Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 22 von 64 ErsteErste ... 12171819202122232425262732 ... LetzteLetzte
Ergebnis 211 bis 220 von 635
  1. #211
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.582

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das ist nur noch lächerlich! Unsere dreckigen, linksgrünen Richter sollten sich nicht wundern, wenn ihnen eines Tages Volkes Zorn entgegenschlägt und es sie selbst trifft! Was für Scheißkerle!
    "...und dann gewinnst Du!"

  2. #212
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.767

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zu lediglich 200 Euro Geldstrafe wurde ein 23 jähriger Student verurteilt, weil er ein 4-jähriges Kind anfuhr und tödlich verletzte. Der Student beging gleich mehrere Verkehrsverstöße. Er fuhr mit 74 Km/h deutlich zu schnell und überholte auf einer Busspur die sich an einer Kreuzung stauende Fahrzeugschlange. Das Gericht begründete das milde Urteil damit, dass die Mutter des Kindes eine Mitschuld tragen würde. Sie hätte besser auf ihr Kind achten müssen, welches bei rot über die Straße lief. Die Logik des Gerichts ist hier nicht nachvollziehbar. Hätte der Student sich verkehrsgerecht verhalten, wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Da der Student mittellos ist, wäre ein Führerscheinentzug für 5 Jahre angemessen gewesen. Das Auto hätte verkauft und der Erlös als Schmerzensgeld an die Mutter des Kindes gezahlt werden können.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #213
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.767

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Update zu Beitrag #209

    Berlin – Architekturstudent Arbnor L. (24) erfasste mit seinem BMW einen vierjährigen Jungen, als er auf einer Busspur an einem Stau vorbei raste. Der Junge starb an seinen schweren Kopfverletzungen.
    Wegen fahrlässiger Tötung wurde der Angeklagte bereits im Juni vergangenen Jahres zu 200 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
    Doch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
    Am Freitag wurde vor dem Landgericht verhandelt. Diesmal fiel das Urteil deutlich härter aus: Zwei Jahre Bewährung und drei Monate Fahrverbot.
    Der Rechtsanwalt von Arbnor L. hatte Freispruch gefordert. Arbnor L. wirkte betroffen und erklärte vor dem Landgericht, dass er „nicht schneller als 50 Stundenkilometer“ gefahren sei. Doch laut eines Sachverständigen fuhr der Student mindestens 66 km/h. Im ersten Prozess hatte ein Gutachten noch eine Geschwindigkeit von 74 km/h ergeben.
    Am 19. Oktober 2017 war es an der Romain-Rolland-Straße (Heinersdorf) zu dem tragischen Unfall gekommen, als der Student auf der Busspur rechts an einem Stau vorbeifuhr. Mutter und Kind hätten zunächst auf einer Mittelinsel gestanden.
    Als der Junge bei roter Ampel losrannte, wurde er vom linken Seitenspiegel des BMW erfasst. Das Kind starb zwei Wochen später im Krankenhaus.
    Richter: „Sie beschleunigten mit allem, was das Auto hergab. Aus einem tragischen Unglück ist eine Straftat geworden.“

    https://www.bild.de/regional/berlin/...4228.bild.html

    …..da muss sich der Totraser aber mal fragen lassen, was er für einen Anwalt hat. Bei der ursprünglichen geringen Strafe Revision zu beantragen, ist schlicht absurd! Das neue Urteil ist zwar gerechter aber immer noch nicht hart genug. Wer so uneinsichtig ist, muss sehr viel länger vom aktiven Straßenverkehr fern gehalten werden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #214
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.206
    Blog-Einträge
    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Update zu Beitrag #209




    …..da muss sich der Totraser aber mal fragen lassen, was er für einen Anwalt hat. Bei der ursprünglichen geringen Strafe Revision zu beantragen, ist schlicht absurd! Das neue Urteil ist zwar gerechter aber immer noch nicht hart genug. Wer so uneinsichtig ist, muss sehr viel länger vom aktiven Straßenverkehr fern gehalten werden.
    Arbnor ist ein Name, der zum Beispiel in Albanien und dem Kosovo vergeben wird.
    Weiter gibt es Abnor Zeka, Abnor Muja, Abnor Prenqi, Arbnor Dervishaj, Arbnor Sylejmani, Arbnor Aliu, Arbnor Fejzullahu, Arbnor Azizi, Arbnor Qoroviqi, Arbnor Grdellaj, Arbnor Segashi, Arbnor Fejzulahi oder Arbnor Murati, der sich als den erfolgreichsten albanisch-kosovarischen Architekten der Welt feiert und dessen Häuser, die er in der Schweiz baute, einsturzgefährdet sind.

    https://www.blick.ch/news/schweiz/ar...d15222549.html

    Offensichtlich ein Name, der für sehr viel Selbstbewußtsein sorgt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #215
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.767

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Gericht lässt Vergewaltiger von elfjähriger Behinderten laufen

    Hannover – Immer öfter urteilen deutsche Gerichte ganz im Sinne der Scharia, die Millionen von muslimischen „Flüchtlingen“ im Handgepäck mit nach Deutschland bringen. So geschehen im Fall einer behinderten Elfjährigen, die von drei Afghanen vergewaltigt wurde. Nach islamischem „Recht“ ist auch eine minderjährige „Kufar“ sexuelles Freiwild und Sklavin, wenn sie sich einem gläubigen Herrenmenschen zur Verfügung stellt. Dieser menschenverachtenden Ideologie sind offenbar auch die „Juristen“ in Hannover gefolgt und haben bereits zwei der Sextäter freigesprochen. Sie hätten vom wahren Alter des Kindes nichts gewusst.
    Der Hauptangeklagte Khudai R. (22) hatte auf Anraten seines Anwaltes ein Geständnis abgelegt und ist seither auf freiem Fuß.
    In Chats hatte der Afghane die lernbehinderte 11jährige Inklusionsschülerin kennengelernt und angelockt. Detailreich schreibt die Bildzeitung über das ersten Treffen Anfang September 2018 in Langenhagen bei Hannover. Sofort machte Khudai R., der 2015 aus Afghanistan nach Deutschland kam und mit vier Aliasnamen in Hessen lebt, der verliebten Schülerin klar, was er von ihr erwartete: „Ich habe sie einfach gefragt, ob sie mit mir Sex haben wollte.“ Dass das Kind einwilligte, wurde scheinbar vom Gericht als „einvernehmlicher Geschlechtsverkehr“ gewertet. „In einem Wäldchen am Langenhagener S-Bahnhof verging er sich an ihr,“ schreibt die Bild. Drei Mal lockte der Flüchtling die Schülerin zu einem Sextreffen und reichte sie dabei an seine Kumpels Ezatullah N. und Siya A. weiter.
    Beim letzten Mal überstieg die Menschenverachtung der islamischen Kulturbereicher alle Dimensionen: Khudai und Ezatullah wechselten sich beim Missbrauch ab und fertigten Porno-Fotos mit dem Handy. „Später machte das Duo ein Selfie mit herausgestreckter Zunge vor der Minderjährigen. Einer soll sie noch mit einem Stein beworfen haben“, schreibt die Bildzeitung weiter.
    Laut Bild soll sich die lernbehinderte Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin gewandt haben. Im Gericht sagte auch die Mutter (36), eine alleinerziehende Altenpflegerin aus. Ihr wohl kaum zur Notiz genommenes Statement: „Sie war vorher ein lachendes Mädchen. Danach nicht mehr.“ Ihre Tochter sei inzwischen selbstmordgefährdet, so die Mutter. Sie lebe nun in einer therapeutischen Wohngruppe. Der „Prozess“, mit absehbarem Ergebnis, soll heute fortgesetzt werden. (KL)

    https://www.journalistenwatch.com/20...vergewaltiger/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #216
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.870
    Blog-Einträge
    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Hauptangeklagte Khudai R. (22) hatte auf Anraten seines Anwaltes ein Geständnis abgelegt und ist seither auf freiem Fuß.
    Das heißt aber noch nicht, daß er freigesprochen wurde. Der Prozeß wird fortgesetzt. Aber es steht zu befürchten, daß der berühmte Migranten-Bonus zur Anwendung kommen wird.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #217
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.582

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Für mich gäbe es für solche Schweine nur eine gerechte Strafe! Die hier zu äußern würde aber bestimmte Leute auf den Plan rufen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  8. #218
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.870
    Blog-Einträge
    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Für mich gäbe es für solche Schweine nur eine gerechte Strafe! Die hier zu äußern würde aber bestimmte Leute auf den Plan rufen!
    Ja, wir leben in einer wahren Demokratie, in der man alles denken darf, was erlaubt ist.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  9. #219
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.767

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das hat schon etwas von Sharia...........

    Mannheim – Milde Strafe für den Schläger mit dem Quarzsand-Handschuh!

    Das Landgericht verurteilte jetzt Shishabar-Betreiber Abdulbaki T. (34) zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
    Der 34-Jährige hatte im November 2017 drei Rocker angeheuert, um Werbeagentur-Chef Oral Uyan (43) in deren Clubhaus zu locken. Dort wartete T. schon, zertrümmerte Oral Uyan das Gesicht – weil er nicht ans Handy ging, als T. ihn wegen einer noch nicht fertigen Getränkekarte sieben Mal angerufen hatte. Auch die Rocker schlugen das Opfer, raubten ihm zudem 20 Euro. Dem Werbeagentur-Chef wurden dabei u.a. acht Zähne ausgeschlagen, er war monatelang arbeitsunfähig (BILD berichtete).

    Weshalb kam T. und seine Gang (Bewährungsstrafen von 12 Monaten bis zu zwei Jahren) so billig weg? Verteidiger Wolfgang Spoor: "Alle zeigten wahre Reue, zudem floss 45 000 Euro an Schmerzensgeld."
    https://www.bild.de/regional/frankfu...2876.bild.html

    ….Scharia deshalb, weil sich Täter, (auch Mörder) mit "Blutgeld" freikaufen können. Akzeptiert die Familie des Opfers das Geld, geht der Täter straffrei aus. Auch hier ist Geld geflossen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #220
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.767

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es wird immer schlimmer...…………..


    Zwei Jahre für Sabri H. Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler

    „Ehrlich gesagt: Ich bin entsetzt, aber ich habe diese Urteil kommen sehen“, sagte Vater des getöteten Markus (30).
    Magdeburg/Wittenberg – Am letzten Verhandlungstag kam das Geständnis. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumte der Totprügler vom Wittenberger Arsenal-Platz ein: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Dafür wurde Sabri H. am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
    Zweieinhalb Jahre nach den tödlichen Faustschlägen vor dem Einkaufszentrum in der Lutherstadt Wittenberg fiel am Donnerstag vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg endlich das Urteil gegen den jungen Syrer, dessen genaues Alter zur Tatzeit nicht festgestellt worden ist.
    Nach eigenen Angaben will der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen sein. Deshalb fand das gesamte Strafverfahren hinter verschlossenen Gerichtstüren statt.
    Lange Zeit sah es so aus, als würde der Tod von Markus Hempel (†30) für immer ungesühnt bleiben. Die Ermittlungen standen mehrfach vor der Einstellung, zogen sich dann immer wieder in die Länge. Die Bilder eines Überwachungsvideos zeigen, wie der Angeklagte mehrfach auf Hempel einprügelt. Der Wittenberger stürzte, erleidet dabei eine tödliche Kopfplatzwunde.
    Dennoch sprach die Dessauer Staatsanwaltschaft wenige Stunden nach dieser Tat von „Notwehr“.
    Karsten Hempel (54), der Vater des Opfers, reichte Nebenklage ein. Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“.

    Dafür wurde der Sabri H. jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Nebenkläger ist enttäuscht: „Er hat meinen Sohn getötet, zugegeben, dass er aus Wut handelte, aber dafür hat er nicht einen einzigen Tag in Haft gesessen. Er hat im Gerichtssaal mehrfach gelacht. Er lebt sein Leben weiter, als wäre nichts geschehen.“
    https://www.bild.de/regional/sachsen...3246.bild.html
    …...wie kann man so eine Tat als Notwehr bezeichnen? Diese Justiz ist schlicht zum kotzen!!!


    Name:  mord.jpg
Hits: 141
Größe:  38,4 KB

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Ein weiterer Fall milder Urteile...………..

    Bochum – Mildes Urteil für einen heimtückischen Mordversuch: Weil sie in Bochum einen 25-Kilo-schweren Elektro-Scooter auf die Autobahn warfen, müssen zwei junge Männer wohl nur für kurze Zeit ins Gefängnis.
    Das Gefährt war am 23. September gegen 20.40 Uhr aus knapp neun Metern Höhe auf die A40 gefallen. Mehrere Autos krachten dagegen, doch wie durch ein Wunder kam es nur zu Sachschaden.
    Justin M. (22) und Ayman B. (18) werden die neun Monate Untersuchungshaft auf die Strafen in Höhe von drei und dreieinhalb Jahren angerechnet, deshalb können sie in Kürze in eine Entziehungsanstalt kommen. Beide hatten jeweils eine Flasche Kräuterschnaps getrunken, gelten wegen ihrer hochgradigen Alkoholisierung (2,2 und 2,9 Promille) als vermindert schuldfähig. Im Anschluss an die Therapie kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...2622.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •