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  1. #391
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Migrantenbonus allerorten. 2 tote Frauen und da für gab es 3 Jahre Knast?


    Für den Tod zweier Frauen (20, 42) nach Po-Vergrößerungen hat das Düsseldorfer Landgericht drei Jahre und vier Monate Haft gegen den Operateur verhängt.

    Das Gericht verurteilte den Arzt Reza S. (50) am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie wegen Titelmissbrauchs. Zusätzlich verhängte das Gericht vier Jahre Berufsverbot und ordnete die Einziehung der OP-Honorare in Höhe von 26 000 Euro an......https://www.bild.de/regional/duessel...5168.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #392
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ABOU-CHAKERS IN BERLIN VERURTEILT, ABER …
    Mit zwei Luxus-Karren fuhren die Hausklau-Brüder erstmal nach Hause
    Das Haus steht fest gemauert in der Erde. Trotzdem wurde es geklaut.

    Berlin – Wie ein krimineller Araber-Clan einem Ehepaar ihr millionenschweres Berliner Mietshaus wegnahm und am Ende doch verknackt wurde …

    ► DAS HAUS: Voigtstraße im Berliner Szene-Bezirk Friedrichshain, vierstöckiger Altbau, guter Zustand. Sechs Millionen Euro wert. Die Besitzer wohnen weit weg in Hamburg.

    Ärztin Hiltrud M. (80) erhält am 4. Januar 2020 die Kündigungsbestätigung der Berliner Wohngebäude-Versicherung – und fällt aus allen Wolken. Im Grundbuch von Tempelhof-Kreuzberg stehen neue Hausbesitzer!
    Ehemann Johann-Conrad (80) ist Jurist und weiß, dass er schnell sein muss. Denn wenn die Betrüger wie geplant Kasse machen und weiterverkaufen an gutgläubige Erwerber, ist das Haus für immer verloren.
    Der Schock: Die wahren Besitzer müssen beweisen, dass sie gar nicht verkauft haben, sondern Opfer von Kriminellen wurden!

    ► DAS SIND DIE ANGEKLAGTEN: Die Abou-Chaker-Brüder Rabih (37, 14 Strafregister-Einträge) und Mohamad (36, 16 Strafregister-Einträge) aus dem berüchtigten Clan (keine Geschwister von Bushidos Ex-Manager Arafat) sowie Berufsbetrüger Rainer G. (55, 12 Vorstrafen) und Winkeladvokat Stefan G. (53, passionierter Jäger).

    ► SO LIEF DER HAUSKLAU: Ausweise der echten Hausbesitzer fälschen. Laiendarsteller anheuern. Schmierentheater beim Notar. Mit der Verkaufsurkunde zum Grundbuchamt.

    Einem Insider winkte für Informationen Schulden-Tilgung bei den Abou-Chaker-Brüdern in Millionen-Höhe. Der Winkeladvokat mimt den Neu-Besitzer.
    Am 12. Juli 2019 wechselt das Miethaus auf dem Papier den Besitzer. Am 6. November 2019 Löschung der echten Eigentümer aus dem Grundbuch.

    ► DIE ERMITTLUNGEN: Razzia am 10. Dezember 2020. Im Einsatz: SEK, GSG9, 500 Beamte. 36 Verdächtige. Am 28. April 2021 wird das Grundbuch berichtigt.

    Der Rechtsstreit kostete die wahren Eigentümer 140 000 Euro. Prozess seit 14. Mai 2021. Den vier Angeklagten drohten maximal zehn Jahre.

    ► DIE STRAFEN: Die Abou-Chaker-Brüder bekommen jeder 4 Jahre und 10 Monate Knast plus Entlassung aus der U-Haft bis zum Strafantritt. Richter Jochen Käbisch: „Sie bekamen den Hinweis auf betagte Haus-Eigentümer, machten sich das zunutze. Nach dem simulierten Kauf und dem Grundbuch-Eintrag sollte schnell weiterverkauft werden.“
    Aber nur knapp fünf statt der möglichen zehn Jahre? Die Abou-Chaker-Brüder hatten einen Deal mit den Richtern gemacht, Geständnisse abgelegt, sich „kooperativ gezeigt“ …

    Bei ihrer Aussage machten sie auf doof, behaupteten dreist, nicht nur Täter, sondern auch Opfer zu sein.
    Berufsbetrüger Rainer G. versucht vergeblich zu simulieren, er sei zu krank für den Knast: sechs Jahre und neun Monate Gefängnis, Haftfortdauer (Fluchtgefahr). Der Richter: „Bei ihm liefen alle Fäden zusammen.“

    Der Winkeladvokat kriegt drei Jahre und sechs Monate Knast aufgebrummt. „Mit ehrengerichtlichen Sanktionen bis zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer“ sei zu rechnen, sagt der Richter. Der Anwalt beteuert bis zuletzt, er sei reingelegt worden „wie ein unwissender Taxifahrer, der einen Räuber nach einem Banküberfall zum Flughafen fährt.“

    Alle vier wurden für Urkundenfälschung, Betrug und mittelbare Falschbeurkundung verurteilt. Sie können Revision einlegen.

    https://www.bild.de/regional/berlin/...9982.bild.html
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  3. #393
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Migrantenbonus geht nun soweit, dass zu Prozessen keine Zuschauer mehr zugelassen werden. Ein Staat, der seine Urteile geheim halten muss, ist vom Rechtstaat weit entfernt.....


    PROZESS OHNE ZUSCHAUER TROTZ ANKLAGE WEGEN VERSUCHTEN MORDES
    Warum schützt die Justiz diesen Messerstecher?

    Dredsen – Die brutale Messer-Attacke auf einen Ungarn – jetzt steht ein Syrer als mutmaßlicher Täter vor Gericht.

    Laut Anklage (lautet auf versuchten Mord) hatten sich im Mai der Ungar Balász B. (33) und sein Bekannter Rami A. (20, Syrer) in einer Wohnung inder Dresdner Johannstadt zum Sex getroffen.
    Dabei soll der Syrer ein Butterfly-Messer gezückt und dem Ungarn – der ein Kleid trug – in Hals und Nacken gestochen, dann dessen Rücken aufgeschlitzt haben.

    Der angeklagte Messerstecher flüchtete, wurde von der Anti-Terror-Einheit „LebEL“ der Dresdner Polizei später im Stadtgebiet festgenommen. Das Opfer schleppte sich auf die Straße, wurde von Anwohner gefunden – Krankenhaus, Not-OP.
    Als Tatmotiv nehmen die Ermittler an, dass A. in einem innerlichen Spannungsverhältnis zwischen seinen sexuellen Neigungen und seiner Herkunft stehe.

    Noch vor Anklageverlesung schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus, da der Syrer ein Heranwachsender sei.

    Die Vorsitzende Richterin Monika Müller (54) begründete die Entscheidung auch dahin gehend, dass seine sexuellen Neigungen in seinem kulturellen und religiösen Umfeld verpönt seien und eine öffentliche Erörterung zu Nachteilen in seinem Lebensumfeld führen könne.

    https://www.bild.de/regional/dresden...2660.bild.html
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  4. #394
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer den Thread durchliest kommt zu der Schlussfolgerung, dass es den Migrantenbonus wirklich gibt. Aber was sind das für Richter, die derartige Skandalurteile sprechen? Die Justiz war die erste Institution, die fast komplett in die Hände linker Überzeugungstäter fiel. So etablierte sich eine linke Nebenregierung, die per Urteil und Beschluss den Linken unliebsame Gesetze und Entscheidungen revidiert. Eine typische Vertreterin dieser Juristen stand nun selbst vor Gericht, weil sie es zu weit trieb. Sie ist wahrlich nicht die einzige Rechtsverdreherin ......


    DREI JAHRE, ZEHN MONATE!
    „Richterin Ratlos“ muss in den Knast
    Polizisten fanden einen Umzugskarton voller unbearbeiteter Akten in ihrem Keller

    Hagen – Im Keller ihrer Wohnung fanden Polizisten einen ganzen Umzugskarton voller unbearbeiteter Akten. Deswegen muss Richterin Ratlos jetzt wohl ins Gefängnis!

    Am Landgericht Hagen verurteilten die Richter der 6. Großen Strafkammer ihre Kollegin Kristina T. (37) zu drei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Rechtsbeugung. Damit ist sie auch ihren Job auf immer los.

    Die Juristin vom Amtsgericht Lüdenscheid hatte nach Überzeugung des Gerichts immer wieder Verfahren erst dann weiterbearbeitet, wenn es sich nicht vermeiden ließ. Der Vorsitzende Christian Potthast (43): „Sie speiste Mitarbeiter mit der Aussage, sie kümmere sich schon darum, ab, ohne ihren Worten Taten folgen zu lassen.“

    Und das hatte für die Angeklagten zum Teil erhebliche Folgen. So hatte sie am 27. Oktober 2017 einen Mann wegen Körperverletzung zu 1800 Euro Strafe verdonnert, dann aber wohl vergessen, das Urteil innerhalb der vorgeschriebenen fünf Wochen zu schreiben. Um dieses Versäumnis zu verschleiern, kaschierte sie die Akten. Die Folge: Das Verfahren gegen den Schläger wurde schließlich eingestellt.
    n anderen Fällen hatten die Straftäter das Nachsehen. Ein Verbrecher bekam am 18. Februar 2018 eine Haftstrafe, doch wieder versäumte Richterin Ratlos die Frist. Sie trickste, so dass der Angeklagte schließlich seinen Revisionsantrag zurücknahm. So hatte er keine Chance mehr auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.

    Kristina T. habe „sich selbst an die Stelle des Gesetzes“ gesetzt. Damit habe sie dem Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Richter geschadet, erklärte Potthast. Dabei sei sie gar nicht überfordert gewesen – obwohl Monat für Monat 40 neue Fälle auf ihrem Tisch landeten. Doch darunter seien viele einfache Fälle, die durch Einstellung oder einen Strafbefehl erledigt werden könnten.

    Die Angeklagte hatte die meisten Vorwürfe zugegeben. „Ich wollte niemandem schaden“, hatte sie aber beteuert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...2044.bild.html
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  5. #395
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Richter sind oft befangen wenn auf der Anklagebank ein Migrant sitzt. Aufgrund ihres politischen Standorts (sie sind überproportional häufig Anhänger linker Parteien) urteilen diese Richter dann oft skandalös. Im folgenden Fall machte der Richter dann auch keinen Hehl aus seiner Sympathie.....


    FALSCHER IMPFARZT MUSS HINTER GITTER
    Aber Gericht wertet seine Arbeit als „fachlich einwandfrei“

    Hagen – Als Doktor und Arzt öffneten sich für ihn alle Türen – doch die nächsten Jahre wird Ozan K. (33) hinter einer geschlossenen verbringen. Urteil im Prozess gegen den falschen Rotkreuz-Arzt und Leiter des Corona-Impfzentrums in Hagen!

    Drei Jahre und neun Monate Knast bekam er wegen Urkundenfälschung und Titelmissbrauchs. Eine Verurteilung wegen Betruges gab es indes nicht.
    „Er konnte sich als Macher mit Eigeninitiative in Rollen stürzen und Leute für sich vereinnahmen“, so der Vorsitzende Richter Christian Hoppe (41) bei der Urteilsverkündung am Freitag.

    So gelang es „Dr.“ Ozan K. mit einer gefälschten Approbationsurkunde und weiteren Fake-Unterlagen innerhalb von Monaten 271 835,26 Euro von der Stadt Hagen und dem DRK abzukassieren.
    Dieses Geld erhielt K. nach Auffassung des Gerichts sogar zu Recht. Denn: Er machte lediglich Corona-Abstriche, erbrachte aber keine ärztlichen Tätigkeiten. Rechtlich hat er niemanden damit betrogen, die Leistungen wurden „ordnungsgemäß erbracht“.

    Überhaupt glich die Urteilsbegründung der Verlesung einer Ehrenurkunde. Das Gericht bezeichnete seine Leistungen als „fachlich einwandfrei“ und „qualitativ wertvoll“ und bescheinigte dem Hochstapler sogar ein großes Organisationstalent.
    Da der Blender zum Zeitpunkt seiner Straftaten unter doppelter Bewährung stand, droht ihm jetzt noch die Verbüßung von weiteren drei Jahren – und zwar im Knast.

    Erstmals darf Ozan K. aber auch einen echten Titel tragen: Die Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Hagen wählten den Hochstapler während der U-Haft zu ihrem Gefangenen-Sprecher.


    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...1060.bild.html
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  6. #396
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Er konnte sich als Macher mit Eigeninitiative in Rollen stürzen und Leute für sich vereinnahmen
    Mit anderen Worten: Er ist ein Bluffer und Fälscher, dem es gelingt andere hinters Licht zu führen.
    Das Täuschen scheint dem Moslem ein unstillbares Bedürfnis zu sein.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #397
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer glaubt, vor Gericht geht es um Gerechtigkeit, der wundert sich nicht selten über die Urteile, die oft völlig absurd sind. Da bringt ein Mann zum Treffen mit seiner Freundin ein Messer mit. Aber nicht um Stullen zu schmieren, sondern in der Absicht, die Frau zu töten. Der Richter erkennt das natürlich nicht. Er ist ja Gutmensch......


    SCHWANGERE JUVY-ANN MIT 76 MESSERSTICHEN GETÖTET
    Warum ist der Killer meiner Tochter kein Mörder?
    Dortmund – Alim K. (24) lauerte seiner schwangeren Ex-Freundin mit dem Messer auf.

    Dann stach der Student 76 Mal zu, tötete Juvy-Ann (22) und das gemeinsame ungeborene Kind.

    Doch für Richter Thomas Kelm war diese Tat kein Mord, sondern nur Totschlag. Gestern wurde der Killer vom Landgericht Dortmund (NRW) zu zehn Jahren Haft verurteilt, könnte nach zwei Dritteln der Strafe einen Antrag auf Bewährung stellen.
    Die Eltern des Opfers waren fassungslos über das milde Urteil. Die Mutter brach weinend im Gerichtssaal zusammen.

    Vater Hans Joachim F. unter Tränen zu BILD: „Ein Bankräuber bekommt die gleiche Strafe. Und hier metzelt einer meine Tochter nieder und kommt vielleicht aus dem Gefängnis, bevor er dreißig ist. Wie kann das sein?“
    Die Begründung des Richters: Alim K. habe im Affekt gehandelt, sich nicht unter Kontrolle gehabt. Affekt? Zur Erinnerung: Alim K. stach insgesamt 76 Mal zu.

    Richter Kelm erklärt: „Das Opfer beschimpfte ihn vor der Tat, das ist eine Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges. Erst da drehte er durch, zog das mitgebrachte Messer.“
    Und: „Sie gab ihm Kontra, ließ sich in der Beziehung nicht alles gefallen.“ Schließlich: „Es war auch eine Tat gegen sich selbst. Denn er wollte ja das Kind.“

    Verdammt viel Verständnis für einen brutalen Killer.

    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...0088.bild.html

    ....es ist kein Verständnis, sondern der Migrantenbonus
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  8. #398
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Türke Seyit C. hat schon viele Verbrechen begangen und kam stets dank wohlwollender Richter immer glimpflich davon. Auch der Tod eines 16 Jährigen, den dieser Verbrecher zu verantworten hat, reichte nicht um diesen Kriminellen hinter Gitter zu bringen. Eine lumpige Bewährungsstrafe für jemanden, der in der Vergangenheit bereits mehrfach Bewährungsauflagen missachtet hat.....



    BEWÄHRUNG FÜR RUBENS TOTRASER
    Eltern: „Wir müssen jetzt damit leben“

    Der Tod von Ruben W. (†16) liegt fast drei Jahre zurück. Am 13. Februar 2019 endete sein Leben schlagartig, ausgelöscht durch einen Mercedes-AMG-Raser.

    Montag fiel das Urteil – Bewährung. .......https://www.bild.de/bild-plus/region...8254.bild.html
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  9. #399
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Drohen Corona-Demonstranten härtere Strafen als Kinderschändern?
    Ein politisch höchst unkorrekter Vergleich

    „Nur einen Tag nach einem gewalttätigen Corona-Protest in Schweinfurt sind Urteile gegen vier Demonstranten gefallen. Ein Mann muss eine Geldstrafe zahlen, die anderen Teilnehmer bekamen Freiheitsstrafen auf Bewährung.“ Das vermeldeten in dieser Form sehr viele große Zeitungen. Zwölf, acht und sechs Monate lang sind die Bewährungsstrafen (Details siehe hier).

    Ein Leser schrieb diesen Kommentar:

    Nur mal zum Vergleich:

    Ingolstadt – Wegen sexuellem Missbrauch einer 13-Jährigen wurde ein 25-jähriger Afghane am Dienstag vom Amtsgericht Ingolstadt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung.
    (Donaukurier 22.09.2020)

    Das erinnerte mich an einen Artikel, den ich vor knapp zwei Jahren geschrieben habe: Kindesmissbrauch – nur noch ein Kavaliersdelikt? Er fing wie folgt an:

    Ein Freund machte mich heute auf eine Meldung aufmerksam, die mich aufgerüttelt hat – allein schon die Überschrift: „Bewährungsstrafe für 19-Jährigen wegen Missbrauchs einer 10-Jährigen“. Weiter heißt es in dem Artikel der Badischen Zeitung: „Ein zur Tatzeit 19-jähriger Mann ist glimpflich um eine deutlich schwerere Strafe herumgekommen. Weil er ein umfassendes Geständnis ablegte, das Amtsgericht zudem wegen mangelnder Reife das Jugendstrafrecht anwendete und das Opfer angeblich keine psychischen Schäden davontragen habe, muss er nicht ins Gefängnis. Das Urteil: neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der junge Mann hatte ein zehnjähriges Mädchen sexuell schwer missbraucht, war zudem im Besitz von kinderpornografischen Fotos und Videos.“

    Ich führte in dem Beitrag eine Fall-Chronik auf, die ich aus gegebenem Anlass weiter unten wiederhole. Bemerkenswert ist auch der Kontrast zu den Urteilen nach den schweren Krawallen beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg, wo es teilweise bürgerkriesähnliche Szenen gab, für die gewalttätige Linksradikale verantwortlich waren. Die Justiz fasste sie mit Samthandschuhen an. Erst drei Jahre später wurden fünf Randalierer verurteilt. Nach anderthalb Jahren Verhandlung und ca. 70 Verhandlungstagen. „Die vier jungen Männer aus dem Rhein-Main-Gebiet sowie ein weiterer Angeklagter aus Frankreich sollen unter den rund 220 schwarz Vermummten gewesen sein, die am Morgen des 7. Juli 2017 Autos und Gebäude an der Elbchaussee anzündeten, zahlreiche Scheiben einschlugen und Häuser mit Farbe beschmierten“, schreibt der „Tagesspiegel“: „Der Hauptangeklagte, ein Franzose, kommt demnach für drei Jahre in Haft. Zwei weitere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen von etwas über einem Jahr. Die beiden damals Jugendlichen wurden zu 20 Arbeitsstunden verurteilt.“ Auch bei den regelmäßigen, gewalttätigen Protesten aus der Linksextremen Szene in Berlin und Leipzig hält sich der Verfolgungseifer von Polizei und Justiz in Grenzen.

    In einem Beitrag „Justiz mit Samthandschuhen: Fördert sie Gewalttaten, statt abzuschrecken?“ schrieb ich im Juli 2020: „Bereits im März wurde ein junger Syrer, der den damals 30-jährigen Marcus Hempel 2017 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) mit einem heftigen Schlag tötete, zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vater des Opfers klagte: „Das hat nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun“. Die Staatsanwaltschaft habe wie die Verteidiger des Angeklagten gewirkt, so der Vater. Dabei hatte der Täter laut einer Augenzeugin nach der Tat noch gelacht. Nach dem Urteil auch?“ Und weiter: Es „wurde bekannt, dass ein syrischer Asylbewerber mit einer Bewährungsstrafe davonkam, der am Heiligabend 2019 auf einer Wohltätigkeits-Veranstaltung im Gemeindeamt der sächsischen Kirchengemeinde St. Nicolai einen 51-jährigen Helfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte.“

    Ein Asylbewerber aus Kamerun wiederum ist in Halberstadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem der Widerstand gegen Polizisten geleistet und sogar Messer nach diesen geworfen hatte, bekam neun Monate Haft auf Bewährung – also drei weniger als einer der Demonstranten von Schweinfurt. Auch „King Abode“ (König Abschiebung) aus Bautzen kam mit Bewährung davon, obwohl sein Strafregister lang war: Sachbeschädigung und Beleidigung in jeweils zwei Fällen – Hausfriedensbruch in fünf Fällen – vorsätzliche Körperverletzung – gemeinschaftliche versuchte gefährliche Körperverletzung – versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung – Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Er prügelte sich mit zwei Brüdern in der Regionalbahn, biss einen und legte sich anschließend mit der Polizei an. Anderthalb Jahre wartete er auf sein Urteil – nicht einen Tag wie die Demonstranten – und kassierte im September 2018 acht Monate Haft. Auf Bewährung. Im Juni 2021 gab es dann wieder eine Anklage: wegen Randale im Flüchtlingsheim in Kamenz. Das Urteil: Eine Geldstrafe. Das Gericht wolle nun prüfen, ob das Verfahren wegen zu langer Dauer eingestellt werden kann, schrieb Tag24 im Juli 2021. Neuere Nachrichten waren auf die Schnelle nicht zu finden.

    Bevor ich zur versprochenen Aufzählung komme, aber noch ein kurzer Hinweis, warum ich mich überhaupt auf den Vergleich einlasse – der unter normalen Bedingungen, wenn der Rechtsstaat noch gut funktionieren würde, wenig Sinn machen würde. Mein Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat ist leider schwer erschüttert. Wiederholt habe ich in den vergangenen Jahren Polizeigewalt und Willkür bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik erlebt, wie ich sie früher in Deutschland für völlig unmöglich gehalten hätte und wie ich sie aus Russland kenne. Inzwischen hat auch die Justiz nachgeholt – etwa mit der Verurteilung des „Pianisten“ Arne Schmitt wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“, bei der das Gericht ihn gar nicht zu Wort kommen ließ und Videos ignorierte, die zeigen, dass sich Schmitt in der einschlägigen Situation ohne Widerstand abführen ließ. In anderen Fällen wurden Richter wegen „unpassender“ Urteile mit Hausdurchsuchungen oder Ermittlungen überzogen – oder man entzog ihnen einfach die Zuständigkeit, wie der Kammer des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das 2G in Niedersachen aussetzte.

    Aber nun zu der Liste. Zur Erinnerung: einen Tag nach der Demo wurden drei Teilnehmer zu sechs, acht und zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die nun folgende Liste ist völlig unvollständig. Jeder Einzelfall mag anders gelagert sein, manche Umstände besonders – aber insgesamt deckt sich der Verdacht einer Tendenz zur Milde hier doch massiv auf – ganz anders als bei den Corona-Demonstranten:

    Am 12. Januar 2020 berichtete die Fuldaer Zeitung: „Wegen schweren Missbrauchs von Kindern in drei Fällen ist ein 19-Jähriger aus Steinau am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gelnhausen zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.“ Interessant ist, wie die Überschrift das Thema verschleiert: „Bewährungsstrafe für 19-Jährigen – Fahrdienst vergisst, Angeklagten abzuholen.“

    Im Dezember berichtete RBB: Ein „früherer Berliner Youtube-Kanal-Betreiber Junus W. ist am Freitag in Berlin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zwei Mal hatte er eine Jugendliche missbraucht.“ Im Dezember berichtete der Bayerische Rundfunk: „Ein Konditormeister aus Nürnberg ist von der Jugendkammer am Nürnberger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte Auszubildende mehrfach sexuell belästigt und vergewaltigt.“

    Im November, berichtete der „Zollern-Alb-Kurier“: „Vor dem Albstädter Amtsgericht wurde ein Mann wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.“ Laut Richterin war der Mann „in der Vergangenheit zwei Mal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden.“

    Im November berichtete PZ-News: „Wegen ,Augenblicksversagen´ ist ein 69-jähriger Kroate vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf von sexuellem Missbrauch in zwei Fällen gegen eine Minderjährige eingeräumt.“

    Im November berichtete der SWR: „Ein 57-jähriger Mann hat nach Auffassung des Amtsgerichts Albstadt ein Mädchen unsittlich angefasst. Der vorbestrafte Mann weigert sich, das deutsche Rechtssystem anzuerkennen. Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen. Dafür wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt.“

    Im September berichtete der NDR: „Vor dem Landgericht Schwerin ist ein 47-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll ein minderjähriges Mädchen mehrfach missbraucht haben“: „Die Taten liegen über 15 Jahre zurück […] Er gestand auch, die Taten gefilmt und auf seinem Handy gespeichert zu haben.“

    Ebenfalls im September berichtete die Süddeutsche Zeitung: „Weil er die Tochter von Freunden missbraucht hat, ist ein 55-Jähriger vom Landgericht Lüneburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden […] Verurteilt wurde er laut Sprecher wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, einmal in Tateinheit mit Vergewaltigung. In fünf Fällen wurde er des einfachen sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden.“

    Die Lübecker Nachrichten berichteten im Juli: „Ein Polizist, der in seiner Freizeit eine Fußball-Mädchenmannschaft in Neustadt betreut hat, ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen verurteilt worden. Der Beamte wurde vom Dienst enthoben und auf einen anderen Posten versetzt. Der 43-Jährige erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss eine Geldstrafe von 3.000 Euro bezahlen.“

    Der Westfälische Anzeiger berichtete im Februar: „Ein 72-Jähriger aus Bergkamen musste sich vor dem Amtsgericht Unna wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Bergkamenerin verantworten […] Der Bergkamener erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.“ Obwohl die Eltern ihm gerichtlich die Annäherung an ihre lernbehinderte Tochter verboten hatten, suchte sie der 72-Jährige in der Schule auf und nahm im Keller sexuelle Handlungen an ihr vor, gegen die sie sich nicht wehren konnte.

    Die Mainpost schrieb im Januar: „Dass sie erst elf Jahre alt war, wusste er. Das teilte ihm die Schülerin schon wenige Minuten nach Chatbeginn über den Online-Nachrichtendienst „WhatsApp“ mit. Auch dass Nacktbilder einer Minderjährigen kinderpornografische Schriften sind, war dem gelernten Maler und Lackierer klar. Dennoch forderte der damals 22-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt Nacktfotos von dem Kind – und bekam sie auch. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt ihn das Amtsgericht Schweinfurt nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.“

    Ebenfalls im Januar berichtete der Südkurier: Ein 23-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Waldshut wurde gestern vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und drei Wochen wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt.“

    Die Märkische Oder-Zeitung berichtete im Dezember 2017: „Vor dem Landgericht Neuruppin ist am Dienstag ein 20-jähriger Wittstocker verurteilt worden, weil er ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Der junge Mann zeigte sich geständig, nachdem vereinbart worden war, dass er in diesem Fall nicht gleich ins Gefängnis muss.“

    Die Peiner Allgemeine berichtete im März 2017: „Wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen an seiner damaligen minderjährigen Nichte musste sich am Montag ein 59-Jähriger vor dem Hildesheimer Landgericht verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Berufskraftfahrer gestand die Taten gleich zum Prozessbeginn. Das Urteil lautete schließlich zwei Jahre Haft, die auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.“








    Ein ganz wichtiges Urteil wurde hier nicht aufgeführt:

    30.09.2021 SWR aktuell schrieb unter anderem:

    "Die Behörde bestätigte damit am Donnerstag auf Anfrage einen
    entsprechenden Bericht der "Schwäbischen Zeitung". Weitere Einzelheiten
    teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm, Michael Bischofberger,
    nicht mit.

    Das Landgericht Ulm hatte am vergangenen Freitag einen 45-jährigen
    Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren auf
    Bewährung verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass
    er im Zeitraum zwischen 1996 und 2005 Minderjährige zwei Mal schwer
    missbraucht hatte. Zudem wurde er in 129 Fällen des sexuellen
    Missbrauchs für schuldig befunden.
    In weiteren Fällen wurde der Mann freigesprochen. Die ursprünglich
    mehr als 400 zur Anklage gebrachten Taten seien eine Art Hochrechnung
    gewesen, so das Gericht, da sich die Opfer nicht mehr an alle erinnern
    könnten. Daher sei die Kammer zur Auffassung gekommen, dass es nicht so
    viele Fälle waren und entschied sich für eine Bewährungsstrafe."

    Quelle: https://www(.)swr(.)de/swraktuell/ba...tfach-100.html

    Das ist ein Skandal!

    Die Gefahr, dass Sie, Herr Reitschuster, zu einer Freiheitsstrafe wegen regierungskritischer Artikel verurteilt werden, anstatt wirklicher Krimineller, ist nach meiner heutigen Wahrnehmung wahrscheinlicher.


    https://reitschuster.de/post/drohen-...derschaendern/
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  10. #400
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Schwere Körperverletzung, ja vielleicht sogar versuchter Totschlag und trotzdem faktisch ein Freispruch? Was absurd klingt, ist in Deutschland inzwischen üblich. Der Migrantenbonus macht es möglich.....



    Duisburg. Es ist der 17. September 2017. Kreisliga C in Duisburg. VfB Obermarxloh gegen MTV Union Hamborn II.

    Diesen Tag werden alle Beteiligten wohl nicht mehr vergessen - vor allem nicht ein damals 19-jähriger Spieler der Heimmannschaft aus dem Norden von Duisburg. Er sollte nach einer wilden Schlägerei auf der Intensivstation landen.

    Obwohl der junge Fußballer fast totgetreten wurde, kamen die Verantwortlichen fast unbestraft davon, berichtet jetzt die „Rheinische Post“.
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    Duisburg: Kreisliga-Spieler brutal zugerichtet – Lebensgefahr
    Demnach wurde der 19-Jährige laut Staatsanwaltschaft zu Boden geschlagen. Spieler und Zuschauer der Gäste aus Hamborn traten und schlugen auf ihn ein. Die Tortur ging weiter, selbst als er schon bewusstlos war.

    Auch die Retter, die ihn letztlich hochzogen kassierten Prügel. Der 19-Jährige kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus.
    Die Staatsanwaltschaft erhob damals Anklage gegen acht Personen. Fünf Verfahren wurden bereits eingestellt - jetzt der Schock.

    Verfahren in Duisburg nach Kreisliga-Prügelei eingestellt
    Nachdem das Verfahren bereits mehrfach in die Länge gezogen worden war, sollte nun endlich ein Urteil gegen die drei übrigen Angeklagten (25, 29 und 33) gesprochen werden.

    Sie alle sollen an dem brutalen Übergriff auf den jungen Fußballer beteiligt gewesen sein. Doch bevor Zeugen zu Wort kommen konnte, wurde auch das Verfahren gegen die letzten drei Tatverdächtigen eingestellt - gegen Geldsummen von 200 bis 500 Euro, berichtet die „Rheinische Post“......So bleibt der beinahe Tod eines 19-jährigen Menschen fast unbestraft.


    https://www.derwesten.de/region/duis...234308169.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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