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  1. #441
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Selbst schwerste Verbrechen werden mit nur wenigen Monaten Haft "bestraft". Oft muss die Haft gar nicht angetreten werden und sitzt tatsächlich jemand ein, dann kommt er nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß. Das gilt vor allem für ein bestimmtes Klientel. Hat jemand im betrunkenem Zustand den Arm hochgerissen, wird er gnadenlos verfolgt. ......


    Immer mehr Straftäter werden auf freien Fuß gesetzt

    Im Südwesten werden immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt. Grund: Sie haben keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen. Nach Angaben des Justizministeriums waren es 2020 insgesamt 6, 2021 schon 32 und in diesem Jahr 20. 82 drogenabhängige Straftäter hofften Ende April auf einen Therapieplatz - davon hätten 75 voraussichtlich mehr als drei Monate gewartet. Ist diese Frist abgelaufen, können die Straftäter die Freilassung beantragen.
    Wie viele davon in den nächsten Wochen oder Monaten tatsächlich auf freien Fuß kommen könnten, kann das Sozialministerium nicht sagen: «Das hängt davon ab, wie viele dieser Inhaftierten einen Antrag auf Freilassung wegen überlanger Organisationshaftdauer stellen und wie dieser dann gerichtlich im Sinne des Antrags entschieden wird.» Den Anträgen wird laut Ministerium von den zuständigen Gerichten in der Mehrzahl der Fälle entsprochen.
    Im Südwesten gibt es acht Zentren für Psychiatrie mit 1000 Betten im Maßregelvollzug, die zu 130 Prozent belegt sind. Betten in Containern, Gemeinschaftsräumen und Gängen machen das möglich. Lücken schließen will das Land mit einem Neubau in Schwäbisch Hall (120 Plätze), einer neuen Forensik (70 Plätze) am einzigen Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Winnenden, das dieses Angebot bislang nicht hat, sowie mit dem Ausbau der ZfP in Calw und Wiesloch (je 50 Plätze).

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...out&li=BBqg6Q9



    ......die Gefängnisse sind voll und rund 90% der Insassen sind zugewandert
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #442
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Willkür, politisch motivierte Urteile und die Jagd auf unliebsame - weil andersdenkende - Menschen, sind in Deutschland wieder Realität. Die "nie wieder"-Brüller machen da weiter wo die Nazis und SED aufgehört haben. Links-Grün ist der neue Faschismus...........

    DEUTSCHLAND 2022: „THERAPIE” FÜR MESSER-AFGHANEN, KNAST FÜR CORONA-RICHTER


    Am Donnerstag dieser Woche fiel am Berliner Landgericht das Urteil gegen den dreißigjährigen afghanischen Flüchtling Abdul Malik A., der sich seit 2016 in Deutschland aufhält. Im vergangenen September hatte er einer ehrenamtlichen Gärtnerin, die zudem auch Islamwissenschaftlerin ist und sich für Flüchtlinge einsetzte, mit einem Messer die linke innere Halsschlagader durchtrennt. Dadurch wurde ein Schlaganfall ausgelöst, infolgedessen die Frau nun zeitlebens halbseitig gelähmt ist und ihr Sprachvermögen verloren hat. Außerdem hatte der Täter noch einen zur Hilfe eilenden Passanten verletzt. Bei seiner Abführung soll der streng religiöse Mann zu den Beamten gesagt haben, er habe die Frau „ins Paradies geschickt”, denn: „Frauen sollen nicht arbeiten!” Klarer lässt sich ein islamistisches Tatmotiv – und Geständnis – nicht denken.

    Wie lautet aber nun im besten Deutschland das Urteil gegen Abdul Malik A.? KEIN Gefängnis, stattdessen – welche Überraschung – Unterbringung in einer Psychiatrie. Wann immer hierzulande ein Muslim gefasst wird, der unter Berufung auf Koran, Scharia oder krude islamistische und salafistische Parolen grässliche Abscheulichkeiten „nach alter Väter Sitte“ verübt, kann man Gift darauf nehmen, dass er von einer Woge des Verständnisses, der kulturellen Nachsichtigkeit und gutachterlicher „Großzügigkeit“ erfasst wird, die ihn aus der Schusslinie bringen und seine angebliche Unzurechnungsfähigkeit beweisen soll. Hierbei ist allerdings weniger der Migranten-Bonus ausschlaggebend, der in Deutschland längst zu einer Zweiklassenjustiz geführt hat (die volle und unerbittliche Härte des Gesetzes für indigene Almans, Narrenfreiheit für gewohnheitsmäßig „traumatisierte“ Zuwanderer), sondern ein politisch und medial dekretiertes Islamverständnis, wonach es sich bei der „Religion des Friedens“ in Deutschland um ein grundgesetzkompatibles, reformfähiges und integratives Glaubens- und Lebensmodell handele. Wo immer dann der „echte“ Islam durchblitzt und exakt das passiert, was in Dutzenden islamischen Ländern tägliche Realität ist – Gewalt gegen Frauen, Ehrenmorde, Judenfeindlichkeit und vieles mehr -, kann es folglich „nichts mit dem Islam zu tun haben“ – also muss der Täter im Zweifel verrückt sein, und damit nicht straffähig. Wie praktisch.
    Gutachtergestützte Strafvereitelung
    Der Fall Malik A. ist insofern nur ein „Einzelfall“ von unzähligen anderen, nicht nur im gefallenen Shithole Berlin. Bereits bei der Anklageverlesung hatte er über den Prozess gemault („Als hätten Sie einen Terroristen verhaftet“, „alles gelogen!“). Das Urteil kam zwar aufgrund der Eindeutigkeit des Sachverhalts zu der Einschätzung, es habe sich um versuchten Mordes gehandelt – doch dass A. nun in einer Klinik landet und nicht im Knast, hat er – neben seiner Richterin – dem von der Verteidigung bestellten Psychiater zu verdanken: Der gelangte zu dem Schluss, dass sich bei A. im Jahr 2020 – aus heiterem Himmel, versteht sich – eine „paranoide Schizophrenie mit Verfolgungswahn” entwickelt habe. Zudem habe er sich „immer stärker und fanatischer mit dem Islam” befasst. Hier wurde also quasi suggeriert, dass die intensive Befassung mit dem Islam Symptom einer Psychose sei; eine interessante Interpretation, denn sie wirft die Frage auf, ob dann nicht fast jeder „radikale” Muslim weltweit oder wenigstens in Deutschland als psychisch gestört zu betrachten wäre. Solchen Überlegungen stellte sich die Richterin in Berlin freilich nicht; dafür konstatierte sie allen Ernstes: „Einen radikal-islamistischen Hintergrund haben wir nicht feststellen können.” Die Verteidigung A.’s bezeichnete das Witz-Urteil dann allen Ernstes noch als „harte Maßnahme.“

    In Wahrheit handelt es sich hier nur um einen weiteren Fall, in dem offensichtlich kulturell motivierte Verbrechen mit islamischem Hintergrund eilfertig pathologisiert werden, um sich eben dieser Realität nicht stellen zu müssen. Fachleute warnen seit Jahren vor dieser Tendenz – offensichtlich erfolglos. Es ist kaum noch möglich, den Überblick über das Ausmaß dieser Straftaten zu behalten. So gestand vergangene Woche ein Niederländer somalischer Herkunft in Mönchengladbach, im November mehrfach auf einen 26-jährigen Syrer eingestochen zu haben, um seine „Familienehre” wiederherzustellen. Das durch die Tat querschnittsgelähmte Opfer war in einen Streit mit dem Bruder des Täters verwickelt gewesen. Dass dieser bereits beigelegt war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Vermutlich wird ihm dies noch als mildernder Umstand angerechnet werden, bevor er ebenfalls als psychisch krank oder als Oper der migrantenfeindlichen deutschen Gesellschaft eingeordnet wird, die ihm die Integration unmöglich gemacht hat.

    Bei Deutschen keine mildernden Umstände
    Solche Barbareien sind in Deutschland mittlerweile fast an der Tagesordnung und werden mit einer Beiläufigkeit berichtet, als handele es sich um Verkehrsunfälle. Die Täter verschwinden für ein paar Jahre in der Psychiatrie, wo sie gegen angeblich, vermutlich zumeist nur zu ihrer gerichtlichen Entlastung vorgeschobene „Krankheiten” behandelt werden bzw. die oft mehr aus politischen denn aus medizinischen Gründen diagnostiziert wurden – und gelangen dann eher früher als später wieder in Freiheit, bis sie erneut straffällig werden.

    Derweil muss sich zeitgleich ein deutscher Familienrichter aus Weimar vor dem Erfurter Landgericht wegen „Rechtsbeugung” verantworten, weil er im April 2021 an zwei Thüringer Schulen unter anderem die absurde, vom Bildungsministerium angeordnete Maskenpflicht wider wissenschaftliche Evidenz aufgehoben hatte; dies hatte er mit Kindeswohlgefährdung begründet. Das Urteil war vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben worden, nachdem das Bildungsministerium Beschwerde eingelegt hatte. Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft dem Richter nun vor, sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”. Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren Haft – wobei hier niemand mildernde Umstände anerkennt.

    Und so buchstabieren wir politische (Gesinnungs-)Justiz: Hier zeigt sich einmal mehr die groteske Unverhältnismäßigkeit der deutschen Rechtsprechung. Schwerste Gewalttaten werden mit lächerlichen Strafen oder Therapieplätzen geahndet – während ein Richter, der zumindest fragwürdige Corona-Beschränkungen mit einem fundiert erläuterten Urteil außer Kraft setzt (noch dazu für Kinder, von denen nur eine minimale Ansteckungsgefahr ausgeht und bei denen schon gar kein schwer Krankheitsverlauf zu befürchten ist), mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss; ganz abgesehen davon ist seine Karriere ruiniert. Dieses Deutschland wird für normale, anständige, rechtgläubige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.

    https://ansage.org/deutschland-2022-...orona-richter/
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  3. #443
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Deutschsein heißt in diesem Land zweitrangig sein.
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  4. #444
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Um es klar zu sagen: es geht nicht um das Urteil, sondern um das Alter des Verurteilten. Der 101-Jährige soll für 5 Jahre ins Gefängnis. Während zugewanderte junge Kriminelle wegen Haftempfindlichkeit nicht eingelocht werden, müssen alte Leute ins Gefängnis.....

    FÜNF JAHRE HAFT FÜR KZ-WACHMANN (101)
    SCHULDIG!
    Richter: „Er hatte den Rauch des Krematoriums ständig in der Nase“


    Brandenburg/Havel – Nach 34 Verhandlungstagen steht fest: KZ-Wachmann Josef S. (101) ist schuldig. 77 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist SS-Wachmann Josef S. (101) jetzt vom Landgericht Neuruppin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden – wegen Beihilfe zum Mord an Insassen in 3158 Fällen!

    Mit direkten Worten wandte sich der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann (67) an den greisen Angeklagten: „Herr S., Sie wollten uns über 34 Verhandlungstage Glauben machen, dass Sie nicht der Wachmann Josef S. sind, der laut SS-Akten als Wachmann in Sachsenhausen Dienst getan hat. Herr S., wir glauben Ihnen das nicht. Es gibt keinen anderen Josef S. mit dem Geburtsdatum und dem Geburtsort in dem 100 Einwohner-Ort in Litauen, aus dem Sie selbst stammen!“..... https://www.bild.de/regional/berlin/...4400.bild.html
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  5. #445
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Um es klar zu sagen: es geht nicht um das Urteil, sondern um das Alter des Verurteilten. Der 101-Jährige soll für 5 Jahre ins Gefängnis. Während zugewanderte junge Kriminelle wegen Haftempfindlichkeit nicht eingelocht werden, müssen alte Leute ins Gefängnis.....
    Bei uns ist das Recht immer bei den Richtigen.
    Oder?
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  6. #446
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht selten kommt es vor, dass dringend Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen werden müssen, weil die Justiz schläft. Sind die Opfer Politiker (mit Ausnahme der AfD), dann überschlägt sich der Justizapparat regelrecht....


    URTEIL FÜNF WOCHEN NACH DER TAT
    Schnell-Prozess gegen Politiker-Prügler

    Dresden – Maske, Brille, Schiebermütze – so vermummt kam Jörg T. (61) aus Medingen am Donnerstag ins Dresdner Amtsgericht. Der Hausmeister hatte vor fünf Wochen zwei Grünen-Politiker am Info-Stand im Ortsteil Weixdorf angegriffen – Donnerstag wurde er in einem Schnell-Prozess wegen Körperverletzung verurteilt.

    Am 23. Mai hatte der Schläger Ulrike Caspary (55, Stadträtin) ein Ei, Parteifreund Norbert Engemaier (40) die Faust ins Gesicht geschlagen. Der Angreifer flüchtete anschließend in seinem Auto.

    Da Engemaier ihn nach der Tat mit dem Handy fotografierte, konnte ihn die Polizei schnell überführen – 38 Tage später nun der Prozess.....4400 Euro Geldstrafe muss er zahlen. „Das war eine dumme und nicht hinnehmbare Aktion. Deswegen war die Hauptverhandlung wichtig. Es sollte nicht mit einem Strafbefehl unter den Teppich gekehrt werden“, so Richter Roland Wirlitsch (61). https://www.bild.de/regional/dresden...7170.bild.html

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    die beiden Grünen. Wer würde bei diesen Backpfeifengesichtern nicht ausrasten?
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  7. #447
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Im Beitrag #436 wird beschrieben, wie drei überführte Mörder ohne Prozess frei kamen. Ähnliches hat sich nun in Frankfurt ereignet......


    Das Oberlandesgericht Frankfurt musste wegen zu wenigen Mitarbeitern sechs mutmaßliche Gewaltverbrecher freilassen. Die Opposition ist entsetzt, die FDP bezeichnete den Vorgang als „Skandal“. In dem Bundesland regieren CDU und Grüne gemeinsam.

    Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt wegen Überlastung sechs mutmaßliche Gewaltverbrecher freilassen musste, sehen SPD und FDP den neuen hessischen Justizminister in der Pflicht. Roman Poseck (CDU) habe bei seinem Amtsantritt versprochen, dass alles besser werde, sagte der Fraktionsvorsitzende der SPD im hessischen Landtag, Günter Rudolph, am Samstag in Wiesbaden und fragte: „Ist es für die hessischen Bürgerinnen und Bürger gut, dass mutmaßliche Gewaltverbrecher frei herumlaufen?“ Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag, Marion Schardt-Sauer bezeichnete die Freilassung als „Skandal mit Ansage“.

    Der Justizminister habe vor kurzem als Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) noch vor einer solchen Entwicklung gewarnt, sagte Rudolph. Falls es zur Aufhebung von Haftbefehlen wegen Verfahrensverzögerungen kommen würde, hatte Posek den Worten Rudolphs zufolge von einer „Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ gesprochen.


    https://www.welt.de/politik/deutschl...igelassen.html

    ...keine Einzelfälle!
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  8. #448
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es sind keine Kavaliersdelikte, sondern kriminelle Handlungen, die sie begehen. Die sogenannten Klimaaktivisten nötigen andere Verkehrsteilnehmer und ihre Aktionen sind oft gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Aber wenn Richter Grünen-Sympathisanten sind, oder gar Parteimitglieder, dann kommen solche "Urteile" zustande....


    „LETZTE GENERATION“
    Klebe-Aktivisten kommen mit Verwarnung davon

    München – Ist es ein Zeichen, dass die Klimaproteste vom Amtsgericht München toleriert werden? Die drei Klimaaktivisten, die sich im Februar mit Sekundenkleber auf einer Straße festgeklebt hatten, sind mit einer Verwarnung davon gekommen.

    Mit Plädoyers für den Kampf gegen den Klimawandel hatten drei Aktivisten der sogenannten „Letzten Generation“ vor dem Amtsgericht München ihre Beteiligung an einer Straßenblockade gestanden. Ein Student sprach zum Prozessauftakt am Freitag von Wut, Trauer und einem „irreversiblen Verlust“ von Tier- und Pflanzenarten.

    Er empfinde „einfach nur Verzweiflung“. „Unsere Blockaden sind als Feuermelder notwendig“, sagte der junge Mann. „Ich werde das in Zukunft wieder machen.“ Diese Aussage wiederholte er gegenüber BILD, nachdem das Urteil gesprochen war.
    Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Nötigung vor. Die Anwälte der drei Beschuldigten plädierten für Freispruch. Mit ähnlichen Aktionen hatte die „Letzte Generation“ in jüngster Zeit immer wieder Schlagzeilen gemacht.

    Die beiden ebenfalls angeklagten jungen Frauen, die - mit weiteren anderen - bei der Aktion dabei waren, äußerten sich am Freitag vor Gericht ähnlich.

    Eine der Studentinnen sagte, sie könne „losheulen vor Angst und Wut“. Sie sehe es angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels als ihre „Pflicht, dagegen anzukämpfen“. „Ja, ich habe mich auf diese Straße gestellt, um Alarm zu schlagen“, gestand sie.


    https://www.bild.de/regional/muenche...3688.bild.html
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  9. #449
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Linke Richter schonen ihr Klientel und sind gnadenlos gegen andere.....

    HAMBURG/MÜNCHEN. Wegen desselben Vorwurfs haben Gerichte ganz unterschiedliche Urteile gefällt. Es ging jeweils um Nötigung. Während ein Autofahrer in Hamburg nun eine harte Strafe kassierte, kamen Münchner Klimakleber mit verständnisvollen Worten der Richterin und einer Verwarnung davon.

    Als Thorsten O. von der Nachtschicht nach Hause wollte, saß ein Klimakleber auf der Straße und blockierte. Irgendwann fuhr der 41jährige vorsichtig an und berührte den Mann mit der Stoßstange. Der Autofahrer zeigte vor Gericht Reue, entschuldigte sich und versprach, so etwas nie wieder zu tun.

    Doch der Staatsanwalt forderte 10.500 Euro Strafe oder 150 Tage Haft und ein Jahr Führerscheinentzug. Für ihn war O.s „gefährliche Aktion“ Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche Körperverletzung. Obwohl der Richter nicht glaubte, daß der Autofahrer den Demonstranten verletzen wollte, sprach er ein hartes Urteil: 6300 Euro Strafe oder 90 Tage Haft und sechs Monate Fahrverbot – wegen versuchter Nötigung.

    Richterin: Blockade der Klimakleber „billigenswert“
    Nach milden Urteilen in Berlin standen am Freitag in München drei Klimakleber der „Letzten Generation“ vor Gericht – ebenfalls wegen Nötigung. Die Staatsanwaltschaft forderte ohnehin schon lediglich 25 Stunden Sozialarbeit. Doch die Richterin hielt das nicht für „sinnvoll“. Sie sagte, die Aktion sei „billigenswert“ und sprach nur eine Verwarnung aus. Die Protestierer kündigten sofort an, ihre Aktionen fortzusetzen.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...n-klimakleber/
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  10. #450
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Durch die Migration ist Deutschland ein sehr unsicheres und gefährliches Land geworden. Die Justiz kapituliert vor den explosionsartig gestiegenen Straftaten. Jedes Jahr müssen wegen zu langer Verfahrensdauer hunderte Schwerkriminelle aus der U-Haft entlassen werden. Darunter auch Mörder wie dieser Fall zeigt....


    Pfalz: Vergewaltiger und Mörder wieder frei

    Ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-jähriger junger Mann kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei.
    Landgericht Frankenthal: 19-Jähriger soll Mädchen vergewaltigt haben
    Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Formal dauerte die Untersuchungshaft daher noch an. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

    Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag will das Verfahren zum Thema im Rechtsausschuss machen.

    Der inzwischen 19-Jährige hatte dem ersten Richterspruch zufolge am 12. März 2020 eine 17-Jährige an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen sexuell.

    Mord, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexueller Kindesmissbrauch
    Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Im August 2022 war der dann 19-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal legten Revision ein.

    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken gab nach Mitteilung von Donnerstag (6. Oktober 2022) nun der Haftbeschwerde des Mannes Recht, hob den Haftbefehl auf und ordnete die Freilassung des Angeklagten an. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung.
    Hauptverhandlung dauerte 22 Monate – gab aber nur 57 Verhandlungstage
    In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate.
    Die CDU-Abgeordnete Anette Moesta teilte am Freitag mit, die Vorgänge zum Thema im Rechtsausschuss machen zu wollen.

    „Es ist nicht akzeptabel, dass eine Person, der derartig schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil das Gerichtsverfahren nicht in angemessener Zeit zum Abschluss gebracht werden kann“, erklärte die Rechtspolitikerin.

    Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) müsse erklären, wie es zu dieser Verzögerung kommen konnte und ob mangelhafte Personalausstattung des Gerichts dafür die Ursache sei. Außerdem wolle die CDU-Fraktion wissen, wie sichergestellt werde, dass der Verurteilte keine weiteren Schwerverbrechen begehe.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...351a3c302bdde2

    ...da im Artikel die ethnische Herkunft des Täters verschwiegen wird, muss davon ausgegangen werden. dass es sich um einen Migranten handelt. Es drängt sich zudem der Verdacht auf, dass durch den ständig verschleppten Prozess der Richter dem Angeklagten bewusst die Möglichkeit geben wollte frei zu kommen.
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