>Ich bin da nicht so bewandert aber solange sich der Hund auf deinem Grundstück aufhält, ist das doch nicht zu beanstanden.

Es kam aber trotzdem einer vom Ordnungsamt - aber ich bekam auch nur Briefpost eben weswegen sie gekommen sind - daß sie nichts zu beanstanden hatten - sie haben den Hund gesehen der gemeldet hatte -aber sahen keinen Grund da irgendwie Probleme zu machen : Hund verhält sich normal - meldet halt was seine Aufgabe ist...
Hab nie wieder was von denen gehört.


Ich finds halt nur kackedreist: erst zu versuchen einzubrechen und wenn man dann gestört wird - der Hund den Job ausübt für den er angeschafft wurde - nämlich zu melden und Eindringlinge zu vertreiben und im Notfall auch zu verteidigen falls ich angegriffen werde - dann das Ordnungsamt wegen "gefährlichem Hund" Meldung zu erstatten (nur weil Hund meldet und vertreibt- hat ja nicht gebissen sondern nur vertrieben und hat Halt gemacht an Grundstücksgrenze) weil man beim aufbrechen gestört wurde...