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  1. #231
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Und wieder der Migrantenbonus...………..

    Mildes Urteil für Täter, der Mann am Kottbusser Tor vor U8 stieß
    Nur vier Jahre und drei Monate für tödlichen U-Bahn-Stoß
    Berlin – Das Landgericht verurteilte einen Mann, der einen Flüchtling aus dem Iran vor eine U-Bahn gestoßen hat, zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis.
    „Ich gehe in Revision“, sagt Staatsanwältin Antonia Ernst danach entsetzt zu BILD. Sie hält den Täter für einen Mörder und fordert lebenslange Haft.

    DIE TAT. U-Bahnhof Kottbusser Tor, 29. Oktober 2019. Zakaria L. (27) aus Marokko stößt einen Flüchtling aus dem Iran (30) vor die U8. Vorher hatte er vergeblich versucht, Drogen bei einem Dealer zu kaufen. Das Opfer war dessen Begleiter.
    DER TÄTER. Seit 2017 in Europa. Seit Sommer 2019 in Berlin. Illegal, ausreisepflichtig. Unterkunft am Wannsee. So sah sein Tag aus: „10 Uhr aufgestanden. 12 Uhr gegessen. Flasche Wodka. Zum Kottbusser Tor. Bier und Whiskey. Kokain und Tabletten. Dann waren meine Drogen alle.“

    DAS URTEIL. Zakaria L. sei kein Mörder, findet das Gericht. Verurteilt versuchte Körperverletzung mit Todesfolge. Erst ein paar Jahre Knast, dann Entziehungsanstalt.
    Richter Thomas Groß (55) glaubt nach Begutachtung des Überwachungsvideos, der Täter habe den nahenden Zug im Moment des Stoßens nicht wahrgenommen.

    KEINE REUE. „Ein von Reue getragenes Geständnis gab es hier nicht“, sagt Richter Groß.
    Zakaria L. fing heftig an zu weinen, als er hörte, dass er nun in Deutschland im Gefängnis bleibt.

    https://www.bild.de/regional/berlin/...2864.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #232
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Dass sich manche (wohl eher sogar die meisten!) Richter morgens noch selbst im Spiegel ansehen können, ohne sich zu übergeben . . ! Man stelle sich das Urteil vor, wenn der Täter einheimischer Deutscher, oder noch schlimmer, AfD-Mitglied gewesen wäre!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #233
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vierfach-Vergewaltigung nach Besuch in Hamburger Shisha-Bar: Kuscheljustiz spricht Afghanen frei


    Schon wieder ein Skandalurteil, das nicht nur das basale Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung missachtet, sondern die Rechtsordnung verhöhnt: Vorm Hamburger Landgericht wurden zwei Afghanen freigesprochen, die wegen Vergewaltigung einer 25-jährigen Deutschen angeklagt waren. Der Rechtsgrundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ wurde hierbei nur auf den fehlenden Nachweis des vom Opfer bezeugten Einsatzes von K.O.-Tropfen angewendet.
    Doch auch ohne die Beweisbarkeit dieses „Hilfsmittels“ sprach hier alles für eine vollendete Vergewaltigung – vor allem erlittene Verletzungen, aber auch die Schilderung des Opfers selbst. Dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen war, stand außer Frage, und wurde von den zwei Hauptbeschuldigten auch eingeräumt.
    Wie der „Norddeutsche Rundfunk“ (NDR) berichtet, hatte sich die junge Frau, eine Auszubildende zur medizinischen Fachangestellten, mit einer Freundin im November 2018 zu einem „Mädelsabend“ in einer Shisha-Bar in Wandsbek getroffen. Dort waren sie von zwei 26- und den 22-Jährigen orientalischen „Platzhirschen“ angesprochen worden, es floss reichlich Alkohol.
    Später trafen dann noch zwei Kumpels der balzfreudigen Bachelor-Verschnitte aus TausendundeinerNacht ein, darunter ein Bekannter der Frau. Die vier „jungen Männer“ (wie es beim NDR in politisch korrekter Verschleierung des ethnischen Täterhintergrunds heißt), gingen gemeinsam den Frauen in einem Club feiern. Nachdem sich ihre Freundin verabschiedet hatte, erlitt 25-jährige dann irgendwann einen offenkundigen Filmriss – und wachte am Folgetag in der Wohnung des 26-Jährigen Afghanen auf, mit Verletzungen und Zeichen von Gewalteinwirkung. Anzeige erstattete die Frau erst, als sie einige Wochen später feststellte, dass sie schwanger war. Sie ließ das Kind abtreiben.
    Alkohol ja, K.O.-Tropfen nein, Gruppensex ja?
    Zwei der vier wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung Angeklagten räumten Sex mit der Frau ein, behaupteten jedoch „Freiwilligkeit“. Die Vorsitzende Richterin, die als Frau hier eigentlich hellhörig hätte werden müssen, glaubte diese Geschichte – und erkannte auf Freispruch, obwohl sie sogar in der Urteilsbegründung einräumte, dass „vieles“ dafür spreche, dass die vier Männer „die starke Alkoholisierung der 25-Jährigen ausgenutzt“ hätte – und obwohl einer der vier Täter bereits in wegen „unterlassener Hilfeleistung“ verurteilt worden war.
    Nicht nur Alkohol als strafmilderndes Alibi also, sondern die richterliche Überzeugungsbildung, dass man einer jungen Frau zutraut, mal eben mit vier Männern nach Hause zu gehen und mit ihnen freiwillig Gruppensex zu haben, überraschen bei einer weiblichen Vorsitzenden umso mehr. Ganz offensichtlich war hier der kulturelle Bonus, die unausgesprochene tendenzielle Wohlgelittenheit von Tätern mit Migrationshintergrund mitausschlaggebend, dass hier einmal wieder einer Frau NICHT geglaubt wurde – wohl aber testosterongeladenen jungen Männern.
    Anscheinend gelten deutsche Single-Frauen nicht nur für Jungmigranten als Freiwild und Schlampen, sondern auch für die Gerichte. (DM)


    https://www.journalistenwatch.com/20...tigung-besuch/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #234
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich bin selbst Frau und mir wurde eingebläut: paß auf Dein Getränk auf damit nix reingemischt wird. Laß Dich nciht "abfüllen" , Wenn Du weg willst, dann ruf mich an - egal wie spät es ist... Als Jugendliche unter 18 hatte ich um spätestens 22 Uhr daheim zu sein am Wochende - unter der Woche da ja am nächstne Tag Schule war um 20 Uhr... Außnahme bekannte Erwachsene Begleitperson.... Auch mit der Volljährigkeit hatte ich unter der Woche um 22 Uhr daheimzusein - Wo-Ende Fr aus Sa und Sa auf Sonntag open end... Generell war die Regel: solange Du die Füße unter meinem Tisch hast, hast Du Dich nach unseren Regeln zu verhalten...
    Fand das damals zwar auch doof: bin ja erwachsen, aber im nachhinein kann ich das gut von meinen Eltern nachvollziehen...

    Meine Eltern wußten auch immer wo ich mich "rumtrieb" - da hatte ich Rede und Auskunft zu stehen... Und damals gabs noch keine Handys...

  5. #235
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht nur Migranten finden sehr oft Gnade vor den links-grün gestrickten Richtern. Auch Kinderschänder müssen keine Angst vor harten Strafen haben. Linke haben da besonders viel Verständnis...…….

    Lehrer missbraucht eigenen Sohn (2), hortet Kinderpornos
    UNFASSBAR!
    Er wird zu 27 Monaten Knast verurteilt, legt Berufung ein und kommt auf Bewährung frei
    Berlin – Es ist politische Routine: Ein Kinderschänder fliegt auf, Pädophilen-Netzwerke werden enttarnt – Bestürzung überall und Versprechen aus der Politik.
    Dabei muss nichts erfunden, keine Wunderwaffe entwickelt werden. Es gibt Rezepte und Forderungen. Nur: Es passiert zu wenig! Immer noch! Und immer wieder!

    Ein aktueller Fall macht sprachlos: Gymnasiallehrer Holger P. (37, verheiratet, zwei Kinder: 7 und 4) aus Niedersachsen hatte gestanden, 2015 seinen damals zweijährigen Sohn sexuell missbraucht und Massen an Missbrauchs-Dateien besessen zu haben. Aufgeflogen war er nur durch einen Hinweis des US-Geheimdienstes NSA.
    Urteil im November: zwei Jahre und drei Monate Haft!
    Der Kinderschänder ging in Berufung. Sein Verteidiger argumentierte, der Kinderschänder verspüre „kein sexuelles Bedürfnis“ mehr. Richter Axel Schulte hob die Haftstrafe auf und verurteilte den Lehrer zu zwei Jahren auf Bewährung! Weil er versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen!
    Dabei forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (76, SPD) im Juli 2001 in Bezug auf Kinderschänder: „Es kann nur eine Lösung geben: wegschließen – und zwar für immer.“
    ► Es kann doch nicht sein, dass dies nach 19 Jahren noch immer nicht der Fall ist!
    Und: Wie kann es sein, dass einem Ladendieb nach unserem Strafgesetzbuch für einfachen Diebstahl bis zu fünf Jahre Haft drohen, während jemandem, der sich daran erregt, dass vor laufender Kamera Kindern schwere und schwerste sexuelle Gewalt angetan wird, nur maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe drohen?
    ► Es kann doch nicht sein, dass sich der Bund weigert, Mindest- und Höchststrafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder anzuheben!
    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (54, SPD) widersetzt sich der Forderung ALLER Innenminister der Länder und ALLER Jugendminister von Bund und Ländern, so Rainer Becker, Chef der Deutschen Kinderhilfe.
    ► Es kann doch nicht sein, dass bei „schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern“ so viele Täter mit Bewährungsstrafen davonkommen!
    2018 gab es 464 Haft-Verurteilungen nach §176a StGB („schwerer sexueller Kindesmissbrauch“). Davon kamen 143 Kinderschänder mit milden Strafen davon (sechs Monate bis zwei Jahre) – für unfassbare 97,7 Prozent wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

    Und das, obwohl Studien (u. a. der Kriminologischen Zentralstelle von Bund und Ländern) zeigen: Unter Sexualstraftätern haben Kinderschänder die höchste Rückfallquote!

    ► Es kann doch nicht sein, dass ein Kind jahrelang missbraucht wird – und dann vor Gericht beweisen muss, dass es traumatisiert ist!
    Der aktuelle Fall: Mit 13 verschwindet Marvin aus Duisburg. 922 Tage später finden ihn Ermittler zufällig – im Schrank eines vorbestraften Pädophilen in Recklinghausen.
    Seit Montag steht Lars H. (45) wegen sexuellen Missbrauchs (474 Fälle) vorm Landgericht Bochum. Jetzt muss der heute 16-jährige Marvin seine Traumatisierung nachweisen!...………….

    https://www.bild.de/news/inland/news...7794.bild.html
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  6. #236
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Diese Land ist ein Staat, dessen Zersetzungselemente sich täglich mehr „bewähren".
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #237
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Erstaunt fragt die Bild............

    VERFOLGUNGSJAGD MIT 25 STREIFENWAGEN
    Warum gibt’s für den Koks-Raser Bewährung?
    ...die Frage stellt sich eigentlich nicht, denn der Fahrer hört auf den Namen Dejan und ist damit erkennbar kein Deutscher. ..............

    Hannover – Mit Vollgas zum Verbrecher!

    Dejan D. (32) war 2019 für die wildeste Verfolgungsjagd in Hannover verantwortlich. Auf der Flucht vor 25 Streifenwagen und einem Polizei-Hubschrauber bretterte der Serbe Ende Juli am Steuer eines Ford Focus mit bis zu Tempo 180 durch die Stadt, ignorierte Ampeln, touchierte Fahrzeuge. Nach 30 Minuten Chaos-Tour nahmen vier Beamte den sich heftig wehrenden Crash-Piloten fest.

    Am Freitag Prozess vor dem Amtsgericht. Unglaublich: Dejan D. hatte wegen eines Fahrverbots keinen Führerschein, war mit Kokain und Cannabis zugedröhnt!

    Der arbeitslose Monteur im Verfahren: „Ich wollte nur den Wagen meines Bruders umparken.“ Als ihn eine Streife abends am Wülferoder Weg im Stadtteil Mittelfeld kontrollieren wollte, gab er Gas. Eine Polizistin (28): „Er fuhr ohne Licht, Unbeteiligte sahen ihn nicht, mussten ausweichen. Das war hemmungslos und gefährlich.“

    Die Richterin: „Ein Wunder, dass niemand verletzt oder getötet wurde.“ Angebliches Motiv des Serben (acht Vorstrafen) für die Irrfahrt: Seine Eltern seien gestorben, seine Frau habe sich seinerzeit getrennt. „Ich war nicht Herr meiner Sinne, sehe meinen Fehler ein.“

    Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung, drei Jahre Fahrsperre, 150 Sozialstunden. Grund: Der fünffache Vater habe gestanden, sei seither sauber geblieben.
    https://www.bild.de/regional/hannove...1536.bild.html
    ....auch für Serben gilt also der Migrantenbonus.
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  8. #238
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Erstaunt fragt die Bild............



    ...die Frage stellt sich eigentlich nicht, denn der Fahrer hört auf den Namen Dejan und ist damit erkennbar kein Deutscher. ..............



    ....auch für Serben gilt also der Migrantenbonus.
    Wer gesteht, dem steht auch „Bewährung" zu -grundsätzlich!
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  9. #239
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wundert sich da noch jemand?

    TÄTER ENTSCHULDIGTEN SICH
    Milde Strafen für Messerangriff an Heiligabend
    Aue (Sachsen) – Milde Strafen für den Syrer Mohamad K. (54), seinen Sohn Alaa K. (17) und den Libanesen Ayman Z. (22)!

    Sie hatten an Heiligabend im Gemeindeamt bei der Geschenkausgabe auf ein syrisches Paar eingeschlagen. Als Helfer Mike Weller (51) dazwischen ging, rammte ihm der 17-Jährige ein Messer in die Lunge – Not-Op!

    Am Mittwoch das Urteil: Der Messerstecher kassierte wegen Körperverletzung ein Jahr auf Bewährung, sein Vater sechs Monate Knast – bereits abgegolten durch die U-Haft. Der Libanese wurde freigesprochen.

    In der Erklärung des Gerichts heiß es dazu: „Im Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Kammer beim jugendlichen Angeklagten keinen Tötungsvorsatz feststellen können. Zum Vater des jugendlichen Angeklagten war nicht feststellbar, dass dieser von dem Mitführen des Messers durch seinen Sohn Kenntnis hatte.“.......... https://www.bild.de/regional/chemnit...3972.bild.html
    ..es war keine Bagatelle, das Leben des Niedergestochenen hing am seidenen Faden. Das Urteil ist eine Farce. Aber angesichts der Herkunft dieser Leute schon Normalität.
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  10. #240
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    ...hat die Kammer beim jugendlichen Angeklagten keinen Tötungsvorsatz feststellen können.
    Ohne Worte! Dieses Land ist krank!
    "...und dann gewinnst Du!"

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