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  1. #761
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wahnsinnsurteil: 16-jährigen Filipp todgeprügelt – Schläger bekommt nur eine Bewährungsstrafe
    Der 16-jährige Filipp wurde von einem “18-Jährigen” – ohne Namen aus Datenschutzgründen – totgeprügelt. Erkenntnis nach dem Wahnsinnsurteil: Wenn du einen Teenager tot prügelst und bekommst dafür nur ein paar Sozialstunden aufgebrummt als Strafe, dann bist du in Deutschland!

    Am 30. Januar 2024 wollte der 16-jährige Filipp S. aus Meinerzhagen nur helfen. Am Skatepark gerieten zwei Jugendgruppen aneinander. Filipp ging dazwischen, um zu schlichten. Dann schlug der damals 16-jährige Hobbyboxer „Francesco D“ – Namen aus Datenschutzgründen geändert – ein einziger, brutaler Fausthieb an die Schläfe. Filipp brach sofort zusammen. Während er wehrlos am Boden lag, traten „Francesco“ weitere auf ihn ein.

    Schwere Hirnblutung, neun Tage beatmet im Klinikum Lüdenscheid. Dann Hirntod. Die Familie musste die Maschinen abschalten. Filipp starb. Der Oberstaatsanwalt nannte den Schlag von Francesco D. entscheidend. Der Täter gestand, die Anklage lautete: Körperverletzung mit Todesfolge – bis zu zehn Jahre möglich.

    Am 21. Februar 2026 fiel das Skandalurteil vor dem Landgericht Hagen (Jugendkammer, nicht-öffentlich): ein Jahr auf Bewährung plus 80 Sozialstunden. Kein einziger Tag Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte genau das beantragt,. Die Mutter sprach den Täter im Saal direkt an – vergeblich. Für die Angehörigen bleibt der Tod ungesühnt.

    Das Wahnsinnsurteil wir laut Bildzeitung wie folgt dargestellt: Das Jugendstrafrecht gilt bei Tatzeit unter 18 – auch wenn der Täter jetzt 18 ist. Es priorisiert „Erziehung“ statt Strafe. Die Regierungsparteien halten an diesem Irrsinn fest. Sie bauen Täterschutz aus, reden von „Resozialisierung“ und „Chancen“, statt Strafen für schwere Gewalt einzuführen. Dem Bürger wird das Märchen von der „expolodierenden Jugendgewalt“ erzählt, ohne zu erwähnen, wer hier „explodiert“ und mit Messer, Faustschläge oder Gruppenattacken Jugendliche wie den 16-jährigen Filipp umbringt.

    Nicht nur Alice Weidel fragt sich auf X: „Wie ist dieses Wahnsinnsurteil zu erklären? Warum liefern die Regierungsparteien unsere Kinder diesen primitiven Schlägern aus?“

    „Gerechtigkeit ist nicht nur eine Frage juristischer Formalitäten, sondern auch des sozialen Gleichgewichts und der moralischen Verantwortung. Werden schwere Verbrechen nicht mit harten Strafen geahndet, wird das Vertrauen der Öffentlichkeit untergraben, und dies stellt die größte Bedrohung für jedes Justizsystem dar.“

    https://journalistenwatch.com/2026/0...ehrungsstrafe/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #762
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Leider erfährt man nicht, welcher ethnischen Herkunft die Täter sind. Angesichts dieser skandalösen Urteile ist man gewillt anzunehmen, dass sie Migranten sind.....


    "Schwer zu ertragen": Urteile im Mordprozess Zella-Mehlis gefallen


    Am Donnerstagabend sind am Landgericht Meiningen die Urteile gegen zwei 19-jährige Männer und zwei 15 und 16 Jahre alte Mädchen gefallen. Sie hatten im Juni 2025 einen 23-Jährigen durch Zella-Mehlis gejagt, ihn verprügelt und schließlich schwer verletzt in einem Bach zurückgelassen, wo der junge Mann ertrank. Angeklagt waren sie wegen Mordes. Die Richterin blieb aber deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.

    Demnach sind die zwei 19-jährigen Männer und zwei 15 und 16 Jahre alten Mädchen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden - nicht wegen Mordes, so wie es in der Anklage stand. Das milderte die Urteile deutlich ab.
    Urteil: Haft- und Bewährungsstrafen
    Die jungen Männer müssen laut Gericht für vier Jahre und sechs Monate beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die minderjährigen Mädchen erhielten jeweils ein Jahr und acht Monate beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

    Damit kamen sie nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft unmittelbar nach dem Prozess auf freien Fuß. Alle vier Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt - bei den beiden Männern wäre auch eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts möglich gewesen.
    Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
    Aufgrund des jungen Alters der weiblichen Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch genauere Angaben zur Begründung der Urteile blieben aus diesem Grund aus.

    Wie zu hören war, blieb die Richterin mit dem Strafmaß deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger kündigte bereits an, in Revision zu gehen.
    Tod im Bach "billigend in Kauf genommen"
    Die Täterinnen und Täter hatten das 23 Jahre alte Opfer im Juni 2025 mit Pfefferspray angegriffen, mit einem Gürtel geschlagen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. Dem Opfer gelang es dann offenbar in Richtung eines kleinen Bachs zu flüchten. Dort stürzte er und ertrank, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft.

    Die Täter sollen erkannt haben, dass der junge Mann schwer verletzt war, dringend Hilfe brauchte - und hätten seinen Tod demnach billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Gegenüber der Polizei hatten sie zudem verschwiegen, wo sich das verletzte Opfer befand.
    Die Staatsanwaltschaft sah in dem Geschehen zwei Mordmerkmale erfüllt: Grausamkeit sowie Mord zur Verdeckung einer Straftat - nämlich der vorausgegangenen Körperverletzung. Dieser rechtlichen Bewertung folgten die Richter in ihrem Urteil nicht.

    Familie des Opfers: Schwer zu ertragen
    Der Vater und die Schwester des Opfers traten im Prozess als Nebenkläger auf. Seine Tante sagte MDR THÜRINGEN, die Familie habe die Tat bisher nicht verarbeiten können. Nach ihrem Wissen hätten die Angeklagten vor Gericht geschwiegen. Dieser fehlende Aufklärungswille sei für die Familie zusätzlich schwer zu ertragen.
    Für Irritation sorgte zudem der Vater eines Angeklagten. Er trug am letzten Prozesstag ein T-Shirt mit der Aufschrift "Jage nicht, was du nicht töten kannst". Der Getötete, Miguel A., soll bei der Prügelattacke durch das Wohnviertel gehetzt worden sein. Gegenüber Medienvertretern verhielt sich der Vater zudem aggressiv und verbal ausfällig.

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    https://www.mdr.de/nachrichten/thuer...ehlis-100.html

    ......was für absurde Urteile. Dieser Vater hätte zumindest ein hohes Ordnungsgeld zahlen müssen. Der junge Mann ist tot und seine Mörder feixen. Aber Rentner, die sich Mails schickten, sitzen seit Jahren als politische Gefangene in U-Haft und sterben ohne Prozess weg. Wenn das mein Junge gewesen wäre, wüsste ich was ich täte.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #763
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Mildes Urteil für Pädokriminellen aus dem Europa-Park


    Freiburg (Baden-Württemberg) – Das Mädchen suchte verzweifelt seine Eltern im Erlebnisbad. Das nutzte der widerliche Täter eiskalt aus und griff sich die Sechsjährige! Ein halbes Jahr nach der Tat steht jetzt fest: Adrian V. (31) muss ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg hat den Mann am Mittwoch zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

    Der schreckliche Fall ereignete sich am 9. August 2025 im bekannten Erlebnisbad „Rulantica“, der Wasserwelt des Europaparks in Rust (Baden-Württemberg). Wie Bilder aus einer Überwachungskamera zeigen, lockte der Rumäne das Kind aus dem Bad nach draußen. In einem Maisfeld missbrauchte er das Mädchen. Als es sich immer wieder wehrte, warf der Mann das Kind in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es zurück.
    Geständnis bei Prozessauftakt

    Zum Prozessauftakt wurde Adrian V. in Hand- und Fußfesseln in den Saal geführt. Er räumte sämtliche Vorwürfe ein und ließ über seinen Verteidiger erklären: „Ich bereue sehr, was geschehen ist, und möchte mich bei den Eltern und dem Mädchen entschuldigen.“ Er habe am Tattag viel Alkohol und Kokain konsumiert. Sein Verhalten könne dies aber nicht entschuldigen.
    Das Mädchen wurde erst zwei Stunden nach Adrian V.s Verschwinden verängstigt und in Badebekleidung im fünf Kilometer entfernten Kappel-Grafenhausen entdeckt. Die Sechsjährige war mit Schürfwunden durch einen Wald und über Felder geirrt, ehe ein Lkw-Fahrer auf sie aufmerksam wurde. Der Angeklagte hatte sich damals nach Rumänien abgesetzt, wurde in seinem Heimatdorf Lugașu de Jos festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Der Paketlieferant hatte das missbrauchte Mädchen sogar aufgefordert, Kokain zu nehmen. Das Kind weigerte sich, ließ das Pulver zu Boden fallen.
    Mädchen bis heute traumatisiert

    Auf das Strafmaß hatten sich die Prozessbeteiligten bereits im Vorfeld verständigt. Die Voraussetzung war das Geständnis. Nach Angaben des Nebenklagevertreters leidet das entführte Mädchen sehr unter dem Geschehen. Es sei bis heute traumatisiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    https://www.bild.de/news/inland/maed...5a8415070ae17e
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  4. #764
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn linke Richter über Linke urteilen, ist selten Objektivität im Spiel.........


    Strafrabatt für Linken-Politiker: 4.000 Kinderporno-Bilder für 1.000 Euro Strafe
    Geldauflage statt Prozess: Das diskrete Ende eines Justiz-Skandals

    4.000 Dateien. Kinder in unerträglichen Posen. 4.000. Wer diese Zahl liest und dabei nicht erschaudert, hat kein Herz. 4.000-mal dokumentiertes Leid, 4.000-mal geschändete Kinderseelen. Markus Gleichmann, bis vor kurzem Landtagsabgeordneter der Linken in Thüringen, hatte diesen Berg an Grausamkeit auf seinen Geräten. Er hat es zugegeben. Und was macht dieser Staat? Er winkt den Fall diskret durch die Hintertür ab.

    Das Amtsgericht Stadtroda erlässt einen Strafbefehl: Neun Monate auf Bewährung. Dazu eine „Geldauflage“ von lächerlichen 1.000 Euro (Details siehe hier)

    Rechnen wir nach: Das sind 25 Cent pro Datei. Ein Viertel Euro für eine zerstörte Kindheit. Das ist kein Urteil, das ist ein Hohn. Es ist ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers – und eine unfassbare Ermutigung für die dunklen Ecken der Gesellschaft.

    Staatliche Beute
    Der Kontrast-Wahnsinn: Zur selben Zeit zeigt das System seine „volle Härte“ dort, wo es sicher ist: bei den Kleinen. Der Leser, der mir den Link auf die Nachricht über den Abgeordneten schickte, fügte gleich noch einen Vergleich aus seinem Bekanntenkreis hinzu: Ein Jugendlicher hatte ein Video weitergeleitet, auf dem eine Ziege von einem minderjährigen Moslem penetriert wurde – geschmacklos, ja. Die Antwort des Staates: Ermittlungen wegen angeblicher Kinderpornografie. Vier Kripobeamte stürmen die Wohnung. Hausdurchsuchung. Handy weg. Das volle Programm. Psychoterror für die gesamte Familie. Der juristische Offenbarungseid folgte zum Schluss: Das Verfahren wurde dann eingestellt – allerdings nur unter der Bedingung, dass das Handy eingezogen bleibt. Man stelle sich das vor: Der Staat räumt ein, dass keine Straftat vorliegt, behält aber das Privateigentum als Beute ein. Ein perverser Kuh- bzw. Ziegenhandel, bei dem das Grundrecht auf Eigentum einfach wegverhandelt wurde.

    Halten wir fest: Für den Konsum von massenhaftem Kindesmissbrauch gibt es das juristische Äquivalent eines Parktickets. Für ein bizarres Tiervideo rückt die Staatsmacht mit der moralischen Abrissbirne an. Dafür hat die Justiz Ressourcen – während ihr die fehlen, wenn es um Vergewaltiger und Kinderschänder geht, die schon mal auf freien Fuß kommen, weil das Personal fehlt für eine normale Strafverfolgung (siehe meinen Text „Kinderschänder auf freiem Fuß – wegen Justiz-Überlastung – wäre er bei TV-Gebühren-Streik strenger behandelt worden?“).
    ch musste bei der Nachricht an meinen leider viel zu früh verstorbenen Bruder denken. Er war Rechtsanwalt. Sein Vertrauen in den Rechtsstaat bröckelte täglich. Den letzten Riss bekam es, wie er mir entsetzt erzählte, durch den Fall eines Vorsitzenden Richters am Landgericht – zuständig für Kinderpornografie –, bei dem 4.000 einschlägige Bilder gefunden wurden. Er hatte sie sich direkt aus den Gerichtsakten besorgt. Der Wächter als Konsument. Die Reaktion? Kein öffentlicher Prozess, kein Pranger. Nur ein diskreter Strafbefehl, eine Geldstrafe. Man kennt sich, man schont sich.

    Zwei Welten, zwei Maße: Während pädophile Richter und linke Abgeordnete mit Samthandschuhen gestreichelt werden, brennt die Luft für Regierungskritiker. David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, wurde in erster Instanz zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein „Verbrechen“: Eine harmlose Karikatur von Nancy Faeser. Auch wenn die zweite Instanz ihn freisprach – die Botschaft ist klar: Wer die Mächtigen reizt, soll finanziell und nervlich bluten. Bendels wurde in zweiter Instanz zwar freigesprochen – aber dazwischen lagen Monate des Bangens und hohe Anwaltskosten.

    Oder denken wir an Georg Thiel. Er saß monatelang im Knast. Nicht etwa, weil er Kinderseelen verkaufte, sondern weil er sich weigerte, die Zwangsgebühren für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der seinen gesetzlichen Auftrag zur Ausgewogenheit täglich mit Füßen tritt. Ein Rechtsbruch, der keinen Staatsanwalt interessiert.

    Thiel musste hinter Gitter. Kinderschänder-Konsumenten nicht – sofern sie das richtige Parteibuch oder den richtigen Status haben. Stellen Sie sich nur für eine Sekunde vor, der pädophile Volksvertreter wäre nicht bei der SED-Nachfolgepartei, sondern bei der AfD gewesen. Die Sondersendungen im Staatsfunk würden kein Ende nehmen.

    Das ist kein Justiz-Irrtum. Das ist Methode.
    Ein Strafbefehl bedeutet: Keine öffentliche Verhandlung, keine unangenehmen Fragen, keine Kameras. Man regelt das im stillen Kämmerlein. Der „feine Herr Abgeordnete“ darf sich diskret entschuldigen, während die Opfer in der Urteilsbegründung zu statistischem Beifang degradiert werden.

    Die Zwei-Klassen-Justiz ist bittere Realität. Das System schützt seine Repräsentanten mit Samthandschuhen, während es beim „einfachen Volk“ das Exempel statuiert – erst recht bei jenen, die es wagen, den rot-grünen Zeitgeist zu hinterfragen.

    Wenn ein ehemaliger Volksvertreter mit 4.000 KiPo-Dateien behandelt wird wie ein Parksünder, dann ist dieser Rechtsstaat am Ende. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht nur beschädigt – es ist pulverisiert.

    Nennen Sie mir einen Grund, warum ich hier nicht von einer schamlosen Privilegierung der politischen Klasse sprechen sollte. Ich bin gespannt auf die Ausflüchte derer, die diesen moralischen Totalschaden noch verteidigen wollen.

    https://reitschuster.de/post/strafra...0-euro-strafe/
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  5. #765
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Menschenhandel ist weitaus lukrativer als der Verkauf von Drogen und solange es Abnehmer für diese Menschen gibt, solange läuft dieses elende Geschäft. Einer der größten Abnehmer der "Ware Mensch" ist Deutschland. Und damit die Geschäfte weiter gut laufen, wird nichts gegen Schlepper und Schleuser unternommen. SPD, Grüne und Linkspartei unterhalten selbst Schlepperorganisationen. Und kommen dann tatsächlich mal diese Verbrecher vor Gericht, herrscht erstaunliche Milde......


    Urteil am Landgericht: Bewährungsstrafen für Einschleusung von Somaliern

    Das Landgericht Darmstadt hat drei Angeklagte für das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nach Überzeugung der Richter haben sie die illegale Einreise gewerbsmäßig betrieben, weil sie Geld von den Einreisewilligen genommen haben. Gut 12.000 Euro, die in der Wohnung einer Angeklagten beschlagnahmt worden waren, werden eingezogen, weil dieser Betrag als Ertrag der Straftaten angesehen wird. Alle Angeklagten hatten an einem früheren Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die vorgeworfenen Taten zugegeben.

    Alle drei Angeklagten stammen aus Somalia, die Einreise haben sie dem Gericht zufolge ebenfalls für Somalier organisiert, die schon in Griechenland angekommen waren. Bei der Weiterreise nach Deutschland oder in andere europäische Länder wurden dem Urteil zufolge echte Pässe genutzt, die aber anderen Personen als den Reisenden gehörten. Die Ausweise stammten von Familienangehörigen einer Angeklagten und wurden den illegal Einreisenden zur Verfügung gestellt. Diese kamen mit dem Flugzeug, die Flugtickets hatte einer der Angeklagten für sie gebucht, wie die Ermittlungen ergeben hatten.

    Illegale Einreise mit echten Pässen
    Diese Form der Schleusung durch Grenzkontrollen wird von Ermittlern als „Look-alike-Methode“ gezeichnet. Die Richter hielten den Angeklagten zugute, dass dies eine Art der Einreise ist, bei der die Reisenden nicht in Gefahr gebracht werden – anders als der Transport auf Booten über das Meer oder zusammengepfercht im Laderaum eines Lastwagens ohne Frischluft.

    Zwei der Angeklagten sind somalische Frauen. Der dritte Angeklagte stammt aus Somalia und ist deutscher Staatsbürger. Die Taten sind dem Urteil zufolge in den Jahren 2018 bis 2020 geschehen.

    Der 58 Jahre Daud M. hatte die Schleusungen organisiert, wie es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft hieß. Demnach verfügte er über Kontakte zu einem Café in Athen, das Treffpunkt von Somaliern war. Dort seien die Schleusungen vereinbart worden. Der Angeklagte habe von jedem Reisenden 3000 bis 6000 Euro genommen, davon Flugtickets und Hotels bezahlt und das übrige Geld behalten. Dafür erhielt er für sechs nachgewiesene Fälle eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

    Die 29 Jahre alte Aisha S. begleitete nach dem Urteil die Reisenden auf den Flügen, oft zusammen mit Familienangehörigen. Sie habe auch Pässe von Familienangehörigen besorgt. Die Richter ordneten ihr zehn Fälle zu. Dafür erhielt sie eine Bewährungsstrafe von ebenfalls einem Jahr und neun Monaten. Ihre Mutter, die 61 Jahre alte Saynab A., stellte dem Gericht zufolge in fünf Fällen ihren Pass für illegale Einreisen zur Verfügung. Dafür verhängten die Richter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...beaba543&ei=59
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  6. #766
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Wenn der Richter eine Frau ist und den Grünen nahesteht, kann es für einen Migranten vor Gericht nicht besser laufen als für den Türken Ahmed G., der einen Polizisten eiskalt mit 6 Schüssen tötete. Wenn dann noch der richtige Experte auftritt und dem Türken beispringt, ist man fast beim Freispruch.....


    AfD-Chefin Alice Weidel hat den Freispruch vom Vorwurf des Mordes für den 19jährigen Türken Ahmet G., der nach einem Überfall auf eine Tankstelle in Völklingen den Polizisten Simon Bohr ermordet hatte (JF berichtete), mit Entsetzen kommentiert. „Solche Urteile machen fassungslos – und sind ein Freibrief für alle zukünftigen Täter“, schrieb die Politikerin auf dem Kurznachrichtendienst X am Mittwoch.

    Heftige Kritik kam auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Der heutige Prozesstag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen“, sagte deren saarländischer Landeschef, Markus Sehn. Das Urteil bringe keine Gerechtigkeit für den Getöteten. Dass der Täter nun in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, sei ein „kleiner Lichtblick“, da er lange nicht mehr frei in der Gesellschaft leben dürfe. Zugleich betonte Sehn, einige am Einsatz beteiligten Polizisten seien „zum Teil schwer traumatisiert“ und könnten vereinzelt ihren Dienst nicht mehr verrichten.

    DPolG-Bundesvize Heiko Teggatz fügte hinzu, Bohrs Tod habe in der gesamten Polizeifamilie großen Schmerz verursacht. „Niemals werden wir Gewalt gegen Einsatzkräfte einfach so hinnehmen.“ Er gehe nun davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde, damit Hoffnung auf eine gerechtere Entscheidung entstehe.

    Der Polizistenmörder von Völklingen gab 17 Schüsse ab
    Zuvor hatte das Landgericht Saarbrücken Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Beim Überfall sei er in seiner Steuerungsfähigkeit „erheblich vermindert“ gewesen, begründete die Richterin Jennifer Klingelhöfer das Urteil. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“ Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Jugendhaft wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes gefordert. Nur der letzte Anklagepunkt führte zu einer Verurteilung. Zugleich muss der Täter nicht ins Gefängnis, sondern eine psychiatrische Anstalt.
    Im August 2025 hatte G. eine Tankstelle in Völklingen mit einem Messer überfallen und 600 Euro erbeutet. Auf der Flucht traf er dann auf Bohr, entriss ihm seine Dienstwaffe und gab insgesamt 17 Schüsse ab, von denen laut Anklage sechs den Beamten trafen. Ein danach eingetroffener Polizist lieferte sich einen Schusswechsel mit dem Türken und traf diesen zweimal. Nach der Tat hatten unter anderem Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sowie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ihre Trauer geäußert. Bohr wurde 34 Jahre alt und hinterließ seine Frau sowie zwei kleine Kinder.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...zistenmoerder/

    ....diese Richterin ist durch und durch befangen und sollte ihres Amtes enthoben werden.
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  7. #767
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Vielleicht hat der Täter Verwandte in ihrer Nähe wohnen, die dafür sorgen, dass in ihrem Sinne geurteilt wird. Möglich wäre es. Anders kann ich mir das nicht mehr erklären.

  8. #768
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wenn der Richter eine Frau ist und den Grünen nahesteht, kann es für einen Migranten vor Gericht nicht besser laufen als für den Türken Ahmed G., der einen Polizisten eiskalt mit 6 Schüssen tötete. Wenn dann noch der richtige Experte auftritt und dem Türken beispringt, ist man fast beim Freispruch.....





    ....diese Richterin ist durch und durch befangen und sollte ihres Amtes enthoben werden.
    Ein paar solcher Urteile und es geht mit vollen Bezügen nach Haus in den Dauerurlaub !!! Ob das Absicht ist ??? Es sollen viele solcher Staatsbeamten zuhause abhängen und sich des Lebens freuen !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  9. #769
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nicht nur Migranten erfreuen sich großer Sympathien der Richter, auch Linke sind vor harten Strafen sicher.....


    Klima-Irre verursachten fast 150.000 Euro Schaden bei Hamburger Flughafenblockade – Linke Kuscheljustiz spricht nur Verwarnung aus
    Die deutsche Rechtsgeschichte ist um ein bizarres Urteil reicher, das abermals bestätigt, nach welchen grotesken Maßstäben in diesem Land vielerorts verfahren wird. Das Amtsgericht in Hamburg sprach einen 21-jährigen Studenten wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs nach Jugendstrafrecht schuldig, weil er -gemeinsam mit neun weiteren Klimairren der „Letzten Generation“- an der vierstündigen Blockade des Hamburger Flughafens im Juli 2023 beteiligt war. Diese hatte zu 68 annullierten und 14 umgeleiteten Flügen, einem Millionenschaden für Airlines und Flughafen, einem weiteren Schaden von 131.000 Euro für die Flughafen Hamburg GmbH und Kosten in Höhe von 13.000 Euro durch die Löcher im Flughafenzaun und für das Loslösen der Blockierer vom Asphalt geführt.

    Die Strafe, die Amtsrichter Götz Göttsche für all das verhängte war – eine Verwarnung! Nicht einmal die 120 Arbeitsstunden, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, schienen ihm angemessen. Lieber überschüttete er den Angeklagten mit Lob für seine vermeintlich hehren und uneigennützigen Ziele. Zugleich stellte er fest, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei. Zu einer Strafe, die diese Bezeichnung verdient, konnte er sich dennoch nicht durchringen. Die Vorstrafe des Angeklagten wegen einer Autobahnblockade in Berlin wertete er nicht als strafverschärfend, weil sie bereits drei Jahre zurückliege. Inzwischen habe sich der Angeklagte von der Gruppe gelöst und halte solche Aktionen nicht mehr für sinnvoll.

    1,2er-Abi, Mathe-Studium abgebrochen, “Klimaaaktivist” geworden
    Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte aus Berlin erklärt, sich nach seinem Abitur mit der Durchschnittsnote von 1,2 mit Klimaaktivismus beschäftigt zu haben. Sein Mathematikstudium, das er bereits als Oberstufenschüler begonnen hatte, habe er dafür unterbrochen. Jetzt versuche er weiterzustudieren, was ihm aber schwerfalle, weil der Kampf gegen den Klimawandel verloren sei. „Die ersten Kipppunkte sind überschritten, die Gesellschaft hat versagt“, verkündete er. In seinem letzten Wort befand er: „Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen“, bevor ihn Tränen übermannten.

    Im vergangenen November hatte das Hamburger Landgericht einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben und die zehn Klimafanatiker zu einer Zahlung von mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft verurteilt. Die Flughafengesellschaft will ihren Schaden mit einer eigenen Klage geltend machen, was zu einer Gesamtforderung von über einer halben Million Euro führen kann. Dass hier zumindest endlich einmal in finanzieller Hinsicht eine einigermaßen angemessene Strafe ausgesprochen wurde, ist beruhigend. Dennoch ist es ein Skandal, dass die Beteiligung an einer Tat mit derartigen Folgen geahndet wurde, als handele es sich um eine eingeworfene Fensterscheibe. Von so viel richterlichem Verständnis können Ärzte, die ihre Patienten mit gefälschten Attesten vor der gemeingefährlichen Corona-Impfung bewahrten, nicht einmal träumen. Sie, die Menschen das Leben gerettet oder zumindest deren Gesundheit geschützt haben, werden mit drakonischen Haftstrafen und Berufsverboten bestraft. Jugendliche Weltuntergangshysteriker, die in Hochsicherheitsbereiche vordringen und völlig sinnlose Schäden verursachen, kommen dagegen mit Witzstrafen davon und werden von Richtern und sogar von der Anklagebehörde für ihren Einsatz gelobt. Es ist ein weiteres Zeugnis der absoluten Idiotie, der dieses Land sich preisgegeben hat.

    https://journalistenwatch.com/2026/0...erwarnung-aus/
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  10. #770
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Na bitte, geht doch. Passt einem das Urteil nicht, sucht man sich einen links-grünen Richter und schon ist das Urteil deutlich milder. Ob der Kriminelle dann tatsächlich seine Strafe absitzen muss, steht in den Sternen. Tausende Verurteilte müssen nie ins Gefängnis weil die Knäste überbelegt sind......


    Mehr als zwei Jahre ist die brutale Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira (33) her, ein Urteil gegen seinen Angreifer Mustafa A. (25) ist längst gefallen. Der soll 3 Jahre für die gefährliche Körperverletzung ins Gefängnis, so das Urteil im April 2025. Sein Motiv laut Richter damals: Antisemitismus. Doch A. hat keine Lust auf Gefängnis, ging in Berufung.

    Ins Gefängnis muss Mustafa A. trotzdem, wenn auch einige Monate weniger. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht habe allerdings nicht festgestellt, „dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat“, sagte die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski. Ihre Erklärung: Es sei nicht nachgewiesen, dass sich A. antisemitisch in Chatgruppen geäußert habe. Ein israelfeindlicher Anhänger und eine propalästinensische Landkarte, die in seiner Wohnung gefunden wurden, können nicht eindeutig dem 25-Jährigen oder einem seiner Familienmitglieder zugeordnet werden.
    Der 25-jährige frühere Kommilitone Shapiras gestand die Attacke vor Gericht, bestritt jedoch immer eine antisemitische Motivation. „Es ging mir nicht um Politik, sondern um das Miteinander unter Kommilitonen“, sagte der in Berlin geborene frühere FU-Lehramtsstudent, dessen Eltern aus dem Libanon stammen. Die Richter der ersten Instanz sprachen jedoch von einem „antisemitischen Gewaltexzess“.
    „Schlag ins Gesicht für die Betroffenen von Antisemitismus“

    Den Prozess verfolgte wie schon in erster Instanz auch der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Er begrüße, dass Körperverletzung aus Hass geahndet werde, sagte er. Dass das Gericht nicht von einem antisemitischen Motiv ausgehe, müsse akzeptiert werden. Deutlicher wurde Zissi Sauermann von der mobilen Opferberatung Sachsen-Anhalt, die Shapira und seine Familie nach eigenen Angaben seit Jahren begleitet. Das Urteil sei ein „Schlag ins Gesicht für die Betroffenen von Antisemitismus“, sagte sie nach der Urteilsverkündung. Das Gericht sei offenbar nicht in der Lage, Antisemitismus zu erkennen.

    Auch Shapira selbst, der als Nebenkläger aufgetreten war, kritisierte das Urteil und sprach von einer Täter-Opfer-Umkehr. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlege und die Sache „von kompetenten Leuten“ verhandelt werde, sagte er.
    Die brutale Attacke auf Lahav Shapira

    Tatort Brunnenstraße, ein Ausgehviertel in Berlin-Mitte rings um Torstraße und Rosenthaler Platz, am 2. Februar 2024. Nur wenige Monate nach dem schrecklichen Terrorangriff auf Israel. Lahav Shapira war mit seiner Freundin unterwegs als ihn der arabisch-stämmige Kommilitone erkannte. Shapira schilderte später den Tathergang: „Er redete über die Plakate an der Universität. Ich denke, er meinte damit die Plakate der entführten Israelis, die wir da aufgehängt haben.“ Dann plötzlich der brutale Angriff. Lahav Shapira, der in Israel geboren wurde und seit 2002 in Deutschland lebt, wurde mit Fäusten niedergeschlagen. „Als ich versuchte, aufzustehen, trat er mir ins Gesicht.“ Er erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...e318f759f0b3d9
    .... es ist eher ein Wunder, dass der Täter nicht freigesprochen wurde. Araber und Moslem ist ein doppelter Grund straffrei davonzukommen und wenn das Opfer auch noch Jude ist, dann feiert sogar noch die Richterin mit.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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