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14.10.2025, 10:05 #751
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Der Fall wurde auch bei Aktenzeichen xy-ungelöst vorgestellt. Die ungeheure Gewalttat löste eine Welle der Empörung und des Mitgefühls aus. Die Zuschauer erhöhten die von der Staatsanwaltschaft ausgelobte Belohnung deutlich. Tatsächlich konnten die Täter ausfindig gemacht werden. Haupttäter ist ein 14-jähriger Roma. 4,5 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge lautet nun das Gerichtsurteil. Jeder weiß, dass das am Ende 2 Jahre Unterbringung in ein Jugendgefängnis bedeutet. Der Rest der "Strafe" wird erlassen. Das also ist der Wert eines Menschen? Das Opfer ist tot, litt noch lange Monate an den Folgen der Tat um dann letztlich daran zu versterben. Und der Täter? Keine Abschiebung. Das wäre das Mindeste gewesen. ......
Das Opfer galt in der Nachbarschaft als "gute Seele". Die Silvesternacht 2022 verbrachte der Mann allein – als mehrere Jugendliche durch ein Fenster eindrangen und einer mit einem Baseballschläger zuschlug.
Fast drei Jahre nach der tödlichen Attacke auf einen Rentner in Hagen hat das Hagener Landgericht einen Jugendlichen verurteilt. Der damals 14-Jährige hatte dem 80 Jahre alten Mann bei einem Raubüberfall an Silvester 2022 schwere Kopfverletzungen zugefügt, an deren Spätfolgen der Rentner Ende 2023 starb. Das Gericht verhängte am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vier Jahre und sechs Monate Jugendhaft.
Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der heute 17-Jährige mit zwei Komplizen durch ein Fenster in die Wohnung des 80-Jährigen eingedrungen war. Ihr Opfer galt in der Nachbarschaft als "gute Seele". Den Silvesterabend verbrachte der Mann mit dem Namen Kosta allein.
Mindestens zweimal soll der Täter dem Senior mit einem Baseballschläger auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend flüchteten er und seine Komplizen aus der Wohnung.
Polizeihund führte Polizei zu Schule: Festnahme 2025 im Unterricht
Der 80-Jährige überlebte den Angriff zunächst schwer verletzt mit Hirnblutungen, wurde aber zum Pflegefall und starb fast ein Jahr nach der Attacke an den Folgen der Verletzungen.
Noch in der Tatnacht verfolgte ein Polizeihund die Spur der Täter bis zu einer Schule. An dieser Schule wurde der jetzt verurteilte Jugendliche schließlich im Februar 2025 während des Unterrichts festgenommen. DNA-Spuren auf dem Baseballschläger überführten ihn.
Seine beiden Komplizen sind unterdessen weiter auf freiem Fuß. Ein damals unter 14 Jahre alter Mittäter war zur Tatzeit noch nicht strafmündig. Nach dem Dritten wird weiter gefahndet. Das Urteil gegen den heute 17-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...8941ac68&ei=19Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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17.10.2025, 10:25 #752
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Hamburg – Massenhaft Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asyl-Recht, aber kaum ein Fall landet tatsächlich vor Gericht! Personen, die z. B. gegen Aufenthaltsbestimmungen verstoßen oder bei der illegalen Einreise erwischt werden, müssen fast nie mit Konsequenzen rechnen.
Zahlen aus Hamburg, die BILD exklusiv vorliegen, zeigen einen rasanten Anstieg der Fälle – und gleichzeitig die große Chance auf Straffreiheit für die Täter. Demnach registrierte die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt allein im vergangenen Jahr 9523 neue Verfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU.
► Das bedeutet: Fast 10.000-mal haben Polizisten Verstöße festgestellt, Hintergründe ermittelt und die Akten an die Anklagebehörde gegeben. Doch dort wurde nur 7-mal Anklage erhoben! Nimmt man die Gesamtzahl der erledigten Fälle in dem Jahr (8803), landen nur 0,08 Prozent vor Gericht. Die Zahlen stammen aus der Antwort des rot-grünen Senats auf eine kleine Anfrage der CDU.
► Wie werden die Tausenden anderen Verfahren beendet? Die allermeisten (3843) durch „Einstellung wegen Geringfügigkeit“. Das heißt, dass die Tat festgestellt wurde, ein Staatsanwalt eine Strafe aber für unverhältnismäßig oder das öffentliche Interesse daran für zu gering hält.
Und das, obwohl das Gesetz bei z. B. Einreise ohne Visum oder Aufenthalt nach Entzug der Erlaubnis Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr vorsieht. In besonders schweren Fällen bis zu 3 Jahren Haft!
Doch auch Geldstrafen werden selten verhängt. In nur 43 Fällen beantragten Ermittler den Erlass eines Strafbefehls. In 803 Fällen mussten Verfahren eingestellt werden, weil die Beschuldigten untergetaucht waren, 770-mal ergab sich kein hinreichender Tatverdacht.
2025 gibt es noch mehr Verfahren – und noch weniger Anklagen
► Im laufenden Jahr knallen die Fallzahlen hoch! Mit 7915 neuen Verfahren gab es im ersten Halbjahr fast schon so viele wie im gesamten Vorjahr. Von den bis Ende Juni erledigten 5412 Verfahren landeten nur zwei vor Gericht – 0,04 Prozent.
Richard Seelmaecker (52), Justizexperte der Hamburger CDU-Fraktion: „Das ist ein Freifahrtschein für die Täter und ein Schlag ins Gesicht der Polizeibeamten, die tagtäglich auf den Straßen neue Verfahren einleiten. Bei diesen Verfahrensausgängen könnte man meinen, sie arbeiten für den Papierkorb.“
https://www.bild.de/politik/inland/t...c04640049db2efAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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31.10.2025, 09:22 #753
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Das Behördenversagen im Fall Ismail A.: Ausgewiesen, doch krimineller Iraker reist immer wieder ein
Frauen und Kinder belästigt
Ein junger Iraker wird mehrfach ausgewiesen, doch er kommt immer wieder zurück. In Deutschland belästigt er Frauen und Mädchen – er wird vor Gericht gestellt, doch trotz nachgewiesener Straftaten darf er gehen....... https://www.bild.de/regional/dresden...18faac7a5127c5Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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05.11.2025, 11:32 #754
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Dreister kann ein Staat seinen eigenen Bürgern eigentlich mehr ins Gesicht spucken und das Sicherheitsbedürfnis einer immer stärker verunsicherten Öffentlichkeit mit Füßen treten, als mit der Entscheidung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, den somalischen Messermörder Abdirahman Jibril A. nicht aus Deutschland abzuschieben. Der Afrikaner hatte im Juni 2021 am Würzburger Barbarossaplatz wahllos auf Passanten eingestochen, drei Menschen getötet und etliche weitere verletzt. Noch fassungsloser als die Kaltschnäuzigkeit der lakonischen Mitteilung macht die Begründung der Nichtausweisung von A.: Ein Gutachten habe ergeben, dass bei einer Abschiebung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Wiedereinreise nach Deutschland und damit eine erhebliche Gefahr weiterer schwerer Straftaten bestehe. Deshalb sei das “Absehen von einer weiteren Vollstreckung der Unterbringung” – wohlgemerkt auf Steuerzahlerkosten im monatlich fünfstelligen Bereich in der forensischen Psychiatrie (die meiste Zeit in einer Klinik in Lohr) –, indem man den Killer außer Landes schafft, “keine Option”. Die Folge: Der Täter bleibt also weiterhin in der vom Landgericht Würzburg angeordneten Sicherungsverwahrung.
Das muss man sich einmal vor Augen führen: Zuerst duldet und alimentiert dieser Staat einen kriminellen, von Gutachtern als “psychisch schwer krank” und damit “schuldunfähig” geframten illegalen Migranten aus einem westafrikanischen Failed State, der in Deutschland nicht das Allergeringste verloren hatte, und lässt ihn ohne Warnung auf die Öffentlichkeit los – so wie außer ihm weitere zehntausende tickende Zeitbomben. Dann, nachdem der “Schutzsuchende” hierzulande bestialische Morde an Einheimischen verübt hat, wird sein Fall mit millionenteurem Aufwand durch die Mühlen einer hoffnungslos überforderten und politisch indoktrinierten Justiz gedreht, und er selbst wird schließlich unter zu unverhältnismäßigen Kosten klinisch untergebracht. Und jetzt darf er unbefristet in Deutschland bleiben und wird nicht abgeschoben – weil dieser Staat seine eigenen Grenzen nicht schützt und deshalb eine Wiedereinreise nicht ausschließen kann. Dass diese Wiedereinreise übrigens zwingend ein hochrationales Handeln voraussetzt, zu dem der Täter doch eigentlich gar nicht fähig sein dürfte, weil dieses im Widerspruch zu seinen gutachterlich festgestellten, angeblichen “inneren Stimmen” steht, die ihn doch angeblich beherrschen und ihm auch 2021 die Bluttat befohlen haben sollen: das hinterfragt offenbar schon gar keiner mehr.
Fehlende “Krankheitseinsicht“ des Mörders
Vor der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft hatte das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen alle Möglichkeiten einer Abschiebung geprüft und wollte diese schließlich auch durchsetzen – doch der Plan scheiterte an der fehlenden Zustimmung der Justiz. Der Pflichtverteidiger des Somalis, Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer, begrüßt die Nichtabschiebung natürlich: Seinem Mandanten fehle es ohnehin noch immer an “Krankheitseinsicht”, weshalb eine wirksame Therapie bislang nicht habe starten können. Heißt: also bleibt er weiter – und dauerhaft – in Behandlung. Dieser weitere Einzelfall Fall, der beileibe keine Ausnahme in diesem Land darstellt, zeugt damit erneut von einer völlig absurden Gemengelage aus Strafverfolgung, Psychiatrie und Migrationsrecht, die in Deutschland durch die verbrecherische Politik Angela Merkels inzwischen Normalität geworden ist.
Von der bayrischen Landesregierung waren zu der infamen Entscheidung, Abdirahman Jibril A. bei weiterer Vollversorgung und Therapieleistungen in Deutschland zu behalten, übrigens so gut wie keine kritischen Töne zu hören. Diese kamen stattdessen von der AfD. Jörg Baumann, der Leiter des Arbeitskreises Inneres der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärte: „Das ist der blanke Wahnsinn… Der Fall des Würzburger Messermörders unterstreicht erneut das Versagen der Kartellparteien in Sachen Grenzschutz und Abschiebung. Es liegt klar auf der Hand, dass die Sprüche von sicheren Grenzen von Dobrindt, Söder und Co. nur leere Worthülsen sind. Unsere Grenzen werden weiterhin nicht einmal ansatzweise geschützt. Straftäter können völlig frei und ungehindert einreisen. Ein Staat, der seine Grenzen nicht schützen kann oder will, hat sich aufgegeben.“ Helfen, so die AfD, könne hier nur die konsequente Abschiebung krimineller Ausländer und eine echte Sicherung der Grenzen – inklusive stationärer Kontrollen und einer konsequenten Remigrationspolitik, die solche Alpträume verhindert.
https://ansage.org/totale-kapitulati...eisen-koennte/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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05.11.2025, 15:33 #755
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Was sollen die dann hier bei uns?Zuerst duldet und alimentiert dieser Staat einen kriminellen, von Gutachtern als “psychisch schwer krank” und damit “schuldunfähig” geframten illegalen Migranten aus einem westafrikanischen Failed State, der in Deutschland nicht das Allergeringste verloren hatte, und lässt ihn ohne Warnung auf die Öffentlichkeit los – so wie außer ihm weitere zehntausende tickende Zeitbomben.
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11.11.2025, 09:22 #756
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Justiz: Neutralität war gestern. Heute ist Haltung gefragt.
Regenbogen statt Recht – die neue Symbolpolitik vor Gericht
Ein Landgericht, das demonstrativ die Flagge einer politischen Bewegung hisst – stellen Sie sich das einmal für eine Sekunde mit umgekehrtem Vorzeichen vor: Eine Israel-Flagge an einem deutschen Gericht? Eine Fahne der Bauernproteste? Eine Friedenstaube gar? Oder, Gott bewahre, eine AfD-Wahlkampfflagge? Der Aufschrei wäre gewaltig – zu Recht. Und es käme – ebenfalls zu Recht, der Vorwurf: politische Einflussnahme. Missbrauch des staatlichen Apparats für Parteinahme.
Doch wenn dieselbe Justiz heute in Berlin, Hamburg und anderswo stolz die Regenbogenflagge über ihren Gebäuden im Wind flattern lässt, dann ist das angeblich neutral, unpolitisch, harmlos. Mehr noch: Es soll ein „Zeichen für Vielfalt“ sein. Dann erklären Richter, Pressestellen und Funktionäre, die Flagge sei „kein Symbol für eine bestimmte Gruppe, sondern für alle“.
Man reibt sich die Augen. Und fragt sich: Glauben die das eigentlich selbst? Und wie tief sind sie in der eigenen Ideologie gefangen? So tief, dass sie gar nicht mehr merken, wie absurd, ja bigott ihr Verhalten aussieht, wenn man es mit etwas Abstand betrachtet? Es ist schmerzhaft, zu sehen, was für ein Klima in diesem Land herrscht – ein Klima, in dem aus dem Symbol einer bestimmten Bewegung geradezu ein moralischer Imperativ gemacht wurde. Und als verdächtig gilt, wer nicht stramm im Regenbogen-Gleichschritt mitmarschiert.
Ein „Welt“-Artikel zu dem Thema hinter einer Bezahlschranke von Joachim Wagner, einem Kriminologen, der auch lange für die ARD tätig war, belegt dieses Elend auf eindrucksvolle Weise – auch, weil er in seiner Bewertung auffallend zahm bleibt. Wagner listet auf, wie Amtsgerichte in Berlin-Kreuzberg, Schöneberg, Lichtenberg sowie in Hamburg die Regenbogenflagge hissen – gestützt auf Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen aus Ministerien und „Anregungen“ grüner Politiker wie dem früheren Justizsenator und heutigen Bundestagsabgeordneten Till Steffen. Der hat als Chef der Hamburger Justiz schon vor Jahren bei den Gerichtspräsidenten „angeregt“, die Regenbogenflagge zu hissen.
Wagner dokumentiert auch, dass es Widerstand gab – etwa beim Landgericht und Verwaltungsgericht, während das Amtsgericht brav den Wunsch des grünen Dienstherren erfüllte. Die „Widerständler“ beriefen sich auf die besondere Neutralitätspflicht der Gerichte. Was früher eine Norm war, ist heute schon fast ein Geist mutigen Widerstandes.
Wie traurig, dass es für so etwas heute schon Mut braucht. Und wie traurig, dass jemand wie Wagner in seinem Artikel den Elefanten im Raum nicht glasklar benennt, sondern sich um ihn herum laviert wie ein erfahrener Redenschreiber um ein Tabu: möglichst wortreich, möglichst unauffällig, möglichst folgenlos. Wagner benennt nicht, dass es sich hier um einen fundamentalen Bruch mit einem Prinzip, das für Gerichte heilig sein müsste: die demonstrative Unparteilichkeit. Er deutet nur an, dass es vielleicht ein Problem sein könnte. Das ist kein Journalismus, das ist in Text gegossene Anpassung an den Zeitgeist.
Denn die Regenbogenflagge ist nicht irgendein buntes Stück Stoff. Sie steht – wenigstens das dokumentiert Wagner – explizit für eine politische Agenda. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD ließ sie mit den Worten genehmigen, sie solle „Queerfeindlichkeit entgegenwirken“ und „Solidarität mit Betroffenen sichtbar machen“. Was sie selbst wohl in ihrer Moral-Selbstgefälligkeit als Ausdruck von Mitmenschlichkeit sieht, ist in Wirklichkeit nichts anderes als Weltanschauung.
Denn wenn ein Gericht diese Fahne hisst, dann signalisiert es damit eindeutig: Wir stehen auf einer bestimmten Seite im politischen Wettbewerb – auf der woken, rot-grünen. Und damit spricht sich das Gericht eben ganz eindeitig gegen die andere politische Seite aus – die nichts mit „Wokeness“ zu tun haben will. Und was denn nun bitte, wenn vor diesem Gericht ein Kläger steht, der sich vom Genderzwang diskriminiert fühlt? Ein Lehrer, der sich weigert, Sternchen zu sprechen? Eine Bürgerin, die gegen die Regenbogenflagge selbst klagt? Oder jemand, der angeklagt ist, weil er angeblich Habeck oder Barbock beleidigt haben soll?
Wie sollen diese Menschen noch den Eindruck haben, vor einem neutralen Gericht zu stehen, wenn über diesem die Regenbogenfahne weht? Denn Fakt ist: Allein schon der Eindruck der Parteinahme beschädigt das Vertrauen in die Justiz. Und dieser Eindruck entsteht unweigerlich, wenn Gerichte beginnen, mit Symbolpolitik Stimmung zu machen.
Was ich besonders beunruhigend finde: Viele merken gar nicht mehr, dass dies ein Problem ist. Oder wollen es nicht merken. Die politische Symbolik der Regenbogenflagge ist so in die gesellschaftliche Mitte eingesickert, oder genauer gesagt eingetrichtert worden, dass sie vielen wie ein staatliches Gütesiegel erscheint. Wie ein Label für „gute Menschen“.
Was für eine Umkehr! Auf der einen Seite wird das Aufhängen von Kreuzen heute vielerorts zum Skandal gemacht – und es heißt: Das geht nicht, Behörden oder Schulen müssen weltanschaulich neutral sein. Das Aufhängen einer Bewegungssymbolik dagegen ist heute Normalität – obwohl das Kreuz wenigstens Teil der abendländischen Tradition ist, während die LGBTQ-Agenda ein explizites Politprojekt darstellt.
Wagner schreibt, es gebe in Berlin eine Verwaltungsvorschrift zur „nicht-hoheitlichen Beflaggung“. Ein wunderschönes Beamtenwort, das den Kern trifft: Diese Flaggen sind nicht hoheitlich. Sie sind nicht neutral. Und genau deshalb haben sie auf Gerichten nichts zu suchen. Punkt.
Es ist kein Zufall, dass Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Kanzler Merz im Sommer 2025 dem Hissen der Regenbogenflagge auf Reichstag und Kanzleramt ein Ende setzten. Und es ist bezeichnend, wie hysterisch SPD, Grüne und Linke darauf reagierten – als handle es sich um einen Angriff auf die Menschenrechte.
Wenn eine Bewegung so sehr auf Sichtbarkeit ihrer Symbole pocht, dann geht es nicht um Akzeptanz. Dann geht es um Dominanz.
Und wenn der Staat dabei mitmacht – ja, wenn sogar Gerichte diesen Fahnen salutieren –, dann wird nicht nur das Recht zur Beute. Dann geht auch das ohnehin schon enorm geringe Rest-Vertrauen in die Institutionen verloren. Und das ist gefährlicher als jede Flagge.
https://reitschuster.de/post/justiz-...ltung-gefragt/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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