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  1. #551
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Landgericht Berlin lehnt erstmals Vorwurf der Nötigung gegen Klima-Kleber-Terroristen ab. Bei angekündigten Blockaden sei Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“.

    Die Klima-Kleber haben angekündigt, ihren Terror weiter auszudehnen. Wie die Neigungsjournallie Tagesspiegel berichtet, hat das Landgericht Berlin in einer neuen Entscheidung zu den gefährlichen Blockaden es erstmals abgelehnt, den Vorwurf der Nötigung gegen die Klima-Kleber-Terroristen geltend zu machen.

    Die nur noch als wahnsinnig und durch und durch ideologisch zu bezeichnende Begründung: Angesichts der angekündigten Blockaden sei den Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“. Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde „hinsichtlich der üblichen Stauzeiten“ in Berlin „moderat“, so der Beschluss vom 31. Mai, der dem Tagesspiegel vorliegt.
    Dieser Logik folgend, dürften Schutzgeldforderungen der Mafia auch nicht als Erpressungen angesehen werden, weil sich Gastwirte und Ladeninhaber durch das Bilden finanzieller Rücklagen ja darauf einstellen können, wenn die Mafia dies rechtzeitig angekündigt.
    Das durchgeknallte Urteil verwundert, da selbst die linksradikale Innenministerin Faeser davon spricht, dass es bei Aktionen “vor allem um Nötigungen und Sachbeschädigungen“ gehe. Den sogenannten, vom Medien verharmlosend als “Klimaaktivisten” bezeichneten Terroristen der „Letzten Generation“ werden seit Anfang 2022 mindestens 580 Straftaten zugeordnet. 740 Personen sind polizeilich in Erscheinung getreten“, so die SPD-Funktionärin Faeser, die darüber hinaus – mutmaßlich von den eigenen katastrophalen Umfragewerten und dem Höhenflug der AfD getrieben – feststellt, dass die “Aktivisten” der Akzeptanz des “Klimaschutzes” massivschaden. Fast schon an Zeiten von Rechtsstaatlichkeit erinnernd, dann das Faeser´sche Lippenbekenntnis: „Wir akzeptieren nicht, dass Aktivisten die Rechte anderer verletzen. Der Antifa-Freundin Faeser ist es jedoch immens wichtig, festzustellen: „Zwischen Straftätern und Extremisten gibt es aber Unterschiede.“

    Vielleicht sollte sich die rote Maid schnellstens juristisch auf den aktuellen Stand bringen lassen. Wenn ein Klimaextremist sich auf eine Autostrasse klebt oder Gemälde mit Farbe beschmiert dann ist das Nötigung, Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, etc.

    https://journalistenwatch.com/2023/0...ahn-umsteigen/
    Und selbst dann bleibt es eine Nötigung. Wenn sich mir jemand in den Weg stellt und ich deswegen die Strassenseite wechseln muss, dann ist dies eine Nötigung. Auch dann, wenn irgendjemand befindet, mir wäre zuzumuten, die Strassenseite zu wechseln.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #552
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Totschläger laufen frei rum, Tatverdächtige müssen auf freiem Fuß gesetzt werden, weil die Justiz so furchtbar überlastet ist aber wenn es gilt Menschen zu verfolgen, die der Linie des repressiven Staates nicht folgen wollen, schlägt das System unbarmherzig zu.....


    Skandal-Urteil: Fast drei Jahre Haft für (Nicht-)Impfarzt
    "Ein Tiefpunkt deutscher Justiz"

    Das Landgericht Bochum hat den Arzt Heinrich Habig zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt und die sofortige Vollstreckung des Haftbefehls angeordnet. Dabei handelt es sich nur um ein Teilurteil für 207 Fälle, in denen der Mediziner falsche Impfbescheinigungen erstellt hat. Dem Arzt drohen damit weitere Prozesse und weitere Haftstrafen. Vor der Urteilsverkündung sagte Habig: „Ich hoffe, die Gerechtigkeit obsiegt. Früher oder später.“

    „Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig“, schreibt der Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Chris Moser in seinem Telegram-Kanal: „Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine ‘rechtsfeindliche Gesinnung‘ vor.

    Das Fazit des Anwalts: „Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.“ Der Pianist und Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivist Arne Schmitt meldete nach Verkündung des Urteils eine Spontan-Demonstration vor dem Landgericht an.
    Die „Polizisten für Aufklärung“ fassen das Urteil wie folgt zusammen: „Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmungsmethoden nach 136a Strafprozessordnung lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die Polizeibehörden (oder die Staatsanwaltschaft) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgegübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt.“
    Das Verbrechen von Habig: Er soll in tausenden Fällen falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben. Obwohl er dafür kein Geld verlangte, wurde im vorgeworfen, gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Was das Gericht nun allerdings für nicht erwiesen erachtet. Habig ist Facharzt für Naturheilkunde und betrieb seine Praxis als Familienbetrieb im nordrhein-westfälischen Recklinghausen.

    Nach eigener Einschätzung hat Habig Menschen geholfen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befanden und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist. Der Arzt berief sich dabei auf Notwehr. Für ihn habe es lediglich die Wahl gegeben, seine Patienten wider besseren (Ge)Wissens zu „impfen“ – oder ihnen eine Impfbescheinigung auszustellen, um sie so aus einer empfundenen oder tatsächlichen Notlage zu befreien.

    So stellte er etwa eine Impfbescheinigung aus für eine frischgebackene Mutter, die Besorgungen außerhalb der Klinik erledigen musste und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder für einen 18-Jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da sein gleichaltriger Freund nur einen Tag nach seiner Impfung gestorben war.

    Ungeimpfte als Blinddarm
    Zu dem Zeitpunkt, als der Arzt die Impfbescheinigungen ausstellte, gab es eine massive, in meinen Augen verfassungsfeindliche Diskriminierung von Ungeimpften sowie Hass und Hetze gegen diese. Unter anderem wurden sie von einer ZDF-„Satirikerin“ mit einem Blinddarm verglichen, den es zu entfernen gelte.

    Habig erteilte die Impfbescheinigungen ohne Impfungen nach eigenen Angaben aus bestem Wissen und Gewissen. Er macht geltend, dass er sich der Gefahren der genbasierten mRNA-Wirkstoffe schon sehr früh bewusst gewesen sei. Er habe sich, so Habig, damals schlicht und einfach informiert und sich dem Hippokratischen Eid sowie dem Wohl seiner Patienten mehr verpflichtet gefühlt als der Gesetzeslage.

    Die Polizei kam auf die Spur Habigs durch Denunziation. Eine Arzt-Kollegin hatte Argwohn geschöpft und ihn angezeigt. Er wurde von der Polizei observiert. Sodann drang die Polizei in die Wohnung und die Praxis des Arztes ein und durchsuchte diese. Auch zu vielen Patienten kam die Polizei und durchsuchte deren Wohnräume. Einige wurden zu Blutentnahmen genötigt durch die Polizei, um so den vermeintlichen Nachweis führen zu können, dass die betreffende Person nicht geimpft ist. Fachleute bestreiten allerdings, dass so ein Nachweis möglich ist.

    Unfaires Verfahren
    Gegen das Vorgehen der Justiz und der Vorsitzenden Richterin gab es massive Vorwürfe. In einigen Fällen soll Patienten Straffreiheit zugesichert worden sein im Gegenzug für ein Geständnis. Die Kammer soll Prozess-Besucher systematisch schikaniert haben, etwa durch doppelte und besonders intensive Sicherheitskontrollen. Der Arzt wurde wie ein Schwerverbrecher in Fuß- und Handfesseln vorgeführt, die ihm erst kurz vor Verhandlungsbeginn abgenommen wurden. Teilweise musste er gefesselt im kalten Gerichtskeller stundenlang warten. Erst nach Hinzuziehen eines Wahlverteidigers wurde diese Schikane unterbunden.

    Als an Habigs Geburtstag seine Frau im Gerichtssaal auf ihren Mann zuging, um ihm persönlich zu gratulieren und ihn zu umarmen, unterband das die Richterin Petra Breywisch-Lepping, indem sie hektisch die Justizvollzugsbeamten rief und aufforderte, eine Umarmung zu verhindern. Breywisch-Lepping führte den Prozess laut Beobachtern in einer Art und Weise, die den Eindruck einer massiven Voreingenommenheit gegenüber dem Arzt vermittelte. Doch entsprechende Befangenheitsanträge bügelte die Kammer in einer Art und Weise ab, die an autoritäre Staaten erinnert.
    Auf Anordnung der Staatsanwältin musste Habig im Gefängnis erschwerte Bedingungen ertragen. So war bei den ohnehin nur zwei Treffen mit seiner Frau neben einem Justizvollzugsbeamten immer noch eine extra von Staatsanwältin Tophoff beauftragte Frau anwesend mit dem Auftrag, aufmerksam mitzuhören. Als sich die beiden über vergangene Urlaube unterhielten, schloss die Staatsanwaltschaft daraus prompt eine „erhöhte Fluchtgefahr“.

    Seine beiden Enkelkinder im Alter von acht und zehn Jahren, mit denen Habig vor der Festnahme täglich Kontakt hatte, durften während der gesamten einjährigen Haftzeit ihren Großvater nur ein Mal sehen.

    ‘Befreiung aus Zwangslage‘
    Anwalt Moser ist überzeugt: „Es sitzen die Falschen im Gefängnis.“ Angesichts der heute als erwiesen geltenden Nebenwirkungen gab es laut Moser eine Menge guter Gründe, im Falle Habig von einer Nothilfesituation auszugehen. Die staatliche Impfkampagne sei mit „Zwangsmaßnahmen“ und einer „Hetzkampagne“ durchgesetzt worden. Das Ausstellen „dieser Impfbescheinigungen“ war laut Moser deshalb die einzige Maßnahme, um die Patienten nicht nur nicht zu impfen, sondern sie auch aus ihrer Zwangslage zu befreien.

    Mich persönlich macht das Urteil wütend, traurig und fassungslos. Ich selbst habe einen Fall in der eigenen engen Verwandtschaft, in der ein Arzt eine Minderjährige ohne jede Aufklärung mit einem Impfstoff impfte, der für ihr Alter gar nicht zugelassen war. In Bobingen bei Augsburg impfte ein Arzt eine Neunjährige ohne Zustimmung ihrer Eltern mit einem mRNA-Stoff, der für Kinder ebenfalls nicht zugelassen war. Fälle dieser Art gab es zuhauf. Von der nicht ausreichenden Aufklärung gar nicht zu reden. Oder der Lüge Lauterbachs, die Impfung sei nebenwirkungsfrei.

    Falsche Tat?
    Ich habe auf meiner Seite zahlreiche Artikel darüber veröffentlicht, dass Schwerverbrecher vom Kinderschänder bis zum Frauenmörder auf freiem Fuss sind, weil die Justiz überlastet ist, oder weil Gerichte milde Bewährungsstrafen verhängen. Verzeihen Sie mir, aber mir bleibt hier nur noch Galgenhumor: Hätte Habig Kindesmissbrauch begangen, und hätte er noch dazu einen Migrationshintergrund – er hätte beste Chancen, heute ein freier Mann zu sein.

    Dafür, dass er Tausende Menschen, die sich nicht einer neuartigen Gentherapie unterziehen wollten und unter totalitärem Druck, sich dieser auszusetzen, vor potentiellen Nebenwirkungen schützte, wird Habig nun behandelt wie ein Schwerverbrecher. Genau das war offenbar beabsichtigt: Statt die Verantwortlichen für die grundgesetzwidrige Corona-Politik zur Verantwortung zu ziehen, bestraft die Justiz diejenigen, die sich gegen diese gewehrt haben. Der Recklinghäuser Mediziner ist nicht der einzige Arzt, der im Gefängnis sitzt wegen „Corona“-Vergehen. Und die Mehrheit schweigt und lässt das geschehen.

    https://reitschuster.de/post/skandal...icht-impfarzt/

    .....der linke Gesinnungsstatt wie er leibt und lebt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #553
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Linken vergehen sich gerne mal an Kindern und wenn Richter ebenfalls links stehen, kommen solche Urteile dabei heraus...


    Mann (21) missbrauchte zwei Dreijährige in Kita – und bleibt frei
    Die seltsame Milde der Justiz mit Kinderschändern

    Gestern habe ich ausführlich über die Verurteilung des Arztes Heinrich Habig zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft berichtet. Dazu habe ich geschrieben: Hätte der Arzt Dr. Habig jemanden mit einem Messer angegriffen oder Minderjährige missbraucht, statt Impfatteste auszustellen an Menschen, die ihn wegen der staatlichen Nötigung zur Impfung um Hilfe und Impfbescheinigungen baten, dann hätte er gute Chancen gehabt, heute als freier Mann aus dem Gericht zu kommen – vor allem wenn er einer bestimmten Personengruppe angehören würde.

    Und als ob es nicht genug Beispiele für diese These gäbe, bin ich heute sofort auf ein neues gestoßen:
    Das Landgericht Berlin hat einen 21-Jährigen Praktikanten für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einer Wilmersdorfer Kindertagesstätte zu einer Bewährungsstrafe von zwanzig Monaten verurteilt. Er muss also nicht ins Gefängnis. Anders als Arzt Habig, der seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt.

    Justin U.C. hat eine Dreijährige und eine Dreieinhalbjährige schwer sexuell missbraucht. Das jüngere der beiden Mädchen hat ihrer Mutter „von schrecklichen Dingen, die beim Mittagsschlaf in der Kita passiert sind“ erzählt, wie die „B.Z.“ berichtet.

    „Das ist der Albtraum aller Eltern, die ein Kind erstmals in fremde Obhut geben“, so die Vorsitzende Richterin Iris Berger laut dem Bericht bei der Urteilsverkündung am Dienstag. „Sie nutzten Ihre Stellung nicht, um Kinder zu schützen, sondern um sie zu missbrauchen.“ Der Missbrauch sei von der Kita „nicht gut aufgearbeitet worden“, kritisierte die Richterin. Ob sie nach Jugendstrafrecht urteilte, obwohl der Mann bereits 21 Jahre als ist, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.

    Die Kinder wurden per Video vernommen, und diese Aussagen dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Die Richterin sagte laut „B.Z.“ zu dem Angeklagten: „Es bedarf umfassender Therapie, um herauszufinden, was Ihnen wirklich fehlt!“

    Als Auflage bestimmte das Gericht, dass der Mann umgehend eine Sexualtherapie beginnen muss. „Er hatte seine Ausbildung zum Sozialassistenten abgebrochen und weiter in der Kita gearbeitet als unbezahlter Praktikant“, schreibt die „B.Z“ und zitiert die Richterin wie folgt: „Man sollte mehr über die Menschen wissen, die man so nah an kleine Kinder lässt! Er konnte fast unbekümmert zwei schwere Verbrechen begehen.“

    Dass das Gericht dem Kinderschänder dennoch den Gang ins Gefängnis erspart, wäre bemerkenswert – wenn es nicht Standard wäre in Deutschland. Auch die Staatsanwaltschaft war offenbar mit der Milde des Gerichts zufrieden, denn sie verzichtete auf Rechtsmittel. Deshalb ist das Urteil rechtskräftig.

    Es reiht sich ein in eine Vielzahl ähnlicher Urteile. So konnte im Juli 2022 ein Asylbewerber aus Afghanistan nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im Stadtpark von Neustrelitz das Gericht als freier Mann verlassen (siehe hier).

    Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs
    Am 7. Oktober 2022 habe ich hier unter der Überschrift „Justiz-Irrsinn: Mörder und Kinderschänder kommt auf freien Fuß“ geschrieben: „Es ist unfassbar! Unsere Justiz ermittelt gegen Regierungskritiker und Journalisten wie mich, der Corona-Maßnahmen-Kritiker Michael Ballweg sitzt in Deutschland in Haft, der kritische Journalist Oliver Janich saß lange auf Betreiben der deutschen Behörden in einem Gefängnis auf den Philippinen. Ende Dezember dann die nächste Nachricht: „Weil er zu lange in U-Haft saß: Unfassbar! Zoes (17) Mörder (19) auf freiem Fuß“.

    Eine Aufzählung ähnlicher Fälle finden Sie unter diesem Artikel – wobei diese Aufzählung nur bis 2020 reicht und sich inzwischen quälend lange fortsetzen ließe.

    Der Arzt Habig, der keinem einzigen Menschen Schaden zufügte, berief sich auf sein Gelöbnis bei der Ärztekammer. Nach deren Berufsordnung sei es ihm untersagt, Anweisungen zu befolgen, die in seinen Augen gegen sein Ethos und die Menschlichkeit sind. Genau das sei bei der Nötigung der Menschen zur Impfung aber der Fall gewesen nach der Überzeugung des Arztes.

    Ganz anders bei denen, die auf freiem Fuss bleiben
    Die Kinderschänder haben viele schutzlose Kinder für ihr Leben lang traumatisiert. Und können ihren Opfern jederzeit wieder auf der Straße begegnen. Ich rede gar nicht von den vielen Fällen sexuellen Missbrauchs Erwachsener, in denen die Täter auf freiem Fuß bleiben. Eine Leserin, selbst Krankenschwester, etwa erzählte mir von einer Gruppenvergewaltigung durch Syrer in unmittelbarer Nähe ihres Krankenhauses. Die Männer kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die Frau ist schwerst traumatisiert und hat große Angst, ihren Peinigern auf der Straße zu begegnen.

    Wie konnte es zu einer derartigen Verrückung aller Wertmaßstäbe kommen? Ich bin nicht sicher, ob ein Zusammenhang besteht, aber man sollte in diesem Zusammenhang zumindest nicht verschweigen, dass etwa Teile der Grünen in deren frühen Zeiten für eine Legalisierung von Kindesmissbrauch eintraten. Nicht auszuschließen, dass die dahinter steckende Gesinnung ihren Marsch durch die Institutionen machte.

    Besonders erstaunlich:
    Gerade diejenigen, die in Fällen wie dem der politisch verdächtigen Rockgruppe“ Rammstein“ am lautesten schreien und die Unschuldsvermutung vergessen, scheinen mit der Milde unserer Justiz mit Kinderschändern und Vergewaltigern weitaus geringere Probleme zu haben.

    Wie anders ist es zu erklären, dass Rammstein wochenlang die Schlagzeilen beherrschte, nicht aber die Nachsicht unserer Richter mit Sexualstraftätern – die in einschlägigen Kreisen geradezu als Aufmunterung zur Nachahmung empfunden werden dürfte und ganz sicher alles andere als eine abschreckende Wirkung hat? Wenn es wirklich um den Schutz von Frauen ging, müsste das Thema groß in den Medien und in der Politik behandelt werden. Stattdessen: Schweigen bzw. einzelne Fälle im Kleingedruckten.

    Das ist schwer zu verstehen
    Der Anwalt des Arztes Habig erzählte mir, dass sich seine Mitgefangenen, schwere Jungs, sehr wundern, dass er im Gefängnis sitzt und viele wirkliche Verbrecher nicht.

    Im Kontext mit der Milde für Sexualstraftäter wird deutlich, dass es sich im Falle Habig – und ähnlichen – um politische Justiz handelt. Bei der Einschüchterung und Abschreckung in Sachen Zivilcourage eine entscheidende Rolle spielen – also genau das, worauf die Justiz regelmäßig bei Sexualstraftätern verzichtet – Abschreckung in Sachen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.... https://reitschuster.de/post/mann-21...d-bleibt-frei/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #554
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In Deutschland ist seit einigen Jahren ein besorgniserregender Trend festzustellen. Das Hetzen gegen Minderheiten scheint längst zum Volkssport geworden zu sein. Noch nie war es hierzulande so einfach, Minderheiten zu beleidigen, zu denunzieren oder auf sonstige Weise verächtlich zu machen. Zumindest dann, wenn es die „Richtigen“ trifft.

    Sie haben es längst gemerkt, es geht hier nicht um Migranten, Homosexuelle oder religiöse Minderheiten in der Opferrolle. Hier ist die deutsche Justiz regelmäßig mit der „ganzen Härte des Rechtsstaats“ zur Stelle. Kuschelig geht es in den hiesigen Gerichtssälen nur dann zu, wenn es um die Diffamierung von Andersdenkenden geht – falls überhaupt Anklage erhoben wird, was in solchen Fällen selten genug der Fall ist.

    Was seit Anfang 2020 gegen Kritiker der Corona-Politik an Hass und Hetze vom Stapel gelassen wurde – und ungestraft blieb – geht eigentlich auf keine Kuhhaut. Hier geht es zu einem Sammelsurium, das ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Rufen wir uns diese Aussagen ins Gedächtnis und schauen dann, wie der Tatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130) im Strafgesetzbuch definiert wird:

    „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung […] oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

    Aus aktuellem Anlass werden inzwischen die Wähler einer bestimmten Oppositionspartei zum gesellschaftlichen Abschuss freigegeben – angefeuert durch prominente Einpeitscher wie dem Präsidenten des Verfassungsschutzes von Thüringen („brauner Bodensatz“) oder auch dem „Spalter von Bellevue“.

    Haftstrafen für ‚Rechtsextremist‘ und ‚König von Deutschland‘
    Am Donnerstag saßen an verschiedenen Orten in Sachsen-Anhalt zwei der „Bösen“ auf der Anklagebank – und prompt wurden die Samthandschuhe wieder in der untersten Schublade versteckt. Vor dem Amtsgericht Wittenberg musste sich Peter Fitzek verantworten. Der 57-jährige lehnt die Bundesrepublik als Staat ab, hat bereits im Jahr 2012 das „Königreich Deutschland“ ausgerufen und sich selbst zu dessen Oberhaupt ernannt.

    Wer nun aber glaubt, Fitzek sei aus diesem Grund vor Gericht gezerrt worden, der sieht sich getäuscht. Die Vorwürfe wiegen ungleich schwerer: Der „König von Deutschland“ soll am 1. März 2022 im Landratsamt Wittenberg eine Frau „gegen eine Tür gestoßen“ und anschließend „nach ihr getreten“ haben. Zudem habe Fitzek bei dieser Gelegenheit auch noch zwei Angehörige der Bundeswehr beschimpft, so der Vorwurf.

    Das Urteil: Acht Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung! Klar, das Verhalten eines Gentlemans alter Schule mag anders aussehen. Aber rechtfertigen es die beschriebenen Vorgänge tatsächlich, jemanden deshalb für mehrere Monate im Gefängnis verschwinden zu lassen? Oder steckt doch etwas Anderes dahinter?
    Weil man gegen den selbsternannten „König von Deutschland“ – von dessen Allüren man ja halten kann, was man will – aber offenbar nichts Handfestes vorzubringen hatte, stürzte man sich nun auf etwas, das in anderen Zusammenhängen wohl als Bagatelle durchgegangen wäre. Dieser Eindruck entsteht jedenfalls, wenn man den Richterspruch aus Wittenberg mit Urteilen „gegen“ (oder besser: „für“) Kinderschänder, Vergewaltiger oder ähnlich „schwere Jungs“ vergleicht.

    ‚Unschuldsvermutung‘ – beim MDR nur eine Floskel
    In eben diese Kategorie lässt sich wohl auch das Verfahren gegen Sven Liebich vor dem Amtsgericht Halle/Saale einordnen. An diesem Beispiel lässt sich auch die unrühmliche Rolle skizzieren, die die Medien in solchen Fällen nur allzu oft spielen.

    So berichtete etwa der MDR vor rund drei Wochen über den anstehenden Prozess und bescheinigte Liebig „mit seinen Demos seit Jahren für Unruhe in Halle“ zu sorgen. Der „Rechtsextremist“ – in anderen Zusammenhängen wäre hier wohl „Aktivist“ zu lesen gewesen – verkaufe über seinen Online-Shop „unter anderem T-Shirts und Aufkleber mit zum Teil rassistischen Bildern und Sprüchen“. In der Liste der angebotenen Motive fänden sich darüber hinaus „verschwörungsideologische Bilder und Sprüche“, so die Zwangsgebühren-Anstalt.

    Wiederholt ist beim MDR vom „bekannten und mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten“ die Rede. Jetzt stehe Liebich „wegen zahlreicher Vorwürfe aktuell erneut vor Gericht“. In diesem Stil, mit der Aufzählung einer ganzen Latte an Dingen, die der „Rechtsextremist“ verbrochen haben soll, geht es weiter. Erst ganz zum Schluss – im drittletzten Absatz – erfahren die Leser: „In der Vergangenheit waren die meisten Verfahren gegen ihn eingestellt worden.“

    Und – natürlich – gelte die Unschuldsvermutung, „solange Sven Liebich in dem Verfahren nicht rechtskräftig verurteilt ist“, beteuert der MDR, womit er einem bekannten Muster folgt: Erst mit allerlei Dreck werfen, um dadurch eine implizite Vorverurteilung entstehen zu lassen – und dann pflichtschuldig über die Unschuldsvermutung philosophieren.

    Ein Jahr und sechs Monate Gefängnis
    Am Donnerstag wurde schließlich das Urteil verkündet: Sven Liebich muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis, unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede. Im Kern ging es dabei um die über besagten Online-Shop vertriebenen Artikel. Das Verkaufen etwa von Baseballschlägern mit „einer sich gegen Linksextreme richtender Aufschrift“ bezeichnete die Richterin als „nicht witzig, sondern widerlich“.

    Bemerkenswert: Weil der Angeklagte laut Gericht „höflich und angemessen“ aufgetreten ist, waren ihm von diesem grundsätzlich „gute Chancen auf eine Bewährungsstrafe“ bescheinigt worden. Zudem sei Liebich einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ zufolge von seinem letzten Arbeitgeber „vor allem wegen der medialen Berichterstattung“ entlassen worden, habe aber kürzlich eine neue Stelle als Außendienstler angetreten.

    Umso größer dann die „Überraschung“, dass sich das Gericht trotz all dieser Umstände, die sich durchaus hätten strafmildernd auswirken können – wenn man das denn gewollt hätte –, offenbar doch nicht zu einer Bewährung durchringen konnte. Liebich habe sich „nicht von seinem Verhalten distanziert“, so die Richterin zur Begründung.

    Oder lag es letztlich doch eher daran, dass sich der „Rechtsextremist“ nicht von seiner „falschen“ Meinung distanziert hat?

    https://reitschuster.de/post/gesinnu...-geister-kalt/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #555
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    In Deutschland ist seit einigen Jahren ein besorgniserregender Trend festzustellen. Das Hetzen gegen Minderheiten scheint längst zum Volkssport geworden zu sein. Noch nie war es hierzulande so einfach, Minderheiten zu beleidigen, zu denunzieren oder auf sonstige Weise verächtlich zu machen.
    Wer den Bock zum Gärtner machen kann, findet natürlich auch immer einen passenden Sündenbock.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  6. #556
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Auch wenn sie strafunmündig sind, hat die Tat und vor allem die Vorbereitung auf die Tat eine erhebliche kriminelle Energie erkennen lassen. Es gibt auch andere Möglichkeiten solche jungen Täter für ihre Taten bezahlen zu lassen. Entsprechende Einrichtungen existieren. Das Gericht hingegen hat es sich bequem gemacht und so kommen zwei eiskalte Mörderinnen einfach so davon....


    FREUDENBERG. Die Staatsanwaltschaft Siegen hat angekündigt, das Verfahren wegen des Mordes an der zwölfjährigen Luise einzustellen. Zwei Mitschülerinnen hatte das Mädchen im März in einen Wald gelockt und dort mit mehr als 70 Messerstichen ermordet.

    Über das Motiv und die Identität der beiden will sich die Behörde weiter nicht äußern. Die Täterinnen seien zwölf sowie 13 Jahre alt und daher nicht strafmündig. Der Mord, der Deutschland erschüttert hatte, bleibt damit ungesühnt. Die Tat geschah in der kleinen nordrhein-westfälischen Fachwerkstadt Freudenberg.

    Mädchen erhalten Schulunterricht
    Die Familien der Täterinnen hatten zwischenzeitlich ein Angebot der Behörden angenommen, die Region zu verlassen. Die Mörderinnen befinden sich in therapeutischen Einrichtungen, werden vom Jugendamt betreut und erhielten Schulunterricht, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einen Prozeß wegen Luises Tod wird es nicht geben....... https://jungefreiheit.de/kultur/gese...rd-ungesuehnt/

    .......die Mörderinnen haben einen Migrationshintergrund. Das war sicherlich für die Richter hilfreich.
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  7. #557
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es ist schon ein paar Jahre her, da wurde ein Mann von 5 Albanern tätlich angegriffen. Pech für die Albaner, denn der Mann beherrschte Karate und gab ihnen das, was sie verdienten. Der deutsche Rechtsstaat sah das allerdings anderes und sah die Grenze zur Notwehr überschritten. Das eigentliche Opfer wurde bestraft, die Albaner kamen straflos davon. Richter war übrigens der, der den Vorsitz beim NSU-Prozess hatte. Kein Einzelfall! Deutschland scheint die Kriminellen zu lieben......


    Straßenkampf in Berlin, am helllichten Tag: Ein Mann mit Rad brüllt eine ältere Passantin wie wild an in der Wilmersdorfer Straße, droht sie zu attackieren. Alle laufen vorbei, als würden sie nichts sehen. Als ich nachfrage, was los ist, zeigt sie auf den Bolzenschneider, den der Mann im Fahrradkorb liegen hat: „Der hat gerade das Schloss aufgeschnitten, klaut das Fahrrad, und ich habe gesagt, das geht doch nicht.“ Der Mann schreit wild, radebrechend: „Mein Rad!“ Ein neuwertiges Damenfahrrad, dessen Sitz fast auf Höhe seiner Brust ist, mit durchtrenntem Zahlenschloss. „Nazi“, schreit er die Frau auf einmal an. Erst jetzt bleiben Passanten stehen, mischen sich ein. Sie verteidigen den Mann, attackieren die Frau: „Vielleicht ist es ja sein Fahrrad! Lassen Sie ihn in Ruhe“. Er schreit immer weiter zu der Frau: „Nazi Du!“ Andere Fußgänger kommen dazu, schimpfen auf die Frau, die der Mann bedroht: „Stalken Sie ihn nicht! Er sagt doch, es ist sein Fahrrad.“ Er schiebt das Rad, das ganz offensichtlich viel zu groß für ihn ist, mitsamt dem Bolzenschneider davon, immer noch laut auf die Frau schimpfend. Die lässt ihren Kopf hängen: „Sind hier alle verrückt geworden?“

    Die immer freundlichen Obsthändler um die Ecke sind konsterniert. „Wir hätten uns ja gerne eingemischt, aber der Kontaktbeamte der Polizei hat uns gesagt – nie einmischen, wenn irgendwas abgeht hier.“ Sie schütteln den Kopf: Zivilcourage sei leider polizeilich verboten in Deutschland. „Schon merkwürdig bei euch hier“, sagen sie. Sie kennen den Mann mit dem Fahrrad. Und sagen, er habe eine einschlägige kriminelle Vorgeschichte.

    Desinteresse bei der Polizei
    Erst kürzlich wurden Bekannte Zeugen, wie in ihrem Hof Unbekannte Fahrradschlösser aufschnitten. Sie riefen die Polizei. Die sagte zuerst, sie habe Wichtigeres zu tun. Als sie dann doch kam, unternahm sie nichts – weil die Täter das Polizeifahrzeug gesehen haben und schnell von den Rädern abließen. Die Polizisten ließen die Männer laufen, ohne auch nur die Personalien aufzunehmen.

    Ein anderer Bekannter hielt in der U-Bahn jemanden auf, der einen Mitfahrenden beraubt hatte; danach wurde gegen den Bekannten ermittelt – weil er den Mann aufgehalten hatte.

    Der Freund einer Bekannten (sie sind beide Ukrainer) wehrte sich gegen zwei Männer, die dieser in seinem Beisein massiv zwischen die Beine fassten. Weil die Notwehr robust ausfiel und einer der beiden Angreifer dabei einen blauen Fleck bekam, wurde gegen den Freund ermittelt. Nicht gegen die Angreifer. O-Ton der Polizisten: „Bei ihrer Freundin wurden ja keine nachweisbaren Spuren hinterlassen, aber Sie haben Spuren hinterlassen.“

    Dealende Richter
    Ein Bekannter, der für die Justiz arbeitete, erzählte, wie eine Bande von Wohnungseinbrechern vom Gericht auf freien Fuß gesetzt wurde – zu ihrem eigenen Erstaunen, weil sie mit jahrelangen Haftstrafen rechneten. Die Richter hatten „gedealt“ mit der Verteidigung und feierten, wie viele Prozesstage sie eingespart hätten und wie effektiv sie Recht sprechen.

    Polizisten berichten völlig frustriert, dass auch Mehrfachtäter regelmäßig sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden und sie in vielen Fällen gar keinen Sinn mehr darin sehen, bestimmte Straftaten wie etwa bandenmäßigen Diebstahl zu verfolgen …

    „Wir sind am Ende. Wir können nicht mehr. Die Strafkammern des Berliner Landgerichts sind fast komplett überlastet. Ein Hilferuf der Präsidentin stößt beim Senator bislang auf Desinteresse.“ – so titelte gerade der Tagesspiegel. Zitat: „Wir können nicht mehr damit rechnen, dass unsere Anklagen verhandelt werden und müssen befürchten, dass es zu Entlassungen aus der Untersuchungshaft kommt“, sagt ein Staatsanwalt. „Wir versuchen schon, den Anklagevorwurf möglichst runterzukochen, um beim Amtsgericht vor dem erweiterten Schöffengericht anklagen zu können.“ Eine tat- und schuldangemessene Ahndung von Straftaten sei beim Landgericht nicht mehr zu erwarten. (Quelle hier)

    Kritik vom Oberstaatsanwalt
    Oder: „Ein funktionierendes Rechtssystem ist nicht mehr vorhanden.“ Oberstaatsanwalt Ralph Knispel laut Berliner Zeitung. Zitat: „Er führte seine Einschätzung sehr präzise aus, mit Beispielen, Zahlen, Entwicklungen. Und wer das Pech hat oder hatte, mit der Justiz in irgendeiner Weise zu tun zu haben, dem wird das alles nicht fremd sein.“ (Quelle hier)

    Oder: „Der Tiergarten wird zur rechtsfreien Zone“, titelt der Tagesspiegel: „Mittes Bürgermeister Stephan von Dassel beklagt eine verheerende Lage im Bezirk. Und schlägt für einen Grünen äußerst ungrüne Töne an.“


    Die Liste der Beispiele ließe sich lange fortsetzen.

    P.S.: Gerade habe ich gesehen, dass in einer Facebook-Gruppe massiv über meinen Bericht hergezogen wird. Tenor: „tendenziös“, „manipulierend“. Frei nach Hegel: Wenn die Tatsachen nicht mit meinen Überzeugungen übereinstimmen – umso schlechter für die Tatsachen.
    Viele glauben ganz offenbar, man dürfe Missstände nicht thematisieren und aufgreifen (erstaunlich – das ist beim Thema Putin genauso wie bei solchen inneren Problemen). In meinen Augen hat das etwas Kleinkindliches: Fest die Augen zumachen, und was ich nicht sehe, ist auch nicht da.
    Ich bin fest überzeugt: Gerade Wegsehen und Verschweigen stärkt die Radikalen und die Feinde der Demokratie. Wenn der Staat sich immer schwerer tut, Recht durchzusetzen, und das toleriert wird, geht es an die Grundfesten der Gesellschaft. Missstände müssen benannt und angegangen werden, und zwar von den Demokraten. Wir haben da massive Defizite in Deutschland, auch große Teile der Medien. Wenn wir da nicht umschwenken, wenn wir die Probleme nicht beim Namen benennen und schönschreiben, machen wir die Ränder noch massiv stärker …


    https://reitschuster.de/post/wie-sch...zum-nazi-wird/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #558
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.990

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wieso überrascht mich das nicht?

  9. #559
    Registriert seit
    15.10.2013
    Beiträge
    3.708

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    @Rea

    Lieber Rea, für mich bitte bei bestimmten Beiträgen vorher einen Warnhinweis Zum Glück bin ich herzgesund ....

    So manches Mal könnt ich echt durchdrehen wenn ich solche Meldungen mitbekomme !!! Das ist doch alles ein Alptraum hoch 1000 !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  10. #560
    Registriert seit
    25.04.2011
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    1

    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es ist schon ein paar Jahre her, da wurde ein Mann von 5 Albanern tätlich angegriffen. Pech für die Albaner, denn der Mann beherrschte Karate und gab ihnen das, was sie verdienten. Der deutsche Rechtsstaat sah das allerdings anderes und sah die Grenze zur Notwehr überschritten. Das eigentliche Opfer wurde bestraft, die Albaner kamen straflos davon. Richter war übrigens der, der den Vorsitz beim NSU-Prozess hatte. Kein Einzelfall! Deutschland scheint die Kriminellen zu lieben......
    Das mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist eine verflixte Angelegenheit. So wurde in der DDR jemand aus gleichen Gründen verurteilt, auch wieder Gegenwehr gegen ein Brudervolk (ich meine, es seien Algerier gewesen), weil derjenige, auch wenn er sich alleine gegen mehrere dieser erfolgreich wehrte, Kenntnisse in Kampfsprt bzw. Boxen gehabt habe.

    In Vergewaltigungsprozessen traf in der Vergangenheit, diesmal BRD, vor Gerichten das gleiche zu. Zwar waren die wehrhaftebn Damen nicht kampfsportgeschult, es wurde ihnen in der Notwehr aber zur Last gelegt, diese sei nicht verhältnismäßig gewesen. Pech für die Opfer, Glück für die Täter.

    Ist natürlich auch immer ein wenig Auslegungssache.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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