Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 60 von 64 ErsteErste ... 105055565758596061626364 LetzteLetzte
Ergebnis 591 bis 600 von 636
  1. #591
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Kommen linke Politiker mal vor Gericht, erwartet sie die volle Milde ihrer Parteifreunde auf den Richterstühlen....


    Hamburg – Noch vor einem Jahr erschien Ex-Linken-Politiker Bijan Tavassoli (32) als bärtige Transfrau vor Gericht.

    Jetzt stellte er sich erneut dem Richter – dieses Mal als rasierter Mann!

    Verhandelt wurde ein Urteil wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Tavassoli hatte 2021 – nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan – über den Tod deutscher Soldaten gejubelt.

    Im Internet schrieb er: „Heute ist kein Tag der Tränen, sondern ein Tag der Freude! Ich gratuliere dem afghanischen Volk zum Sieg über die ausländischen Besatzer, insbesondere zu jedem einzelnen der 37 eliminierten Bundeswehrsoldaten.“

    Das Amtsgericht Hamburg hatte Tavassoli zu 2250 Euro Strafe (ersatzweise 150 Tage Haft) verurteilt. In diesem ersten Prozess hatte er sich noch als lesbische Trans-Muslima ausgegeben, Kopftuch getragen und darauf bestanden als Frau angesprochen zu werden.

    Im Berufungsprozess am Mittwoch zeigte er Reue. Er habe in einer persönlichen Krise gesteckt, sei betrunken gewesen. Auch sein Auftritt als Transfrau sei „nicht ganz ernst zu nehmen“ gewesen. In BILD sagte er: „Es ging mir nur darum, wie diese Debatte geführt wird.“
    Und auch seine Hass-Botschaft im Internet kommentierte er vor dem Richter: „Ich habe den radikalen Islam immer verabscheut. Mein Vater musste aus dem Iran fliehen. Ich schäme mich für das, was ich in diesem Post gesagt habe.“

    Dann sprach er noch über seinen Opa …

    Großvater war Reporter-Legende
    Im Prozess kam raus: Der linke Wirrkopf ist ein Enkel von Reporterlegende Peter von Zahn († 2001, 88 Jahre)!

    „Mein Großvater war Korrespondent für den NWDR in Amerika“, bestätigte Tavassoli am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht.
    Und was würde Peter von Zahn über die Vorwürfe gegen ihn sagen?

    Bijan Tavassoli: „Er würde sagen, dass die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut ist und dass auch strittige Meinungen von einer wehrhaften Demokratie ausgehalten werden müssen. Mein Großvater war ein sehr kritischer Geist, der sich auch nicht davor scheute, wenn er von einer Meinung überzeugt war, sich mit der Adenauer-Regierung anzulegen.“

    Gericht nimmt dem Wirrkopf seine Reue ab
    Am Mittwoch behauptete Tavassoli: Der russische Propaganda-Sender RT habe ihn damals um ein Interview gebeten und angeboten, er könne als Korrespondent in Amerika arbeiten – genau wie sein berühmter Großvater. Er, der linke Politiker, habe sogar einen mehrjährigen Vertrag bei RT unterschrieben.

    „Ich dachte mir, dann kann ich vielleicht Journalist werden und muss nicht mein Examen schreiben.“
    Bloß, dass das Gericht die Aussagen von Tavassoli nicht zur Meinungsfreiheit zählte …

    Jetzt, über zwei Jahre später, kämpft er immer noch mit seinem Examen. Allerdings hat Tavassoli inzwischen angeblich eine Psychotherapie begonnen, nimmt Medikamente und versucht sich klar zu werden, warum er immer wieder Stress sucht.

    Schon als Kind habe er ständig die Schule wechseln müssen. Und erst letztes Wochenende sprang er beim Parteitag der Linken in Augsburg aufs Podium und hielt wirre Reden. Tavassoli zu BILD: „Es ist nicht schön, da oben zu stehen und zu merken, dass einen 500 Leute hassen.“

    Das Landgericht nahm ihm seine Reue ab. Tavassoli bekam seine Strafe reduziert auf jetzt nur noch 1200 Euro, ersatzweise 120 Tage Haft.

    Die Vorsitzende Richterin: „Sie haben eine Persönlichkeits-Struktur, die Ihnen schon viele Schwierigkeiten im Leben bereitet hat.“

    https://www.bild.de/regional/hamburg...4234.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #592
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Hamburg – Es ist einfach nur ekelerregend!
    Im September 2020 fiel in einer Partynacht im Stadtpark eine Horde junger Männer in Gruppen über ein betrunkenes, damals 15-jähriges Mädchen her und vergewaltigte das völlig wehrlose Opfer. Ermittler stellten Sperma-Spuren von mindestens neun verschiedenen Tätern fest.
    Jetzt das Urteil: Nur ein Vergewaltiger muss in den Knast!
    Das Gericht verurteilte den jüngsten Angeklagten, einen mittlerweile 19-jährigen Iraner, zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Er hatte bei einem Haftrichter über sein Verbrechen ernsthaft gesagt:
    „Welcher Mann will das nicht?“

    Acht weitere Angeklagte (20-23) bekamen Jugendstrafen, die zur Bewährung, bzw. zur Vorbewährung ausgesetzt wurden. In diesen Fällen wird in sechs Monaten entschieden, ob es bei Bewährung bleibt, oder ob der Verurteilte doch in Haft kommt. Ein Angeklagter (23) wurde freigesprochen.
    Acht der neun Angeklagten haben einen Migrationshintergrund.
    Der Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts dauerte eineinhalb Jahre und lief wegen des jugendlichen Alters der Täter und des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Weil das Verbrechen im Stadtpark aber in Hamburg zu empörten Reaktionen geführt hatte, ließen die Richter für einen Teil ihrer Urteilsbegründung am Dienstag Zuhörer zu.
    Keine Reue

    Unbegreiflich: KEINER der Angeklagten hat während des Verfahrens Reue gezeigt, geschweige denn ein Geständnis abgelegt!


    Vorsitzende Richterin: „Sie haben sich Ihre Wahrheit zurechtgelegt – wer kann es schon mit sich selbst vereinbaren, möglicherweise ein Vergewaltiger zu sein?“


    Tatsächlich hatten alle Verteidiger auf Freispruch plädiert. Ihre Argumentation: Für die Männer sei nicht erkennbar gewesen, dass das betrunkene Mädchen keinen Sex wollte. Die Angeklagten hätten unter den Vorwürfen und dem langen Prozess sehr gelitten.


    Außerdem: Das seien nun mal junge Männer, die unter Testosteron stünden.


    Zentrale Frage im Prozess: In welchem Zustand war das Opfer in der Tatnacht?


    Verwirrt, apathisch, wie eine Puppe, die alles mit sich machen lässt, unzurechnungsfähig, hilflos – so hatten es 40 Stadtparkbesucher vor Gericht beschrieben. Das Mädchen selbst erinnert sich kaum, leidet aber mit jeder neuen Information mehr. Das Gericht vernahm das Mädchen per Video-Schaltung über mehrere Tage.


    Vorsitzende Richterin zu den Angeklagten: „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Nebenklägerin nicht zugestimmt hat. Das musste sich aufdrängen. Aber leider war Ihnen das egal. Sie nutzten die Gelegenheit!“


    Wie reagierten die Vergewaltiger darauf? Gar nicht. Einer schien während der Urteilsverkündung sogar einzuschlafen.


    Vorsitzende Richterin: „Wir haben den Anspruch, dass sich auch unter Testosteron stehende junge Männer an das Gesetz halten.“

    https://www.bild.de/regional/hamburg...7320.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #593
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Firas A. trotz 1 Mio. Schaden weiter frei
    Richter-Schande um Autohass-Syrer
    Hamburg – Er beschäftigt Polizei und Justiz seit Monaten, begeht eine Straftat nach der anderen – und trotzdem ist der Syrer Firas A. (31) immer noch auf freiem Fuß. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft endlich einen Haftbefehl gegen ihn erwirkt – aber in U-Haft sitzt er nicht. Denn: Wieder hat ihn ein Richter vom Gefängnis verschont!

    Es ist ein Justiz-Wahnsinn! Obwohl der 31-Jährige rund 245 Autoscheiben zertrümmert haben soll, Hunderttausende Euro Schaden anrichtete, immer wieder ohne Führerschein fuhr und sogar eine Rentnerin am Geldautomaten verletzte und ausraubte, läuft er weiter frei herum ...

    Jetzt diese neuen Taten: Firas A. bedrohte seinen Ex-Chef mit dem Tod. Konsequenz? Keine! Unglaublich, was dann passierte: Der Syrer fuhr nach BILD-Informationen zur Polizeiwache im Stadtteil Osdorf, um dort etwas zu erledigen. In seinem VW, natürlich wieder ohne Führerschein!

    Diese Frechheit lassen die Beamten nicht durchgehen: Nach kurzer Flucht stoppen Streifenwagen den Flüchtigen. Die Beamten nehmen Firas A. erneut fest, bei seiner Durchsuchung wird ein verbotenes Butterfly-Messer entdeckt.

    Haftbefehl wieder aufgehoben
    Daraufhin beantragt die Staatsanwaltschaft erneut einen Haftbefehl gegen den Serientäter, der 2015 nach Deutschland kam. Und tatsächlich: Diesmal unterschreibt ein Richter das Papier, am 21. November wird der Scheiben-Schläger festgenommen. Doch lange bleibt er nicht hinter Gittern......Firas A. macht sich lustig über das deutsche Rechts-System und Polizisten, die ihn immer wieder festnehmen müssen, sind fassungslos über die lasche Justiz.

    Von Mai bis Juni hatte die Polizei aufwendig nach dem 31-Jährigen gefahndet. Zehn Beamte in Zivil waren seinetwegen in der Stadt im Einsatz: Er hatte Autofahrer im Hamburger Westen in Angst und Schrecken versetzt. Nachts war er immer wieder losgezogen, um Windschutzscheiben von geparkten Wagen zu zerstören. Die Tatwaffe: ein Hammer. Insgesamt 245 Stück gingen zu Bruch. Schaden: mehr als 250 000 Euro.
    Im Juni wurde Firas A. auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bei seiner Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten das Werkzeug und dazu eine verbotene Schlagring-Messer-Kombination.

    Er kam vor den Haftrichter, der sah keine Fluchtgefahr und ließ den Autohasser wieder frei.

    Im August dann die bislang schlimmste Tat. Eine 84-Jährige hob vormittags am Einkaufszentrum Osdorfer Born Geld ab. Das beobachtet Firas A.
    Dann greift er die alte Dame an und versucht, ihr das Bargeld aus der Hand zu reißen. Er verletzt sie an der Hand, das Opfer muss später behandelt werden.
    Mit ein paar Scheinen, die zu Boden gefallen sind, kann er zunächst entkommen. Beim Sichten der Video-Aufzeichnungen erkennen ihn die erfahrenen Fahnder sofort. Wieder wird Firas A. festgenommen, erneut darf er gehen – mangels Haftgründen.
    Der Schaden aller Taten, den er verursacht haben soll, beträgt angeblich schon rund eine Million Euro! Derzeit läuft eine Anklage wegen Brandstiftung gegen ihn. Nach BILD-Informationen soll er im Juli 2022 den Bus seines ehemaligen Arbeitgebers angezündet haben.
    https://www.bild.de/regional/hamburg...5854.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #594
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.875
    Blog-Einträge
    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Freie Fahrt für kriminelle Zuwanderer?
    Dieses Deutschland ist von allen guten Geistern verlassen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #595
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Auf den meisten Richterstühlen dieses Landes sitzen Grüne und entsprechend sind die Urteile.........


    Mit Millionen Euro aus Straftaten gekauft?
    Gericht: Remmo-Clan darf seine Häuser behalten!
    Berlin – Sieg für den Remmo-Clan gegen die Berliner Staatsanwaltschaft …

    Das Landgericht lehnte am Dienstag die Einziehung mehrerer Immobilien und weiterer Vermögenswerte von Mohamad R. (27) ab, weil die Beweise nicht ausreichten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

    Es sei „nicht nachweisbar, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert worden seien.“ Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass die Bezahlung aus legalen Quellen erfolgt sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

    19-jähriger Clan-Sprössling zahlte Millionensumme
    Der Prozess um acht Immobilien in Berlin hatte im Januar begonnen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der junge Mann der bekannten arabischstämmigen Großfamilie Remmo von 2015 bis 2019 mit Geld aus Straftaten die Immobilien kaufte oder Anteile an ihnen erwarb. In einem der Fälle habe er als Besitzer einer Firma einen Kauf in Höhe von rund einer Million Euro getätigt. Der Anwalt des Mannes hatte das im Prozess bestritten.
    Gegen den Mann war zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche geführt worden. 2020 wurde das Verfahren eingestellt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gab.
    Im Juli 2015 war der Spross aus dem berüchtigten Remmo–Clan erst 19 Jahre alt. Das wurde gekauft:

    Gebäude im Tränkeweg Buckow (135 000 Euro). Zwei Wohnungen in der Luise-Henriette-Straße in Tempelhof (209 000 Euro, 199 000 Euro). Gebäudeteile im Britzer Damm in Neukölln (56 000 Euro, 32 750 Euro). Hofgebäude in der Alsenstraße in Steglitz (226 000 Euro). Komplex im Henleinweg in Lichterfelde (1,025 Mio. Euro). Gesamtwert: 1,88 Mio. Euro.

    Insgesamt 77 Immobilien in einem hohen Millionenwert, die dem Berliner Clan zugerechnet werden, waren in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 vorläufig sichergestellt worden. Polizei und Staatsanwälte gingen davon aus, dass diese Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit Geld aus Straftaten gekauft wurden. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Eine Entscheidung des Landgerichts zu mehreren der Immobilien ist bereits rechtskräftig.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...1064.bild.html
    ....na bitte, geht doch. Jeder Deutsche in einer vergleichbaren Situation hätte die Herkunft des Geldes offenlegen müssen. Bei Migranten und vor allem den Clans läuft das anders.


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------







    Wie in den Beiträgen 586 + 589 zu lesen ist, kamen die der Vergewaltigung angeklagten Migranten mit äußerst milden Urteilen davon. Nun wurde Revision eingelegt. Ist die Staatsanwältin aufgewacht? Nein, ausgerechnet die Angeklagten legen nun Revision ein......


    Gegen die Urteile wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark haben mehrere Angeklagte Revision eingelegt. Wie viele der neun Verurteilten Rechtsmittel eingelegt haben, konnte ein Gerichtssprecher am Mittwoch zunächst nicht sagen. Über eine Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

    Hamburg - Eine Jugendkammer am Landgericht hatte am 28. November neun Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen, wie schon ein ursprünglich elfter Beschuldigter am vergangenen 5. April. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte setzte die Kammer zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung aus - das heißt, erst in sechs Monaten wird über die Bewährung entschieden. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung.
    Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Verurteilten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren im September 2020 eine damals 15-Jährige vergewaltigt. Dabei hätten sie ausgenutzt, dass die Jugendliche nach dem Besuch einer Party erhebliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigte. Der Prozess dauerte über anderthalb Jahre und fand bis auf Teile der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...d937ee34&ei=82

    ...... es gehört zum Irrsinn der deutschen Rechtsprechung, dass Urteile, gegen die die Verurteilten Revision einlegen, nie höher ausfallen dürfen, sollte der Revisionsantrag Erfolg haben. Offenbar von den Reaktionen der links-grünen Doofmenschen angespornt, wollen sie Freisprüche. Es sollte nicht wundern, dass ihnen dies auch gelingt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #596
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es scheint ein neuer Trick der Richter zu sein, bei ausländischen Gewalttätern eine strafmildernde Integrationsbereitschaft zu erkennen. Erst kürzlich wurde von einer Richterin mit dem "Argument" der Täter sei superintegriert ein Gewalttäter auf freiem Fuß gesetzt........


    Nächster Justizskandal: Zwei Syrer standen wegen eines Mordplans gegen Christen vor Gericht: Der ältere Bruder wollte einen Anschlag auf eine Kirche im „Kreuzzugsland“ Schweden begehen. Sein jüngerer Bruder half ihm. Der jedoch kommt mit eine Bewährungsstrafe davon, da das Gericht ihn für integrationswillig hält. Was für ein existenzvernichtender Wahnsinn.

    Die zuständige Kammer in Hamburg sah beim älteren der beiden Moslems, die beiden Faeser-Gäste stammen aus Syrien, es als bewiesen an, dass bei ihm eine „feste Entschlossenheit“, einen Terroranschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu begehen, bestand. Der heute 29-jährige Anas K. bestellte Materialien für eine Bombe, sprach mit einem mysteriösen „Emir“, der ihn aus der Ferne anleitete, wie die Welt berichtet. Das Ziel des gläubigen Syrers: Das „Kreuzzugsland Schweden“, wie es in einem abgefangenen Chat heißt. In einem anderen sagte der Christenschlächter.: „Wir werden uns an jedem rächen, der unseren Glauben schmäht.“

    Sein Plan: In einer nicht näher bezeichnete Kirche in Schweden, in der sich viele Gläubige aufhalten, sollte ein erster Sprengsatz detonieren; wenn Polizisten und Helfer dazukämen, sollte dann der zweite Sprengsatz hochgehen. „Die ‚Operation‘ ist eine Antwort auf die Verbrennung des Koran“, schrieb der Muslim in einem Chat und bezog sich hierbei auf die öffentlichen Koran-Verbrennungen in Schweden vor einigen Wochen . Sein „Emir“ bestärkte ihn – und schickte ihm Anleitungen für Sprengkörper. Wie Welt berichtet, versuchte K. die Zutaten für die Bombe zu besorgen. Ein zwei Kilo schweres Paket mit Harnstoffdünger erreichte den syrischen Allah-Sprengmeister den nicht, weil sein Name nicht auf dem Klingelschild stand. Der jüngere Bruder habe ihm dann geholfen, das Paket nochmals zu bestellen; er habe ihm eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um das Paket nachzuverfolgen.

    Das nun im Namen des deutschen Volkes gesprochene Urteil: Christenschlächter Anas K. muss nun wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen Terrorismusfinanzierung lächerliche vier Jahre und neun Monate in Haft.

    Das Gericht würdigte bei seinem Urteil die überaus “bewegte Lebensgeschichte der Brüder” geht so: Der ältere Bruder , der angeblich dem Wehrdienst entfliehen wollte und sein damals noch minderjähriger Bruder – wurde 2015 von ihren Eltern – quasi als Ankerkind über tausende Kilometer und mehrere sichere Länder hinweg – nach Deutschland geschickt. Der Jüngere landet im November 2015 in der Rund-um-Sorglos-Betreuung in Bayern, lebte dann in Kempten im Allgäu. Sein älterer Bruder, der Christenschlächter, wird Hamburg zugeteilt, wo er nur gelegentlich herumjobbte, seinen Führerschein wegen Alkohol und Drogen verlor und sich, wie Abertausende seiner Glücksritterkollegen, ziellos umherlungerte. Dann, so der Richter, habe er aber Halt im Islam gefunden, schwor zwar den Drogen ab und – der arme, arme Muslim – radikalisierte sich immer stärker.

    Obwohl ihm sein jüngerer Bruder aktiv half, kommt dieser Dank einer nur noch als wahnhaft zu bezeichnenden Justiz mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Begründung des Hamburger Kammergerichts: Sie halten den jüngeren Faeser-Gast für “integrationswillig”. „Der Angeklagte hat mit seinen Schulabschlüssen und seinem Lebenswandel gezeigt, dass er sich integrieren will.“ Er habe auch keine dschihadistisch-islamistische Weltanschauung, befand der Herr Richter. Der jünger Faeser-Gast wollt doch nur seinem Bruder nur dabei helfe, Sprengstoff zu besorgen, um die verdammten Ungläubigen in die Luft zu sprengen. Ja dann.
    https://journalistenwatch.com/2023/1...rationswillig/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #597
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Alles spricht gegen ihn aber die Berliner Justiz sieht wieder weg.....


    Berlin – Bilal M. (42) galt als Banden-Kopf beim spektakulären Einbruch in die Tresoranlage an der Fasanenstraße in Berlin. Die Beute: 49 Millionen Euro. Der Prozess gegen ihn und seine Bande läuft bereits. Aber nun wurde er überraschend auf freien Fuß gesetzt.

    Gerichtssprecherin Lisa Jani: „Der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, dass er der Initiator und ein Mittäter sei, bei der bisherigen Beweisaufnahme nicht erhärtet werden konnten.“

    Auf diesen Annahmen beruhte aber der Haftbefehl. Also wurde Bilal M. Donnerstagmittag auf freien Fuß gesetzt und aus der JVA Moabit entlassen.

    Allerdings werde er weiterhin verdächtigt, ein Gehilfe gewesen zu sein, so die Sprecherin. Er ist weiterhin ein Angeklagter und muss zu den Prozessterminen erscheinen.

    Bilal M. ist ein schwerreicher Unternehmer, der am Kurfürstendamm in der Hauptstadt eine Baufirma führt und nebenbei einen Antiquitäten-Handel betreibt. Nach BILD-Informationen ist er vor dem Coup polizeilich nicht in Erscheinung getreten und hat auch keine Vorstrafen.

    Die Alarmanlage war ausgeschaltet
    Rückblick: Am 19. November 2022 öffneten zwei Männer kurz nach 7 Uhr mit Schlüsseln und Türcodes die Tresoranlage – die Alarmanlage war aus. Zwei weitere Täter mit mehreren Taschen, Autoreifen, Feuerlöschern und Spraydosen tauchten auf, sprühten die Überwachungskameras voll.
    Fächer über ganzen Tag geleert
    In aller Ruhe räumten die Täter den ganzen Tag insgesamt 295 Schließfächer (35 Millionen Euro) aus, holten 996 Luxusuhren aus einem Tresor (14 Millionen Euro) und schafften die Beute weg. Dann leerten sie die Feuerlöscher, kippten Benzin aus und zündeten einen Autoreifen an, um ihre Spuren zu zerstören. Gegen 19.30 Uhr verschwanden sie.
    Diesen Einbruch soll der Geschäftsführer der Tresoranlage, Thomas S. (52), allerdings erst möglich gemacht haben. Er soll sich mit dem berüchtigten Miri-Clan eingelassen, Geldwäschegeschäfte gemacht, dem Clan 1,3 Millionen Euro geschuldet haben.

    Daraufhin soll sich Thomas S. darauf eingelassen haben, der Sicherheitsfirma der Tresoranlage zu kündigen und dem Miri-Clan die Überwachung überlassen und Schlüssel, Transponder und Zugangscodes übergeben haben.

    https://www.bild.de/regional/berlin/...2154.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #598
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Migranten können tun und lassen was sie wollen, sie müssen nie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wie sagte es Bushido so schön? "In Deutschland hast du einen Mord frei". Vor einem Jahr tobte der zugewanderte Mob in Deutschlands Großstädten, legte in der Silvesternacht ganze Straßenzüge in Schutt und Asche. Es war alles dabei: schwere Körperverletzungen, Angriffe auf Rettungs- und Einsatzkräfte, Mordversuch und Brandstiftung. Die Berliner CDU legte damals den Finger in die Wunde, wollte die Namen der Täter, die von den links-grünen Behörden als "Deutsche" bezeichnet wurden, was bis heute verweigert wird. Es waren nicht zuletzt diese Krawalle, die der CDU ein paar Monate später zum Wahlsieg verhalfen. Erfolgte dann das große Aufräumen? Nein, denn wir sind ja in Berlin, der Stadt wo Politiker und Kriminelle ganz offen gemeinsame Sache machen..........


    Berliner Silvesterkrawalle: 145 Festgenommene – und nicht einer in Haft

    BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat bekanntgegeben, daß von den 145 in der vergangenen Silvesternacht Festgenommenen aktuell niemand im Gefängnis sitzt. Das geht aus einer Statistik hervor, die der Bild-Zeitung vorliegt. Die meisten Tatvorwürfe beinhalten Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sexualdelikte und tätlichen Angriff auf Beamte.

    Von den Angeklagten standen bisher 22 vor einem Jugendrichter, fünf vor einem Strafrichter und vier vor einem Jugendschöffengericht. 13 Ermittlungsverfahren laufen derzeit noch. Die Verfahren, bei denen bereits ein Urteil gesprochen wurde, endeten mit Bewährungsstrafen, Jugendarrest, Verwarnungen aber auch mit Freisprüchen.
    Viele Festgenommene mit Migrationshintergrund
    Die schweren Ausschreitungen in mehreren deutschen Städten in der vergangenen Silvesternacht hatten eine Debatte über Integration und Parallelgesellschaften ausgelöst. Denn unter den in Berlin festgenommenen Personen waren Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund deutlich überrepräsentiert. Unter den 145 registrierten Fällen in Berlin: 45 Personen mit deutschem Paß, 27 Afghanen und 21 Syrer. Allerdings hatten Recherchen der JUNGEN FREIHEIT ergeben, daß sich unter den deutschen Tatverdächtigen auch elf Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit befinden. Darunter Türken, Libanesen, Tunesier und Iraker.

    Der inzwischen CDU-geführte Berliner Senat hat vor wenigen Tagen Maßnahmen angekündigt, um ähnliche Ausschreitungen in diesem Jahr zu verhindern. Statt wie sonst üblich zwei, sollen dieses Mal vier Staatsanwälte in Bereitschaft sein. Zudem sollen zusätzlich zu den regulären Kapazitäten, etwa 2.800 Polizisten in der Hauptstadt für Recht und Ordnung sorgen. Jörg Raupach, Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, betonte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, daß Prävention und konsequente Strafverfolgung wichtig seien, denn: „Wir wissen einfach noch nicht, was passieren wird. Ob beispielsweise der Nahostkonflikt die Situation in der Nacht verschärfen wird.“

    Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigte sich mit Blick auf die kommende Neujahrsnacht besorgt. Inzwischen gebe es an Silvester generell eine höhere Gewaltbereitschaft als früher, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Und natürlich müssen wir die Gefahr sehr genau im Blick haben, daß sich das auch mit Radikalisierungen mischt, die wir jetzt angesichts des Nahostkonflikts sehen.“

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...einer-in-haft/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #599
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    GESINNUNGSJUSTIZ: HAFTVERSCHONUNG FÜR KRIMINELLE TSCHETSCHENEN, KEINE GNADE FÜR “REICHSROLLATOREN”
    Man mag zur Boulevardpresse stehen, wie man will, aber sie immerhin sorgt sie zuweilen für Erhellung über Tatsachen, die andere, vermeintlich “seriöse” Medien am liebsten ausblenden und unter den Teppich kehren. So veröffentlichte “Bild” gestern eine Top-Ten der Schreckens von Deutschlands meistgesuchten Schwerverbrecher (die Klassifizierung “deutsch” ist natürlich abermals irreführend, weil – welch Wunder – unter diesen zehn flüchtigen Spitzenkriminellen nur ein einziger Deutscher ist: der linksextreme Gewaltverbrecher Johann Guntermann, neben Lina Engel Chef der berüchtigten “Hammer-Bande“). Der Rest sind allesamt “Tätern mit Zuwanderungsgeschichte”, also Ausländer, Doppelstaatsbürger oder sonstige Passdeutsche; so wie sich das für ein Land gehört, das sich seine eigene Auflösung durch anhaltende Problemmigration als “Erfolgsstory” suggestiv schönredet.

    Der eigentliche Skandal in dieser Horrorliste jedoch besteht darin, dass einige der Schwerverbrecher bereits dingfest gemacht waren, dann aber infolge blanken Staatsversagens oder einer pervers fahrlässigen Kuscheljustiz wieder laufen gelassen oder gar wissent- wie willentlich auf freien Fuß gesetzt wurden. Das extremste Beispiel dafür ist der Fall Khadzhimurat Chichaev: Der 53-jährige Angehörige einer der gewalttätigsten deutschen Tschetschenen-Banden mit Operationsschwerpunkt Sachsen – spezialisiert auf Schutzgelderpressung – war während seines Prozesses vor dem Landgericht Dresden kurzerhand geflohen. Zuvor hatte er bereits in U-Haft gesessen, war aus dieser aber auf richterliche Anordnung entlassen worden – wegen einer angeblich zu geringen “Dichte an Verhandlungstagen”. In Abwesenheit wurde er schließlich zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilt. Inzwischen wird nach Chichaev zudem gefahndet wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau.

    Freiheitsberaubung und Verlust jeder Verhältnismäßigkeit
    Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Dissident wie “Querdenker”-Galionsfigur Michael Ballweg saß fast zehn Monate wegen fadenscheinigen Anschuldigungen in Untersuchungshaft. Die betagten und gebrechlichen Mitglieder des angeblichen “Reichsbürger-Umsturzes” aka Reichsrollatorenputsch sitzen seit weit über einem Jahr in U-Haft; erst diesen Monat wurde Anklage gegen sie erhoben. Obwohl keiner von diesen irgendeine nachweisliche Straftaten – schon gar nicht gegen Leib und Leben Dritter oder gegen fremdes Eigentum – verübt hat, ließ man sie in glatter Freiheitsberaubung weit über jede Verhältnismäßigkeit schmoren. Hingegen kommt ein wandelndes tschetschenisches Sicherheitsrisiko, ein gemeingefährlicher Schwerkrimineller wie Chichaev, vorzeitig aus der U-Haft frei – und wird erneut auf die Bevölkerung losgelassen.
    Den Grund für diese monströse Unverhältnismäßigkeit und Justizwillkür kennen wir alle: Die genannten deutschen Delinquenten von Prinz Heinrich XIII Reuß bis Michael Ballweg weisen zwei entscheidende Unterschiede gegenüber dem sozialen Bodensatz auf, der sich in der von “Bild” vorgestellten aktuellen Fahndungs-“Hitliste” findet: Bei ihnen handelt es sich erstens um Vertreter des Feindbildes einheimischer Biodeutsche. Und zweitens entspringen die gegen sie erhobenen Vorwürfe einer inquisitorischen Hetzjagd auf “Rechte“, “Verschwörungstheoretiker” und deklarierte Feinde des Linksstaates. Hingegen sind die erweislichen Mörder, Schwerverbrecher und Bandenkriminelle der “Bild”-Hitliste allesamt Angehörige der Schutzklientel eben dieses Linksstaates – weshalb bei ihnen mehr als nur ein Auge zugedrückt wird. Man nennt so etwas Rechtsbeugung. Aber dass linke Moral im Zweifel immer Recht bricht, daran hat man sich in dieser bunten Republik ja schon gewöhnt.

    https://ansage.org/gesinnungsjustiz-...chsrollatoren/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #600
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nun fällt es auch anderen auf.......


    Richter urteilten fast immer zu lasch
    Strafen-Schande bei Vergewaltigungen
    Jeder Zweite bekommt nur Bewährung ++ Durchschnittliche Strafe weniger als zwei Jahre

    Diese Ergebnisse machen wütend!

    In einer Studie an der Universität Leipzig wurden 86 amts- und landgerichtliche Urteile aus den Jahren 2016 bis 2020 analysiert, „die sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung nach dem Erwachsenenstrafrecht zum Gegenstand hatten.“
    Die Expertinnen für Strafrecht Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski (38) und Prof. Dr. Elisa Hoven (41) haben in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ auf die Ergebnisse ihrer Forschung aufmerksam gemacht – und die haben es in sich!

    ► Bei den Urteilen „zu sexuellen Übergriffen mit Gewalt“ lag die durchschnittliche Strafe bei einem Jahr und elf Monaten, bei „Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung“ waren es zwei Jahre und zehn Monate.

    ► Anschließend folgt ein Resultat, das massiv verärgert: „ALLE verhängten Strafen befanden sich im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens.“

    ► Und: „In über der Hälfte der Verfahren wurde eine Strafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.“

    Angesichts dieser laschen Strafen kann es nicht verwundern, wenn die Öffentlichkeit die Entscheidungen der Justiz nicht mehr nachvollziehen kann. In den sozialen Netzwerken werden regelmäßig härtere Strafen gefordert.
    „Deutsche Gerichte verhängen im Regelfall Strafen im unteren Drittel, das gilt für nahezu alle Delikte. Diese Praxis der Strafzumessung wird dann auch bei Vergewaltigungen nicht mehr infrage gestellt – sollte sie aber“, mahnt Prof. Hoven gegenüber BILD an.

    Brisant: Der Gastbeitrag wurde nur einen Monat nach einem Urteil veröffentlicht, welches Deutschland zuletzt fassungslos machte. Im September 2020 fielen im Hamburger Stadtpark NEUN junge Männer über ein damals 15-jähriges Mädchen her und vergewaltigten das völlig wehrlose Opfer. Der schwer zu ertragende Richterspruch: Nur EIN Vergewaltiger muss in den Knast; es gab zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.
    „Maß an Milde nicht tragbar“
    Das Urteil der Professorinnen, die sich in dem FAZ-Beitrag auf zwei Fallbeispiele beziehen, fällt grundsätzlich alarmierend aus: „Das Maß an Milde, das aus beiden Verurteilungen spricht, ist aus unserer Sicht nicht tragbar.“
    Denn: Die Entscheidungen würden das Leid von Opfern missachten und seien „keine angemessene Antwort auf die schwere Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen.“

    ► „Wir meinen, dass ein grundlegendes Umdenken bei der Bestrafung sexueller Übergriffe erforderlich ist“, so das Plädoyer der beiden Strafrechtlerinnen.

    Hoven schlussfolgert: „Der Täter steht zu Recht im Mittelpunkt des Strafverfahrens, es geht schließlich um seine Schuld. Das Opfer und sein Leid geraten dabei aber zu leicht aus dem Blick.“
    Richter urteilten fast immer zu lasch
    Für die bundesweite Studie haben die Juristinnen Richtern und Laien zudem verschiedene Straffälle vorgelegt mit der Bitte, für die fiktiven Sachverhalte Strafen festzulegen.

    ► Brisant: „Laien urteilten in fast allen Fällen signifikant härter. Besonders deutlich war der Unterschied dabei im Bereich der Sexualdelikte.“

    ► Beispiel: Während die befragten Richter für einen Fall der Vergewaltigung drei Jahre und zwei Monate verhängten, legten die Laien im Schnitt eine Strafe von sechs Jahren und einem Monat fest.
    Prof. Rostalski zu BILD: „Das Gericht hat bei der Strafzumessung auch die Auswirkungen der Strafe auf den Täter zu berücksichtigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass eine – auch mit Blick auf das Leid des Opfers – nicht mehr schuldangemessene Strafe verhängt wird.“
    Für Hoven und Rostalski ist klar: „Ein Strafurteil ist auch ein kommunikativer Akt gegenüber der Öffentlichkeit.“ Ihr Studien-Befund „sollte Anlass sein, über das derzeitige Strafmaß bei sexuellen Übergriffen zu sprechen. Denn ob Vergewaltigungen grundsätzlich mit einem, drei oder zehn Jahren zu bestrafen sind, ist nicht wissenschaftlich bestimmbar, sondern auch das Ergebnis einer Werte-Entscheidung.“

    Und weiter: „In einer breit angelegten Analyse von Kommentaren unter Medienberichten zu Strafurteilen haben wir beobachtet, dass das Unverständnis über ein als zu milde wahrgenommenes Urteil schnell in grundsätzliche Kritik an Justiz und Rechtsstaat übergeht.“

    Die Professorinnen warnen: „Es droht eine Entfremdung zwischen Bürgern und Justiz.“

    https://www.bild.de/politik/inland/p...0772.bild.html

    ....natürlich wagt wieder niemand den Zusammenhang zwischen zugewanderten Tätern und milden Urteilen herzustellen. Der Migrantenbonus ist Realität!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •