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  1. #561
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In einem Lügenstaat werden die Dinge grundsätzlich in ihr Gegenteil verkehrt.
    Folglich wird der Täter zum Opfer, während das wirkliche Opfer für die Tat verantwortlich gemacht wird. Wenn das Opfer nicht zu diesem Zeitpunkt an Ort und Stelle gewesen wäre, hätte es nicht zu der Tat kommen können. Folglich ist der ursprüngliche Täter nur ein Opfer widriger Umstände
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  2. #562
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Im Beitrag #533 lesen wir, dass ein Syrer aufgrund seiner guten Integration einen großen Strafrabatt erhalten hat. Offenbar haben die Gerichte damit einen internen Präzedenzfall geschaffen, denn nun wurde ein Afghane aus den gleichen Gründen faktisch freigesprochen......


    REGENSBURG. Das Regensburger Amtsgericht hat einen Vergewaltiger zu einem Anti-Aggressionstraining verurteilt. Obwohl er die Tat und fünf weitere sexuelle Übergriffe einräumte, muß Mohammad M. nicht ins Gefängnis. Er soll nur außerdem darauf achten, daß er nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat.

    Der Mann, der 2015 mit Hunderttausenden weiteren Flüchtlingen nach Deutschland kam, forderte von seinen Opfern immer wieder gegen deren Willen Sex. Eine Frau zwang der Afghane unter einer Regensburger Brücke mit Gewalt, ihn oral zu befriedigen. Ein 16jähriges Mädchen vergewaltigte er, als dieses seine Annäherungsversuche zurückwies.

    Vergewaltigungsopfer immer noch in Therapie
    Die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. Weil er zum Zeitpunkt der meisten Taten offenbar noch nicht älter als 21 Jahre alt gewesen sein soll, mußte er vor ein Jugendschöffengericht. Einige Opfer waren erst 16 Jahre alt. Das Mädchen, das er vor vier Jahren vergewaltigte, ist noch heute in Therapie, leidet unter dem Verbrechen.

    Mohammad M. ließ sich von zwei Anwälten verteidigen. Einer teilte der Bild-Zeitung mit: „Der Richter sagte, daß er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“ Der zweite Anwalt erklärte: „Er ist im Prinzip voll integriert.“ M. habe einen Hauptschulabschuß und eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker gemacht.

    Angeblich Verfolgter Afghane macht Urlaub in Afghanistan
    Bei dem Urteil habe der Erziehungsgedanke im Vordergrund gestanden. Vor allem unter Alkoholeinfluß habe er die Taten begangen. Daher soll er, so eine der beiden Auflagen, demnächst weniger trinken.

    Der 23jährige, der angeblich in Afghanistan verfolgt wird, war über den Jahreswechsel zum Urlaub in sein Heimatland geflogen. Als er Ende Januar 2023 zurückkam, hatten ihn Polizisten am Flughafen München festgenommen. Vorübergehend kam er in Untersuchungshaft, ist nach dem Urteil nun aber ein freier Mann.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...-ueber-urteil/
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  3. #563
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Im Beitrag #533 lesen wir, dass ein Syrer aufgrund seiner guten Integration einen großen Strafrabatt erhalten hat. Offenbar haben die Gerichte damit einen internen Präzedenzfall geschaffen, denn nun wurde ein Afghane aus den gleichen Gründen faktisch freigesprochen......
    Ey, das ist zuviel !!! Ich bekomm bald nen Anfall !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  4. #564
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Im Beitrag #533 lesen wir, dass ein Syrer aufgrund seiner guten Integration einen großen Strafrabatt erhalten hat. Offenbar haben die Gerichte damit einen internen Präzedenzfall geschaffen, denn nun wurde ein Afghane aus den gleichen Gründen faktisch freigesprochen......
    Na, wenn einer einen Hauptschulabschluss hat und Automechaniker geworden ist, dann muss man ihm die Vergewaltigungen schon nachsehen! Was ist denn eine Vergewaltigung schon angesichts des Wertes einer solchen Fachkraft für die Gesellschaft?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #565
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zübeyir C. wird mitten in Berlin erwischt, wie er mit der vierfachen Geschwindigkeit durch die Straßen donnert. Jede Biokartoffel ist da seinen Führerschein los. Nicht so Zübeyir C. Der profitiert offensichtlich vom Migrantenbonus, mit dem Richter immer häufiger das deutsche Recht beugen.

    Der 21-jährige Zübeyir C. donnert mit 119 Stundenkilometer durch Berlin und raste mit einem BMW 530d in eine Radarkontrolle. Erlaubt sind dort 30 km/h. Zübeyir C. wird also von der Polizei erwischt, wie er viermal so schnell unterwegs ist, wie erlaubt. 15 Monate später spricht ihn ein Richter am Berliner schuldig, an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen zu haben. Aufgrund dieser gemeingefährlichen Tat kann man fest davon ausgehen, dass dem Raser mindestens der Führerschein entzogen wird.

    Jedoch: Das was jeder Biokartoffel in diesem Land geblüht hätte, scheint für Mr. Migrationshintergrund Zübeyir C. nicht zuzutreffen. Der Richter, mutmaßlich tief beeindruck davon, dass Zübeyir C. angab, über ein Berliner Abitur zu verfügen und auf die Meisterschule zu gehen, sowie im Betrieb der Eltern zu arbeiten, “verurteilt” den Raser zwar wegen der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen. Die “Strafe” jedoch kommt einer Rechtsbeugung gleich: 800 Euro Geldauflage, die an einen gemeinnützigen Verein geht. Zudem: Knallharter Verkehrserziehungskurs und zwei Monate Fahrverbot. Die bodenlose, flapsige Bemerkung des Richters zu seinem Urteil: „Einmaliges Fehlverhalten, jugendtypische Verfehlung. Glück gehabt, dass niemand in die Quere kam.“ Die Staatsanwältin hatte, wie in solchen Fälle üblich und wie die Bild dazu berichtet, die Einziehung des Führerscheins beantragt.
    Ein weiteres Urteil, das immer mehr Bürger nur noch sprachlos zurücklässt. So wie in der vergangenen Woche, als ein Richter aus dem bayerischen Regensburg den geständigen Vergewaltiger eines 16-jährigen Mädchens laufen ließ (Jouwatch berichtete). Dem 22-jährigen Afghanen profitierte vom “Migranten-Bonus”. Zudem bescheinigte der Richter dem Vergewaltiger “voll integriert” zu sein.

    https://journalistenwatch.com/2023/0...hein-behalten/
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  6. #566
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Justizwesen war eine der ersten Institutionen des Landes die von den 68ern unterwandert wurden. Auf den meisten Richterstühlen sitzen links-grüne Ideologen und so verwundern die zahlreichen merkwürdigen Urteile nicht.....

    "Letzte Generation"
    Freispruch nach Farbattacke auf Grundgesetz-Denkmal

    Eimerweise kippten Klimaaktivisten im März schwarze Farbe auf die Grundgesetz-Glasskulptur im Berliner Regierungsviertel. Doch was wie Erdöl aussah, war offenbar harmlos. Eine Aktivistin musste zwar vor Gericht, wurde aber freigesprochen.

    Eine Klimaaktivistin ist nach einer Farbaktion an einem Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag. "Ein Regenguss hätte alles weggespült."

    Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.

    Die 29-jährige Studentin hatte laut Anklage mit fünf weiteren Aktivistinnen und Aktivisten der Protest-Gruppe "Letzte Generation" die Glasskulptur "Grundgesetz 49" unweit des Bundestags mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen. Bei der Aktion am 4. März dieses Jahres habe sie zudem ein Plakat mit der Aufschrift "Erdöl oder Grundrechte" an dem Denkmal angebracht. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro ausgegangen.
    Tapetenkleister und wasserlösliche Farbe
    Die Klimaaktivistin erklärte, sie und die weiteren Personen hätten Tapetenkleister und eine schwarze Abtönfarbe eingesetzt - "alles wasserlöslich". Es habe sich um eine "künstlerische Kollektivaktion" gehandelt. Ihr sei es um eine "Aktivierung des Kunstwerks" gegangen, weil die Grundrechte gefährdet seien. Auch eine Anwältin sprach von einer "Form von Kunst". In der Politik löste die Aktion parteiübergreifend Empörung aus.

    Zu der Glasskulptur "Grundgesetz 49" gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert. Ein Restaurator erklärt im Prozess, der eingesetzte Tapetenkleister sei "völlig unschädlich" und habe sich mit "ganz normalen Fensterputz-Methoden reinigen lassen". Es seien keinerlei Schäden an der Substanz entstanden.

    https://www.rbb24.de/panorama/beitra...reispruch.html


    ......aus einem Terrorakt wird eine Kunstaktion? Was wäre gewesen, wenn es nicht die links-grünen Faschisten, sondern AfD-Anhänger gewesen wären? Dann hätte es mehrjährige Haftstrafen gehagelt.
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  7. #567
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer während der Corona-Diktatur nicht mitmachte, wurde gnadenlos fertiggemacht. Viele verloren ihre Arbeit, ihre Existenz. Corona hat dem Staat die Maske runtergerissen. Es kam ein faschistischer Machtapparat zum Vorschein. Wer seinen Verstand nicht abgab, konnte nur noch nd mit ansehen wie sie wieder ja brüllten, die Fans des totalitären Staates, als gefragt wurde, ob sie die totale Coronadiktatur haben wollen. Einer von denen, die nicht Täter sein wollten, ist ein Richter aus Weimar, der nun einen hohen Preis dafür zahlen muss, dass er das sein wollte, was das Grundgesetz ihm zubilligt, nämlich unabhängig zu sein......


    ... Zwei Jahre Haft für Weimarer Corona-Richter!

    Im Namen des Volkes wurde Familienrichter Christian Dettmar am Mittwoch wegen Rechtsbeugung vom Landgericht Erfurt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und somit wirtschaftlich vernichtet. Sein Vergehen: Er setzte sich kritisch mit dem Maskenwahnsinn zur Corona-Zeit auseinander und versuchte diesem Wahnsinn Einhalt zu gebieten und wollte die Kinder an den Schulen Thüringens von der unsäglichen Quälerei durch Masken- und Testpflicht befreien.

    Vor zwei Jahren hatte der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar für Aufsehen gesorgt, als er per Gerichtsbeschluss die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob. Dass die Maskenpflicht für Schüler dem Kindeswohl geschadet hat, ist heute erwiesen. Familienrichter Dettmar hat ganz im Sinne der Gewaltenteilung seine Pflicht getan, als er die repressiven Maßnahmen der Regierung hinterfragte. Und er hat ganz persönlich Verantwortung übernommen, denn ihm wird klar gewesen sein, dass die bekannten Repressionsinstrumente zur Anwendung kommen.

    Am Mittwoch war es nun soweit. Das Landgericht in Erfurt verurteilte den Richter wegen Rechtsbeugung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

    Der Richter hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben und den Schulen verboten, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Das Landgericht erklärte nun, Dettmar habe dieses Verfahren aktiv generiert.

    Das Thüringer Oberlandesgericht hatte die Entscheidung des Familienrichters später mit der Begründung aufgehoben, dass nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Gegen den heute 60-jährigen Dettmar wurde ein Disziplinarverfahren beim Richterdienstgericht eingeleitet, das mit seiner vorläufigen Suspendierung endete.

    Im Verfahren vor dem Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag drei Jahre Haft für den Familienrichter gefordert. Die Staatsanwältin warf ihm vor, er habe mit seinem Beschluss “ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen”. Dafür habe er die Kinder “als Marionetten missbraucht” und sein Amt mit Füßen getreten. Nach Überzeugung der Staatsanwältin habe der Angeklagte gezielt nach Kindern gesucht. Dittmar habe dann zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm das quasi vorgetäuschte Kinderschutzverfahren ermöglichten.

    Der Staatsanwältin zufolge sei es ihm nur darum gegangen, gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen. Die Kinder hätten ihm als “Mittel zum Zweck” gedient. Im Gerichtssaal zitierte sie aus Mails und Chats, die ihre Auffassung bestätigen sollten.

    Christian Dettmar erklärte im Prozess, es sei ihm bei seiner Entscheidung ausschließlich um das Wohl der Kinder gegangen. Er würde jederzeit wieder so handeln. Auch nach Auffassung des Verteidigers, der auf Freispruch plädierte, ging es dem Angeklagten nur um das Kindeswohl.

    Als Dettmar das Gericht wieder verließ, verabschiedeten ihn die rund 70 angereisten Anhänger u.a. mit weißen Rosen, Umarmungen, Applaus und “Freiheit”-Rufen.

    Im Netz macht sich Entsetzten breit:

    “Da fehlen einem die Worte: Der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar, der die Maskenpflicht an Schulen verboten hatte, wird nun wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zum Vergleich: Ein Syrer, der in Osnabrück eine 15-Jährige vergewaltigt hat, bekam dafür auch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Wie kann es für solche Taten das gleiche Strafmaß geben? Wer soll da noch an die Justiz glauben?”

    “Das Vorgehen gegen Dettmar wie das heutige Urteil zeigen, wie weit inzwischen die Gleichschaltung der Justiz vorangeschritten ist. Erneut ein dunkler Tag für unser Land, eine neue Etappe im Abbau von Rechtsstaat und Demokratie “.

    https://journalistenwatch.com/2023/0...orona-richter/
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  8. #568
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Da fehlen einem die Worte
    !!!!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  9. #569
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Firas A. hatte 245 Autoscheiben zertrümmert, doch ein Richter ließ ihn gehen
    Hammer-Syrer überfällt Rentnerin (84)
    Hamburg – Dieser Mann muss endlich hinter Gitter: Auto-Hasser Firas A. (31, Syrer) wird jetzt als Räuber gejagt!

    Mittwoch, 10.10 Uhr: Ein junger Mann in Jogginghose, Turnschuhen und T-Shirt nähert sich einer Seniorin am Geldautomaten vor dem Einkaufszentrum „Osdorfer Born“. Die 84-Jährige ist gerade dabei, Bares abzuheben.
    Brutal versucht er, der Rentnerin die Scheine aus der Hand zu reißen. Doch die Frau wehrt sich, das Geld fällt zu Boden. Der Täter greift sich einen Teil davon und flüchtet. Mit Prellungen an der Hand und einer Schnittwunde muss die Rentnerin behandelt werden.
    Sofort fahnden sechs Streifenwagen nach dem Räuber – ohne Erfolg! Er ist entkommen. Die Polizei sichert Spuren. Im Born Center gibt es überall Kameras und auch einen Sicherheitsdienst.
    Das führt zum Erfolg: Beim Sichten der Videoaufzeichnungen ist den erfahrenen Fahndern sofort klar: Diesen Räuber kennen wir doch.

    Sie sind sich sicher: Das ist Firas A. (31)!

    Nach dem Syrer hatten die Polizisten von Mai bis Juni mit großem Aufwand gefahndet. 10 Zivilfahnder waren seinetwegen im Einsatz: Er hatte die Autofahrer im Hamburger Westen in Angst und Schrecken versetzt. Nachts war er immer wieder losgezogen, um Windschutzscheiben von geparkten Autos mit einem Hammer zu zerstören. 245 gingen zu Bruch!
    Schließlich wurde Firas A. auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bei seiner Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten seinen Hammer und eine verbotene Schlagring-Messer-Kombination.

    Der Syrer kam in U-Haft, doch ein Richter ließ ihn wieder laufen.
    A. war am 29. April zum wiederholten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Die Beamten zogen daraufhin seine Autoschlüssel ein.

    Kurz nach seiner Entlassung aus der U-Haft wurde er wieder erwischt, wieder beim Fahren ohne Führerschein. Doch er durfte in Freiheit bleiben.
    Jetzt jagt ihn die Polizei wieder. Nicht als Autofahrer ohne Führerschein – sondern als brutalen Räuber!

    https://www.bild.de/regional/hamburg...2650.bild.html
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  10. #570
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, muss nicht zwingend auch einsitzen.....

    7653 Fälle in Berlin!
    Zu Haft verurteilt, aber nie im Knast gelandet!

    Berlin – Diebe, Mörder, Drogenhändler. Die Berliner Polizei fahndet aktuell nach 1761 Schwer-Kriminellen, die zum Großteil schon seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzen müssten. Doch nicht nur das. Sogar verurteilte Straftäter laufen frei herum.

    ► Stand Juli fahndete die Polizei nach 7653 Personen, die ihre Strafe antreten sollten. Darunter 2812 Diebe, die zum Teil mit Waffen und in Banden vorgegangen waren. Nach 5266 wird schon länger als ein halbes Jahr gesucht!

    Nachfrage bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Die vermutet, dass die meisten der Verurteilten, die ihre Haft noch nicht angetreten haben, zu Geldstrafen verdonnert wurden. „Wenn dann nicht bezahlt wird, werden die Verurteilten zum Haftantritt zu sogenannten ‚Ersatzfreiheitsstrafen‘ geladen“, heißt es auf Nachfrage. Der Sprecher weiter: „Bei Verurteilungen zu Geld- oder Bewährungsstrafen besteht keine Rechtsgrundlage, die Verurteilten in Untersuchungshaft zu nehmen.“
    Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin, hingegen kritisiert: „Häufig mangelt es an den Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten, die auch ohne diese mehr als 7000 Personen bekanntlich schon jetzt aus allen Nähten platzen.“

    Am Montag hatte BILD berichtet, dass die Plätze in Berlins Justizvollzugsanstalten zu 84 Prozent belegt sind. In der JVA Moabit liegt die Auslastung sogar bei 100 Prozent. Und dabei sind nicht mal alle Schwer-Kriminellen gefasst worden.
    Die Berliner Polizei fahndet aktuell nach 1761 Schwer-Kriminellen, die zum Großteil (1417 Personen) schon seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzen müssten. Darunter 58 Mordverdächtige, 13 Terror-Verdächtige und 40 Sexualstraftat-Verdächtige.

    Fälle, die auf dem Schreibtisch der Berliner Polizei landen. Aber, so Benjamin Jendro: „Die Zahl der offenen Personenfahndungen hängt auch immer von den personellen Ressourcen der Polizeibehörde ab. Es spricht nicht für den Rechtsstaat, wenn gesuchte Straftäter auf freiem Fuß sind.“
    https://www.bild.de/regional/berlin/...5720.bild.html
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