aber weder berufstätig noch arbeitssuchend und verfüge auch nicht über „ausreichende Existenzmittel sowie die erforderliche Krankenversicherung“, heißt es in einem Antrag der Bundespolizei (liegt BILD vor) auf „Aberkennung des Freizügigkeitsrechts“, mit dem die Ausweisung T.s erreicht werden sollte.
    Verständnislos reagierte man nach BILD-Informationen bei der Bundespolizei, die eine Ausweisung nach Frankreich sowie Anklage wegen Gefährdung des öffentlichen Friedens, Bedrohung und Androhung einer Sprengstoffexplosion gefordert hatte.

    Übrigens: Das Angebot, von der Bundespolizei an die deutsch-französische Grenze gebracht zu werden, lehnte T. ab. Stattdessen verabschiedete er sich nach der Verhandlung am Freitag mit dem Ziel Diepholz, Berlin oder Köln „zum Bahnhof“. Die nächste Schwarzfahrt mit Ansage: Seine festgestellten Barmittel betrugen weniger als ein Euro.

    https://www.bild.de/politik/inland/p...9532.bild.html
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  7. #247
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Diese Land verrät seine Bürger.
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  8. #248
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Stuttgart – In Deutschland sind Telefontechniker rar. In Bosnien warten Dutzende auf Arbeit – und sei es für einen Hungerlohn!

    Wegen Einschleusens von Ausländern steht der Bosnier Ekrem M. (47) seit Montag vor dem Landgericht. Der Chef einer Telefon-Servicefirma gestand, 41 Landsleute illegal nach Wendlingen geschafft zu haben. Dort mussten die Techniker die Aufträge abarbeiten, die ihr Boss von Vodafone oder Unitymedia bekommen hatte: zu Stundenlöhnen zwischen 4,35 und 5,16 Euro!

    Ekrem M. vor Gericht: „Die Auftraggeber machten Druck, dass ich mehr Techniker einstellen soll. Hier habe ich aber keine gefunden.“
    Der Zoll ließ die illegalen Fachkräfte auffliegen, ihr Chef musste Insolvenz anmelden.

    Das Gericht honorierte das Geständnis des Angeklagten, stellte ihm eine zweijährige Bewährungsstrafe in Aussicht.

    https://www.bild.de/regional/stuttga...8854.bild.html

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    Fall2

    Milde Strafe für Mädchen-Vergewaltiger vom Rummelplatz

    Magdeburg – Milde Strafe für eine schwere Tat! In Magdeburg wurde Afghane Zahid S. (20) wegen vollendeter Vergewaltigung an der damals 14-Jährigen Klara* zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt.

    Staatsanwalt Uwe Hornburg hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt, Strafverteidiger Ulrich Koehler zwei Jahre auf Bewährung.



    Die Vorsitzende Richterin Anne-Marie Seydel in der Urteilsbegründung zum Täter: „Es sind bei ihnen Tränen geflossen. Ihre Tränen galten aber nur ihnen selbst.“ Die Folgen für das Opfer habe Zahid S bis heute nicht erfasst. Das Mädchen werde ihr Leben lang unter der Tat leiden. „Das ist ein Alptraum für jede Frau“, so die Richterin.

    Am 13. Oktober 2018 hatte Zahid S. (damals 18) mit Freunden den Herbstrummel in Magdeburg besucht. Dort traf die Truppe auf Klara. Die damals 14-Jährige stand unter erheblichem Alkohol-Einfluss (vier Stunden nach der Tat noch 1,52 Promille).

    Die Afghanen versprachen dem Mädchen, sie wegen ihres Zustandes zu „beschützen“. Gegen 19.30 Uhr gingen sie mit ihr auf den dunklen Parkplatz hinter dem Riesenrad.

    Auf der Wiese vergewaltigten Zahid S. und ein weiterer Mann Klara. Die Richterin: „In welcher Reihenfolge das geschah, ist nicht klar. Aber sicher ist, dass einer der Täter der Angeklagte war.“ In dem Slip des Mädchens waren DNA-Spuren von Zahid S. gefunden worden.

    ▶︎ Gegen den zweiten Verdächtigen wurde bislang keine Anklage erhoben.
    Der Afghane kam als unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er lebt seitdem mit Duldung in Magdeburg. Die Richterin rügte, dass er sich bisher nicht integriert habe, keiner Arbeit nachgehe, kaum Deutsch spreche.

    Zur Tatzeit war S. zwar 18 Jahre und zwei Monate alt. Da er aber Entwicklungsdefizite hat, wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Jugendkammer hielt ihm bei ihrem milden Urteil zugute, dass er nicht vorbestraft ist, ein Teilgeständnis abgelegt und dem Gericht die Namen der Mittäter verraten hatte.


    https://www.bild.de/regional/sachsen...1892.bild.html
    Geändert von Realist59 (15.07.2020 um 09:39 Uhr)
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #249
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er lebt seitdem mit Duldung in Magdeburg.
    Und wieder einer, der eigentlich gar nicht mehr hier sein dürfte! Man könnte nur noch im Strahl k....!
    "...und dann gewinnst Du!"

  10. #250
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Und wieder einer, der eigentlich gar nicht mehr hier sein dürfte! Man könnte nur noch im Strahl k....!
    Eigentlich könnte man sich die Ablehnung von Asylanträgen grundsätzlich sparen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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