-
02.05.2026, 10:36 #771
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Syrer und Tschetschenen
Jugendbande überfiel gezielt schwule Männer und verletzte diese teils schwer – nur zwei von fünf Tätern müssen in Haft
Eine Jugendbande aus Syrern, Tschetschenen und Deutschen überfiel insgesamt fünf schwule Männer. Sie lockten ihre Opfer über Dating-Apps an Orte, wo sie sie verprügelten und ausraubten. Nun wurde die Bande verurteilt – doch nur zwei Täter müssen in Haft.
Es sind brutale Taten, die eine Jugendbande, bestehend aus Syrern, Tschetschenen und Deutschen, an insgesamt fünf verschiedenen Männern begangen hat – der Grund: Ihre Opfer waren schwul. Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wurde die Bande am Dienstag wegen schwerer Raubtaten verurteilt – die Strafen fallen aufgrund des jugendlichen Alters der Täter äußerst gering aus.
Fünf Mitglieder der Bande wurden angeklagt – sie sind alle zwischen 16 und 20 Jahre alt. Sie sollen Profile auf Dating-Apps eingerichtet und dort gezielt schwule Männer angeschrieben haben. Sie täuschten dabei Interesse vor, vereinbarten ein Date und lockten die Männer an entlegene Orte – dort lauerte die Bande ihren Opfern auf. Die Jugendlichen raubten die Männer dann aus, verprügelten, beleidigten und erniedrigten sie. Die Taten filmten sie dabei immer wieder – vor Gericht war die Gruppe jedoch geständig.
Einem der Opfer sollen die Jugendlichen das Gesicht zertrümmert haben – selbst Freunde würden den entstellten Mann nicht mehr erkennen. So wird der Vorsitzende Richter Sören Schrade beim Tagesspiegel zitiert. Einen anderen Mann sollen die Jugendlichen als „Schwuchtel“ bezeichnet und dann auch noch dazu gezwungen haben, für die Gruppe zu tanzen.
Die Strafen sind trotz der Grausamkeit dennoch milde ausgefallen: Ein 19-jähriger Angeklagter wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein 20-jähriger Mittäter muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Beide sind Wiederholungstäter und müssen deshalb in Haft. Zwei andere Angeklagte erhalten eine Bewährungsstrafe von rund zwei Jahren – einer erhält sogar lediglich eine Verwarnung.
Mittlerweile sind alle Täter vorerst wieder auf freiem Fuß – ihre Entlassung wurde von den anwesenden Familien vor dem Gerichtssaal gefeiert, wie die dpa berichtet. Einige der jungen Täter zeigten sich offenbar äußerlich unbeeindruckt von der Strafe.
https://apollo-news.net/jugendbande-...mssen-in-haft/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
23.05.2026, 11:16 #772
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Ärztin wegen Corona-Attesten hinter Gittern, Vergewaltiger frei
Doktor-Grüße aus der Zelle – Deutschland 2026
Der Mensch denkt und Gott lenkt. Oder, nach Bertolt Brecht: „Ja, mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch’nen zweiten Plan – Gehn tun sie beide nicht.“ Da nimmt man sich vor, kürzer zu treten, und dann wird man mit Nachrichten überrollt, die es einem verbieten, zu schweigen.
Eine solche Nachricht kam dieser Tage aus Aachen. Dort wurde ein alternativer Karlspreis verliehen – an einen Arzt, der in der Corona-Zeit seinen Patienten beistand und dafür strafrechtlich verfolgt wurde. Grußbotschaften kamen von fünf verfolgten Kollegen. Eine davon schrieb Dr. Bianca Witzschel – aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz:
„Ich bin in Gedanken mit in Aachen und wünsche einen wundervollen Verlauf bei schönstem Wetter und einzigartig lichtvollen Energien. Herzliche Grüße aus Chemnitz, Bianca.“
Herzliche Grüße aus Chemnitz. Aus einer Gefängniszelle. Von einer Frau, der jetzt weitere rund 500 Tage Haft drohen – zusätzlich zu den 476 Tagen Untersuchungshaft, die sie bereits hinter sich hat. Wegen Maskenattesten. In Deutschland. Im Jahr 2026.
Wie kann das sein? Das Urteil lautete auf zwei Jahre und acht Monate. Witzschel saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft – wurde danach aber zunächst freigelassen, weil sie Revision einlegte. Im September 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Damit war klar: Die Reststrafe muss sie absitzen. Im Januar 2026 kam die Ladung zum Haftantritt. Weitere rund 500 Tage Gefängnis – für eine Frau im Rentenalter, die bereits eineinhalb Jahre hinter Gittern saß. Zum Vergleich: Schwerverbrecher kommen in Deutschland regelmäßig nach der Hälfte oder nach zwei Dritteln der Strafe vorzeitig frei. Für Dr. Witzschel gilt das offenbar nicht.
Die 69-Jährige, die ihrer sterbenskranken Hündin nicht ein letztes Mal beistehen durfte – weil der zuständige Richter den entsprechenden Antrag ablehnte –, schreibt aus dem Gefängnis Grußworte an Kollegen, die dasselbe taten wie sie: Patienten untersucht, Befunde dokumentiert, Atteste ausgestellt. Ärzte, die ihren Hippokratischen Eid ernst nahmen und befolgten, die sich gegen die staatliche Nötigung wehrten. Und dafür bis heute verfolgt werden. Während denjenigen, die für diese Nötigung verantwortlich sind, bis heute niemand den Prozess macht. Ein Karl Lauterbach sitzt weiter im Bundestag, Jens Spahn ist sogar als Fraktionschef der Union einer der mächtigsten Männer im Land und wird als nächster Kanzler gehandelt. Das ist der Stand der Dinge in Deutschland, drei Jahre nach dem Ende der Corona-Maßnahmen.
Ich habe über diesen Fall mehrfach berichtet – 2023, als die Verhaftung wie bei einem Schwerverbrecher inszeniert wurde, 2024, als das Skandalurteil fiel, zuletzt im April dieses Jahres, als Kollege Rebmann auf eine groteske Parallele hinwies: Eine Ärztin, die ihren Patienten half, Masken- und Impfpflicht zu umgehen, sitzt. Eine Ärztin aus Baden-Württemberg, der die Staatsanwaltschaft besonders schwere Erpressung in 18 Fällen vorwarf – sie soll Impfungen in der Knappheitsphase nur gegen Spenden verabreicht und teilweise abgelaufene Dosen verimpft haben –, ist auf freiem Fuß: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Weil die „Haltung“ stimmt.
Was diese Frau bereits hinter sich hat, verdient einen eigenen Satz: 476 Tage Untersuchungshaft – zeitweise in Einzelhaft, mit Kontaktverboten, gefesselt beim Transport in den Gerichtssaal. Wie eine Schwerverbrecherin. Im Januar 2026 dann die Ladung zum erneuten Haftantritt: weitere 498 Tage. In der JVA Chemnitz sitzt sie bis heute. Ihr „Vergehen“: In den Jahren 2021 und 2022 stellte die Fachärztin für Allgemeinmedizin und Pharmakologie Patienten Atteste zur Maskenbefreiung, zur Impfunfähigkeit und zu PCR-Tests aus. Die Anklage behauptet, dies sei ohne ausreichende Untersuchung geschehen. Die Ärztin und ihre Unterstützer bestreiten das – in jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation. Bemerkenswert: In vergleichbaren Fällen, in denen identische Sachverhalte vorlagen, kam es zu Freisprüchen.
Ein Richter, zwei Urteile
Gleichzeitig hat derselbe Richter, der Dr. Witzschel zu fast drei Jahren Gefängnis verurteilte, drei Monate zuvor einen dreifachen Vergewaltiger auf Bewährung entlassen. Richter Jürgen Scheuring begründete das milde Urteil damit, der Mann sei nicht vorbestraft und habe bereits sieben Monate Untersuchungshaft verbüßt. Das Opfer war derart traumatisiert, dass es nicht verhandlungsfähig war und nicht aussagen konnte. Es spielt in der Begründung keine erkennbare Rolle.
Dr. Witzschel hat niemanden körperlich verletzt. Kein einziger Patient kam wegen eines ihrer Atteste zu Schaden. Kein einziger verlangte sein Geld zurück. Der einzige, dem die Atteste schadeten, war der Staat – weil sie die Durchsetzung seiner Corona-Vorschriften erschwerten. Das ist der Kern dieser Geschichte, und er lässt sich durch keine noch so geschickte Formulierung wegdefinieren.
Kennedys Appell – und die deutsche Antwort
Kurz vor dem Haftantritt schrieb Dr. Witzschel einen offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken – als direkte Antwort auf deren Erklärung gegenüber US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., es habe in Deutschland keine Verfolgung von Ärzten wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit gegeben. Kennedys Appell, diese Verfolgung einzustellen, datiert vom 10. Januar 2026. Die Ladung zum Haftantritt folgte zwölf Tage später. Ob das Zufall war, darf jeder selbst beurteilen.
Fast 40.000 Menschen haben inzwischen eine Petition zur Freilassung von Dr. Witzschel unterzeichnet. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat bis heute nicht geantwortet. Im sächsischen Landtag lehnte die CDU einen Amnestieantrag ab – nach dem Vorbild Sloweniens, das seine Corona-Verurteilten bereits begnadigt hat.
Für Maskenatteste unbegrenzt Kapazitäten – für Mörder nicht
Dr. Witzschel steht nicht allein. Über 1.000 Ärztinnen und Ärzte wurden in Deutschland wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit angezeigt oder verurteilt. Und die Justiz ließ es dabei nicht bewenden: Auf Basis der bei der Razzia beschlagnahmten Patientenakten leitete sie tausendfach Ermittlungsverfahren gegen Witzschels frühere Patienten ein – wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Das Arzt-Patienten-Geheimnis: für Corona-Zwecke außer Kraft gesetzt. Die ärztliche Therapiefreiheit – verfassungsrechtlich geschützt – kriminalisiert.
Für all das hat die notorisch überlastete deutsche Justiz offenbar unbegrenzte Ressourcen. Nicht hingegen für Kinderschänder und Vergewaltiger. Die können in Steinmeiers „bestem Deutschland aller Zeiten“ regelmäßig damit rechnen, dass sie nicht ins Gefängnis müssen, sondern mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Vor allem dann, wenn sie einen Migrationshintergrund haben (siehe hier). Selbst ein Frauenmörder kam schon frei, weil die Justiz überlastet ist (siehe hier). Auch ein schwerkriminelles Mitglied des Berliner Remo-Clans kam frei und konnte sich in die Türkei absetzen, kurz nachdem er zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde – weil kein Platz frei war im Maßregelvollzug in Berlin. Auch Ärzte können bei massiven Fehlern mit Gnade rechnen, solange sie nicht politisch „querdenken“. Im Donauwörther Hepatitis-Skandal kam der angeklagte Arzt mit einer Bewährungsstrafe davon, nachdem er 51 Patienten angesteckt hatte, weil er die für sie vorgesehenen Spritzen regelmäßig auch für sich selbst benutzte (siehe hier). Ein Kinderschänder aus NRW kam frei – ebenfalls wegen Überlastung der Justiz. Kein Personal, kein Platz, kein Interesse.
Für eine 69-jährige Ärztin, die Maskenatteste ausstellte, war all das stets vorhanden.
Sie muss Grußbotschaften aus dem Gefängnis schreiben, während der Mann, der einer Dreifachvergewaltigung schuldig gesprochen ist, mit einer Bewährungsstrafe davon kam und seit über zwei Jahren in Freiheit lebt – wie so viele, viele andere Vergewaltiger und Kinderschänder.
Wer verstehen will, welche Werte dieser Staat wirklich schützt, muss nur diese eine Frage beantworten: Wofür hat er Kapazitäten – und wofür nicht? Wen bestraft er hart – und wen fasst er mit Samthandschuhen an.
Ja, mach nur einen Plan. Und mach dann noch’nen zweiten Plan – Gehn tun sie beide nicht. Zumindest nicht in diesem Deutschland. Weil Schweigen Verrat wäre.
Solche Berichte werden Sie in den Medien, die mit Zwangsgebühren und Steuergeldern finanziert werden, nicht finden. Nicht weil die Journalisten dort den Fall nicht kennen – sondern weil er nicht ins Bild passt. Unabhängiger Journalismus bekommt nichts vom Staat. Aber er kostet. Wenn Sie möchten, dass es ihn weiter gibt, können Sie das hier unterstützen.
PS: Ich habe versucht, diesen Artikel so emotionslos wie möglich zu schreiben, auch wenn es mir an manchen Stellen nicht gelungen ist. Aber ohne diesen Vorsatz wäre es einfach zu emotional geworden. Denn als emotionalen Menschen macht mich dieses Unrecht in Deutschland einfach verrückt. Die einzige gute Nachricht – Witzschels Kollege Heinrich Habig ist inzwischen aus der Haft entlassen. Einer der anständigsten Menschen, die ich kenne, tief gläubig – und jahrelang in Haft, weil er seinen Beruf ernst nahm und auf sein Gewissen hörte. Während Vergewaltiger hierzulande frei herumlaufen. Deutschland 2026.
https://reitschuster.de/post/aerztin...waltiger-frei/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
28.05.2026, 09:17 #773
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Justiz war die erste Institution die von den 68ern unterwandert wurde. So sitzen heute zu 80% linksorientierte Richter Verhandlungen vor und entsprechend sind die Urteile. Besonders hart wenn es um vermeintlich Rechte geht und besonders mild wenn Migranten oder Linksradikale angeklagt sind. Und eine Haftstrafe von 3 Jahren z.B. bedeutet noch lange nicht, dass diese Leute dann auch drei Jahre sitzen. So wie die linke Terroristin Lina E. ....
KARLSRUHE. Die verurteilte Linksterroristin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eigenen Angaben zufolge eine Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen, der gegen die Aussetzung ihrer verbleibenden Haftstrafe zur Bewährung Beschwerde eingelegt hatte, wie die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch mitteilte. Der BGH folgt damit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden, der der die vorzeitige Haftentlassung der Linksterroristin bewilligt hatte.
Laut dem Gutachten eines Sachverständigen habe E. „eine günstige Prognose“ für ihr künftiges Leben in Freiheit, teilte ein Sprecher des BGH mit. „Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“
Lina E. wird Berlinerin
Das Oberlandesgericht Dresden hatte sie im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Justiz sah es als erwiesen an, dass E. zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensbedrohlichen Attacken auf vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten in Thüringen und Sachsen beteiligt war. Die Gruppe um E., die sich selbst „Antifa Ost“ nennt, hatte sich bundesweit einen Namen als „Hammerbande“ gemacht.
Inzwischen hat die Gewalttäterin zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März entschieden, ihre Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Jetzt ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die in Kassel aufgewachsene Wahl-Leipzigerin wird nach Angaben der Lokalzeitung BZ nach Berlin ziehen, sie habe bereits eine Meldeadresse in der Hauptstadt.
https://jungefreiheit.de/politik/deu...-aus-der-haft/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
05.06.2026, 09:56 #774
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
BERLIN. Das Amtsgericht Tiergarten hat den polizeibekannten Türken Malik O., der einen 67jährigen Passanten überfahren hat, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Richter sprach den 28jährigen der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der Unfallflucht schuldig, berichtete die BZ am Mittwoch. Die Bewährungsstrafe beträgt ein Jahr und zehn Monate, zudem muss er seinen Führerschein für zwei Jahre und sechs Monate abgeben.
Der Fall ereignete sich nach dem Sieg der Türkei gegen Tschechien bei der Fußball-Europameisterschaft am 26. Juni 2024. Die türkischen Fans rasten deswegen in Autokorsos durch deutsche Innenstädte, ließen die Motoren aufheulen und schwenkten Türkeifahnen aus den Fenstern. An diesem Abend raste O. mit einem geliehenen Mercedes-AMG mit rund 100 Kilometern pro Stunde durch die Berliner Innenstadt. Erlaubt waren nur 50 Kilometer pro Stunde.
An einer Kreuzung lief der 67jährige Said T. über die Straße. O. erfasste ihn, der Mann schleuderte über 20 Meter durch die Luft. Der damals 26jährige flüchtete zunächst. Eine Stunde später stellte er sich mit seinem Vater der Polizei.
„Hör auf zu filmen, du kleiner Bastard!“
Vor Gericht erzählte der Anwalt des Rasers, dass dieser an dem Abend auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen sei. Auf seinem Weg habe ihm eine Türkenkolonne den Weg versperrt, weswegen er an ihr vorbeigefahren sei und beschleunigt habe. Dabei sei der Fußgänger gerade über die Straße gelaufen. „Ich hab noch eine Vollbremsung gemacht, habe ihn aber erwischt“, sagte der Türke vor Gericht. „Ich habe Fehler gemacht und bereue diese.“
Dem widersprachen mehrere Zeugen. O. habe seinen Motor aufheulen lassen und sei gerast. Nach dem Aufprall habe ihn jemand gefilmt. Der Türke sei auf die Person aggressiv zugegangen und soll sie beleidigt haben. „Hör auf zu filmen, du kleiner Bastard!“
Laut einem Gutachter hätte der 28jährige 16 Meter vor dem 67jährigen halten können, wenn er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hätte. Mit der verhängten Strafe folge das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://jungefreiheit.de/politik/deu...fuehrerschein/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Kybeline´s Blog Was stimmt nicht mit den Finanzen der AfD? Und: Schachtschneider ins EU-Parlament!
Von open-speech im Forum AfD - Alternative für DeutschlandAntworten: 0Letzter Beitrag: 20.11.2013, 10:39 -
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
Von Realist59 im Forum DeutschlandAntworten: 3Letzter Beitrag: 30.01.2013, 19:01



Zitieren

Steuergeldverschwendung muss strafbar sein