Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 59 von 64 ErsteErste ... 94954555657585960616263 ... LetzteLetzte
Ergebnis 581 bis 590 von 636
  1. #581
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Er fesselte eine Frau in einem Kiosk
    Afghane 29 Mal verurteilt – warum ist er noch hier?
    Reutlingen (Baden-Württemberg) – Er hat keinen Beruf und sitzt jetzt zum sechsten Mal in Haft. Genauso viele Male wurde sein Asylantrag abgelehnt. Deutlich häufiger – schon 29-mal – wurde er für Straftaten verurteilt. Und trotzdem wird der Afghane Abdul F. (36) nicht abgeschoben.

    Das Amtsgericht Reutlingen an diesem Montag. Wieder muss sich F. verantworten. Dieses Mal für seine Tat am 17. Mai. Weil er Geldsorgen hatte, überfiel er abends am Reutlinger Bahnhof die Kiosk-Angestellte Marina K. (25). Er fesselte die Frau, raubte 1200 Euro aus Tresor und Kasse.......... Wie viele Straftaten muss der abgelehnte Asylbewerber (seit 1997 in Deutschland) noch begehen, ehe er abgeschoben wird? Das Regierungspräsidium will ihn loswerden. Allerdings sind Abschiebeflüge nach Afghanistan seit Machtübernahme der Taliban ausgesetzt.

    Zuvor konnte er seine Ausweisung wohl hinauszögern, indem er sich 2016 katholisch taufen ließ. https://www.bild.de/regional/stuttga...6354.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #582
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    12 Straftaten, aber immer noch frei
    Berlin – Sie brachte es nur innerhalb eines knappen Jahres zur eifrigsten Klima-Extremistin: Lilli Gomez (23), Studentin der Sozialarbeit aus Wolfsburg. Sie ist eine der Schmiererinnen, die am Dienstag die Weltzeituhr verschandelten.

    Am 11. November vergangenen Jahres nahm die 23-Jährige als Neue erstmals an einem Protest-Training der „Letzten Generation“ in Berlin teil. Inzwischen ist sie bei der Berliner Polizei so etwas wie eine alte Bekannte. Sie wird von Beamten mit vollem Namen angesprochen, wenn diese ihre einzementierte Hand mal wieder von der Straße fräsen.
    „Lio“, wie sie in den Reihen der Radikalen genannt wird, hat eigenen Angaben zufolge bundesweit schon an über 50 Aktionen teilgenommen. Also an über 50 Straftaten!

    Allein in Berlin werden oder wurden laut Staatsanwaltschaft zehn Ermittlungsverfahren gegen sie geführt. Vier Strafbefehle sind rechtskräftig, drei Verfahren laufen noch. In einem weiteren Fall wurde Anklage erhoben.
    Dazu zählen Straftaten wie das Absägen der Baumspitze an der Weihnachtstanne am Brandenburger Tor im Dezember und die Farbangriffe auf Luxusgeschäfte im April auf dem Ku'damm.
    Zuletzt wurde „Klima-Lilli“ vom Amtsgericht Hannover für das Beschmieren des Ernst-August-Denkmals vor dem Hauptbahnhof der Stadt verurteilt. 500 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung.

    Danach klagte sie, dass sie das Geld dafür gar nicht habe …

    https://www.bild.de/regional/berlin/...8136.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #583
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vor ein paar Jahren warf ein angetrunkener Deutscher einen Feuerwerkskörper vor ein Asylantenheim. Er wurde angeklagt und vor Gericht wurde aus dem eher harmlosen Feuerwerkskörper plötzlich Sprengstoff. Das rechtfertigte eine lange Haftstrafe. Seit Jahren schon mutiert Berlin in den Silvesternächten zum Bürgerkriegsareal. Jahr für Jahr toben sich vor allem moslemische Jugendliche aus. Greifen Passanten an, beschießen Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr. Jahr für Jahr wurden diese Ausschreitungen vertuscht, unter den Teppich gekehrt. Im linken Berlin gab es all das nicht weil es aus ideologischen Gründen einfach nicht sein konnte. So wie es in der DDR ja auch keine Verbrechen gab. Anders im letzten Jahr. Die Gewaltexzesse waren einfach nicht mehr wegzulügen. Die Polizei verhaftete sogar ein paar Täter. Der Versuch der Linken, deren Herkunft zu verschleiern gelang allerdings. So wurde nie öffentlich, dass mehr als 80% der Täter Migranten sind. Aber was wurde eigentlich aus denen, die verhaftet wurden?.....


    Fast die Hälfte der Verfahren eingestellt
    Nur 20 von 230 Berliner Silvester-Krawallos bestraft.....Die Polizei hat 406 Straftaten erfasst, bei denen die Täter Feuerwerk auf Menschen richteten oder Brände entfachten. Unter den 88 Tatverdächtigen sind zwei Frauen, wie aus der Antwort des Innensenats auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht.

    Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik (57) sprach am Dienstag nach dem Jugendgewalt-Gipfel davon, dass es im Kern um 55 Personen gehe. Sie stellte noch mal klar, dass 143 Polizisten und 90 Feuerwehrleute verletzt wurden.....Die Staatsanwälte hatten bislang 230 Fälle auf dem Tisch. Fast die Hälfte (102) wurden aus verschiedenen Gründen eingestellt. Immerhin 50 Mal wurde Anklage erhoben, vor Jugend- oder Strafrichtern, aber auch vor Schöffengerichten.

    Nur 20 Urteile endeten schon mit einer Strafe. Meist Geldstrafen – von 20 Tagessätzen à 10 Euro (insgesamt 200 Euro) bis 80 mal 170 Euro (13 600 Euro). So viel muss ein Türke (42) zahlen, der in Kreuzberg auf dem Bürgersteig mit einer Schreckschusswaffe herumgeballert hatte. Die höchste Strafe mit einem Jahr auf Bewährung erhielt Gerüstbauer-Azubi Mustafa R. (22), der am Brandenburger Tor eine Rakete in die Menge geworfen hatte.

    Besonders erschreckend ist der Fall eines erst 15-jährigen Randalierers. Die Anklage wirft ihm vier Straftaten vor. Er hatte einen Feuerlöscher in die Scheibe eines fahrenden Rettungswagens geschleudert, danach zerstörte er die Scheibe beim Ersatz-Rettungswagen. Zuvor hatte er Mülltonnen auf die Silbersteinstraße gerollt und eine Bushaltestelle zertrümmert. Gesamtschaden: 34 614 Euro!..... https://www.bild.de/regional/berlin/...9404.bild.html

    ......sehr originell ist ja......

    ....wie aus der Antwort des Innensenats auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht....

    .....eine Anfrage der Grünen? Ausgerechnet jene Partei, die in Berlin ein absolutes Chaos angerichtet hat, auf dessen Boden diese Gewaltexzesse erst gedeihen können? Die Grünen hätten als Mittäter angeklagt werden müssen!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #584
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Migrantenbonus ist existent! Es gibt zahlreiche Fälle, die dies belegen. So wie dieser........


    Dresden – Wie viele Straftaten muss ein Intensivtäter eigentlich begehen, damit er im Knast landet?

    Donnerstagvormittag, Amtsgericht Dresden. Der Angeklagte Ibrahim O. (19) wird vorgefahren. Allerdings nicht im Gefangenen-Transporter: O. kommt mit dem Taxi. Dabei ist der junge Deutsche mit jordanischen Wurzeln ein seit Jahren polizeibekannter Straftäter. Allein für den Prozess am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft zehn (!) Anklagen gegen ihn gesammelt. Fünf Einträge im Jugendstrafregister hat er bereits, die letzten drei Verfahren (Beleidigung, Bedrohung, Betrug) wurden lediglich gegen Arbeitsauflagen eingestellt.

    Doch Ibrahim O. machte munter weiter. Im Mai 2022 wurde er laut Anklage beim Ladendiebstahl erwischt, verletzte einen Polizisten an der Hand. Im Juli 2022 ging er auf Einsatzkräfte bei einer Hausdurchsuchung auf der Budapester Straße los. Laut Anklage drohte O. den Beamten Kopfnüsse an, schrie: „Ich f.... Eure Töchter!“ Bei der vorläufigen Festnahme spuckte er einem Beamten ins Gesicht, beleidigte die Polizisten als „Hurensöhne“.

    Im August 2022 randalierte er laut Anklage nachts am Nürnberger Platz, zerstörte Fahrräder, E-Roller und ein Moped. Im Oktober 2022 belästigte er auf einer Privat-Party in einem Clubhaus eine junge Frau. Als sie ihn abwies, beleidigte er sie und drohte, ihr die Kehle durchzuschneiden. Ibrahim O. flog raus, kehrte aber mit drei Kumpels zurück. Vier männliche Gäste der Geburtstagsfeier wurden von ihm zusammengeschlagen und getreten.
    In den weiteren Anklagen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, in der Öffentlichkeit eine Schreckschusswaffe geführt zu haben, dazu kommen weitere Diebstähle, Körperverletzungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Weil Ibrahim O. bei den Taten zum Teil noch unter 18 Jahre alt war, wird aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich verhandelt. Und auch die U-Haft bleibt dem Intensivtäter erspart, da er einen festen Job als Verkäufer hat und noch bei Mutti wohnt.

    Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (63): „Bisher lag kein Haftgrund vor, weil der Angeklagte fest ins Familiengefüge eingebunden ist.“ Ein Urteil im aktuellen Prozess steht allerdings noch aus.

    Übrigens gibt es inzwischen ein weiteres noch nicht angeklagtes Verfahren gegen Ibrahim O. – erneut wird wegen Bedrohung und Körperverletzung ermittelt.

    https://www.bild.de/regional/dresden...4358.bild.html

    ....5 Jahre Knast und dann sofortige Abschiebung. Etwas anderes kapieren diese Leute nicht.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Zum Migrantenbonus gehört auch, wenn trotz eindeutiger Beweislage die Angeklagten als schuldunfähig gelten. Irgendein windiger Gutachter findet sich immer............



    Berlin – Es war eine abscheuliche Tat im berüchtigten Görlitzer Park. Doch mehr als vier Monate nach der Gruppen-Vergewaltigung im Brennpunkt-Bezirk Kreuzberg ist noch immer unklar, wann es zum Prozess kommt.

    Denn: Die zuständige Kammer des Landgerichts Berlin habe angeordnet, einen der Beschuldigten untersuchen zu lassen, teilte eine Justizsprecherin auf Anfrage mit.

    Es solle die Schuldfähigkeit des 22-Jährigen geprüft werden. „Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen oder gar Monate dauern“, so die Sprecherin. Da sich der Mann in Untersuchungshaft befinde, solle das Gutachten allerdings möglichst zügig erfolgen. Gründe für eine Schuldunfähigkeit könnten psychische Probleme oder Drogensucht sein. Damit wäre der Angeklagte dann „fein raus“, es gäbe keine Anklage gegen ihn. Möglicherweise wird er in einer Psychiatrie untergebracht. Allerdings: die Gründe für die mögliche Schuldunfähigkeit wollte die Justizsprecherin BILD nicht nennen.

    Die Berliner Staatsanwaltschaft hat insgesamt drei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren angeklagt. Sie wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor.
    Was am 21. Juni im Berliner Drogen-Park geschah
    Die Männer, die laut Behörde aus Somalia, Guinea-Bissau beziehungsweise Guinea stammen, sollen ein Ehepaar am 21. Juni am frühen Morgen in dem Park überfallen und zunächst den Mann geschlagen und beraubt haben. Dann sollen sie seiner Frau Handtasche und Handy gestohlen und die 27-Jährige zum Oralverkehr genötigt haben. Einer der Männer soll sie schließlich vergewaltigt haben.

    Der Fall hatte erneut eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen im Görlitzer Park ausgelöst. Nach dem Willen von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) soll spätestens Anfang des kommenden Jahres ein Zaun um den Park stehen, um ihn nachts abschließen zu können. Damit soll der Drogenhandel bekämpft und der Park sicherer werden.

    Zwei der Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen
    Die mutmaßlichen Täter sind seit ihrer Festnahme Ende Juli beziehungsweise Anfang August in U-Haft. Der jüngste Beschuldigte bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Angriff auf die 27-Jährige und deren Ehemann. Die beiden 22-Jährigen hätten sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, hieß es.

    Nach dem sogenannten Beschleunigungsgebot in Haftsachen muss die Justiz alles tun, um ein Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen. Das Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen solle darum beschleunigt erstellt werden, damit der Prozess innerhalb der vorgesehenen Sechsmonatsfrist beginnen könne, hieß es vom Gericht.

    https://www.bild.de/regional/berlin/...4460.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #585
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Mit Beleidigungen ist es so eine Sache. In Gerichtsdokumenten aus dem 18. Jahrhundert las ist z.B. dass jemand angeklagt wurde, weil er seinen Nachbarn als Schelm bezeichnet hatte. Heute ist der Begriff positiv besetzt. "Schweinehund" hingegen dürfte es schwer haben sich in der Zukunft als kumpelhafter Ausdruck durchzusetzen. Dachte ich zumindest......


    Staatsanwaltschaft Leipzig: „Du Schweinehund“ keine Beleidigung

    Das krampfhafte Bemühen vieler Staatsanwaltschaften, Kritiker des Politischen Islams ans juristische Messer zu liefern und gleichzeitig deren moslemische Beleidiger zu schützen, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen weiteren Höhepunkt erreicht.

    Staatsanwältin G. ist allen Ernstes der Meinung, dass die massive Beleidigung „Du Schweinehund“, die nach normalem juristischem Dafürhalten eine reine Schmähkritik darstellt und sich in keinster Weise mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandersetzt, sondern nur der Herabwürdigung der betreffenden Person dient, eine „legitime Äußerung“ im Rahmen der „Meinungsfreiheit“ sei.
    Um die Ungeheuerlichkeit dieser staatsanwaltlichen Bewertung zu unterstreichen, sehen wir uns jetzt mal die Situation an, in der diese Beleidigung fiel: ich habe, zusammen mit dem iranisch-stämmigen Ex-Moslem Kian Kermanshahi, am 22. Oktober des vergangenen Jahres bei der BPE-Kundgebung in Leipzig über die vielfältige Bedrohung durch den Politischen Islam geredet.

    Vor der Beleidigung ging es minutenlang um die Homosexuellenfeindlichkeit dieser Ideologie, die in nicht wenigen fundamental-islamischen Ländern zu harten Strafen bis hin zu Exekutionen führt.

    Und jetzt sehen wir uns einmal die hanebüchene „Begründung“ der Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwältin G. an:

    „Die inkriminierte Äußerung ist jedoch gemäß § 193 SIGB durch die Wahrnehmung berechtigter lnteressen durch den Beschuldigten gerechtfertigt. Werturteile unterfallen als Meinungsäußerungen dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“ (s. Beschluss des BVerfG vom 28. September 2015, Az.: 1 BvR 3217/15, Rn. 13)

    Das muss man sich mal vorstellen: der wohl in den Augen dieser Staatsanwältin bedauernswerte migrantische Moslem, mutmaßlich ein „Flüchtling“ aus Syrien oder Afghanistan, darf also „berechtigt“ einen Kritiker des Politisches Islams als „Schweinehund“ diffamieren. Insbesondere, wenn es um Kritik an der Homosexuellenfeindlichekti dieser Ideologie geht!

    Weiter in diesem unfassbaren Text der Staatsanwaltschaft Leipzig:

    „Eine Formalbeleidigung, welche sich dadurch auszeichnet, dass sich die Kränkung bereits aus der Form der Außerung ohne Rücksicht auf deren lnhalt ergibt, ist vorliegend durch die Bezeichnung „Du Schweinehund“ nicht gegeben. Auch eine Schmähkritik liegt hier nicht vor.“

    Die krasse Beleidigung „Schweinehund“ ist also in den Augen dieser Staatsanwältin eine „Bezeichnung“, die weder kränke noch eine Schmähung darstelle. Und nicht nur das:

    „Selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu Schmähung.“

    „Überzogene oder gar ausfällige Kritik“ – was ist an der reinen Beleidung „Schweinehund“ als „Kritik“ zu sehen? Weiter:

    „Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn der beeinträchtigte Gehalt von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes stand oder Verfahrensbezug nur als mutwillig gesuchter Anlass oder Vorwand für die Diffamierung genutzt wird.“

    Genau das aber liegt hier vor: es stand rein die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Eine sachliche Auseinanderstzung mit dem Thema „Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams“ fand nicht statt.

    Und jetzt kommen wir zu einer Reihe von falschen Schutzbehauptungen, die der migrantische Moslem wohl zu seiner „Verteidigung“ in seiner Vernehmung bei der Kripo vortrug:

    „Im vorliegenden Fall erfolgte die Äußerung des Beschuldigten als Reaktion auf den Vortrag des Anzeigeerstatters über den Politischen lslam. Dieser Vortrag zeichnete sich durch eine durchgehende Kritik am Koran, Islam und islamischen Ländern. Der Beschuldigte ließ dich dahingehend ein, zufällig die Rede mitbekommen zu haben, als er auf seinen Zug gewartet habe. Der Anzeigeerstatter sei dabei die ganze Zeit herumgelaufen und habe ihn als „radikalen Moslem“ bezeichnet (deswegen wurde eine Anzeige erstattet, die unter dem Az. 607 Js 18665/23 registriert wurde). Das habe er mehrmals wiederholt, woraufhin der Beschuldigte gesagt habe, dass er ein „Hund“ sei.“

    Dies ist ganz eine klare Falschdarstellung und zudem eine komplette Umkehrung der Abläufe. Auf dem Livestream-Video von EWO-Live ist alles einwandfrei dokumentiert.

    Anhand von einschlägigen Koranzitaten und von realen Beispielen aus der Homosexuellen-Verfolgung in der Islamischen Republik Iran und dem Islamischen Staat sowie von Straftaten gegen Homosexuelle hierzulande, wie dem Mord an dem Homosexuellen-Paar in Dresden durch einen syrischen Moslem, haben Kian Kermanshahi und ich knapp fünf Minuten lang faktisch aufgezeigt, wie groß die Gefahr durch den Politischen Islam für Homosexuelle ist.

    Daraufhin beleidigte mich der Beschuldigte völlig grundlos und abwertend als „Hund“, da ihm ganz offensichtlich meine Verteidigung von Homosexuellen sowie meine Kritik an den homophoben Bestandteilen der Ideologie des Politischen Islams nicht passte. Erst dann bewertete ich ihn angesichts dieser Haltung und der daraus resultierenden infamen Beleidigung als „radikalen Moslem“.

    Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass die Staatsanwältin zwei Beleidigungsfälle verwechselte. „Du Schweinehund“ sagte bei dieser Kundgebung in Leipzig ein deutscher Linker namens Tom S. zu mir, der moslemische Migrant Seyed Mohktar H. bezeichnete mich „nur“ als „Hund“. Dass aber selbst die massive Diffamierung „Schweinehund“ in der Sichtweise der Staatsanwältin als „gerechtfertigte“ Äußerung durchgeht, lässt sehr tief blicken.



    Alles ist also zweifelsfrei belegt. Aber die Staatsanwältin meint selbst nach Sichtung des Videomaterials:

    „Die Abschrift des Vortrages und die Sichtung der Videoaufnahmen sind nicht ganz eindeutig hinsichtlich der Reihenfolge der gegenseitigen Äußerungen. Soweit auf den Videoaufnahmen ersichtlich, gab es einen Disput zwischen dem Anzeigeerstatter und dem Beschuldigten, allerdings erst wohl nachdem die inkriminierte Äußerung des Beschuldigten fiel. Jedenfalls ist hier ersichtlich, dass die Bezeichnung als „Hund“ oder als ,,Schweinehund“ als Reaktion auf den kritischen Vortrag des Anzeigeerstatters erfolgte, bei dem sich der Beschuldigte als Moslem und Ausländer offensichtlich angesprochen fühlte.

    Dem Beschuldigten ging es also offenkundig nicht ausschließlich um die Diffamierung des Anzeigeerstatters, sondern in erster Linie um eine Auseinandersetzung mit seinem Vortrag. Diese hatte eine sachliche Auseinandersetzung zur Grundlage.“

    Aha. Wenn wir also die gefährliche Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams kritisieren, darf sich der Beschuldigte als „Moslem und Ausländer angesprochen“ fühlen und berechtigt sein, zu beleidigen? Interessant. Und eine Beleidigung aufgrund Kritik an Homosexuellenfeindlichkeit ist eine „sachliche Auseinandersetzung“? Haben jetzt etwa schon die homophoben Einstellungen des Politischen Islams bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Einzug gehalten?

    Entlarvend der weitere Vortrag der Staatsanwältin G.:

    „Im Hinblick auf den Anlass der Äußerung ist hier festzustellen, dass der Beleidigte durch seinen Vortrag selbst einen Grund für seine Ehrherabsetzung gegeben bzw. sie sogar provoziert hat.“

    Man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass sich in den Räumen der Staatsanwaltschaft Leipzig bereits partiell die Scharia eingenistet hat. Man darf also offensichtlich keine Kritik an einer totalitären Ideologie vornehmen, durch die alleine in den vergangenen Jahren tausende Homosexuelle schariakonform getötet wurden, denn sonst würde man einen Grund für Beleidigungen liefern. Es wird immer abstruser in der deutschen Rechtssprechung. Weiter:

    „Besteht eine solche reaktive Verknüpfung zwischen Vorverhalten des Beleidigten und ehrenrühriger Äußerung, fällt dies bei der Abwägung zugunsten des Äußerers erheblich ins Gewicht und gewährt ihm ein sog. Recht zum Gegenschlag (BVerfGE 12, 113; BGH NJW 1974,1763). Dieses Recht gestattet ihm eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Beleidigten, die im Einzelfall auch die Verwendung eindringlicher und drastischer Äußerungen bzw. übertreibender Charakterisierungen des Betroffenen beinhalten darf.“

    Wir halten fest: Laut Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Moslem das „Recht zum Gegenschlag“, wenn Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams geübt wird. Der Moslem darf dann auch eine „übertreibende Charakterisierung“ des Kritikers in Form von „Du Schweinehund“ vornehmen.

    Es kommt noch besser: die Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams phantasiert Staatsanwältin G. in „Kritik an Ausländern“ um, was die Beleidigung dann schließlich auch rechtfertige:

    „So verhielt es sich hier: der Anzeigeerstatter trug hier umfangreich seine Kritik an Ausländern vor, sodass es nicht verwundern dürfte, dass sich diese angesprochen fühlen und ihre Kritik an den Äußerungen des Anzeigeerstatters bekunden. Die Motive und Zwecke des Beschuldigten sind damit durchgehend sachlich nachvollziehbar. Eine etwaige besondere Plumpheit oder Aggressivität der Äußerung ist nicht festzustellen.“

    „Du Schweinehund“ ist also in der Betrachtung von Staatsanwältin G. nicht besonders plump oder aggressiv. Wir befinden uns ganz offensichtlich bei diesem Fall mitten in einem linksverdrehten juristischen Parallel-Universum. Mit diesen herbeigezimmerten Phantastereien war das Verfahren dann im Sinne des Beschuldigten einzustellen:

    „Die vorzunehmende Abwägung führt vorliegend zur Annahme eines berechtigten Interesses im Sinne des § 193 SIGB und zum Vorrang der Meinungsfreiheit des Beschuldigten.“

    Höchst aufschlussreich: der Moslem habe ein „berechtigtes Interesse“ an einer schweren Beleidigung. Hochinteressant auch dieser Absatz:

    „Da somit weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik vorliegt, ist eine Abwägung zwischen betroffenen Rechtsgütern geboten. Deren Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Bei der Abwägung sind alle wesentlichen Umstände des Falles, aber auch die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter zu berücksichtigen.

    Es bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falls und der Situation, in der eine Äußerung gefallen ist. Bei der somit erforderlichen einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung sind neben dem jeweiligen Ausmaß der Betroffenheit der widerstreitenden lnteressen u.a. zu berücksichtigen: der Anlass der Äußerung, ihre Form bzw. Einkleidung und die Bedeutung der Information für die Öffentlichkeit.“

    Dass sich ein radikaler Moslem angesichts der Kritik an der Homosexuellenfeindlichekit des Politischen Islams massiv beleidigend äußert, habe also laut Staatsanwältin G. keine Bedeutung für die Öffentlichkeit. Das soll wohl besser verschwiegen und vertuscht werden.

    Damit die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt noch einmal in sich gehen und die tatsächlichen Fakten dieses Falls begutachten kann, habe ich eine gut begründete Beschwerde gegen diese unfassbare Einstellung eingelegt. Ich werde die geneigten Leser über den Fortgang dieses Verfahrens auf dem Laufenden halten. Es ist beileibe nicht der einzige juristische Skandal, der sich derzeit abspielt..

    https://www.pi-news.net/2023/11/staa...e-beleidigung/

    .....dann wird diese Staatsanwältin sicherlich akzeptieren, dass - sollte sich da jemand finden - die Titulierung alte Drecksau für sie auch nur Teil der freien Meinungsäußerung ist.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #586
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Altersangabe wurde nie in Zweifel gezogen aber vielleicht ist der Syrer gar nicht 15 sondern viel älter? Obwohl er eine erhebliche Straftat begangen hat, wird er nun auch noch belohnt........


    Görlitz (Sachsen) – Er war der jüngste Schleuser, den die Bundespolizei jemals erwischte. Kaled A., gerade 15 Jahre alt, saß 18. September 2023 am Steuer eines völlig überladenen Kleintransporters. 27 Flüchtlinge brachte er so von Polen über die deutsche Grenze. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte A. jetzt zu vier Wochen Jugendarrest. Doch absitzen muss seine Strafe nicht.

    Kaled A. kam 2021 nach Deutschland, wurde in einer Einrichtung für unbegleitete Jugendliche in Apolda (Thüringen) untergebracht. Doch dort verschwand er im August dieses Jahres. Eine Fahndung blieb erfolglos. Am 18. September stoppten Bundespolizisten gegen 22.45 Uhr einen Transporter mit schwedischem Kennzeichen, als der Wagen die Brücke zwischen dem polnischen Przewoz und dem sächsischen Krauschwitz passierte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass ein 15-jähriger Syrer am Steuer saß.....Den Transporter mit den Flüchtlingen übernahm der junge Syrer nach eigener Angabe auf polnischer Seite, 200 Kilometer vor der Grenze entfernt. Wie durch ein Wunder kamen alle 27 Flüchtlinge unfallfrei in Deutschland an.
    Das Jugendgericht verurteilte den Syrer zu vier Wochen Jugendarrest wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährlichen Bedingungen und Fahren ohne Führerschein. Doch seine Strafe muss Kaled A. gar nicht antreten: Weil er nach seiner Festnahme bereits sechs Wochen in U-Haft saß. Damit gelten die vier Wochen Jugendarrest als erledigt.

    Einzige Auflage des Jugendgerichts: Er muss ohne Fehlzeiten die Schule besuchen und ständig den Kontakt zu seinem Betreuer halten. Nach dem Urteil wurde der Schleuser auf freien Fuß gesetzt. Er kehrt nicht nach Apolda zurück. Nach BILD-Informationen soll er in einem Heim für betreutes Wohnen im Leipziger Umland untergebracht werden.

    Innenministerin Faeser versprach härteres Vorgehen gegen Schleuser
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) hatte Ende Oktober eine „maximale Bekämpfung der brutalen, rücksichtslosen und skrupellosen Schleuserkriminalität“ versprochen.

    Dass von der Bundesregierung Anfang November auch beschlossene Gesetz sieht eigentlich vor, dass Schleuser bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, Gesundheitsgefährdung, unbegleiteten Minderjährigen oder Durchbrechen einer Polizeikontrolle mindestens ein Jahr ins Gefängnis müsse.

    Doch mit der Umsetzung scheint immer noch nicht zu funktionieren.

    https://www.bild.de/regional/dresden...3482.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #587
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vor ein paar Jahren rastete ein Filialleiter eines Berliner Edeka-Marktes aus. Zum wiederholten Male wurde ein Migrant beim Ladendiebstahl erwischt. In seinem Ärger verpasste der Edeka-Mann dem Dieb eine Abreibung. Ein paar Tage später war der Migrant tot. Er musste nicht zwingend an den Folgen der Schläge gestorben sein, denn der Lebenswandel des Migranten war so gestaltet, dass er ständig Ärger mit allen möglichen Leuten hatte. Das war dem linksorientierten Richter aber Wurst. Er verurteilte den Edeka-Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Aus einem damaligen Artikel....

    ......Dabei war sich der rechtsmedizinische Gutachter gar nicht sicher gewesen, ob der Moldawier, der bereits eine Woche zuvor von einem Mitarbeiter in der ebenfalls zum Familienbetrieb der S. gehörenden Edeka-Filiale im Bahnhof Südkreuz verprügelt worden war, allein an den Folgen dieser Prügel starb, ob beide Prügelattacken zusammenwirkten oder nur die, die André S. zu verantworten hat..... https://taz.de/Filialleiter-schlaegt...-tot/!5392423/
    .....obwohl sich der Thread nur um Urteile in Deutschland dreht, mal ein Blick nach Österreich, wo der gleiche Irrsinn tobt. Dort standen zwei Jugendliche vor Gericht, die den Tod eines Mannes verursachten. Anders als der Edeka-Mann sind sie Migranten und der Richter schaffte die juristischen Verrenkungen sie so ungeschoren davon kommen zu lassen, wie es nur geht.....


    ...Im vergangenen Dezember starb ein schwer betrunkener 42-Jähriger nach einer Schlägerei vor einer Disco in Schattendorf. Am Landesgericht Eisenstadt wurden am Donnerstag deshalb zwei Jugendliche zu 15 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt.


    Der 19-Jährige und der 17-Jährige sollen in der Nacht auf den 18. Dezember 2022 nach einem Streit vor einer Disco einen 42-Jährigen geschlagen haben. Später verstarb dieser im Spital an einer Hirnblutung. Die Blutung konnte aber nicht mit der nötigen Sicherheit auf die Schläge zurückgeführt werden......Der später Verstorbene soll beim Feiern in einer Disco in Schattendorf mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt haben, hieß es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Der Betreiber habe ihn deshalb dazu aufgefordert, hinauszugehen.

    Dort sollen ihn mehrere Burschen angesprochen und ihm gesagt haben, dass er damit aufhören solle. Die darauffolgende verbale Auseinandersetzung eskalierte laut Anklage und der 42-Jährige verpasste dem 19-jährigen Erstangeklagten eine Ohrfeige, woraufhin dieser mit halb geschlossener Faust zurückschlug. Der Familienvater stürzte zu Boden, blieb regungslos liegen und starb später im Spital an einem geplatzten Aneurysma...... https://www.puls24.at/news/chronik/t...eenager/312645
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #588
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich habe die Thematik Notwehr bereits einige Male hier gestreift und nicht selten landen jene, die sich gegen körperliche Gewalt von anderen wehren, am Ende selbst vor Gericht, weil die Angreifer dann selbst körperlichen Schaden nehmen. Wer sich selbst noch nicht in einer Notwehrsituation befunden hat, kann nicht nachvollziehen, was da in diesen Momenten geschieht. Richter z.B. Und diese Leute sollen dann entscheiden, wie jemand in so einer Ausnahmesituation zu reagieren hat?.....

    Männer wehren sich gegen Überfall und kommen vor Gericht

    Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beginnt heute vor dem Frankfurter Landgericht ein Prozess gegen sieben Männer. Der Anklage zufolge wurden die sieben im Dezember 2022 zunächst selbst Opfer eines Raubüberfalles auf einen Elektronikmarkt. Bei ihrer Gegenwehr sollen sie dann allerdings einen der Räuber gewaltsam zu Boden gebracht und mit einem Messer lebensgefährlich an der Halsschlagader verletzt haben. Der Mann überlebte nur knapp.

    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Tat trotz des vorangegangenen Überfalls nicht durch Notwehr gedeckt. Die Schwurgerichtskammer hat zunächst zehn Verhandlungstage bis Mitte Dezember terminiert.
    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...c4e060ae&ei=41

    .......dass aber selbst Mörder, die einen glasklaren Mord begangen haben, freikommen können, wenn sie den richtigen Richter haben und sich auf eine Notwehrsituation berufen, konnte man vor Jahren in Hamburg erleben.......

    Ein Koch erschießt einen mutmaßlichen Schutzgelderpresser in seinem Restaurant. Aus Notwehr, sagt der 52-Jährige. Nach dem Urteilsspruch des Gerichts kommt es im Saal zu Tumulten.

    Die Leiche lag sieben Wochen im Fußboden eines kleinen Restaurants versteckt – doch ein Verbrechen gab es nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts nicht. Der 49-Jährige sei ein Schutzgelderpresser gewesen, den der Koch des Lokals in einer Notwehrsituation getötet habe, stellt die Strafkammer am Mittwoch in ihrem Urteil fest. Der 52 Jahre alte Angeklagte sei darum freizusprechen. Auf die Protestrufe von den Angehörigen des Toten im Zuschauerbereich ergänzt der Vorsitzende der Strafkammer, Joachim Bülter: „Für manchen mag das Urteil vielleicht überraschend oder schwer nachvollziehbar erscheinen.“ Der Richter räumt ein, dass der Koch nicht immer die Wahrheit gesagt hat und dass die Tat an der Grenze des in einer Notwehrsituation gerade noch Erlaubten liegt........ https://www.welt.de/regionales/hambu...-Saal-aus.html

    ....es ist also ein erhebliches Maß an Interpretationen vorhanden, wonach es überhaupt zu einer Notwehrmaßnahme kommt. Was in dem Bericht nicht erwähnt wird, ist die Nationalität des Mörders. Als Türke genoss er natürlich vollumfänglich den Migrantenbonus. Denn faktisch befand sich die Lage noch im Zustand der verbalen Bedrohung. Der Mafiosi hatte die Waffe nicht in der Hand und nicht auf den Türken gezielt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #589
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    10 zugewanderte Männer vergewaltigten ein 15- jähriges Mädchen. Am Ende dürften die meisten von ihnen mit einem Freispruch davon kommen. Die Tat zog eine Welle emotionaler Empörung nach sich, viele Kommentatoren vergriffen sich im Ton. Grund genug für die Justiz diese Leute anzuklagen. Während die Täter einer Massenvergewaltigung einfach so davon kommen, werden jene, die die Tat zu Recht anprangerten, vor Gericht gestellt.......

    Die Angeklagten im Hamburger Stadtpark-Prozess werden verdächtigt, eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Anklage fordert für sie teilweise nur Bewährungsstrafen.......Die Verteidigung fordert Freispruch für alle Beschuldigten. Das Gerichtsverfahren findet von Anfang an unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Wie der Gerichtssprecher bestätigte, hielten am Dienstag die letzten der 20 Verteidigerinnen und Verteidiger ihr Schlussplädoyer. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor plädiert. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. ....Ein Tatverdächtiger wurde bereits freigesprochen, seine Anwesenheit bei der Tat sei nicht sicher feststellbar....Einer der jungen Männer, ein 20 Jahre alter Ägypter, war aber bereits im April 2023 freigesprochen worden.
    Die Generalstaatsanwaltschaft leitete mehr als 140 Verfahren wegen Hasskriminalität ein
    An bislang 65 Verhandlungstagen im Saal 300 des Landgerichts seien in der Beweisaufnahme 95 Zeugen gehört worden, wie der Gerichtssprecher Kai Wantzen sagte. Der Prozess begann bereits im Mai 2022.

    Nachdem die Ermittlung der Tatverdächtigen bekannt geworden war, hatte es im Internet zahlreiche Aufrufe zur Lynchjustiz gegeben. In mehreren Videos bei YouTube wurden die Klarnamen und auch Fotos der Angeklagten veröffentlicht. Es kam auch zu rassistischen Beleidigungen gegen die späteren Angeklagten. Sechs von ihnen sind in Hamburg geboren, von den übrigen vier jeweils einer in Polen, dem Iran, Kuwait, und Libyen. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft leitete mehr als 140 weitere Strafverfahren wegen Hasskriminalität im Zusammenhang mit dem sogenannten Stadtpark-Verfahren ein. Sie kritisierte auch eine "Skandalisierung" des Falls in der Medienberichterstattung.

    Das Urteil der Jugendstrafkammer am Hamburger Landgericht soll am 28. November fallen.

    https://www.zeit.de/hamburg/2023-11/...cbo=v2-hm0VGs6
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #590
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.818

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Der Name Pierre deutet auf eine Migrationsgeschichte. Mehr als den Namen erfährt in diesem Fall der Leser nicht......


    Rettungssanitäter im Hausflur niedergestochen
    Der Angeklagte wurde jedoch freigesprochen

    Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) – Die kleine Bitte an seinen Nachbarn, er möge doch die Musik leiser drehen, hätte Jörg G. (50) beinahe mit dem Leben bezahlt. Denn der betrunkene Untermieter (1,8 Promille) kam kurz darauf mit einem Küchenmesser und stach elfmal zu.

    Die Bluttat ereignete sich am 19. März in der Brüderstraße in Zerbst (Anhalt-Bitterfeld). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Nachbarn Pierre K. (53) beim Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.
    Laut Anklage soll der Rettungssanitäter bei K. gegen 21.30 Uhr geklingelt und ihn aufgefordert haben, die Musik leiser zu drehen. Da soll es zum Handgemenge gekommen sein. Kurz darauf soll Pierre K. in seine Wohnung gerannt und mit einem Messer zurückgekehrt sein.

    „Der Angeklagte hatte ein Küchenmesser mit einer 10,5 Zentimeter langen Klinge hinten in den Hosenbund seiner Jogginghose gesteckt, später damit zugestochen“, so der Staatsanwalt.

    Rettungssanitäter Jörg G. erschüttert: „Er traf mich in der Seite, am Kopf, verletzte meine Ohrmuschel. Ich habe das ganze Treppenhaus voll geblutet.“ Der Angeklagte erklärte: „Ich fühlte mich vor meiner neun Jahre alten Tochter bloßgestellt, das wollte ich klären.“

    Pierre K. ist nicht vorbestraft, aber leidet unter mehreren Krankheiten unter anderem an Asthma, Tourette-Syndrom und Angstattacken. Die Gerichtsgutachterin attestierte ihm eine „tief greifende Bewusstseinsstörung“. 1996 wurde K. selber Opfer einer schweren Straftat und wäre beinah getötet worden. Dieses Trauma hat er nie aufgearbeitet.

    Deshalb gehen die Richter davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Vorsitzende Richterin: „Nach dem Rechtsgrundsatz ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ ist der Angeklagte freizusprechen.“ Der Schmerzensgeldantrag des Opfers in Höhe von 7500 Euro wurden deshalb abgewiesen.
    https://www.bild.de/regional/sachsen...0082.bild.html

    ....es gab offenbar kein Gutachten über eine eventuelle Schuldunfähigkeit. Die Richterin hat das so aus dem Ärmel entschieden. Dabei spricht die Aussage des Täters eine ganz andere Sprache....

    Der Angeklagte erklärte: „Ich fühlte mich vor meiner neun Jahre alten Tochter bloßgestellt, das wollte ich klären.“
    ......damit ist belegt, dass der Täter ganz bewusst zur Waffe griff um den Sanitäter zu erstechen. Es war keine Affekthandlung und erst recht keine Tat, die sich aus einer psychischen Ausnahmesituation herleiten lässt. Ein krasses Fehlurteil.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 6 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 6)

Ähnliche Themen

  1. Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
    Von open-speech im Forum AfD - Alternative für Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39
  2. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •