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  1. #321
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Totschläger müssen ihre Haft nicht antreten weil die Knäste voll sind, aber GEZ-Verweigerer sind für den Staat die weitaus schlimmsten Verbrecher und müssen hinter Schloss und Riegel.....

    Neue Verhaftungswelle? Der WDR ließ in NRW einen GEZ-Verweigerer verhaften. Der Mann sitzt seit Donnerstag im Knast in Münster.



    Georg T. wurde am 25.2. verhaftet. Die Polizei holte ihn ab und steckte ihn in die JVA Münster.

    MMnews sprach vor einer Woche mit dem ARD-Opfer. Georg T. schilderte im Gespräch, dass er in Sorge sei, dass die Polizei ihn abhole, er aber davor keine Angst habe. Zuvor habe es bereits Einschüchterungsversuche seitens der Polizei gegeben, die mit zwei Autos auf seinen Hof fuhren, jedoch zunächst nichts unternahmen.
    Am vergangenen Donnerstag war es dann soweit. Um 10 Uhr klickten die Handschellen.

    Wie lange T. in Haft bleiben muss, ist unklar. Es geht laut WDR um nicht bezahlte Zwangsgebühren i.H.v. rund 651 Euro.

    Mehr: https://gez-boykott.de
    https://www.mmnews.de/politik/160611...erer-verhaften
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #322
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wieder der Migrantenbonus...........

    TOCHTER VON FLÜCHTLINGSHELFERIN VERGEWALTIGT
    Bewährungsstrafen für zwei junge Syrer
    Die Teenagerin half den beiden jungen Männern bei der Integration, gab ihnen sogar Deutsch-Unterricht. Dann vergewaltigen sie die 15-jährige Schülerin.

    Vier Jahre nach dem Verbrechen stand Annika R. (Name geändert, heute 19) aus Hannover ihren Peinigern gegenüber. Das Amtsgericht Uelzen sprach Mohamad T. (24) und Schadi A. (24) nun schuldig.

    Im Sommer 2016 hatte die Tochter einer Flüchtlingshelferin die Unterkunft der Syrer im Kreis Lüchow-Dannenberg besucht. Zunächst tranken sie im Zimmer Tee, dann kippte die Stimmung. Laut Anklage hielt Mohamad T. dem Mädchen plötzlich die Arme fest, während sein Komplize es entkleidete und vergewaltigte.
    Nach dem Sex-Überfall drohte das Duo: „Wenn du irgendetwas sagst, bringen wir deine ganze Familie um.“

    Erst ein Jahr später, als einer der Täter in ihr Haus ziehen sollte, brach sie ihr Schweigen. Anzeige, Anklage.

    Im Prozess vor dem Jugendschöffengericht – die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt Heranwachsende – bestritt das bislang unbestrafte Duo die Tat. Urteil: zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für Schadi A., 18 Monate für seinen Komplizen, dazu jeweils 500 Euro Geldbuße. Opfer-Anwalt Björn Nordmann: „Für meine Mandantin ist es wichtig, dass das Gericht ihr glaubte. Die vergangenen vier Jahre waren schwer für sie.“

    Die Verteidiger der beiden Männer legten Berufung gegen das Urteil ein.

    https://www.bild.de/regional/hannove...8386.bild.html

    ........vergewaltigt und dann lediglich eine Bewährungsstrafe? Auch wenn diese Naivität des Opfers typisch für Gutmenschen ist, hätte die Strafe härter ausfallen müssen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #323
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    HAFTSTRAFE AUFGEHOBEN
    Hier lacht ein Drogenboss über unsere Justiz

    Name:  1.jpg
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    Landgericht, Saal A164, kurz vor 9 Uhr. Deutsch-Iraker Ammar R. (28) kann sich das Lachen nicht verkneifen. Obwohl der Mann aus dem Dunstkreis der KMN-Gang wegen Drogenhandels, Vergewaltigung und Nötigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, muss er diese Strafe nicht absitzen!

    https://www.bild.de/bild-plus/region...ogin.bild.html
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  4. #324
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da verschlägt es einem die Sprache.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #325
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Da verschlägt es einem die Sprache.
    So wie ich es bereits im ersten Beitrag beschrieben habe. GEZ-Verweigerer und Falschparker werden in diesem Land gnadenlos verfolgt. Zugewanderte Verbrecher werden mit Samthandschuhen angefasst.
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  6. #326
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vergewaltigungsopfer leiden ihr Leben lang unter der Tat, die sie erleiden mussten. Die Strafen für die Täter sind oft ein zusätzlicher Schlag für die Opfer...............


    Im Fall der Gruppenvergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens hat das Landgericht Ulm am Montag vier Asylbewerber verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Einwanderer aus dem Irak und Afghanistan die Heranwachsende in der Halloween-Nacht 2019 mehrfach vergewaltigt hatten, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

    Zwei der Angeklagten müssen nun für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Einer davon wurde wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, der andere wegen Vergewaltigung in drei Fällen. Die beiden anderen müssen wegen Vergewaltigung, Beihilfe zur Vergewaltigung und Körperverletzung für je zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

    Die 17 bis 26 Jahre alten Männer hatten dem Bericht zufolge die meiste Zeit des im Juli 2020 begonnenen Prozesses geschwiegen. Der Vorsitzende Richter wertete es demnach als strafmildernd, daß sie sich gegen Ende des Verfahrens teilweise doch zu den Taten geäußert hatten.

    Strafen „nahezu am untersten Rand“ des Strafmaßes
    Die Strafen gegen die Asylbewerber seien „nahezu am untersten Rand“ des Strafmaßes angesiedelt, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. „Es gab Zweifel und es sind auch noch Zweifel vorhanden.“ Der Prozeß sei vor allem durch die schwierige Vernehmung des Opfers geprägt gewesen. „Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, daß die 14jährige Geschädigte aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht mehr uneingeschränkt in der Lage war, zur weiteren Vernehmung zur Verfügung zu stehen. Es waren bei weiterer Vernehmung ersthafte gesundheitliche Schäden zu erwarten“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag der JUNGEN FREIHEIT.

    Laut Anklage überredeten die Männer die damals 14jährige, mit ihnen in eine Unterkunft im Illertal zu fahren. Einen von ihnen habe das Mädchen bereits zuvor gekannt. In der Einrichtung sollen sie das Opfer dann zunächst mit Betäubungsmitteln wehrlos gemacht und anschließend mißbraucht haben.

    Ursprünglich war noch ein 16 Jahre alter Iraner mitangeklagt. Das Verfahren gegen ihn war aber nach der Verständigung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt worden. Bei ihm handelt es sich um den Bekannten des Opfers.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...ergewaltigung/

    .......falls die Täter ihre Haft überhaupt antreten müssen, werden sie nur ein paar Monate im Gefängnis bleiben.
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  7. #327
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Junge Totschläger kommen mit Bewährungsstrafen davon, wenn sie Migranten sind. Deutsche hingegen werden mit aller Härte verfolgt. Was der 71-jährige Betrüger Horst T. abzog war kein Kavaliersdelikt aber letztlich ist niemand körperlich zu Schaden gekommen und 10 Frauen insgesamt 50000 Euro abzuluchsen ist zwar nicht nett aber kein Riesenschaden. 7 Jahre Haft ist ein Urteil, was für diese Taten angesichts der Strafen für Mord und Totschlag bei Migranten völlig unverhältnismäßig ist, zumal der Täter Suchtkrank ist...........

    Berlin – Schwerenöter Horst „Hotte“ T. (71) muss wieder in den Knast. Diesmal für sieben lange Jahre. Wegen gewerbsmäßigen Betruges, Computerbetruges und Diebstahls.

    Ohne jede Regung nahm Horst T. das Urteil des Landgerichts auf. Und auch an. „Wir verzichten auf Rechtsmittel“, ließ er seine Anwältin verkünden.

    Zehn ältere Damen hatte der gelernte Metzger mit dem Bürstenschnitt umgarnt. Sich als Arzt, Polizist, alter Bekannter ausgegeben. Und ihnen ihr Geld abgeluchst: 54 610 Euro insgesamt. Um es zu verspielen. „Ich bin spielsüchtig von klein auf“, hatte der Angeklagte im Prozess ausgesagt......https://www.bild.de/regional/berlin/...1170.bild.html
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  8. #328
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wovon sollen die Opfer nun leben?

  9. #329
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Um niedrige Strafen für Migranten rechtfertigen zu können, werden Verbrechen von Beginn an relativiert. So wird aus einem Mord schon mal Körperverletzung mit Todesfolge. Derzeit steht ein gewisser Alim Kaymaz aus Hamm vor Gericht. Er wird beschuldigt, seine schwangere Ex-Freundin mit 60 Messerstichen getötet zu haben. Ein klarer Mord. Das Gericht sieht das anders und so wurde der Täter nur wegen Totschlag angeklagt.

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    Der Täter
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  10. #330
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das einzig gerechte Urteil würde eine stabile Mauer oder Wand beinhalten . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

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