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  1. #721
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Nach Überfall auf Abi-Feier in Görlitz: Lächerliche Bewährungsstrafen für „Prügel-Araber“

    Rund ein Dutzend Männer aus Syrien und anderen arabischen Regionen stürmten im Juli 2023 eine Abi-Feier in Görlitz, schlug auf die Anwesenden ein, es gab mehrere Schwerverletzte. Nun wurde wieder einmal „Recht“ gesprochen.

    Abifeier 2023. Der offizielle Teil des Abends ist durch und der Veranstaltungsort – eine Diskothek Die Linden – wird für das Laufpublikum geöffnet. Zu den 18 Jährigen im Saal mischen sich jetzt Araber. Diese bedeutend älteren, zwischen 19 bis 35 Jahre alten Männer sollen dann Mädchen bedrängt haben. Die Lage eskaliert. Mit Gürteln, Fäusten, Füßen und Glasflaschen gehen die Araber auf die jungen Deutschen los.
    Bilanz: Für fünf Deutsche im Alter von 18 Jahren endet ihr Abiball blutig, sie müssen zur Behandlung ins Krankenhaus. Ebenfalls wird der Securitymann verletzt. In den Übergriff sind 12 – 20 Männer im Alter von 19 bis 35 Jahren, aus Syrien, Türkei, Irak und Libanon verwickelt. Drei von ihnen wurden ebenfalls verletzt. Die Männer sind nicht alle wohnhaft in Görlitz, sondern aus dem weiten Görlitzer Umland. Am Gebäude entsteht Sachschaden von 3.500 Euro.

    Die Polizei nimmt 12 Araber fest, lässt jedoch 7 wieder laufen. Schlussendlich wird nur gegen 5 ermittelt, darunter wegen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall. Zwei davon lässt sie ebenfalls laufen gegen Auflagen. Es verbleiben Drei: Die Syrer im Alter von 19, 21 und 34 Jahren wandern ins Gefängnis.

    Die Polizei bittet um Zeugenhinweise und wertet letztlich 500 Videoschnipsel aus. Einen Inhaftierten lässt man derweil wieder laufen. Die Ermittlungen laufen auch nicht mehr nur wegen Landfriedensbruch, sondern sexuelle Belästigung kommt hinzu. Und man findet zwei Deutsche, die ebenfalls Täter gewesen sein sollen.

    In den Tagen danach distanzieren sich ein Barbershop und ein Dönerladen von den Behauptungen, ihre Mitarbeiter seien in den Fall verwickelt.

    Nach dem Vorfall formierte sich Widerstand in der Bevölkerung. Die Montagsdemo erhielt massiven Zulauf. Ein Vater einer Abiturientin sagt: „Meine Tochter war dabei gewesen. Die musste auch die Flucht ergreifen, bevor sie von Flaschen (Tatwaffen!) attackiert wird.
    Nun, nach knapp zwei Jahren, wurde wieder einmal „Recht“ gesprochen: Der aggressivste Syrer erhielt acht Monate – auf Bewährung. Ein weiterer Syrer eine Geldstrafe – 2.250 Euro Strafe
    Ein Deutscher habe grundlos ein Glas geworfen: 6.000 Euro Strafe.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...ruegel-araber/
    Geändert von Realist59 (13.06.2025 um 10:18 Uhr)
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #722
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Weil sie der Piepton störte, schaltete ein Türkin das Sauerstoffgerät ihrer Bettnachbarin in einem Mannheimer Krankenhaus mehrfach aus. Die Frau starb zwei Tage später. Eigentlich hätte die Türkin wegen fahrlässiger Tötung oder Totschlag verurteilt werden müssen. Aber sie ist ja Migrantin mit entsprechendem Bonus......

    Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen

    Eine 75 Jahre alte Türkin, die in einem Mannheimer Krankenhaus ihrer Bettnachbarin das Sauerstoffgerät abschaltete, darf in die Türkei ausgewiesen werden. Ihr Verhalten sei eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, erklärte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Karlsruhe am Donnerstag. Die Frau war im September 2023 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.

    Das Mannheimer Landgericht stellte damals fest, dass sie bei einem Klinikaufenthalt wegen Corona im November 2022 auf der Isolierstation gleich zweimal das Sauerstoffgerät ihrer Nachbarin abgeschaltet hatte. Sie habe sich von den Alarmtönen des Geräts gestört gefühlt.

    Die 79 Jahre alte Bettnachbarin starb einige Tage später. Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass das zweimalige Ausschalten des Sauerstoffgeräts der Grund dafür war. Die 75-Jährige wurde des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren gegen sie.

    Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Frau sitzt seit ihrer Festnahme Ende November 2022 in Haft, wie das Verwaltungsgericht ausführte. Im August vergangenen Jahres wies das Regierungspräsidium Karlsruhe sie aus Deutschland aus.

    Dagegen zog die Frau vor Gericht, wo sie aber keinen Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass von ihr die Gefahr ausgehe, dass sie weitere ähnliche Straftaten begehen könne. Dazu habe vor allem der persönliche Eindruck beigetragen, den die Klägerin in der Verhandlung gemacht habe.

    Dort habe sie ein "in höchstem Maße unzureichendes Unrechtsbewusstsein" und fehlende Empathie an den Tag gelegt, wovon auch ihre Tat zeuge - außerdem von einer erheblichen kriminellen Energie. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass die Haft oder ihre Familie einen positiven Einfluss auf die Frau hätten.

    Diese war den Angaben nach schon 1979 mit ihren fünf Kindern nach Deutschland gekommen, wo ihr inzwischen gestorbener Mann als Gastarbeiter lebte. 2005 erhielt sie eine Niederlassungserlaubnis.

    Doch auch nach 46 Jahren in Deutschland habe sie sich offenbar nicht nachhaltig integriert, erklärte das Gericht. Sie habe eine schwere Straftat begangen und dabei ihre eigenen Interessen rücksichtslos über die der besonders gefährdeten schwer kranken Bettnachbarin gestellt.

    Trotz ihres hohen Alters sei es ihr zuzumuten, in die Türkei zurückzukehren. Dort lebten drei ihrer Kinder, und sie besitze dort eine Wohnung. Zu den in Deutschland lebenden Angehörigen könne sie beispielsweise über Videotelefonie Kontakt halten.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen, der in Mannheim sitzt.
    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...a00a93a2&ei=57
    ......natürlich wird es nie zur Abschiebung kommen
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  3. #723
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Die Erschütterung war ihm anzusehen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher berichtete auf einer Pressenkonferenz von der Zerschlagung eines Netzwerks von Kinderschändern. "White Tiger" nannte sich ein 20-Jähriger, der Teil einer international agierenden Gruppe ist und Kinder online zwang sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Ein 13-Jähriger wurde gar zum Selbstmord gezwungen. Der Skandal ist aber, dass die Hamburger Behörden jahrelang untätig blieben. Bereits vor 2 Jahren hatten US-Behörden den Hamburgern handfeste Beweise vorgelegt. Warum erfolgte die Festnahme erst jetzt? Es liegt wohl an der Herkunft des Täters. Bei dem 20-Jährigen handelt es sich um einen Iraner. Da Hamburg von SPD und Grünen regiert wird, hat die Politik offenbar schützend ihre Hand über den Migranten gehalten. ........

    Der Mann, der im Netz unter dem Namen "White Tiger" agiert haben soll, ist offenbar führendes Mitglied der extremistischen, international vernetzten Online-Community "764". Die Gruppe tritt in Erscheinung mit satanistischen, sadistischen und pädokriminellen Inhalten. Zentrales Motiv sei die gezielte Suche nach psychisch labilen Kindern in Chatforen oder Online-Games, um sie systematisch zu manipulieren, teilten Polizei und Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit.

    Beschuldigter lebte in Hamburg-Marienthal
    Laut Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich umfasst der Haftbefehl 123 Straftaten zwischen 2021 und 2023. Dem 20-jährigen deutsch-iranischen Staatsbürger werden besonders schwere Gewalttaten vorgeworfen - darunter Mord in mittelbarer Täterschaft, sexueller Missbrauch von Kindern, Cybervergewaltigungen und die Anstiftung zu Suizidhandlungen Minderjähriger.

    Der Beschuldigte lebte isoliert in einer Etage im Haus seines Vaters im Hamburger Stadtteil Marienthal. Nach dem Abitur an einer Schule in Winterhude begann er keine Ausbildung, hatte kaum Sozialkontakte, saß dafür stundenlang am Rechner. https://www.ndr.de/nachrichten/hambu...lizei-366.html
    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

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    Burg - Im September des vergangenen Jahres wurde ein Syrer in Burg (Landkreis Jerichower Land) auf offener Straße ermordet. Nach einer Anklage sind jetzt vier Männer wieder frei.
    Aufgrund der umgehend eingeleiteten Ermittlungen der Polizei wurden im November insgesamt fünf Tatverdächtige festgenommen. Vier von ihnen sind inzwischen wieder frei, berichtete die Volksstimme.

    Das Landgericht Stendal teilte demnach mit, dass ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie wegen gemeinschaftlichen Totschlags ebenfalls schuldig sind.

    Laut einem Gerichtssprecher hätten sie sich zwar wegen Beihilfe zur Körperverletzung und Nötigung schuldig gemacht, jedoch nicht im Sinne der Anklage des Totschlags.

    Die Verfahren der zum Tatzeitpunkt teils minderjährigen Syrer wurden damit eingestellt. Sie gelten damit nicht als vorbestraft.
    Den Männern habe wegen einer Untersuchungshaft von 170 Tagen eine fünfstellige Entschädigungssumme zugestanden.

    Weil ihr Verfahren jedoch vorzeitig eingestellt wurde, verzichteten sie im Gegenzug darauf. Auch die Gerichtskosten hätten sie selbst übernommen.

    Der verbliebene Angeklagte hatte bereits im April seine Tat gestanden. Eine Tötung sei jedoch nicht seine Absicht gewesen.

    Das Opfer habe ihm damals noch Geld geschuldet. Mit einem Messer und einer Schreckschusspistole habe er ihm nur Angst machen wollen, berichtete er damals. Die Situation sei jedoch außer Kontrolle geraten.

    Mit 16 Jahren sei er aus dem Iran nach Deutschland gekommen. Nach dem Abitur sei es für ihn schwer gewesen Arbeit finden zu können.

    Der getötete 45-jährige Syrer soll ihn und andere Männer schwarz für Reinigungsarbeiten auf Bahnhöfen im Südharz eingestellt und um insgesamt etwa 15.000 Euro betrogen haben.

    Sein Verbrechen sehe der Angeklagte ein und fühle sich auch schuldig. Ein Urteil gegen ihn steht noch aus.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...31e35013b&ei=7
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  4. #724
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Verurteilt und doch in Freiheit? Warum nicht, wir sind ja hier im Linksstaat und wenn der Täter Migrant ist, werden eben alle Register gezogen um ihm den Knast zu ersparen.....


    Wuppertal (NRW) – Justizpanne in Wuppertal: Im August 2024 wurde der Leverkusener Erkan Ö. (48) als Drogendealer zu 10 Jahren Knast verurteilt, weil er am Handel von 40 Kilogramm Kokain beteiligt gewesen sein soll. Wegen eines Versäumnisses des Landgerichts Wuppertals musste der Mann jetzt aus der U-Haft entlassen werden.
    Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, ordnete das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) die Freilassung des Mannes wegen überlanger Verfahrensdauer an. Das Landgericht Wuppertal hatte es bis zur Entscheidung des OLG nicht geschafft, dem Verurteilten das schriftliche Urteil samt Verhandlungsprotokoll zuzusenden.

    Dessen Anwalt hatte bereits fristgerecht nach dem Urteil Revision eingelegt, konnte diese aber ohne die Unterlagen nicht begründen. Durch das Einlegen der Revision gilt für Erkan Ö. trotz seiner Verurteilung in erster Instanz weiter die Unschuldsvermutung. Da das Gericht trödelte, betrug die Untersuchungshaft inzwischen 20 Monate.

    Haftbeschwerde erfolgreich
    So legte der Verteidiger erfolgreich Haftbeschwerde ein, da die Verfahren für in U-Haft befindliche Verdächtige mit einer „größtmöglichen Beschleunigung“ zu bearbeiten sind. Im Beschluss des OLG heißt es: „Der Zeitraum zwischen Absetzung des schriftlichen Urteils und der Protokollfertigstellung beträgt inzwischen länger als sechs Monate.“ Deshalb entschieden die Richter, dass Ö. aus der U-Haft entlassen werden muss.
    Richter bedauert Verzögerung
    Dr. Helena Salamon-Limberg, Sprecherin des Landgerichts Wuppertal, zu BILD: „Der Richter bedauert, dass die Fertigstellung des Protokolls so lange gedauert hat. Er hat die rechtlichen Konsequenzen der Verzögerung anders eingeschätzt als das OLG.“ Unabhängig davon wird das Urteil nach der Revision nun vom Bundesgerichtshof geprüft. Dr. Salamon-Limberg: „Wird es bestätigt, dann ist die Haft laut Urteil zu vollstrecken.“
    Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ist man über die Verzögerung nicht erfreut und möchte sich dazu nicht äußern. Die Ermittler haben Angst, dass sich der Deutsch-Türke in Erwartung von 10 Jahren Knast vielleicht in die Türkei absetzen könnte.
    https://www.bild.de/regional/nordrhe...3249291a726fe6
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  5. #725
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Warum spart man sich diese Farce nicht einfach und lässt Clan-Mitglieder tun und lassen was sie wollen? Juristische Konsequenzen hat ihr Handeln ohnehin nicht............


    Er schlug wie wild auf eine Polizistin ein
    :
    Bewährungsstrafe für Remmo-Spross
    Immer wieder prügelte er wie von Sinnen auf die junge Polizistin ein – und kam jetzt mit einer Bewährungsstrafe davon. Am Freitag stand Clan-Spross Nemer Remmo (21, wird mitunter auch Rammo geschrieben) in Berlin vor Gericht.

    Die Tat geschah in der Silvesternacht 2023/2024 vor einer Villa des Familienclans im Berliner Stadtteil Alt-Buckow. Lena R. (24, Name geändert) und ihre Kollegen sind mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Einsatz, als plötzlich Nemers 15-jährige Schwester vor den Einsatzwagen läuft.
    Die Polizistin kann nicht mehr bremsen. Der Angeklagte vor Gericht: „Ich sah meine Schwester durch die Luft fliegen. Dann reglos am Boden liegen.“ Bei ihm habe alles ausgesetzt, er dachte: „Ist sie tot?“ Doch statt dem Mädchen zu helfen wie andere, rannte er zum Polizeifahrzeug: „Ich war wie im Tunnel.“

    Schläge mit der Faust, immer wieder auf den Kopf
    Lena R. war im Prozess Nebenklägerin, sagte: „Ich fuhr nicht schnell auf der 30er-Strecke.“ Als sie die ca. 20 Personen, die am Straßenrand feierten, sah, habe sie noch einmal abgebremst. Dann stand plötzlich dieses Mädchen vor ihr. Die Zeugin kämpft mit den Tränen: „Ich konnte den Aufprall nicht verhindern, sah sie fliegen.“
    Dann sei die Fahrertür aufgerissen worden, Schreie ertönten: „Warum hast du das gemacht!“ Wie wild schlug der Angeklagte auf die Beamtin ein: mit der Faust, immer wieder auf den Kopf. Sie: „Ich dachte, ich komme hier nicht mehr raus.“ In Weste und Dienstjacke eingepackt, dazu angeschnallt: „Ich hatte keine Möglichkeit, mich zu wehren.“

    Ihren Kollegen gelang es schließlich, den Angreifer, der sich am Lenkrad festkrallte, wegzuziehen. Sogar Pfefferspray musste eingesetzt werden, um ihn endlich zu bändigen. Nach der Tat verschwand er zunächst spurlos, stellte sich dann aber später in Begleitung seines Vaters.

    Polizistin hat noch immer Panikattacken
    Der Angeklagte heute: „Es tut mir sehr leid. Ich habe schweres Unrecht getan. Sie hat meine Schwester nicht absichtlich angefahren.“
    Die Entschuldigung kann Lena R. nicht annehmen. Nach dem Prügel-Angriff hatte sie blaue Flecken, Hämatome, Prellungen. Bis heute leidet sie unter den psychischen Folgen: Schlafstörungen, Albträume, Panikattacken. Zwei Monate war sie krankgeschrieben, musste die Dienststelle wechseln.

    Nur Bewährung statt Haftstrafe
    Der Staatsanwalt forderte 18 Monate Haft, das Gericht verurteilte Nemer Remmo aber nur zu zehn Monaten auf Bewährung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands. Es ist seine erste Verurteilung. Zusätzlich muss Nemer Remmo ein Einzelkompetenztraining und 100 Stunden Freizeitarbeit absolvieren. Der Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld an Lena R. hatte er bereits zugestimmt. Nach eigenen Angaben hat er keinen Job, bezieht Bürgergeld.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...273a6fda1e1652
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  6. #726
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Eine sofortige Ausweisung wäre das richtige Urteil gewesen. Die 2 Jahre, die er nun absitzen soll, reduzieren sich durch gute Führung und U-Haft auf nicht einmal ein Jahr. Ob er die Haft je antreten muss, ist ohnehin fraglich. Die Knäste sind voller zugewanderte Krimineller........


    Weil er mit einem Messer Angst und Schrecken unter Bahnreisenden verbreitet hat, ist ein 29jähriger Asylbewerber aus Marokko vom Landgericht Baden-Baden zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte 2023 unter anderem einen Mitreisenden mit einem Messer angegriffen – ausgerechnet einen ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer.

    Der 25jährige Fußballfan, der in seiner Heimatstadt in der Asylhilfe aktiv ist, hatte den Mann angesprochen, als dieser fremde Gepäckstücke durchwühlte. Daraufhin zog der Marokkaner ein Klappmesser mit acht Zentimeter langer Klinge und versuchte, dem Helfer eine Stichverletzung zuzufügen. Nur ein Sprung auf eine Sitzreihe rettete diesen vor dem Angriff.

    In dem Zug brach Panik aus, Fahrgäste flohen schreiend durch die Gänge. Der Täter schwenkte das Messer über den Köpfen der Reisenden und rief: „Ich bin Araber. Ich töte euch alle.“ Am Bahnhof Baden-Baden wurde er mit einem Komplizen festgenommen.

    Drohung durch Araber real nicht umsetzbar
    Das Gericht sah versuchten Diebstahl mit Waffen, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung als erwiesen an. Richter Wolfgang Fischer sprach von einem „erheblichen Verstoß gegen die Rechtsordnung“ und betonte die gravierenden psychologischen Folgen für die Opfer. Der Angegriffene meide seither Auswärtsfahrten, ein weiterer Zeuge große Menschenmengen.

    Eine vermeintliche Bedrohung eines Polizeibeamten nach der Festnahme sah das Gericht hingegen nicht erfüllt. In der Polizeiinspektion Offenburg hatte der Angeklagte gesagt: „Wenn wir in Marokko wären, würde ich Dich töten.“ Der Vorsitzende folgte der Argumentation des Verteidigers: Eine Drohung müsse real umsetzbar sein – das sei hier nicht der Fall gewesen.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...ht-polizisten/
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