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  1. #731
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Er ist Ausländer und die Richterin eine Frau. Es ist kein Geheimnis, dass gewisse Angeklagte bei Richtern mehr Sympathie genießen als andere. Es gab schon ähnlich gelagerte Fälle, wo auf Mord plädiert und auch verurteilt wurde. 2 Menschen hat er auf dem Gewissen, totgefahren aus Angeberei. Die Strafe: ein paar Monate, die er wohl nie absitzen wird. Gerne hätte ihn die Richterin auf Bewährung verurteilt aber das war selbst ihr dann doch zu peinlich.....


    Frankfurt a.d. Oder (Brandenburg) – „Das war eine Art Blindflug mit einem hochmotorisierten Auto.“

    Richterin Cornelia Cottäus fand am Freitag deutliche Worte zur Todesfahrt von Noah F. (30). Der Schweizer Musiker hat nach Überzeugung des Gerichts am 2. Januar 2024 die Eheleute Rita (75) und Roland R. (78) auf einer Landstraße mit seinem 585 PS starkem Mercedes-AMG SL 63 totgerast.

    Das Urteil: zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen eines verbotenen Kraftzeugrennens mit Todesfolge. Staatsanwältin Marie-Luise Feldmann hatte in ihrem Plädoyer am Vormittag vier Jahre Haft gefordert.

    Noah F. droht jetzt Knast. Die Richterin: „Eine Strafe zur Bewährung wäre angesichts der tödlichen Folgen des Unfalls für das Ehepaar R. nicht tat- und schuldangemessen gewesen.“
    Raser mit 140 km/h auf Landstraße unterwegs

    Mit Tempo 140 raste Noah F. laut Richterin Cottäus noch knapp zwei Sekunden vor der Kollision mit dem Skoda-Kleinwagen des Rentner-Ehepaars auf die Todes-Kreuzung Wilmersdorfer Straße Ecke Landstraße 384 bei Briesen (Landkreis Oder-Spree) zu.

    Und das, „obwohl Sie wussten, dass nur Tempo 70 erlaubt ist“, wie die Richterin betonte. Das hatte Noah F. selbst zugegeben. Dann aber trotzdem das Gaspedal bis zu „75 Prozent durchgedrückt“.
    Verkehrsgutachter Michael Weyde aus Berlin hatte dazu laut Richterin Cottäus gesagt: „Mehr war aus dem Wagen auf der kurzen Geradeaus-Strecke von 300 Metern nach einer Kurve bis zur Kreuzung nicht rauszuholen.“
    Das Vorfahrt-gewähren-Schild, das in seiner Richtung stand, hat Noah F. nicht gesehen. Für den Gutachter kein Wunder, wie die Richterin zusammenfasste: „Bei mindestens Tempo 140 auf einer untergeordneten Landstraße in Brandenburg richtet sich der Blick wie im Tunnel nur auf die Fahrbahn vor Ihnen. Das konnten Sie nicht mehr sehen.“
    Gefährdung Anderer in Kauf genommen

    Das sei grob verkehrswidrig und rücksichtslos gewesen. Die Richterin: „Ihre Fahrweise war hochriskant. Sie haben eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen.“
    Noah F. bremste erst, als es schon zu spät war. Mit mindestens noch 94 km/h rammte er die Senioren von der Straße. Beide waren sofort tot.
    Auch Noah F. und seine Beifahrerin wurden durch den Verkehrsunfall verletzt. Das und weil er im Prozess gestanden hatte, der Fahrer zu sein, und weil er nicht vorbestraft ist, wurde zu seinen Gunsten strafmildernd ausgelegt. ....... https://www.bild.de/regional/branden...b8f718b650157f

    ......weil er sich bei seiner Idiotenfahrt selbst verletzt hat, wurde das strafmildernd berücksichtigt. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Zusätzlich zur Haft wären 10 Jahre Führerscheinentzug und 200000 Euro Geldstrafe wären angemessen gewesen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #732
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Straffrei alles tun und lassen zu können ist eines der Bilder, die viele Migrationswillige von Deutschland haben. Ein Paradies für Moslems. Die Realitäten geben ihnen sogar recht. Selbst hunderte Straftaten führen nicht zu einem Gefängnisaufenthalt und so gibt es auch keinen Grund für sie sich an Recht und Ordnung zu halten. Die zahlreichen zugewanderten Serientäter sind die Folgen einer migrantenfreundlichen Richterschar...........



    Leipzig - Es war einer der schlimmsten Unfälle, die es je in Sachsen gab: Im März 2023 raste in Eilenburg ein damals 18-Jähriger vier Menschen in den Tod. Der Syrer hatte keine Fahrerlaubnis, aber einen schweren Mercedes, mit dem er illegal unterwegs war. Im Februar wurde Bilal A. in erster Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt, blieb aber auf freiem Fuß. Und entwickelt sich seitdem zum Intensivtäter.

    Es war gerade mal 16 Tage, nachdem Bilal A. in einem Geheimprozess von der Jugendschöffenkammer des Leipziger Amtsgerichtes wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, zweifacher fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, als eine dunkle Gestalt nachts mit Farbspraydose an einer Tankstelle im Leipziger Nordosten erschien.

    "King Bilal" war kurz darauf in großen Lettern auf eine Wand der Waschboxen gesprüht.

    Anhand der Bilder aus der Videoüberwachung konnte die Polizei den Täter schnell identifizieren: Es war Bilal A., der Todesraser von Eilenburg. Warum der Mann, der vier Menschen auf dem Gewissen hat, sich bis heute lesbar als "König" verewigte, bleibt sein Geheimnis.

    Aber es war nur eine von zahlreichen Straftaten, die der Syrer nach dem schweren Unfall beging - und die die Behörden bislang unter der Decke hielten.
    Es begann schon vor dem Prozess am Amtsgericht. Wie die Staatsanwaltschaft auf TAG24-Anfrage bestätigte, wurde der seinerzeit unter Anklage stehende Todesraser am 31. August und am 4. September des vorigen Jahres erneut beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. In einem Fall soll er mit einem falschen Führerschein ein Auto gemietet haben.

    Geahndet wurden diese Straftaten nicht. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage hierzu: "Die Staatsanwaltschaft hat nach Eingang der Akten hierzu im Hinblick auf die am 11.02.2025 noch nicht rechtskräftig ausgesprochene Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten insoweit mit Verfügung vom März 2025 gemäß § 154 Abs. 1 StPO von der Strafverfolgung vorläufig abgesehen, da eine nach Anklageerhebung unter Anwendung des Jugendstrafrechts für diese beiden Taten zu erwartende Strafe aufgrund der gebotenen Einbeziehung in die in dem anderen Verfahren ausgesprochene Einheitsjugendstrafe nicht mehr ins Gewicht fallen würde."

    Dass der Erziehungsgedanke des deutschen Jugendstrafrechts bei "King Bilal" offenbar nicht fruchtet, zeigt die Latte weiterer Ermittlungsverfahren.

    Seit November 2024 steht er unter Verdacht des Drogenhandels, im Januar kamen Ermittlungen wegen Bedrohung hinzu, im Februar die Sachbeschädigungen an der Tankstelle, im März eine weitere Anzeige wegen Bedrohung und im Mai wurde der Syrer bei einer spektakulären Drogenrazzia im Leipziger Osten kurzzeitig festgenommen.
    Polizisten hatten damals einen weißen Golf mit mutmaßlichen Dealern verfolgt, die sich einer Kontrolle entzogen hatten. Wer am Steuer saß, konnte bislang nicht ermittelt werden.

    Der Wagen wurde später vor dem Lokal "Goldener Löwe" an der Wurzener Straße aufgefunden. Ein Spürhund der Polizei nahm die Spur direkt ins Lokal auf, in dem kurz darauf Depots mit Crystal, Haschisch und Kokain sowie größere Mengen Bargeld gefunden wurden. Seither hat Bilal A. ein weiteres Verfahren wegen Drogenhandels an der Backe.

    "Für die Angehörigen der Unfallopfer ist es schockierend, zu sehen, dass dieser Mensch offenbar keinerlei Reue zeigt und rotzfrech weiter Straftaten begeht", sagt der Leipziger Rechtsanwalt Jan Siebenhüner (43), der die Kinder eines getöteten Ehepaares (†67, †68) als Nebenkläger vertritt. Bis heute habe sich der Syrer bei den Hinterbliebenen nicht persönlich entschuldigt.

    Und die Justiz? Die steht sich bei der Aufarbeitung teilweise selbst im Wege. Die Jugendkammer, die am Landgericht den Berufungsprozess führen soll, ist mit einem beisitzenden Richter besetzt, der damals noch als Bereitschaftsstaatsanwalt an den Unfall-Ermittlungen beteiligt war, folglich in der Sache nicht verhandeln kann.

    Die Kammer muss nun umbesetzt werden, was das Verfahren weiter verzögert.
    Keine Haft - Berufungsprozess lässt weiter auf sich warten
    "Der Prozess soll noch in diesem Jahr beginnen, die Kammer ist gerade in der Terminabstimmung", erklärte eine Gerichtssprecherin diese Woche. Eventuell startet die Berufung, in der die Verteidigung eine Bewährungsstrafe anstrebt, nun Mitte November.

    So lange bleibt der selbst ernannte "King Bilal" weiter auf freiem Fuß - und hat damit alle Möglichkeiten, sein Strafregister weiter anwachsen zu lassen.
    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...bac2148c&ei=40

    ......man könnte den Syrer auch ganz einfach abschieben. Aber dagegen demonstrieren Omas gegen rechts, SPD und Grüne. Sie alle sind der Beihilfe schuldig.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #733
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Einmal mehr sollen die Symptome bekämpft werden, aber bloß nicht die Ursachen.
    Sorgfältige Recherche und Erkenntnisse könnten einen (großen) Teil der deutschen Bevölkerung verunsichern (= erzürnen).

  4. #734
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Neben den Migranten haben natürlich auch die Linken einen besonderen Bonus vor Gericht. Nicht wenige Richter stehen mit beiden Beinen tief im linken Sumpf......


    Berlin – Skandal im Prozess um Israel-Hasserin Yasemin Acar. Die Israel-Hasserin feiert ihre Verurteilung für Angriffe auf die Polizei als Sieg – mit johlenden Anhängern. Denn für das Skandieren der Vernichtungs-Parole der Terror-Organisation Hamas bekommt sie im Amtsgericht Tiergarten zugleich einen Freispruch. Und der Richter spricht ihr auch noch seine „Hochachtung“ aus.

    9.40 Uhr. Die Berlinerin posiert für Fotos auf der Anklagebank. Sie will nicht verpixelt werden, heißt es. Burgfräulein-Frisur, Kufiya (Palästinensertuch), Kette mit Fatima-Hand. Deutsche. Ledig. Bachelor in Philosophie. War mal Projektmanagerin. Derzeit nicht berufstätig, kein Einkommen. Ob sie finanzielle Unterstützer hat – unklar. Keine Vorstrafen. Ein Segeltörn mit Greta Thunberg und anderen Berufsaktivisten nach Gaza scheiterte kürzlich.

    Öffentlich bekannt geworden war Acar bereits im März 2022. Damals kümmert sie sich in Berlin um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, gibt Interviews. Nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 wandelt sich ihr Social-Media-Account: Acar verteidigt die Islamisten, radikalisiert sich immer mehr, nennt Deutschland zuletzt einen „faschistischen Staat“. Sie fehlt seitdem auf kaum einer Hass-Demo gegen Israel in Berlin.
    Die Anklage

    Von 17. Februar bis 24. Juli 2024 soll Acar mehrfach öffentlich den Hass-Ruf „From the river to the sea ...“ skandiert haben (der ein Palästina vom Jordan bis zum Meer propagiert und damit die Vernichtung Israels). Die Hetzparole gilt als Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 2 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen: der vom Innenministerium verbotenen Terror-Organisation Hamas. Dazu Verleumdung, Widerstand, Angriff auf Polizisten, versuchte Körperverletzung (ein Schirm-Wurf).

    9.52 Uhr. Yasemin Acar verliest ihr „Geständnis“. Von „strukturellem Rassismus“ und „Diffamierung als Judenhasserin“ ist darin die Rede. Für Ukraine-Hilfe sei sie gefeiert worden, bei Gaza werde „kriminalisiert“. Die deutsche Polizei führe sich auf „wie eine Besatzungsmacht“. Sie sage nur, „was in diesem Land nicht gesagt werden darf!“

    Applaus von 20 Anhängern im Saal (100 lärmen auf der Straße). Der Richter verliest Polizisten-Aussagen (15 Aktenbände). Sie übergibt Röntgen-Aufnahmen. Die sollen ihre Verletzungen durch die Berliner Polizei beweisen.
    10.43 Uhr. Acars Anwalt findet, die vorgeworfene Hetzparole „From the river ...“ sei kein Hamas-Kennzeichen, sondern „eine historische Beschreibung“.

    11.23 Uhr. „Die Parole beinhaltet den gewaltgeprägten Vernichtungswillen gegen den Staat Israel“, beharrt Staatsanwalt Darrell Kanngießer. Deren Verbreitung sei strafbar, unabhängig von politischer Gesinnung. Er will 220 Tagessätze à 20 Euro als Strafe.

    11.29 Uhr. Ihr Anwalt verlangt Freispruch für die „Umschreibung eines geografischen Gebietes“. Redet von „Massakern der israelischen Armee“, „Menschheitsverbrechen“.
    Richter zum Urteil: „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen“

    Das Urteil: 120 Tagessätze à 15 Euro, also 1800 Euro Strafe für Widerstand gegen und Angriffe auf Polizisten, Verleumdung, versuchte Körperverletzung – aber Freispruch für die Hamas-Parole! Richter Philipp Berkholz: „Sie sind zum Großteil nicht da auf den Demos, um die Hamas zu unterstützen – ich halte das deshalb nicht für strafbar.“
    12.12 Uhr. Frenetischer Jubel, johlender Applaus. Erst im Saal, dann auf der Straße …

    Ein Richter, der einer Radikalen seine Hochachtung ausspricht, die u. a. den iranischen Raketenangriff auf Israel tanzend feierte,

    unzählige Male deutsche Polizeibeamte beleidigte und mit bekennenden Terror-Unterstützern nach Gaza segelte?

    BILD konfrontierte das Gericht mit den Äußerungen. Eine Sprecherin bestätigte, dass der Richter Acar seine Hochachtung ausgesprochen habe und verwies auf den „Kontext“. Berkholz habe Acars Engagement für die Menschen in Gaza gemeint, mit den strafbaren Handlungen habe sie ihr Image zerstört..... https://www.bild.de/regional/berlin/...a40421e07de943

    ........nichts hat sich geändert. Die Roland Freislers sind immer noch da
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  5. #735
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Landgericht Potsdam hat am Donnerstag einen jungen Migranten aus Guinea freigesprochen, der im Januar einen 24jährigen Mann in Beelitz südlich von Berlin ermordet hatte. Die Kammer stellte fest, daß Mamadou Alpha B. schuldunfähig sei, wie die Deutsche Presse-Agentur und die Märkische Allgemeine berichten. Der 23jährige wird daher in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

    B. hatte die Tat gestanden, sich entschuldigt und ausgeführt, er habe eine Stimme gehört, die ihm befohlen habe, seine Opfer zu töten. Er könne sich in einer solchen Situation nicht kontrollieren. Das Gericht stellte daher eine Schizophrenie fest. „Der Angeklagte kann nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte der Richter, der zugleich betonte, daß es sich um einen Mord handle und B. „gefährlich für die Allgemeinheit“ sei.

    Täter und Mordopfer kannten sich
    Am 14. Januar hatte B. zunächst einem Nachbar mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten, nachdem er diesem die Augen verbunden hatte. Anschließend soll er unter anderem eine Decke über die Leiche gelegt und sie angezündet haben. Später rief er selbst die Feuerwehr.

    Bei dem Opfer handelt es sich um ein Mitglied von CDU und Junger Union. Täter und Opfer waren sich bekannt. B. gab an, daß sie sich wiederholt getroffen hätten, der junge Christdemokrat ihm dann die Augen verbunden und Fotos gemacht habe. Im Gegenzug soll der Migrant Geld erhalten haben.

    B. griff auch eine Frau mit Messer an
    Noch im selben Monat griff B. ein weiteres Opfer an, dieses Mal eine 52jährige Frau. Sie attackierte er ebenfalls mit einem Messer. Auch mit der Frau war B. bekannt. Sie sollen regelmäßig miteinander geschlafen haben. Die Ukrainerin überlebte den Vorfall und sagte vor Gericht aus.

    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Der Bürgermeister der Stadt, Bernhard Knuth, betonte nach den Verbrechen, er hoffe, „daß die politisch Verantwortlichen in unserem Land aus den Vorfällen der letzten Zeit die notwendigen Konsequenzen ziehen“. B. lebt seit 2016 in Deutschland, hatte eine Aufenthaltserlaubnis und war bis dato nicht mit Straftaten auffällig geworden.

    https://jungefreiheit.de/kultur/gese...reigesprochen/

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

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    Das Landgericht Itzehoe hat einen zur Tatzeit 17jährigen Islamsiten aus dem schleswig-holsteinischen Elmshorn wegen der Planung eines islamistisch motovierten Anaschlags schuldig gesprochen.

    Die Anklage beinhaltete unter anderem Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verabredung zum Mord sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Urteil wurde am Donnerstag bekanntgegeben.

    Radikalisierter Islamist muß nicht ins Gefängnis
    Ins Gefängnis muß der Jugendliche allerdings nicht. Anstelle einer Haft muß er nun für zwei Jahre in eine betreute Wohngruppe mit sozialpädagogischer und -therapeutischer Begleitung einziehen. Zusätzlich soll der radikalisierte Teenager ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und sich einer Beratungsstelle für islamistischen Extremismus anschließen. Die Maßnahme erfolgte nach dem Jugendstrafrecht.

    Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der junge Mann aus Elmshorn, über dessen mutmaßlichen Migrationshintergrund es keine Angabe seitens der Behörden gibt, war im November 2024 nach einem Hinweis des US-Geheimdienstes in Elmshorn festgenommen worden. Laut Staatsanwaltschaft lag bei ihm eine „erhebliche Radikalisierung“ vor. Seine extremistische Einstellung habe in konkrete Anschlagspläne gemündet. Details nannte das Gericht nicht. Nur so viel: Der Islamist wollte Ungläubige töten und so ins Paradies gelangen.
    https://jungefreiheit.de/allgemein/2...ine-wg-ziehen/
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  6. #736
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Totschläger werden milder behandelt.........



    Erfurt (Thüringen) – Wer Strafzettel ignoriert und seine Post ungeöffnet lässt, spielt mit dem Feuer. Irgendwann klopft die Polizei – und wer dann nicht zahlen kann, landet im Gefängnis. Ein ignoranter Parksünder trieb es jetzt so weit, dass er nun womöglich für mehr als drei Jahre ins Gefängnis muss.

    Der 56-Jährige aus Erfurt bekam diese Woche bereits zweimal Besuch von Beamten. Zwar konnte er die jeweiligen Bußgelder bezahlen – doch wenig später fiel im Revier auf, dass insgesamt 96 (!) Haftbefehle gegen ihn erlassen worden waren.

    Wie die Polizei mitteilte, hatte der Mann 2022 und 2023 wiederholt gegen das Gesetz verstoßen. Polizeihauptkommissar Denny Schlee zu BILD: „In allen Fällen hat es sich um Parkverstöße gehandelt, die durch das Ordnungsamt beanstandet wurden.“
    Knapp 48.000 Euro fällig

    Da der Parksünder die fälligen Geldstrafen von mehr als 43.000 Euro sowie zusätzliche Auslagen und Gebühren von knapp 4700 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in Erfurt (Thüringen) verhaftet.
    Laut dem Hauptkommissar sitzt er seitdem in Erzwingungshaft. Ihm drohen knapp 1200 Tage Gefängnis – es sei denn, er zahlt. Diese spezielle Form der Haft soll den 56-Jährigen dazu bewegen, das Geld aufzutreiben. Denn die Summe verfällt durch die Zeit im Gefängnis nicht.

    Nach BILD-Informationen könnten auf den Mann sogar noch mehr Probleme zukommen: Offenbar laufen nämlich weitere Verfahren gegen ihn. Ob es sich dabei auch um Parkverstöße handelt, ist nicht bekannt.
    https://www.bild.de/regional/thuerin...45f43c12f177e5
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  7. #737
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ich dachte, das wäre ein typischer Fall für einen Tweet. Ein kleines Beispiel für große Doppelmoral. Dafür, wie in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Dafür, wie Justiz, Medien und viele Bürger auf bestimmte Straftaten mit aller Härte reagieren – während andere, schlimmere Taten mit Bewährung oder Verständnis quittiert werden.

    Und weil es so viele solcher Fälle gibt, dachte ich: nicht überbewerten. Nicht noch ein Artikel. Nur ein kurzer Hinweis, ein Schlaglicht. Genug andere Themen.

    Ich schrieb gestern auf Telegram, Facebook, X & Co:

    Ex-Nationaltorwart Eike Immel bat in seiner Not immer wieder Bekannte um Geld – insgesamt 34.000 Euro – obwohl er längst pleite war und wusste, dass er es wohl nicht zurückzahlen kann. Das Gericht wertete das als Betrug und verurteilte ihn heute zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. In einem Land, in dem Kinderschänder und Gruppenvergewaltiger regelmäßig mit Bewährung davonkommen.

    Falsche Tat.
    Falscher Pass.
    Falsche Hautfarbe.
    Falscher Hintergrund.
    Keine Lobby.
    Kein Parteibuch*

    * PS: Gegen den klammen Ex-CDU-Abgeordneten Dirk Fischer, der sich offenbar ganz ähnlich wie Immel verhielt, gibt es meines Wissens nicht einmal ein Strafverfahren. Vielleicht lag’s am richtigen Parteibuch. Oder an der richtigen Klientel. Willkommen im neuen „Rechtsstaat“. Nicht einmal Wikipedia erwähnt die Vorwürfe.
    Naiv wie ich bin, dachte ich: Da ist jedem klar, worum es geht.

    Bis ich die Kommentare las.

    Dann fragte ich mich, ob es vielleicht vielen doch nicht klar ist.

    Doch nach einigem Nachdenken wurde mir klar: Es ist ihnen vielleicht klarer, als ich denke – aber sie verdrängen es. Wir leben in einer Verdrängungsgesellschaft. Viele tun fast alles, um die Schmerzen, die die gruselige Realität auslösen würde, nicht spüren zu müssen. Und suchen sich Ersatzopfer.

    Eike Immel ist so ein Ersatzopfer. Er erlaubt es, Härte zu zeigen, ohne dass es weh tut. Er erlaubt moralische Empörung ohne politische Brisanz. Und viele Kommentare klingen genau so:

    „Für solche Leute habe ich kein Verständnis. Das hat nichts mit falschem Pass, falscher Hautfarbe oder sonstwas zu tun. Versager auf ganzer Linie.“
    – Annerose Reuter

    „Warum hat er keinen Beruf gelernt? Und wenn es Maurer wär. Sind die sich zu schade fürs Arbeiten?“
    – Ulli Fischer

    „Wer nicht hören will, muss fühlen.“
    – Gottfried Ruediger

    Das ist kein Rechtsstaatsdenken. Das ist psychologische Selbstberuhigung.

    Klar kann man Immel viel vorwerfen. Dass er das Vermögen, das er als Fußballer verdient hat, wenn auch bei weitem noch nicht so viel wie spätere Generationen – wie andere Fußballer auch in den Sand gesetzt hat. Selbstverschuldet. Dass er dann seine Bekannten betrogen hat.

    All das ist zu verurteilen.

    Für all das ist eine Strafe gerecht.

    Aber darum geht es gar nicht in meinem Tweet. Sondern um die Unterschiedlichkeit der Strafen. Denn wer leidet mehr – eines der Opfer von Immel, die zusammen 34.000 Euro Schaden erlitten haben. Oder ein minderjähriges Opfer einer Gruppenvergewaltigung?

    Dass hier mit zweierlei Maßstäben gemessen wird, ist für jeden anständigen Menschen einfach unerträglich.

    Und weil sie diesen Schmerz über unsere doppelte Standards nicht ertragen, schieben ihn manche offenbar beiseite, indem sie auf den zeigen, bei dem es keine Risiken gibt. Ähnlich wie Leser, die bei einem Skandal nicht über den Skandal sprechen – sondern sich in den Kommentaren darüber beklagen, dass irgendwo ein Komma fehlt oder ein Name falsch geschrieben wurde.

    Hauptsache, man muss nicht über das Unangenehme reden.

    Hauptsache, ablenken.

    Und weil das so viele tun, sind wir in dem Schlamassel, das wir täglich erleben.

    Und genau das macht den Fall Immel so bitter: Nicht das Urteil allein. Sondern der Jubel darüber. Die Lust an seiner Erniedrigung. Die Geschwindigkeit, mit der aus einem Scheitern ein Schuldspruch wurde – nicht nur juristisch, sondern sozial.

    Vielleicht braucht jede Zeit ihre Sündenböcke. Ihre moralischen Alibis. Damit der Staat nicht zu unbequemen Themen Stellung nehmen muss. Und wir uns nicht fragen müssen, warum andere, bei schlimmeren Taten, laufen dürfen.

    Wir regen uns lieber über Eike Immel auf als über vermeintlich „Schutzsuchende“, vor denen wir selbst keinen Schutz finden. Und die für brutale Gewalt gegen Frauen und Kinder mit Bewährungsstrafen davonkommen.

    Wir schicken lieber die ins Gefängnis, bei denen es nichts kostet – und lassen laufen, wo es Mut bräuchte. Das ist keine Gerechtigkeit. Das ist Selbstbetrug.

    Ersatzopfer statt echte Täter. Beruhigung statt Wahrheit. Die Folgen dieser Verdrängung sind – für jeden, der hinsieht – längst sichtbar. Doch das Erwachen bleibt aus, weil zu viele nicht hinschauen wollen. Wenn das Elend so groß wird, dass auch das stärkste Verdrängen nicht mehr hilft – und dieser Moment rückt näher –, wird das Erwachen sehr, sehr bitter. Und kommt zu spät.
    https://reitschuster.de/post/eike-im...satzschuldige/
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  8. #738
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    Afghane zerbeißt beim sexuellen Übergriff seinem Opfer das Gesicht: Freispruch für Täter mit „krankhafter Übersexualität“

    Ein Mann aus Afghanistan greift brutal eine Frau im Park an. Der Täter will „Romantik und Spaß“ mit ihr, beißt ihr dreimal ins Gesicht. Im Prozess wird er freigesprochen – Schuldunfähig. Er hätte eine krankhafte „Übersexualität“ entwickelt und könne einem Angriffsimpuls auf ein Zufallsopfer nicht mehr ausreichend widerstehen, erklärte der Richter.

    Eine 46-jährige Mutter und Ehefrau wurde Opfer eines brutalen Übergriffs durch einen 33-jährigen Mann aus Afghanistan. Der 25-jährige Merkel-Gast, der im Zuge ihrer Einladung an die muslimische und afrikanische Welt via Massenzuwanderung nach Deutschland gekommen war. Im vergangenen September war sein Opfer auf ihrem üblichen Spazierweg durch den Stadtpark unterwegs, um von ihrer Arbeit als Psychotherapeutin abzuschalten, wie der Richter in der Urteilsbegründung erklärte. Die 46-Jährige trug Kopfhörer und war darum völlig überrascht, als sie kurz vor dem Ausgang von einem Mann angesprochen wurde. Er habe ihr gesagt, dass er mit ihr „Romantik und Spaß” haben wolle. Die 46-Jährige sagte ihm, sie sei verheiratet und zweifache Mutter. Der Afghane ließ sich nicht abwimmeln, verfolgte die Frau und griff sie unvermittelt von hinten an. Trotz heftiger Gegenwehr und lauter Schreie brachte er sie zu Boden und biss ihr dreimal ins Gesicht. Die 46-Jährige versuchte verzweifelt, den Notruf auf ihrem Handy zu wählen, doch der Täter entriss ihr das Telefon. Als ihre Kräfte schwanden, änderte die Frau ihre Taktik und versuchte, den Angreifer durch Gespräche zu besänftigen. Schließlich ließ er von ihr ab und floh mit dem gestohlenen Handy. Bis heute leidet das Opfer an den körperlichen und seelischen Folgen dieses brutalen Angriffs.

    Nun erging das Urteil gegen den, bereits vor dieser Tat in zwei Fällen ähnlich auffälligen Frauenschinder. Das Gericht sprach den Täter frei – mit der perfiden und unzählige Male abgegebenen Begründung, er sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Seine krankhafte Übersexualität habe ihm die Fähigkeit zur Steuerung seiner Triebe vollständig genommen, weshalb er nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könne. Statt einer Gefängnisstrafe wurde er auf Steuerzahlerkosten in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Behandlung werde eine Zeit lang dauern, heißt es weiter. Eine Krankheitseinsicht könne ihm aber nur unter den Bedingungen des Maßregelvollzugs vermittelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...ersexualitaet/
    Geändert von Realist59 (12.08.2025 um 08:06 Uhr)
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  9. #739
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    Es ist selten, dass nach gewaltigen Waldbränden einmal Brandstifter überführt werden. Nun wurden drei Jahre nach einem verheerenden Feuer in der Sächsischen Schweiz vier Iraker (26 bis 28 Jahre) verurteilt – mit glimpflichen Folgen: Bewährungsstrafen und gemeinnützige Arbeit.

    Dabei hatte die Staatsanwaltschaft für Haupttäter Hazeem K. (28, arbeitssuchend), der laut Anklage glühende Shisha-Kohle von der Klippe heruntergeworfen hatte, zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Für die drei Mittäter hatte sie jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt.
    Staatsanwalt spricht von Nationalgut

    „Der Nationalpark hat eine erhebliche Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland“, betonte Staatsanwalt Adrian Trutschler (29) und sprach von „Gleichgültigkeit und Dreistigkeit“ sowie einem „sorglosen Umgang mit Nationalgut“. Der Schaden war enorm. Neben der Zerstörung entstanden dem Kurort Rathen knapp 50.000 Euro Einsatzkosten.
    Shisha-Kohle war 600 Grad heiß

    Im Juli 2022 hatte es sich das Wasserpfeifen-Quartett trotz Rauchverbots und Waldbrandstufe 3 im Nationalpark bequem gemacht – hinter einer Absperrung auf einem Felsvorsprung. Sie bauten dort ihr Camping-Equipment auf und rauchten zwei Shishas. Ein Foto in BILD brachte die Ermittler auf die Spur der Täter.

    Die Verteidiger brachten auch weggeworfene Zigaretten von anderen Touristen ins Spiel. Das hielt ein Sachverständiger für abwegig – industriell hergestellte Zigaretten verglimmen aufgrund von EU-Vorgaben schnell. Shisha-Kohle hingegen, rund 600 Grad heiß und aus Kokosfasern, sei eine mögliche Brandursache.
    Telefonüberwachung belastet Iraker

    Die vier Verteidiger forderten Freispruch für die vier Iraker, die 2015 während der Flüchtlingswelle nach Deutschland kamen.

    Im Prozess ging es auch um die Verwertbarkeit von Telefonüberwachung aus einem anderen Verfahren. In einem abgehörten Gespräch sollen die Angeklagten verklausuliert von „drei Schuhen“ gesprochen haben, die heruntergefallen seien – einer sei ganz unten gelandet. Zwei konnten gelöscht werden. Weitere Details wollte man offenbar nicht telefonisch besprechen – mutmaßlich aus Angst, abgehört zu werden.
    Richter fordert gemeinnützige Arbeit

    Das Schöffengericht unter Amtsrichter Dr. Moritz Gies (41) sah beim Haupttäter „vorsätzliche Brandstiftung durch Unterlassen“ und verhängte zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die anderen kamen mit Beihilfe davon – ein Jahr auf Bewährung und jeweils 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden.
    https://www.bild.de/regional/sachsen...57b470b23bddf5
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  10. #740
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Auch Politiker sind nicht vor den Versuchungen des Lebens sicher. Ein Hakenkreuz zu zeichnen ist eine Straftat. Aber scheinbar nicht wenn man einer linken Partei angehört. .......


    Das Beschmieren eines Stimmzettels mit einem Hakenkreuz hat für den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Daniel Born (SPD) zunächst keine juristischen Konsequenzen. Man habe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil keine zureichenden Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vorlägen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. .......... https://www.msn.com/de-de/nachrichte...0e954f97&ei=10
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