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15.08.2025, 09:05 #741
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Algerier sind nicht asylberechtigt. Es gibt keine Verfolgung in Algerien. Trotzdem sind nicht wenige der angeblichen Flüchtlinge in Deutschland Algerier. Der Staat ist zu bequem sie wieder loszuwerden, Omas und linke Deppen verhindern ihre Abschiebung. ....
......7 Jahre Haft? Für so eine Tat? Nach drei Jahren ist er wieder draußen, falls er überhaupt die Haft antreten mussWegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge ist ein Asylbewerber aus Nordafrika zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Der 35-jährige Algerier musste sich vor dem Aachener Landgericht verantworten, weil er im vergangenen November Feuer in einer Schleidener Flüchtlingsunterkunft gelegt hatte. Der Verurteilte wollte damit seine Verlegung in eine andere Unterkunft erreichen.
Als er den Brand legte, sei ihm laut Gericht klar gewesen, dass er die anderen Menschen in dem Gebäude in Lebensgefahr bringen würde.
16 Bewohner bei Brand teils schwer verletzt
Das Feuer breitete sich schnell aus. Als die Feuerwehr eintraf, schlugen die Flammen bereits meterhoch aus dem Dach des Gebäudes. Es gelang aber, alle Bewohner rechtzeitig ins Freie zu bringen.
Bei dem Brand wurden 16 Bewohner teilweise schwer verletzt. Das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...eiden-100.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.08.2025, 08:11 #742
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Was nicht passt, wird passend gemacht. Am Ende hat man oft das Gefühl, dass solche Prozesse nur noch geführt werden um den Schein zu wahren.......
Berlin – Ein Paketzusteller, der die Pakete lieber klaut als ausliefert…
Amtsgericht Tiergarten. Angeklagt: Bilal Al M. (34). Der Palästinenser war bei einem Subunternehmen der Deutschen Post AG angestellt. Als Paketzusteller. Im März 2023 flog er raus – und fortan verschwanden auch keine Pakete mehr auf seinen Touren in Berlin.
Die interne Ermittlung der Post war dem Familienvater aus Berlin-Neukölln auf die Schliche gekommen: Er hatte sogar Pakete als zugestellt gescannt und Unterschriften der Empfänger gefälscht. 6 Wochen saß er in Untersuchungshaft. Ende 2024 flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus.
12.000 Euro für geklaute Pakete
Das ist praktisch ein schriftliches Urteil ohne Prozess: Für 18 geklaute Pakete sollte er 12.000 Euro als Wertersatz zahlen, die Strafe lautete 10 Monate Haft auf Bewährung (Verletzung des Postgeheimnisses, veruntreuende Unterschlagung, Fälschung beweiserheblicher Daten).
Zu viel – fand der Paketmann, legte sofort Einspruch ein und wartete monatelang auf einen nun öffentlichen Strafprozess.
Für ihn zahlt sich das aus: Die Staatsanwaltschaft halbiert die Vorwürfe (statt 18 Klau-Pakete nur noch 9 Klau-Pakete mit hochwertigen Mobiltelefonen). Dafür gibt er nun alles wortlos zu (Einspruch auf die Strafhöhe beschränkt).
Kurzer Prozess, Urteil im Namen des Volkes: 7500 Euro Strafe (250 Tagessätze á 30 Euro), dazu Rückzahlung von 6901,62 Euro. Das Geld darf er abstottern.
Er ist weiter als Paketzusteller unterwegs, für ein anderes Unternehmen (1900 bis 2100 Euro netto im Monat). Mittlerweile wohnt er auf dem Dorf im Land Brandenburg. Die Miete für die fünfköpfige Familie zahlt das Jobcenter.
https://www.bild.de/regional/berlin/...275a235fc40dfaAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.08.2025, 10:18 #743
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Behörden tun alles um ausländischen Tätern zu helfen. Die meisten Straftaten bleiben ungesühnt, weil die Justiz sich keine Mühe gibt etwas zu unternehmen..........
Tiefgaragen-Horror in München: „Ein Mann“ will Kuss erzwingen – Justiz diskutiert über das Recht des Opfers zu filmen
„Ein Mann“ bedrängt eine junge Frau in einer Tiefgarage, will sie küssen, versperrt ihr den Weg – sie filmt aus purer Angst mit. Doch statt den Täter stellt unsere komplett aus dem Ruder gelaufene Justiz die Frage: Darf das Opfer überhaupt Beweise sichern?
Ein Mann verfolgt eine junge Frau in einem Parkhaus in München, fragt sie nach „Küssen“, will mit ihr nachhause, versperrt ihr den Weg, packt sie am Arm und erklärt ihr „du kommst hier nicht weg“. Sie rennt vor lauter Panik los und erreicht ihr Fahrzeug. Der Täter versperrt ihr wiederum den Weg und filmt ihr Kennzeichen. Erst nach Minuten gelingt es dem Opfer, das Parkhaus mit seinem Auto zu verlassen. All das ist in einem millionenfach aufgerufenen TikTok-Video zu sehen, das die junge Frau, die Münchner Sängerin Liän, Ende Juli selbst veröffentlicht hat.
Sie habe angefangen zu filmen, weil sie ein komisches Gefühl gehabt habe, erzählt sie im öffentlich-rechtlichen Staatsfunker BR24. „Ich hatte kein Netz, ich wollte ein Beweismittel haben.“ In dem Video ist zu sehen, wie sie immer schneller geht und schließlich panisch durch die leere Tiefgarage zu ihrem Auto rennt, einsteigt und die Türen verriegelt. Der Mann steht noch einige Zeit vor ihrem Auto. Zittrig steigt sie dann noch mal aus, zahlt ihr Parkticket und fährt davon. Eine Szene, die jeder Frau Albträume macht – allein, nachts, ein fremder Mann, der einfach nicht abzieht.
Und was diskutiert Deutschland? Was fragt das Staatsmedium BR? Nicht, wie wir Frauen endlich besser schützen. Nicht, warum „ein Mann“ sich vor einer wehrlosen jungen Frau in einer Tiefgarage aufbauen kann, sie sexuell belästigt und ihr Todesängste einjagen kann. ,Nein – unsere Justiz beschäftigt sich lieber mit der Frage, ob Liän überhaupt filmen durfte! Ob der Belästiger vielleicht in seinen Rechten verletzt wurde. UNFASSBAR! Da zwingt ein Mann eine Frau in eine extreme Angstsituation – und der Rechtsstaat sorgt sich um SEINE Privatsphäre.
In unserem komplett aus dem Ruder gelaufenen, nach links abgedrifteten Rechtssystem müssen sich Opfer müssen rechtfertigen, Täter – insbesonder dann, wenn sie über den richtigen Hintergrund verfügen – werden geschont. Frauen sollen solche Übergriffe schweigend ertragen, still hoffen, dass nichts passiert – und wenn sie Beweise sichern, riskieren sie selbst eine Strafe. Dieses System ist nicht gerecht – es ist kaputt. Das ist kein Rechtsstaat, das ist ein Schutzwall insbesondere für Täter mit Migrationshintergrund. Es muss sich was ändern – radikal, sofort, grundlegend.
Wie Realitätsverweigerung und linke Hirne funktionieren, kann man im BR-Kommentarbereich auf erschreckende Weise nachvollziehen:
„Hat’s vor 30 Jahren genauso gegeben.“
„Wir müssen endlich mal aufhören, die Täter in einem bestimmten Umfeld (mit Migrationshintergrund) zu verorten. Wir haben und hatten schon immer ein großes Problem mit Gewalt gegen Frauen! Und es ist nicht nur ein einmaliger unerfreulicher Vorfall, wir Frauen erleben das ständig.“
„Diese Lage war für Frauen immer so, nie anders. Wer das leugnet, hat seine Wohnung nie verlassen, oder will Übergriffe auf Frauen nur an der Herkunft festmachen, also hetzen.“
Wo bei sich auch dort die eine oder andere Erkenntnisse breit machen:
„Fehlt eigentlich nur noch, dass uns erklärt wird, dass die Migrationspolitik der Vergangenheit ein Beitrag für die Sicherheit und Rechte der Frauen in D ist.“
„Gerade Politiker und Bürger links der Mitte und insbesondere die Grünen ist der Datenschutz wichtiger als die Sicherheit insbesondere durch schneller Täteraufklärung durch Kameras.“
https://journalistenwatch.com/2025/0...ers-zu-filmen/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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20.08.2025, 10:00 #744
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Die Einen werden wegen satirische Posts inhaftiert, die Anderen laufen trotz massiver Morddrohungen frei rum......
Deutsche sind für ihn nur dreckige „Tiere“, die man ermorden dürfe. Hundertfach droht ein islamistischer Syrer in Koblenz den Einheimischen mit ihrer Tötung. Doch ein Gericht läßt ihn laufen. Hat wenigstens die Polizei ein Auge auf den Migranten?
Nach dem Freispruch eines Syrers, der hundertfach Mails mit Drohungen und islamistischen Botschaften versandt hatte, hat sich das Polizeipräsidium Koblenz zu Wort gemeldet. Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT, welche Schritte die Polizei zur Überwachung des Mannes unternimmt, teilte ein Sprecher am Dienstag mit, man könne zu präventivpolizeilichen Maßnahmen keine Angaben machen.
Der 46jährige war am Freitag vom Koblenzer Landgericht freigesprochen worden. Trotz der festgestellten verminderten Schuldfähigkeit lehnten die Richter zudem den Antrag der Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft ab, den 46jährigen in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, berichtet die Rhein-Zeitung.
Dem Gericht zufolge gehe von dem Angeklagten keine Gefahr eines Anschlags aus, wenn auch nicht mit „absoluter Sicherheit“. Der Staat könne niemanden wegsperren, nur weil er nerve oder „Ärger“ mache.
Der Syrer lebt seit 2016 in Deutschland
In seinen Mails, die er im Januar 2025 verschickt hatte, drohte der Syrer, er werde Deutsche töten, sollte das Grundgesetz nicht abgeschafft und der Islam als einzige Wahrheit im Land akzeptiert werden. Auch hatte er den mutmaßlichen Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A., als „Helden“ gelobt.
Für den 46jährigen seien Deutsche „Tiere“, weil sie Alkohol tränken und Schweinefleisch essen würden. Auch forderte er, Homo- und Transsexuelle lebendig zu verbrennen.
2016 hatte er erstmals Asyl in Deutschland beantragt. Während des Prozesses bat er um Entschuldigung für seine Drohbotschaften und gab an, seit Jahren habe ihm eine Stimme im Kopf gesagt, er könne die Welt durch E-Mails ändern. Zugleich soll er seiner psychiatrischen Gutachterin Monate zuvor mitgeteilt haben, daß er nicht psychisch krank sei, sondern gefährlich wirken wollte. Auch habe er ihr gegenüber betont, Deutsche umbringen zu wollen.
https://jungefreiheit.de/politik/deu...macht-polizei/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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30.08.2025, 09:08 #745
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Was für ein Irrsinn! 29 lange Jahre Polizeiarbeit, Kosten im zweistelligem Millionenbereich und trotz erwiesener Schuld wird der Angeklagte freigesprochen......
Bochum – Ein Kioskbesitzer soll auf offener Straße einen Familienvater erstochen haben – 29 Jahre später wird er freigesprochen! Weil die Tat juristisch nur als Totschlag gilt und der längst verjährt ist.
Knapp 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Opel-Mitarbeiter Reinhardt Schönig (†54) sprach das Bochumer Schwurgericht den mutmaßlichen Täter Andrzej F. (59) am Freitag frei. Trotzdem sind die Richter überzeugt: Der ehemalige Kioskbetreiber stach in der Nacht zum 2. März 1996 in Bochum-Wattenscheid (Nordrhein-Westfalen) mit einem Messer immer wieder auf den Familienvater ein – in Schulter, Brust, ins Gesicht, ein Stich traf direkt ins Herz. Schönig verblutete auf dem Gehweg.
Mann erstochen! Gericht sieht keine Mordmerkmale
Doch weil die Kammer keine Mordmerkmale sah, wertete sie die Tat nur als Totschlag – und der verjährt nach 20 Jahren, Mord dagegen nie. Richterin Petra Schönenberg-Römer sprach von einem „unbefriedigenden Ergebnis“. Es gebe keine Zweifel, dass F. mit „absolutem Vernichtungswillen“ auf sein Opfer eingestochen habe.
Polizei suchte 26 Jahre nach dem Killer
Die grausame Tat erschütterte damals die ruhige Nachbarschaft. Anwohner hörten in jener Nacht Schreie, sahen zwei Männer: einer flüchtete, der andere brach zusammen. 150 Meter weiter fand die Polizei einen blutigen Anorak und die Tatwaffe. Doch der Täter war verschwunden.
Kommissar Axel Pütter (71) leitete damals die Ermittlungen, sagte: „Das war eines der brutalsten Verbrechen, mit denen ich in 21 Jahren zu tun hatte.“ Erst ein europaweiter DNA-Abgleich 2022 brachte den Durchbruch: Spuren an Jacke und Dolch führten nach England. In Leeds wurde der Pole Andrzej F. im Sommer 2022 festgenommen. Im Januar 2025 wurde F. nach Deutschland ausgeliefert – kurz darauf begann der Prozess um den Cold Case.
Sein Verteidiger Michael Emde zu BILD: „Das Gericht geht von einer Täterschaft aus, kann aber kein Mordmerkmal feststellen.“ Aus seiner Sicht sei jedoch auch die Täterschaft nicht nachweisbar. Das einzige Beweismittel seien DNA-Spuren – und die ließen sich nicht eindeutig mit der Tat in Verbindung bringen. Es sei erschreckend, wie wenig nötig sei, um ein Gericht zur Überzeugung einer Täterschaft ohne vernünftige Zweifel zu bringen.
https://www.bild.de/regional/nordrhe...c6ba5d53cb0e95
.....kein Mordmerkmal? Und was bitte ist das?......
Es gebe keine Zweifel, dass F. mit „absolutem Vernichtungswillen“ auf sein Opfer eingestochen habe.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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05.09.2025, 10:27 #746
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Pianist Arne Schmitt in U-Haft: Die Schande des Rechtsstaats
Ein Mann im Gefängnis – weil er nach einem Namen fragte..........Zu Zeiten der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen erlangte Schmitt mit seinem Flügel Bekanntheit unter „Corona-Ketzern“ wie mir. Schließlich beschlagnahmte die Polizei seinen Flügel. Jahrelang beschäftigten die Behörden Schmitt mit Ermittlungsverfahren und mit Prozessen. Das offensichtliche Ziel: Zermürbung. Während die Täter wie Jens Spahn und Karl Lauterbach weiter im Bundestag sitzen, einer sogar als mächtiger Fraktionschef, während Angela Merkel selbst in Rente noch ihre Frisur vom Steuerzahler zwangsfinanzieren lässt, quälte der Staatsapparat Schmitt bis aufs Blut.
Arne ist überzeugt, ein besserer Jurist zu sein als die meisten Anwälte. Er arbeitete sich akribisch in seine Fälle ein – und verzichtete auf anwaltlichen Beistand. In meinen Augen ein fataler Fehler, zu dem ich ihm sagte: „Die werden dich ins Gefängnis schmeißen“. Er lachte und schüttelte mit seinen blauen Augen den Kopf: „Nein, das Recht ist auf meiner Seite.“ Meine Antwort wollte er nicht glauben: „Du bist naiv, Arne, und die pfeifen auf das Recht“.
Jetzt sitzt er ein.
Was ist passiert? Schmitt wollte, nach aktuellem Informationsstand, eine Strafanzeige gegen einen der Schöffenrichter stellen. Dazu wollte er dessen Namen. Der wurde ihm nicht genannt. Daraufhin lief ihm Schmitt am Rande einer seiner vielen Prozesse, die ihn auch finanziell ruiniert haben – auch das offenbar ein Ziel der Staatsgewalt – in Berlin auf der Straße nach, um ihn dazu zu bringen, seinen Namen zu nennen..........Wegen dieser Szenen kam Schmitt in Untersuchungshaft – nicht wegen des absurden Prozesses wegen Landfriedensbruch, der an diesem Tag lief, und in dem sich immer wieder Szenen wie in einem Kafka-Roman abspielten. In der ein Staat, der Kinderschänder, Vergewaltiger und sogar Frauenmörder wegen Überlastung der Justiz freilässt, aber einem harmlosen Straßenpianisten nachstellt, als sei er Staatsfeind Nummer eins.
Klimakleber blockieren Flughäfen, Straßen, Autobahnen – und auch Rettungswagen, sie legen das Land lahm. Und bekommen dafür, wenn überhaupt, Bewährung oder Sozialstunden.
Arne Schmitt fragt nach einem Namen – und landet in U-Haft.
Ich bin in Sachen Arne Schmitt voreingenommen, weil ich ihn seit vielen Jahren kenne. Darum habe ich ChatGPT, also die künstliche Intelligenz, gebeten, die Szene, die zu seiner Verhaftung führte, neutral juristisch zu analysieren. Das Ergebnis spricht derart für sich, dass ich es gar nicht mehr kommentieren muss:
Videoanalyse – Szene für Szene
0–20 Sekunden:
Arne Schmitt steht ruhig auf dem Gehweg in Berlin, nahe eines Gerichtsgebäudes. Keine Provokation, keine erkennbare Interaktion.
20–40 Sekunden:
Er geht sichtbar zielgerichtet auf einen Mann zu (vermutlich der Schöffe). Seine Körpersprache ist bestimmt, aber nicht aggressiv.
Der Mann wirkt irritiert und zieht sich rasch zurück – aber nicht panisch.
40–60 Sekunden:
Ein Justizbeamter oder Sicherheitsbediensteter geht dazwischen, stellt sich körperlich in den Weg und stößt Schmitt mit dem Arm zurück.
Schmitt reagiert nicht mit Gegenwehr, bleibt stehen und ruhig.
60–80 Sekunden:
Die Situation ist wieder ruhig. Schmitt steht unbeweglich am Rand des Gehwegs, ohne weitere Aktion.
Juristische Einschätzung
Es ist kein tätlicher Angriff erkennbar.
Schmitts Verhalten mag ungeschickt oder aufdringlich wirken – aber es ist weder gewalttätig noch aggressiv.
Körperkontakt geht ausschließlich vom Beamten aus.
Es gibt keine Drohung, keine Fluchtabsicht, keine Eskalation.
Schmitt bewegt sich langsam, lässt sich stoppen, bleibt vor Ort.
•Sollte diese Szene tatsächlich Grundlage für einen Haftbefehl wegen „Angriffs auf Justizbedienstete“ sein, wäre das eine massive Überdehnung strafrechtlicher Begriffe.
Kommunikative Bewertung
Das Video ist ein Beispiel dafür, wie aus einem ungeschickten, aber friedlichen Verhalten ein „Angriff“ konstruiert wird – offenbar, um einen unliebsamen Kritiker loszuwerden.
Wenn Nachfragen nach einem Schöffennamen zur Verhaftung führen – und das Video zeigt genau das – dann läuft etwas grundlegend falsch in einem Land.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz kommentierte die Szene auf X wie folgt:
Mit dieser, zugegeben ziemlich dämlichen, Aktion wird die Untersuchungshaft für Arne Schmitt begründet. So was passiert, wenn man sich selbst verteidigt und Selbstjustiz betreibt.
P.S.: Selbstverständlich müssen die Namen der Schöffen bekannt gemacht werden. Aber ich vermute mal, dass das auch geschehen ist.
Ja, man kann die Aktion von Schmitt durchaus als dämlich bezeichnen. Wer ihn kennt, weiß, aus welchen Motiven er so handelt – aus seiner blauäugigen und ebenso naiven wie rührenden Grundüberzeugung heraus, dass Recht in Deutschland immer noch Recht ist, und er es einfach nur durchsetzen muss.
Das brachte ihn jetzt ins Gefängnis. In einem Land, in dem die Täter weiter im Parlament sitzen.
Ich breche hier bewusst mit journalistischer Zurückhaltung – weil sie in diesem Fall kein Gebot, sondern ein Verrat wäre.
Und ich sage ganz klar: Mit Rechtsstaat und Demokratie hat das nichts mehr zu tun.
Und wer das nicht mehr aushält – wer ausspricht, was er darüber denkt – muss aufpassen, dass er nicht auch bald drin sitzt.
Was ist nur aus unserem Land geworden?
Ich schäme mich für dieses Deutschland. Und all die Ideologen, Politiker, Staatsanwälte, Richter und Journalisten, die danach wieder mal sagen werden, sie seien nur Mitläufer gewesen – und hätten nichts gewusst...... https://reitschuster.de/post/pianist...-rechtsstaats/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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07.09.2025, 10:11 #747
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Gesinnungsjustiz: Doppelmörder bleibt Beamter und bezieht weiter Ruhegeld – aber AfD-Politiker verlor Pensionsansprüche
Das obige Beitragsbild zeigt Thomas Handrick, Jahrgang 1975. Er war deutscher Beamter, genauer: Verwaltungsamtmann bei der Bundesagentur für Arbeit mit Dienstsitz in Halle an der Saale. 2011 wurde er wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit im Alter von 35 Jahren (!) frühpensioniert – und erhielt seitdem ein Ruhegehalt. Dann entschied er sich in Adeje auf Teneriffa am 23. April 2019 seine 39jährige Ehefrau Silvia und seine zehn- und siebenjährige Söhne in einer Höhle zu töten. Das Motiv: Trennung seitens der Mutter. Er inszenierte einen Ausflug und erschlug Frau und den älteren Jungen mit einem schweren Stein. Der kleinere Junge konnte knapp entkommen.
Im Februar 2022 wurde Handrick deshalb von einem Geschworenengericht in Santa Cruz de Tenerife zu lebenslanger Freiheitsstrafe für den Mord an der Ehefrau, zu 23 Jahren Haft für den Mord am älteren Sohn und zu 16 Jahren Haft für den versuchten Mord am jüngeren Sohn verurteilt. Die Strafe wurde 2023 vom spanischen Obersten Gerichtshof bestätigt. Handrick zeigte sich im Verfahren kalt und distanziert, Reue äußerte er nicht. In Deutschland klagte Handrick auf Weiterzahlung seiner Pension auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Mit Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht entschied am vorgestrigen Donnerstag (AZ: 2 C 13/24), dass die in Spanien verübten Morde seien nur privat motiviert und stellten keinen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung dar. Daher seien sie auch kein beamtenrechtliches Dienstvergehen, das einen Verlust des Ruhegehalts rechtfertigen würde.
Moralisch abartig
In der mündlichen Verhandlung hatte der Zweite Senat gemeint, dass das Ruhegeld nur bei einer Verurteilung vor einem deutschen Gericht ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verwirkt wäre. Den einschlägigen Paragraphen 59, Absatz 1 S. 1 Nr. 2a) des Beamtenversorgungsgesetzes analog anzuwenden ginge nicht. Also, töten Sie nur im Ausland, liebe Beamtende!
Hingegen hatte 2018 Thomas Seitz, ehemals Staatsanwalt in Baden-Württemberg und damaliger Bundestagsabgeordneter der AfD, seine Pensionsansprüche sehr wohl verloren. Er hatte allerdings den „Fehler“ begangen, nicht privat zu morden, sondern zwischen 2015 und 2017 durch Posts auf Facebook und seiner eigenen Website provokative Äußerungen wie „Migrassoren“, „Gesinnungsjustiz“ und unpassende Bilder des Koran im Rahmen seiner politischen Tätigkeit zu veröffentlichen. Daraufhin wurde ihm vom Dienstgerichtshof wegen angeblicher Verletzung beamtenrechtlicher Grundsätze wie Neutralität, Mäßigung und Verfassungstreue die Pension gestrichen. Was für ein krankes Rechtssystem: Der Vorsitzende Richter des Zweiten Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht, der hier entschieden hat, heisst Dr. Markus Kenntner, Vater von drei Kindern. Gibt es Einladungen zu Höhlenausflügen mit der Familie, bevorzugt durch deutsche Beamte? Ich bin stolz, einen so anständigen und integeren Menschen wie Thomas Seitz persönlich zu kennen – und nicht solche moralisch abartigen Richter dieses Zweiten Senats.
https://ansage.org/linke-gesinnungsj...onsansprueche/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.09.2025, 17:28 #748
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es ist ein handfester Skandal. Richterin und Klägerin kennen sich persönlich und entsprechend fällt auch das Urteil aus.....
Die Anwälte der fristlos entlassenen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sehen kein Problem darin, daß die zuständige Richterin im Berufungsverfahren eine ehemalige Nachbarin Schlesingers ist. „Wir haben die Angaben der Richterin bestätigt. Zugleich haben wir geäußert, daß wir keinen Hinweis auf eine Befangenheit sehen“, sagte Rechtsanwalt Thomas Wahlig gegenüber der dpa. Zuvor hatte die Richterin den ARD-Sender RBB und die Anwälte Schlesingers zu Stellungnahmen aufgefordert. Der RBB wollte dies nicht kommentieren und verwies auf „ein laufendes Verfahren“.
Laut Bild-Informationen sei der Sender jedoch alarmiert und vermutet Befangenheit, da sich die Richterin auch nach Schlesingers Umzug mit ihr mehrfach in diesem Jahr „persönlich/freundschaftlich“ getroffen habe. Jetzt müsse das Kammergericht – ohne die Beteiligung der betroffenen Richterin – darüber entscheiden, ob eine Befangenheit vorliege. „Aus meiner Sicht haben sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten“, betonte Schlesingers Anwalt Wahlig.
Schlesinger erstritt gegen den RBB bereits einen Teilerfolg
In dem Fall streitet die bereits im August 2022 fristlos entlassene RBB-Intendantin mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber um viel Geld. Der 64jährigen Journalistin wird unter anderem Veruntreuung von Gebührengeldern und Vetternwirtschaft vorgeworfen.
Schlesinger ließ sich beispielsweise eine selbst bewässernde Pflanzenwand für etwa 6.000 Euro anfertigen, die in ihrem Büro installiert wurde. Zudem war sie mit einem luxuriösen Dienstwagen unterwegs, der über Massagesitze und einen integrierten Kühlschrank verfügte. Auch üppige, privat veranstaltete Abendessen auf Kosten des Senders, hohe Bonuszahlungen und ein mittlerweile eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion gehören zu den Vorwürfen gegen Schlesinger (JF berichtete).
Der öffentlich-rechtliche Sender fordert deshalb von der Ex-Intendantin rund neun Millionen Euro Schadensersatz und die Rückzahlung mutmaßlich unrechtmäßiger Reisekostenerstattungen. Dagegen geht Schlesinger vor und pocht ihrerseits auf die Auszahlung weiterer Ruhestandsgelder. Einen Teilerfolg erstritt sie Mitte Juli 2025 vor dem Berliner Landgericht. Für den Monat Januar 2023 muß ihr der Sender 18.400 Euro zahlen (JF berichtete). Beide Seiten legten daraufhin Rechtsmittel ein. Im Berufungsverfahren beim Kammergericht sollen nun alle Punkte erneut verhandelt werden.
https://jungefreiheit.de/kultur/medi...-befangenheit/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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25.09.2025, 08:27 #749
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Viel zu selten werden Richter für ihre absurd milden Urteile zur Rechenschaft gezogen. Sie wähnen sich über den Dingen stehend......
Berlin – In seinem Urteil fand er warme Worte für eine Israel-Hasserin. Jetzt droht dem Berliner Amtsrichter Philipp Berkholz ein juristisches Nachspiel!
Wie BILD erfuhr, wurde gegen den Richter eine Dienstaufsichts-Beschwerde erhoben – ausgerechnet von einem ehemaligen Kollegen. Bei dem Antragssteller handelt es sich um Thomas Walther (82), der 50 Jahre als Richter, Staatsanwalt, Nazi-Ermittler und Anwalt gearbeitet hat. Der Jurist über das Urteil, das Berkholz im Juli fällte: „Der Grundsatz von Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit wird mit Füßen getreten.“
Und weiter: „Wenn jemand die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit verlässt, dann bäumt sich in mir alles auf“, so Walter.
Bei dem Berliner Amtsrichter stand Ende Juli die stadtbekannte Judenhasserin Yasemin Acar (38) vor Gericht. Für Angriffe auf Polizisten kassierte sie von ihm eine Geldstrafe, dagegen für das Skandieren der Hamas-Vernichtungs-Parole gegen Israel („From the river to the sea“) einen Freispruch und Anerkennung: „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele.“
Doch nun nimmt Richter Thomas Walther das Urteil auseinander.
► „Indem Richter Berkholz der Angeklagten seine ‚Hochachtung‘ ausspricht, macht er deutlich, sie mit Wertschätzung, Würdigung, Anerkennung, Bewunderung und Respekt gedanklich zu unterstützen …“, so der Nazi-Jäger. Für ihn ein Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des Richters.
► Mit der Feststellung, die Angeklagte habe „vielen Menschen aus der Seele gesprochen“ erwecke er den nahen Anschein, selbst zu diesen vielen Menschen zu gehören, so Walther. „Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit.“
► Mit dem richterlichen Ratschlag, „künftig keine Angriffsfläche“ zu bieten, geht er aus Sicht von Walther subtil in die Richtung, „sich strafrechtlich eher unsichtbar zu machen.“ Er selbst sprach früher in Urteilen Klartext, riet, künftig keine Straftaten mehr zu begehen.
Die Dienstaufsichts-Beschwerde von Walther liegt nun beim Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten. Die möglichen Folgen reichen von Ermahnung bis Zuweisung eines anderen Sachgebietes. Gegen das Urteil selbst ging auch die Staatsanwaltschaft vor. Sie legte Rechtsmittel gegen den Teilfreispruch ein, geht von der Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“ aus.
Der Stand hierbei? „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte haben Rechtsmittel eingelegt“, sagt dazu Inga Wahlen, Vize-Sprecherin der Berliner Strafgerichte.
https://www.bild.de/regional/berlin/...38d71e526125f0Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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01.10.2025, 10:07 #750
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Anfang 2025 erschütterte ein Messerangriff auf einen Senior ganz Dortmund. Ein 37-jähriger Dortmunder verletzte am 12. Februar einen ihm unbekannten Mann lebensgefährlich. Der Angriff ereignete sich aus heiterem Himmel auf offener Straße in Ratingen.
Ohne Vorwarnung rammte der Täter dem 81-jährigen Senior ein Taschenmesser mit einer Klinge von acht Zentimetern in den Bauch. Trotz der schweren Verletzung konnte das Opfer mit seinem Gehstock auf den Angreifer einschlagen. Die schnelle medizinische Versorgung durch Notärzte rettete dem Senior das Leben (hier die ganze Geschichte). Nun wurde vor dem Landgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt.
Dortmunder Täter als psychisch krank eingestuft
Das Landgericht Düsseldorf fällte nun ein Urteil gegen den Dortmunder. Der Mann wurde wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht an, ihn in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, da von ihm weitere Straftaten zu erwarten sind. Bereits während des Prozesses war der Mann wegen seines auffälligen Verhaltens aus der Untersuchungshaft in eine Klinik überstellt worden.
Den ursprünglichen Vorwurf des versuchten heimtückischen Mordes ließen die Richter fallen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Dortmunder zur Tatzeit aufgrund einer Psychose nur vermindert schuldfähig war. Deshalb wird er seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern in einer psychiatrischen Klinik absitzen.
Polizei stoppt Dortmunder mit Schüssen
Neben der brutalen Tat erregte auch die Festnahme des Dortmunders Aufmerksamkeit. Die Polizei konnte ihn nur durch den Einsatz von Schusswaffen stoppen. Zwei Beamte feuerten insgesamt siebenmal, wobei fünf Kugeln den Mann trafen. Trotz schwerer Verletzungen überlebte er.
https://www.msn.com/de-de/sport/fuss...54cbc0fb&ei=46Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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Messeralarm, Überlastung, Angst:...
Gewalt an deutschen Schulen